Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis:
vgl. Drucksache 693/10 (PDF) = AE-Nr. 100868
Brüssel, den 15.11.2011
KOM (2011) 777 endgültig
VOL. 2/2
Anhang zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2012
Anhang I
Künftige Initiativen*
Für 2012 anstehende Initiativen
- * kennzeichnet Initiativen, zu deren Durchführung im Jahr 2012 sich die Kommission verpflichtet hat
- 1 Fahrpläne zu den einzelnen Initiativen sind einsehbar unter http://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/roadmaps_2012_en.htm
Nr. | Bezeichnung | Art der Initiative | Gegenstand und Ziele |
---|---|---|---|
1 | Jahreswachstumsbericht 2013* | Nicht-Legislativmaßnahme | Neben einem Jahreswachstumsbericht wird die Kommission eine Mitteilung vorlegen, die die Hauptgrundlage für die Gespräche bei der Frühjahrstagung des Europäischen Rates bildet. Der Wachstumsbericht wird einen retrospektiven Teil über die erreichten Fortschritte und einen prospektiven Teil umfassen, in dem horizontale politische Leitlinien für die Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden. (4. Quartal 2012) |
Landwirtschaft | |||
2 | Absatz- und Informationsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse | Legislativmaßnahme | Neufassung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften über Absatzförderung und Information, um Maßnahmen mit einem höheren zusätzlichen Nutzen für die EU vorschlagen zu können, die den Bedürfnissen der verschiedenen Märkte gerecht werden (z. B. Bedarf an zusätzlichen Informationen über den Binnenmarkt oder die Notwendigkeit, den Zugang zu externen Märkten zu erleichtern). Dieser Vorschlag ist eine Folgemaßnahme zu der Mitteilung über Absatz- und Informationsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse. |
3 | Allmähliches Auslaufen der Milchquotenregelung | Nicht-Legislativmaßnahme | Nach Artikel 184 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates legt die Kommission bis zum 31.12.2012 einen Bericht über die Entwicklung der Marktlage und die daraus resultierenden Bedingungen für ein allmähliches Auslaufen der Milchquotenregelung vor. |
Klimapolitik | |||
4 | CO₂ aus Personenkraftwagen und Lieferwagen - 2020-Ziele* | Legislativmaßnahme | Die Verordnungen ((EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011) müssen mit Blick auf die 2020-Ziele überprüft werden. Ziele sind eine Bewertung der Erreichbarkeit des 2020-Ziels für Lieferwagen und Ideen, wie die 2020-Ziele in Bezug auf Personenkraftwagen und Lieferwagen erreicht werden können. (4. Quartal 2012) |
5 | Einbeziehung der Emissionen des Seeverkehrs in die Verpflichtungen der EU zur Senkung der Treibhausgasemissionen | Legislativmaßnahme | Nach den EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Klimaschutz und Energie sind die Emissionen des Seeverkehrs in die Verpflichtungen der EU zur Senkung der Treibhausgasemissionen einzubeziehen, sofern bis Ende 2011 auf internationaler Ebene keine Zielvorgaben für die Emissionsminderung vereinbart werden, die diese Emissionen mit einbeziehen. |
6 | Reduzierung fluorierter Treibhausgase | Legislativmaßnahme | Ziel ist es, im Rahmen des allgemeinen Ziels der EU, die Emissionen bis 2050 um 80-85 % zu senken, eine kostenwirksame Senkung von Treibhausgasemissionen durch fluorierte Gase zu gewährleisten. Bei dem Vorschlag handelt es sich um eine Folgemaßnahme zu einem durch die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 vorgeschriebenen Bewertungsbericht. |
Wettbewerb | |||
7 | Schadensersatzklagen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts | Legislativmaßnahme | Das Ziel dieser Legislativinitiative ist die Gewährleistung wirksamer Schadensersatzklagen vor nationalen Gerichten bei Verstößen gegen das EU-Kartellrecht sowie die Klärung der Zusammenhänge zwischen solchen Klagen und der Kartellrechtsdurchsetzung durch die Kommission und die einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden, insbesondere in Bezug auf den Schutz im Rahmen von Kronzeugenprogrammen, um die zentrale Rolle der staatlichen Kartellrechtsdurchsetzung in der EU zu wahren. Das Recht der Opfer von Kartellrechtsvergehen auf derartigen Schadensersatz wurde bereits vom Gericht festgestellt. |
8 | - Überarbeitung der Zinssatzmitteilung | Nicht-Legislativmaßnahme | Überarbeitung aufgrund von Marktentwicklungen. |
9 | - Überarbeitung der Bürgschaftsmitteilung | Nicht-Legislativmaßnahme | Überarbeitung aufgrund von Marktentwicklungen. |
10 | - Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Breitbandnetze | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Überarbeitung der aktuellen Leitlinien muss bis spätestens 30.9.2012 vorliegen. |
11 | Verordnung des Rates über eine strategische Initiative im Bereich der materiellen Regeln für staatliche Beihilfen | Legislativmaßnahme | Änderung der Ermächtigungsverordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates, um eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Jahr 2013 zu ermöglichen. |
12 | - Überarbeitung der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen | Nicht-Legislativmaßnahme | Die aktuellen Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen laufen im Oktober 2012 aus. Obwohl die ihre Gültigkeit infolge der Finanzkrise verlängert wurde, waren die Vorbereitungen für ihre Überarbeitung bereits 2007 angelaufen. |
13 | - Überarbeitung der Mitteilung zur Filmwirtschaft | Nicht-Legislativmaßnahme | Die derzeitige Mitteilung verliert spätestens ab dem 31.12.2012 ihre Gültigkeit. |
14 | - Überarbeitung der Mitteilung über kurzfristige Exportkreditversicherungen | Nicht-Legislativmaßnahme | Die derzeitige Mitteilung verliert spätestens ab dem 31.12.2012 ihre Gültigkeit. |
15 | - Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung | Nicht-Legislativmaßnahme | Die aktuellen Leitlinien gelten bis zum 31.12.2013. Überarbeitet werden die Vorschriften über Gebietsabgrenzung, zulässige Beihilfeintensitäten und große Investitionsvorhaben. Dieses Projekt wird mit Vorschlägen für den zukünftigen mehrjährigen Finanzrahmen nach 2013, insbesondere mit Vorschlägen für Strukturfonds, koordiniert. |
Verbraucher,Industrie und Unternehmen | |||
16. | Produktsicherheitspaket: (1) Allgemeine Produktsicherheit* | Legislativmaßnahme | Die Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) soll das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen in den Binnenmarkt für sichere Produkte stärken, indem klarere Regeln, niedrigere Befolgungskosten und allgemein wirklich gleiche Bedingungen für Unternehmen geschaffen werden. Dies ermöglicht den Behörden der Mitgliedstaaten eine bessere Koordinierung und Prioritätensetzung bei ihren Umsetzungsmaßnahmen und bietet den Verbrauchern einen gleichmäßigeren Binnenmarkt für sichere Produkte sowie einen besseren Schutz für Gesundheit und Sicherheit. (4. Quartal 2012) |
(2) Neuer horizontaler Rechtsakt für Marktüberwachung | Legislativmaßnahme | Das Gesamtziel besteht darin, verschiedene möglicherweise gefährdete Interessen der Öffentlichkeit gut zu schützen und gleichzeitig den freien Warenverkehr innerhalb der EU zu sichern. Das umfasst u. a. die Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit aller Menschen, die bestimmte Produkte benutzen, den Schutz der Umwelt und die Förderung von Energieeffizienz. Dies erfordert, dass alle notwendigen Mechanismen eingeführt werden, die die wirksame und einheitliche Anwendung und Durchsetzung des EU-Marktüberwachungsrahmens ermöglichen. | |
(3) Mehrjähriger Aktionsplan zur Marktüberwachung | Nicht-Legislativmaßnahme | Der Mehrjahresplan soll die derzeitigen Probleme bei der Marktüberwachung in der EU beheben. Er enthält geeignete Koordinierungsmechanismen, Methoden und Maßnahmen, um die Anwendung und Durchsetzung des EU-Marktüberwachungsrahmens zu verstärken und so die Zahl der unsicheren und nicht vorschriftsmäßigen Produkte auf dem Markt zu verringern. Das Ziel ist es, die Bürger zu schützen und gleichzeitig das in den einschlägigen Rechtsvorschriften verlangte hohe Sicherheitsniveau aufrecht zu erhalten. | |
Verbraucher und Justiz | |||
17. | Europäische Verbraucheragenda* | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | In dieser Agenda wird ein strategisches Konzept für eine Verbraucherpolitik festgelegt, die auf dem Grundsatz der Stärkung der Handlungskompetenz durch Sicherheit, Information und Bildung, Rechte, Rechtsbehelfe und Zugang zur Justiz gemäß den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft basiert. Diese Agenda umfasst alle von der Kommission vorgelegten verbraucherbezogenen Initiativen. (2. Quartal 2012) |
Entwicklung | |||
18 | Übersee-Assoziationsbeschluss | Legislativmaßnahme | Der Beschluss 2001/822/EG des Rates vom 27.11.2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft läuft am 31.12.2013 aus und muss durch einen neuen Beschluss ersetzt werden. |
19 | Sozialer Schutz in der Entwicklungspolitik | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise und der Fortbestand von Wachstum, andem nicht alle teilhaben, haben zu einem gestiegenen Bewusstsein darüber geführt, dass sozialer Schutz ein Faktor der Entwicklungspolitik sein muss. Sozialer Schutz ist eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum ohne Ausgrenzung und das Erreichen der Millenium-Entwicklungsziele. Ziel dieser Mitteilung ist die Entwicklung eines umfassenden politischen Rahmens zur Unterstützung wirksamer Sozialschutzsysteme in Partnerländern. |
20 | Mitteilung über die Zivilgesellschaft und lokale Behörden | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Mitteilung baut hauptsächlich auf den Ergebnissen des "strukturierten Dialoges für eine wirksame Entwicklungspartnerschaft" auf Die Konsultation war die Gelegenheit für einen Dialog mit einer großen Bandbreite traditioneller und neuer Akteure im Bereich Entwicklung. Ziel ist die Schaffung eines aktualisierten Bezugsrahmens für die EU-Unterstützung für die Zivilgesellschaft und lokale Behörden im Bereich Entwicklung. In der Mitteilung wird die Art der Partnerschaft zwischen diesen Akteuren aus dem Bereich Entwicklung und der EU vor dem Hintergrund der neuen EU-Strategie festgelegt. |
Digitale Agenda | |||
21 | Europaweiter Rahmen für elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Signatur* | Legislativmaßnahme | Mit diesem Vorschlag werden Rechtsvorschriften vorgelegt, die das Vertrauen stärken und elektronische Transaktionen erleichtern sollen, insbesondere durch die Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung von elektronischer Identifizierung und Authentifizierung EU-weit sowie von elektronischen Signaturen. (2. Quartal 2012) |
22 | Gemeinsame Frequenznutzung | Nicht-Legislativmaßnahme | In dieser Mitteilung soll das Modell der gemeinsamen Frequenzverwaltung und seine Bedeutung für eine ausgewogene Gewichtung der verschiedenen Modelle erläutert werden. Sie soll einen Überblick über die gemeinsame Frequenznutzung zum jetzigen Zeitpunkt, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Vergleich mit anderen Verwaltungskonzepten, die Vorteile und den Nutzen des Modells und die zu bewältigenden Probleme vermitteln. |
23 | Europäische Strategie für Internetsicherheit | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Die Initiative hat folgende Ziele: eine Beschreibung der größten Risiken und Schwierigkeiten sowie der wirtschaftlichen und geopolitischen Möglichkeiten, ein Vergleich mit der "Bereitschaft" oder politischen Aufmerksamkeit, die dem Thema in Drittländern gewidmet wird, eine Beschreibung der wichtigsten noch zu klärenden Fragen und zu lösenden Probleme, eine Bewertung der laufenden oder geplanten Maßnahmen, sofern diese existieren, sowie Hinweise auf die Bereiche, in denen weitere EU-Maßnahmen erforderlich sind. |
24 | Frequenznutzung für effizientere Energieproduktion und -verteilung | Nicht-Legislativmaßnahme | Intelligente Energienetze und intelligente Verbrauchsmesssysteme haben das Potenzial, zu einem Bereich zu werden, in dem eine EU-weite Harmonisierung der Frequenznutzung den europäischen Verbrauchern große Vorteile bringen könnte. Im Rahmen der Initiative wird auf der Grundlage von Studien eine EU-weite Frequenzharmonisierung für intelligente Energienetze und intelligente Verbrauchsmessung geprüft. Auf diese Weise sollen die Kenntnisse in diesem Bereich vertieft werden, um bestimmen zu können, welche Maßnahmen zu treffen sind, um dem Bedarf nachzukommen, und ob dedizierte Frequenzen erforderlich sind oder ob eine gemeinsame Frequenznutzung ausreicht. |
25 | Digitale Agenda für Europa - nächste Schritte | Nicht-Legislativmaßnahme | Nach der zweiten "Digital Agenda Assembly" und dem Anzeiger für 2012 sollen im Rahmen der Halbzeitevaluierung die strategischen Prioritäten für die verbleibenden zwei Jahre der Digitalen Agenda für Europa bestimmt werden. |
Wirtschaft und Finanzen | |||
26 | - Offentliche Finanzen in der WWU 2012 | Nicht-Legislativmaßnahme | In der Mitteilung über öffentliche Finanzen in der WWU 2012 soll aufgezeigt werden, welche politischen Folgen und Herausforderungen sich aus dem jährlichen Bericht über die öffentlichen Finanzen ergeben. In diesem Bericht wird die budgetäre Entwicklung in den Mitgliedstaaten überprüft, außerdem werden aktuelle Themen im Bereich Finanzpolitik und Haushaltsüberwachung erläutert. |
Bildung, Kultur und Jugend | |||
27 | - Überdenken von Kompetenzen vor dem Hintergrund von Europa 2020 | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Mitteilung enthält politische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten in den Bereichen grundlegende Fähigkeiten, Unternehmertum, digitale Kompetenz, Medienkompetenz und Mehrsprachigkeit, die helfen sollen, das EU-Ziel der Leistungssteigerung in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften zu erreichen. Sie fördert die Arbeitsmarktfähigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und den interkulturellen Dialog durch den Aufbau bereichsübergreifender Schlüsselkompetenzen im Rahmen von Strategien zum Lebenslangen Lernen. |
Beschäftigung, Soziales und Integration | |||
28 | Beschäftigungspaket: Hin zu einem Aufschwung mit neuen Arbeitsplätzen | Nicht-Legislativmaßnahme | Rahmenmitteilung des Beschäftigungspaketes, in der der Beitrag der Kommission zu einer Wirtschaft mit großem Wachstum und vielen Arbeitsplätzen dargelegt wird, und die auf den als Teil von Europa 2020 angenommenen Leitinitiativen aufbaut (insbesondere "Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten" und "Jugend in Bewegung") und den Leitlinien des jährlichen Wachstumsberichts 2012 entspricht. |
Spezielles Flexicuritypaket | Nicht-Legislativmaßnahme | In der Mitteilung wird die Schlüsselrolle von Flexicurity-Konzepten vor dem derzeitigen wirtschaftlichen Hintergrund herausgestellt. Die Mitteilung enthält konkrete Vorschläge zur Stärkung der verschiedenen Bestandteile der Flexicurity, um die wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Europa steht, bewältigen zu können. So sollen die Segmentierung des Arbeitsmarktes abgeschwächt und Arbeitsmarktübergänge unterstützt werden. | |
Reform des europäischen Beschäftigungsnetzes EURES und seiner Rechtsgrundlage | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Der Vorschlag hat folgende Ziele: 1) die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigungsmöglichkeiten und die Vereinfachung der Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Etablierung von EURES als passendem Arbeitsvermittlungsinstrument für Arbeitsmobilität in Europa; 2) die Ausweitung von EURES auf das neue Projekt "Dein erster EURES-Arbeitsplatz"; 3) die Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH in Bezug auf Arbeitsvermittlungsdienste, die für private Arbeitsvermittler geöffnet werden müssen, bei gleichzeitiger Erweiterung der Bandbreite an EURES-Partnern. In diesem Zusammenhang ist möglicherweise eine Überarbeitung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/1968 erforderlich. | |
29 | Grünbuch zur Umstrukturierung und wirtschaftlichen Anpassung | Nicht-Legislativmaßnahme | Das Grünbuch enthält erfolgreiche Praktiken und Strategien im Bereich der Umstrukturierung und Anpassung an Veränderungen, mit denen Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden sollen. Berücksichtigt werden darin aktuelle Arbeiten der Europäischen Kommission, der Sozialpartner, der Mitgliedstaaten und vieler anderer Beteiligter. Das Ziel ist es, die Lehren, die aus dem wirtschaftlichen Abschwung gezogen wurden, in der politischen Debatte angemessen zu berücksichtigen. |
30 | Gesundheit und Sicherheit | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Mitteilung baut auf der derzeitigen Strategie und deren Abschlussbewerttmg auf, insbesondere in Bezug auf a) den Ausbau der Vorschriften für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz auf EU-Ebene, insbesondere bezüglich der Festlegung einschlägiger einzelstaatlicher Strategien und der Koordinierung der politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten, b) die Verbesserung der Umsetzung des EU-Rechtsrahmens und c) die Förderung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, indem die Bemühungen der Mitgliedstaaten durch europäische Kampagnen und Sensibilisierungsinitiativen unterstützt werden. |
31 | Einbeziehung von Seeleuten und Schiffen in den Anwendungsbereich mehrerer EU-Richtlinien ZUM Arbeitsrecht | Legislativmaßnahme | Ziel des Vorschlags ist es zu erreichen, dass Seeleute die gleichen oder gleichwertige Arbeitnehmerrechte erhalten wie Arbeitnehmer auf dem Festland. Bislang sind Seeleute vom Anwendungsbereich mehrerer Arbeitsrechtrichtlinien ausgeschlossen. Durch die Änderungen, die mehrere Richtlinien betreffen, soll unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und der wirtschaftlichen Lage des Wirtschaftszweigs ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet werden. |
32 | Schutz von Zusatzrentenansprüchen beim Arbeitsplatzwechsel | Legislativmaßnahme | Das Ziel ist der Abschluss der Verhandlungen über den Vorschlag der Kommission von 2005, der 2007 abgeändert wurde. Der Vorschlag würde sich insbesondere mit der Frage der Unverfallbarkeitsfristen (Dauer der Beschäftigung, bevor Rentenansprüche unwiderruflich gewährt werden) befassen. |
33 | Einrichtung des Dreigliedrigen Sozialgipfels | Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative soll der Beschluss 2003/174/EG des Rates vor dem Hintergrund des Vertrags von Lissabon und der Strategie Europa 2020 überarbeitet werden. |
34 | Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Ziel dieser Initiative ist eine verbesserte Durchsetzbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1612/1968 (in ihrer durch die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 kodifizierten Fassung) über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union. Sie beseitigt bestehende Hemmnisse, die die Mobilität von EU-Arbeitnehmern einschränken, indem sie die Durchsetzung der in den EU-Vorschriften vorgesehenen Rechte sowie die rechtliche Unterstützung für Migranten, die aufgnmd ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden, verbessert. |
35 | Kinderarmut ("soft law") | Legislativmaßnahme | Eine Empfehlung unterstützt die Bemühungen der EU und der Mitgliedstaaten, Kinderarmut zu bekämpfen. Darin werden gemeinsame Grundsätze für ein wirksames politisches Eingreifen in folgenden wichtigen Bereichen festgelegt: Unterstützung für Familien (Zugang zum Arbeitsmarkt für Eltern, Einkommensstützung), Dienstleistungen (Kinderbetreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Unterkunft, soziale Dienste) und Teilhabe an der Gesellschaft. |
Energie | |||
36 | Nuldeare Sicherheit* | Legislativmaßnahme | Wie vom Europäischen Rat gefordert wird nach einer eingehenden Prüfung der bestehenden Vorschriften mit allen beteiligten Akteuren ein Vorschlag vorgelegt, durch den der Regelungsrahmen für nukleare Sicherheit verbessert werden soll. (3. Quartal 2012) |
37 | Strategie für erneuerbare Energien | Nicht-Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative, die auf dem Fahrplan für erneuerbare Energien bis 2050 aufbaut, werden politische Maßnahmen zur Beschleunigung der Entwicklung erneuerbarer Energien vorgelegt. Weitere Bestandteile sind Diskussionen über die Gestaltung des Elektrizitätsmarktes und die laufende Infrastrukturpolitik einschließlich außenpolitischer Aspekte. |
38 | Energiebinnenmarkt | Nicht-Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative wird der aktuelle Entwicklungsstand hin zur Vollendung des Energiebinnenmarktes bis 2014 erörtert. Zudem werden die Mitgliedstaaten dazu angeregt, ihre Bemühungen zu verstärken, indem Vorteile des Energiebinnenmarktes für Bürger und Unternehmen hervorgehoben werden, und ein möglicher Bedarf an zusätzlichen Maßnahmen wird ermittelt, um sicherzustellen, dass dieses Ziel erreicht wird. |
39 | KohlenstofIbindung und -speicherung | Nicht-Legislativmaßnahme | Eine Analyse des derzeitigen Status macht deutlich, dass das CCS-Demonstrationsprogramm sich trotz großer Bemühungen verzögert hat. In dem Strategiepapier werden mögliche Wege analysiert, wie man die Betriebsdauer von Kraftwerken für fossile Brennstoffe ohne Abgasreinigung auslaufen lassen könnte. |
Erweiterungs-, Entwicklungs- und Nachbarschaftspolitik | |||
40 | Jährliches Erweiterungspaket 2012 | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Kommission wurde vom Rat ersucht, regelmäßig über die Kandidatenländer und die potenziellen Kandidatenländer Bericht zu erstatten. Das Strategiepapier der Kommission ermöglicht dem Europäischen Rat, alljährlich zum Jahresende die wichtigsten erweiterungsspezifischen strategischen Leitlinien festzulegen. Das Erweiterungspaket umfasst auch die Überwachung Kroatiens vor seinem Beitritt. |
41 | Unterstützung nachhaltiger Veränderungen in im Übergang befindlichen Gesellschaften | Nicht-Legislativmaßnahme | Ausgehend von den während der Erweiterung gewonnenen Erfahrungen wird mit dieser Mitteilung untersucht, wie die EU dabei helfen kann, in Gesellschaften, in denen bedeutende wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Reformen stattgefunden haben, die Voraussetzungen für dauerhafte Stabilität zu schaffen. Der Schwerpunkt liegt auf Nachbarländern und anderen entsprechenden Entwicklungsländern und insbesondere auf Themen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines alle Seiten einbeziehenden politischen Prozesses, einer dynamischen Zivilgesellschaft und der Stärkung aller politischen Akteure sowie auf wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die für nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Beschäftigung erforderlich sind. |
42 | Paket zur Europäischen Nachbarschaftspolitik und Östliche Partnerschaft | Nicht-Legislativmaßnahme | Der Rat hat den Hohen Vertreter und die Kommission aufgefordert, 2012 einen Bericht über die Umsetzung der Vorschläge aus der Mitteilung über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik vom 25.5.2011 vorzulegen. Das ENP-Paket umfasst eine Mitteilung, in der die wichtigsten Entwicklungen und die strategischen Leitlinien für das kommende Jahr dargelegt sind, eine gesonderte Mitteilung mit einem Fahrplan für die Östliche Partnerschaft und mehrere Anhänge einschließlich Länderberichten über die Partner, mit denen ein ENP-Aktionsplan vereinbart wurde. |
Umwelt | |||
43 | Schutz der europäischen Wasserressourcen* | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Bewertung der Umsetzung und Ergebnisse der derzeitigen Süßwasserpolitik, Ermittlung von Lücken und Mängeln sowie Gewährleistung, dass die Wasserpolitik einen wertvollen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Fahrplans ressourceneffizientes Europa leistet. (4. Quartal 2012) |
44 | Protokoll von Nagoya über die biologische Vielfalt (internationale Regelung für den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich (ABS-Paket)):Umsetzung des ABS-Protokolls | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Diese Maßnahmen sind Teil der Vorarbeiten für die Unterzeichnung und Ratifizierung eines internationalen Vertrags über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich. Die Unterzeichnung und Ratifizierung des ABS-Protokolls gehen mit einer Mitteilung einher, in der die legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen erläutert werden, mit welchen die Kommission das ABS-Protokoll in der EU umzusetzen gedenkt. |
45 | - Überarbeitung der UVP-Richtlinie (Umweltverträglichkeitsprüfung) | Legislativmaßnahme | Das Gesamtziel der Überarbeitung ist die Verbesserung des Umweltschutzes auf einzelstaatlicher Ebene durch die Gewährleistung einer konsequenteren und wirksameren Anwendung der Grundsätze der Umweltbewertung und der Übereinstimmung mit den einschlägigen internationalen Verpflichtungen. |
46 | Gebietsfremde invasive Arten | Legislativmaßnahme | Das neue Rechtsinstrument soll die rechtliche Lücke im Bereich der gebietsfremden invasiven Arten schließen und sicherstellen, dass das Problem mit Hilfe eines umfassenden EU-Rahmens wirksam bekämpft werden kann. Das Hauptziel besteht darin, die negativen Auswirkungen von gebietsfremden Arten auf die biologische Vielfalt in der EU auf ein Minimum zu reduzieren. |
47 | 7. Umweltaktionsprogramm | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Diese Initiative soll angesichts der zunehmend systemischen Art der Umweltprobleme Prioritäten im Rahmen der EU-Strategie 2020 festlegen und gemäß dem Bericht der Europäischen Umweltagentur von 2010 und dem SOER-Bericht (Umwelt in Europa - Zustand und Ausblick) die fortdauernde Umweltzerstörung bekämpfen. |
48 | Strategie für Umwelthormone | Nicht-Legislativmaßnahme | Ausarbeitung eines angemessenen politischen Rahmens, um sicherzustellen, dass Menschen und die Umwelt in der EU in zufriedenstellendem Maße vor mit Umwelthormonen (exogene Stoffe oder Mischungen, die Funktionen des Hormonsystems ändern und somit die Gesundheit beeinträchtigen) verbundenen Gefahren geschützt sind. |
Umwelt und Industrie | |||
49 | Überarbeitung der REACH-Verordnung | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Überarbeitung enthält Schlussfolgerungen über a) die Erfahrungen der Mitgliedstaaten, Informationen über die Anwendung der REACH-Verordnung, den Umsetzungsstand und die Verwendung von Prüfverfahren ohne Tierversuche, Prüfstrategien und Finanzierung der Entwicklung und Bewertung alternativer Prüfmethoden und b) die gezogenen Lehren mit besonderem Augenmerk auf die Kosten, den Verwaltungsaufwand und andere Auswirkungen auf die Innovation. Sie umfasst zudem eine Überprüfung des Anwendungsbereichs und möglicher Überschneidungen mit anderen EU-Rechtsvorschriften über Chemikalien sowie eine Überarbeitung der Europäischen Chemikalienagentur. |
Europäische Statistiken | |||
50 | Europäische Statistiken zur Demografie | Legislativmaßnahme | Ziel dieses Verordnungsvorschlags ist die Festlegung eines gemeinsamen Rahmens für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken zu Bevölkerung, Lebensereismissen und Nettomigration. |
Außenpolitische Instrumente | |||
51 | Regulierung des Handels mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten | Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative wird vorgeschlagen, die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005/EU als Reaktion auf Ersuchen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und verschiedener NRO weiter zu ändern. |
Gesundheit und Verbraucherschutz | |||
52 | Überarbeitung der Richtlinie über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen | Legislativmaßnahme | Auf die neuesten Entwicklungen im Bereich der Tabakerzeugmisse wird durch eine Aktualisierung der Richtlinie 2001/37/EG reagiert, die Binnenmarktfragen umfasst und neue Produkte und Kennzeichnungen prüft. |
53. | Paket zur Innovation im Bereich Gesundheit: | ||
Förderung von Innovationen bei Medizinprodukten zum Nutzen von Patienten, Verbrauchern und Beschäftigten im Gesundheitswesen | Nicht-Legislativmaßnahme | In dieser Mitteilung wird erklärt, wann eine weitere Verbesserung des Regelungsrahmens erforderlich ist, um angesichts neuer Entwicklungen (u. a. Altern, IKT usw.) Innovationen bei Medizinprodukten zu fördern. Zudem ist die Mitteilung eine Reaktion auf die jüngsten Schlussfolgerungen des Rates. | |
Medizinprodukte | Legislativmaßnahme | Der Vorschlag soll gewährleisten, dass der Regelungsrahmen weiterhin Innovationen in dem Bereich fördert und gleichzeitig die Sicherheit der Patienten garantiert. Der Regelungsrahmen, der den technischen und wissenschaftlichen Fortschritten entsprechend angepasst wird, enthält klarere und einfachere Regeln und stellt die notwendigen Instrumente für eine Verwaltung auf EU-Ebene. Diese wurde aufgnmd der gestiegenen Nachfrage nach Kombinationen aus Arzneimitteln und Medizinprodukten auf dem Markt erforderlich. Die Ziele sind die Verbesserung des Gesundheitsschutzes für alle Patienten und Verbraucher in Europa, die Stärkung der Position Europas an vorderster Front, was die Innovationen auf dem Gebiet angeht, und ein reibungsloseres Funktionieren des Binnenmarktes und des internationalen Handels. | |
Invitro-Diagnostika | Legislativmaßnahme | Siehe oben. | |
54. | Klinische Versuche zur Förderung der klinischen Forschung und Innovation in der Arzneimittelindustrie | Legislativmaßnahme | Ziel des Vorschlags für eine Überarbeitung der Richtlinie 2001/20/EG über klinische Prüfungen ist die Verbesserung der Kenntnisse und die Verstärkung der Innovation im Bereich der klinischen Forschung. Dabei soll u. a. auf folgende Themen eingegangen werden: die Verkürzung administrativer Verzögerungen, die Vermeidung abweichender Entscheidungen in der EU und die Straffung von Meldeverfahren. |
55. | Paket zur Tier- und Pflanzengesundheit: | ||
(1) Stärkung der Lebensmittelkette - ein modernisierter und einfacherer Rechtsrahmen | Nicht-Legislativmaßnahme | In der Mitteilung werden die Hauptelemente des neuen Pakets von Rechtsvorschriften über Tier- und Pflanzengesundheit und Vermehrungsgut für Pflanzen sowie die Kontrollen in diesem Bereich behandelt. Die Regeln sollen modernisiert, vereinfacht und gestrafft werden, um die Ziele der Rechtsvorschriften besser erreichen zu können und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der entsprechenden Wirtschaftszweige zu stärken. | |
Tiergesundheitsrecht | Legislativmaßnahme | Der Vorschlag verfolgt einen stärker risikobasierten Ansatz gegenüber tiergesundheitlichen Anforderungen und der Beseitigung von Verwaltungsaufwand beim Transport von Tieren und bietet ein einfacheres und flexibleres Vorschriftensystem im Bereich Tiergesundheit in der EU sowie größere Sicherheit mit einer stärkeren Konzentration auf Krankheitsvorbeugung, was zu geringeren wirtschaftlichen Verlusten durch Krankheitsausbrüche führen soll. | |
Amtliche Kontrollen entlang der Lebensmittelkette | Legislativmaßnahme | Ziel des Vorschlags für eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist die Vereinfachung und Straffung des bestehenden Rechtsrahmens, damit die von den Mitgliedstaaten entlang der Lebensmittelkette durchgeführten Kontrollen effizienter werden und der Verwaltungsaufwand für die Betriebe sinkt. Eine effizientere Nutzung der Kontrollressourcen trägt dazu bei, Krisen zu vermeiden und gleichzeitig die Kosten für Wirtschaftsteilnehmer, die sich an die Vorschriften halten, zu beschränken und gleiche Bedingungen für alle zu gewährleisten. Die Richtlinien 96/23/EG, 97/78/EG und 91/496/EWG sind ebenfalls betroffen. | |
EU-Pflanzengesundheitsrecht | Legislativmaßnahme | Der Vorschlag zielt auf eine Vereinfachung, eine Straffung und eine Steigerung der Transparenz und Kostenwirksamkeit ab. Die Pflanzenpässe für das innergemeinschaftliche Verbringen von Pflanzen werden vereinfacht, was ein transparenteres und stabileres System für die Erzeuger zur Folge hat. Eine bessere Einfuhrkontrolle verstärkt den Schutz vor der Einschleppung neuer Schädlinge und Krankheiten aus Drittländern, was in der Vergangenheit zu zusätzlicher Belastung durch Schädlingskontrolle für die EU-Erzeuger oder zu Umweltschädigungen geführt hat. | |
Verkehr mit Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen zur Innovationsförderung im Bereich Saatgut | Legislativmaßnahme | Ziel der Initiative ist die Förderung von Innovation. Angesichts der Globalisierung, Spezialisierung und Entwicklung neuer Nutzungsmöglichkeiten für Agrarrohstoffe sowie der veränderten Erwartungen der Gesellschaft hinsichtlich der Vereinbarkeit von Landwirtschaft und natürlicher Umwelt soll mit der Initiative außerdem der Verwaltungsaufwand verringert und für Flexibilität innerhalb des Regelungsrahmens gesorgt werden. Indem zwölf Richtlinien über Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen durch einen einzigen Rechtsakt ersetzt werden, werden die Rechtsvorschriften modernisiert und vereinfacht. | |
56. | Gebühren und Effizienz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) | Legislativmaßnahme | Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird überarbeitet, um die Effizienz und Wirksamkeit der EBLS zu steigern. Ins Auge gefasst wird u. a. die Möglichkeit, Bearbeitungsgebühren für von der Industrie eingereichte Zulassungsanträge festzulegen (für Dienstleistungen, die nicht als öffentliches Interesse gelten). |
Innere Angelegenheiten | |||
57. | Die nächste Generation von Grenzkontrollen: | Legislativmaßnahme | Defmition des Zwecks, der Funktionen und des Einsatzbereichs des Einreise-/Ausreisesystems und Festlegung der Anforderungen und Verfahren für die Registrierung, Speicherung und Abfrage der |
Einreise-/Ausreisesystem* | Daten über die Einreise und Ausreise von Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen. (2. Quartal 2012) | ||
Registrierungsprogramm für Reisende* | Legislativmaßnahme | Defmition des Zwecks, der Funktionen und des Einsatzbereichs des Registrierungsprogramms für Reisende und eines Registrierungssystems für Reisende, Erteilung des Mandats an die Kommission und die Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen, das Registrierungsprogramm und -system für Reisende einzurichten und aufrechtzuerhalten, und Festlegung der Verfahren und Anforderungen für die Prüfung von Anträgen für das Registrierungsprogramm für Reisende und für den Austausch von Daten über registrierte Reisende zwischen Mitgliedstaaten. (2. Quartal 2012) | |
Änderung des Schengener Grenzkodexes* | Legislativmaßnahme | Änderung des Schengener Grenzkodexes, um ihn mit den Verordnungen über das Programm für registrierte Reisende und das Einreise-/Ausreisesystem in Einklang zu bringen. (2. Quartal 2012) | |
58. | Ausarbeitung eines europäischen Lehrgangs für Vollzugsbeamte | Nicht-Legislativmaßnahme | Verstärkung von EU-Polizeischulungen mit dem Ziel, durch das Anbieten von europäischen Lehrgängen für alle Beteiligten ein eine echte europäische Strafverfolgungskultur zu fördern. |
59. | Rahmen für Verwaltungsmaßnahmen wie das Einfrieren der Gelder von Personen, die terroristischer Machenschaften innerhalb der EU-verdächtigt werden (Art. 75) | Legislativmaßnahme | Festlegung eines Rahmens für Verwaltungsmaßnahmen in Bezug auf Kapitalbewegungen und Zahlungen, wozu das Einfrieren von Geldern, finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Erträgen gehören kann, deren Eigentümer oder Besitzer natürliche oder juristische Personen, Gnippierungen oder nichtstaatliche Einheiten sind, die mit terroristischen Aktivitäten in der EU in Verbindung stehen. Auf der Grundlage dieses Rahmens könnte der Rat nach Vorschlägen der Kommission seine Entscheidungen treffen. |
60. | Bekämpfung der europäischen Cyberkriminalität | Nicht-Legislativmaßnahme | Diese Initiative soll die EU in die Lage versetzen, Cyberkriminalität besser bekämpfen zu können. Sie soll die Unionsbürger, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament über die Voraussetzungen aufklären, die für eine wirksame Bekämpfung von Cyberkriminalität erfüllt sein müssen. |
61 | EU-Strategie gegen Menschenhandel | Nicht-Legislativmaßnahme | Das Gesamtziel dieser Initiative besteht darin, einen umfassenden politischen Rahmen festzulegen, in dem die Hauptziele - Verhütung und Reduzierung des Menschenhandels, Verfolgung von Straftätern und besserer Schutz der Opfer - verfolgt werden. |
62 | Rechtlicher und technischer Rahmen für ein EU-System zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung | Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative verfolgt die Europäische Union einen neuen Ansatz, um den Terrorismus und seine Finanzierung durch die zentrale Erhebung und Analyse von Zahlungsverkehrsdaten zu bekämpfen und um die Bereitstellung aussagekräftigerer Daten für die US-Behörden im Rahmen des TFTP-Abkommens zwischen der EU und den USA zu ermöglichen. |
63 | - Überarbeitung des EU-Rahmens für Vorratsdatenspeicherung | Legislativmaßnahme | Diese Überarbeitung ist ein Ergebnis der Bewertung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Siegewährleistet, dass die entsprechenden Behörden rasch Zugang zu den für die Verbrechensbekämpfung unbedingt erforderlichen Telekommunikationsdaten erhalten, legt angemessene Einschränkungen bei der Vorratsdatenspeicherung und Vorkehrungen gegen unnötige Verstöße gegen das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten fest, beseitigt Faktoren, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes unnötig behindern und gewährleistet der Telekommunikationsindustrie EU-weit eine einheitliche Erstattung der Kosten für die Vorratsdatenspeicherung. |
64 | Einrichtung des Europäischen Polizeiamts - EUROPOL | Legislativmaßnahme | Artikel 88 AEUV bildet die neue Rechtsgrundlage für Europol. |
65 | EU-Paket "Kritische Infrastrukturen" | ||
Überarbeitung des Europäischen Programms für den Schutz kritischer Infrastrukturen (EPSKI) und Vorschlag für ein aktualisiertes Programm | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Das EPSKI wurde zum ersten Mal in der Mitteilung der Kommission zu diesem Thema im Jahr 2006 vorgeschlagen. Das Programm wird derzeit überarbeitet, nach Abschluss der Arbeiten wird ein aktualisiertes EPSKI vorgestellt. | |
Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen | Legislativmaßnahme | Änderung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern. | |
66 | Entwurf von Verhandlungsmandaten für Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit einigen Ländern des südlichen Mittelmeerraums im Rahmen des Dialogs über Migration, Mobilität und Sicherheit mit diesen Ländern | Legislativmaßnahme | Diese Initiative unterstützt und fördert mögliche Reformen der Partnerländer, die ihren Bürgern die Möglichkeit einer größeren Mobilität in Richtung EU eröffnen würden, und befasst sich gleichzeitig mit den Migrationsursachen. |
67 | Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung, zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst | Legislativmaßnahme | Diese Initiative soll die Attraktivität der gesamten EU als Zentrum für Forschung, Studien, Schüleraustausche, Ausbildungsmaßnahmen und Freiwilligendienste steigern. Sie soll die Möglichkeiten des Austauschs mit Drittstaatsangehörigen in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Ausbildung und Kultur weiter erleichtern und die Bedingungen für ihre Einreise, ihren Aufenthalt und ihre EU-interne Mobilität transparenter und wirksamer gestalten. Mit dieser Initiative werden die Richtlinien 2004/114/EG und 2005/71/EG des Rates geändert |
Humanitäre Hilfe und Krisenreaktion | |||
68 | Schaffung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe (EVHAC) | Legislativmaßnahme | Ziel ist die Schaffung eines Rahmens für die Teilnahme junger Europäer an Hilfseinsätzen der Europäischen Union. Vorbereitungsmaßnahmen ab 2011 helfen, mögliche Optionen zu ermitteln. |
Industrie und Unternehmen | |||
69 | Zulassung von Kraftfahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren | Legislativmaßnahme | Hauptziel der Maßnahme ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem die Behinderungen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie der Freizügigkeit beseitigt werden, die durch unterschiedliche Verwaltungsförmlichkeiten und -auflagen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, entstehen. |
70 | Industriepolitik für die Sicherheitsindustrie | Nicht-Legislativmaßnahme | Förderung eines starken Binnenmarktes für Sicherheit durch Überwindung der Marktzersplitterung, Stärkung der industriellen Basis, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Sicherheitsindustrie in der Welt. Diese unterschiedlichen Ansätze in den Mitgliedstaaten haben zur Entstehung verschiedener Sicherheitsmärkte geführt. |
71 | Schlussfolgerungen der hochrangigen Gruppe CARS 21 | Nicht-Legislativmaßnahme | Bewertung der politischen Empfehlungen der hochrangigen Gruppe CARS 21 in ihrem Abschlussbericht und Ankündigung, wie die Kommission auf diese zu reagieren gedenkt. |
72 | Aktualisierung und Überprüfung der Fortschritte bei der integrierten Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Kommission überprüft die Umsetzung der Europa-2020-Leitinitiative zur Industriepolitik und aktualisiert wichtige Initiativen, um einen raschen Übergang zu einer nachhaltigeren, integrativeren und ressourcenschonenderen Wirtschaft und einer dynamischen industriellen Grundlage zu gewährleisten. In der Halbzeitbewertung werden die wirtschaftliche Erholung, neue Herausforderungen und der MFR berücksichtigt. |
73 | Industriepolitik für die Raumfahrtindustrie | Nicht-Legislativmaßnahme | Angesichts der strategischen Bedeutung der Raumfahrtindustrie, ihrer Abhängigkeit von staatlicher Finanzierung (sowohl für FuE als auch für Verkäufe) und des wachsenden weltweiten Wettbewerbsauf dem Handelsmarkt werden in der Mitteilung Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die europäische Raumfahrtindustrie dargelegt. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie steigern und zu einer ausgewogenen Beteiligung der europäischen Kapazitäten beitragen. |
74 | Schlüsseltechnologien | Nicht-Legislativmaßnahme | Als Reaktion auf die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe wird im Rahmen dieser Initiative ein koordinierter Rahmen für Schlüsseltechnologien vorgeschlagen, der die Kontinuität in den Bereichen Forschung und Entwicklung und Innovation sowie Technologietransfer und -anwendung und die Förderung weltweit wettbewerbsfähiger "Ökosysteme" gewährleisten soll. |
75 | Europäisches Gütezeichen in der Tourismusbranche | Legislativmaßnahme | Ein europäisches Gütezeichen würde die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Tourismus in Europa stärken, da es für Transparenz und Kohärenz bei der Qualitätsbewertung touristischer Dienstleistungen sorgen würde. Auf diese Weise soll das Vertrauen der Verbraucher gewonnen und qualitativ hochwertiger Tourismus anerkannt werden. |
Institutionelle Angelegenheiten | |||
76 | Politische Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierungsregeln | Legislativmaßnahme | Ziel der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 ist die Schaffung eines europäischen Rechtsstatus für politische Parteien auf europäischer Ebene. |
77 | Hin zu einem Vorschlag zur Solidaritätsklausel | Nicht-Legislativmaßnahme | Diese Initiative folgt der Bestimmung über eine "Solidaritätsklausel" (Artikel 222 Absatz 3), in der festgelegt ist, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam im Geiste der Solidarität handeln, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist. Im AEUV ist ein gemeinsamer Vorschlag der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vorgesehen. |
Binnenmarkt und Dienstleistungen | |||
78 | Anlegerschutz: Änderung der OGAW-Richtlinie in Bezug auf die Verwahraufgaben von OGAW, die Vergütungspolitik für Manager und Verwaltungssanktionen* | Legislativmaßnahme | Das Ziel ist eine Änderung der OGAW-Richtlinie (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren - "OGAW V" 2009/65/EG) mit dem Ziel, 1. ein neues Regulierungssystem mit einem stabilen Anlegerschutz zu schaffen, 2. die Effizienz des EU-Binnenmarktes im Bereich Investmentfonds weiter zu steigern und 3. zu gewährleisten, dass der OGAW-Rechtsrahmen nicht die finanzielle Stabilität auf dem Markt beeinträchtigt. Auf der operativen Ebene soll die Änderung konkret zu geeigneten Lösungen für OGAW-Verwahrstellen sowie für die OGAW-Vergütungspolitik führen. (2. Quartal 2012) |
79 | Schattenbanksystem | Nicht-Legislativmaßnahme | In der zweiten Jahreshälfte wird eine Mitteilung verabschiedet, die die Arbeit der G20 ergänzt und umsetzt. |
80 | Anlegerschutz: Vorvertragliche Angaben zu komplexen Investmentprodukten* | Legislativmaßnahme | Dieses Instrument soll ein hohes und beständiges Maß an Anlegerschutz im Gemeinschaftsrecht, gleiche Wettbewerbsbedingungen für diejenigen, die Anlageprodukte auflegen und vertreiben, und eine höhere Effizienz von grenzüberschreitenden Geschäften gewährleisten. (1. Quartal 2012) |
81 | Folgemaßnahme zum Leistungscheck für Dienstleistungen: Vertiefung des Binnenmarktes für Dienstleistungen* | Nicht-Legislativmaßnahme | Nach der Durchführung von "Leistungschecks" und verschiedenen anderen Arbeiten (d. h. Bewertungen zu den Aspekten Tätigkeitsvorbehalte, Beteiligtmg am Gesellschaftsvermögen, Rechtsform und Versicherungsanforderungen) sollen durch diese Initiative die Maßnahmen ermittelt und vorgeschlagen werden, die zum Beseitigen der Faktoren, die das Funktionieren des Binnenmarktes für Dienstleistungen nach wie vor behindern, erforderlich sind. (2. Quartal 2012) |
82 | Kollektive Rechteverwertung: Musikrechte - Musik online* | Legislativmaßnahme | Das vorgeschlagene Instrument hat zwei Schwerpunkte: erstens ein allgemeines Maß an verantwortungsvoller Verwaltung und Transparenz für alle Verwertungsgesellschaften; zweitens spezielle Regeln zur Lizenzierung von Musik im Internet, um den digitalen Binnenmarkt zu fördern und mehr grenzüberschreitende Dienstleistungen für Verbraucher EU-weit zu erbringen. (1. Quartal 2012) |
83 | Binnenmarkt und Pensionsfonds: Träger betrieblicher Altersversorgungssysteme* | Legislativmaßnahme | Ziel der Überarbeitung der Richtlinie über die Träger betrieblicher Altersversorgungssysteme ist es, die gleichen Ausgangsbedingungen mit Solvency II aufrechtzuerhalten und eine verstärkte grenzüberschreitende Tätigkeit in diesem Bereich zu fördern. Dies wird helfen, die Herausforderungen der demographischen Alterung und die Staatsverschuldung zu bewältigen. (3. Quartal 2012) |
84 | - Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung | Legislativmaßnahme | Ziel der Überarbeitung ist es, die Harmonisierung, Rechtssicherheit und Genauigkeit der Definitionen zu verbessern und gleichzeitig die bestehenden Schwierigkeiten bei der Anwendung der aktuellen Richtlinie über Versicherungsvermittlung auf einzelstaatlicher Ebene zu beseitigen. |
85 | - Überarbeitung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke und der Richtlinie zur Angleichung des Markenrechts der Mitgliedstaaten | Legislativmaßnahme | Ziel ist es, sowohl die EU-Verordnung als auch die EU-Richtlinie gegebenenfalls zu aktualisieren, zu straffen und zu modernisieren und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und den Markenämtern der Mitgliedstaaten einzurichten, damit das Markensystem in Europa als Ganzes wirksamer und kohärenter wird. |
86 | Initiative zur Vorlage von Nichtfinanzinformationen durch Unternehmen | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Der Vorschlag soll die Transparenz der Nichtfinanzinformationen von Unternehmen verbessern und gleichzeitig ein Steigen des Verwaltungsaufwands vermeiden. |
87 | Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Mitteilung ist eine Folgemaßnahme zum Grünbuch über Online-Gewinnspiele und enthält eine eingehende Bewertung der Antworten auf die Konsultation. Hiervon ausgehend werden 1) die wichtigsten Herausforderungen für die Koexistenz nationaler Regulierungsmodelle im Binnenmarkt und 2) die auf nationaler und auf EU-Ebene zu treffenden Maßnahmen ermittelt. |
88 | Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums | Legislativmaßnahme | Das Hauptziel ist die Anpassung der Richtlinie 2004/48/EG an die heutigen Herausforderungen, um sicherzustellen, dass Rechte des geistigen Eigentums in der EU wirksam und einheitlich geschützt werden können, insbesondere in einem digitalen Umfeld. Einige Bestimmungen der Richtlinie sollten klargestellt werden, um eine einheitliche Interpretation und Durchsetzung zu erreichen. |
89 | Richtlmie zum Wertpapierrecht | Legislativmaßnahme | Das Hauptziel dieser Maßnahme ist es, die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen materiellen Rechtsvorschriften über stückelose Wertpapiere zu verringern und somit einen großen Beitrag zur Vereinfachung der Finanzmarktoperationen und ihrer rechtlichen Sicherheit zu leisten. |
90 | Liquidationsnetting | Legislativmaßnahme | Liquidationsnetting ist ein wichtiges Risikominderungsinstrument, das Gegenparteiausfallsrisiken mindert, da es der weiter bestehenden Vertragspartei im Falle einer Insolvenz Vorrang vor den Gläubigern mit ungesicherten Forderungen einräumt. Das Ziel ist es, die Rechtssicherheit und Sicherheit bi- und multilateraler Nettingvereinbarungen zu erhöhen, aber auch als Teil eines EU-Rahmens für Krisenmanagement im Finanzsektor (siehe KOM (2010) 579) einzelstaatliche Behörden zu ermächtigen, die Rechte auf Liquidationsnetting vorübergehend auszusetzen. |
91 | Verfahren zur Meldung und Entfernung | Als Hauptziele des Programms sind zu nennen: Beitrag zu einem guten Funktionieren des digitalen Binnenmarktes, Beitrag zur Bekämpfung der Illegalität im Internet, Gewährleistung der Transparenz, Wirksamkeit und Angemessenheit von Verfahren zur Meldung und Entfernung sowie ihrer Übereinstimmung mit den Grundrechten, Sicherstellen einer ausgeglichenen und gangbaren Herangehensweise an diese Verfahren mit Schwerpunkt auf den Grundrechten und den Auswirkungen für Innovation und Wachstum. | |
92 | Sicherungssysteme für Versicherungen | Legislativmaßnahme | Das Ziel ist es sicherzustellen, dass derartige Sicherungssysteme in allen Mitgliedstaaten bestehen und gewisse Mindestanforderungen erfüllen. |
93 | Dritte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche | Legislativmaßnahme | Eine Überarbeitung der internationalen Normen läuft derzeit und soll voraussichtlich bis Februar 2012 abgeschlossen sein. Die Überarbeitung durch die Kommission hat ebenfalls begonnen, ein entsprechender Bericht ist für Anfang 2012 geplant. Sobald internationale Standards in die EU-Rechtsvorschriften aufgenommen sind, müssen sie zügig umgesetzt werden. |
94 | Änderung der Richtlinie über Finanzkonglomerate (2002/87/EG) | Legislativmaßnahme | Nachdem der Rat für Finanzstabilität (G20) im Januar 2010 beschloss, eine Regulierung der Mutterunternehmen von Finanzkonglomeraten in Erwägung zu ziehen, verpflichtet sich die Kommission zu Vereinbarungen und Empfehlungen auf G20-Ebene, um den Zugriff der Überwacher auf die Mutterunternehmen komplexer Finanzgruppen - heute zumeist nicht regulierte Holdinggesellschaften - zu verstärken. Die Wirksamkeit der Eigenkapitalrichtlinie und der Solvency-II-Richtlinie sowie die damit verbundener Verordnungen im Finanzsektor wie z. B. die für OGAW und AIFM und besonders der Rahmen für das Krisenmanagement, könnte viel höher sein, wenn das Mutterunternehmen ausdrücklich verantwortlich und rechenschaftspflichtig wäre, alle Anforderungen auf der Ebene des gesamten Konglomerates und über die Menge der beaufsichtigten Unternehmen in der Gruppe hinweg durchgehend zu erfüllen. |
Justiz, Grund- und Bürgerrechte | |||
95 | Förderung der Integration der Roma - Erster Bericht der Kommission | Nicht-Legislativmaßnahme | Im ersten Jahresbericht werden die einzelstaatlichen Strategien zur Integration der Roma bewertet, die die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 31.12.2011 vorlegen müssen. |
96 | Besondere Garantien für schutzbedürftige Verdächtige oder Beschuldigte bei Strafverfahren | Legislativmaßnahme | Mit dieser Maßnahme soll gewährleistet werden, dass bei allen Strafverfahren in der EU auf Verdächtige oder Beschuldigte, die z. B. aufgrund ihres Alters, ihres geistigen oder ihres körperlichen Zustands nicht in der Lage sind, den Inhalt oder die Bedeutung des Verfahrens zu verstehen oder diesem zu folgen, besondere Rücksicht genommen wird. |
97 | Mmdestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels | Legislativmaßnahme | Die Mitgliedstaaten sollen in die Lage versetzt werden, den illegalen Drogenhandel wirksamer zu bekämpfen. Durch eine Angleichung der Straftatbestände und Strafen, eine Behebung der Mängel, die während der Bewertung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI im Jahr 2009 festgestellt wurden, und durch eine Ersetzung dieses Instruments soll ein gemeinsamer EU-Ansatz gefördert werden. |
98 | Informationsaustausch, Risikobewertung und Kontrolle neuer psychoaktiver Substanzen | Legislativmaßnahme | Ziel des Vorschlags für die Änderung des Beschlusses 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 ist eine Verbesserung des Bewertungsvorgangs und einiger Verfahrensschritte unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die in den vergangenen drei Jahren mit diesem Rechtsakt gemacht wurden, und der Einschränkungen, die im genannten Zeitraum festgestellt wurden. |
99 | Europäischer Rechtsakt über die Zugänglichkeit: Verbesserung der Zugänglichkeit von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt | Legislativmaßnahme | Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung des Marktes für Waren und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen zugänglich sind, auf der Grundlage des "Design für alle"-Konzeptes. Diese wirtschaftsfreundliche Initiative umfasst verbindliche Maßnahmen zur Förderung des Auftragswesens und der Harmonisierung von Zugänglichkeitsnormen. |
100 | Ausgewogeneres Verhältnis zwischen Männern und Frauen in Vorständen von börsennotierten Unternehmen ("soft law") | Legislativmaßnahme | Entsprechend der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern soll eine Empfehlung ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Frauen und Männern in Unternehmensvorständen schaffen. Die Gleichstellung der Geschlechter ist nicht nur ein Gnmdrecht, sondern auch ein wesentlicher Faktor für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU. |
101 | Pauschalreisen | Legislativmaßnahme | Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Richtlinie 90/314/EWG des Rates zu überarbeiten und die geltenden Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern, die (insbesondere über das Internet) Pauschalreisen buchen, zu modernisieren und die Buchung von Pauschalreisen aus anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern. |
102 | Reform der Struktur von Eurojust | Legislativmaßnahme | Mit dieser Maßnahme sollen die Funktionsweise von Eurojust weiterentwickelt und gestärkt und Regelungen bestimmt werden, mit denen das Europäische Parlament sowie die einzelstaatlichen Parlamente in die Bewertung der Tätigkeiten von Eurojust einbezogen werden können. |
103 | Entschädigung der Opfer von Straftaten | Legislativmaßnahme | Der Vorschlag der Kommission für die Überarbeitung der Richtlinie 2004/80/EG gewährleistet, dass Opfer von Straftaten in allen Mitgliedstaaten gerecht und angemessen entschädigt werden, und trägt somit zum Aufbau gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten bei. Der Vorschlag basiert auf einer umfassenden Studie über alle Aspekte von Entschädigungen, damit bestehende Hemmnisse, ihr Ursprung und mögliche Lösungen ermittelt werden können. |
104 | Verj ährungsfristen bei grenzüberschreitenden Straßenverkehrsunfällen | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Diese Initiative soll für die Bürger größere Rechtssicherheit bezüglich der Verjährungsfristen bei grenzüberschreitenden Straßenverkehrsunfällen schaffen. |
105. | E-Justiz | Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative wird das Projekt E-Justiz als Instrument zur Förderung von Wachstum und Rechtssicherheit im Binnenmarkt gestärkt. Das Projekt E-Justiz soll die Rechtspolitik unterstützen, indem Informations- und Kommunikationstechnologie benutzt werden, um Informationen über Justiz in der EU zu verbessern und zu bündeln, den Zugang zur Justiz in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern und die justizielle Zusammenarbeit und Verfahren zu vereinfachen. |
106. | Alternative Streitbeilegungsverfahren für Streitigkeiten zwischen Unternehmen | Legislativmaßnahme | Diese Maßnahme ergänzt den Legislativvorschlag der Kommission zur alternativen Streitbeilegung für Verbraucher mit einem Mechanismus für Streitigkeiten zwischen Unternehmen. Die Förderung der alternativen Streitbeilegung steigert den Anreiz für KMU, grenzüberschreitenden Handel zu treiben und sorgt für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes. |
107. | Insolvenzverfahren | Legislativmaßnahme | Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren, einschließlich der Frage der Insolvenz von Gruppen und Unternehmen, mit dem Ziel, grenzüberschreitende Insolvenzverfahren effizienter und wirksamer zu machen. |
108. | Gegenseitige Anerkennung zivilrechtlicher Schriftstücke: | Legislativmaßnahme | Mit diesem Vorschlag soll die gegenseitige Anerkennung bestimmter Personenstandsurkunden (z. B. Urkunden mit Angaben zu Geburt, Abstammung, Adoption, Namen, Ableben) durchgesetzt werden. |
(1) Gegenseitige Anerkennung der Wirkung bestimmter Personenstandsurkunden | |||
109. | (2) Verzicht auf Formalitäten für die Legalisation von Urkunden im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten | Legislativmaßnahme | Folgemaßnahme zum Grünbuch zum freien Verkehr von Dokumenten: Personenstandsurkunden, Urkunden und erleichterte Legalisation. Mit diesem Vorschlag soll der Verzicht auf Formalitäten für die Legalisation von Urkunden im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden. |
Justiz, Verbraucherfragen und Wettbewerbspolitik | |||
110 | Em EU-Rahmen für kollektive Rechtsbehelfe | Wird noch festgelegt | Diese Initiative wäre eine Folgemaßnahme zur gesamten bisherigen Arbeit der Kommission zu kollektiven Rechtsbehelfen auf EU-Ebene. |
Maritime Angelegenheiten und Fischerei | |||
111 | Festlegung eines Rahmens für maritime Raumplanung | Legislativmaßnahme | Die Maßnahme soll gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten einen stabilen, zuverlässigen und zukunftsorientierten integrierten Planungsrahmen bereitstellen, um die Nutzung des maritimen Raums zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung und der Meeresumwelt zu optimieren, und dass sie dabei ein gemeinsames Konzept anwenden, um die grenzüberschreitende maritime Raumplanung zu erleichtern. Die Art der Maßnahme - möglicherweise eine Richtlinie - wird noch festgelegt. |
112 | Blaues Wachstum: von den Meeren und Küsten ausgehendes nachhaltiges Wachstum | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Mitteilung baut auf den Ergebnissen einer noch laufenden Studie auf, die nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in etablierten, neuen und künftigen maritimen Wirtschaftssektoren auf der Grundlage der innovativen Nutzung von Meeres- und Küstenressourcen als Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit untersucht. |
Schutz der finanziellen Interessen der EU | |||
113 | Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, einschließlich des Schutzes durch strafrechtliche Maßnahmen* | Legislativmaßnahme | Diese Initiative ist die legislative Folgemaßnahme zur Mitteilung über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, einschließlich durch das materielle Strafrecht, gemäß Artikel 325 Absatz 4 AEUV. (3. Quartal 2012) |
114 | Verstärkung des Schutzes des Euro gegen Fälschungen durch strafrechtliche Sanktionen | Legislativmaßnahme | Diese Initiative könnte auf dem Rahmenbeschluss 2000/383/JI aufbauen und diesen ersetzen. Sie soll den Schutz des Euro durch effizientere strafrechtliche Vorschriften und Verfahren verbessern und die Überwachung der EU-Vorschriften in den Mitgliedstaaten verstärken. Die Bürger sollten durch strafrechtliche Sanktionen ausreichend vor Euro-Betrug und -Fälschungen geschützt werden. |
115 | Gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung | Legislativmaßnahme | Vereinfachung und klarere Darlegung der Rechtsvorschriften, Verbesserung der Zugänglichkeit und Einsparung von Haushaltsmitteln, da die Verordnung (EG) Nr. 515/97 und der Beschluss 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich teilweise dieselben Themen abdecken. |
Regionalpolitik | |||
116 | Künftige Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage | Nicht-Legislativmaßnahme | Mitteilung über die künftige Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage gemäß den gemeinsamen Memoranden der Regionen und Mitgliedstaaten "Die Entwicklung der Gebiete in äußerster Randlage bis 2020" und ihren anderen Beiträgen. |
Forschung und Innovation | |||
117 | Rahmen für den Europäischen Forschungsraum (ERA) | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Der ERA-Rahmen ist die Grundlage für strategische Kohärenz und Koordinierung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten. Ziel ist dabei eine Steigerung der Effizienz des europäischen Forschungssystems durch eine bessere Nutzung des Potenzials für grenzüberschreitende Synergien und Ergänzungen (z. B. Mobilität und Laufbahnmöglichkeiten von Forschern, grenzüberschreitende Projekte von Organisationen, die Forschungen durchführen oder finanzieren, Forschungsinfrastrukturen, Wissensverbreitung und Zusammenarbeit mit Drittländern). |
118 | Stand der Innovationsunion 2012 - Beschleunigung des Wandels | Nicht-Legislativmaßnahme | In dieser Mitteilung werden die nächsten Schritte dargelegt, mit denen Wachstum und Arbeitsplätze durch Innovation geschaffen werden sollen. Sie enthält folgende Vorschläge: genaue Festlegung des neuen Indikators für schnell wachsende und innovative Unternehmen mit einer vergleichenden Bewertung der Innovationsleistung der Mitgliedstaaten, Folgemaßnahmen zu Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion, bei denen keine Fortschritte erzielt wurden, und ein Vorschlag, das Thema Innovation in die EU-Strategien zu integrieren. |
