Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA) KOM (2008) 583 endg.; Ratsdok. 13644/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 02. Oktober 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 29. September 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 30. September 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 503/03 (PDF) = AE-Nr. 032489

Begründung

1. Kontext des Vorschlages

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Heute können die EU-Bürger sich in jedem Land der Europäischen Union niederlassen und dort arbeiten, und die Unternehmen können unionsweit ihrer Handels- und Geschäftstätigkeit nachgehen. Dabei haben sie häufig Verwaltungsformalitäten zu erledigen, wobei der Kontakt mit den Behörden der Mitgliedstaaten zunehmend in elektronischer Form erfolgt. Um diese elektronische Interaktion mit Bürgern und Unternehmen zu vereinfachen, haben die Mitgliedstaaten ihre Verwaltungen schrittweise umgebaut und die Geschäftsabläufe und den Umgang mit Bürgern und Unternehmen verbessert; dies ging in der Regel mit einer Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten sowie mit einer Steigerung der Effektivität und Effizienz der staatlichen Stellen einher.

Allerdings besteht ein erhebliches Risiko, dass dieser Umbau aufgrund seiner nationalen Dimension und des Mangels an Interoperabilität auf europäischer Ebene zum Entstehen technologischer Schranken ("E-Barrieren") führt, so dass die Bürger und Unternehmen mit den Behörden anderer Mitgliedstaaten nicht ebenso bequem interagieren können wie die dort ansässigen Bürger und Unternehmen. Dies könnte das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und die damit verknüpften Grundfreiheiten beeinträchtigen, was sich wiederum negativ auf die Offenheit der Märkte und den dort herrschenden Wettbewerb, die grenzüberschreitende Mobilität sowie auf die Erbringung bestimmter Dienste wirtschaftlicher oder anderer Art auswirken könnte, die von allgemeinem Interesse für die Bürger und Unternehmen sind.

Gleichzeitig sind angesichts der Herausforderungen, vor denen Europa heute steht, zunehmend gemeinsame politische Reaktionen notwendig; die Mitgliedstaaten müssen also bei der Realisierung solcher gemeinsamen politischen Reaktionen ihre Kräfte bündeln. Die Umsetzung eines breiten Spektrums von Rechtsakten fällt in die gemeinsame Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission und erfordert eine grenz- und sektorübergreifende Interaktion mittels der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die heute ein wesentliches Element der meisten Rechtsakte und ein Schlüsselinstrument der Interaktion zwischen Verwaltungen sind.

Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen ihre Anstrengungen zur Verwirklichung von Interoperabilität zwischen nationalen und gemeinschaftlichen IKT-Lösungen intensivieren, einvernehmlich erarbeitete Lösungen fördern und Pfadabhängigkeit im Hinblick auf die Gewährleistung einer wirksamen und effizienten Interaktion zwischen öffentlichen Verwaltungen in Europa vermeiden, um die Erbringung elektronischer öffentlicher Dienstleistungen und die Umsetzung der Gemeinschaftspolitik und -maßnahmen zu unterstützen.

- Allgemeiner Kontext

Das Programm "Interoperabilität europaweiter elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (IDABC)"1 war ebenso wie sein Vorläufer, das Programm zum Datenaustausch zwischen Verwaltungen (IDA)2 ein wichtiges Instrument zum Erzielen stetiger Fortschritte in der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Behörden der Mitgliedstaaten. Die Programme IDA und IDABC haben ein Forum für den Austausch von Ideen und Erfahrungen geschaffen und die Durchführung der Gemeinschaftspolitik durch sektorale Projekte unterstützt, die zur Schaffung eines breiten Spektrums operationeller transeuropäischer Netze und Dienste auf traditionellen Politikfeldern wie Landwirtschaft, Fischerei und Beschäftigung sowie auf neueren Politikfeldern wie Justiz und Inneres, Infektionskrankheiten sowie Gesundheits- und Verbraucherschutz geführt haben.

