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Gefährdungs-/Belastungskatalog
für Betriebe des Metallgewerbes
Betriebsart Metallbe- und -verarbeitung
Arbeitsbereich Reparatur und Wartung
Tätigkeit Schleifen mit Handschleifmaschine

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Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren (Memo) Handlungs- bedarf
ja/nein
Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen:
  • technisch
  • organisatorisch
  • personenbezogen (z.B. Vorsorge)
Bedarfs-
gerechte
Beratung
ja/nein
Infor-
mation
1. Mechanische Gefährdung
1.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile Sichtprüfung:
Wird eine Gefährdung durch die Schleifscheibe vermieden (z.B. durch eine Verdeckung)? Werden nur die für die Einsatzbedingungen zulässigen Schleifscheiben verwendet? Werden Maschinen mit selbstrückstellendem Schalter verwendet?
  Unbeabsichtigtes Berühren der Schleifscheibe verhindern; Betrieb nach Vorschrift
(VBG 7n6 § 2 ff.)
Sicherheitsgerecht gestaltete Erzeugnisse verwenden;

Schutzhaube an Maschine

   
1.4 Unkontrolliert bewegte Teile (wegfliegende Funken, Splitter) Sichtprüfung:
Ist eine Gefährdung durch wegfliegende Teile (Zerspringen des Schleifkörpers, Funkenflug) verhindert?
  Verletzungen verhindern (VBG 7n6 §§ 6, 14) Schutzhaube an Maschine; Schutzbrille benutzen    
2. Elektrische Gefährdung
2.1 Gefährliche Körperströme Sind die elektrischen Betriebsmittel den Betriebsbedingungen (z.B. auch erhöhte elektrische Gefährdung) und den äußeren Einflüssen (Feuchtigkeit, Staub) entsprechend ausgewählt?

Sind die Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Basis-, Fehler- und ggf. Zusatzschutz) angewendet und wirksam?

  Schutz gegen gefährliche Körperdurchströmung (BGV A2 mit Anhang; Betriebsanleitungen) Elektrische Betriebsmittel entsprechend den Anwendungsbereichen (ZH 1/249) auswählen und einsetzen; Sichtkontrolle auf erkennbare Mängel vor Benutzung und Prüfungen nach VBG 4 § 5; Zusatzmaßnahmen bei Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung ZH 1/22ß beachten; bei Bauarbeiten die Festlegungen der DIN VDE 0100 Teil 704 einhalten Elektrofach-
kraft
 
3. Gefahrstoffe
3.3 Schwebstoffe
(Nebel, Rauche, Stäube)
Sichtprüfung:
Wird bei Bearbeitung hochlegierter Stähle die Einwirkung von Schleifstaub auf Beschäftigte verhindert?
  Gesundheitsschäden verhindern (GefStoffV § 17, VBG 113 § 8) Absaugung; Lüftung; ggf. Atemschutzgerät benutzen; Vorsorgeuntersuchung G 26; Vorsorgeuntersuchung G 15, G38 Betriebsarzt  
5. Brand- und Explosionsgefährdung
5.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase Sichtprüfung:
Ist das Zusammentreffen von
Schleiffunken mit brennbaren/zünd-
fähigen Stoffen verhindert?
  Entstehungsbrände und Explosionen verhindern (VBG 1 § 43 ff.) Räumliche Abtrennung des Arbeitsplatzes bzw. Entfernen der brennbaren/zündfähigen Stoffe;
leicht zugängliche Feuerlöscheinrichtung bereithalten
   
6. Thermische Gefährdung
6.1 Kontakt mit heißen Medien Sichtprüfung:
Sind in Funkenflugrichtung Personen beschäftigt?
  Verbrennungen, Augenverletzungen vermeiden (VBG 7n6 § 6) Anordnung der Arbeitsplätze ändern;
Abschirmung verwenden; zeitliche Trennung der verschiedenen Tätigkeiten
   
