Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 102998 - vom 5. März 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 4. Februar 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf seinen gemäß Artikel 175 seiner Geschäftsordnung angenommenen Beschluss vom 25. April 2007 über die Einsetzung des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel1,
- - unter Hinweis auf bestehende EU-Umweltgesetzgebung mit positivem Klimabeitrag in den diversen Politikbereichen (Anhang A) sowie unter Hinweis auf seine Entschließungen zum Klimawandel, insbesondere jene, die während der gegenwärtigen 6. Wahlperiode angenommen wurden (Anhang B),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zur Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius - auf dem Weg zur Bali-Konferenz über den Klimawandel und darüber hinaus (COP 13 und COP/MOP 3)2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 31. Januar 2008 zu den Ergebnissen der Konferenz von Bali zum Klimawandel (COP 13 und COP/MOP 3)3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zum Grünbuch der Kommission über die Anpassung an den Klimawandel in Europa - Optionen für Maßnahmen der EU (KOM (2007) 0354)4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Mai 2008 zu den wissenschaftlichen Fakten des Klimawandels: Feststellungen und Beschlussempfehlungen5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2008 zur Globalen Allianz gegen den Klimawandel zwischen der Europäischen Union und den am stärksten gefährdeten armen Entwicklungsländern6,
- - unter Hinweis auf die 14. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenabkommens der Vereinten Nationen über den Klimawandel (UNFCCC) (COP 14) und die vierte Vertragsparteienkonferenz als Treffen der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (COP/MOP 4) vom 1. bis 12. Dezember 2008 in Poznañ (Polen),
- - unter Hinweis auf das Bürgerforum Agora zum Klimawandel vom 12. und 13. Juni 2008,
- - unter Hinweis auf das gemeinsame parlamentarische Treffen des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente vom 20. und 21. November 2008 zum Thema Energie und nachhaltige Entwicklung,
- - unter Hinweis auf die Ergebnisse der Umfrage von Eurobarometer Spezial Nr. 300 zur Einstellung der Europäer zum Klimawandel,
- - unter Hinweis auf die öffentlichen Anhörungen und Aussprachen des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel mit hochrangigen Persönlichkeiten und die Ergebnisse der Delegationsreisen,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel (A6-0495/2008),
Politische Leitideen
A. in der Erwägung, dass der Erhalt der Natur und der Menschheit eine Aufgabe ist, die von einer Generation auf die nachfolgende übergeht,
B. in der Erwägung, dass man erkannt hat, dass die globale Erwärmung und der Klimawandel eine sehr schwerwiegende, unmittelbare und vom Menschen verursachte Gefahr darstellen,
C. in der Erwägung, dass besonders die in der laufenden sechsten Wahlperiode zum Klimawandel geleistete Arbeit des Europäischen Parlaments eine Quelle der Inspiration und einen Handlungsauftrag zur Ausgestaltung einer integrierten europäischen Politik zum Schutz des Klimas und für eine bessere Vereinbarkeit des Klimawandels mit nachhaltigem wirtschaftlichem Wachstum darstellt,
D. in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon die Ziele und Zuständigkeiten der Europäischen Union im Bereich des Klimaschutzes klar und deutlich festlegt und dass bei Ratifizierung des Vertrags die Möglichkeiten der Union zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und zur Bekämpfung des Klimawandels ausgeweitet werden,
E. in der Erwägung, dass die Führungsrolle der Europäischen Union beim internationalen Kampf gegen die globale Erwärmung und ihre besondere Verantwortung als eine Union entwickelter Länder identitätsstiftend wirken und eine Bringschuld gegenüber den Bürgern Europas darstellen, mittel- und langfristige Klimaschutzziele nicht nur zu formulieren, sondern über politische Maßnahmen mit Weitsicht und den politischen Dialog mit den Entwicklungsländern auch zu erreichen,
F. in der Erwägung, dass die Förderung der Achtung der Menschenrechte sowohl in ihrer Innenpolitik als auch in ihren auswärtigen Beziehungen ein Schlüsselziel der Europäischen Union ist, und dass die Europäische Union insbesondere das Recht auf Leben, Sicherheit, Gesundheit, Bildung und Umweltschutz und auch den Schutz von Personen - etwa Frauen, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen -, die besonders anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels sind, für grundlegend erachtet,
G. in der Erwägung, dass sich gegenwärtige, aber auch nachfolgende parlamentarische Vertretungen und Vertreter der Bürger Europas von diesen klimapolitischen Grundsätzen sowie den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, der sozialen Verträglichkeit und der Gerechtigkeit zwischen den Generationen und Menschen leiten lassen und bei der Verwirklichung der notwendigen Klimaschutzziele nicht nachlassen sollten,
H. in der Erwägung, dass die Gesellschaft in Bezug auf Bedrohungen der lebenserhaltenden Systeme der Erde einer doppelten Herausforderung gegenübersteht, nämlich dem Klimawandel sowie der Überbeanspruchung und Zerstörung vieler sehr wichtiger Ökosysteme; in der Erwägung, dass zwischen dem Klimasystem und den Ökosystemen vielfältige Zusammenhänge bestehen, insbesondere die Fähigkeit der Ozeane und Landökosysteme, CO₂ zu speichern, und in der Erwägung, dass der Klimawandel nur im Zusammenhang mit gesunden Ökosystemen wirksam angegangen werden kann,
I. in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf bestimmte Gebiete, wie Berg- und Küstengebiete, besonders viele Schäden und Kosten verursachen,
J. in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesellschaft bereits vielerorts spürbar werden, z.B. in der Sahelzone, die stark von der Wüstenbildung betroffen ist, in Bangladesch, wo immer wieder Überschwemmungen auftreten, in bestimmten Regionen Europas, aber auch auf mehreren Inseln im Pazifik, die schutzlos der Überflutung ausgeliefert sind,
K. in der Erwägung, dass der Klimawandel eine Herausforderung darstellt, für die es keine politische Pauschallösung gibt, aber die Kombination vorhandener Möglichkeiten und eine dramatische Steigerung der Effizienz in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft einen Beitrag zur Lösung des Ressourcen- und Verteilungsproblems leisten können und den Weg zu einer dritten Industriellen Revolution ebnen würden,
L. in der Erwägung, dass unverzüglich Maßnahmen zur Bekämpfung der Energie- und Brennstoffarmut getroffen werden müssen,
M. in der Erwägung, dass gemäß Daten der Europäischen Umweltagentur (EUA) von 2006 innerhalb der Europäischen Union die Energieerzeugung mit einem Anteil von 30,9 % an den Gesamt-Treibhausgasemissionen beteiligt ist, auf den Transportsektor 19,4 % entfallen, auf Privathaushalte und Dienstleistungen 14,6 %, auf das Baugewerbe und die industrielle Produktion 12,9 %, auf die Landwirtschaft 9,2 %, auf industrielle Prozesse 8,1 % sowie auf den Abfallsektor 2,9 % und die übrigen Emissionen durch chemische Lösemittel und unbestimmte Verbrennungsprozesse entstehen,
N. in der Erwägung, dass viele Sektoren bereits einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen leisten und viele kostengünstige Reduktionspotenziale zur Eindämmung des Klimawandels sowie Technologien zur Effizienzsteigerung schon verfügbar sind, ihre umfassende Anwendung jedoch durch Marktzugangsschranken, bürokratische Hürden und hohe Finanzierungskosten blockiert wird,
O. in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen in der Produktion, der Flächennutzung und der Abfallbehandlung höchste Priorität haben; jedoch der Klimawandel nicht allein durch Emissionsreduktionen aller Einzelsektoren zu bewältigen sein wird und es hingegen einer systemischen Betrachtungsweise des Problems bedarf, um sektorübergreifend Lösungswege in der Politik einzuschlagen und durch kohärente Gesetzgebung und die Anpassung an unausweichlich eintretende Veränderungen gesamtgesellschaftliche Veränderungen in Produktions-, Konsum-, Lebensstil- und Handelsmustern zu erreichen,
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
P. in der Erwägung, dass die Verhandlungen zu einem Abkommen für die Zeit nach 2012 unter der Führung der Vereinten Nationen gemäß dem Bali-Fahrplan in folgenden Kernbereichen geführt werden: Emissionsreduktionen und neue verbindliche Reduktionsziele, Anpassungsmaßnahmen, die Rodung, Zerstörung und Schädigung von Waldflächen, Technologieentwicklung für Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen, die notwendigen finanziellen Ressourcen und schließlich die Revision der flexiblen Mechanismen gemäß den Vereinbarungen von Marrakesch zum Kyoto-Protokoll,
Q. in der Erwägung, dass auch die Welthandelsorganisation (WTO), die Weltbank und der Internationale Währungsfonds (IWF) intensiv in die Eindämmungsmaßnahmen eingebunden werden sollten,< /p>
R. in der Erwägung, dass die Verhandlungen zu einem Abkommen für die Zeit nach 2012 auf der Klimakonferenz von Kopenhagen (COP 15) am Jahresende 2009 abgeschlossen werden müssen, damit eine Lücke zwischen der ersten und der zweiten Verpflichtungsperiode vermieden werden kann,
S. in der Erwägung, dass auf der Tagung des Europäischen Rates vom März 2008 die Notwendigkeit unterstrichen wurde, das Tempo der Verhandlungen über den Bali-Fahrplan zu beschleunigen, um in Übereinstimmung mit dem 2°C-Ziel der Europäischen Union ein neues Klimaschutzabkommen noch 2009 zu verabschieden,
T. in der Erwägung, dass der Klimawandel das Konfliktpotenzial in den internationalen Beziehungen weiter verschärfen kann, beispielsweise durch klimabedingte Migration, durch Landverlust und Grenzstreitigkeiten aufgrund von Überflutungen und der Rückverlagerung von Küstenlinien sowie durch Ressourcenkonflikte aufgrund des Rückgangs landwirtschaftlicher Nutzflächen, zunehmender Wasserknappheit oder Entwaldung,
U. in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom März 2008 der Kommission den Auftrag erteilt hat, eine europäische Strategie zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen, die die Verringerung von Emissionen und die Anpassung im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung von Technologien mit geringem CO₂-Ausstoß ("low carbon technologies") zum Ziel hat, und dass der Transfer solcher Technologien eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung globaler Emissionsreduktions- und Anpassungsmaßnahmen gegen den Klimawandel darstellt,
V. in der Erwägung, dass Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels ebenso wie zur Anpassung daran von großer Bedeutung sind; in der Erwägung, dass die Industrieländer eine historische Verantwortung für den Klimawandel tragen; in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer nur wenig zum Klimawandel beigetragen haben und dennoch am stärksten unter den Klimaänderungen leiden; in der Erwägung, dass die verfügbaren Finanzmittel für den Kampf gegen den Klimawandel in Entwicklungsländern unzureichend sind und erheblich aufgestockt werden müssten,
W. in der Erwägung, dass der Technologietransfer durch Sorgen um den Schutz des geistigen Eigentums, durch schwache politische Institutionen und fehlende Rechtstaatlichkeit sowie durch allgemeinen Kapitalmangel behindert wird,
X. in der Erwägung, dass die WTO kein alternatives Verhandlungsforum für den internationalen Klimaschutz darstellt und dass ohne einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen für den Zeitraum nach 2012 kein Beitrag des Welthandels zum Klimaschutz zu erwarten ist,
Y. in der Erwägung, dass der "CO₂-Fußabdruck" der Europäischen Union auch die Treibhausgase einschließt, die bei der Herstellung von Gütern anfallen, die in Europa verbraucht, aber anderswo hergestellt werden,
Energie
Z. in der Erwägung, dass Erdöl global mit etwa 35 % die wichtigste Energiequelle für den Primärenergieverbrauch darstellt, gefolgt von Kohle mit 25 % und Erdgas mit 21 %; in der Erwägung, dass das Zeitalter billiger und im Überfluss vorhandener fossiler Energie jedoch zu Ende geht,
AA. in der Erwägung, dass gemäß den Daten von Eurostat im Jahr 2006 33,5 % der Rohöleinfuhren in die Europäische Union aus Russland, 15,8 % aus Norwegen und 27 % aus arabischen Staaten kamen und dass 42 % der Gaseinfuhren in die Europäische Union aus Russland, 24,2 % aus Norwegen und 25,9 % aus arabischen Staaten kamen,
AB. in der Erwägung, dass die Internationale Energie-Agentur bis 2030 eine Zunahme des Weltenergiebedarfs um mindestens 60 % vorhersagt und dieser wachsende Energiebedarf auch von den Schwellenländern verursacht wird,
AC. in der Erwägung, dass die Entwicklungen auf den Energiemärkten zur Verfolgung der Klimaschutzziele beitragen, indem marktbedingte Verteuerungen der Energiepreise wichtige Anreize für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und somit einem Verbrauch mit geringen CO₂-Emissionen bieten,
AD. in der Erwägung, dass die Deckung des steigenden Energiebedarfs allein durch fossile Brennstoffe mittel- und langfristig ausgeschlossen ist und dass die Investitionsentscheidungen der nächsten Jahre die Struktur des Energiesystems und des Energiemixes für die kommenden Jahrzehnte bestimmen werden,
AE. in der Erwägung, dass der wachsende Energiebedarf mehrere sich ergänzende Maßnahmen wie die dringende Modernisierung des bestehenden fossil befeuerten Kraftwerksparks und der Verteilungsnetze im Hinblick auf eine gewaltige Steigerung der gesamten Energieeffizienz, den Bau neuer Kraftwerke und den stetigen Ausbau erneuerbarer Energiequellen erforderlich macht,
AF. in der Erwägung, dass Energieeinsparungen langfristig die rentabelste und sauberste Form der Ressourcenschonung und damit des Klimaschutzes sind, und in der Erwägung, dass engagierte und nachhaltige Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Union weithin strukturelle Lösungen in der gesamten Wirtschaft bewirken werden und damit den Weg zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft mit geringen CO₂-Emissionen ebnen,
AG. in der Erwägung, dass die Nutzung der Kernenergie - ungeachtet der Verfügbarkeit von Uran - weiterhin die Frage nach der sicheren Endlagerung von Atommüll sowie der Verbreitung der Technologie an undemokratische Staaten aufwirft,
AH. in der Erwägung, dass der Entwurf des Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktors ein kapitalintensiver Entwicklungsschwerpunkt für die Kernfusion als eine mögliche neue Energiequelle der Zukunft geworden ist und dass ein eventueller Beitrag zum Energiemarkt erst äußerst langfristig zu erwarten ist,
Biokraftstoffe
AI. in der Erwägung, dass die gegenwärtige Biokraftstoffpolitik unter Berücksichtigung globaler Aspekte betrachtet werden muss, wobei auf der einen Seite zunehmender Wettbewerb um fruchtbares Land und auf der anderen Seite insbesondere im Verkehrssektor steigender Bedarf an erneuerbaren Energiequellen herrscht,
AJ. in der Erwägung, dass die Produktion von Biomasse zur Energiegewinnung und als Treibstoff vielen Entwicklungsländern neue wirtschaftliche Möglichkeiten bietet und sie selbst von Energieimporten unabhängiger macht, vorausgesetzt, die Produktion dieser Biomasse ist nachhaltig und führt nicht beispielsweise zu Monokultur oder zur Konkurrenz mit der Nahrungsmittelerzeugung,
AK. in der Erwägung, dass das Emissionsreduktionspotenzial vieler Biokraftstoffe der ersten Generation im Vergleich zu konventionellen Treibstoffen nach einer umfassenden Lebenszyklusanalyse zum Teil deutlich verringert ist, und in der Erwägung, dass Fragen der Nachhaltigkeit, der Umweltverträglichkeit und der Verfügbarkeit von Anbauflächen in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion bisher nicht befriedigend gelöst werden konnten,
AL. in der Erwägung, dass eine nachhaltige Biokraftstoffpolitik darauf ausgerichtet sein sollte, sowohl Nachhaltigkeitskriterien für die Herstellung von Biokraftstoffen festzulegen, als auch die möglichst zügige Entwicklung von Biokraftstoffen der zweiten Generation zu fördern,
AM. in der Erwägung, dass die Mineralölindustrie erst bei einer entsprechenden Nachfrage nach Biokraftstoffen flächendeckend die notwendige Infrastruktur für neue Treibstoffe aufbauen wird, dass es jedoch seitens der Automobilindustrie technologische Forschritte gibt, jedes Mischungsverhältnis von Benzin und Biotreibstoff über einen Sensor im Fahrzeug zu ermitteln, und es diese zusätzliche technische Ausstattung ermöglicht, auch ältere Fahrzeuge mit Biotreibstoff zu betanken, um so zu CO₂-Emissionsreduktionen über den gesamten Fahrzeugbestand zu gelangen,
AN. in der Erwägung, dass das Potenzial von Biokraftstoffen nur umgesetzt werden kann, wenn sie als eine Komponente der Entwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme betrachtet werden, die auch die Entwicklung und Nutzung hochgradig kraftstoffsparender Fahrzeuge einschließt,
