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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 624 / DGUV Information 211-012 - Jugendliche
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/329)

(Ausgabe 2003; 2006; 2009; 08/2013aufgehoben)



Zurückgezogen 04/2015
gemäß Mitteilungen der Fachbereiche Organisation des Arbeitsschutzes (FB ORG) sowie Rohstoffe und chemische Industrie (FB RCI) der DGUV


Vorwort

Der Mensch ist im Grunde vier Milliarden Jahre alt. Von der ersten lebenden Zelle bis in die Gegenwart war das Leben nie unterbrochen. Durch die Notwendigkeit, Nahrung zu finden, sich gegen Frost, Hitze und Gefahren zu schützen, haben Lebewesen Zweckgemeinschaften gebildet, sich entwickelt und die erworbenen Fähigkeiten an die Nachkommen weitergegeben.

All diese Fähigkeiten sind sehr wertvoll. Sie sind das Ergebnis der Erfahrungen, Entdeckungen, Leiden, der Erfolge und Misserfolge zahlloser Lebewesen in vier Milliarden Jahren vor unserer Zeit.

Noch ganz jung - gemessen an vier Milliarden Jahren - ist die Entwicklung unserer Technik. Geräte und Maschinen helfen uns bei Tätigkeiten, für die unsere Sinne und Körper nicht speziell genug entwickelt sind, wie zum Beispiel das Fliegen.

Aus der Tausende von Jahren alten Sehnsucht der Menschen, fliegen zu können, aus vielen waghalsigen Versuchen, mit beweglichen und starren Flügeln, nach Fehlschlägen und Unfällen, sind ausgeklügelte Geräte entstanden: Motor- und Segelflugzeuge, Drachen, Gleiter, Ballons. Und die Flieger haben im Laufe der Zeit viel Wissen, viele Erfahrungen und Regeln zusammengetragen.

Da gibt es allerhand zu lernen, über Luftströmungen, Wind und Wetterverhältnisse, über Start, Steuerung und Landung, über geeignete Kleidung, Kopf- und Kälteschutz, über Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen. Werden alle Regeln beachtet, folgt das Gelingen, das perfekte Erlebnis.

Am Arbeitsplatz geht es in den meisten Fällen irdischer zu und dennoch ergeben sich viele Parallelen, über die Motivation bei der Arbeit bis hin zum perfekten Produkt. Das erreichen wir, wenn die Ausbildung Schritt für Schritt erfolgt, wenn wir auf den langjährigen Erfahrungen der Kollegen und Ausbilder mit Material und Gerät aufbauen, die Sicherheitsregeln beachten und achtsam im Arbeitsprozess handeln.

1 Arbeiten und auf Sicherheit und Gesundheitsschutz achten

Der Arbeitsplatz

Meister und Ausbilder erläutern zu Beginn einer Ausbildung die Arbeitsprozesse und weisen besonders auf Gefahrenquellen hin. Für die Auszubildenden sollte deutlich werden: zu arbeiten und auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu achten sind untrennbar miteinander verbunden!

Auf Wissen und Erfahrung aufbauen

Fremde Arbeitsbereiche sowie Maschinen oder andere betriebliche Einrichtungen, an denen die Auszubildenden noch nicht unterwiesen worden sind, enthalten Gefährdungspotential.

Im Anschluss an eine Einweisung dürfen Einrichtungen im Betrieb nur auf die vermittelte Art und Weise benutzt werden.

Betriebsanweisungen und Sicherheitshinweise lesen

Für den Umgang mit bestimmten Maschinen, Einrichtungen oder Arbeitsstoffen gibt es zusätzlich schriftliche Anweisungen. Diese Betriebsanweisungen hängen in den Werkstätten aus oder können für den eigenen Bedarf angefordert werden.

Jede neue Tätigkeit müssen die Vorgesetzten mit den nötigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzhinweisen begleiten.

Störungen und Mängel sofort melden

Wenn ersichtlich ist, dass an einer Maschine oder anderen Betriebseinrichtungen etwas nicht richtig läuft, stockt, schleift, sich ungewöhnlich anhört, empfiehlt sich folgender Ablauf:

Verkehrswege freihalten

Alle Wege sollen sauber und frei von Öl, Fett oder Gegenständen sein, um das Ausrutschen oder Stolpern zu verhindern. Auch kleinste Gegenstände, die auf dem Fußboden liegen, gefährden die Sicherheit.

In vielen Betrieben gibt es getrennte Wege, sogar getrennte Ein- und Ausgänge für Fußgänger und Fahrzeuge. Die Wege, auf denen man gefahrlos gehen kann, sind entsprechend gekennzeichnet.

Auf die richtige Kleidung kommt es an

Wie leicht kommen Hemden oder lange Haare in drehende Maschinenteile! Zum Thema Arbeits- und Schutzkleidung empfiehlt sich daher:

Für bestimmte Tätigkeiten werden Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung gestellt, z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Schutzanzug. Die Vorgesetzten erteilen in diesem Zusammenhang genaue Anweisungen. Nicht nur in der Ausbildung, sondern über die gesamte Zeit der Berufstätigkeit ist es ratsam, Sicherheit und Gesundheitsschutz im Focus zu haben.

Alkohol und Drogen

Um sich selbst und andere nicht bei der Arbeit und im Privatleben zu gefährden, gilt: Alkohol und Drogen - Nein Danke!

Unfallverhütungsvorschriften

Maschinen, Anlagen und andere betriebliche Einrichtungen sind so gebaut, dass Unfälle und Gesundheitsgefahren möglichst vermieden werden. Aber durch die Bauweise allein lassen sich Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht voll erreichen.

In den Unfallverhütungsvorschriften steht das Wesentliche, das im Umgang mit Maschinen, Anlagen und Einrichtungen zu beachten ist, damit keine Gefährdung eintritt. Meister oder Sicherheitsbeauftragte sind darüber informiert, wo diese Vorschriften im Betrieb ausliegen und welche sich speziell auf den aktuellen Arbeitsprozess bezieht.

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Erfolgreiches Arbeiten - auch noch nach Jahren - setzt voraus, dass wir körperlich und geistig fit bleiben. Die Anforderungen in unserer modernen Arbeitswelt sind hoch und werden künftig noch zunehmen. Wer auf gesunde Ernährung und ausreichend Bewegung achtet, ist auf der sicheren Seite. Sollte es mit der Gesundheit dennoch Probleme geben, die möglicherweise von der Arbeit herrühren, können sich Auszubildende vertrauensvoll an ihre Vorgesetzten wenden. Sie werden, falls erforderlich, Fachleute, wie den Betriebsarzt oder Spezialisten der Berufsgenossenschaft, zu Rate ziehen.

2 Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstungen

Geeignete Arbeitskleidung

Wo gehobelt wird, fallen Späne, wo geschweißt oder geschliffen wird, fliegen Funken. Deshalb sorgt geeignete Kleidung am Arbeitsplatz für Sicherheit.

Es ist Teil des Lehrplans zu vermitteln, welche Kleidung für welchen Arbeitseinsatz geeignet ist. Arbeitskleidung steht entweder im Unternehmen zur Verfügung oder ist im Berufskleidungs-Fachhandel erhältlich.

Der Tipp:
Als Grundelemente der Arbeitskleidung gelten:

Wenn nicht im Betrieb anders geregelt, müssen sich die Auszubildenden selber um die erforderliche Arbeitskleidung kümmern.

Persönliche Schutzausrüstungen

Für bestimmte Tätigkeiten sind persönliche Schutzausrüstungen erforderlich. Je nach Art der möglichen Gefährdung sind das: Schutzkleidung, Schutzbrillen, Gesichtsschutzschirme, Schutzhandschuhe, Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Atemschutzgeräte und nicht zuletzt auch Gehörschutz und Hautschutz.

Auszubildende, die eine Korrekturbrille benötigen, erhalten eine Schutzbrille, die über die Korrekturbrille gesetzt wird. Ideal ist eine Schutzbrille mit eingearbeiteten Korrekturgläsern.

Die notwendigen Teile einer PSa werden vom Unternehmen gestellt. Der Einsatz dieser Ausrüstung ist Pflicht, wenn die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden soll. Für die korrekte Nutzung einer PSa gibt es ebenfalls eine gesonderte Einweisung, die unbedingt befolgt werden muss.

3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

Verbotszeichen

P00 Verbot *) P01 Rauchen verboten P02 Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
P03 Für Fußgänger verboten P04 Mit Wasser löschen verboten P05 Kein Trinkwasser
P06 Zutritt für Unbefugte verboten P07 Für Flurförderzeuge verboten P08 Berühren verboten
P09 Nicht berühren, Gehäuse unter Spannung P10 Nicht schalten P11 Verbot für Personen mit Herzschrittmacher
P12 Nichts abstellen oder lagern P13 Personenbeförderung (Seilfahrt) verboten P14 Mitführen von Tieren verboten
P15 Betreten der Fläche verboten P16 Verbot für Personen mit Implantaten aus Metall P17 Mit Wasser spritzen verboten
P18 Mobilfunk verboten P19 Essen und Trinken verboten  
 

*) Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen verwendet werden, das Aussagen über das Verbot macht.


Warnzeichen

W00 Warnung vor einer Gefahrstelle W01 Warnung vor feuergefährlichen Stoffen W02 Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen W03 Warnung vor giftigen Stoffen
W04 Warnung vor ätzenden Stoffen W05 Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen W06 Warnung vor schwebender Last W07 Warnung vor Flurförderzeugen
W08 Warnung vor gefährlicher elektr. Spannung W09 Warnung vor optischer Strahlung W10 Warnung vor Laserstrahl W11 Warnung vor brandfördernden Stoffen
W12 Warnung vor elektromagnetischem Feld W13 Warnung vor magnetischem Feld W14 Warnung vor Stolpergefahr W15 Warnung vor Absturzgefahr
W16 Warnung vor Biogefährdung W17 Warnung vor Kälte W18 Warnung vor gesundheitsschädlichen oder reizenden Stoffen W19 Warnung vor Gasflaschen
W20 Warnung vor Gefahr durch Batterien W21 Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre W23 Warnung vor Quetschgefahr W24 Warnung vor Kippgefahr beim Walzen
W25 Warnung vor automatischem Anlauf W26 Warnung vor heißer Oberfläche W27 Warnung vor Handverletzungen W28 Warnung vor Rutschgefahr
W29 Warnung vor Gefahr durch eine Förderanlage im Gleis W30 Warnung vor Einzugsgefahr    
   


Gebotszeichen

M00 Allgemeines Gebotszeichen *) M01 Augenschutz benutzen M02 Schutzhelm benutzen
M03 Gehörschutz benutzen M04 Atemschutz benutzen M05 Fußschutz benutzen
M06 Handschutz benutzen M07 Schutzkleidung benutzen M08 Gesichtsschutz benutzen
M09 Auffanggurt benutzen M10 Für Fußgänger M11 Sicherheitsgurt benutzen
M12 Übergang benutzen M13 Vor Öffnen
Netzstecker ziehen
M14 Vor Arbeiten
freischalten
M15 Rettungsweste benutzen    
   

*) Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen verwendet werden, das Aussagen über das Gebot macht.


Rettungszeichen

E01 Richtungsangabe für Erste-Hilfe-Einrichtungen, Rettungswege, Notausgänge*) E02 Richtungsangabe für Erste-Hilfe-Einrichtungen, Rettungswege, Notausgänge*) E03 Erste Hilfe
E04 Krankentrage E05 Notdusche E06 Augenspüleinrichtung
E07 Notruftelefon E08 Arzt E09 Rettungsweg/ Notausgang**)
E10 Rettungsweg/ Notausgang**) E11 Sammelstelle E12 Rettungsweg***)
E13 Rettungsweg***) E14 Notausgang
E15 Notausgang E16 Notausgang

*) Dieser Richtungspfeil darf nur in Verbindung mit einem weiteren Rettungszeichen verwendet werden.
**) Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Richtungspfeil verwendet werden.
***) Auf den Rettungswegzeichen darf der Richtungspfeil außerdem zum oberen bzw. unteren Eckpunkt der abgebildeten Türöffnung zeigen, um den Verlauf des Rettungsweges zu kennzeichnen, z.B. Treppe.

Brandschutzzeichen

F01 Richtungsangabe *) F02 Richtungsangabe *) F03 Löschschlauch
F04 Leiter F05 Feuerlöscher F06 Brandmeldetelefon
F07 Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung F08 Brandmelder (manuell)  
 

*) Dieser Richtungspfeil darf nur in Verbindung mit einem weiteren Brandschutzzeichen verwendet werden.

4 Erste Hilfe - Verhalten bei Unfällen

Unfälle vermeiden

Moderne Technik, Wissen und Erfahrung und die Achtsamkeit jeder einzelnen Person werden eingesetzt, um Unfälle zu verhindern. Kommt es dennoch zu einem Unfall kommt es oft auf jede Sekunde an.

Was ist nach einem Arbeitsunfall zu tun?

Es kommt darauf an, dass der nun folgende Handlungsablauf allen geläufig ist.

Erste Hilfe

Bei jeder Verletzung kommt es darauf an, dass sie so bald wie möglich fachgerecht versorgt wird. Bei schweren Unfällen kann Erste Hilfe das Leben retten. Weitere Rettungsschritte durch Arzt und Krankenhaus sind auf diesen wichtigen ersten Schritt angewiesen.

Erste Hilfe - wer? wo? was?

Alle sind verpflichtet, zur Ersten Hilfe beizutragen. Auch die Weitergabe richtiger Informationen rettet Leben!

Wer leistet in meinem Betrieb, in der Nähe meines Arbeitsplatzes Erste Hilfe? Jeder Betrieb hat ausgebildete Ersthelfer oder Ersthelferinnen. Die Ausbildung ist kostenlos und bietet mehr als die für den Erwerb des Führerscheins erforderliche Ausbildung "Sofortmaßnahmen am Unfallort".

Auszubildende können sich zu Ersthelfern ausbilden lassen. In jedem Fall muss man wissen:

Wo sind Ersthelfer anzutreffen, wo arbeiten sie, wo halten sie sich auf?

Größere Betriebe haben oft auch eine Erste-Hilfe-Station.

Was ist bei der Ersten Hilfe zu tun?

In jedem Betrieb hängen die grünen Tafeln der Berufsgenossenschaften "Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen" aus. Sie enthalten in knapper Form alles Wesentliche, was nach einem Arbeitsunfall zu beachten ist. Dazu gehören auch die Anschriften der zuständigen Ärzte. Es ist gut, sich anhand dieser Tafeln darauf vorzubereiten, was im Ernstfall zu tun ist.

Jeden Unfall melden

Jede Verletzung, jeder Gesundheitsschaden durch einen Arbeitsunfall ist den unmittelbaren Vorgesetzten zu melden, damit die Unfallursache geklärt werden kann. Nur vor diesem Hintergrund können in Zukunft ähnliche Unfälle vermieden werden.

"Durchgangsarzt"

Ist aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, so ist ein "Durchgangsarzt" aufzusuchen.

Unfall auf dem Arbeitsweg

Hier gilt das Gleiche wie bei einem Unfall im Betrieb. Wenn notwendig, sofort einen Arzt bzw. Durchgangsarzt aufsuchen und anschließend sofort den Betrieb oder Vorgesetzte benachrichtigen.

Verbandbuch

Jede Verletzung wird im Verbandbuch festgehalten, um eine Grundlage zu haben, falls Folgen der Verletzung erst später auftreten.

5 Elektrische Betriebsmittel

Achtung! Lebensgefahr

Hier geht es um das sichere Bedienen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die sowohl ortsfest als auch ortsveränderlich sein können. Mängel und unsachgemäße Benutzung bedeuten hier: Lebensgefahr! Zu den elektrischen Betriebsmitteln gehören: Handschleifmaschinen, Bohrmaschinen und sonstige Elektrowerkzeuge, aber auch Anschluss-Verlängerungsleitungen mit ihren Steckvorrichtungen.

Vor Einsatz prüfen

Elektrowerkzeuge, elektrische Geräte, Handlampen sind vor jeder Benutzung auf offenkundige Mängel, wie Schäden an Steckern und Zuleitungen, Gehäuseschäden, zu prüfen. Fehlerhafte Geräte gehen nicht in Betrieb.

