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Zu § 42 Abs. 1:

Diese Forderung ist erfüllt

Zu § 42 Abs. 2:

Die Kräfte, die beim Ansprechen von Sicherheitseinrichtungen auftreten und die Konstruktion stoßartig belasten, können durch Versuch bestimmt werden, wenn ihre rechnerische Ermittlung zu großen Aufwand erfordert bzw. das Ergebnis der rechnerischen Ermittlung keine praxisgerechten Werte erwarten läßt.

Zu § 42 Abs. 3:

Bei teleskopierbaren Konstruktionsteilen ist Formschluß auch dann gegeben, wenn die Endstellungen der einzelnen Teleskopteile formschlussig begrenzt sind.

Zu § 42 Abs. 4:

Konstruktiv bedingte Bewegungen des Lastaufnahmemittels zum Ausgleich von geringfügigen Winkel- und Aufstellungsungenauigkeiten gelten nicht als Pendeln, unbeabsichtigtes Neigen, Drehen oder Verschieben. Siehe auch § 22 UVV "Hebebühnen" (VBG 14).

Zu § 42 Abs. 6:

Diese Forderung ist erfüllt, wenn

"Parallel geführt" bedeutet, daß durch die Art der Führung in jeder Stellung des Lastaufnahmemittels dessen parallele Lage zur Grundstellung sichergestellt ist.

Zu § 42 Abs. 7:

Diese Forderung ist für Hubeinrichtungen mit Seil- oder Kettenaufhängung des Lastaufnahmemittels erfüllt, wenn der Antrieb bei "Schlaffseil" oder "Schlaffkette" durch einen Sicherheitsschalter abgeschaltet wird.

Ein Blockieren des Lastaufnahmemittels kann z.B. eintreten, wenn sich das Lastaufnahmemittel in der Führung verkantet.

Zu § 43 Abs. 2:

Bezüglich der Seilbefestigungen siehe auch DIN 15315 "Aufzüge; Seilschlösser", DIN 83313 "Seilhülsen" und DIN 3089-1 "Drahtseile aus Stahldrähten; Spleiße; Spleiß-Endverbindungen an Drahtseilen" und DIN 3089-2 "Drahtseile aus Stahldrähten; Spleiße, Langspleiß".

Zu § 43 Abs. 3:

Für die Bemessung von Stahldrahtseilen bei sonstigen Hubeinrichtungen siehe DIN 15020-1 "Hebezeuge; Grundsätze für Seiltriebe, Berechnung und Ausführung".

Zu § 44 Abs. 1:

Diese Forderung ist erfüllt

Siehe § 22 UVV "Kraftbetriebene Arbeitsmittel" (VBG 5) und ,Merkblatt für die Berechnung der Festigkeit und Standsicherheit von Luftfahrt-Bodengeräten" der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen.

Zu § 44 Abs. 3:

Die Forderung nach Formschluß ist erfüllt

Zu § 44 Abs. 6:

Diese Forderung ist erfüllt, wenn eine gegenseitige Verriegelung eingebaut ist.

Zu § 45 Abs. 3:

Diese Forderung kann z.B. erfüllt werden durch die Anordnung der Steuerplätze, Spiegel, Kamera mit Monitor.

Zu § 46 Abs. 2:

Zweckmäßig ist eine Einrichtung zur Notabsenkung sowohl auf der Plattform als auch am Grundrahmen der Hubeinrichtung.

Zu § 47 Abs. 1:

Anforderungen an feste Fahrerstände siehe auch § 25 Abs. 1.

Zu § 48 Abs. 1:

Die Forderung nach leichter und gefahrloser Betätigung der Verbindungseinrichtungen ist erfüllt, wenn

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(Stand: 16.06.2018)

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