Energieeffizienz
AO. in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten keine klare Energieeffizienzstrategie verfolgen,
AP. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten die Nutzung von Energieeffizienzzertifikaten verbessern und ausweiten und die Empfehlungen an finanzielle Anreize knüpfen sollten,
AQ. in der Erwägung, dass durch einen sinkenden Energieverbrauch in Kombination mit Energieeffizienz auf individueller und kommunaler Ebene neue wirtschaftliche Aktivitäten und neue Arbeitsplätze geschaffen werden und die Energiearmut bekämpft wird,
AR. in der Erwägung, dass 40 % des Endenergieverbrauchs auf den Gebäudesektor und damit 33 % aller Treibhausgasemissionen auf die bebaute Umwelt zurückgehen,
AS. in der Erwägung, dass der Gebäudesektor (Wohngebäude sowie gewerbliche und öffentliche Bauten) durch die Modernisierung von Wärmedämmung und Heizungs- bzw. Kühlungssystemen, Elektrogeräten und Lüftungsanlagen sowie den Einbau von Sonnenschutz über ein enormes und kosteneffizientes CO₂-Reduktionspotenzial verfügen,
AT. in der Erwägung, dass Niedrigenergiehäuser attraktiv, modern und kostengünstig sind,
AU. in der Erwägung, dass die Entkopplung des Wachstums des Energieverbrauchs vom Wirtschaftswachstum durch Investitionen in die Energieeffizienz in allen Bereichen der Gesellschaft ein zentrales Ziel der Europäischen Union ist,
AV. in der Erwägung, dass die Entwicklung von Finanzinstrumenten und die Zuweisung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Steigerung der Energieeffizienz sowie eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung von Effizienzstandards für Elektro- und Elektronikgeräte an Marktentwicklungen ebenso notwendig sind wie eine Ausweitung der Standards auf industrielle Großgeräte und die Prüfung der verbindlichen Möglichkeit des Ausschaltens von Geräten,
Mobilität und Logistik
AW.in der Erwägung, dass die Entkoppelung des Verkehrswachstums vom allgemeinen wirtschaftlichen Wachstum ein Schlüsselziel der EU-Verkehrspolitik ist, die Nachfrage nach Transportdienstleistungen jedoch trotzdem stärker als das Bruttoinlandsprodukt gewachsen ist und der bereits hohe Anteil der Verkehrsemissionen am Treibhausgasausstoß in der Europäischen Union somit weiter zunimmt,
AX. in der Erwägung, dass gegenwärtig etwa ein Drittel des Endenergieverbrauchs der Europäischen Union auf den Verkehr entfällt und dass der Verkehrssektor fast vollständig (zu 97 %) von erdölbasierten Kraftstoffen (Benzin und Diesel) abhängig ist,
AY. in der Erwägung, dass die Treibhausgasemissionen der Europäischen Union im Zeitraum von 1990 bis 2005 um 14 % statt um 7,9 % gesunken wären, wenn der Transportsektor die gleiche Reduktionsleistung erbracht hätte wie andere Sektoren,
AZ. in der Erwägung, dass 80 % der europäischen Bevölkerung in städtischen Gebieten leben, in denen 40 % aller verkehrsbedingten Emissionen erzeugt werden, wobei Verkehrsüberlastungen, die sich ebenso hauptsächlich auf urbane Gebiete konzentrieren, die Europäische Union etwa 1 % des BIP kosten,
BA. in der Erwägung, dass urbane Mobilität einerseits direkt mit individueller Lebensqualität verbunden ist, andererseits gerade der Individualverkehr in Städten erheblich zu Treibhausgasemissionen und anderen Umweltproblemen wie Luftverschmutzung und Lärm beiträgt und damit die Lebensqualität vieler Bürger durch negative Gesundheitsauswirkungen zum Teil erheblich beeinträchtigt, anstatt sie zu fördern,
BB. in der Erwägung, dass die Hälfte aller von den europäischen Bürgern zurückgelegten Fahrten kürzer als 5 km ist,
BC. in der Erwägung, dass im täglichen Regional- und Pendelverkehr 60 % aller Autofahrten und 90 % der Bahnfahrten auf eine Distanz von höchstens 30 km entfallen,
BD. in der Erwägung, dass der Gütertransport auf Schiene und Wasser zwischen 2001 und 2006 abgenommen (von 18,6 % auf 17,7 % beziehungsweise von 6,5 % auf 5,6 %) und auf der Straße zugenommen hat (von 74,9 % auf 76,7 %),
BE. in der Erwägung, dass der Transport von Passagieren und Gütern zu Wasser eine der energieeffizientesten Varianten ist und der Güteranteil, der in der Europäischen Union zu Wasser transportiert wird, bei circa 40 % liegt,
BF. in der Erwägung, das Schätzungen zufolge der Energieverbrauch der Binnenschifffahrt pro Tonne Güter und Kilometer ein Sechstel des Energieverbrauchs der Straße und die Hälfte der Energieverbrauchs des Schienenverkehrs beträgt,
BG. in der Erwägung, dass Programme wie Marco Polo und NAIADES von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend dazu genutzt worden sind, den Warentransport auf den Binnenschiffs- und Seeverkehr zu verlagern,
BH. in der Erwägung, dass der Handel auf Überseerouten zunimmt und der Trend im Schiffbau zu größeren Container- oder Passagierschiffen geht, die mehr Schweröl verbrauchen und somit die Umwelt noch stärker belasten als bisher, ohne dass die internationale Schifffahrt Teil der internationalen Klimaschutzbemühungen ist,
BI. in der Erwägung, dass die erfolgte schrittweise Liberalisierung und Deregulierung des Luftfahrtsektors im vergangenen Jahrzehnt einerseits eine wesentliche Voraussetzung für die dynamische Entwicklung des europäischen Flugverkehrs war und Passagierflüge innerhalb der Europäischen Union von 1995 bis 2004 um 49 % zugenommen haben, dass aber andererseits auch die Kohlendioxid-Emissionen des gesamten Sektors von 1990 bis 2005 um 79 % gestiegen sind,
BJ. in der Erwägung, dass das Wachstum der Luftfahrtbranche die Umweltauswirkungen trotz technischer und betrieblicher Verbesserungen weiter vergrößert, jedoch bisher eine Debatte über verbindliche Emissionsnormen für Flugzeugmotoren zur technologischen Verbesserung der Triebwerke nur begrenzt stattgefunden hat und Studien zur Durchführbarkeit hierzu fehlen,
BK. in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Gemeinsame Technologieinitiative "Clean Sky" und die Programme SESAR (europäisches Flugverkehrsmanagementsystem der neuen Generation), GALILEO (europäisches Satellitennavigationssystem) und GMES (Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung) sowie Forschungsprojekte für intelligente Verkehrssysteme aufgelegt haben, um die Energieeffizienz im Verkehrssektor zu steigern,
BL. in der Erwägung, dass durch die Luftfahrt neben Kohlendioxid auch Stickoxide, Wasserdampf, Sulfat- und Russpartikel in die Atmosphäre gelangen, die nach Schätzungen des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) die Gesamtwirkung der Luftverkehrsemissionen um den Faktor zwei bis vier verstärken, ohne den zusätzlichen Effekt der Zirruswolkenbildung in dieser Schätzung zu berücksichtigen,
BM. in der Erwägung, dass die Einwohner von Gebieten in äußerster Randlage sowie die Wirtschaft in diesen Gebieten hinsichtlich ihrer Mobilität und Entwicklung stark auf den Flugverkehr angewiesen sind,
BN. in der Erwägung, dass betont werden sollte, dass die effizienteste Möglichkeit zur Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen auf lange Sicht darin besteht, die Gesamtzunahme des Verkehrs zu verringern, indem der öffentliche Personenverkehr als Alternative zu Personenkraftwagen attraktiver gemacht, das Volumen des Schienenverkehrs gesteigert und sichergestellt wird, dass in Stadt- und Infrastrukturplanungen die absolute Notwendigkeit berücksichtigt wird, die Nutzung von Personenkraftwagen einzuschränken,
Tourismus und Kulturdenkmäler
BO. in der Erwägung, dass nach einer Untersuchung des UNESCO-Zentrums für das Weltkulturerbe ein Zehntel aller Weltkulturdenkmäler oder Weltkulturlandschaften durch Auswirkungen des Klimawandels gefährdet sind,
BP. in der Erwägung, dass Europa laut der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen die wichtigste Tourismusregion der Welt ist und 55 % aller internationalen Touristenankünfte im Jahre 2006 auf Europa entfielen,
BQ. in der Erwägung, dass der Klimawandel Veränderungen der Tourismusströme verursachen kann und diese Veränderungen erhebliche ökonomische Nachteile für die betroffenen Urlaubsregionen bedeuten würden,
Industrieemissionen
BR. in der Erwägung, dass das EU-Emissionshandelssystem ein einzigartiges Instrument zur Erreichung von Emissionsreduktionen bei größtmöglicher Effizienz ist und eine Vorbildfunktion für vergleichbare Systeme hat, deren Kompatibilität jedoch gewährleistet sein sollte,
BS. in der Erwägung, dass die industriellen Sektoren eine Schlüsselrolle dabei spielen, die Zielvorgaben des Europäischen Rates für die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erfüllen, und dass sie ermutigt werden sollten, die industriellen Treibhausgasemissionen weiter zu reduzieren und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben,
BT. in der Erwägung, dass der Grundgedanke der Mechanismen für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism - CDM) und gemeinsame Umsetzung (Joint Implementation - JI) - die Verbreitung von modernen und effizienten Technologien - in der Praxis funktionieren sollte und dass CDM/JI auf hochwertige Projekte begrenzt werden sollte, die nachgewiesene zusätzliche Verringerungen der Treibhausgasemissionen erbringen,
Landwirtschaft und Viehzucht
BU. in der Erwägung, dass Veränderungen in der landwirtschaftlichen Praxis, die EU-Umweltgesetzgebung sowie jüngste Strukturreformen der Gemeinsamen Agrarpolitik auf Nachhaltigkeit abzielen und folglich indirekt über eine bessere Nutzung der verfügbaren Ressourcen zu einer Emissionsreduktion führen,
BV. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft ein Emittent von Treibhausgasen ist, aber auch einen positiven Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen leistet und auch direkt unter den negativen Auswirkungen des Klimawandels leidet, die in den einzelnen Regionen Europas verschiedene wirtschaftliche und soziale Folgen haben,
BW. in der Erwägung, dass der großflächige Anbau von Futtermitteln für die Tierzucht erheblich zu den Gesamttreibhausgasemissionen der Landwirtschaft beiträgt,
BX. in der Erwägung, dass spezifische Klimaschutzziele in der Landwirtschaft - wie verbindliche Vorgaben zur Reduktion von Methan- und Lachgasemissionen - ebenso fehlen wie Anreizsysteme, um die bereits vorhandenen Emissionsreduktionspotenziale auszunutzen,
BY. in der Erwägung, dass eine naturnahe Aufzucht von Vieh signifikante Umweltdienstleistungen durch Landschaftspflege und den Erhalt von Weideflächen bei geringerem Energieaufwand und weniger Emissionen leistet,
BZ. in der Erwägung, dass Viehbestände den verfügbaren Flächen anzupassen sind und dass nachhaltige Weidepraktiken helfen können, Bodenerosionen auf Weideflächen zu verhindern,
Wälder
CA. in der Erwägung, dass Wälder einen großen Wert für die Biosphäre und zahlreiche Funktionen im globalen Ökosystem haben, und dass bei der derzeitigen Bemessung des wirtschaftlichen Werts von Wäldern ihr ökologischer und sozialer/gesellschaftlicher Wert nicht berücksichtigt wird,
CB. in der Erwägung, dass Wälder in ihrer Eigenschaft als Kohlenstoffspeicher dank der nachhaltigen Nutzung und dem Schutz der Wälder, als Kohlenstoffsenken infolge von Aufforstung und als erneuerbarer Rohstoff zum Ersatz fossiler Brennstoffe und fossiler Erzeugnisse eine dreidimensionale Funktion bei der Eindämmung des Klimawandels haben,
CC. in der Erwägung, dass über 30 % der weltweiten Landmasse von Wald bedeckt ist, darin mehr als zwei Drittel aller auf der Erde lebenden Arten vorkommen, und dass etwa 30 % der jährlichen Treibhausgasemissionen von Wäldern aufgenommen werden,
CD. in der Erwägung, dass Wälder einerseits eine wesentliche Rolle bei der Eindämmung des Klimawandels spielen, andererseits jedoch wenigstens ein Drittel der weltweiten Wälder von den Folgen des Klimawandels betroffen sind,
CE. in der Erwägung, dass die große Problematik der Waldvernichtung in den damit verbundenen sozioökonomischen Faktoren wie Armut und Unterentwicklung, schwache politische Institutionen und mangelnde Rechtstaatlichkeit sowie ungerechte Eigentumsverhältnisse und Korruption liegt, die neben anderen Folgen zur illegalen Abholzung und zur Vernichtung von Wäldern führen können,
CF. in der Erwägung, dass die Zerstörung von Waldgebieten durch Abholzung, nicht nachhaltigen Holzeinschlag oder Feuer, die unter anderem von Hitzewellen ausgelöst werden, erheblich zu den CO₂-Emissionen beiträgt,
CG. in der Erwägung, dass es keine ausreichenden Strategien und Programme zur Wiederaufforstung der zerstörten Waldflächen gibt,
CH. in der Erwägung, dass die Zusammensetzung der Forstplantagen in der Europäischen Union nicht die natürlichen Eigenschaften von Mischwäldern in Europa aufweist,
Bodenschutz
CI. in der Erwägung, dass Europas Böden rascher als je zuvor irreversiblen Schäden ausgesetzt sind, deren Ausmaße durch den Klimawandel verstärkt werden,
CJ. in der Erwägung, dass das Auftauen von Permafrostböden den Zustand der Böden in der nördlichen Hemisphäre verändert und zusätzlich erhebliche Mengen an Methan in die Atmosphäre entlässt,
Wasserbewirtschaftung
CK. in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit von Wasserressourcen, die Versorgung mit Trinkwasser und sonstigem Wasser, der Wasserverbrauch und die Abwasserbehandlung in engem Zusammenhang mit wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen stehen,
CL. in der Erwägung, dass die in Europa bestehenden regionalen Unterschiede in Bezug auf die verfügbaren Wasserressourcen und das Auftreten von Hochwasser und Dürren durch den Klimawandel noch verstärkt werden,
Fischerei
CM. in der Erwägung, dass Fisch und Meeresfrüchte eine bedeutende Nahrungsquelle sind, der Ozean der größte globale Kohlenstoffspeicher ist und als Quelle für Biomasse und Rohstoffe dient,
CN. in der Erwägung, dass die Nahrungsressourcen der Meere bereits überfischt werden,
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
CO. in der Erwägung, dass die Abfallhierarchie eine wesentliche Grundlage für die Ausrichtung der Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels in der Abfallwirtschaft ist,
CP. in der Erwägung, dass erkannt werden sollte, dass sich die EU-Abfallgesetzgebung zusammen mit Innovationen im Bereich der Abfallbeseitigung und der verstärkten Nutzung von Recyclingprodukten positiv auf die Umwelt auswirkt und sie dazu beiträgt, die Netto-Treibhausgasemissionen aus dem Abfallsektor zu reduzieren, wenngleich noch nicht alle Potenziale genutzt werden,
CQ. in der Erwägung, dass die Abfallmengen bedauerlicherweise trotz aller Bemühungen weiter zunehmen,
Anpassungsmaßnahmen
CR. in der Erwägung, dass Anpassungsmaßnahmen aller Art eine Versicherung für die Zukunft darstellen, um Schäden aufgrund historischer Treibhausgasemissionen und des damit verbundenen Temperaturanstiegs zu mildern,
CS. in der Erwägung, dass eine reine Kosten-Nutzen-Analyse bei der Entwicklung von Anpassungsmaßnahmen nicht ausreicht, um allen Bevölkerungsgruppen ein notwendiges Mindestmaß an Schutz zu garantieren; in der Erwägung, dass im Hinblick auf solche Maßnahmen unverzüglich die lokalen Auswirkungen des Klimawandels untersucht werden müssen,
CT. in der Erwägung, dass der Verbrauch der natürlichen Ressourcen laut der Studie Millenium Ecosystem Assessment mittlerweile zwei Drittel aller Ökosysteme bedroht, die Verwundbarkeit gegenüber Klimaänderungen verschärft und damit den Druck, schnellstmöglich Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln, noch erhöht,
CU. in der Erwägung, dass in dem gemeinsamen Bericht von EUA, GFS (Gemeinsame Forschungsstelle) und WHO (Weltgesundheitsorganisation) Impacts of Europe"s changing climate darauf hingewiesen wird, dass der Grad der Gefährdung durch den Klimawandel in den einzelnen Regionen und Wirtschaftszweigen in Europa stark variiert, wobei Bergregionen, Küstengebiete, der Mittelmeerraum und die Arktis stärker betroffen sind, und in der Erwägung, dass in diesem Bericht betont wird, dass zusätzlich zu einer verstärkten weltweiten Reduzierung der Treibhausgasemissionen vorausschauende Anpassungsmaßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene erforderlich sind, um die Auswirkungen zu mildern,
Gesundheit
CV. in der Erwägung, dass sich manche Gesundheitsfolgen des Klimawandels, wie beispielsweise von der WHO berichtet, durch eine Vorbereitung und Stärkung der Gesundheitssysteme und durch entsprechende Präventivmaßnahmen unter besonderer Beachtung der Ausbreitung von tropischen Erkrankungen und durch Informationskampagnen, die besonders auf gefährdete Gruppen wie schwangere Frauen, Neugeborene, Kinder und ältere Menschen gerichtet sind, in Schach halten lassen,
CW. in der Erwägung, dass der Europäische Aktionsplan für Umwelt und Gesundheit 2004-2010 eindeutig nicht dazu ausreicht, die Umweltursachen - und vor allem die durch den Klimawandel bedingten Umweltursachen - für Gesundheitsprobleme anzugehen,
Wachstum und Beschäftigung
CX. in der Erwägung, dass die auf der Tagung des Europäischen Rates vom März 2007 vereinbarten klimapolitischen Ziele technologisch und ökonomisch erreichbar sind und einzigartige Geschäftsmöglichkeiten für Tausende von Unternehmen in der Union bieten,