Mängel sofort melden

Stellt sich erst während des Maschineneinsatzes heraus, dass ein Mängel vorliegt, wird das Gerät abgeschaltet und die Vorgesetzten darüber informiert.

Reparaturen nur durch Elektrofachkraft

Elektrische Betriebsmittel dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geändert und instand gehalten werden.

Der Tipp: Steckverbindungen nicht durch Ziehen an der Anschlussleitung lösen. Leitungen nie zur Stolperfalle werden lassen. Leitungen auf Fahrwegen müssen gegen Schäden durch Überfahren geschützt werden. Schutzgläser an Handlampen nicht entfernen; zerbrochene Gläser ersetzen lassen.

6 Gefahrstoffe

Achtung bei Gefahrensymbolen!

Eigenschaften von Gefahrstoffen

Im Betrieb kommen Stoffe zum Einsatz, die in unterschiedlichen Graden gefährlich sind. Wenn Stoffe eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften haben, werden sie Gefahrstoffe genannt und mit entsprechenden Symbolen versehen, die auf die Gefahr hinweisen.

Hinweis auf Verpackung

Ein Gefahrensymbol ist auf der Verpackung eines Gefahrstoffes abgebildet. Dort stehen auch die Hinweise auf die Gefahren ( R-Sätze) und Sicherheitsratschläge ( S-Sätze), die zu beachten sind.

Auszubildende erhalten im Umgang mit Gefahrstoffen eine Einweisung durch die Vorgesetzten oder Ausbilder.

Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnung (nach Gefahrstoffverordnung)

T+

Sehr giftig

T

Giftig

Xn

Gesundheitsschädlich

Xi

Reizend

C

Ätzend

E

Explosionsgefährlich

O

Brandfördernd

F+

Hoch entzündlich

F

Leicht entzündlich

N

Umweltgefährlich

   


Schriftliche Betriebsanweisung beachten

Für den Umgang mit den jeweiligen Gefahrstoffen gibt es schriftliche Betriebsanweisungen, die aus lang jährigen Erfahrungen im Umgang mit Gefahrstoffen entstanden sind.

Persönliche Schutzausrüstungen benutzen

In der Betriebsanweisung steht auch, welche Schutzausrüstungen bei einem bestimmten Gefahrstoff erforderlich sind wie zum Beispiel "Atemschutz" bei giftigen Gasen.

So wenig und so kurz wie möglich

Während der Arbeit sollte die Gefahrstoffmenge am Arbeitsplatz und die Dauer des Umgangs damit so gering wie möglich gehalten werden, um einer Schädigung vorzubeugen.

Ottokraftstoff enthält: Benzin, Benzolgehalt 0,1 - 1 %

F+

Hoch entzündlich

T

Giftig

N

Umweltgefährlich

Gefahrenhinweise:
R-Sätze R12 Hoch entzündlich
R45 Kann Krebs erzeugen
R46 Kann vererbbare Schäden verursachen
R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
R65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
R38 Reizt die Haut
R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
S-Sätze S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S23 Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen
S24 Berührung mit der Haut vermeiden
S29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
S43 Im Brandfall Schaum, Trockenpulver, Kohlendioxid verwenden. Nie mit Wasser löschen
S53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
S62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen.
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/ Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen

ABC-Chemie GmbH, Röntgenstraße 12, 12345 Musterstadt, Telefon: 01234/5555

7 Bohrmaschinen

Starke Rotation

Beim Bohren besteht die Gefahr, dass weite Kleidungsstücke oder lange, offene Haare erfasst werden. Durch die starke Rotation der Spindel werden Finger, Hände und Arme in die Maschine gezogen. Erfasst der Bohrer das Haar und der Kopf gerät in die Maschine, besteht unmittelbar Lebensgefahr.

Die Prävention:

Sicherung des Werkstückes

Die Werkstücke fest einspannen oder mit Hilfe eines Anschlags festlegen. Lose Werkstücke können durch den Bohrer mitgerissen werden und herumschlagen. Dabei treten Kräfte auf, die mit der bloßen Hand nicht mehr zu regulieren sind.

Sicherheit beim Werkstückwechsel

Vor jedem Werkstückwechsel wird die Maschine stillgesetzt und der Auslauf des Bohrers abgewartet.

Vorsicht bei Spänen!

Bohrspäne dürfen nur mit geeigneten Hilfsmitteln entfernt werden. Dies sind z.B. Besen, Spänehaken mit glattem Griff und Handschutz, denn Späne sind messerscharf.

Der Tipp: Beim Ausblasen von Spänen aus Sacklöchern oder beim Bohren spröder Werkstoffe wie Messing: Schutzbrille auf!

Handbohrmaschinen

Vor dem Anschließen einer Bohrmaschine sollten folgende Eigenschaften geprüft werden:

Bohrmaschinen mit hoher Leistung besitzen einen zweiten Handgriff. Sie sind nur mit beiden Handgriffen zu führen.

Werden Bohrlöcher zu Beginn des Arbeitsganges angekörnt, verläuft der Bohrer nicht so leicht. Kurz vor Bohrerdurchtritt sollte der Andruck des Bohrers verringert werden, damit er beim Durchtritt nicht verklemmt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Werkstück oder Maschine aus der Fassung geraten und herumschleudern.

8 Drehmaschinen

Schutz gegen Erfasstwerden

Für Drehmaschinen gilt das Gleiche wie beim Bohren: eng anliegende Kleidung tragen, Ärmel nur nach innen aufkrempeln, lange Haare mit Haarnetz oder Mütze abdecken. Schmuck sollte vor Arbeitsbeginn abgelegt werden. Noch ein wichtiger Aspekt: Handschuhe gehören auch bei der Arbeit an Drehmaschinen nicht zur Schutzkleidung. Deshalb gilt: Handschuhe aus! Denn sie werden besonders leicht von der Maschine erfasst.

Vor Inbetriebnahme

Bevor die Dreharbeiten beginnen, sollten für den sicheren Betrieb folgende Hinweise beachtet werden:

Begleitende Arbeiten

Schleif-, Schmirgel- und Entgratarbeiten von Hand sind ausschließlich mit den dafür bereit gestellten Hilfswerkzeugen auszuführen. Dabei sollte auf die richtige und somit sichere Handhaltung geachtet werden wie beim Entgraten mit der Feile.

Der Tipp: den Feilengriff in die linke Hand nehmen und die Feile mit der rechten Hand führen. Bei unsachgemäßer Ausführung besteht die Gefahr, erfasst und sogar über die Maschine geschleudert zu werden.

Vor den Einrichtarbeiten muss die Maschine gegen Einschalten gesichert werden.

Auch Drehspäne sind messerscharf.
Deshalb dürfen sie nur mit geeigneten Hilfsmitteln, wie Handbesen oder Spänehaken mit glattem Handgriff und Handschutz, entfernt werden.

Die Maschine wird ausschließlich mit speziellen, für den jeweiligen Arbeitsgang geeigneten, Mitteln gereinigt. Herkömmliche Reiniger können zwar wirksam sein, aber im Zusammenwirken mit den bearbeiteten Materialien gefährliche Eigenschaften entwickeln.

9 Fräsmaschinen

Festes Einspannen

Werkstücke müssen fest eingespannt sein, denn die schnellen Drehbewegungen des Fräsers könnten sie sonst wegschleudern.

Gesichtsschutz

Schutzbrille oder Gesichtsschutz sind bei kurzspanenden Werkstoffen erforderlich und müssen benutzt werden, denn fliegende Späne können schwerwiegende Augenverletzungen verursachen.

Schutzeinrichtungen

Bediener einer Fräse bringen vor dem in Gang setzen der Maschine vorhandene Schutzeinrichtungen, wie Verkleidungen und Verdeckungen, in Stellung.
Der Grund dafür: Vom laufenden Fräser kann Kleidung erfasst werden und es kann zu schweren Verletzungen kommen. Darüber hinaus fangen die Schutzeinrichtungen weggeschleuderte Späne ab.

Verhalten während des Betriebs

Fräser besitzen über den gesamten Umfang scharfe Schneiden. Beim Ein- und Ausbauen vor der Inbetriebnahme besteht die Gefahr, sich schwere Schnittwunden zuzuziehen.
Während des Betriebs wächst die Gefahr.
Der Tipp: Um den Kühlflüssigkeitszulauf zu regulieren, darf man nicht um den laufenden Fräser herumgreifen, um ihn nachzustellen oder Späne zu entfernen. Auch hier besteht die Gefahr, vom Fräser erfasst zu werden.

Hauterkrankungen vorbeugen:

Kühlschmiermittel können Stoffe enthalten, die zu Hauterkrankungen führen.

Deshalb gelten die Präventionsmaßnahmen:

verwenden.

10 Holzbearbeitungsmaschinen

Regelung für Jugendliche

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen wegen besonderer Gefährdung an einer Reihe von Holzbearbeitungsmaschinen nicht beschäftigt werden. Ist dies jedoch für das Ausbildungsziel erforderlich, dürfen Auszubildende an diesen Maschinen unter Aufsicht Fachkundiger lernen und arbeiten,

Schutzeinrichtungen

Zu Schutzeinrichtungen an Holzbearbeitungsmaschinen gehören Schutzhauben an Kreissägen, Bandabdeckungen an Bandsägen oder Verkleidungen und Verdeckungen an Fräsern. Sie schützen vor dem Hineingreifen oder Hineinfahren der Finger oder Hände in den Gefahrenbereich und fangen herausfliegende oder zurückschlagende Werkstücke.

Wer die Maschine in Gang setzt, prüft, ob alle Schutzeinrichtungen angebracht und so weit in Schutzstellung sind, dass nur der Schnittbereich frei bleibt.

Sichere Handhaltung und Hilfswerkzeuge

Auch ordnungsgemäße Schutzeinrichtungen schließen eine Gefährdung nicht völlig aus. Achtsamkeit bleibt ein guter Begleiter, damit die Hände nicht in den Gefahrenbereich geraten.

In den Gefahrenbereichen sind Hilfswerkzeuge von Nutzen wie der Schiebestock an der Kreissäge (bei geringem Abstand zwischen Sägeblatt und Parallelanschlag). Schiebt man mit dem Stock, sind die Hände weit genug vom Sägeblatt entfernt.

Nicht Rauchen

Durch Holzstaub besteht Explosions- und Brandgefahr. Deshalb sind im Bereich von Holzbearbeitungsmaschinen Rauchen und offenes Feuer grundsätzlich verboten. Außerdem ist es dem allgemeinen Gesundheitszustand zuträglich, auf das Rauchen ganz zu verzichten.

Holzstaub absaugen

Holzstäube bergen nicht nur Feuer- und Explosionsgefahr, sie können beim Einatmen auch gesundheitsschädlich sein. Daher ist es notwendig, während der Holzbearbeitung Absaugeinrichtungen einzusetzen.

11 Schleifmaschinen

Augenschutz

Späne, Funken und wegfliegende Splitter verursachen beim Schleifen erhebliche Augenverletzungen. Sicherheit bieten Brillen mit Seitenschutz oder Gesichtsschutzschirme. Lange Haare sollten ebenfalls gegen Funkenflug und Erfassen durch Haarnetz oder Mütze geschützt werden.

Schleifbock

Ist der Abstand zwischen Schleifscheibe und Schutzhaube bzw. Werkstückauflage richtig eingestellt? Folgende Werte sollten vor dem Einsatz der Schleifmaschine geprüft werden:

Lärmquelle Winkelschleifer

Ein Winkelschleifer erzeugt bereits während 10 Minuten täglicher Arbeit so starken Lärm, dass ein Gehörschutz erforderlich ist.

Eine weitere Gefahrenquelle birgt der Funkenflug. Benachbarte Arbeitsbereiche müssen deshalb ebenfalls geschützt werden (z.B. durch Stellwände oder Vorhänge). Neben der Verletzungsgefahr für andere Mitarbeiter besteht Brand- und Explosionsgefahr, wenn Funken auf entzündliche Stoffe in der näheren Umgebung treffen.

Scheibenwahl

Auf die richtige Scheibe kommt es an.
Für Trennschnitte kommen - wie der Name schon sagt - Trennscheiben zum Einsatz, zum Putzen und Schleifen immer nur Schruppscheiben. Trennscheiben sind empfindlich gegen seitliche Belastungen, die vor allem beim Verkanten oder Einklemmen auftreten und zum Bruch der Scheibe führen können.

Der Tipp: die für den Winkelschleifer zulässige Scheibengröße einhalten. Es darf keine größere Scheibe aufgespannt werden, denn zum einen passt eine größere Scheibe nicht in die Schutzhaube, zum anderen verträgt sie die Drehzahl der Maschine nicht und kann bersten.

Ablegen

Wenn die Scheibe noch nachläuft, besteht Verletzungsgefahr, ins besondere für Arme und Beine. Deshalb empfiehlt es sich, zum Ablegen des Winkelschleifers die dafür vorgesehene Vorrichtung zu benutzen.

12 Tafelscheren

Handschutz

Finger und Hände gehören nicht in den Andruck- und Schneidebereich des Bleches. Es besteht Quetsch- und Schnittgefahr.

Der an der Maschine angebrachte Handschutz gibt nur einen flachen Spalt zum Niederhalter und Messerbalken frei.
Dieser Handschutz wird so eingestellt, dass der Spalt möglichst niedrig ist. Der freie Spalt darf auf keinen Fall höher als 8 mm sein, da die Finger sonst hineingeraten können.

Hilfswerkzeuge

Schmale Bleche werden mit einem Hilfswerkzeug in den Schnittbereich der Schere geschoben, auf gar keinen Fall aber mit der Hand.

Hände weg vom Blech

Vor dem Auslösen des Arbeitshubes gilt es, die Hände von dem zu schneidenden Blech zu entfernen.

Zwischen dem Blech und dem Auflagetisch besteht ebenfalls Quetschgefahr. Auch hier gilt es, mit höchster Achtsamkeit zu arbeiten.

Schutzhandschuhe

Blechteile können rasiermesserscharfe Schnittgrate haben. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, schnittfeste Schutzhandschuhe zu benutzen.

13 Pressen

Regelung für Jugendliche

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen an Pressen nicht beschäftigt werden. Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass es zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht der Ausbilder oder anderer Fach kundiger gewährleistet ist.

Einrichten und Umstellen von Pressen


Pressen dürfen nur von beauftragten Fachleuten, den Presseneinrichtern, eingerichtet oder umgestellt werden. Die Pressen müssen für die Arbeit gesondert freigegeben werden.


Presseneinrichter sind mit der Wirkungsweise und den möglichen Gefahren jeder einzelnen Presse vertraut. Sie bringen die erforderlichen Handschutzeinrichtungen an und stellen diese auch ein.

Schutzvorrichtungen

Die Schutzvorrichtungen an Pressen dürfen nie umgangen, unwirksam gemacht oder entfernt werden.

Schriftliche Betriebsanweisung beachten

Vor der Arbeit an einer Presse erhalten alle eine schriftliche Betriebsanweisung. Diese enthält unter anderen auch Hinweise in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen. Der besondere Schutz gilt den Händen.

Störungen

Jegliche Auffälligkeit, Unregelmäßigkeit oder Störung an einer Presse ist ernst zu nehmen. In diesem Fall muss die Presse sofort stillgesetzt und das Fachpersonal verständigt werden.

14 Hebezeuge

Lasten anschlagen

Das Anschlagen von Lasten dürfen nur Personen ausführen, die entsprechend unterwiesen wurden. Zu beachten sind dabei die Tragfähigkeit des Hebezeugs und des Anschlagmittels (Kette, Seil, Hebeband), damit es zu keinem Bruch der Lastaufnahmemittel und zu keinem Absturz der Last kommt.

Informationen zum Thema Tragfähigkeit von Anschlagmitteln findet man in Tabellen, die als Druckwerk im kleinen Taschenformat zu haben sind.

Bevor Anschlagmittel benutzt werden, müssen sie auf offensichtliche Schäden überprüft werden.

Durch die Bewegung der Last beim Transport besteht die Gefahr, dass sich Anschlagketten aushängen, dass Seile verrutschen und dass die Last aus dem Lastaufnahmemittel herausrutscht.

