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1.4 Unkontrollierte Bewegung/Herabfallen von Lager- oder Transportgut und anderen Gegenständen

Allgemein gilt:

 Abb. 21: Länge der Gabelzinken in Abhängigkeit zum Transportgut

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 12 ArbStättV; BGR 234

1.4.1 Herabfallen von Lagergut aus Lagereinrichtungen

Für allgemeine Informationen siehe Abschnitt 1.4 Unkontrollierte Bewegung/Herabfallen von Lager- oder Transportgut und anderen Gegenständen

  Abb. 22: Sicherung der obersten Ablage an der Stirnseite eines Palettenregals   Abb. 23: Beispiel für Einsatz und Gestaltung von Tiefenauflagen
  Abb. 24: Lagerung von Kleinteilen in Stapelkästen   Abb. 25: Beispiel für eine Umreifung mit zusätzlichen Eckwinkeln
  Abb. 26: Beispiel für Verbindung von Lagergerät mit Ladegut     Abb. 27: Fasslagerung mit geeigneten Zwischenlagen

Rechtsgrundlagen und Informationen: BGV A1; BGR 234; BGI 582; Informationsbroschüre L 01.3 der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft

1.4.2 Herabfallen von Transportgut von Flurförderzeugen

Für allgemeine Informationen siehe Abschnitt 1.4 Unkontrollierte Bewegung/Herabfallen von Lager- oder Transportgut und anderen Gegenständen

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 11, 12, 13, 16, 27 BGV D27

1.4.3 Herabfallen von Transportgut beim Handtransport

Für allgemeine Informationen siehe Abschnitt 1.4 Unkontrollierte Bewegung/Herabfallen von Lager- oder Transportgut und anderen Gegenständen

1.4.4 Herabfallen von Transportgut von Ladeflächen

1.4.5 Herabfallen von Teilen der Einrichtung oder des Gebäudes

Für allgemeine Informationen siehe Abschnitt 1.4 Unkontrollierte Bewegung/Herabfallen von Lager- oder Transportgut und anderen Gegenständen

Abb. 29: Beispiele von Aushebesicherungen der Längsträger an Palettenregalen

   

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 17 ArbStättV; BGV A1; § 13 BGV A8; BGV D27; BGR 234; DIN 15 185-2

  Abb. 28: Zurrgurt zur Sicherung der Last gegen Herabfallen

1.5 Anstoßen an Einrichtungen oder Ladung

Allgemein gilt

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 12 ArbStättV; BGV A1; BGR 234; BGI 582

1.5.1 Anstoßen an Fahrzeugteilen oder Ladung

Für allgemeine Informationen siehe Abschnitt 1.5 Anstoßen an Einrichtungen oder Ladung

Abb. 30: Betätigung von Stellteilen (hier: Fahrzeug-Dachhöhenverstelleinrichtung) außerhalb des Gefahrbereichs

1.5.2 Anstoßen beim Verziehen von Schienenfahrzeugen

Für allgemeine Informationen siehe Abschnitt 1.5 Anstoßen an Einrichtungen oder Ladung

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 34, 35 BGV D30

1.6 Überlastung, Bruch und Durchbiegung

Lagereinrichtungen und -geräte wie folgt kennzeichnen:

Abb. 31: Beispiel für eine Regalkennzeichnung

Abb. 32: Beispiel für die Kennzeichnung der Gitterboxpalette nach DIN 15155

Abb. 33: Beispiel für die Kennzeichnung eines Stapelbehälters

ABC/1 t/4,4 t/88

Es bedeuten:

ABC = Hersteller, Einführer oder Betreiber
1 t = zulässige Nutzlast einer Stapeleinheit
4,4 t = zulässige Auflast
88 = Baujahr 1988
Metall 1/200 l (Stützweite)
Andere Werkstoffe 1/150 l

Rechtsgrundlagen und Informationen: BGV A1; BGR 234

1.7 Umgang mit Rollbehältern

Rechtsgrundlagen und Informationen: BG 30 Merkblatt M 67; Arbeitsschutz-Merkblatt der UKPT "Rollbehälter und Flachpaletten"

1.8 Umgang mit Ladebrücken

Rechtsgrundlagen und Informationen: BGV A1; BGR 233; DIN EN 1398

1.9 Umgang mit Seilwinden

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 26, 27 BGV D30

2. Elektrische Gefährdungen

Körperdurchströmung

Allgemein gilt:

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 3 BGV A2

3. Chemische Gefährdungen

3.1 Chemische Gefährdungen durch Transport- oder Lagergut

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 15, 16, 19 GefStoffV; TRGS 520; BGV A1

3.2 Motoremissionen

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 19 GefStoffV; TRGS 554; TRGS 900; § 12 BGV D27; § 16 BGV D29