CY. in der Erwägung, dass viele Unternehmen die Tragweite der mit dem Klimawandel verbundenen Chancen und Risiken noch nicht in ausreichendem Maße erkannt haben,
CZ. in der Erwägung, dass ein engagierter Einsatz für den Klimaschutz mit anhaltendem Wirtschaftswachstum und Wohlstand vereinbar ist, in der Erwägung, dass er eine wirksame Investition mit einem wichtigen Anti-Rezessions-Effekt darstellen könnte und als Aufforderung angesehen werden muss, weitreichende strukturelle Veränderungen vorzunehmen, deren letztendliches Ziel der Aufbau einer wirklich umweltfreundlichen Wirtschaft ist,
DA. in der Erwägung, dass es eher innerhalb bestimmter Branchen als zwischen verschiedenen Branchen zu einer Umschichtung von Arbeitsplätzen kommen wird,
Förderung von Zukunftstechnologien
DB. in der Erwägung, dass der Emissionshandel zwar der wesentliche Baustein des europäischen Klimaschutzprogramms ist, um über Effizienzsteigerungen zu weniger Treibhausgasemissionen zu gelangen, jedoch der Emissionshandel alleine nicht ausreicht, um den Weg aus der CO₂-Sackgasse zu finden und eine umfassende Umwälzung auf dem Gebiet der Technologien mit geringem CO₂-Ausstoß auszulösen,
DC. in der Erwägung, dass die Ziele der Eindämmung des Klimawandels nur erreicht werden können, wenn angemessene finanzielle Lenkungsinstrumente vorhanden sind, die die Entwicklung und Anwendung energieeffizienter und sauberer Technologien unterstützen,
DD. in der Erwägung, dass der nachhaltige Wohnungsbau enorme Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen bietet,
DE . in der Erwägung, dass Effizienzsteigerungen alleine keine technologische Revolution auslösen, sondern eine integrierte Strategie auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene zur Förderung von im Bereich neuer und fortgeschrittener Technologien und Prozesse und zur Unterstützung ihrer Übernahme erfordern,
DF. in der Erwägung, dass die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) in kleinem Maßstab bereits in verschiedenen Bereichen - etwa bei der Öl- und Gasförderung - Anwendung findet, sich aber als Großtechnologie für den Klimaschutz noch in einem Frühstadium befindet,
DG. in der Erwägung, dass die Kosten und Risiken noch gegenüber den wirtschaftlichen Vorteilen überwiegen und der Wirkungsgrad von Kraftwerken mit CCS trotz Verwendung modernster Technologie sinkt,
DH. in der Erwägung, dass die CCS-Technologie als Brückentechnologie auf dem Weg zur Entkarbonisierung des Energiesystems einen Lösungsbeitrag zur Senkung der CO₂-Emissionen aus dem Kraftwerkspark bedeuten und als Ergänzung zum Ausbau der erneuerbaren Energien dienen könnte, dass aber CCS eine "End-ofpipe"-Technologie ist,
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
DI. in der Erwägung, dass der IKT-Sektor gegenwärtig 2 % des weltweiten CO₂-Ausstoßes verursacht, die Branche aber nicht nur ihre eigenen CO₂-Emissionen senken, sondern vor allem innovative und energieeffizientere Anwendungen für die gesamte Volkswirtschaft entwickeln könnte,
Finanzierung und Haushaltsfragen
DJ. in der Erwägung, dass der gegenwärtige EU-Haushalt für die Erreichung der Klimaschutzziele unzureichend ist, da die politische Priorität der Bekämpfung des Klimawandels noch nicht mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattet ist,
DK. in der Erwägung, dass im nächsten Finanzrahmen Haushaltsmittel zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Aufbau einer europäischen Anpassungspolitik ausgewiesen werden müssen, um über ein ausreichendes "Klima-Budget" der Europäischen Union für die nächste Haushaltsperiode nach 2013 verfügen zu können,
DL. in der Erwägung, dass der Bekämpfung des Klimawandels in allen EU-Politiken Rechnung getragen werden muss; in der Erwägung, dass die Europäische Union folglich nicht länger nur bestehende Ressourcen umverteilen kann, sondern die Schaffung neuer Ressourcen zur Finanzierung der sektorübergreifenden Bekämpfung des Klimawandels fördern sollte,
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
DM. in der Erwägung, dass die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels einen kulturellen Wandel einleiten, der etablierte Gewohnheiten und Lebensstile verändern wird, sich jedoch ein wirklich nachhaltiger Konsum und Rohstoffgebrauch in allen Teilen der Gesellschaft ohne ein Umdenken und Verhaltensänderungen nicht durchsetzen lässt und hierfür neuartige Verbrauchsmuster und Lebensstile entworfen werden müssen,
DN. in der Erwägung, dass der Klimawandel einen technologischen Modernisierungsschub auslösen wird, dessen ökonomische Chance nur dann genutzt werden kann, wenn ausreichend qualifizierte Fachkräfte am Arbeitsmarkt verfügbar sind,
DO. in der Erwägung, dass die Sonderumfrage des Eurobarometers (Eurobarometer Spezial Nr. 300) eindeutig zeigt, dass der Klimawandel von einer großen Mehrheit der Befragten in Europa als sehr ernstes Problem gesehen wird, jedoch viele Befragte über einen Mangel an Informationen klagen und sich persönliche Initiativen, um dem Klimawandel zu begegnen, auf eher einfache Maßnahmen wie Mülltrennung oder geringeren Energie- und Wasserverbrauch beschränken, die keine wesentliche Verhaltensänderung im täglichen Leben erfordern,
DP. in der Erwägung, dass die erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, um eigene Mobilitätsgewohnheiten, etwa hinsichtlich der Nutzung des privaten Pkw und alternativer Fortbewegungsarten (Gehen, Radfahren oder öffentliche Verkehrsmittel), zu hinterfragen,
DQ. in der Erwägung, dass EU-Klimaschutzvorgaben und -gesetze lokalen und kommunalen Entscheidungsträgern helfen, die Lebensqualität in vielen Städten der Europäischen Union zu verbessern und lokale Initiativen in Großräumen entscheidend dazu beitragen, den Kohlendioxidausstoß der Europäischen Union zu verringern,
DR. in der Erwägung, dass es nicht allein Aufgabe des Einzelhandels ist, auf ein alternatives Kaufverhalten der Kunden hinzuwirken; in der Erwägung, dass hingegen Unternehmen insgesamt über ihre Geschäftsmodelle und Produktionsprozesse Vorbilder für Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz geben und über ihre Belegschaft einen erheblichen Multiplikator für klimafreundliches Handeln nutzen können,
DS. in der Erwägung, dass Verbraucherinformationen über die Klimaauswirkungen landwirtschaftlicher Produkte weitgehend fehlen, gezielte Informationskampagnen aber das Kaufverhalten der Konsumenten beeinflussen können und damit auch gesundheitspolitische Ziele erreicht werden können,
DT. in der Erwägung, dass das Problem des Klimawandels nicht ohne die umfassende Einbeziehung der lokalen Bevölkerung in allen Teilen der Welt angegangen werden kann, und daher in der Erwägung, dass eine der wesentlichen Aufgaben darin bestehen wird, ihr durch alle erdenklichen Maßnahmen die Informationen bereitzustellen, die sie benötigt, um einen Beitrag zur Lösung der Probleme zu leisten und sich auch selbst zu schützen, wenn es zu den unvermeidlichen Anpassungsschwierigkeiten kommt,
2050 - Die Zukunft beginnt heute
DU. in der Erwägung, dass der Ressourcenbedarf der Weltbevölkerung bereits heute die natürliche Regenerationsfähigkeit der Erde um ein Viertel übersteigt und damit nachfolgenden Generationen die Lebensgrundlage entzogen wird,
DV. in der Erwägung, dass die Grundlagen zukünftiger Produktionsweisen und Konsumverhalten maßgeblich durch politische Entscheidungen der Gegenwart gesetzt werden, die Weitsicht und politische Führerschaft erfordern, eine nachhaltigere Lebensweise ohne den Beitrag von Wirtschaft, Wissenschaft, Medien, organisierter Zivilgesellschaft und Bürgern aber nicht möglich sein wird,
DW. in der Erwägung, dass der Klimawandel ein globales Umweltproblem ist, dessen Ursachen struktureller Natur sind,
Politische Leitideen
- 1. erinnert an seine vorstehend aufgeführte Entschließung vom 21. Mai 2008 und insbesondere daran, dass alle Bemühungen um die Verringerung der Emissionsmengen darauf abzielen sollten, deutlich unter dem Zielwert von 2°C zu bleiben, weil schon dieses Erwärmungsniveau unsere gesamtgesellschaftlichen und individuellen Lebensweisen erheblich beeinträchtigen und wesentliche Veränderungen der Ökosysteme und der Wasserressourcen mit sich bringen würde; ist zutiefst besorgt darüber, dass vielen kürzlich erschienenen wissenschaftlichen Berichten zufolge der Klimawandel schneller verläuft und mit schwerwiegenderen negativen Auswirkungen einhergeht, als ursprünglich angenommen; fordert daher die Kommission auf, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse aufmerksam zu verfolgen und zu analysieren, um insbesondere beurteilen zu können, ob der Zielwert der Europäischen Union von 2°C nach wie vor ausreicht, um das Ziel der Abwendung gefährlicher Klimaänderungen zu erfüllen;
- 2. betont, dass es dringend notwendig ist, - einem horizontalen Ansatz folgend - die globale Erwärmung und den Klimawandel als neuen Parameter in alle Bereiche und Politikfelder zu integrieren und die Ursachen und Folgen der globalen Erwärmung und des Klimawandels in allen maßgeblichen Bereichen der EU-Gesetzgebung zu berücksichtigen;
- 3. erinnert insbesondere an die wesentlichen Zielvorgaben beim Kampf gegen den Klimawandel und unterstreicht, dass es wichtig ist, gemäß den Empfehlungen des vierten Sachstandsberichts des IPCC und des Fahrplans von Bali zum Klimawandel der Europäischen Union und den anderen Industrieländern als Gruppe für die Reduktion von Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 ein mittelfristiges Ziel von 25 % bis 40 % bis 2020 sowie ein langfristiges Reduktionsziel von mindestens 80 % bis 2050 vorzugeben, wobei der Schwerpunkt weiter darin besteht, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen, und erreicht werden soll, dass dieses Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % verwirklicht werden kann;
- 4. betont, dass die Beeinflussung des Klimas durch einen Staat nicht auf seine physischen Emissionen beschränkt ist; fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, unverzüglich auf EU-Ebene und im Rahmen internationaler Verhandlungen Maßnahmen einzuleiten, um Rechnungslegungsgrundsätze zu entwickeln, in denen sämtliche Auswirkungen des Konsums, einschließlich der Auswirkungen des internationalen Flugverkehrs, enthalten sind;
- 5. fordert die Kommission auf, die "CO₂-Fußabdrücke" zukünftiger europäischer politischer Initiativen zu prüfen, um sicherzustellen, dass die auf europäischer Ebene festgelegten Klimaschutzziele erreicht werden und gleichzeitig ein hohes Maß an Umweltschutz und Schutz der öffentlichen Gesundheit gewährleistet wird;
- 6. weist nachdrücklich auf die wiederholt vom Europäischen Parlament zum Klimaschutz vorgeschlagenen politischen Maßnahmen und Kooperationen auf internationaler Ebene, einschließlich der regionalen multilateralen Abkommen, sowie auf der Ebene der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten hin;
- 7. begrüßt die Annahme des Pakets legislativer EU-Maßnahmen (das sogenannte "Energie- und Klimapaket"), in dem die einseitige Reduzierung der Treibhausgase in der Europäischen Union um 20 % verlangt wird und ein Verfahren zur Verstärkung der Anstrengungen festgelegt ist, mit denen entsprechend den Verpflichtungen in einem künftigen Abkommen eine Reduzierung um 30 % erreicht und der Anteil an erneuerbaren Energieträgern im Energiemix der Europäischen Union bis 2020 auf 20 % erhöht werden soll, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese legislativen Maßnamen reibungslos und rasch umzusetzen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung des "Klima- und Energiepakets" genau zu überwachen;
- 8. ist der Ansicht, dass bestimmte Grundsätze, die im Rahmen des Energie- und Klimapakets vereinbart wurden, auch im Hinblick auf eine internationale Einigung sinnvoll sind, insbesondere die verbindliche lineare Ausrichtung der Verpflichtungen der Industriestaaten, die Differenzierung auf der Grundlage der im Jahr 2005 erfassten Emissionen und die vorgeschriebene Einhaltung eines jährlichen Faktors für die Senkung der Emissionen;
- 9. fühlt sich der Führungsrolle der Europäischen Union in den internationalen Verhandlungen im Rahmen des UNFCCC auf der Ebene der COP und MOP, aber auch in anderen internationalen Foren wie der WTO, der Weltbank und dem IWF verpflichtet; weist ferner darauf hin, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten die Ziele des Kyoto-Protokolls unbedingt erfüllen müssen, um diese Führungsrolle glaubhaft auszuüben;
- 10. teilt die Auffassung, dass die Entwicklung, die Anwendung und der Export moderner Umwelttechnologien gleichzeitig einen Beitrag zur Erfüllung der Lissabon-Strategie und der EU-Kyoto-Ziele sowie weiterer Klimaschutzvorgaben leisten, und weist darauf hin, dass die Lissabon-Strategie und das Energie- und Klimapaket vollständig mit einbezogen werden sollten, um ehrgeizige Umweltschutzziele und Wirtschaftswachstum zu erreichen;
- 11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Forderung der Vereinten Nationen nach einem "grünen New Deal" zu unterstützen; fordert angesichts der Finanzkrise, dass die Investitionen zur Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums nachhaltig sein müssen, insbesondere durch die Förderung grüner Technologien, mit denen die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas erhöht wird und gleichzeitig Arbeitsplätze gesichert werden;
- 12. betont in diesem Zusammenhang, dass die Bekämpfung des Klimawandels zu gesellschaftlichen Veränderungen führen wird, die dazu beitragen werden, neue Arbeitsplätze und Industriezweige zu schaffen, die Energiearmut und die Abhängigkeit vom Import von Öl, Gas und anderen fossilen Brennstoffen zu bekämpfen und soziale Vorteile für die Bürger zu bieten; betont, dass die Zusammenarbeit auf internationaler, regionaler und lokaler Ebene von entscheidender Bedeutung sein wird, wenn dieses Ziel erreicht werden soll;
- 13. ist der Überzeugung, dass der Klimawandel nur erfolgreich bekämpft werden kann, wenn die Bürger durchgängig an diesem Prozess beteiligt und während des Übergangszeitraums zu einer in Bezug auf CO₂-Emissionen neutralen Wirtschaft geschützt werden; betont daher, dass Maßnahmen zur Eindämmung und Anpassung die Europäische Union zu einem neuen Modell nachhaltiger Entwicklung führen werden, durch das ihr sozialer Charakter gefördert werden sollte, um den sozialen Konsens sicherzustellen;
- 14. betont, dass zunächst dramatische Effizienzsteigerungen in allen Bereichen des täglichen Lebens erreicht werden müssen und in einem parallelen Prozess der Einstieg in eine nachhaltige Produktions- und Konsumweise mit bewusster Ressourcenschonung auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen begonnen werden muss;
- 15. unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass das Budget der Europäischen Union sowie bestehende und zukünftige Finanzierungsinstrumente auf ihre Kompatibilität mit den Zielen der europäischen Klimaschutzpolitik hin geprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen;
- 16. betont, dass eine erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungspolitik erst durch die praktische Anwendung neuartiger Technologien über gesicherte Marktzugänge ermöglicht wird;
- 17. fordert die Erforschung potenzieller Trends der klimabedingten Migration und der damit verbundenen Belastungen der örtlichen Dienstleistungen, um langfristige Planungs- und Risikomanagement-Prozesse gestalten zu können;
- 18. betont, dass nahezu die Hälfte der Weltbevölkerung jünger als 25 Jahre ist, und dass die heutigen Entscheidungen über die Klimapolitik weitreichende Folgen für die größte Generation junger Menschen in der Menschheitsgeschichte haben wird;
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
- 19. begrüßt den auf der COP 14 und der COP/MOP 4 in Poznañ gefassten Beschluss, von Gesprächen zu echten Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens für die Zeit nach 2012 und - in diesem Zusammenhang - die Annahme eines Arbeitsplans für das Jahr 2009 überzugehen; begrüßt ferner, dass den Vorsitzenden das Mandat erteilt wurde, einen Verhandlungstext vorzuschlagen, der bei der im Juni 2009 stattfindenen Verhandlungsrunde geprüft werden soll;
- 20. drängt die Kommission und die folgenden Ratsvorsitze, die Führungsrolle bei den internationalen Verhandlungen zu einem Abkommen für die Zeit nach 2012 zu übernehmen und bis Ende 2009 zu einem Abschluss zu gelangen, damit ausreichend Zeit verbleibt, das zukünftige Klimaschutzabkommen zu ratifizieren und eine Lücke zwischen den Verpflichtungsperioden zu vermeiden;