Krane bedienen, Lasten führen

Zum selbstständigen Bedienen oder Warten von Kranen sind Personen berechtigt, die:

Die Last ist so zu führen oder das Hebezeug so zu bedienen, dass die Last

Je niedriger die Last hängt, desto geringer ist die Gefahr bei unvermutetem Absturz für umstehende Personen. Anstoßende und pendelnde Lasten können lagernde Teile umwerfen und Personen gefährden.

Aufenthalt von Personen

Unter schwebenden Lasten darf sich grundsätzlich niemand aufhalten und ebenso wenig dürfen Personen auf der Last mitfahren.

Während des Vorgangs gilt es darauf zu achten, dass niemand zwischen Last und feste Bauteile (z.B. Ladebordwand, Säulen, Wände) gerät. Es besteht Quetschgefahr beim Auspendeln der Last und durch Verrutschen der Last beim Anheben oder Absetzen.

15 Flurförderzeuge

Fahrersitz oder Fahrerstand
(z.B. Elektrokarren und Gabelstapler)

Für die Benutzung eines Flurförderzeuges gelten besondere Anforderungen:

Der Kfz-Führerschein kann den für ein Flurförderzeug nicht ersetzen. Denn im Vergleich zu einem normalen Kraftfahrzeug haben zum Beispiel Gabelstapler eine sonst nicht übliche Hinterachslenkung. Die Fahrbewegungen unterscheiden sich deshalb erheblich von denen eines Kraftfahrzeuges.

Beim Heben und Senken von Lasten mit dem neigbaren Hubgerüst verändert sich der Schwerpunkt des Gabelstaplers - eine äußerst kritische Situation für einen nicht ausgebildeten Fahrer.

Keine Zweckentfremdung

Ein Gabelstapler ist keine Hebebühne und kein Personentransportmittel. Personen dürfen deshalb auf den Gabeln weder mitfahren

noch hochfahren, außer sie befinden sich in einem für diesen Zweck zugelassenen Korb. Beifahrer dürfen nur mitgenommen werden, wenn dies ausdrücklich zugelassen ist.

Mitgängerflurförderzeuge

Flurförderzeuge mit kraftbetriebenem Fahrwerk, die nicht vom Fahrersitz aus sondern von Hand fortbewegt werden, wie Hebelroller, Hubwagen, Handgabelstapler, dürfen Jugendliche in der Ausbildung nutzen, wenn sie im Umgang mit ihnen unterwiesen wurden. Während dieser Tätigkeit empfiehlt es sich, Sicherheitsschuhe zu tragen.

Vorgesehene Verkehrswege benutzen

Mit kraftbetriebenen Flurförderzeugen darf man nur die dafür freigegebenen Verkehrswege befahren.

16 Schweißen

Persönliche Schutzausrüstungen

Beim Schweißen sind je nach Verfahren geeignete, Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zu benutzen. Besonders benötigt werden Augen-, oft auch Gesichtsschutz, Handschutz, geschlossene, öl- und fettfreie und in engen Räumen auch schwer entflammbare Kleidung. Durch den Einsatz der PSa werden Verletzungen durch Verbrennungen und UV-Strahlen verhindert.

Gute Lüftung

Schweißrauche und -stäube sind gesundheitsschädlich. Dies gilt besonders beim Schweißen von chrom-, nickelhaltigen und verzinkten Stählen. Ein guter Grund, am Schweißarbeitsplatz auf die Belüftung zu achten. An festen Schweißarbeitsplätzen sorgen technische Lüftungseinrichtungen dafür, dass die Luft sauber bleibt, allerdings nur dann, wenn sie eingeschaltet sind.

Brandgefährdete Bereiche

In brandgefährdeten Bereichen sind brennbare Stoffe, vor allem aber entzündliche, leicht entzündliche oder hoch entzündliche Stoffe, vorhanden. Ohne schriftliche Erlaubnis darf dort überhaupt nicht geschweißt werden. Jugendliche dürfen dort nicht beschäftigt werden.

Schweißen in oder an Behältern

In Behältern können sich explosionsfähige Gasgemische oder gesundheitsschädliche Stoffe befinden. Selbst bei kleinen Restmengen besteht unter Umständen Brand- und Explosionsgefahr. Daher dürfen nur speziell beauftragte Personen in oder an Behältern schweißen.

Lichtbogenschweißen

Beim Lichtbogenschweißen tritt zusätzlich Gefahr durch elektrischen Strom auf. Hier gilt es, eine gefährliche Körperdurchströmung zu verhindern und darauf zu achten, dass:

Bei erhöhter elektrischer Gefährdung dürfen nur entsprechend gekennzeichnete Schweißstromquellen benutzt werden. Erhöhte elektrische Gefährdung besteht:

Die Schweißstromrückleitungen sind am Werkstück oder am Schweißtisch gut leitend anzuschließen.

17 Farbspritzen

Anstrichstoffe, Lacke und die dazugehörenden Löse- und Verdünnungsmittel, die unter dem Begriff Beschichtungsstoffe zusammengefasst werden, können die Gesundheit schädigen und die Brandgefahr erhöhen.

Rauchverbot

Abgesehen von der erhöhten Brandgefahr können sich Lösemittel in der Zigarettenglut zu stark ätzenden Stoffen zersetzen, die zusammen mit dem Zigarettenrauch eingeatmet werden.

Lösemitteldämpfe

Damit während des Farbspritzens keine Lösemitteldämpfe eingeatmet werden und keine erhöhte Brandgefahr entsteht, gilt Folgendes:

Umgang mit Lösemitteln

Beim Umgang mit Lösemitteln helfen ein geeigneter Hautschutz und Reinigungsmittel. Die Hände dürfen keinesfalls mit Lösemitteln gereinigt werden, da diese über die Haut in den Körper gelangen können, aber auch die Haut selbst angreifen.

