Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung über die Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31
(Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen)

Vom 14. Dezember 2022
(BAnz. AT 22.12.2022 B4)


I.
Vorbemerkung

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 31 vom 22. Juni 2022 (BAnz AT 24.06.2022 B6) wird über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 verlängert.

Daneben wird in Anlehnung an die Änderungen des Artikels 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch die Verordnung (EU) 2022/1269 klargestellt, dass der Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Genehmigung auch die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie die Fortführung hierauf beruhender Verträge umfasst, die in den Anwendungsbereich des Artikels 7 Buchstabe a bis d der Richtlinie 2014/24/EU sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen.

Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht.

Zu Informationszwecken können Sie eine konsolidierte Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31 auf der Internetseite des BAFa unter www.bafa.de/Ausfuhr finden.

II.
Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 31 vom 22. Juni 2022 (BAnz AT 24.06.2022 B6) wird über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 verlängert.

III.
Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 31 vom 22. Juni 2022 (BAnz AT 24.06.2022 B6) wird wie folgt geändert:

Abschnitt II Nummer 3.1 wird wie folgt geändert:

a) nach den Wörtern "Artikel 7" werden die Wörter "Buchstabe a bis d, Artikel" eingefügt und das nachfolgende Wort "und" gestrichen,

b) nach den Wörtern "Richtlinie 2009/81/EG " werden die Wörter "sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046" eingefügt sowie

c) im ersten Spiegelstrich des Abschnitts II Nummer 3.1 werden nach den Wörtern "an russische Staatsangehörige" das Wort "oder" durch ein Kommazeichen ersetzt, nach dem Wort "Russland" die Wörter "ansässige natürliche Personen oder in Russland" eingefügt und nach dem Wort "niedergelassene" die Wörter "natürliche oder" gestrichen.

Diese Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31 wird hiermit gemäß § 41 Absatz 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ( VwVfG) öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und eine Rechtsbehelfsbelehrung können gemäß § 41 Absatz 4 Satz 2 VwVfG beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn/Taunus, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Eschborn, den 14. Dezember 2022

2, 21, 211

ID: 222807

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 04.09.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion