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Regelwerk
Änderungstext

Fuenfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung

- Sachsen -

Vom 25. Oktober 2017
(SächsGVBl. Nr. 15 vom 14.11.2017 S. 552)



Auf Grund

verordnet das Staatsministerium der Justiz:

Artikel 1
Änderung der Sächsischen Justizorganisationverordnung

Die Sächsische Justizorganisationsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2016 (SächsGVBl. S. 103) wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 5b wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 5b Zuständigkeit im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe " § 5b Zuständigkeit in Verfahren über die Bewilligung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe".

b) Die Angabe zu § 29b wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 29b Zuständigkeiten nach der Justizbeitreibungsordnung " § 29b Zuständigkeiten nach dem Justizbeitreibungsgesetz".

c) Nach der Angabe zu § 29d wird folgende Angabe eingefügt:

" § 29e Gerichtsbarkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten".

2. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 5 Satz 1 werden nach dem Wort "besteht" die Wörter "bis zum 30. November 2017" eingefügt.

b) Absatz 6

(6) Im Bezirk des Amtsgerichts Marienberg besteht bis zum 1. Juli 2016 eine amtsgerichtliche Zweigstelle in Annaberg-Buchholz. Der Bezirk der Zweigstelle umfasst die Gemeinden Annaberg-Buchholz, Bärenstein, Crottendorf, Ehrenfriedersdorf, Elterlein, Gelenau/Erzgeb., Geyer, Jöhstadt, Königswalde, Mildenau, Oberwiesenthal, Scheibenberg, Schlettau, Sehmatal, Tannenberg, Thermalbad Wiesenbad und Thum.

wird aufgehoben.

3. § 4 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter "Zweigstellen nach § 3 Absatz 1 und 6 sind" durch die Wörter "Zweigstelle nach § 3 Absatz 1 ist" ersetzt.

b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

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