Der Tipp: Keine Milch und kein Alkohol beim Umgang mit Lösemitteln. Milch beschleunigt die Aufnahme und Verteilung von Lösemitteln im Körper. Dort angekommen, schädigen sie besonders unser Entgiftungsorgan Leber. Alkoholgenuss stellt in diesem Zusammenhang noch eine zusätzliche Belastung der Leber dar.

Erhöhte Brandgefahr

Wer mit leicht entzündlichen Beschichtungsstoffen arbeitet, muss darauf achten, dass im Arbeitsbereich und in der Umgebung keine Zündquellen, wie Schleiffunken oder Schweißarbeiten auftreten. Auch die Kollegen sollten informiert werden, wenn in der Nähe ihres Arbeitsplatzes mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.

Behälter mit Beschichtungsstoffen sind geschlossen zu halten.

Einsatz von Löschvorrichtungen

Es ist wichtig, dass geeignete Löscheinrichtungen am Arbeitsplatz vorhanden sind und dass alle Beschäftigten mit diesen Einrichtungen, wie Feuerlöscher und Löschdecken, umgehen können.

Die Bekämpfung eines Brandes ist nur dann wirkungsvoll, wenn man schnell mit dem Löschen beginnen kann. Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Einsatz der Löscheinrichtungen über deren Bedienungshinweise zu informieren.

18 Der Arbeitsweg

Jährlich verunglücken in der Bundesrepublik weit über 100.000 Menschen im Straßenverkehr schwer, viele davon auf dem Weg zur Arbeit.

Wissen und Handeln

Ein Unfall auf dem Arbeitsweg geschieht selten aus Mangel an Wissen um sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Viel häufiger sind Geduld- und Zeitmangel das Problem. Wer sucht schon einen Zebra streifen, um eine Straße zu überqueren, wer hält sich immer an Geschwindigkeitsbegrenzungen?

Sich Zeit lassen

Um nicht in Zeitnot zu geraten, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig auf den Weg zu machen.

Partner sein

Ohne Eile kann man für sich und andere als Partner vorausschauend unterwegs sein.

Sicherheit im Detail

Auto, Motorrad oder Fahrrad kosten viel Geld in Anschaffung, Instandhaltung und Pflege. Reifen, Bremsen, Lenkung und Beleuchtung sollten dennoch regelmäßig überprüft werden und den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen. Und vor Fahrtantritt gilt: Helm auf, Gurt um!

Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich in ihrer Fortbewegungsweise den Sicht- und Straßenbedingungen anpassen.

Reflektoren

Als Fußgänger oder Zweiradfahrer ist man besonders in der dunklen Jahreszeit mit heller Kleidung und Reflektoren auf der sicheren Seite.

Aufmerksam bleiben

Auf dem Arbeitsweg gehört die Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr, Handys, Musik über Kopfhörer oder das Bedienen von Navigationsgeräten während der Fahrt mindern die Aufmerksamkeit erheblich.

Kein Alkohol, keine Drogen

Drogen- und Alkoholkonsum sind nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch auf dem Arbeitsweg (auch auf dem Weg von der Arbeit nach Hause) verboten. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verunfallt, ist nicht versichert.

Weiterführende Auskünfte erteilen Ihnen gern die im Folgenden aufgeführten Präventionsdienste der BGHM.

Kostenfreie Servicehotline: 08009990080-0

Präventionsdienst Berlin
Innsbrucker Straße 26/27
10825 Berlin
Email: pdberlin@bghm.de
Präventionsdienst Hannover
Seligmannallee 4
30173 Hannover
Email: pdhannover@bghm.de
Präventionsdienst Bielefeld
Turnerstr. 5-9
33602 Bielefeld
Email: pdbielefeld@bghm.de
Präventionsdienst Köln
Hugo-Eckener-Str. 20
50829 Köln (Ossendorf)
Email: pdköln@bghm.de
Präventionsdienst Bremen
Töferbohmstraße 10
28195 Bremen
Email: pdbremen@bghm.de
Präventionsdienst Mainz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 15
55130 Mainz
Email: pdmainz@bghm.de
Präventionsdienst Dessau-Roßlau
Raguhner Straße 49 b
06842 Dessau-Roßlau
Email: pddessau@bghm.de
Präventionsdienst München
Am Knie 8
81241 München
Email: pdmünchen@bghm.de
Präventionsdienst Dortmund
Semerteichstraße 98
44263 Dortmund
Email: pddortmund@bghm.de
Präventionsdienst Nürnberg
Weinmarkt 9-11
90403 Nürnberg
Email: pdnuernberg@bghm.de
Präventionsdienst Düsseldorf
Kreuzstr. 45
40239 Düsseldorf
Email: pddüsseldorf@bghm.de
Präventionsdienst Mannheim/Saarbrücken
Koßmannstraße 48-52
66119 Saarbrücken
Email: pdsaarbrücken@bghm.de
Präventionsdienst Erfurt
Lucas-Cranach-Platz 2
99097 Erfurt
Email: pderfurt@bghm.de
Präventionsdienst Stuttgart
Vollmoellerstraße 11
70563 Stuttgart
Email: pdstuttgart@bghm.de
Präventionsdienst Hamburg
Rothenbaumchaussee 145
20149 Hamburg
Email: pdhamburg@bghm.de
 


ENDE

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