7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
7.1 Lärm Befragung/Messung:
Liegen Meßergebnisse oder Katalogwerte vor?
Handelt es sich um Lärmbereiche (Beurteilungspegel LAr> 85 dB(A))?
  Gehörschäden vermeiden (BGV B3 § 2; VDI 2058/2) Einsatz lärmarmer Werkzeuge; räumliche Trennung des Arbeitsplatzes; Einsatz schallabsorbierender Wand- bzw. Deckenverkleidung; ggf. Lärmbereich kennzeichnen; Gehörschutz benutzen; Vorsorgeuntersuchung G 20 Betriebsarzt  
7.4 Hand-/Arm-Schwingungen Beobachtung/Befragung:
Sind schwingungsgeminderte Schleifscheiben im Einsatz? Sind Handgriffe mit Dämpfungen oder Abfederungen vorhanden? Wird bei der Beschaffung auf Geräte mit möglichst geringen Beschleunigungswerten geachtet
(Angabepflicht des Herstellers in Betriebsanleitung)?
  Gesundheitsschäden des Hand Arm-Systems vermeiden Geräte mit niedrigen Beschleunigungen verwenden (s. Angabe in Betriebsanleitung); Möglichkeit der Verfahrensänderung prüfen; effektive tägliche Einsatzzeit pro Person reduzieren    
8. Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
8.1 Klima Messung mit Thermometer:
Ist die Raumtemperatur> 17 °C?
  Unterkühlung verhindern (ASR 6/1,3) Heizung, Regelung der Temperatur    
8.2 Beleuchtung Messung mit Luxmeter:
Beträgt die Nennbeleuchtungsstärke
mindestens 300 lx?
Sichtprüfung:
Liegen Blendquellen in oder nahe der Hauptblickrichtung?
  Unfall- und Gesundheitsgefahren verhindern (ASR 7/3) (Neu-) Projektierung und Änderung der Beleuchtungsanlage;
regelmäßige Wartung (Reinigung der Leuchten);
Beseitigung/ Abschirmung der Blendquellen
   
9. Physische Belastung/Arbeitsschwere
9.3 Haltungsarbeit/ Haltearbeit Beobachtung/Befragung:
Werden Zwangshaltungen oder ungünstige Körperhaltungen ohne Belastungswechsel vermieden?
  Beschwerden des Bewegungsapparates vermeiden Einstellung der Arbeitshöhe und der Lage des Arbeitsgegenstandes sowie Wechsel von Arbeitshaltungen ermöglichen    
10. Wahrnehmung und Handhabbarkeit
10.1 Informations-
aufnahme -
Beobachtung/Befragung:
Sind akustische Signale/Warnrufe trotz Betriebslärm deutlich zu hören?
  Unbeeinträchtigtes Erkennen von (Gefahren-) Signalen (BGV B3 § 12) Lärmminderungs-
maßnahmen;
Verbesserung der Signalgebung
   
10.3 Erschwerte Handhabbarkeit des Arbeitsmittels Sichtprüfung:
Ist der Griff so gestaltet, daß ein Abgleiten verhindert ist?
  Sichere und erschwernisfreie Handhabung Auswahl bei Neubeschaffung nach ergonomischen Gesichtspunkten (Gewicht, Griff)    
11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Beobachtung/Befragung:
Ist die PSa geeignet und wirksam?
  Erreichen der Schutzwirkung; Vermeiden zusätzl. Belastung (VBG 1 § 4) Sorgfältige Auswahl nach Beratung    

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Gefährdungs-/Belastungskatalog
für Betriebe des Metallgewerbes
Betriebsart Metallbe- und -verarbeitung
Arbeitsbereich Reparatur und Wartung
Tätigkeit Bohren mit Ständerbohrmaschine

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Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren (Memo) Handlungs- bedarf
ja/nein
Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen:
  • technisch
  • organisatorisch
  • personenbezogen (z.B. Vorsorge)
Bedarfs-
gerechte
Beratung
ja/nein
Infor-
mation
1. Mechanische Gefährdung
1.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile Sichtprüfung
Sind Fangstellen an der Bohrspindel durch Schutzeinrichtungen gesichert?:
Ist der Antrieb verkleidet?
  Erfassen von Kleidung oder Körperteilen verhindern (VBG 5 § 4) Einsatz sicherheitsgerecht gestalteter Erzeugnisse; zum Entfernen der Späne Pinsel u.a. zur Verfügung stellen; Kopfschutz, enganliegende Kleidung benutzen; keine Schutzhandschuhe verwenden    
1.4 Unkontrolliert bewegte Teile Sichtprüfung:
Werden die Werkstücke sicher gespannt?
Ist eine Gefährdung durch wegfliegende Späne verhindert?
  Verletzungen verhindern (VBG 5 § 6) Feste Einspannvorrichtung verwenden; technologische Parameter so verändern, daß Späneflug reduziert ist; Schutzbrille benutzen    
2. Elektrische Gefährdung
2.1 Gefährliche Körperströme Sind die elektrischen Betriebsmittel den Betriebsbedingungen (z.B. auch erhöhte elektrische Gefährdung) und den äußeren Einflüssen (Feuchtigkeit, Staub) entsprechend ausgewählt?
Sind die Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Basis-, Fehler- und ggf. Zusatzschutz) angewendet und wirksam?
  Schutz gegen gefährliche Körperdurchströmung (VBG 4 mit Anhang; Betriebsanleitungen) Elektrische Betriebsmittel entsprechend den Anwendungsbereichen (ZH 1/249) auswählen und einsetzen;
Sichtkontrolle auf erkennbare Mängel vor Benutzung und Prüfungen nach VBG 4 § 5
Elektro-
fachkraft
 
