Verwertung von als Abfall eingestuftem Boden
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1 Anwendungsbereich
Abbildung 1-1: Abgrenzung zwischen dieser Verwaltungsvorschrift und der LABO-Vollzugshilfe nach § 12 BBodSchV
2 Zulässige Ausgangsmaterialien
3 Ausnahmen
4 Untersuchungskonzept
4.1 Untersuchungserfordernis
Abbildung 4-1: Verwertung in vergleichbarer Tiefenlage
4.2 Untersuchungsumfang
4.3 Untersuchungsweise, Probenahme
4.3.1 Beprobungspunkte am Ausbauort
Abbildung 4-2: Rasterabstände
4.3.2 Probenahmegeräte
4.3.3 Entnahme von Bodenproben am Ausbauort
4.3.4 Probemenge
4.3.5 Auswahl der Bodenproben für analytische Untersuchungen
4.3.6 Analytische Untersuchung
4.3.7 Lösungen in besonderen Fällen
4.3.8 Probenahme am Einbauort
5 Einbaukonfigurationen und Abgrenzung der Anwendungsfälle
5.1 Allgemeines
5.2 Verwertung in bodenähnlichen Anwendungen und zur Verfüllung von Abgrabungen - Einbaukonfiguration Z0 bzw. Z0*
Abbildung 5-1: Z0 und Z0*-Verwertung bei der Verfüllung von Abgrabungen
5.3 Verwertung in technischen Bauwerken (offen) - Einbaukonfiguration Z1
Abbildung 5-2: Z1.1 - Verwertung in technischen Bauwerken ohne definierte technische Sicherungsmaßnahmen
Abbildung 5-3: Z1.2 - Verwertung in technischen Bauwerken ohne definierte technische Sicherungsmaßnahmen, jedoch bei günstigen hydrogeologischen Verhältnissen
5.4 Verwertung in technischen Bauwerken bei definierten technischen Sicherungsmaßnahmen - Einbaukonfiguration Z2
5.4.1 Anwendungsbereich
Abbildung 5-4: Z2 - Verwendung in Erdbauwerken ohne bestimmte Geometrie unter einer wasserundurchlässigen Deckschicht (z.B. Oberfläche aus Beton oder Asphalt)
Abbildung 5-5: Lärm- und Sichtschutzwall
Abbildung 5-6: Straßendamm - Begriffsbestimmung der Bereiche
5.4.2 Allgemeine Einbaubedingungen
5.4.3 Anforderungen an die Abdichtung bei
5.4.4 Verkehrswegedämme
Abbildung 5-7: Regelbauweise Verkehrswegedamm
Abbildung 5-8: Kernbauweise als Z2-Einbaukonfiguration
5.4.5 Andere technische Sicherungsmaßnahmen
6 Anforderungen an die Qualität von Bodenmaterial im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit
6.1 Allgemeines
6.2 Zuordnungswerte für die Verwertung
Tabelle 6-1: Zuordnungswerte
6.3 Öffnungsklausel
Tabelle 6-2: Gesteine bzw. deren Böden, die geogene Schwermetallgehalte über Z0, Z0* und Z1.1 aufweisen können*.
Abbildung 6-1: Sulfatgehalte im Grundwasser
7 Qualitätssicherung
7.1 Allgemeines
7.2 Qualitätssicherung bei Technischen Bauwerken
Tabelle 7-1: Qualitätssicherung bei der Errichtung technischer Bauwerke außer Verkehrswegen
Tabelle 7-2: Qualitätssicherung bei Verkehrswegen
8 Dokumentation
9 Schlussbestimmungen
Anlage