119 | Verstärkung und Fokussierung internationaler Zusammenarbeit in Forschung und Innovation | Nicht-Legislativmaßnahme | Europa muss bei der Zusammenarbeit mit seinen wichtigsten Partnern in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation strategischer handeln, um Spitzenleistungen und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, weltweite gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern und außenpolitische Maßnahmen zu unterstützen. Die Mitteilung enthält detaillierte Ziele, Kriterien und Arbeitsgrundsätze für die Umsetzung, Verstärkung und Fokussierung von EU-Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit im Zuge des gemeinsamen strategischen Rahmens für Forschung und Innovation. |
Steuern und Zollunion | |||
120 | Verantwortungsvolles Handeln in Bezug auf Steueroasen* | Nicht-Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative wird eine verstärkte Strategie ausgearbeitet, mit der die EU vor Behinderungen durch kooperationsunwillige Länder außerhalb der EU (einschließlich Steueroasen und aggressive Steuerplanung) geschützt wird. (4. Quartal 2012) |
121 | Drogenausgangsstoffe | Legislativmaßnahme | Im Bericht der Kommission (KOM (2009) 709) wurde auf das Abzweigungsrisiko bei Arzneimitteln, die Drogenausgangsstoffe enthalten, hingewiesen. Der Rat forderte die Kommission im Mai 2010 auf, Gesetzesänderungen vorzuschlagen. Mit der Initiative wird die Verordnung (EG) Nr. 273/2004 geändert. |
122 | Beseitigtmg der Doppelbesteuerung grenzüberschreitender Dividendenzahlungen an Portfolioinvestoren | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Lösungen für die Probleme der Doppelbesteuerung, die durch das Erheben von Quellensteuern auf grenzüberschreitende Dividendenzahlungen an Portfolioinvestoren entstehen. |
123 | Die Situation der Zollunion | Nicht-Legislativmaßnahme | Gesamtbewertung des Funktionierens der Zollunion, ihrer Probleme und Vorteile beim Schutz des Binnenmarktes und der Bürger. Als Lösung für in dieser Analyse ermittelte Mängel und Erfordernisse weist die Bewertung auf künftige Zollinitiativen hin, die den zusätzlichen Wert, den die Zollunion dem Binnenmarkt bringt, noch weiter steigern soll. |
124 | Besteuerung von Personenwagen | Nicht-Legislativmaßnahme | Beseitigung von Doppelbesteuerung und anderen Steuerhindernissen in grenzüberschreitenden Situationen. |
125 | Schnellreaktionsmechanismus gegen MwSt-Betrug | Legislativmaßnahme | Die Erfahrungen in letzter Zeit haben gezeigt, dass die Union nicht schnell genug reagieren kann, wenn sie mit plötzlichem und umfangreichem MwSt-Betrug in bestimmten Mitgliedstaaten konfrontiert ist. Bislang wurden einzelnen Mitgliedstaaten Ausnahmeregelungen gewährt, um diese Art von Betrug in den betroffenen Bereichen zu verhindern, doch ist das Verfahren für die Gewährung von Ausnahmeregelungen nicht flexibel genug, um eine zügige und passende Reaktion zu gewährleisten. Der vorgeschlagene neue Mechanismus für die Annahme von Ausnahmemaßnahmen - der Schnellreaktionsmechanismus - würde ein deutlich schnelleres Bekämpfen dieser Probleme ermöglichen. Letztendlich soll der Mechanismus umfangreichen Betrugsmustern entgegenwirken, bevor diese sich erheblich auf einzelstaatliche Haushalte auswirken. |
Handel | |||
126. | Bericht über Handels- und Investitionshemmnisse | Nicht-Legislativmaßnahme | Bericht für den Europäischen Rat, um schwerwiegende Marktzugangshindernisse für europäische Exporteure und Investoren in Drittländern zu ermitteln und Strategien auszuarbeiten, mit denen diese Hindernisse beseitigt werden können. |
Verkehr | |||
127. | . Eisenbahnpaket: | ||
Zugang zum Schienenverkehrsmarkt* | Legislativmaßnahme | Eine weitere Marktöffnung im Bereich Schienenverkehr (für den Markt für inländischen Personenverkehr) setzt eine Anpassung der bestehenden Rechtsvorschriften über den Zugang zum Schienenverkehrsmarkt (1. Eisenbahnpaket und anschließende Änderungen) und entsprechende Änderungen der Verordnung über öffentliche Dienstleistungsaufträge im Schienenverkehrssektor (Nr. 1370/2007) einschließlich der obligatorischen Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Rahmen von Ausschreibungen voraus. Diese Initiative gewährleistet zudem den diskriminierungsfreien Zugang zur Schieneninfrastruktur einschließlich schienenverkehrsbezogener Leistungen, insbesondere durch strukturelle Trennung zwischen Infrastrukturmanagement und dem Erbringen von Dienstleistungen (Entflechtung). Ferner wird eine Mitteilung über die Überprüfung der Organisation des Schienenverkehrsmarkts veröffentlicht, in der auch der diskritninierungsfreie Zugang zur Schieneninfrastruktur bewertet wird. | |
Europäische Eisenbahnagentur* | Legislativmaßnahme | Diese Initiative stärkt die Rolle der Europäischen Eisenbahnagentur im Bereich der Sicherheit im Schienenverkehr, insbesondere ihre Überwachung der von einzelstaatlichen Sicherheitsbehörden getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und deren zunehmende Harmonisierung. Ferner zielt sie auf die Schaffung einer einheitlichen Genehmigung von Fahrzeugtypen und einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnunternehmen ab. Die Richtlinien über Sicherheit und Interoperabilität (2004/49/EG und 2008/57/EG) werden gegebenenfalls entsprechend angepasst. (4. Quartal 2012) | |
128. | Saubere Energie im Verkehr: Eine alternative Kraftstoffstrategie | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | In dem Weißbuch zum Verkehr wird betont, wie wichtig es ist, die Abhängigkeit des Verkehrssystems vom Öl zu durchbrechen. Mit dieser Initiative soll die Aufnahme alternativer Verkehrssysteme in den EU-Markt einschließlich der erforderlichen Normen für Ausrüstung und Speichersysteme beschleunigt werden. Ermittelt werden mögliche EU-Maßnahmen, um die Verwendung alternativer Kraftstoffe in der EU anzukurbeln und der Industrie, dem öffentlichen Sektor und den Verbrauchern eine klare und schlüssige Vision der Marktentwicklung für Verkehrssysteme mit alternativen Kraftstoffen zu bieten. |
129. | Fluggastrechte: Nichtbeförderung,große Verspätungen und Annullierung von Flügen | Legislativmaßnahme | Die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt die Rechte von Fluggästen, indem sie gewährleistet, dass Fluggäste angemessen informiert, unterstützt und gegebenenfalls für alle Arten von Flugunterbrechungen und den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck entschädigt werden. Sie stärkt die Rechtssicherheit und gewährleistet - u. a. durch eine bessere Verteilung der Kosten - eine gerechte und angemessene wirtschaftliche Belastung in bestimmten Situationen, für die die Luftfahrtunternehmen keine Verantwortung tragen (höhere Gewalt). Gleichzeitig wird zudem die Initiative "Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr" vorgelegt. |
Für 2013 anstehende Initiativen
Bezeichnung | Art | Gegenstand und Ziele |
---|---|---|
Landwirtschaft | ||
Ökologische Landwirtschaft | Legislativmaßnahme | Überarbeitung des einschlägigen Basisrechtsaktes nach den Gesprächen mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage des 2011vorgelegten Berichts stattfinden (Bericht an den Rat über die Anwendung des Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91). |
Neue EU-Forststrategie | Nicht-Legislativmaßnahme | Die derzeitige EU-Forststrategie wurde 1998 in Form einer Entschließung des Rates angenommen (ABI. C 56 vom 26.2.1999). Ziel der Initiative ist es, zu bewerten, in welchem Maße die Strategie noch dem derzeitigen Bedarf und politischen Kontext entspricht, und eine neue Strategie vorzuschlagen, in der die Herausforderungen berücksichtigt werden, die seit der Annahme der derzeitigen Strategie entstanden sind, insbesondere der Klimawandel und die EU-Politik zu erneuerbaren Energien. |
Klimapolitik | ||
EU-Anpassungsstrategie | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Mitgliedstaaten spüren die negativen Auswirkungen des Klimawandels, die wiederum erhebliche wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen haben. Die Strategie wird die EU in die Lage versetzen, die künftigen Auswirkungen des Klimawandels zu bewältigen. Den Schwerpunkt bilden Maßnahmen mit einem europäischen Mehrwert. Die Hauptziele sind der Ausbau der Wissensgrundlage über die Anpassung an den Klimawandel und die Entwicklung eines geeigneten EU-Rahmens für eine Anpassungsstrategie. |
Strategie zur Senkung der CO₂- Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Diese Initiative befasst sich mit dem Problem der steigenden CO₂-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen. Das allgemeine Ziel besteht darin, diese Emissionen kosteneffizient zu senken. Die Initiative schließt sich an die Europäische Strategie für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge und das Weif3buch Verkehr KOM (2011) 144 an. |
Wettbewerb | ||
Initiative im Bereich der materiellen Regeln für staatliche Beihilfen: Überarbeitung der allgemeinenGruppenfreistellungsverordnung | Legislativmaßnahme | Da die derzeitige Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Ende 2013 ausläuft, ist eine Überarbeitung erforderlich. Ferner wird die Überarbeitung mehrerer Leitlinien über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit EU 2020 (FuEuI, Risikokapital, Umwelt) an die Überarbeitung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung angepasst. Nach 2013 könnte eine weitere Konsolidierung von Leitlinien ins Auge gefasst werden (allgemeine Leitlinien über staatliche Beihilfen). Auf der Grundlage einer geänderten Ermächtigungsverordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates (siehe 2012) könnte der Anwendungsbereich der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erweitert werden. |
Überarbeitung der Deminimis- Verordnung über staatliche Beihilfen | Legislativmaßnahme | Deminimis-Beihilfen sind ein flexibles Instrument für die Gewährung von sehr begrenzten Beihilfen. Die Deminimis-Verordnung der Kommission deckt kleine Zuschüsse ab, die keine staatlichen Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV sind, da sie keine Auswirkungen auf Handel und Wettbewerb haben und die somit nicht unter die Anmeldepflicht fallen. Die derzeitige Verordnung läuft im Dezember 2013 aus. |
Überarbeitung des Rahmens für staatliche Beihilfen im Bereich FuEuI | Nicht-Legislativmaßnahme | Der überarbeitete Rahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation ("FuEur) trat 2007 in Kraft. Der Rahmen hilft Mitgliedstaaten, die staatliche Beihilfen als zusätzliches Instrument zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation verwenden möchten. Der Rahmen muss bis 2013 überarbeitet werden. |
Digitale Agenda | ||
Hin zu einer Cloud-Computing- Strategie für die EU | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Mitteilung befasst sich mit mehreren Aspekten des derzeitigen Regelungsrahmens, der mit Blick auf weniger anspruchsvolle Anwendungen entwickelt wurde. Insbesondere wirft das Cloud Computing bestimmte Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz und Datenspeicherung, dem anzuwendenden Recht und der Haftung sowie dem Verbraucherschutz auf Behandelt werden auch die Faktoren Interoperabilität, Standardisierung und Übertragbarkeit von Daten und Anwendungen. |
Bildung, Kultur und Jugend | ||
Internationalisierung der Hochschulbildung | Nicht-Legislativmaßnahme | Mehr und mehr Hochschuleinrichtungen nehmen Studierende aus Drittländern auf, tauschen Studierende, Mitarbeiter, Projekte und Kenntnisse untereinander aus und arbeiten im akademischen Bereich und in der Forschung zusammen. Die Mitteilung befasst sich mit der Internationalisierungsstrategie des Hochschulbildungssektors in der EU. In einer Welt mit immer stärkeren gegenseitigen Abhängigkeiten sind die Hochschulpartnerschaften, die Forschungs- und Lehrkapazitäten schaffen können und Universitäten zu Akteuren des Wissenstransfers machen, eine strategische Möglichkeit für die EU, die globalen Herausforderungen zu bewältigen. |
Jugendausweis der Initiative "Jugend in Bewegung" ("soft law") | Legislativmaßnahme | Eine Maßnahme der Leitinitiative "Jugend in Bewegung" sollte sowohl die Mobilität als auch die Teilnahme aller jungen Menschen im Alter von 13 bis 30 in Europa erleichtern. Der Ausweis würde auf bereits existierenden Ausweisen aufbauen, durch die junge Leute bereits jetzt Vorteile in verschiedenen Bereichen nutzen können (Reisen, Kultur, Waren, Unterkunft usw.). Bereits vorhandene Ausweise, die die EU-Qualitätskriterien erfüllen, könnten mit dem Zusatz "Jugend in Bewegung" gekennzeichnet werden. |
Beschäftigung, Soziales und Integration | ||
Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit | Legislativmaßnahme | Die Überarbeitung des bestehenden Rechtsrahmens (Richtlinie 2004/37EG) zielt darauf ab, das Krebsrisiko auf ein annehmbares Niveau festzulegen und das Risikomanagement zu verbessern. Ferner soll bewertet werden, ob es zweckmäßig ist, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf neue Risikofaktoren und auf fortpflanzungsgefährdende Stoffe auszudehnen. |
Koordinierung der Sozialversicherungssysteme | Legislativmaßnahme | Erste Überarbeitung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EU) Nr. 987/2010 seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2010 mit dem Ziel, die Bestimmungen ausgehend von den ersten Jahren der Anwendung zu ergänzen oder anzupassen. |
Mitteilung über Langzeitpflege | Nicht-Legislativmaßnahme | Im Anschluss an das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen aus dem Jahr 2011und die Gespräche im Ausschuss für Sozialschutz legt die Kommission strategische Leitlinien vor und reagiert so auf den steigenden Bedarf an Langzeitpflege. |
Energie | ||
Energietechnologien in einer künftigen europäischen Energiepolitik | Nicht-Legislativmaßnahme | In der Mitteilung werden die Optionen für die Rolle von Energietechnologien bei der Verwirklichung der Dekarbonisierung ermittelt, ein umfassender Ansatz für die Förderung der Entwicklung von Energietechnologien gemäß der Vision Energie 2050 ausgearbeitet und die Synergien zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission bei der Gestaltung der Energiepolitik verstärkt, indem die Konvergenz und die Zusammenarbeit zwischen einzelstaatlichen und EU-Innovationsprogrammen gefördert werden. |
Energieeffizienz | Nicht-Legislativmaßnahme | Folgemaßnahmen zum Vorschlag vom Juni 2011,ausgehend von den derzeitigen Arbeiten am Fahrplan für erneuerbare Energien bis 2050, und Vorbereitung einer allgemeinen Leitlinie zur Energieeffizienz bis 2020 und darüber hinaus. |
Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik | ||
Jährliches Erweiterungspaket 2013 | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Kommission wurde vom Rat ersucht, regelmäßig über die Kandidatenländer und die potenziellen Kandidatenländer Bericht zu erstatten. Das Strategiepapier der Kommission ermöglicht dem Europäischen Rat, alljährlich zum Jahresende die wichtigsten erweiterungsspezifischen strategischen Leitlinien festzulegen. |
Umwelt | ||
Überarbeitung der Luftqualitätsstrategien | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Bewertung der Umsetzung und der Ergebnisse derzeitiger Strategien in den Bereichen Luftverschmutzung und Luftqualität, überarbeitete Legislativvorschläge für Richtlinien über Luftqualität und nationale Emissionshöchstmengen. |
Gesundheit und Verbraucherschutz | ||
Verwendung von Klonungstechniken zur Lebensmittelerzeugung | Legislativmaßnahme | Diese Initiative wäre eine Folgemaßnahme zum Kommissionsbericht über das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung von 2010 und eine Antwort auf die Ersuchen um Klärung der Rechtslage bezüglich des Klonens von Tieren im Binnenmarkt. |