3.3 Batteriesäure

Rechtsgrundlagen und Informationen: GefStoffV; BGV A1; BGR 157

4. Biologische Gefährdungen

Biologische Gefährdungen durch Transportgut

Rechtsgrundlagen und Informationen: BioStoffV; BGV A1; §§ 3 bis 6, 10, 11 BGV C4; TRBa 400

5. Brand- und Explosionsgefährdungen

Allgemein gilt:

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 13 ArbStättV; BGR 133; BGI 560

5.1 Brand- und Explosionsgefährdungen durch Transportgut

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 13 ArbStättV

5.2 Brand- und Explosionsgefährdungen durch Transport-mittel oder durch Arbeitsumgebung

Für allgemeine Informationen siehe Abschnitt 5. Brand- und Explosionsgefährdungen

Rechtsgrundlagen und Information: § 20 BGV D27; VDE 0510 Teil 3

6. Thermische Gefährdungen durch Transportgut oder Flurförderzeug

Rechtsgrundlagen und Informationen: BGV A1

7. Physikalische Gefährdungen

7.1 Lärm

Abb. 34: Beispielsweise kann eine Geräuschreduzierung von Rädern kraftbetriebener Flurförderzeuge durch Absenkung der Shore-Härte der Räder erreicht werden.

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 15 ArbStättV; § 12 BGV B3

7.2 Vibrationen und Stöße

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 3 ArbSchG; § 16 ArbStättV

7.3 Elektromagnetische Felder

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 6, 7 BGV B11

8. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen

8.1 Verkehrswege

8.1.1 Verkehrswege in der Ebene

Tabelle 1: Erforderliche Durchfahrtshöhen (Maße in m)

Art des Fahrzeugs Lichte Höhe über Verkehrsweg
Fahrzeuge ohne oder mit
kleiner Hubhöhe
(bis ≈ 1,2 m Hub)
Fahrzeuge mit großer
Hubhöhe
Flurförderzeuge mit Lenkung durch Gehenden 2,00 3,50
Flurförderzeuge mit Standlenkung 2,50
Flurförderzeuge mit Fahrersitzlenkung 2,50
Mobilkrane 4,00
Lastkraftwagen

Abb. 35: Wendeplatzbedarf für Fahrzeuge (Maße in m)

Fahrzeug äußerer Wendehal-
bmesser
der Räder
Bemerkungen
Art Breite Länge
Flurförderzeuge mit Lenkung durch Gehenden1 0,80 bis 1,30 1,20 bis 2,00 1,00 bis 1,60  
Flurförderzeuge mit Standlenkun2 0,90 bis 1,50 1,50 bis 2,50 1,50bis 2,0  
Flurförderzeuge mit Fahrersitzlenkur3 4 0,90 bis 1,50 2,50 bis 3,80 1,50 bis 2,50 Maße gelten nur für Gabelstabler mit einer Traglast bis 3 t
Mobilkrane3 1,50 bis 2,50 3,50 bis 5,50 2,50 bis 7,20 Für Mobilkrane bis 9 t Traglast
leichte Lastwagen bis 1,5 t Tragfähigkeit 1,50 bis 2,40 4,00 bis 5,00 4,00 bis 6,00 Für Lastkraftwagen bis 6,00 m Fahrzeuglänge
1) Benennungen siehe DIN 15 140
2) Benennungen und größte Breiten siehe DIN 15 140
3) Benennungen für Krane siehe DIN 001 15 Teil 1 und Teil 2
4) Benennungen siehe DIN 15 140; siehe auch DIN 133 15 Teil 1 und Teil 2

Tabelle 2: Breite von Verkehrswegen

Anzahl der Personen
(Einzugsgebiet)
Breite* ap
Normal
bis 5 0,875
bis 20 1,00
bis 100 1,25
bis 250 1,75
bis 400 2,25
* Baurichtmaß

Abb. 36: Verkehrsbreiten bei gemischtem Fahrzeug-/Fußgängerverkehr

Rechtsgrundlagen und Informationen: ArbSchG; §§ 12, 17 ArbStättV; BGV A1; BGI 561; BGR 234; DIN 5035-2

Rettungswege, Notausgänge

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 17, 19 ArbStättV; ASR 17/1,2, 10/1; BGI 606

Bodenunebenheiten mit Höhenunterschied > 4 mm und herumliegende Teile vermeiden, z.B.:

Türen und Tore

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 10, 11, 17, 19 ArbStättV; ASR 17/1,2; BGR 181

8.1.2 Verkehrswege über unterschiedliche Ebenen, z.B. Treppen, Leitern

Schrägrampen

Treppen

Abb. 37: Benutzung des Handlaufs beim Begehen einer Treppe

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 12, 17 ArbStättV; BGI 561; DIN EN ISO 14122 Teile 1 bis 3; pr EN 14122-4

Laufstege

Abb. 38: Abmessungen von Laufstegen

  x :y α t in cm
1:2,5 22° 38
1:3,0 18° 40
1:3,5 16° 42
1:4,0 14° 43
1:4,5 13° 45
1:5,0 11° 46
tan α = x : y
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