- 21. betont, dass das neue Klimaschutzabkommen unter dem Dach der Vereinten Nationen auf dem Prinzip der "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung" aufbauen sollte, wobei die Industrieländer eine führende Rolle bei der Verringerung ihrer inländischen Emissionen einnehmen, während sich die Entwicklungsländer gemäß dem Bali-Aktionsplan ebenfalls dazu verpflichten, im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung auf nationaler Ebene angemessene Eindämmungsmaßnahmen zu ergreifen, die von den Industrieländern durch Technologie, Finanzierung und Kapazitätsaufbau in einer Weise unterstützt und ermöglicht werden, die sich messen, aufzeichnen und überprüfen lässt;
- 22. fordert diejenigen Industrieländer unter den Vertragsparteien des UNFCCC, die das bislang noch nicht getan haben, auf, Einzelverpflichtungen zur Emissionsreduzierung vorzuschlagen und dadurch einen Beitrag zu den weltweiten Anstrengungen zur Erreichung der Ziele des Abkommens zu leisten; begrüßt das Engagement von Entwicklungsländern für den UNFCCC-Prozess sowie die Verpflichtungen und Maßnahmen, die einige von ihnen selbstständig eingegangen sind bzw. getroffen haben;
- 23. fordert die angehende US-Regierung mit Nachdruck auf, die in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen und durch die Annahme nationaler Rechtsvorschriften zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Förderung sauberer Technologien beizutragen sowie durch ihre aktive Beteiligung an den internationalen Verhandlungen einen ehrgeizigen Rahmen über den Klimaschutz für die Zeit nach 2012 mitzugestalten;
- 24. betont, dass das Übereinkommen für die Zeit nach 2012 mit anderen Zielen der internationalen politischen Agenden der Vereinten Nationen und der Europäischen Union wie dem Erhalt der Biodiversität, den Millenniums-Entwicklungszielen und Sicherheitsfragen in Einklang gebracht werden muss, damit politische Synergien genutzt werden können;
- 25. nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel "Ein umfassendes Klimaschutzübereinkommen als Ziel für Kopenhagen" zum Standpunkt der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Vorbereitung der COP 15 der Vereinten Nationen zum Klimawandel in Kopenhagen angenommen hat;
- 26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Klimaaußenpolitik aufzubauen und die Klimaziele der Europäischen Union in den Vertretungen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten immer wieder zu thematisieren; verpflichtet sich selbst, bei seinen Kontakten zu Parlamentariern aus anderen Ländern die Klimaziele der Europäischen Union immer wieder anzusprechen und zu verteidigen;
- 27. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erfordernisse von Emissionsreduktionen und Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels in Entwicklungshilfeprogramme zu integrieren beziehungsweise in Entscheidungsprozessen internationaler Agenturen für Entwicklungshilfe auf diese Notwendigkeiten hinzuweisen und dabei auch den Privatsektor, öffentliche Stellen und nichtstaatliche Organisationen in den betroffenen Ländern oder Regionen über Partnerschaften einzubeziehen; betont, dass zusätzliche Mittel aufgebracht werden müssen, um die Entwicklungsländer bei der Bewältigung der mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen zu unterstützen, und dass die in diesem Zusammenhang anstehenden Initiativen formal an das UNFCCC-Verfahren und die Erreichung der Milleniums-Entwicklungsziele anknüpfen müssen; begrüßt, dass die Europäische Union die Gründung einer Globalen Allianz gegen den Klimawandel veranlasst hat, die Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den armen Entwicklungsländern unterstützen soll, die durch den Klimawandel am stärksten gefährdet sind, und erinnert in diesem Zusammenhang an seine oben erwähnte Entschließung vom 21. Oktober 2008;
- 28. begrüßt die Beschlüsse der COP 14 und der COP/MOP 4, den Anpassungsfonds voll funktionsfähig zu machen, sodass ab 2009 über diesen Fonds Projekte finanziert werden können, und hält dies für einen ersten überaus wichtigen Schritt, mit dem auf die Besorgnis der Entwicklungsländer hinsichtlich der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in diesen Ländern eingegangen wird; begrüßt auch den Beschluss, die Investitionen für den Technologietransfer durch das Strategische Programm für Technologietransfer von Poznañ aufzustocken;
- 29. begrüßt die - wenn auch bescheidenen - Fortschritte, die bei der Lösung des Problems der Zusätzlichkeit und der geografischen Verteilung des CDM erzielt wurden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechend den Beschlüssen von Poznañ vor allem Projektkredite in Ländern aufzukaufen, in denen weniger als zehn registrierte CDM-Projekte durchgeführt werden, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, in den kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und in afrikanischen Ländern, und die Kosten für die Validierung dieser Projekte zu übernehmen;
- 30. weist in diesem Zusammenhang auf den in den Artikeln 6, 12 und 17 des Kyoto-Protokolls und den Marrakesch-Vereinbarungen verankerten Grundsatz der Komplementarität hin, wonach die Vertragsparteien den Großteil ihrer Verpflichtungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Inland erfüllen müssen, bevor sie externe flexible Mechanismen wie den CDM und die JI in Anspruch nehmen können;
- 31. betont, dass ein übermäßiger Einsatz des CDM/JI die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union in den internationalen UN-Verhandlungen und somit ihre Führungsrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels schwächt; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich verantwortungsvoll zu verhalten, indem sie den Einsatz des CDM/JI auf ein Minimum beschränken und die Senkung der Emissionen überwiegend im eigenen Land herbeiführen;
- 32. schließt sich den Empfehlungen des Berichtes des Hohen Vertreters der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission zu "Klimawandel und Internationale Sicherheit" an, und betont, dass eine entsprechende multilaterale präventive EU-Klimadiplomatie aufgebaut werden muss, damit klimapolitische Aspekte in Verbindung mit anderen Faktoren der internationalen Beziehungen wie Bevölkerungswachstum und klimabedingte Migration, Verstädterung, Energiebedarf, steigende Energiepreise, sowie Wasser- oder Nahrungsmittelknappheit stärker in die Gestaltung der internationalen Beziehungen integriert werden;
- 33. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik die Auswirkungen des Klimawandels und daraus folgender Naturkatastrophen für den Zivilschutz und die menschliche Sicherheit sowie mögliche Konflikte, die durch klimabedingte Veränderungen der Verfügbarkeit von Land und Wasser verursacht werden, zu verhindern, zu überwachen und Maßnahmen dagegen zu ergreifen;
- 34. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre bestehenden Klimapartnerschaften mit Entwicklungsländern zu stärken und neue Partnerschaften mit Ländern einzugehen, mit denen gegenwärtig noch keine Partnerschaften bestehen, und auf diesem Wege eine beträchtlich erhöhte finanzielle Unterstützung für Technologieentwicklung und Technologietransfer, den Schutz geistigen Eigentums und den institutionellen Kapazitätsaufbau bereitzustellen;
- 35. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit oberste Priorität einzuräumen;
- 36. fordert die Kommission auf, im Rahmen der WTO-Verhandlungsrunden und des Prozesses für die Zeit nach 2012 aufeinander abgestimmte handelspolitische und umweltpolitische Verhandlungsstrategien zu verfolgen, um den Verhandlungspartnern die europäischen Klimaschutzziele und die dafür entwickelten Instrumente glaubwürdig zu vermitteln und Sorgen vor Handelsschranken oder sonstigen Benachteiligungen in den Handelsbeziehungen mit Drittländern ohne verbindliche Klimaschutzziele zu zerstreuen sowie den Grundsatz der Gegenseitigkeit im Sinne des globalen Klimaschutzes zu verwirklichen;
- 37. fordert, dass die Kommission, die Ratsvorsitze sowie die Mitgliedstaaten im Verhandlungsprozess zu einem Abkommen für die Zeit nach 2012 eine führende Rolle einnehmen sollten, um den Erfolg der Klimaschutzverhandlungen, deren Ziel die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2° C ist, sicherzustellen;
Energie
- 38. unterstreicht, dass Europa sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in den Außenbeziehungen eine gemeinsame zukunftsorientierte strategische Energiepolitik braucht, die auf der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten beruht, damit ein hohes Maß an Energieversorgungssicherheit unter den Vorgaben der Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Klimaneutralität gewährleistet werden kann und die Probleme im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Wettbewerbsfähigkeit angegangen werden können, um mögliche Unterbrechungen der Energieversorgung zu verhindern;
- 39. fordert die Europäische Union auf, eine europäische Gemeinschaft für Energie aus erneuerbaren Quellen zu gründen, um eine weitergehende Forschung und Pilotprojekte in diesem Bereich zu unterstützen und die Weiterentwicklung des Netzes zu fördern, damit erneuerbare Energiequellen optimal eingebunden werden können;
- 40. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf,
- - den Aufbau der für die Sicherstellung der Vielfalt an Energiequellen in der Europäischen Union erforderlichen Infrastruktur für die Energieübertragung (einschließlich des so genannten Supernetzes) und die dafür notwendigen Investitionen zu gewährleisten;
- - laufende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Hinblick auf Pilotprojekte im Zusammenhang mit IKT, dezentralisierte Produktionssysteme und andere technologische Entwicklungen zu fördern;
- 41. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, eine politisch gelenkte und unternehmerisch geführte Übergangsphase im Energiemix sicherzustellen, während der mittels aktiver Unterstützung der öffentlichen Hand in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene sowie unter Berücksichtigung eines höchstmöglichen Maßes an Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen der Gebrauch fossiler Brennstoffe schrittweise durch den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen ergänzt und später eingeschränkt und ersetzt wird;
- 42. appelliert an die Mitgliedsstaaten, Regionen und Bürger in ihrer Eigenverantwortlichkeit zu unterstützen und die verstärkte Nutzung dezentral vorhandener erneuerbarer Energien durch gesetzliche und steuerliche Anreize zu fördern;
- 43. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Stromanbieter über Abschreibungssysteme und steuerliche Anreizmechanismen zu den notwendigen Modernisierungen im fossil befeuerten Kraftwerkspark zu motivieren, um auf diese Weise zu erheblichen Effizienzsteigerungen bei der konventionellen Stromerzeugung zu gelangen;
- 44. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Netzzugang für dezentral erzeugte Energie, Gas und Elektrizität zu gewährleisten, Marktzugangsschranken für innovative Stromanbieter im Sektor der erneuerbaren Energiequellen abzubauen sowie den Ausbau lokaler Kraft-Wärme- und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung zu forcieren und an mittelfristigen Zielvorgaben auszurichten;
- 45. schlägt als Baustein einer europäischen Energieaußenpolitik Solarenergiepartnerschaften mit Drittstaaten im Mittelmeerraum vor, die in einem ersten Schritt darauf zielen, Solarstrom zu gewinnen und über Hochspannungsgleichstromleitungen in die Europäische Union zu leiten und die in einem zweiten Schritt das Fundament zur Erzeugung von Elektrizität und Wasserstoff und damit den Einstieg in die Wirtschaft auf der Grundlage von erneuerbaren Energieträgern darstellen könnten;
- 46. ruft die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft auf,
- - in Infrastruktur, Netze und Leitungen für die Herstellung, den Transport und die Speicherung von aus erneuerbaren Energieträgern gewonnener Energie und Wasserstoff zu investieren;
- - Drittstaaten im Rahmen der Energiepartnerschaften Aufbauprogramme für die erforderlichen Institutionen, Infrastrukturen sowie Ausbildungsprogramme für ortsansässige Fachkräfte und Netzzugänge für den Eigenbedarf anzubieten;
- 47. fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechend lokaler oder regionaler Möglichkeiten den Anteil der Windkraft, die durch intensive Förderung bereits zu einer etablierten Form der Energiegewinnung geworden ist, sowie den Anteil der Wasserkraft und der Geothermie am Energiemix weiter auszubauen und vorhandenes Entwicklungspotenzial auch mit Hilfe europäischer Forschungsinitiativen und Koordinierung über Exzellenznetzwerke weiter zu nutzen;
- 48. unterstreicht das erhebliche Potenzial der Verwendung von nachhaltig erzeugter Biomasse zur Energieerzeugung, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, und fordert eine europäische Strategie für den Einsatz nachhaltig erzeugter Biomasse zur Strom- und Gaserzeugung und zum Heizen und Kühlen;
- 49. fordert die Kommission auf, eine umfassende Analyse aller Emissionen über den gesamten Lebenszyklus der verschiedenen Bioenergiequellen vorzulegen, um zu bestimmen, welche Rolle Biomasse aus Rückständen und geeigneten Anbaukulturen als Energielieferant in der Zukunft spielen kann; ist der Ansicht, dass dabei auch Chancen zur Verbesserung des Brennwertes von Biomasse, die sich durch Neuzüchtungen oder den Einsatz von Biotechnologie ergeben, ergebnisoffen auf Vor- und Nachteile geprüft werden sollten;
- 50. hält die Kraft-Wärme-Kopplung für eine effektive, ökonomisch und ökologisch sinnvolle Option;
- 51. nimmt zur Kenntnis, dass die Haltungen der Mitgliedstaaten zur Kernenergie unterschiedlich sind, und fordert die Kommission deshalb dringend auf, radioaktiven Abfällen und dem gesamtem Brennstoffzyklus besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um die Sicherheit zu verbessern;
- 52. hält die Erforschung der technologischen Machbarkeit der Kernfusion im Forschungsreaktor ITER für den ersten Schritt, dem Ziel einer kommerziellen Nutzung dieser Energieform näher zu kommen, und betont, dass die Erreichung dieses Zieles stark davon abhängt, ob die langfristige Forschungsfinanzierung gewährleistet ist;
- 53. fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, die Entwicklung der CCS-Technologie für mit Kohle oder Gas befeuerte Kraftwerke voranzutreiben, indem sie Anreize für Demonstrationsvorhaben bieten und die Forschung fördern;
Biokraftstoffe
- 54. stellt fest, dass bestimmte Arten der Herstellung von Biokraftstoffen Auswirkungen auf die Lebensmittelpreise, den Rückgang der Artenvielfalt und die Entwaldung haben können, und stellt gleichzeitig fest, dass die Herstellung von Biokraftstoffen auf verantwortbare Weise und in einem nachweisbar nachhaltigen Verfahren erfolgen muss;
- 55. hält eine Einbeziehung der Entwicklungsländer in eine langfristige Strategie zur Entwicklung und Produktion von Biokraftstoffen für unerlässlich, um die ökonomische Planbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu untersuchen, die Verfügbarkeit und Produktion von Lebensmitteln sicherzustellen, die Frage nach ökologischer Nachhaltigkeit zu beantworten und dabei auch alle relevanten indirekten Auswirkungen zu bewerten und nicht zuletzt soziale Entwicklung und dauerhafte Einkommensverbesserungen zu ermöglichen sowie um sicherzustellen, dass Entwicklungsländer die erforderliche Ausbildung erhalten, die ihnen die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien der Europäischen Union überhaupt ermöglichen;
- 56. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschung und Entwicklung von fortgeschrittenen Biokraftstoffen zu intensivieren, dafür zu sorgen, dass sie mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet werden, und sie mit festen Entwicklungszielen zu verbinden;
- 57. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf die im Rahmen der Erarbeitung von Nachhaltigkeitskriterien auf EU-Ebene gewonnenen Erfahrungen zurückzugreifen, um die Erarbeitung einer internationalen Biokraftstoffnorm aktiv voranzutreiben;
Energieeffizienz
- 58. fordert die Kommission auf, eine verbindliche 20-%-Erhöhung der Energieeffizienz bis 2020 vorzuschlagen und diesen Vorschlag durch konkrete Zwischenziele für die Reduzierung zu ergänzen;
- 59. fordert eine breite, auf lokaler Ebene angesiedelte Informationskampagne für die Bürger zur Steigerung der dezentralen Energieeffizienz, bei der Haus- und Wohnungseigentümern Wärmefotos mit Energiebilanzen angeboten und auch Finanzierungsvorschläge für mögliche Modernisierungsmaßnahmen nach dem Vorbild der Mikrokredite unterbreitet werden;
- 60. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um verstärkt ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, wie wichtig IKT für die Erhöhung der Energieeffizienz, eine nachhaltige Entwicklung und die Lebensqualität der EU-Bürger sind;
- 61. regt an, über Messen, Informationstage und Seminare Synergieeffekte zwischen Immobilienbesitzern, Finanzdienstleistern, dem Handwerk und anderen Akteuren im Immobiliensektor zu erzeugen;
