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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung und weiterer Rechtsvorschriften
- Bayern -

Vom 16. Juni 2020
(GVBl. Nr. 19 vom 30.06.2020 S. 310)



Es verordnen

und

§ 1
Änderung der Zuständigkeitsverordnung

§ 97 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), die zuletzt durch Art. 9a Abs. 3 des Gesetzes vom 25. März 2020 (GVBl. S. 174) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 97 Autobahndirektion Nordbayern " § 97 Landesbaudirektion Bayern".

2. Die Angabe " § 11 Abs. 2" wird durch die Angabe " § 10 Abs. 2" ersetzt und die Wörter "Autobahndirektion Nordbayern" werden durch die Wörter "Landesbaudirektion Bayern" ersetzt.

§ 2
Änderung der Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen

Die Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen (ZustVBau) vom 5. Juli 1994 (GVBl. S. 573, BayRS 2130-3-B), die zuletzt durch § 1 Abs. 155 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

2. In § 3 Abs. 2 wird das Wort "Absatz" durch die Angabe "Abs." ersetzt.

3. In § 10 Abs. 1 Nr. 2 werden die Wörter "Autobahndirektion Nordbayern" durch die Wörter "Landesbaudirektion Bayern" ersetzt.

§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 15. Juli 2020 in Kraft.

(2) Die Fluglärmschutz-Aufhebungsverordnung Fürstenfeldbruck (AufhFluLärmV FFB) vom 7. Januar 2013 (GVBl. S. 3, BayRS 96-1-2-B) tritt am 15. Juli 2020 außer Kraft.

ID 201174

ENDE

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