Regelwerk, Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen
Zu § 1: Begriffsbestimmungen
Zu § 2: Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
Zu § 3: Umgang mit Waffen und Munition durch Kinder oder Jugendliche
Zu § 4: Voraussetzungen für eine Erlaubnis
Zu § 5: Zuverlässigkeit
Zu § 6: Persönliche Eignung
Zu § 7: Sachkunde
Zu § 8: Bedürfnis
Zu § 9: Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
Zu § 10: Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
Zu § 11: Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
Zu § 12: Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
Zu § 13: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
Zu § 14: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
Zu § 15: Schießsportverbände, Schießsportvereine
Zu § 15a: Sportordnungen
Zu § 15b: Fachbeirat Schießsport
Zu § 16: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
Zu § 17: Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
Zu § 18: Erwerb und Besitz von Munition, Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
Zu § 19: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
Zu § 20: Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls
Zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
Zu § 21a: Stellvertretungserlaubnis
Zu § 22: Fachkunde
Zu § 23: Waffenbücher
Zu § 24: Kennzeichnungspflicht
Zu § 25: Ermächtigungen und Anordnungen
Zu § 26: Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
Zu § 27: Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
Zu § 28: Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal
Zu § 29: Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes
Zu § 30: Verbringen von Waffen oder Munition durch den Geltungsbereich des Gesetzes
Zu § 31: Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in andere EU-Mitgliedstaaten
Zu § 32: Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
Zu § 33: Anmelde- und Nachweispflicht bei Verbringen oder Mitnahme von Waffen oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes
Zu § 34: Überlassen von Waffen und Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
Zu § 35: Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition
Zu § 37: Anzeigepflichten
Zu § 38: Ausweispflichten
Zu § 39: Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau
Zu § 40: Verbotene Waffen
Zu § 41: Waffenverbote für den Einzelfall
Zu § 42a: Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
Zu § 43: Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten
Zu § 44: Übermittlung an und von Meldebehörden
Zu § 45: Rücknahme und Widerruf
Zu § 46: Weitere Maßnahmen
Zu § 47: Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht
Zu § 48: Sachliche Zuständigkeit
Zu § 49 Örtliche Zuständigkeit
Zu § 50: Kosten
Zu § 51: Strafvorschriften
Zu § 52: Strafvorschriften
Zu § 52a: Strafvorschriften
Zu § 53: Ordnungswidrigkeiten
Zu § 54: Einziehung und erweiterter Verfall
Zu § 55: Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
Zu § 56: Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher
Zu § 57: Kriegswaffen
Zu § 58: Altbesitz
Abschnitt 2
Ausführungen zu den Anlagen 1 und 2 des Waffengesetzes
Zu Anlage 1:
Zu Abschnitt 1:
Zu Unterabschnitt 1:
Zu Unterabschnitt 2:
Zu Unterabschnitt 3:
Zu Abschnitt 2:
Zu Abschnitt 3:
Zu Anlage 2:
Zu Abschnitt 1
Zu Abschnitt 2:
Zu Unterabschnitt 1:
Zu Unterabschnitt 2:
Zu Unterabschnitt 3:
Zu Abschnitt 3:
Zu Unterabschnitt 1: