Regelwerk, Abfall, Boden


Verwertung von als Abfall eingestuftem Boden
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1 Anwendungsbereich

Abbildung 1-1: Abgrenzung zwischen dieser Verwaltungsvorschrift und der LABO-Vollzugshilfe nach § 12 BBodSchV

2 Zulässige Ausgangsmaterialien

3 Ausnahmen

4 Untersuchungskonzept

4.1 Untersuchungserfordernis

Abbildung 4-1: Verwertung in vergleichbarer Tiefenlage

4.2 Untersuchungsumfang

4.3 Untersuchungsweise, Probenahme

4.3.1 Beprobungspunkte am Ausbauort

Abbildung 4-2: Rasterabstände

4.3.2 Probenahmegeräte

4.3.3 Entnahme von Bodenproben am Ausbauort

4.3.4 Probemenge

4.3.5 Auswahl der Bodenproben für analytische Untersuchungen

4.3.6 Analytische Untersuchung

4.3.7 Lösungen in besonderen Fällen

4.3.8 Probenahme am Einbauort

5 Einbaukonfigurationen und Abgrenzung der Anwendungsfälle

5.1 Allgemeines

5.2 Verwertung in bodenähnlichen Anwendungen und zur Verfüllung von Abgrabungen - Einbaukonfiguration Z0 bzw. Z0*

Abbildung 5-1: Z0 und Z0*-Verwertung bei der Verfüllung von Abgrabungen

5.3 Verwertung in technischen Bauwerken (offen) - Einbaukonfiguration Z1

Abbildung 5-2: Z1.1 - Verwertung in technischen Bauwerken ohne definierte technische Sicherungsmaßnahmen

Abbildung 5-3: Z1.2 - Verwertung in technischen Bauwerken ohne definierte technische Sicherungsmaßnahmen, jedoch bei günstigen hydrogeologischen Verhältnissen

5.4 Verwertung in technischen Bauwerken bei definierten technischen Sicherungsmaßnahmen - Einbaukonfiguration Z2

5.4.1 Anwendungsbereich

Abbildung 5-4: Z2 - Verwendung in Erdbauwerken ohne bestimmte Geometrie unter einer wasserundurchlässigen Deckschicht (z.B. Oberfläche aus Beton oder Asphalt)

  Abbildung 5-5: Lärm- und Sichtschutzwall

Abbildung 5-6: Straßendamm - Begriffsbestimmung der Bereiche

5.4.2 Allgemeine Einbaubedingungen

5.4.3 Anforderungen an die Abdichtung bei

5.4.4 Verkehrswegedämme

Abbildung 5-7: Regelbauweise Verkehrswegedamm

Abbildung 5-8: Kernbauweise als Z2-Einbaukonfiguration

5.4.5 Andere technische Sicherungsmaßnahmen

6 Anforderungen an die Qualität von Bodenmaterial im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit

6.1 Allgemeines

6.2 Zuordnungswerte für die Verwertung

Tabelle 6-1: Zuordnungswerte

6.3 Öffnungsklausel

Tabelle 6-2: Gesteine bzw. deren Böden, die geogene Schwermetallgehalte über Z0, Z0* und Z1.1 aufweisen können*.

Abbildung 6-1: Sulfatgehalte im Grundwasser

7 Qualitätssicherung

7.1 Allgemeines

7.2 Qualitätssicherung bei Technischen Bauwerken

Tabelle 7-1: Qualitätssicherung bei der Errichtung technischer Bauwerke außer Verkehrswegen

Tabelle 7-2: Qualitätssicherung bei Verkehrswegen

8 Dokumentation

9 Schlussbestimmungen

Anlage