Und schließlich haben die Programme IDA und IDABC Infrastrukturdienste für den Verwaltungssektor und die Mitgliedstaaten hervorgebracht, z.B. Rahmen, gemeinsame Dienste und allgemeine Instrumente wie die Kommunikationsplattform sTESTA, die sich durch ein hohes Maß an Sicherheit und Verfügbarkeit auszeichnet, sowie diverse ergänzende Instrumente, die auf die Verwirklichung von Interoperabilität zwischen Verwaltungssystemen und Verfahren sowie zwischen Front-Office- und Back-Office-Diensten ausgerichtet sind. Damit hat sich gezeigt, dass die Programme IDA und IDABC den Informationsaustausch zwischen Verwaltungssektoren gegenüber dem Szenario eines separaten und unkoordinierten Projektkonzepts aufgewertet haben. Die Programme haben aufbauend auf den im Zuge bestehender Initiativen auch in den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte demonstriert, dass ein koordiniertes Konzept dazu beitragen kann, rascher bessere Ergebnisse zu erzielen und den Anforderungen der Geschäftswelt gerecht zu werden, und zwar vorwiegend durch Rahmen, allgemeine Dienste und gemeinsame Instrumente, die in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten als Infrastrukturdienste entwickelt wurden.

Das Programm IDABC endet am 31. Dezember 2009. Die Kommission schlägt nun ein Folgeprogramm zu Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA) vor, das sich auf Back-Office-Lösungen zur Unterstützung der Interaktion zwischen europäischen öffentlichen Verwaltungen und die Umsetzung von Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen konzentriert. Das Programm ISA wird zur Bewältigung der Herausforderungen und zur Gewährleistung von Kontinuität beitragen und gleichzeitig ein Forum für den Austausch von Ideen und Erfahrungen bieten.

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

In der gleichen Weise, wie das Programm IDABC und das Programm zur Unterstützung der IKT-Politik (ICT PSP) des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation3 derzeit einander in Bezug auf eine Reihe von Maßnahmen ergänzen, wobei u. a. durch das Programm ICT PSP Pilotaktionen eingeleitet werden und durch das Programm IDABC Input zur Unterstützung der Pilotmaßnahmen bereitgestellt wird, ergänzt das Programm ISA mit seinem enger gefassten Schwerpunkt das Programm ICT PSP in bestimmten Bereichen durch die Bereitstellung von Input sowie eines Rahmens für die Aufbereitung zur Nutzungsreife und praktische Anwendung der im Zuge der ICT PSP- Pilotprojekte erzielten Ergebnisse. Diese Komplementarität ermöglicht Synergien zwischen den beiden Programmen.

Das Programm ICT PSP unterstützt vorwiegend Pilotaktionen zur Demonstration und Validierung der Bedeutung von IKT-Lösungen in realen Umfeldern, und zwar sowohl Pilotaktionen, die auf innovative Lösungen oder die Replikation bester Verfahren ausgerichtet sind, als auch Pilotaktionen, die auf laufenden Initiativen der Mitgliedstaaten aufbauen. Das Programm ICT PSP unterstützt nicht die Verwirklichung von Lösungen, für die eine Beteiligung der EU notwendig sein könnte. Diese Beteiligung kann durch das Programm ISA unterstützt werden, das auf die Erarbeitung gemeinsamer operativer und mehrfach verwendbarer IKT-Lösungen ausgerichtet ist, die allgemeinen Erfordernissen der Behörden und der Mitgliedstaaten entsprechen.

Daneben leisten die Programme ISA und ICT PSP Beiträge zur Verwirklichung unterschiedlicher Ziele mit unterschiedlichen Zeithorizonten, und sie nutzen verschiedene Finanzierungsmechanismen. Während im Rahmen des Programms ICT PSP ein Kofinanzierungsmechanismus auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Erschließung und Entwicklung gemeinsamer Spezifikationen angewandt wird, nutzt das Programm ISA ein System der vollständigen Finanzierung über Ausschreibungen auf der Grundlage umfassender und vollständiger Spezifikationen für die endgültige Umsetzung.

Durch das Programm ISA werden also fertige Produkte erworben, deren technische Charakteristika von Anfang an bekannt sind, während durch das Programm ICT PSP potenzielle Ergebnisse über Projekte erworben werden, die die Charakteristika selbst definieren. Das Programm ISA zielt nämlich darauf ab, die Verwirklichung von Lösungen zu unterstützen, während das Programm ICT PSP auf die Ermittlung potenzieller Lösungen ausgerichtet ist.

Das Programm ISA wird die nachdrückliche Fokussierung des Programms ICABC auf die organisatorische Governance und die interaktive Erarbeitung von Lösungen mit der Unterstützung von Sachverständigengruppen beibehalten, um eine enge Koordinierung und Zusammenarbeit sowie einen intensiven Dialog mit den Mitgliedstaaten und Sektoren über Aktionen im Rahmen des Arbeitsprogramms zu gewährleisten. Soweit zweckmäßig, werden programmübergreifende Sachverständigengruppen als Plattform zum Meinungsaustausch und zur Gewährleistung von Komplementarität zwischen den beiden Programmen eingerichtet.

- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Indem das Programm ISA dem Entstehen technologischer Schranken entgegenwirkt, die das gute Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen könnten, fördert es die Interoperabilität durch die Bereitstellung gemeinsamer Dienste und Instrumente und erleichtert damit die Interaktion zwischen öffentlichen Verwaltungen in Europa.

In gleicher Weise trägt das Programm ISA allgemein zur Gewährleistung der reibungslosen Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken und -initiativen bei, die zumeist IKT-Unterstützung und oftmals auch den grenz- und/oder sektorübergreifenden Informationsaustausch implizieren.

So wie das Programm IDABC zur Durchführung der Initiative i2010 und des zugehörigen i2010-Aktionsplans beiträgt, wird das Programm ISA zur Umsetzung etwaiger Folgeinitiativen beitragen.

Daher steht das Programm ISA nicht nur im Einklang mit bestehenden Initiativen der Gemeinschaftspolitik, sondern ist auch sehr nützlich für deren Umsetzung, und es schafft durch die sektor- und grenzübergreifende Koordinierung erhebliche Synergien.

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

- Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Die Kommission hat auf der Grundlage eines von ihr für den zweiten Meinungsaustausch mit den im IDABC-Verwaltungsausschuss vertretenen Mitgliedstaaten über ein Folgeprogramm erstellten Diskussionspapiers ein Dokument erstellt, das bei der IDABC-Halbzeitkonferenz am 12. und 13. Februar 2008 in Slowenien vorgestellt und im März 2008 mit dem IDABC-Verwaltungsausschuss erörtert wurde. Daraufhin hat die Kommission unter gebührender Berücksichtigung der dabei erhaltenen weiteren Stellungnahmen eine Exante-Bewertung eingeleitet, die Schreibtischstudien, Pilotinterviews und eine Erhebung bei den Mitgliedstaaten sowie Seminare/Arbeitssitzungen umfasste, und gleichzeitig eine offizielle Konsultation der Betroffenen eingeleitet, um zu gewährleisten, dass die Ziele und Maßnahmen des Programms den vorgebrachten Erfordernissen angemessen Rechnung tragen.

Da der Schwerpunkt des Programms ISA auf der Interaktion zwischen öffentlichen Verwaltungen in Europa liegt, beschränkte sich die offizielle Konsultation auf die Mitgliedstaaten, die ersucht wurden, jeweils nur einen ausgefüllten Fragebogen einzureichen. Die Konsultation wurde vom 30. April bis 20. Juni 2008 per Internet durchgeführt. 26 Mitgliedstaaten beteiligten sich daran.

Die Ergebnisse der Konsultation und der Exante-Bewertung können unter folgender Adresse eingesehen werden: http://ec.europa.eu/idabc/en/document/7706.

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

25 Mitgliedstaaten betrachten die Erstellung und Verbesserung gemeinsamer Rahmen als erhebliche oder klare Notwendigkeit. Ein Mitgliedstaat sieht diese Notwendigkeit nicht.

Für 25 Mitgliedstaaten ist es dringend oder deutlich notwendig, die Einschätzung der IKT-Implikationen vorgeschlagener oder verabschiedeter gemeinschaftlicher Rechtsakte sowie die Planung der Verwirklichung von IKT-Systemen zu unterstützen und zu fordern. Ein Mitgliedstaat sieht diesbezüglich eine gewisse Notwendigkeit.

22 Mitgliedstaaten betrachten es als dringend oder deutlich notwendig, die Nutzung und Verbesserung bestehender gemeinsamer Dienste zu fördern, die im Rahmen der Programme IDA und IDABC sowie ähnlicher Initiativen erarbeitet wurden, und die

Entwicklung, Aufbereitung zur Nutzungsreife, Anwendung und Verbesserung neuer gemeinsamer Dienste als Reaktion auf neue Erfordernisse zu unterstützen. Drei Mitgliedstaaten sehen eine gewisse Notwendigkeit, und einer sieht keine Notwendigkeit hierzu.

22 Mitgliedstaaten betrachten es als dringend oder deutlich notwendig, die Verbesserung bestehender allgemeiner Instrumente zu fördern, die im Rahmen der Programme IDA und IDABC sowie ähnlicher Initiativen erarbeitet wurden, und die Bereitstellung und Verbesserung allgemeiner Instrumente als Reaktion auf neue Erfordernisse zu unterstützen. Zwei Mitgliedstaaten sehen eine gewisse Notwendigkeit, und zwei sehen keine Notwendigkeit hierzu.

