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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

Vom 14. August 2020
(BGBl. I Nr. 40 vom 31.08.2020 S. 1960)



Auf Grund

verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

Artikel 1
VStDÜV - Verbrauch- und-Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung
Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer

( wie eingefügt).

Artikel 2
Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung

Die Energiesteuer-Durchführungsverordnung

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(Stand: 26.04.2021)

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