3. Gefahrstoffe
3.4 Flüssigkeiten Beobachtung/Befragung:
Werden nur solche Kühlschmierstoffe (KSS) eingesetzt, die keine nitrosierenden/nitrosierbaren Stoffe beinhalten (Herstellerangaben, Sicherheitsdatenblatt)?
Erfolgt eine regelmäßige Wartung (Konzentration, pH-Wert, Nitrit- und Nitratgehalt)?
Wird das Einschleppen von nitrosierenden/nitrosierbaren Stoffen verhindert?
  Hautkrankheiten und Krebserkrankungen verhindern (GefStoffV § 17) Einsatz von KSS ohne nitrosierende Stoffe und ohne Sekundäramine; Wartungsplan; Hautschutzplan    
8. Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
8.1 Klima Messung mit Thermometer:
Ist die Raumtemperatur> 17 °C?
  Unterkühlung verhindern
(ASR 6/1,3)
Heizung, bedarfsgerechte Regelung der Temperatur    
8.2 Beleuchtung Messung mit Luxmeter:
Beträgt die Nennbeleuchtungsstärke mindestens 300 lx?
Sichtprüfung:
Liegen Blendquellen in oder nahe der Hauptblickrichtung?
  Unfall- und Gesundheitsgefahren verhindern (ASR 7/3) (Neu-) Projektierung und Änderung der Beleuchtungsanlage;
regelmäßige Wartung (Reinigung der Leuchten);
Beseitigung/Abschirmung der Blendquellen, Neuanordnung der Beleuchtungskörper
   
9. Physische Belastung/Arbeitsschwere
9.3 Haltungsarbeit/ Haltearbeit Beobachtung/Befragung:
Werden Zwangshaltungen oder ungünstige Körperhaltungen ohne Belastungswechsel vermieden?
  Beschwerden des Bewegungsapparates vermeiden Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung; Stehhilfen;
Wechsel von Arbeitshaltungen ermöglichen
   

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Gefährdungs-/Belastungskatalog
für Betriebe des Metallgewerbes
Betriebsart Metallbe- und -verarbeitung
Arbeitsbereich Lagern, Fördern, Transport
Tätigkeit Handtransport und manuelles Aus- und Einlagern

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Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren (Memo) Handlungs- bedarf
ja/nein
Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen:
  • technisch
  • organisatorisch
  • personenbezogen (z.B. Vorsorge)
Bedarfs-
gerechte
Beratung
ja/nein
Infor-
mation
1. Mechanische Gefährdung
1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen Sichtprüfung:
Ist der Kontakt zu scharfkantigen Teilen verhindert?
Sind die Lagereinrichtung und die Geräte so gestaltet, daß Verletzungen vermieden werden (z.B. keine vorstehenden Ecken und Kanten)?
  Kopf- und Handverletzungen verhindern
(VBG 1 §§ 2, 4, 18, 34;
ZH 1/185,
ZH 1/428)
Technische Hilfsmittel verwenden;
sichere Gestaltung des Lagers;
nicht vermeidbare Kanten anderweitig verdecken;
Schutzhandschuhe, ggf. Schutzkleidung benutzen
   
1.3 Bewegte Transport- mittel, bewegte Arbeitsmittel Sichtprüfung:
Werden Transportwege ausreichend bemessen, gekennzeichnet und freigehalten?
Ist die Tragfähigkeit und Kippsicherheit des Transportmittels und des Lagergerätes eingehalten?

Sind verfahrbare sowie mit kraft betriebenen Inneneinrichtungen versehene Regale und Schränke so gestaltet, daß Verletzungen vermieden werden?

  Verletzungen verhindern (ArbStättV § 17 ff.; VBG 1 §§ 18, 25, 34;
ZH 1/185, ZH 1/428)
Gänge zwischen Lagereinrichtungen und Stapel ausreichend bemessen (Höhe mind. 2 m, Breite mind. 1,25 m für Fußgänger, mind. 0,75 m für manuelle Lagerung); Kennzeichnung der Transportmittel, Lagergeräte und -einrichtungen; Auswahl geeigneter Transportmittel, Lagergeräte und -einrichtungen vor Benutzung auf sicheren Zustand prüfen; sichere Beladung (Lagergut darf nicht in die Verkehrswege hineinragen);
Bau, Ausrüstung und Betrieb nach ZH 1/428; Betriebsanleitung beachten, Betriebsanweisung; mindestens jährliche Sachkundigenprüfung kraftbetriebener Einrichtungen; Mängel beseitigen bzw. melden
   
1.4 Unkontrolliert bewegte Teile Sichtprüfung:
Wird Arbeitsmaterial sicher gelagert?

Werden Werkzeuge sicher abgelegt?

Ist die sichere Handhabung des Transportgutes gewährleistet?

  Schutz gegen herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände
(VBG 1 § 34; ZH 1/185, ZH 1/428)
Standsicherheit von Lagern und Stapeln gewährleisten; zulässige Stapelhöhen einhalten; kein Anlegen von Leitern, wenn die Standsicherheit des Stapels beeinträchtigt wird; Einhaltung der zulässigen Tragfähigkeit von Bauteilen; Bauelemente der Regale gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern; Herabfallen von Lagergut verhindern (z.B. durch Verkleidungen, Verdeckungen, Umwehrungen, Anschläge, geeignete Lagergeräte); sichere Gestaltung der Bereiche über Regaldurchgängen (kein Hindurchfallen von Lagergut);
Schutzhelm, Schutzhandschuhe Schutzschuhe benutzen; Werkzeuge sachgemäß ablegen; andere (sichere) Transporttechnologie wählen
   
1.5 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten Sichtprüfung:
Sind die Transportwege/Arbeitsflächen trittsicher (frei von Verunreinigungen, witterungsbedingter Glätte und Stolperstellen)?
  Sicher begehbare Transportwege und Arbeitsflächen (VBG 1 § 20 ff.; ASR 8/1) Instandhaltung der Transportwege und Arbeitsflächen;
Schutzschuhe benutzen
   
1.6 Absturz Sichtprüfung:
Ist die Sicherheit bei Aufnahme/Ablage des Transportgutes gewährleistet (z.B. auf Leitern)?

Bestehen für den Transportweg wirksame Absturzsicherungen?

  Absturz verhindern
(VBG 1 §§ 18 ff., BGV C22 § 6 ff., VBG 74; VBG 125; ASR 12/1-3; ZH 1/185, ZH 1/428)
Möglichkeit des maschinellen Transports prüfen; Zulässige Fußbodenbelastung festlegen, kennzeichnen und einhalten; sicheren Aufstieg zu Lagereinrichtungen gewährleisten; Absturzsicherungen verwenden (z.B. Umwehrungen, Benutzung von Fallschutzmitteln)    
3. Gefahrstoffe
3.4 Flüssigkeiten Sichtprüfung:
Werden Gefahrstoffe so transportiert und gelagert, daß sie die Umwelt und die Gesundheit nicht gefährden?
  Gesundheits- und Umweltgefährdungen vermeiden (GefStoffV; ZH 1/93; VbF; TRbF) Giftige und sehr giftige Gefahrstoffe unter Verschluß aufbewahren; Sicherheitsdatenblätter beachten;
Betriebsanweisung;
Geeignete Transportmittel und Lagergeräte einsetzen; Umfüllbedingungen beachten
   
5. Brand- und Explosionsgefährdung
5.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Sichtprüfung:
Ist der zu transportierende Stoff brennbar, brandfördernd oder explosiv und sind die erforderlichen Maßnahmen getroffen worden, um Brände und Explosionen beim Transport und Lagern zu verhindern?
Sind die Anforderungen für Transport- und Lagerarbeiten in einem explosionsgefährdeten Bereich erfüllt?
  Brände und Explosionen vermeiden
(GefStoffV;
TRGS 515,
ZH 1/93,
ZH 1/112,
ZH 1/201,
ZH 1/455,
VbF, TRbF 143;
VBG 1, 21, 32, 61)
EG-Sicherheitsblätter und -kennzeichnungen beachten; Lagerung von Druckgasbehältern und Druckbehältern mit leichtentzündlichen und brandfördernden Gasen oberirdisch in gut durchlüfteten Lagern, keine Lagerung in Kellern; Betriebsanweisung; Unterweisung; gebrauchtes Putzmaterial in geschlossenen nichtbrennbaren Behältern aufbewahren;
Geeignete Feuerlöscheinrichtungen; Flucht- und Rettungspläne; Alarmpläne; Erste-Hilfe-Organisation
   
6. Thermische Gefährdung
6.1 Kontakt mit heißen Medien Sichtprüfung:
Ist beim Transport und Lagern der Kontakt zu heißen (bzw. kalten) Medien verhindert?
Werden geeignete Behälter und Lagergeräte eingesetzt?
  Verbrennungen, Verletzungen vermeiden
(VBG 1, VBG 20; TRB 851, TRB 852)
Geeignete Transportbehälter und Lagergeräte einsetzen; Sicherheitsdatenblätter und -kennzeichnungen beachten; Betriebsanweisung; Hitzeschutz- bzw. TRB Kälteschutzbekleidung tragen; Kältemittel in bestimmten Räumen oder im Freien aufbewahren    
7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
7.1 Lärm Beobachtung/Befragung:
Werden Transportarbeiten in Lärmbereichen durchgeführt (Beurteilungspegel LAr,> 85 dB(A))?
  Gehörschäden vermeiden (BGV B3 § 2; VDI 2058/2) Lagerbereiche ggf. räumlich trennen;
Gehörschutz benutzen; Vorsorgeuntersuchung G 20
Betriebsarzt  
8. Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
8.1 Klima Messung mit Thermometer:
Liegt die Lufttemperatur zwischen 12 °C und 17 °C?
Beobachtung/Befragung:
Ist der Beschäftigte gegen Witterungseinflüsse geschützt?
Ist der Einfluß von Wärmestrahlung auszuschließen?
Wird in Kühlräumen gearbeitet?
  Belastung durch zu niedrige oder zu hohe Temperatur sowie Nässe vermeiden (ASR 6/1,3) Belastung durch Wärmestrahlung vermeiden Bedarfsgerechte Regelung der Temperatur; zweckmäßige Arbeitskleidung, ggf. Wetterschutzkleidung benutzen; Abschirmung, Stellwände; Hitzeschutzkleidung benutzen; Vorsorgeuntersuchung G 30; Aufenthaltsbeschränkungen für Kühlräume beachten; Kälte- schutzbekleidung tragen Betriebsarzt  
8.2 Beleuchtung Messung mit Luxmeter:
Beträgt die Nennbeleuchtungsstärke für Lagerräume, Verkehrswege ohne spezielle Sehaufgabe mindestens 50 lx, bei Allgemeinbeleuchtung mind. 100 lx und bei Kleinteilelagerung mind. 200 lx?
Werden "Dunkelstellen", z.B. bei Halleneinfahrten, Durchfahrten, Treppen und Toren vermieden?
  Unfall- und Gesundheitsgefahren durch unzureichende Beleuchtungsstärke verhindern
(BGV A1 § 19;
ASR 7/3; ZH 1/25)
(Neu-) Projektierung und Änderung der Beleuchtungsanlage; regelmäßige Wartung (Reinigung der Leuchten)    
9. Physische Belastung/Arbeitsschwere
9.1 Schwere dynamische Arbeit Messung/Beobachtung:
Wird regelmäßiges (ca. 0,5 Stunden pro Schicht) Heben und Tragen von Lasten größer folgender Werte vermieden?
Alter in Jahren Last in kg für Frauen Last in kg für Männer
15-17 10 15
18-38 15 25
ab 40 10 20

Heben/ Tragen Last in kg
selten wiederholt
werdende Mütter 10 5

Wird das Tragen von Lasten> 50 kg auf der Schulter vermieden?
Wird beim Heben und Tragen ein Rumpfvorbeugewinkel über 60° aus der aufrechten Stellung vermieden?

  Beschwerden des Bewegungsapparates vermeiden Wechsel zwischen Gehen, Stehen und Sitzen ermöglichen;

Transporthilfsmittel und Hubeinrichtungen einsetzen (Transportund Kommissionierwagen, Kraneinsatz, Aufstiegshilfen);
Anordnung der Arbeitsplätze ändern;
Arbeitsplatzgestaltung (Transporthöhen);
Rückenschule, Unterweisung; arbeitsmedizinische Beratung

   
9.3 Haltungsarbeit/ Haltearbeit Werden Zwangshaltungen und Haltearbeit vermieden?   Siehe 9.1 Siehe 9.1    
11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Beobachtung/Befragung:
Ist die PSa geeignet und wirksam?
  Erreichen der Schutzwirkung; Vermeiden zusätzlicher Belastung
(BGV A1 § 4)
Sorgfältige Auswahl nach Beratung    


ENDE

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