- 62. fordert eine klare europäische Koordinierung für den Ausbau der Kraft-Wärme- und der Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung sowie deren Integration in Industrieanlagen, um lokale oder regionale Ansatzpunkte für Klimaschutzmaßnahmen bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung des Energieverbrauchs zu gewährleisten;
- 63. fordert den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister auf, einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für erneuerbare Energieträger und energiesparende Waren und Dienstleistungen einzuführen; schlägt den Mitgliedstaaten insbesondere vor, über reduzierte Mehrwertsteuersätze auf Modernisierungsmaßnahmen und dabei verwendete Geräte, über die Ausrichtung von Grund- oder Besitzsteuern auf die Energieeffizienz von Gebäuden und über die umfassende Einführung und Förderung von Energiebilanzpässen Anreize zur Modernisierung zu liefern;
- 64. schlägt als Anreiz für die Modernisierung vermieteter oder verpachteter Immobilien vor, die Steuersätze auf Miet- oder Pachteinnahmen den Investitionen in Systeme zur Wärme- und Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern sowie den mit verbesserter Energieeffizienz verbundenen Einsparungen entsprechend zu reduzieren;
- 65. weist angesichts der langen Lebensdauer von Gebäuden darauf hin, dass es außerordentlich wichtig ist zu gewährleisten, dass neue Gebäude nach möglichst anspruchsvollen Energieeffizienznormen gebaut werden, Altbauten zeitgemäßen Maßstäben angepasst werden und in allen neuen oder renovierten Gebäuden, die beheizt oder gekühlt werden müssen, ein Mindestmaß an Energie aus erneuerbaren Energiequellen genutzt wird;
- 66. schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten die Nutzung von Energieeffizienzzertifikaten verbessern und ausweiten und die Empfehlungen an finanzielle Anreize knüpfen;
- 67. fordert EU-Mindestnormen für die Energieeffizienz neuer und renovierter Gebäude; fordert die verantwortlichen Gebietskörperschaften und berufständischen Vereinigungen in den Mitgliedstaaten auf, Kriterien, Leitlinien sowie nationale Rechtsvorschriften oder Verwaltungsentscheidungen über Neubauten in Bezug auf die Energieeffizienz durch baurechtliche Vorschriften für Energieeffizienzgrade von Neubauten und umfangreichen Renovierungsarbeiten als Leitmotiv für Architekten und Bauingenieure zu etablieren, und in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen für saubere und gesunde Luft in Innenräumen zu schaffen;
- 68. betont, dass es notwendig ist, Mindestkriterien für die Energieeffizienz in eine umfassende politische Strategie für öffentliche Aufträge im Bereich öffentliche Gebäude und Dienstleistungen für die Allgemeinheit auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene aufzunehmen, um Innovationen auf dem Gebiet neuer Technologien zu fördern und ihnen Marktzugang zu verschaffen;
- 69. fordert, dass die bestehenden Studien über den "CO₂-Fußabdruck" und das Energieeinsparungspotenzial der EU-Organe veröffentlicht und den Bürgern auf ihren einschlägigen Websites leicht zugänglich gemacht werden;
- 70. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschung und technologische Entwicklung im Bereich der Beleuchtungstechnologien und der intelligenten Beleuchtungsanwendungen aktiv zu unterstützen, sodass die Einführung energiesparender Beleuchtungskörper im Innen- und Außenbereich von öffentlichen Räumen - mit Schwerpunkt auf hocheffizienten Leuchtdioden - verstärkt durchgesetzt werden kann;
- 71. weist darauf hin, dass die Renovierung und Verbesserung der Energieeffizienz von Hochhäusern - vor allem in Ländern, deren Wohnungsmarkt größtenteils von diesen Gebäuden geprägt ist - die einfachste Möglichkeit ist, um Energie zu sparen und CO₂-Emissionen zu senken; fordert die Kommission auf, die derzeit für Zuwendungen aus den Strukturfonds für die Renovierung von Hochhäusern geltende Höchstgrenze von 2 % zu überprüfen und höher anzusetzen;
- 72. weist darauf hin, dass das langfristige Ziel der Bauwirtschaft in Europa darin bestehen sollte, bei neuen Wohngebäuden bis 2015 und bei neuen gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bis 2020 eine Netto-Energiebilanz von Null zu erreichen; ist der Auffassung, dass diese Zielvorgabe langfristig auch bei renovierten Gebäuden Anwendung finden sollte;
- 73. fordert die Kommission auf, die Energieeffizienzvorgaben für Elektro- und Elektronikgeräte aller Verwendungsbereiche mindestens alle fünf Jahre in Einklang mit dem "Top-Runner"-Prinzip den Marktentwicklungen anzupassen, bestehende Kennzeichnungsprogramme oder Effizienzklassen von Geräten zu aktualisieren und somit Fehlinformationen der Verbraucher zu vermeiden;
- 74. fordert die Kommission auf, für die Europäische Union strenge Zielvorgaben festzulegen und integrierte industriepolitische Strategien aufzustellen, um den Zugang und die Durchsetzung energieeffizienter Technologien am Markt zu gewährleisten, indem beispielsweise gemeinsame technische Zielsetzungen (z.B. Passivhäuser) erarbeitet werden, integrierte politische Strategien - wie ein auf Pilotmärkte und grüne Kriterien ausgerichtetes öffentliches Beschaffungswesen - in stärkerem Maße zum Einsatz kommen und Vorschriften über Produktdesign und Mindestnormen rechtlich verankert werden;
- 75. fordert die Kommission auf, das Verbot von Geräten mit hohem Standby-Verlusten konsequent umzusetzen und in einem nächsten Schritt bei der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie1 die verbindliche Möglichkeit des Ausschaltens von Geräten zu prüfen und Abschaltautomatiken und Energiesparmodi auch für großmotorische Anlagen sowie Geräte und Maschinen in der industriellen Anwendung verpflichtend vorzuschreiben;
- 76. fordert nachdrücklich die frühzeitige und durchgreifende Durchsetzung der Anforderungen von 2006, die den Einbau intelligenter Stromzähler betreffen, um die Verbraucher für den Energieverbrauch zu sensibilisieren und die Energieversorger dabei zu unterstützen, effektiver auf die Nachfrage zu reagieren;
Mobilität und Logistik
- 77. stellt fest, dass das europäische Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell darauf basiert, die Mobilität und Verfügbarkeit von Personen, Waren und Gütern unter dem Primat der zeitlichen Effizienz sicherzustellen, statt Ressourceneffizienz zu gewährleisten, und dass daher künftig ein kombinierter Ansatz aus beiden Faktoren notwendig ist;
- 78. fordert die Europäische Investitionsbank und deren Risikokapitalgesellschaft, den Europäischen Investitionsfonds, auf, ihr Engagement für den Fortschritt im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien wesentlich zu verstärken;
- 79. erinnert die betroffenen Akteure daran, dass auch der Verkehrssektor den EU-Klimazielen, die CO₂-Emissionen bis 2020 um mindestens 20 % - und im Falle einer internationalen Vereinbarung sogar um mindestens 30 % - gegenüber 1990 zu senken und die Energieeffizienz im gleichen Zeitraum um 20 % zu steigern, gerecht werden muss;
- 80. fordert einen umfassenden Policy-Mix von sich einander verstärkenden Maßnahmen für eine nachhaltige Verkehrspolitik, die die Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnologie (Ökoinnovationen), den verstärkten Einsatz alternativer Energieträger im Verkehr, den Aufbau eines Vertriebsnetzes für saubere Kraftstoffe, den verstärkten Einsatz alternativer Antriebsformen, ein intelligentes Verkehrsmanagement, Veränderungen in der Fahrweise und Pkw-Nutzung, eine optimierte Logistik, "grüne Korridore " sowie IKT für den Verkehr, eine CO₂-Besteuerung und die Modernisierung des öffentlichen Nahverkehrs umfassen, um die angestrebte emissionsfreie Zukunft zu erreichen, ohne die wachsende Bedeutung von Mobilität außer Acht zu lassen; weist darauf hin, dass diese Schritte durch klare Präferenzen im öffentlichen Beschaffungswesen gefördert werden könnten;
- 81. vertritt die Auffassung, dass der Anwendung des Verursacherprinzips Vorrang einzuräumen ist, und fordert, dass alle Verkehrsträger umfassend in die Internalisierung ihrer externen Kosten einbezogen werden sollen; weist darauf hin, dass zur Verwirklichung dieses Ziels entsprechende ökonomische Rahmenbedingungen gefordert sind, und fordert die Mitgliedstaaten aus diesem Grund auf, die betreffenden Steuern und Abgaben zu überprüfen;
- 82. begrüßt das Inventar der Kommission zu den Emissionen des Verkehrssektors (Greening Transport Inventory), in dem sie die bestehenden sowie die noch notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen für ein nachhaltiges Wachstum des Verkehrssektors auflistet;
- 83. unterstreicht die Bedeutung von Infrastrukturprojekten für den Verkehrssektor, fordert aber, dass künftig bei Planung, Design und Konstruktion mögliche Klimaauswirkungen berücksichtigt werden;
- 84. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial zu nutzen, das Satellitennavigationssysteme durch die verbesserte Leitung und Organisation von Verkehrsströmen, die Bereitstellung von Informationen über Waren- und Personenbewegungen in Echtzeit sowie die Optimierung der Transportarten und Trassenführungen in Bezug auf die Erhöhung der Energieeffizienz im Verkehrssektor bieten;
- 85. bedauert, dass die Herausforderungen im Zusammenhang mit der verkehrseffizienten und umweltfreundlichen Städteplanung mit Fußgängerzonen, Radwegen und einer flexiblen Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr vielerorts unangemessen, zu spät oder nur bruchstückhaft angegangen wurden;
- 86. fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden auf,
- - flexible und aufeinander abgestimmte Alternativen zur Pkw-Nutzung anzubieten und Mobilitätsangebote auszuweiten, etwa indem bestehende Nahverkehrsnetze von Zentrum und Peripherie noch intensiver verbunden werden und dem öffentlichen Personennahverkehr in urbanen Zentren über Straßenverkehrsregelungen eine verkehrstechnische Priorität eingeräumt wird und,
- - mit einer Förderung der Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel durch preisliche Maßnahmen und andere Anreize und durch erhebliche Investitionen in die erforderliche Infrastruktur das Angebot insgesamt massiv auszuweiten und zu verbessern und dadurch den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten;
und fordert, dass in der Übergangsphase private/individuelle Verkehrsmittel besser in die Logistik des integrierten Personen- und Güterverkehrs sowie in öffentliche/kollektive Verkehrssysteme eingebunden werden, und bekundet seine Überzeugung, dass Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur mit einer Verbesserung der Dienstleistungen auf der Schiene einhergehen müssen;
- 87. betont die Bedeutung intelligenter Verkehrssysteme im Sinne der Ko-Modalität und deren Eingliederung in die gemeinschaftliche, einzelstaatliche, regionale und lokale Verkehrspolitik, da sie zu einer höheren Sicherheit sowie zu einer besseren Umweltverträglichkeit des Verkehrssektors führen; fordert, dass intelligente Verkehrssysteme entwickelt und genutzt werden, um Verkehrsströme zu lenken und die Staubildung zu verringern;
- 88. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, eng mit dem Industriesektor zusammen zu arbeiten, um die erforderlichen marktpolitischen Voraussetzungen zu schaffen, damit intelligente Verkehrssysteme - insbesondere für das Logistik- und Sicherheitsmanagement (ERTMS, RIS, eCall) - Teil des Verkehrsmanagements werden;
- 89. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ko-Modalität durch Einführung des Wechselkennzeichens nach bestehenden Vorbildern zu fördern, damit es für die Bürger attraktiver wird, für den Fernverkehr die Bahn und am Start- und Zielort energiesparende Nahverkehrsautos zu benutzen;
- 90. begrüßt, dass im Zusammenhang mit den vor kurzem angenommenen Rechtsvorschriften zur Festlegung der Grenzwerte für CO₂-Emissionen von Autos beschlossen wurde, bis 2020 einen langfristigen Grenzwert von 95 g CO₂/km festzulegen;
- 91. weist auf das Potenzial des Schienenverkehrs als energieeffizienter Verkehrsträger mit geringem CO₂-Ausstoß sowohl für die Güterverkehrslogistik über lange Distanzen als auch für den Regional- und Pendlerverkehr bei Kurz- und Mittelstrecken hin; fordert, dass diese Prioritäten in den Kriterien für Beihilfen der Regional- und Kohäsionsfonds verankert werden;
- 92. begrüßt den Auf- und Ausbau der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T) innerhalb der Europäischen Union und ihre Ausweitung auf die Nachbarländer und fordert die Mitgliedstaaten auf, die vorrangigen - und vor allem die klimafreundlichsten - Vorhaben rasch zum Abschluss zu bringen, da sie für die Logistik der Güterverkehrskette und für eine nachhaltige europäische Verkehrspolitik von ausschlaggebender Bedeutung sind;
- 93. unterstreicht die wichtige Rolle der Binnenschifffahrt im Güterverkehr und betont, dass es sich dabei um eine umweltfreundliche Verkehrsart handelt, die noch über ausreichende logistische Kapazitäten verfügt;
- 94. bedauert, dass trotz der verkehrspolitischen Möglichkeit, den Gütertransport zu einem großen Teil auf die Schiene oder die Binnenwasserstraßen zu verlagern, die Investitionen in den Ausbau der Schiene in den letzten zehn Jahren zurückgegangen sind;
- 95. unterstützt die Kommission in ihrem Vorhaben, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten spezielle Meeresautobahnen ("motorways of the sea") auszuweisen, und setzt große Erwartungen in den Gemeinsamen Europäischen Seeverkehrsraum ohne Grenzen in dem Sinne, dass der Seeverkehr in Europa gefördert wird und an Effizienz gewinnt;
- 96. unterstützt die Vorschläge der Kommission, Hafen- und Liegegebühren in Abhängigkeit von den Abgaswerten der Schiffe zu erheben und die Stromversorgung von im Hafen liegenden Schiffen statt über Schiffsgeneratoren von Land aus zu gewährleisten;
- 97. ist der Auffassung, dass sich Werften und Reeder intensiv mit neuen Technologien zur Effizienzsteigerung wie dem Einsatz von Kitesegeln, dem Air Cavity System, der Nutzung von Abwärme zur Stromerzeugung, effizienteren Motoren, besseren Profilen an Rumpf und Ruder, genaueren Wetterprognosen zur Kursanpassung oder der Möglichkeit, durch Rumpfanstriche Kraftstoff einzusparen, beschäftigen sollten;
- 98. fordert die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO) auf, sich auf ein Reduktionsziel für die Schifffahrtsbranche festzulegen und Mindeststandards zum Einsatz dieser modernen Technologien beim Bau neuer Schiffe festzulegen;
- 99. ist der Auffassung, dass es ein integrativer Ansatz im Luftfahrtsektor nötig ist, der die Luftfahrtindustrie der gesamten Welt, die Fluglinien und die Flughafenbetreiber gemeinsam auf ein Emissionsreduktionsziel verpflichtet, das möglichst bald, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2013 erreicht werden muss; ist der Ansicht, dass der integrative Ansatz Forschung und Technologie, betriebliche Verbesserungen und ein globales Emissionshandelssystem umfassen sollte, das auf dem EU-Emissionshandelssystem für die Luftfahrt basieren sollte;
- 100. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bis zum Beginn des Emissionshandelssystems für den Luftfahrtsektor sowohl den Gemeinsamen Europäischen Luftraum wie auch das SESAR-Projekt so effizient wie möglich umzusetzen und auszuweiten, den Aufbau von funktionalen und flexiblen Luftraumblöcken sowie einer insgesamt flexiblen Luftraumnutzung prioritär zu betreiben, um sofort verfügbare Reduktionspotenziale nutzen zu können und den Treibstoffverbrauch von Flugzeugen um bis zu 12 % zu senken;
- 101. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, jede erforderliche Unterstützung für die Erforschung und Entwicklung bahnbrechender umweltfreundlicher Verkehrstechnologien bereitzustellen wie z.B. Wasserstoff- und Elektromotoren, Brennstoffzellen, Hybridantrieb oder fortschrittliche Biokraftstoffe für Antriebssysteme, alternative Materialien sowie neue Technologien und IT-Lösungen, mit denen das Gewicht von Fahrzeugen verringert und ihre Energieeffizienz gesteigert werden kann;
- 102. fordert die Hersteller von Antriebssystemen und Motoren für den Verkehrssektor auf, gemeinsam gemäß den Euro-6-Normen - aber auch darüber hinaus - an einer kontinuierlichen Effizienzverbesserung ihrer Maschinen zu arbeiten, sektorintern Ziele für massive Effizienzsteigerungen zu setzen und weiter den Einsatz von alternativen Treibstoffen zu erforschen, um so zu einem nachhaltigeren Wachstum der Branche beizutragen;
- 103. fordert Automobilhersteller auf, ihr Angebot auf kleinere, leichtere, effizientere Modelle umzustellen, um auch unter den erschwerten Bedingungen des Klimawandels und der begrenzten Rohölvorräte individuelle Mobilität zu ermöglichen;
- 104. lädt die Rüstungsindustrie ein, sich ebenfalls mit Effizienzsteigerungen ihrer Motoren und Antriebssysteme zu beschäftigen und an Einsatzmöglichkeiten für alternative Treibstoffe zu forschen;
- 105. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ein spezielles System zur Förderung von Wasserstoffanwendungen auf der Grundlage von erneuerbaren Energieträgern anzunehmen, um die Produktion wasserstoffbetriebener Fahrzeuge rasch anzukurbeln; vertritt die Ansicht, dass dieses System darauf abzielen sollte, dass die Mittel des EU-Haushalts zur Förderung von Wasserstoffendanwendungen aufgestockt werden, der Einsatz von Wasserstoffanwendungen von den Mitgliedstaaten durch finanzielle Anreize wie steuerliche Vergünstigungen gefördert wird und durch die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge durch staatliche Behörden frühzeitig entsprechende Märkte geschaffen werden;
- 106. fordert die Kommission auf, bis 2010 einen Bericht über die noch bestehenden Beschränkungen der Kabotage und andere Faktoren in der Europäischen Union zu erstellen, die Leerfahrten und Effizienzverluste im Binnenmarkt verursachen; ist der Auffassung, dass eine effiziente und wirksame Güterlogistik, die fester Bestandteil des EU-Verkehrssystems ist, die Grundvoraussetzung für nachhaltige Mobilität in Europa, wirtschaftliche Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit, eine optimale Nutzung der Energieressourcen, die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Umweltschutz und die Bekämpfung des Klimawandels ist;
Tourismus und Kulturdenkmäler
- 107. äußert seine Besorgnis darüber, dass Kulturdenkmäler und Kulturlandschaften in Europa durch extreme Wetterphänomene und langfristige Klimaänderungen bedroht sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, unter europäischer Koordinierung einen einheitlichen Katalog der vom Klimawandel gefährdeten europäischen Kulturdenkmäler zu erstellen;
- 108. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, in klimasensiblen saisonalen Tourismusgebieten ohne echte Alternativangebote umfassende Anpassungs- und Präventivmaßnahmen - wie die Sicherung der Wasserversorgung, den Schutz vor Wald- und Buschbränden, Vorkehrungen gegen das Abschmelzen von Gletschern oder die Verbesserung des Küstenschutzes - zu ergreifen, um der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus und der notwendigen Infrastruktur für Arbeitsplätze und Einkommen gerecht zu werden und erheblichen ökonomischen Schäden entlang der Wertschöpfungskette entgegenzuwirken;
- 109. hält in einigen Regionen eine weitere Expansion der Tourismusbranche nur dann für ökonomisch sinnvoll und ökologisch vertretbar, wenn erwartbare Auswirkungen der Klimaänderungen wie etwa verschärfter Wasser- oder Schneemangel sowie Gletscherschwund in die zukünftige Entwicklung vor Ort einbezogen werden;
- 110. fordert die Tourismusbranche auf, zusammen mit den lokalen Gebietskörperschaften und den Wirtschaftsverbänden integrierte Strategien auszuarbeiten, um zu Emissionsreduktionen und zu einer verbesserten Energieeffizienz des Sektors - vor allem beim Transport und der Beherbergung - zu gelangen, sowie Maßnahmen zur Förderung des Ökotourismus, einschließlich der Entwicklung des Sozial-, Sport- und Kulturtourismus und herausragender Reiseziele, bei denen die Achtung und der Schutz der Umwelt maßgeblich sind, zu planen;
Industrieemissionen
- 111. fordert dazu auf, "Klimaschutz-Audits" von Arbeitsplätzen unter die Berichterstattungspflichten für Unternehmen aufzunehmen, um die Überwachung von Konzepten zur Steigerung der Umweltfreundlichkeit und von Emissionsreduzierungen transparenter zu gestalten;
- 112. fordert alle kommerziellen und nichtkommerziellen Stellen auf, alljährlich öffentlich über den Umfang der Treibhausgasemissionen, Maßnahmen zu ihrer Reduzierung, Maßnahmen zur Umschulung von Angestellten (im Falle von Stilllegungen aufgrund nachgewiesener Verlagerung von CO₂-Emissionen) und Einkünfte aus der Teilnahme am Emissionshandelssystem Bericht zu erstatten; ersucht die Kommission, diese Tätigkeiten zu überwachen und dem Parlament über die Fortschritte zu berichten, die in den einzelnen Wirtschaftszweigen bei der Verringerung der Emissionen erzielt wurden;
Landwirtschaft und Viehzucht
- 113. fordert die Kommission auf, die explizite Einbeziehung der Landwirtschaft in eine künftige integrierte europäische Klimaschutzpolitik und die Ausarbeitung von Reduktionszielen für den Ausstoß von Treibhausgasen, einschließlich Methan und Lachgas, in diesem Sektor unter Ausschöpfung aller bereits vorhandenen Potenziale ergebnisoffen zu prüfen;
- 114. weist darauf hin, dass eine optimierte Landbewirtschaftung den Humusgehalt der Böden vergrößert und Anbauflächen über verbessertes Anbaumanagement und die Vermeidung von unbegrünten Brachen eine deutlich höhere Einlagerung von Kohlenstoff leisten können;
- 115. ist der Auffassung, dass eine optimierte Praxis der Lagerung und Ausbringung von Mineraldünger einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Lachgasemissionen erbringen kann; fordert in diesem Zusammenhang, die Düngung mit organischer Masse anstelle von Mineraldünger weiter zu verstärken;
- 116. fordert, dass ökonomische Analysen über die Wirtschaftlichkeit bestimmter regionaler Anbaupraktiken unter veränderten Klimabedingungen durchgeführt werden, um Anpassungschancen aufzuzeigen und eine Umstellung der Landbewirtschaftung auf angepasste Kulturpflanzen zu erleichtern;
- 117. ist der Ansicht, dass in der landwirtschaftlichen Praxis dem Klimawandel Rechnung getragen werden muss, und fordert, dass Finanzmittel für die Erforschung und Entwicklung von neuen und umweltfreundlicheren Anbaumethoden und Methoden der Führung landwirtschaftlicher Betriebe bereitgestellt werden; fordert ferner, dass in den Bereichen der neuen Technologien, der Biotechnologie in der Saatgut- und Pflanzenzucht, der grünen Gentechnik und des Pflanzenschutzes Forschungstätigkeiten durchgeführt werden, und fordert eine Klimaschutzpolitik für die Landwirtschaft, die auch Seminare, Bildungsmaßnahmen, Pilotprojekte für Landwirte und die Vermittlung neuer Erkenntnisse in der Boden- und Wasserbewirtschaftung umfasst;
- 118. stellt fest, dass der Anbau von Getreide und Soja als Futtermittel Ursache für erhebliche Mengen an Treibhausgasemissionen ist; verweist auf den Bericht der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen "Livestock"s Long Shadow" vom November 2006, in dem es heißt, dass die Viehwirtschaft mit 18 % zu den gesamten Treibhausgasemissionen der Welt beiträgt;
- 119. fordert in der Milch- und Fleischproduktion eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Verbesserung der Fütterung, um zu einer Reduktion der Methanbildung im Pansen der Wiederkäuer zu gelangen; fordert dazu auf, Fütterungs- und Zuchtmaßnahmen in der Nutztierhaltung einer Folgenabschätzung in Bezug auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere zu unterziehen und keine Maßnahmen einzuführen, die nachteilige Auswirkungen auf die betreffenden Tiere haben;
- 120. stellt fest, dass der Ausbau von Biogasanlagen zur Energiegewinnung durch die Verarbeitung von Gülle einen ökonomisch wie ökologisch sinnvollen Beitrag zur Reduktion der Methan-Emissionen aus der Viehzucht leisten kann;
Wälder
- 121. ist der Auffassung, dass eine künftige europäische Klimapolitik sowohl den Erhalt der tropischen Regenwälder und der noch verbliebenen borealen Wälder als auch die Pflege und Wiederaufforstung des europäischen Waldes zum Ziel haben muss; weist darauf hin, dass Schutzwaldgürtel um Ballungsgebiete und Industriezentren eine wichtige Rolle spielen können;
- 122. ist der Auffassung, dass für tatsächliche Emissionsreduktionen aus vermiedener Waldzerstörung ein dauerhaftes Kompensationsschema in der Forstwirtschaft über das UNFCCC entwickelt werden sollte, und fordert die Schaffung eines klaren ökonomischen Anreizes, Urwälder und große Waldflächen durch eine nachhaltige Nutzung dauerhaft zu erhalten, wobei der Nutzwert viel intensiver daran zu bemessen ist, welche "Ökodienstleistungen" und sozialen Funktionen insgesamt erbracht werden;
- 123. fordert, im Rahmen eines globalen CO₂-Marktes vor allem jenen Ländern, die noch über große natürliche Waldgebiete verfügen, besondere wirtschaftliche Anreize zu bieten, diese Wälder aufgrund der Erkenntnis, welche Menge an CO₂ Jahr für Jahr in einem konsequent bewahrten Wald gespeichert wird, auch zu erhalten; schlägt eine Prüfung vor, ob eine ausschließliche Fokussierung auf die tropischen Regenwälder dabei sinnvoll ist;
- 124. fordert die Europäische Union dazu auf, in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft luft- und satellitengestützte Überwachungssysteme und die notwendige Infrastruktur zum dauerhaften Erhalt insbesondere der tropischen Wälder aufzubauen; regt die Einrichtung eines globalen Fonds unter der Schirmherrschaft der Weltbank für den Aufbau der Überwachungssysteme an;
- 125. betrachtet den Erfolg von globalen Überwachungssystemen zum Schutz der Wälder nur dann als gewährleistet, wenn parallel dazu die notwendigen institutionellen Voraussetzungen und verwaltungstechnischen Einrichtungen mit qualifiziertem Personal geschaffen und dauerhaft aufrecht erhalten werden;
- 126. weist in diesem Zusammenhang auch auf die Notwendigkeit hin, in europäischen Wäldern über Überwachungsprogramme frühzeitig einen eventuellen Schädlingsbefall zu erkennen, wissenschaftliche Risikomodelle für Waldgebiete zu schaffen, die anfällig für Hitzewellen, Flächenbrände und Dürre sind, um entsprechende Gegenmaßnahmen zum Schutz des Waldes einleiten zu können;
- 127. ist der Auffassung, dass die nationalen Waldinventare der Mitgliedstaaten eine wichtige Informationsquelle sind, um den Gesamtzustand der europäischen Wälder und ihre Bedeutung als CO₂-Senke analysieren zu können; fordert die Kommission auf, nicht nur die Erstellung und Auswertung der erhobenen Daten durch die Mitgliedstaaten zu forcieren, sondern auch bewährte Verfahren aus den Mitgliedstaaten zu nutzen;
- 128. stellt fest, dass Holz grundsätzlich aufgrund seiner Lebenszyklus-Merkmale im Bauwesen eine umweltverträglichere Option sein kann als Stahl und Beton, weil es CO₂ speichert, mit wesentlich weniger Energie hergestellt werden kann als seine Alternativen und seine Nebenerzeugnisse als erneuerbare Energieträger genutzt werden können; stellt jedoch fest, dass dies voraussetzt, dass das verwendete Bauholz nachhaltig geschlagen wurde, was heute oft nicht der Fall ist; fordert die Europäische Union daher auf, rasch Rechtsvorschriften anzunehmen, die das Risiko, dass illegal und nachhaltig gefälltes Holz auf den EU-Markt gelangt, auf ein Mindestmaß beschränken;
- 129. weist auf die vielfältigen möglichen Nutzungsmöglichkeiten und den großen Nutzen von Wäldern hin; fordert die Europäische Union auf, Kriterien für die nachhaltige Nutzung von Biomasse festzulegen;
- 130. betont, dass in der Europäischen Union eine nachhaltige Waldbewirtschaftung eingeführt werden sollte, mit der sehr weit gefasste soziale, wirtschaftliche und ökologische Ziele verfolgt werden; stellt fest, dass eine nachhaltige Waldbewirtschaftung langfristig darauf abzielt, die in den Wäldern gespeicherten Kohlenstoffmengen zu erhöhen; stellt ferner fest, dass junge, wachsende und gut bewirtschaftete Wälder gute Kohlenstoffsenken sind, und ist daher der Auffassung, dass im Falle der Abholzung von Wäldern Neuanpflanzungen vorgenommen werden sollten, um die gefällten Bäume zu ersetzen; ist der Auffassung, dass gleichzeitig mehr ältere Wälder geschützt werden sollten, weil sie wesentlich zur Bewahrung der biologischen Vielfalt beitragen;
Bodenschutz
- 131. empfiehlt, wissenschaftliche Untersuchungen und die Überwachung des Bodenzustands auszuweiten, um der Erosion und dem Verlust nutzbarer Flächen sowie der biologischen Vielfalt rechtzeitig entgegenwirken zu können;
- 132. fordert den Rat auf, seinen Gemeinsamen Standpunkt unter Berücksichtigung des Standpunkts des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG1 zu verabschieden, um ein echtes Gemeinschaftsinstrument für den Kampf gegen die Auswirkungen der Entwaldung, der Erosion und der Wüstenbildung zu schaffen;
- 133. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Politik des Bodenschutzes durch geeignete Bodenbearbeitungsmethoden zu etablieren, die der Bedeutung der organischen Stoffe im Boden für die Bodenfruchtbarkeit, die Wasserspeicherkapazität und die Fähigkeit, als Kohlenstoffspeicher zu fungieren, Rechnung trägt, sowie die Möglichkeiten der Nutzung von Bio-Holzkohle zu erwägen;
- 134. weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des Ökosystemansatzes zur Vermeidung und Abschwächung von Bodenerosion, des Auftauens der Permafrostböden, von Versteppung oder Wüstenbildung, der Invasion fremder Arten und von Bränden hin;
Wasserbewirtschaftung
- 135. ist der Auffassung, dass eine integrierte Bewirtschaftung von Wasserressourcen Strategien zur Steigerung der Effizienz der Wassernutzung, zum Wassersparen, zur Rationalisierung und Einschränkung des Wasserverbrauchs und zu einer größeren Sensibilisierung der Verbraucher im Hinblick auf eine nachhaltige Wasserverwendung umfassen und sowohl die Aspekte der Sammlung und Speicherung von Regenwasser in natürlichen und künstlichen Reservoiren als auch die Aspekte in Bezug auf das Risiko und die Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren abdecken sollte; ist der Auffassung, dass Maßnahmen für eine wirksame Hierarchie der Wassernutzung gefördert werden sollten, und erinnert daran, dass bei der Bewirtschaftung von Wasserressourcen ein von der Nachfrageseite ausgehender Ansatz bevorzugt werden sollte;
- 136. fordert die Kommission auf, bei der Wasserbewirtschaftung die wichtige Funktion der grenzübergreifenden Koordinierung zu übernehmen, insbesondere durch die Einrichtung von Netzwerken und die Finanzierung der Erforschung innovativer Technologien zur Meerwasserentsalzung, für neue Bewässerungssysteme und für den landwirtschaftlichen und städtischen Wasserverbrauch sowie zur Förderung von Pilotprojekten zur Reduzierung der Schäden durch Trockenheit oder Hochwasser;
- 137. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten in ihrer Wasserpolitik den Grundsatz der Deckung der Kosten der Wassernutzung und das Verursacherprinzip beachten sollten, um angemessene Anreize für eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen zu bieten;
Fischerei
- 138. betont, dass einige der derzeitigen Fischereipraktiken die Widerstandsfähigkeit der Fischbestände und der marinen Ökosysteme gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zusätzlich schwächen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission beschlossen hat, an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtete Fangquoten für die industrielle Fischerei festzulegen, und fordert nachdrücklich, dass der Rat und die betreffenden Mitgliedstaaten sich an die Quotenvorschläge halten;
- 139. vertritt mit Nachdruck die Ansicht, dass ein umfassender Rahmenplan für die Meere, wie in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie1 vorgesehen, erforderlich ist, um eine bessere und nachhaltigere Bewirtschaftung der Meeresgebiete und -ressourcen zu gewährleisten; warnt, dass die europäischen Meeresschutzgebiete sonst zu letzten Oasen biologischer Vielfalt im einem öden und leeren Ozean werden könnten;
- 140. vertritt die Auffassung, dass durch den Klimawandel verursachte Umweltveränderungen dazu führen können, Aquakulturen verlagern zu müssen, was zu wirtschaftlichen Nachteilen für die jeweiligen Standorte führt; warnt aber bei einer möglichen Verlagerung von Aquakulturen vor negativen Auswirkungen auf die betroffenen Ökosysteme und fordert in diesem Zusammenhang verpflichtende Folgeabschätzungen;
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
- 141. erkennt die Abfallhierarchie als Leitmotiv der europäischen Abfallpolitik an; fordert die Kommission auf, prozentuale Ziele für die Reduzierung, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen vorzuschlagen; fordert, dass diese Zielvorgaben bei Bedarf überprüft und höher angesetzt werden;
- 142. stellt fest, dass die Vermeidung von Abfällen - etwa durch optimierten Verpackungsaufwand - die beste Möglichkeit ist, direkte Emissionen des Sektors zu reduzieren; betont aber, dass die Vermeidung von Abfällen langfristig Änderungen der Herstellungsmethoden und der Verbrauchsgewohnheiten erfordert;
- 143. betont, dass eine getrennte Sammlung von Biomüll sowie die stoffliche Verwertung in erheblichem Maße zur Vermeidung direkter Emissionen aus Deponien beitragen;
- 144. hält zur Begrenzung direkter Emissionen aus dem Abfallsektor die Vermeidung von Transporten unsortierten Abfalls über lange Distanzen hinweg für sinnvoll; ist der Meinung, dass daher die grenzüberschreitende Verbringung von gemischten Haushaltsabfällen in der Europäischen Union auf ein Minimum begrenzt werden sollte; ist der Auffassung, dass der illegale Export von recyclingfähigem Material bekämpft werden muss, um den "Export von Emissionen" zu vermeiden und wertvolle Rohstoffe in der Europäischen Union zu halten;