Ausgaben im Veterinärbereich | Legislativmaßnahme | Ziel der Überarbeitung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates ist die Entwicklung einer EU-weit angeglichenen Regelung zur Kostenbeteiligung und gemeinsamen Verantwortung im Rahmen des neuen EU-Tiergesundheitsgesetzes, das derzeit ausgearbeitet wird. |
Innere Angelegenheiten | ||
EU-Einwanderungskodex | Legislativmaßnahme | Gemäß dem Stockholmer Programm Konsolidierung sämtlicher Rechtsvorschriften im Bereich der Einwanderung, angefangen bei der legalen Einwanderung und, soweit erforderlich, Erweiterung bestehender Bestimmungen. |
Mitteilung über Rückführungspolitik und Bericht über die Umsetzung der Rückführungsrichtlinie | Nicht-Legislativmaßnahme | Bei dieser Mitteilung handelt sich um eine Bestandsaufnahme, in der die bislang in Bezug auf die Entwicklung einer gemeinsamen EU-Rückführungsstrategie erzielten Fortschritte bewertet und einige konkrete Ideen dazu, wie die Strategie weiter gefördert und ausgebaut werden könnte, dargelegt werden. |
Industrie und Unternehmen | ||
Stärkere Umsetzung des Binnenmarktes für Kraftfahrzeuge | Legislativmaßnahme | Oberstes Ziel ist es, den Binnenmarkt für Kraftfahrzeuge zu sichern und zu stärken, indem gewährleistet wird, dass sämtliche für eine wirksame und einheitliche Anwendung und Durchsetzung des Rechtsrahmens für die Typgenehmigung von Automobilerzeugnissen erforderlichen Mechanismen vorhanden sind. |
Binnenmarkt und Dienstleistungen | ||
Gerechte Entschädigung bei Vervielfältigung geschützter Werke durch natürliche Personen für den privaten Gebrauch | Legislativmaßnahme | Ausarbeitung von gerechten Entschädigungsregeln im Rahmen der Richtlinie, die das Funktionieren des Binnenmarktes für elektronische Medien und Ausrüstung nicht behindern, aber gleichzeitig dafür sorgen, dass die Rechteinhaber die ihnen zustehenden Einnahmen erhalten. |
Zahlungsdienste im Binnenmarkt | Legislativmaßnahme | Ziel der Überarbeitung der Richtlinie 2007/64/EG ist die Schaffung eines integrierten, wettbewerbsfähigen, effizienten und benutzerfreundlichen Zahlungsverkehrsmarktes in Europa. |
Grenzüberschreitende Zahlungen in der EU | Legislativmaßnahme | Den Schwerpunkt der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 bilden die Themen in Artikel 15. Allerdings können auch die fortdauernde Integration des EU-Zahlungsverkehrsmarktes, Änderungen der Richtlinie über Zahlungsdienste, die gleichzeitig von der Kommission überarbeitet wird, und die Annahme der Verordnung über die SEPA-Umstellung zu wesentlichen Änderungen am Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 führen. Das Ziel ist die Schaffung eines integrierten, wettbewerbsfähigen, effizienten und benutzerfreundlichen Zahlungsverkehrsmarktes in Europa. |
Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch Hin zu einem integrierten europäischen Markt für Zahlungen per Karte, Internet und Mobiltelefon | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Die Integration des europäischen Marktes für den Massenzahlungsverkehr, genauer gesagt des digitalen Binnenmarktes, ist eine der Prioritäten, die in der Digitalen Agenda festgelegt sind. Die Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch sollen dabei helfen, einen wettbewerbsfähigeren, effizienteren, innovativeren und sichereren Markt für Zahlungsverkehr in Europa zu schaffen. |
Möglicher Rahmen für Krisenmanagement und Krisenbewältigung für Finanzinstitute, die keine Banken sind | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Im Anschluss an einen Bericht, in dem die Notwendigkeit einer Krisenmanagementregelung für Finanzinstitute, die keine Banken sind (zentrale Gegenparteien (CCP), Versicherungsgesellschaften, Hedgefonds usw.), geprüft wird, der Ende 2011veröffentlicht werden sollte, werden möglicherweise Rechtsvorschriften vorgeschlagen, die die Behörden mit den nötigen Befugnissen und Instrumenten ausstatten, um das Versagen von Finanzinstituten, die keine Banken sind, bewältigen zu können. |
Justiz, Grund- und Bürgerrechte | ||
Verordnung über eine EU-weite Telefon-Hotline für die Meldung vermisster Kinder | Legislativmaßnahme | Diese Verordnung ist eine Folgemaßnahme zur Mitteilung des Jahres 2010über die 116-Hotlines für die Meldung vermisster Kinder und stellt darauf ab, sicherzustellen, dass die Hotline 116in allen Mitgliedstaaten zufriedenstellend funktioniert. |
Europäisches Vertragsrecht im Bereich Versicherungsdienstleistungen | Legislativmaßnahme | Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels mit bestimmten Finanzprodukten (insbesondere Versicherungen) durch die Ausarbeitung europäischer vertragsrechtlicher Vorschriften im Bereich Finanzdienstleistungen. |
Gegenseitige Anerkennung von Rechtsverlusten | Legislativmaßnahme | Die Maßnahme soll gewährleisten, dass Rechtsverluste, die auf einem Urteil in einem strafrechtlichen Verfahren in einem Mitgliedstaat beruhen, in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. |
Prozesskostenhilfe in Strafverfahren | Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative werden gemeinsame Mindestvorschriften festgelegt, die sicherstellen, dass Verdächtige und Beschuldigte in Strafverfahren ab der Anklageerhebung bis zum Ende des Verfahrens bzw. des Berufungsverfahrens einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. |
Konsultation der europäischen Sozialpartner zur Überarbeitung der Richtlinie zum gleichen Entgelt | Nicht-Legislativmaßnahme | Angesichts des nach wie vor großen Lohngefälles zwischen Frauen und Männern in Europa (rund 18 %)konsultiert die Kommission die europäischen Sozialpartner bezüglich einer Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften mit dem Ziel, den Grundsatz der gleichen Bezahlung durchzusetzen. |
Zweite Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner zur Vereinbarkeit von Arbeits-, Familien- und Privatleben | Nicht-Legislativmaßnahme | Abhängig von den Ergebnissen der Konsultation schlägt die Kommission unter Umständen Maßnahmen mit zwei Zielen vor: Zum einen soll die Erwerbstätigenquote von Frauen gesteigert werden (da Frauen die Hauptverantwortung für die Betreuung von Kindern und sonstigen unterhaltsberechtigten Personen tragen) und zum anderen soll die demographische Herausforderung bewältigt werden. |
Europäisches Strafregisterinformationssystem für verurteilte Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) | Legislativmaßnahme | Mit dieser Maßnahme soll ein Register geschaffen werden, in dem von einem Gericht eines Mitgliedstaates verurteilte Drittstaatsangehörige erfasst werden. |
Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung | Legislativmaßnahme | Im Anschluss an eine Bewertung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 sollen mit deren Änderung gemeinsame Mindeststandards zur Anerkennung von Entscheidungen über die elterliche Verantwortung eingeführt werden, so dass Exequaturverfahren für solche Entscheidungen hinfällig werden. |
Grünbuch über die mögliche Ausweitung von Mindestverfahrensrechten | Nicht-Legislativmaßnahme | Grünbuch zum Bedarf an zusätzlichen Mindestverfahrensrechten für Beschuldigte und Verdächtige, die nicht Gegenstand früherer Legislativvorschläge (im Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte) waren. |
Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil-oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) | Legislativmaßnahme | Im Mittelpunkt der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 stehen die Effizienz der Übermittlungs- und Empfangsstellen und die praktische Umsetzung von Ersuchen um Weiterleitung eines Zustellungsantrags. Gemeinsame Mindeststandards könnten ebenfalls festgelegt werden. Mit dieser Initiative wird zudem die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates aufgehoben. |
Grünbuch über Mindestnormen für Zivilverfahren und erforderliche Folgemaßnahmen | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Einhaltung bestimmter Normen und Verfahrensgarantien ist eine Vorbedingung für grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Ziviljustiz. Die derzeitigen europäischen Rechtsinstrumente in diesem Bereich sind weder vollständig noch kohärent. Das Grünbuch soll eine Debatte über die Einführung gemeinsamer Mindestnormen für Zivilverfahren in der EU anstoßen. |
Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013: Fortschritte beim Beseitigen von Hindernissen für die Rechte der EU-Bürger | Nicht-Legislativmaßnahme | Ziel dieses Berichts ist die Bewertung der Fortschritte, die durch die Umsetzung der im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 angekündigten Maßnahmen im Hinblick auf die Gewährleistung der wirksamen Ausübung der Rechte der EU-Bürger erzielt wurden sowie die Ermittlung weiterer Maßnahmen, mit denen die übrigen Faktoren, die die Ausübung der Rechte der EU-Bürger nach wie vor behindern, vollends beseitigt werden können. |
Bericht über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten | Nicht-Legislativmaßnahme | Der Bericht enthält eine umfassende Übersicht darüber, wie die Richtlinie 2004/38/EG in einzelstaatliches Recht umgesetzt und in allen Mitgliedstaaten angewandt wird. Ferner umfasst er eine Gesamtbewertung der Auswirkungen der in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen und Hinweise auf Bereiche, in denen Verbesserungen möglich sind. |
Maritime Angelegenheiten und Fischerei | ||
Erhaltung der Fischbestände durch technische Maßnahmen für den Schutz von Meerestieren | Legislativmaßnahme | Mit diesem Vorschlag soll nach der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik ein neuer Rahmen für technische Maßnahmen für den Atlantik und die Nordsee ausgearbeitet werden, um den Schutz der biologischen Meeresschätze und die Minderung der Auswirkung der Fischerei auf Fischbestände und marine Ökosysteme zu gewährleisten. Der Vorschlag soll die vorhandenen technischen Maßnahmen vereinfachen und zusammenfassen, aber auch gegebenenfalls ihre Wirksamkeit steigern. Dies bezieht sich insbesondere auf die Maßnahmen, die in der Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates und ihren verschiedenen Änderungen festgelegt wurden, sowie auf andere technische Maßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1288/2009 des Rates und derzeit geltende Bestandserholungspläne. |
Weißbuch zur Meeresüberwachung | Nicht-Legislativmaßnahme | Diese Mitteilung enthält eine Bestandsaufnahme der bereits erzielten Fortschritte sowie Vorschläge für weitere Maßnahmen. Hierzu zählt das Erfassen der finanziellen Auswirkungen der Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums. |
Integration der Meeresüberwachung: die Umsetzung des gemeinsamen Informationsraums einschließlich der finanziellen Aspekte | Nicht-Legislativmaßnahme | Diese Mitteilung enthält eine Bestandsaufnahme der bereits erzielten Fortschritte sowie Vorschläge für weitere Maßnahmen. Hierzu zählt das Erfassen der finanziellen Auswirkungen der Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums. |
Festlegung bzw. Überarbeitung langfristiger Pläne für bestimmte Bestände und die Fischereien, die diese Bestände befischen (Pläne für mehrere Arten) | Legislativmaßnahme | Diese Pläne für mehrere Arten decken mehrere Fischbestände ab, die von denselben Fischereien und im selben Gebiet gefangen werden. Als Grundlage dienen die Bestimmungen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik. |
Schutz der finanziellen Interessen der EU | ||
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch die Verstärkung von Verwaltungs- und Strafverfahren einschließlich gegenseitiger Amtshilfe | Legislativmaßnahme | Regeln für den Austausch von Informationen, gegenseitige Amtshilfe und Sammlung von Beweismitteln, sofern diese nicht im Rahmen der Initiative zum Schutz der finanziellen Interessen im Jahr 2012 behandelt wurden; Artikel 325 Absatz 4 AEUV. |
Einsetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zum Schutz der finanziellen Interessen der Union | Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative sollen der Rahmen und die Voraussetzungen für die Einsetzung der Europäischen Staatsanwaltschaft dargelegt werden, die sich schwerpunktmäßig mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union befassen wird. |
Regionalpolitik; Beschäftigung, Soziales und Integration; Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums; Maritime Angelegenheiten und Fischerei | ||
Partnerschaftsverträge mit Mitgliedstaaten | Legislativmaßnahme | In den Partnerschaftsverträgen zwischen der Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten sind die Verpflichtungen der Partner auf nationaler und regionaler Ebene sowie die der Kommission dargelegt. Diese stehen im Zusammenhang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 und den einzelstaatlichen Reformprogrammen. Mit den Verträgen wird ein integriertes Konzept für die territoriale Entwicklung festgelegt, das im Rahmen der Kohäsionspolitik, der Entwicklung des ländlichen Raums und der Meeres-und Fischereipolitik mit Mitteln gestützt wird, und sie enthalten Ziele, strategische Investitionen und eine Reihe von Konditionalitäten. |
Steuern und Zollunion | ||
Initiative zum Schlichtungsverfahren bei grenzüberschreitenden Steuerstreitigkeiten | Legislativmaßnahme | Trotz der vorhandenen Instrumente (Schlichtungsübereinkommen und Doppelbesteuerungsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten) bleiben zu viele langwierige Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU ungelöst. |
Zollsanktionen | Legislativmaßnahme | Diese Initiative hat zwei Ziele: Sie soll zum einen die Einhaltung der Zollvorschriften verbessern, indem die Defmition und Einstufung von Straftaten und dementsprechend die Zollsanktionen angeglichen werden, und zum anderen eine Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer bezüglich Zollsanktionen sicherstellen. |
Handel | ||
Aktualisierung handelspolitischer Schutzinstrumente der EU | Legislativmaßnahme | Änderung der Antidumping- und der Antisubventionsgrundverordnung. |
Verkehr | ||
E-freight | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Ziel der Initiative ist die Schaffung des geeigneten Rahmens für die Angleichung des elektronischen Informationsflusses an den materiellen Güterfluss zur Unterstützung der Planung, Durchführung, Überwachung und Berichterstattung über den multimodalen Güterverkehr, für die Gewährleistung der Haftung für den intermodalen Verkehr und für die Förderung des sicheren und sauberen Frachtverkehrs. |
Rahmen für die künftige EU-Hafenpolitik einschließlich Legislativvorschlägen | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Diese Initiative wird den Häfen helfen, die zunehmenden Frachtmengen zu bewältigen und somit nahtlose Logistikketten zu ermöglichen. Ferner werden mit der Initiative die Beschränkungen für die Erbringung von Hafendienstleistungen überprüft und die Transparenz bei der Finanzierung von Häfen verstärkt und die Verwendung öffentlicher Mittel für die verschiedenen Hafentätigkeiten zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen klarer offengelegt. Ein weiteres Element ist die Schaffung gegenseitig anerkannter Rahmenbestimmungen für die Ausbildung von Hafenarbeitern in den verschiedenen im Hafen vorhandenen Bereichen. |
Paket zum Binnenmarkt im Landverkehr: (1) Bericht über die Lage auf dem Güterkraftverkehrsmarkt | Nicht-Legislativmaßnahme | In dem Bericht werden die Lage auf dem Güterkraftverkehrsmarkt analysiert und die Wirksamkeit von Kontrollen sowie die Entwicklung der Beschäftigungsbedingungen des Berufszweigs bewertet. Ferner wird bewertet, wie weit die Harmonisierung der Vorschriften unter anderem in den Bereichen Durchsetzung, Straßenbenutzungsgebühren sowie soziale und sicherheitstechnische Rechtsvorschriften fortgeschritten ist und was noch getan werden muss. Der Bericht bestimmt zudem, wie und wann die Kabotage weiter geöffnet werden kann. |
(2) Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt und zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers | Legislativmaßnahme | Das Paket wird für eine weitere Öffnung des Kabotagemarktes sorgen. Eine solche Öffnung könnte die Effizienz deutlich steigern, indem sie die Zahl der unmötigen Leerfahrten der Fahrzeuge mindert. Zudem enthält das Paket möglicherweise Bestimmungen über in der Kabotage beschäftigte mobile Arbeitnehmer, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die bestehenden Vorschriften über die Zulassung zu dem Berufszweig werden unter Umständen ausgeweitet (z. B. Ausweitung auf Spediteure) und weiter harmonisiert (z. B. in Bezug auf die Niederlassung und die fmanzielle Leistungsfähigkeit). Mit dem Vorschlag werden die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 über den Zugang zum Markt und die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 über die Zulassung zum Beruf geändert. |
(3) Mindestvorschriften überSanktionen und ihre Durchsetzung im gewerblichen Straßenverkehr | Legislativmaßnahme | Mit der Richtlinie werden gemeinsame Mindestvorschriften über die Defmition von Verstößen und Sanktionen einschließlich Straftaten im Bereich des gewerblichen Straßenverkehrs festgelegt. Eine solche Harmonisierung trägt dazu bei, Wettbewerbsverzerrungen und ungleiche Behandlung bei Verstößen zu reduzieren. |
(4) Gebührensysteme fürStraßenfahrzeuge | Legislativmaßnahme | Die Initiative fördert eine systematischere Nutzung entfernungsbezogener Mautsysteme, die die Infrastrukturkosten und die externen Kosten auf der Grudlage des Prinzips der Kostentragung durch die Verursacher und Nutzer widerspiegeln. Im Rahmen der Initiative wird die schrittweise Einführung eines harmonisierten Mautsystems für Lastkraftwagen geprüft, das bestehende zeitabhängige Entgelte (Eurovignette und einzelstaatliche Vignetten) und mögliche andere Entgelte (z. B. Kraftfahrzeugsteuern) EU-weit ersetzen könnte. Möglicherweise enthält die Initiative auch einen Rechtsrahmen für die Erhebung von Pkw-Maut sowie Bestimmungen über elektronische Mautsysteme, sofern deren Interoperabilität gemäß der Richtlinie 2004/52/EG nicht erreicht wurde. |
Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik | ||
Jährliches Erweiterungspaket 2014 | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Kommission wurde vom Rat ersucht, regelmäßig über die Kandidatenländer und die potenziellen Kandidaten Bericht zu erstatten. Das Strategiepapier der Kommission ermöglicht dem Europäischen Rat, alljährlich zum Jahresende die wichtigsten erweiterungsspezifischen strategischen Leitlinien festzulegen. Das Erweiterungspaket umfasst auch die Überwachung Kroatiens vor seinem Beitritt. |
Umwelt | ||
Ziele der geltenden Abfallvorschriften | Legislativmaßnahme | Vorschlag zur Überarbeitung der Ziele der Abfallrahmenrichtlinie und der Abfallstromrichtlinie(n) im Hinblick auf eine höhere Ressourceneffizienz der EU. |
Vermeidungsziele der Deponierichtlinie | Legislativmaßnahme | Überarbeitung der geltenden Vermeidungsziele der Deponierichtlinie und Vorschlag neuer Vermeidungsziele für andere Abfallströme zwecks schrittweisen Umstiegs auf eine Nulldeponierung bis spätestens 2050. |
Umwelthaftung | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Bewertung der Umsetzung der Richtlinie zur Umwelthaftung und erforderlichenfalls Überarbeitung der Richtlinie. |
Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt | Nicht-Legislativmaßnahme | Das Follow-up wird die Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 einschließen. |
Justiz, Grund- und Bürgerrechte | ||
Grünbuch zu Aspekten des internationalen Privatrechts | Nicht-Legislativmaßnahme | Grünbuch über die gerichtliche Zuständigkeit, die geltenden Rechtsvorschriften und sich auf die Anerkennung beziehende Fragen im Zusammenhang mit der Eintragung und der Mobilität von Unternehmen, Vereinigungen und sonstigen juristischen Personen einschließlich sich auf Unternehmen, Vereinigungen und sonstige juristische Personen beziehender Aspekte und Vorschriften. |
Verbesserung der Kohärenz der EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts | Legislativmaßnahme | Sicherstellung der Kohärenz der zivilrechtlichen Verfahren in der EU und Festlegung einheitlicher verfahrensrechtlicher Mindeststandards für Zivilprozesse. |
Steuern und Zollunion | ||
Festlegung einer endgültigen Regelung für die Besteuerung des Intra-EU-Handels | Legislativmaßnahme | Der Vorschlag stellt darauf ab, die neue endgültige Regelung für die in Bezug auf die MwSt. geltende Besteuerung des Intra-EU-Handels festzulegen und den Übergangscharakter der geltenden Regelungen zu beenden. Er ist mit der Reform der geltenden MwSt.-Regelung der EU verbunden, die zu einer effizienteren und robusteren Steuerregelung für den Einheitlichen Binnenmarkt führen soll. |
Verkehr | ||
Intelligente Ticketausstellung, multimodale Fahrpläne, Auskunft,Onlinebuchung | Legislativmaßnahme oder Nicht-Legislativmaßnahme | Dieser Legislativvorschlag könnte Bestimmungen über den Informationszugang, den Datenaustausch und die Haftung enthalten. |
Begrenzung der Stickoxidemissionen (N0x) im Luftverkehr | Legislativmaßnahme oder Nicht-Legislativmaßnahme | Die Kommission wird sich im Anschluss an eine gründliche wissenschaftliche Bewerti.mg mit der Frage der Stickoxidemissionen im Luftverkehr befassen. |
Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Nr. | Bezeichnung | Art der Initiative | Auf Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands gerichtete Aspekte der Initiativen | Von einer Vereinfachung und der Verringerung desVerwaltungsaufwands profitierende Kreise | Annahme |
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Landwirtschaft | |||||
1 | Durchführungsbestimmungen für GAP-Zahlungen mit Auflagenbindung | Legislativmaßnahme | Die geltenden Auflagenvorschriften (Verordnungen (EG) Nr. 1122/2009 und Nr. 065/2011) erlauben es den Mitgliedstaaten, keine Sanktionen gegen Landwirte zu verhängen, wenn die Nichteinhaltung der Auflagen als geringfügig eingestuft werden kann oder die zu verhängende Strafe nicht mehr als 100 EUR beträgt. In beiden Fällen muss die Behörde anschließend zu 100 % prüfen, ob die Nichterfüllung behoben wurde. Anpassung der Rechtsvorschriften an den Vertrag von Lissabon nebst Vereinfachung sowie Herabsetzung der Nachprüfungsquote auf 20 % auf der Grundlage einer Risikoanalyse. | Landwirte und Behörden der Mitgliedstaaten | 2012 |
Digitale Agenda | |||||
2 | Europaweiter Rahmen für die elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Signatur | Legislativmaßnahme | Steigerung der Nutzbarkeit von elektronischen Signaturen und Sicherstellung grenzüberschreitender Interoperabilität durch gegenseitige Anerkennung der verschiedenen nationalen elektronischen Personalausweise. Die elektronische Signatur sollte so einfach zu handhaben sein wie eine handschriftliche Signatur, um den elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden zu erleichtern. Die gegenseitige Anerkennung der verschiedenen nationalen elektronischen Personalausweise in der gesamten EU würde es den Bürgern und Unternehmen erlauben, mithilfe ihrer nationalen elektronischen Personalausweise in allen Mitgliedstaaten Zugang zu den Online-Diensten der nationalen Verwaltungen und Behörden zu erhalten und so die Verfahren erheblich zu beschleunigen. | Unternehmen, Bürger und Behörden | 2012 |
Beschäftigung, Soziales und Integration | |||||
3 | Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Arbeitnehmerbeteiligung | Legislativmaßnahme | Ermittlung möglicher Verbesserungen der Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 bei gleichzeitiger Vereinfachung der Bestimmungen zur Arbeitnehmerbeteiligung in der SE (Societas Europea). Je nach den Ergebnissen der Konsultation der Sozialpartner sind u.a. Vereinfachungen in folgenden Bereichen möglich: Arbeitnehmerbeteiligung im Falle von Änderungen nach der Eintragung der SE, bessere Verknüpfung der nationalen und der transnationalen Beteiligungsebene und Mitbestimmung auf Unternehmensgruppenebene. | Untemehmen und Arbeitnehmer | 2013 |
4 | Ergänztmg des Statuts der Europäischen Genossenschaft (SCE) hinsichtlich der Arbeitnehmerbeteiligung | Legislativmaßnahme | Ermittlung möglicher Vereinfachungen der Richtlinie 2003/72/EG des Rates. Je nach den Ergebnissen der Konsultation der europäischen Sozialpartner sind u.a. Vereinfachungen in folgenden Bereichen möglich: Anwendung der Auffangregelung bei der Eintragung der SCE, Anpassung der Arbeitnehmerbeteiligung im Falle von Änderungen nach der Eintragung, Festlegung einer Mindestzahl an Arbeitnehmern pro Mitgliedstaat für das Mitwirkungsrecht im besonderen Verhandlungsgremium und/oder Verkürzung der Verhandlungsfrist, bessere Verknüpfung der nationalen und der europäischen Beteiligungsebene. | Untemehmen und Arbeitnehmer | 2013 |
Energie | |||||
5. | Meldung innergemeinschaftlicher Verbringungen von Nukleargütern | Legislativmaßnahme | Uneingeschränkte Nutzung des Binnenmarktes in Bezug auf den europäischen Nuklearsektor. Das aktuelle System, das eine vorherige Genehmigung von innergemeinschaftlichen Verbringungen nicht empindlicher Nuldeargüter erforderlich macht, ist ein nicht angemessenes Verfahren zur Erhebung der Informationen, die die Mitgliedstaaten zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation im Rahmen des Zusatzprotokolls erheben müssen. Daher wird u.a. angedacht, das Genehmigungsverfahren durch ein Meldeverfahren zu ersetzen. Die gewählte Lösung soll den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen und Verwaltungen der Mitgliedstaaten verringern. | Unternehmen und Behörden der Mitgliedstaaten | 2012 |
Europäische Statistiken | |||||
6 | Vierteljährliche Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen | Legislativmaßnahme | Verringerung der Meldepflichten der mitgliedstaatlichen Behörden in Bezug auf die vierteljährlichen Übermittlung der Konten des Staates flir nichtfinanzielle Transaktionen (Verordnung (EG) Nr. 1221/2002): Letztere sollen nicht mehr in zwei separaten, sondern in einer einzigen Tabelle vorzulegen sein. | Behörden der Mitgliedstaaten | 2012 |
7 | Betriebsstrukturerhebungen (nach 2013) | Legislativmaßnahme | Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Befragten bezüglich der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 durch: a) Änderung der Struktur der Erhebungen und b) Möglichkeit zum Rückgriff auf andere geeignete Datenquellen und Register der landwirtschaftlichen Betriebe. | Landwirte und Behörden der Mitgliedstaaten | 2012 |
Gesundheit und Verbraucherschutz | |||||
8 | Amtliche Kontrollen entlang der Lebensmittelkette | Legislativmaßnahme | Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zwecks Erhöhung der Effizienz der entlang der Lebensmittelkette durchgeführten amtlichen Kontrollen durch Befassung mit spezifisch regulierten Bereichen (Rückstände) und Unstimmigkeiten und Diskrepanzen bei der Umsetzung (Gebühren) sowie durch Einführung eines flexibleren, risikobasierten Konzepts flir Grenzkontrollen. Die Richtlinien 96/23/EG, 97/78/EG und 91/496/EWG sind ebenfalls betroffen. | Behörden der Mitgliedstaaten, Wirtschaftsteilnehmer und Ausfuhrdrittländer | 2012 |
9 | Verkehr mit Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen zur Innovationsförderung im Bereich Saatgut | Legislativmaßnahme | Die Initiative stellt darauf ab, im Hinblick auf die Globalisierung, die Spezialisierung und die Entwicklung neuer Nutzungsmöglichkeiten für Agrarrohstoffe sowie angesichts der veränderten Erwartungen der Gesellschaft hinsichtlich der Vereinbarkeit von Landwirtschaft und natürlicher Umwelt Innovationen zu fördern, Verwaltungslasten abzubauen und für Flexibilität innerhalb des Regelungsrahmens zu sorgen. Indem zwölf Richtlinien über Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen durch einen einzigen Rechtsakt ersetzt werden, werden die Rechtsvorschriften modernisiert und vereinfacht. | Züchter neuer Pflanzensorten, Lieferanten von Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial, Landwirte und sonstige Nutzer von Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial, Verarbeiter von landwirtschaftlichen Rohstoffen, Endverbraucher, Behörden der Mitgliedstaaten und Gemeinschaftliches Sortenamt | 2012 |
10 | Klinische Versuche (gemäß Richtlinie 2001/20/EG) zur Förderung der klinischen Forschung und Innovation in der Arzneimittelindustrie | Legislativmaßnahme | Überarbeitung der Richtlinie 2001/20/EG über klinische Prüfungen zwecks Verbesserung der Kenntnisse und Verstärkung der Innovation im Bereich der klinischen Forschung. Dabei wird voraussichtlich auf folgende Themen eingegangen: Verkürzung administrativer Verzögerungen, Vermeidung abweichender Entscheidungen in der EU und Straffung der Meldeverfahren. | Unternehmen (Hersteller) und Behörden der Mitgliedstaaten | 2012 |
11 | Maßnahmenpaket bestehend aus: | ||||
1) Tierarzneimittelrecht | |||||
Legislativmaßnahme | Erhöhung der Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln auf dem Markt, insbesondere für die Behandlung von Krankheiten, die weniger wichtige Arten betreffen oder nur selten auftreten. Abbau der Verwaltungslasten von Unternehmen durch Verschlankung des Genehmigungsverfahrens für Tierarzneimittel unter Berücksichtigung der öffentlichen Gesundheit, der Tiergesundheit und der Umwelt. | Landwirte, Hersteller von Tierarzneimitteln, Vertriebe,Behörden der Mitgliedstaaten | 2012 | ||
12. | 2) Fütterungsarzneimittelrecht | Legislativmaßnahme | Durch die Überarbeitung der Richtlinie 90/167/EWG zur Festlegung der Bedingungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Fütterungsarzneimitteln soll der Geltungsbereich der Richtlinie gegenüber den anderen Fütterungsarzneimittelrechtsvorschriften und den Tierarzneimittelrechtsvorschriften abgeklärt werden, um das Verhältnis zwischen Verwaltung über Arzneimittel und Verwaltimg über Fütterungsarzneimittel zu klären und die verschiedenen Methoden des Einsatzes von Tierarzneimitteln in Bezug auf ihre Kosten, ihre Sicherheit und ihre Effizienz zu behandeln. Die Initiative soll für einheitliche Bedingungen in der EU sorgen, damit eine sichere und effiziente Verwendung von Fütterungsarzneimitteln gewährleistet ist. | Landwirte, Hersteller von Medizinalfutter, Vertriebe,Behörden der Mitgliedstaaten | 2012 |
13. | Zusammengesetzte Erzeugmisse und Fleischuntersuchung (Hygiene-Paket) | Legislativmaßnahme | Zusammengesetzte Erzeugmisse Anpassung der geltenden Tiergesundheitsvorschriften über die Einfuhr zusammengesetzter Erzeugmisse an die Vorschriften über die öffentliche Gesundheit und Verbesserung des Wettbewerbs zwischen Drittländern und Mitgliedstaaten. Einführung einer einheitlichen Bescheinigung, die sowohl für die Zertifizierung für die öffentliche Gesundheit als auch für die Tiergesundheit sowie für sämtliche Arten von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs gelten soll (Verringerung der Verwaltungslast). | Wirtschaftsteilnehmer, Binnenmarkthändler, Einführer, Verbraucher, Behörden der Mitgliedstaaten, Kommission | 2012 |
Fleischuntersuchung | |||||
Überarbeitung der Fleischuntersuchungsvorschriften zwecks Anpassung an epidemiologische Trends bei bestimmten Zoonosen. Neue Risiken sollen besser abgedeckt werden, wohingegen die Aufmerksamkeit gegenüber begrenzten Risiken im Rahmen eines stärker risikobasierten Ansatzes vermindert werden soll, wodurch der Prozess vereinfacht und die Verwaltungslast verringert wird. Die Initiative wird zusammen mit wichtigen Handelspartnern in Drittländern entwickelt, um die Ausfuhr zu erleichtern. | |||||