- 145. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten nach einer Auslaufphase mittelfristig ganz auf die Deponierung unsortierten Haushaltsmülls verzichten sollten, da eine bessere Auslastung bestehender Recycling-Systeme oder der Aufbau völlig neuer Systeme die gesamte Abfallbehandlung verbessern und vorhandene Potenziale bei der Reduktion von Treibhausgasen auf Grundlage bestehender Technologien nutzen würden; fordert in diesem Zusammenhang eine verpflichtende Methanabscheidung zur Wärmeerzeugung auf bestehenden Deponien;
- 146. sieht in der energetischen Verwertung von Restabfall in besonderen Müllverbrennungsanlagen und der Energierückgewinnung aus vorsortierten Abfällen, insbesondere in Kombination mit der Kraft-Wärme-Kopplung bei strikten Emissionskontrollen, eine Möglichkeit der Energierückgewinnung mit hohen Wirkungsgraden, die zuverlässig zur Reduktion indirekter Treibhausgasemissionen genutzt werden kann und fossile Brennstoffe ersetzt;
- 147. ist der Auffassung, dass die Intensivierung von Forschung und Entwicklung in Bezug auf Lösungen für die Abfallbehandlung und die Bewirtschaftung der Ressourcen überaus wichtig ist, und betont, dass neue innovative Technologien auf diesem Gebiet unverzüglich genutzt werden müssen;
- 148. erkennt im Kontext der Verhandlungen zu einem Abkommen für die Zeit nach 2012 und der Einbeziehung von Drittstaaten die systematischere Übertragung europäischer Standards zur Abfallbehandlung als Möglichkeit an, entwicklungspolitische Ziele - wie einen besseren Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt - mit neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten und einem positiven Beitrag zum globalen Klimaschutz zu verbinden;
- 149. fordert die Kommission auf, eine Studie über die Einbeziehung des Abfallsektors in den Emissionshandel und deren Kompatibilität mit CDM-Projekten durchzuführen;
Anpassungsmaßnahmen
- 150. erinnert an die Forderungen in seiner oben genannten Entschließung vom 10. April 2008 und fordert die Kommission auf, das in Aussicht gestellte Weißbuch mit einem koordinierten unionsweiten Rahmen für die Planung von Anpassungsmaßnahmen unverzüglich vorzulegen;
- 151. betont, wie wichtig es ist, dass die Kommission das Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt veröffentlicht, in dem betont wird, dass es einer Integration der sektoralen Politikbereiche bedarf, um die kombinierten territorialen Auswirkungen der Politik der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten und der Regionen zu verstärken; fordert deshalb dazu auf, die Verfahren der Strukturfonds zu verbessern, damit sie einen noch größeren Beitrag zu den Klimaschutzmaßnahmen leisten können;
- 152. betont, dass es bei gebührender Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips und in Anerkenntnis der Schlüsselrolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, namentlich in den sensibelsten Gebieten wie den Berg- und Küstengebieten, unbedingt notwendig ist, auf EU-Ebene Maßnahmen zu ergreifen, um die biologische Vielfalt widerstandsfähig zu machen, indem das Netz Natura 2000 gestärkt wird und wirksame Anpassungsmaßnahmen in die Kohäsions-, die Landwirtschafts-, die Gewässer- und die Meerespolitik integriert werden;
- 153. unterstreicht erneut die Notwendigkeit der Kohärenz und der ganzheitlichen Koordinierung von Anpassungsmaßnahmen auf EU-Ebene sowie einer Prüfung auf eventuelle Synergien, auch im Rahmen der internationalen Übereinkommen für besondere Regionen oder Gebiete, die die Europäische Gemeinschaft mit unterzeichnet hat; wiederholt seine Forderung nach einem EU-weiten Rahmen für die Planung von Anpassungsmaßnahmen;
- 154. weist auf die Koordinierungsrolle der Europäischen Union hin, insbesondere bei der Schaffung von Systemen automatischer oder ständiger Schadstoffkontrolle und von Frühwarnsystemen für Hitzewellen, Dauerfrostperioden und Überschwemmungen sowie bei der Verbesserung einer systematischen Erfassung von Gesundheits-, Wetter-, Umwelt- und statistischen Daten;
Gesundheit
- 155. betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, spezifisches Fachwissen über die Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit und insbesondere in Bezug auf bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten zu erwerben;
- 156. betont, dass der Klimawandel entscheidend zum vermehrten Auftreten bestimmter Krankheiten beitragen wird, was auf die unvermeidlichen Veränderungen der Merkmale der Ökosysteme zurückzuführen ist, die sich unter anderem auf Tiere, Pflanzen, Insekten, Protozoen, Bakterien und Viren auswirken werden;
- 157. hebt hervor, dass sich Tropenkrankheiten, die durch Parasiten oder Moskitos und andere Krankheitserreger übertragen werden und im Allgemeinen in den Tropen auftreten, auch in höheren geografischen Breiten und in größeren Höhen verbreiten und eine neue Bedrohung für Menschen darstellen könnten;
- 158. betont, dass das Hauptziel des Gesundheitsprogramms für den Zeitraum 2008-2013 zwar die Arbeit im Zusammenhang mit den traditionellen Gesundheitsdeterminanten (Ernährung, Rauchen, Alkohol, Drogen) ist, dass aber auch bestimmte neue Gefahren für die Gesundheit und die maßgeblichen Umweltfaktoren, die infolge des Klimawandels entstehen, einen Schwerpunkt bilden sollten;
- 159. betont die Koordinierungsfunktion der Europäischen Union und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über die Vermeidung von Krankheiten, die durch Insekten übertragen werden, insbesondere durch die Verwendung von Schutzkleidung, Moskitonetzen sowie Repellentien und Insektenbekämpfungsmitteln;
- 160. hebt als mögliche Maßnahmen die Sammlung und Auswertung relevanter Daten über die Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit, die Stärkung der Katastrophenbereitschaft, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Notfallvorsorge, die Unterstützung gesundheitsfördernder Maßnahmen in allen Sektoren sowie bewusstseinsbildende Maßnahmen hervor, wie beispielsweise die Aufklärung über neuartige Gesundheitsgefahren, Warnhinweise und konkrete Hinweise zur Expositionsprophylaxe, insbesondere in Bezug auf Krankheiten, die von Insekten übertragen werden, und auf Hitzewellen;
- 161. ist der Auffassung, dass medizinische und pharmazeutische Forschung notwendig ist, um Medikamente und Impfstoffe gegen neue Krankheiten zu entwickeln, die allen betroffenen Bevölkerungsgruppen zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung gestellt werden sollten;
- 162. betont die Bedeutung von Grünzonen in städtischen Gebieten für die Gesundheit der Bevölkerung, die Luftqualität und die Kohlenstoffbindung und als Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden auf, die bestehenden Grünzonen in städtischen Gebieten zu erhalten und zu vergrößern und neue Grünzonen zu schaffen;
Wachstum und Beschäftigung
- 163. ist der Auffassung, dass Europa im globalen Wettlauf um eine emissionsarme Wirtschaft eine hervorragende Ausgangsposition hat, und diese Situation nutzen sollte, um einen Innovationsschub auszulösen, der im besten Sinne der Lissabon-Strategie neue und wettbewerbsfähige Unternehmen und Arbeitsplätze in den Bereichen saubere Technologien, erneuerbare Energiequellen, "grüne Unternehmen" und "grüne Fertigkeiten" schafft, um einen möglichen Verlust von Arbeitsplätzen in Sektoren mit hohen CO₂-Emissionen auszugleichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strukturveränderungen zu ermitteln, die durch die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen entstehen, und fordert die Kommission auf, in regelmäßigen Abständen Maßnahmen zur Unterstützung der am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen vorzuschlagen;
- 164. warnt davor, die ökonomischen Chancen, die der Klimawandel und politische Maßnahmen zu seiner Eindämmung bieten, durch Schwarzmalerei zu verpassen; betont stattdessen die positive Rolle der Sozialpartner, die an der Förderung der Wirtschaft und der Möglichkeiten zur Umschulung und Übernahme von Arbeitern, die von der Anpassung an den Klimawandel und seiner Eindämmung betroffen sind, direkten Anteil haben werden; ist der Auffassung, dass ein gesamtgesellschaftlicher Konsens von entscheidender Bedeutung dafür ist, den globalen Wettbewerb um Effizienz, Innovationen, Rohstoffe und Zukunftstechnologien sowie Märkte zu gewinnen;
- 165. ist der Auffassung, dass sich das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial nur dann voll ausschöpfen lässt, wenn gleichzeitig Marktzugänge ermöglicht werden und bürokratische Hindernisse abgebaut werden, verfügbare Technologien auch anzuwenden,
- 166. lädt die Mitgliedstaaten ein, bestehende Vorschriften auf ihre Kompatibilität mit klimapolitischen Zielen zu überprüfen und Anreizmechanismen zu entwickeln, die den Übergang zu einer Wirtschaftsweise mit geringem CO₂-Ausstoß erleichtern,
- 167. fordert die Sozial- und Tarifpartner in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene auf, gemeinsam ökonomische Strategien für den jeweiligen Sektor zu entwickeln, um vorhandene Potenziale zu erkennen und strategisch auszuschöpfen,
Förderung von Zukunftstechnologien
- 168. ist der Auffassung, dass ein kombinierter Ansatz aus Emissionsverringerungen und ein davon unabhängiger Prozess der technologischen Erneuerung im Rahmen der integrierten europäischen Klimapolitik zur Sicherung der Ressourcen kommender Generationen einzuleiten und zu gestalten ist,
- 169. ist der Auffassung, dass gerade angesichts der Technologieneutralität des EU-Ansatzes die umweltverträgliche Anwendung von CCS ausführlich und unter Einbeziehung privater und öffentlicher Beteiligter ergebnisoffen diskutiert werden sollte; spricht sich dafür aus, die internationale Zusammenarbeit zur Unterstützung des Technologietransfers zu fördern, insbesondere mit jenen Schwellenländern, die weiterhin auf vorhandene Kohle als Energieträger setzen;
- 170. ist der Ansicht, dass es erheblicher finanzieller Förderung von langfristig angelegter Forschung und Entwicklung bedarf, um Technologien der nächsten Generation zu entwickeln und die erforderliche Maßstabsvergrößerung zu ermöglichen;
- 171. regt die Parteien des UNFCCC dazu an, CCS als Technologietransfer im Rahmen der CDM der Vereinbarungen von Marrakesch zum Kyoto-Protokoll anzuerkennen;
- 172. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, auf die mögliche Skepsis gegenüber der CO₂-Abscheidung und -Speicherung in der Bevölkerung oder Besorgnis über ihre Anwendung mit Forschungs- und Aufklärungsmaßnahmen zu reagieren;
- 173. schlägt vor, dass sich die integrierte europäische Klimapolitik um Vorschläge für grundlegende Anreizmechanismen und Fördermaßnahmen kümmern sollte, damit die notwendige technologische Erneuerung eingeleitet werden kann, die laufenden Kosten für neue, aber teure Technologien gesenkt werden können und in Zukunft strengere Reduktionsziele gesetzt und erreicht werden können,
- 174. empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten prüfen, wie die Umsetzung sauberer und energieeffizienter Technologien beschleunigt werden kann, beispielsweise durch direkte Subventionen für Verbraucher, die in Technologien wie z.B. Sonnenkollektoren, Erd-, Luft- und Wasserwärmepumpen oder Herde mit saubererer Verbrennung investieren;
- 175. schlägt hierzu parallele Maßnahmen wie die Beteiligung von Ökonomen, Ingenieuren und der Privatwirtschaft an einem institutionalisierten und parallelen "Kyoto-Plus-Prozess" vor, vergleichbar mit der erfolgreichen Methode des Montreal-Protokolls zum Schutz der Ozonschicht;
- 176. fordert die Einrichtung eines europäischen Klimafonds, der teilweise aus Versteigerungserlösen des Emissionshandelssystems gespeist werden sollte, und/oder entsprechender Fonds in den Mitgliedstaaten, und sieht darin die Möglichkeit, einen Kapitalstock zur Finanzierung einer zukünftigen Klimapolitik zu schaffen, deren Einzelmaßnahmen, und der hierzu erforderliche Investitionsbedarf heute nur bedingt planbar sind,
- 177. schlägt vor, diesen Kapitalstock am Kapitalmarkt zu verwenden, um einen Rückfluss zu den Wirtschaftsakteuren und eine (Re)-Investition in Zukunftstechnologien zu ermöglichen und es somit dem Markt zu überlassen, welche Technologien in der Zukunft eingesetzt werden sollten, um die mittel- und langfristigen Klimaschutzziele zu erreichen, statt dies per Gesetz festzuschreiben;
- 178. weist nachdrücklich darauf hin, dass sich langfristig effiziente Lösungen für das Problem der Klimaänderung auch aus wissenschaftlichen Innovationen sowohl im Bereich der Produktion, der Bereitstellung und der Nutzung von Energie als auch in anderen damit im Zusammenhang stehenden Bereichen ergeben können, durch die die Erzeugung von Treibhausgasen wirksam reduziert wird, ohne weitere Umweltprobleme auszulösen;
- 179. unterstreicht die Bedeutung des Siebten Forschungsrahmenprogramms für die Entwicklung von sauberen Energieformen und fordert Rat und Kommission auf, diese Priorität auch in den folgenden Forschungsrahmenprogrammen zu unterstützen;
-
Intelligente Computersysteme und IKT
- 180. schlägt den nachfolgenden Ratsvorsitzen vor, das Zukunftsthema Informations- und Kommunikationstechnologien und ihre Bedeutung für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an ihn zu einem Schwerpunkt ihres Vorsitzes zu machen;
- 181. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Erprobung, Validierung, Einführung und weitere Verbreitung computer- und IKT-gestützter Methoden zur Dematerialisierung und zur starken Steigerung der Energieeffizienz - vor allem durch verbesserte Logistik im Güterverkehr, den Ersatz physischer Ortswechsel durch Tele- und Videokonferenzen, verbesserte Stromnetze, energieoptimierte Gebäude und intelligentere Beleuchtung - in Zusammenarbeit mit Industrie, Verbrauchern, Behörden, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu fördern;
Finanzierung und Haushaltsfragen
- 182. betont in seiner Eigenschaft als Teil der Haushaltsbehörde gemeinsam mit dem Rat, dass dem Klimawandel und den Maßnahmen zu seiner Eindämmung im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen höchste Priorität einzuräumen ist;
- 183. fordert den Rat auf, sich mit der Frage der nicht ausgeschöpften zweckgebundenen Mittel des EU-Haushaltes auseinanderzusetzen und diese Mittel erforderlichenfalls für klimapolitische Zwecke umzuwidmen;
- 184. fordert die Kommission auf, ein Inventar aller bestehenden Finanzierungsinstrumente und ihrer Bedeutung für die europäischen Klimaschutzziele zu entwerfen und auf der Grundlage dieses "Klimaaudits" Vorschläge für den künftigen Finanzrahmen auszuarbeiten, damit die Budgetlinien des Haushalts der Union den nötigen klimapolitischen Anforderungen angepasst werden können, wobei die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden sollte, neue Fonds einzurichten und sie mit neuen Mitteln auszustatten;
- 185. ist der Auffassung, dass sich die Europäische Union sowohl in den Kernbereichen Förderung und Entwicklung von Technologien zur Bekämpfung des Klimawandels und Klimaentwicklungshilfe wie auch zur Unterstützung von grenzüberschreitenden Anpassungsmaßnahmen, Effizienzsteigerungen und der Hilfe im Katastrophenfall - gemäß dem Solidaritätsprinzip der Union - finanzpolitisch engagieren sollte;
- 186. weist erneut auf die Einigung hin, die im Zusammenhang mit den Vorschriften des "Klima- und Energiepakts" erreicht wurde, wonach 50 % der Versteigerungserlöse des Emissionshandelssystems freiwillig für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt werden, wobei der Großteil dieser Erlöse für die Finanzierung von Anpassungs- und Eindämmungsmaßnahmen in Entwicklungsländern verwendet werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Möglichkeit uneingeschränkt zu nutzen und sogar über diesen Prozentsatz hinauszugehen;
- 187. weist erneut darauf hin, dass die Frage der Finanzierung von Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern ein maßgeblicher Faktor für den Abschluss eines globalen Abkommens auf der COP 15 in Kopenhagen sein wird, und fordert mit Nachdruck, dass beim Treffen des Europäischen Rates am 19./20. März 2009 große Fortschritte bei der Lösung der Frage erzielt werden, wie eine unabhängige und vorhersehbare Bereitstellung von EU-Finanzmitteln für die Entwicklungsländer zu gewährleisten ist;
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
- 188. fordert die zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten auf, neue Berufsbilder zu schaffen und sowohl die praktische Berufsausbildung wie auch die Berufsschulen und Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten an die beschäftigungsspezifischen Herausforderungen des ökonomischen Strukturwandels anzupassen, der durch den Klimawandel und seine Auswirkungen beschleunigt wird;
- 189. bekräftigt die wichtige Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter bei der ökologischeren Gestaltung ihrer Unternehmen und Arbeitsplätze auf nationaler und grenzübergreifender Ebene und fordert die Unterstützung der Gemeinschaft für die Entwicklung, den Austausch und die Verbreitung von bewährten Verfahren;