Innere Angelegenheiten | |||||
14 | EU-Einwanderungskodex Richtlinie 2009/50/EG, Richtlinie 2005/71/EG, Richtlinie 2004/114/EG, Richtlinie 2003/19/EG und Richtlinie2003/86/EC | Legislativmaßnahme | Zusammenlegung sämtlicher Rechtsvorschriften für den Einwanderungsbereich, beginnend mit den fünf geltenden Richtlinien für die die legale Zuwanderung. Verbesserte Abstimmung zwischen den Rechtsakten, größere Transparenz und bessere Ermittlung etwaiger Lücken. Dabei werden die Ergebnisse der anstehenden Berichte über die Anwendung der Einzelrichtlinien berücksichtigt werden. | Behörden der Mitgliedstaaten, Drittstaatsangehörige, die sich bereits in der EU niedergelassen haben oder die dies vorhaben, Arbeitgeber, Forschungsinstitute | 2013 |
15 | - Überarbeitung des Schengener Grenzkodexes (Verordnung (EG) Nr. 081/2009) | Legislativmaßnahme | Zusammenführung mehrerer Änderungen zu einem Rechtsakt, darunter die sich auf die Verwendung des Visa-Informationssystem beziehende Änderung und die im Jahr 2011 angenommenen Änderungen. | Behörden der Mitgliedstaaten | 2013 |
Industrie und Unternehmen | |||||
16 | Persönliche Schutzausrüstung | Legislativmaßnahme | Überarbeitung und Anpassung der Richtlinie 89/686/EWG an den neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten. Klärung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, damit diese von den Herstellern, den Marktaufsichtsbehörden und den benannten Stellen leichter angewendet werden kann. Vereinfachung der Gesundheits-und Sicherheitsanforderungen sowie der Konformitätsbewertungsverfahren. | Unternehmen (Hersteller) | 2012 |
17 | . Seilbahnen für den Personenverkehr | Legislativmaßnahme | Überarbeitung und Anpassung der Richtlinie 2000/9/EG EG an den neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten. Vereinfachung der Richtlinie durch Präzisierung der wichtigsten Begriffe und Definitionen sowie des sachlichen Geltungsbereichs, damit die Richtlinie kohärenter wird und von den Herstellern, den einzelstaatlichen Behörden und allen sonstigen Beteiligten leichter angewendet werden kann. | Unternehmen (Hersteller) | 2012 |
18 | Düngemittel | Legislativmaßnahme | Vereinfachung der Verfahren für das Inverkehrbringen von Düngemitteln einschließlich neuer Arten von Düngemitteln, Wachstumsstoffen und Bodenverbesserungsmitteln sowie Abbau der Verwaltungslast von Unternehmen und Behörden durch Aufhebung der Verordnung (EG) 2003/2003. Dadurch soll zudem der Handel mit Drittländern vereinfacht werden. | Unternehmen (Hersteller) | 2012 |
19 | Verbrennungsmotoren mobiler Maschinen und Geräte | Nicht- Legislativ- maßnahme | Am 1. Januar 2014 tritt eine neue Abgasnorm (Phase IV) für Verbrennungsmotoren mobiler Maschinen und Geräte in Kraft. Bereits ein Jahr vorher dürfen Typgenehmigungen nur noch für Motoren erteilt werden, die die neue Abgasnorm erfüllen. Im Wege dieser Initiative sollen neue Leistungsanforderungen für die Erprobung derartiger Motoren in die geltende Richtlinie 97/68/EG aufgenommen werden. | Behörden der Mitgliedstaaten (technische Dienste) undUnternehmen (Hersteller) | 2012 |
Binnenmarkt und Dienstleistungen | |||||
20 | Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) | Legislativmaßnahme | Vereinfachung Statuts der Europäischen Gesellschaft (SE) nach der Verordnung 2001/2157/EG im Zusammenhang mit einer möglichen allgemeinen legislativen Überarbeitung. Abbau von Meldepflichten im Zusammenhang mit der Berichterstattung, der Informationsveröffentlichung, dem Rückgriff auf unabhängige Sachverständige und den Anforderungen in Bezug auf Sitzungen. | Europäische Aktiengesellschaften und Unternehmen in der EU, die eine Europäische Aktiengesellschaft gründen wollen | 2013 |
Justiz, Grund- und Bürgerrechte | |||||
21 | Wahlen zum Europäischen Parlament | Legislativmaßnahme | Verringerung der gemäß der Richtlinie 93/109/EG geltenden administrativen Anforderungen an Bürger und einzelstaatliche Behörden bei Europa-Wahlen und Verbesserung der Effizienz des geltenden Verfahrens zur Durchsetzung der Bestimmung, dass der Wahlberechtigte bei ein und derselben Europa-Wahl nicht in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten seine Stimme abgeben darf. | Bürger und Behörden der Mitgliedstaaten | 2012 |
22 | Pauschalreisen | Legislativmaßnahme | Überarbeitimg der Richtlinie 90/314/EWG des Rates zwecks Modernisierung der geltenden Verbraucherschutzbestimmungen für den Erwerb von Pauschalreisen (insbesondere über das Internet) sowie Vereinfachung des Abschlusses von in anderen Mitgliedstaaten angebotenen Pauschalreisen. | Bürger und Verbraucher | 2012 |
Für kleine und kleinste Reisebüros, die Pauschalreisen anbieten, die ausschließlich in einem Mitgliedstaat erfolgen, soll die Anwendung der gegenwärtig geltenden Vorschriften vereinfacht und gelockert werden können | |||||
23 | Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten | Legislativmaßnahme | Überarbeitimg der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten zwecks Verbesserung der Effizienz der Übermittlungs- und Empfangsstellen sowie bei der praktischen Erledigung von Zustellungsanträgen. Mögliche Einführung von einheitlichen Mindeststandards. | Bürger und Behörden der Mitgliedstaaten | 2013 |
Vereinfachung durch Einführung der elektronischen Zustellung (raschere Zustellung, weniger Bürokratie) sowie von einheitlichen Zustellungsverfahren für die verschiedenen Akte. | |||||
24 | Verbesserung der Kohärenz der EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts | Legislativmaßnahme | Sicherstellung der Kohärenz der geltenden europäischen Verfahren im Zivilprozess und Einführung einheitlicher verfahrensrechtlicher Standards für Zivilprozesse. | Bürger und Behörden der Mitgliedstaaten | 2014 |
Maritime Angelegenheiten und Fischerei | |||||
25 | Langfristige Pläne für bestimmte Fischbestände und die Fischereien, die diese Bestände befischen (multispezifische Pläne) | Legislativmaßnahme | Verringerung der Zahl von Rechtsvorschriften über multispezifische Pläne, Vereinfachungen und Klarstellungen für Fischer und Vereinfachung der behördlichen Kontrolle und Durchsetzung der Pläne. | Fischer und Behörden der Mitgliedstaaten | 2013 |
26 | Erhaltung der Fischbestände durch technische Maßnahmen ZUM Schutz von Meereslebewesen | Legislativmaßnahme | Vereinfachung durch Abschaffung bestimmter unnötiger oder nicht durchsetzbarer Aspekte der geltenden technischen Maßnahmenregelung und Einführung eines zielgerichteten Ansatzes für bestimmte Elemente des neuen Rechtsrahmens, bei denen die Beweislast bei den Betroffenen bleiben soll. | Fischereisektor (Fischer), Behörden, Kontrollstellen und Forschungseinrichtungen der Mitgliedstaaten. | 2013 |
Verkehr | |||||
27 | - Überarbeitung der Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe | Legislativmaßnahme | Verbesserung der Sicherheit und Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bei verschiedenen für internationale Reisen oder Inlandsreisen eingesetzten Fahrgastschiffarten. Vereinfachung und Klärung des geltenden Rechtsrahmens durch Rücknahme bestimmter zu weit gehender Bestimmungen für Kleinschiffe und kleine Schifffahrtsgesellschaften. | Gesamter Seeverkehrssektor: Schiffe, Besatzungen, Schifffahrtsgesellschaften, Frachtunternehmen, Häfen, zahlreiche Behörden der Mitgliedstaaten (Regulierungsbehörden, Verteidigungsbehörden, Such- und Rettungsdienste, Umweltschutzdienste usw.), Küstengebiete, Fischereifahrzeuge, die Meeresumwelt allgemein, Bürger, Europäische Kommission und EU-Agenturen | 2012 |
28 | Einheitlicher europäischer Luftraum | Legislativmaßnahme | Bessere Anpassung der beiden Regelungsrahmen über den einheitlichen europäischen Luftraum (SES) (Verordnungen (EG) Nr. 549-552/2004 und Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit). Durch das SES2- Paket von 2009 wurden die älteren SES-Verordnungen nicht hinreichend geändert, so dass der Regelungsansatz für bestimmte technische Fragen nicht klar genug war. | Sämtliche Akteure des Luftfahrtsektors | 2014 |
Entwurf
Anhang III
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge2
Nr. | KOM/SEK - Interinstitutionelle Referenz | Bezeichnung | Begründung für die Rücknahme | Annahme durch die Kommission mitgeteilt im Amtsblatt |
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Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik | ||||
1 | KOM (2007) 0743-Teil 1 2007/0255/APP 2007/0255(AVC) | Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits | Die Rücknahme erfolgt aus technischen Gründen. Die Unterzeichnung fand am 29. April 2008 statt. Der Vorschlag wurde zusammen mit dem Vorschlag KOM (2007) 743-2 vorgelegt, der sich auf den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits bezieht und nach wie vor in Kraft ist, da das Ratifizierungsverfahren noch läuft. | C 55 vom 28.2.2008, S. 6 |
Umwelt | ||||
2 | KOM (2004) 532 2004/0183/COD | Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung humaner Fangnormen für bestimmte Tierarten | Der Vorschlag wurde vom Europäischen Parlament abgelehnt. Die Kommission wird andere Alternativen prüfen. | C 13 vom 19.1.2005, S. 6 |
Innere Angelegenheiten | ||||
3 | KOM (2009) 90 2009/0025/COD | Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Bezug auf Visa für den längerfristigen Aufenthalt und Ausschreibungen im Schengener Informationssystem | Die Rücknahme erfolgt aus technischen Gründen. Infolge einer Änderung der Rechtsgrundlage und des rechtlichen Verfahrens im Dezember 2009 wurde der Vorschlag in KOM (2009) 91 integriert. Der neue Vorschlag wurde als Verordnung (EU) Nr. 265/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2010 zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt angenommen. | C 76 vom 25.3.2010, S. 20 |
4 | KOM (2009) 554 | Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus (Neufassung) | Obsolet: ersetzt durch Neufassungsvorschlag KOM (2011) 319. | C 26 vom 28.1.2011, S.16 |
5 | KOM (2009) 618 | Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Gemeinschaft in Bezug auf einen Mechanismus zur Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption zu vertreten ist, welcher auf der dritten Sitzung der Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens angenommen werden soll (Doha / Katar, 9. - 13. November 2009) | Obsolet: Auf der dritten Sitzung der Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens in Doha (9.- 13. November 2009) wurde die Entschließung 3/1 mit dem Titel "Überprüfungsverfahren" angenommen. | C 26 vom 28.1.2011, S. 14 |
6 | KOM (2008) 676 | Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen (CIWIN) | Das CIWIN wurde inzwischen als ein nicht obligatorisches System definiert, in dessen Rahmen keine personenbezogenen Daten oder als Verschlußsache eingestuften Informationen verarbeitet werden dürfen. Unter diesen Bedingungen ist für den Betrieb des Systems keine Rechtsgrundlage erforderlich, weshalb der Vorschlag zurückgenommen werden muss. | |
Binnenmarkt und Dienstleistungen | ||||
7 | KOM (2000) 412 endgültig - 2000/0177/CNS | Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinschaftspatent | Vorschlag wurde ersetzt durch die aktuellen Vorschläge KOM (2011) 215 (Vorschlag für eine Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes) und KOM (2011) 216 (Vorschlag für eine Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen). | Vorschlag veröffentlicht in ABI. C 337E vom 28.11.2000, S. 278. |
8 | KOM (2003) 827 2003/0326/CNS | Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Übertragung der Zuständigkeit in Gemeinschaftspatentsachen auf den Gerichtshof | Überholt infolge der Annahme der aktuellen Vorschläge KOM (2011) 215 (Vorschlag für eine Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes) und KOM (2011) 216 (Vorschlag für eine Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen). | C 96 vom 21.4.2004, S.36 |
9 | KOM (2003) 828 2003/0324/COD | Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung des Gemeinschaftspatentgerichts und betreffend das Rechtsmittel vor dem Gericht erster Instanz | Überholt infolge der Annahme der aktuellen Vorschläge KOM (2011) 215 (Vorschlag für eine Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes) und KOM (2011) 216 (Vorschlag für eine Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen). | C 96 vom 21.4.2004, S. 36 |
10 | KOM (2008) 194 2008/0083/COD | Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 68/151/EWG und 89/666/EWG des Rates im Hinblick auf die Veröffentlichungs- und Übersetzungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen | Über den Vorschlag wurde keine Einigung erzielt, und es ist auch nicht damit zu rechnen, dass jemals eine qualifizierte Mehrheit diesen Vorschlag befürworten wird. | C 76 vom 25.3.2010, S. 1 |
Rechtliche Fragen | ||||
11 | KOM (2007) 587 2007/0206/CNS | Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierte Fassung) | Ersetzt durch den geänderten Vorschlag KOM (2010) 641, auf dessen Grundlage die Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 angenommen wurde. | C 4 vom 9.1.2009, S. 9 |
12 | KOM (2008) 691 2008/0206/CNS | Vorschlag fiir eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (kodifizierte Fassung) | Ersetzt durch Neufassungsvorschlag KOM (2010) 784. | |
13 | KOM (2009) 323 2009/0083/CNS | Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einführung des Euro (kodifizierte Fassung) | Die Rechtsgrundlage wurde durch den Vertrag von Lissabon aufgehoben. Daher kann keine kodifizierte Fassung des Vorschlags angenommen werden. | C 296 vom 30.10.2010, S. 11 |
KOM (2009) 530 2009/0149/COD | Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs (kodifizierte Fassung) | Ersetzt durch den Neufassungsvorschlag KOM (2010) 505. | C 26 vom 28.1.2011, S. 13 | |
Maritime Angelegenheiten und Fischerei | ||||
KOM (2009) 120 2009/0038/CNS | Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea | Aufgnmd der gewaltsamen Niederschlagung von Bürgerprotesten durch Regierungstruppen der Republik Guinea am 28. September 2009 hat der Rat beschlossen, die vorläufige Anwendung des Protokolls einzustellen und das Abkommen nicht abzuschließen. Daher muss der Vorschlag über den Abschluss des Abkommens zurückgezogen werden. | C 296 vom 30.10.2010, S. 2 | |
Regionalpolitik | ||||
KOM (2005) 108 endgültig 2005/0033/COD | Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union | Der Vorschlag wird seit 2006 im Rat blockiert, da die Mitgliedstaaten noch immer Vorbehalte dagegen haben, an den Grundsätzen und der Funktionsweise des Solidaritätsfonds größere Änderungen vorzunehmen, so dass für die Zukunft nicht mit Fortschritten gerechnet werden kann. Die Kommission hat in ihrer am 6. Oktober 2011 angenommenen Mitteilung "Die Zukunft des Solidaritätsfonds der Europäischen Union" (KOM (2011) 613) in Punkt 6 angekündigt, dass sie den Vorschlag aus dem Jahr 2005 zurückziehen und andere Möglichkeiten ausloten wird. | C 49 vom 28.2.2006, S. 38 | |
Steuern und Zollunion | ||||
17. | KOM (2007) 52 endgültig 2007/0023/CNS | Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96/EG hinsichtlich der Anpassung der Sonderregelungen für die Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls und der Koordinierung der Besteuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl | Der Vorschlag ist durch die Annahme des Vorschlags zur Besteuerung von Energieerzeugnissen (KOM (2011) 169) hinfällig geworden. | C 181 vom 3.8.2007, S. 5 |
- 2. Am Tag der Veröffentlichung dieser Liste im Amtsblatt der Europäischen Union gelten die Vorschläge als zurückgezogen.