- 190. fordert die Kommission auf, Kommunikationsstrategien zur Verbreitung von Informationen über das auf den Klimawandel bezogene Wissen (auf der Grundlage der neuesten Erkenntnisse des IPCC), Strategien zur Energieeinsparung und Energieeffizienzmaßnahmen zu entwickeln und die Verwendung erneuerbarer Energiequellen zu fördern; schlägt außerdem vor, dass die EU-Jugendaustauschprogramme auf gemeinsame Projekte zur Sensibilisierung für den Klimawandel konzentriert werden, und fordert daher die Kommission auf, jährlich über Eurobarometer eine EU-Bürgerbefragung zu den Einstellungen und Wahrnehmungen der Bürger in Bezug auf den Klimawandel durchzuführen; fordert darüber hinaus allgemeine und einfache Effizienzstandards für alle Bereiche des täglichen Lebens sowie die Schaffung von (z.B. steuerlichen) Anreizen für verantwortungsbewussten Energiekonsum;
- 191. fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit den Stromanbietern in einen Dialog mit der Bevölkerung zu treten, um die öffentliche Meinung von der energie- und klimapolitischen Notwendigkeit einer Effizienzsteigerung durch moderne fossil befeuerte Kraftwerke zu überzeugen und dabei auch CCS zu diskutieren;
- 192. fordert die Kommission zum Austausch von Informationen mit den Bürgern und den Mitgliedstaaten über erfolgreiche Projekte wie den "autofreien Tag" im Rahmen der "Europäischen Woche der Mobilität" auf und betont die Notwendigkeit, den Bürgern Denkanstöße hinsichtlich ihrer urbanen Mobilität mit der Absicht zu liefern, ihr Verhalten als Verkehrsteilnehmer in ihren Städten zu hinterfragen und den Begriff "individuelle Mobilität" nicht allein auf die Nutzung des eigenen Pkw zu beschränken, sondern auf alle Formen individueller Fortbewegung in Städten und Ballungsräumen wie Gehen, Fahrradfahren, Carsharing, Fahrgemeinschaften, Taxi und öffentlichen Personennahverkehr auszuweiten;
- 193. begrüßt den Zusammenschluss der größten Städte der Welt unter dem Dach der C40 insbesondere unter dem Aspekt, bewährte Verfahren zur Reduktion von Treibhausgasen auf globaler Ebene auszutauschen und voneinander zu lernen;
- 194. betont insbesondere, dass die Bürger vor Ort informiert, konsultiert und an Entscheidungsprozessen beteiligt werden müssen, und ermutigt urbane Zentren, Regionen oder Großräume, spezifische Reduktionsziele anzupeilen und diese über lokale oder regionale innovative Finanzierungsprogramme mit Unterstützung der öffentlichen Hand umzusetzen;
- 195. fordert die Mitgliedstaaten auf, mit dem Ziel der Sensibilisierung der Bürger die Bestimmung in das jeweilige Baurecht aufzunehmen, dass bei Bauanträgen die antragstellenden Bürger umfassend darüber informiert werden, welche lokalen Möglichkeiten zur Verwendung erneuerbarer Energien bestehen;
- 196. schlägt lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Landkreisen, Stadtteilen oder Gemeinden, vor allem aber öffentlichen Einrichtungen, Schulen oder Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche vor, "Energiesparwettbewerbe" und lokale Kampagnen mit ausreichender Finanzierung auf nationaler und auf EU-Ebene durchzuführen, um das öffentliche Bewusstsein für Einsparpotenziale zu schärfen und eine Bürgerbeteiligung und Lerneffekte zu erreichen;
- 197. schlägt der Kommission vor, ein europäisches Jahr der Energie- und Ressourceneffizienz auszurufen, um auf allen Ebenen der Politik die Bürger für einen effizienteren Umgang mit Ressourcen zu sensibilisieren und den Klimawandel zum Anlass zu nehmen, eine intensive Debatte über die Verfügbarkeit von Ressourcen und den Umgang damit zu führen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Energiearmut zu bekämpfen, für die Herausbildung einer Kultur des Wassersparens zu sorgen und die Öffentlichkeit durch Bildungsmaßnahmen für die Einsparung von Wasser zu sensibilisieren; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob zur Förderung der nachhaltigen Wassernutzung ein Netz von Städten propagiert werden könnte, in dem bewährte Verfahren ausgetauscht und gemeinsam Pilot- und Demonstrationsprojekte durchgeführt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, kostenlose Energiebilanzen anzubieten, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihren Energieverbrauch und die von ihnen verursachten Emissionen zu reduzieren;
- 198. hält Werbung und Produktinformationen für ein wichtiges Instrument, um das Verbraucherbewusstsein über die Umweltkosten eines Konsumguts zu schärfen und das Konsumverhalten zu verändern; warnt aber vor "Greenwashing" und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Abstimmung mit den europäischen Industrieverbänden einen Werbe- und Kennzeichnungskodex für ihre Branche zu erstellen, um irreführende Werbung und Falschaussagen über die Umweltauswirkungen von Produkten zu verurteilen sowie bestehende europäische Werbe- und Kennzeichnungsvorschriften zu respektieren;
- 199. hält es für wichtig, im Dialog mit den Bürgern und dem Einzelhandel, vor allem regionale und saisonale Produkte zu bewerben und dabei eine Konsumenteninformation - insbesondere die obligatorische Kennzeichnung zu Produkten bezogen auf die angewandte Produktionsweise - als eine Entscheidungshilfe für die Verbraucher in Betracht zu ziehen;
- 200. hält den Informationsmangel über Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in der Bevölkerung für ein ernstes Problem; fordert die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten sowie regionale und kommunale Behörden und Einrichtungen deshalb auf, gemeinsam mit Presse, Rundfunk und Online-Medien eine europaweite Informationskampagne über die Ursachen und Wirkungen des Klimawandels und der Ressourcenverknappung zu konzipieren und durchzuführen, deren Schwerpunkt auf individuellen Möglichkeiten zu Verhaltensänderungen im Alltag liegen sollte und die die Arbeit der europäischen und nationalen Behörden zu Maßnahmen gegen den Klimawandel besser und allgemeinverständlicher darstellen sollte;
- 201. begrüßt Initiativen großer Unternehmen, unter Einbeziehung der Belegschaft und mittelständischer Zulieferer unternehmensinterne Reduktionsziele zu verfolgen und über Kommunikationsstrategien in der Öffentlichkeit für nachhaltige Produktions- und Konsummuster zu werben; ermutigt die Wirtschaftsverbände in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene, nachhaltige Unternehmenspraktiken als besonderen Wettbewerbsvorteil hervorzuheben;
2050 - Die Zukunft beginnt heute
- 202. fordert eine Agenda für Maßnahmen gegen den Klimawandel im Zeitraum 2009-2014, die wie folgt umzusetzen ist:
- a) Auf Unionsebene sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten
- - Anstöße zu Debatten auf lokaler und globaler Ebene über Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels geben,
- - ein EU-weites Supernetz entwickeln, finanzieren und einführen, zu dem Stromanbieter aller Art Zugang haben,
- - eine effiziente und nachhaltige Verkehrsinfrastruktur zur Verringerung der CO₂-Emissionen fördern und finanzieren, die sich auch auf die Wasserstofftechnologie und den Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr erstreckt,
- - neue Kommunikationsstrategien entwickeln, um die Bürger aufzuklären und ihnen Anreize zu bieten, ihre Emissionen auf erschwingliche Weise zu verringern, z.B. durch Formulierung von Informationen über die CO₂-Relevanz von Erzeugnissen und Dienstleistungen,
- - angemessene legislative Maßnahmen konzipieren, um alle Wirtschaftszweige dabei zu unterstützen, eine führende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel einzunehmen, beginnend mit der Forderung nach Transparenz bei den CO₂-Emissionen,
- - stärkere Verbindungen zwischen der Lissabon-Agenda, der Sozialagenda und der Klimaschutzpolitik schaffen;
- b) auf lokaler und regionaler Ebene sollten bewährte Verfahren gefördert und ausgetauscht werden, insbesondere auf folgenden Gebieten:
- - Energieeffizienzmaßnahmen und andere Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut mit dem Ziel, Netto-Null-Energieverbrauchsziele in privaten, gewerblichen und öffentlichen Gebäuden aufzustellen,
- - Verwertung und Wiederverwendung von Abfällen, z.B. durch die Entwicklung von Infrastrukturen für Sammelstellen,
- - Entwicklung von Infrastrukturen für emissionsarme Pkw, die Energie aus erneuerbaren Quellen verwenden, und Einführung von Anreizen zur Entwicklung von emissionsfreien Fahrzeugen für den öffentlichen Verkehr,
- - Förderung einer nachhaltigeren Mobilität in Städten und ländlichen Gebieten,
- - Verabschiedung und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel;
- - Förderung der lokalen und regionalen Nahrungsmittelerzeugung und des Verbrauchs lokal und regional erzeugter Lebensmittel;
- a) Auf Unionsebene sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten
- 203. betont die Notwendigkeit, dem Klimawandel und seinen Auswirkungen durch politische Maßnahmen und Bildungsmaßnahmen aufgrund einer langfristigen Perspektive sowie durch die kohärente Umsetzung von Entscheidungen zu begegnen, die nicht kurzfristigen politischen Zielen untergeordnet werden dürfen; regt an, dass eine Lebensweise und eine Art des Konsums gefördert werden, die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sind;
- 204. betont die Notwendigkeit, vor der Komplexität des Problems Klimawandel nicht zu kapitulieren, sondern mit visionärem Gestaltungswillen und Führungsqualitäten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf die ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen zu reagieren, die die energie- und klimapolitische Zeitenwende - ausgedrückt in einer Verknappung der Rohstoffe - uns stellt;
- 205. betont die Notwendigkeit, ausgehend vom Gründungsgedanken der Europäischen Union Entscheidungen aus der Überzeugung zu treffen, dass sie notwendig und richtig sind, und die einmalige Chance zu ergreifen, durch strategisches Handeln die Zukunft unserer Gesellschaft zu gestalten;
- 206. ruft die verantwortlichen Stellen des Parlaments auf, eine Ausgabe dieser Entschließung und der übrigen Arbeiten des Ausschusses für die breite Öffentlichkeit binnen drei Monaten nach Annahme der Entschließung zu erstellen und zu publizieren;
- 207. fordert seine zuständigen Ausschüsse auf, in der nächsten Wahlperiode die Umsetzung der vorstehenden Empfehlungen zu überprüfen, und zwar unter anderem im Rahmen der Anhörungen der für die nächste Amtszeit der Kommission designierten Kommissionsmitglieder und ihrer Kontakte zu den Mitgliedern nationaler Parlamente; fordert seine Delegationen für die Beziehungen mit Drittstaaten und seine Vertreter in multilateralen parlamentarischen Versammlungen auf, bei ihren Kontakten mit Vertretern von Drittstaaten regelmäßig das Problem des Klimawandels und die Notwendigkeit von Maßnahmen und Initiativen aller Staaten zu thematisieren;
- 208. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Sekretariat des UNFCCC mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien, die keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, und an die im UNFCCC vorgesehenen Beobachter zu übermitteln.
Anhang A
Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Geltende Rechtsakte:
- - Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12.Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen1
- - Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen2 und damit zusammenhängende Rechtsakte
- - Richtlinie 93/12/EWG des Rates vom 23. März 1993 über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Brennstoffe3 und damit zusammenhängende Rechtsakte
- - Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung4 und damit zusammenhängende Rechtsakte
- - Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates5 und damit zusammenhängende Rechtsakte
- - Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik6
- - Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft7 und damit zusammenhängende Rechtsakte
- - Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden8
- - Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 096/61 EG des Rates1 und damit zusammenhängende Rechtsakte
- - Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen2
- - Richtlinie 2004/12/EG des Europäischen Parlament und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle3
- - Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 10. März 2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums ("Rahmenverordnung")4
- - Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinie 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates5
- - Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates und damit zusammenhängende Rechtsakte6
- - Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013)7
- - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge und damit zusammenhängende Rechtsakte8
Noch nicht veröffentlichte Rechtsakte:
- - Richtlinie 2009/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (2008/0013(COD))
- - Entscheidung Nr. .../2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom ...über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 (2008/0014(COD))
- - Richtlinie 2009/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom ... über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (2008/0015(COD))
- - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2008/0016(COD))
- - Verordnung 2009/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom ... zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO₂-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (2007/0297(COD))
- - Richtlinie 2009/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen , zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG (2007/0019(COD))
Anhang B
Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
- - Entschließung vom 17. November 2004 zu der Strategie der Europäischen Union für die Konferenz von Buenos Aires zum Thema Klimaänderung (COP-10)1
- - Entschließung vom 13. Januar 2005 zu dem Ergebnis der Klimakonferenz von Buenos Aires2
- - Entschließung vom 12. Mai 2005 zu dem Regierungsexpertentreffen zum Klimawandel3
- - Entschließung vom 16. November 2005 zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung4
- - Entschließung vom 18. Januar 2006 zum Klimawandel5
- - Entschließung vom 1. Juni 2006 zu dem Grünbuch Energieeffizienz oder Weniger ist mehr6
- - Entschließung vom 4. Juli 2006 zur Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs7
- - Entschließung vom 26. Oktober 2006 zur Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Nairobi (COP-12 und COP/MOP-2)8
- - Entschließung vom 14. Dezember 2006 zu Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie - Grünbuch9
- - Entschließung vom 14. Februar 2007 zum Klimawandel10
- - Entschließung vom 21. Oktober 2008 zur Schaffung einer Globalen Allianz gegen den Klimawandel zwischen der Europäischen Union und den am stärksten gefährdeten armen Entwicklungsländern11
- 1 ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 652; siehe auch Protokoll der Plenarsitzung vom 18.2.2008, Punkt 7.
- 2 ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 437
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0032.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0125.
- 5 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0223.
- 6 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0491.
- 1 Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29).
- 1 ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 281.
- 1 Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19).
- 1 ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1.
- 2 ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.
- 3 ABl. L 74 vom 27.3.1993, S. 81.
- 4 ABl. L 257 vom 10.10.1996, S. 26.
- 5 ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 58.
- 6 ABl. L327 vom 22.12.2000, S. 1.
- 7 ABl. L 309 vom 27.11.2001, S. 1.
- 8 ABl. L 1 vom 4.1.2003 S. 65.
- 1 ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32.
- 2 ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 97.
- 3 ABl. L 47 vom 18.2.2004, S. 26.
- 4 ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 1.
- 5 ABI. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.
- 6 ABl. L 161 vom 14.6.2006, S. 12.
- 7 ABl L 412 vom 30.12.2006, S. 1.
- 8 ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 1.
- 1 ABl. C 210 E vom 18.8.2005, S. 81.
- 2 ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 144.
- 3 ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 384.
- 4 ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 120.
- 5 ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 182.
- 6 ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 273.
- 7 ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 119.
- 8 ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 439.
- 9 ABl. C 317 E vom 23.12.2006, S. 876.
- 10 ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 344.
- 11 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0491.