25 Mitgliedstaaten sehen eine erhebliche oder klare Notwendigkeit flankierender Maßnahmen, um gegebenenfalls andere Maßnahmen zu unterstützen. Ein Mitgliedstaat sieht diese Notwendigkeit nicht.

23 Mitgliedstaaten sind (eher) der Auffassung, dass die oben (und in Artikel 3 und Artikel 5 Absatz 4 des vorgeschlagenen Beschlusses) genannten Tätigkeiten den von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Erfordernissen gerecht werden. Drei Mitgliedstaaten haben diesbezüglich keine Meinung.

25 Mitgliedstaaten sind (eher) der Meinung, dass das in Artikel 1 Absatz 2 des vorgeschlagenen Beschlusses festgelegte Ziel den oben (und in Artikel 3 und Artikel 5 Absatz 4 des vorgeschlagenen Beschlusses) genannten Tätigkeiten gerecht wird. Ein Mitgliedstaat ist nicht dieser Ansicht.

25 Mitgliedstaaten sind (eher) der Meinung, dass ein Folgeprogramm zu IDABC notwendig ist, das auf das in Artikel 1 Absatz 2 genannte Ziel ausgerichtet ist und die in Artikel 3 und Artikel 5 Absatz 4 genannten Tätigkeiten umfasst. Ein Mitgliedstaat ist nicht dieser Ansicht.

Die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Notwendigkeiten wurden also erfolgreich in Maßnahmen umgesetzt, die dem Gesamtziel eines notwendigen Folgeprogramms gerecht werden.

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Externes Expertenwissen war nicht erforderlich.

- Folgenabschätzung

Leitet die Gemeinschaft das Programm ISA nicht ein, dann würden die bestehenden Lösungen zur Förderung der wirksamen und effizienten Interaktion zwischen öffentlichen Verwaltungen Europas nicht länger unterstützt. Davon wären Lösungen wie der europäische Interoperabilitätsrahmen und sTESTA betroffen, ohne die das reibungslose Funktionieren beispielsweise des Schengener Abkommens, des Visa-Informationssystems sowie weiterer Maßnahmen in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit gefährdet wären. Daneben könnte die Vielfalt unterschiedlicher Lösungen ohne Absicht zunehmen und damit technologische Schranken schaffen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und die damit verknüpften Grundfreiheiten beeinträchtigen könnten. Ebenso würde die Entwicklung und Anwendung neuer Lösungen, seien es gemeinsame Rahmen, allgemeine Instrumente oder gemeinsame Dienste, nicht länger zur Gewährleistung eines wirksamen und effizienten Datenaustauschs zwischen europäischen öffentlichen Verwaltungen beitragen. Ohne ein neues Programm könnten nur deutlich weniger Gemeinschaftsinitiativen zur Förderung der Interoperabilität auf europäischer Ebene ergriffen werden.

Aufgrund dieser Erwägungen und angesichts der ermittelten Herausforderungen und Notwendigkeiten wurde die Option der Beibehaltung des Status quo verworfen und die Option der Vorlage eines Vorschlags für das Programm ISA gewählt.

Durch die Einleitung des Programms ISA wird die Gemeinschaft einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der reibungslosen Interaktion zwischen europäischen öffentlichen Verwaltungen leisten, was den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft selbst unmittelbar und den Bürgern und Unternehmen als letztlichen Nutznießern mittelbar zugute kommen wird.

Die Option der Einrichtung einer Agentur wurde verworfen, da die Dimension des Programms keine zur Rechtfertigung der Gemeinkosten ausreichende kritische Masse erreichen würde und die Kontinuität der Maßnahmen wegen des Zeitaufwands zur Einrichtung einer Agentur nicht gewährleistet werden könnte.

Die Möglichkeit der Integration des Programms in das Programm ICT PSP des CIP wurde wegen der Unterschiede in Bezug auf Zielsetzung, Schwerpunkt, Lokalisierung der Maßnahmen in der Entwicklungs-/Produktionskette, Zeithorizonte und Finanzierungsmechanismen verworfen.

Durch die Bearbeitung gemeinsamer und mehrfach verwendbarer Lösungen, die den Mitgliedstaaten und Behörden Doppelarbeit ersparen, verbindet das Programm die Gemeinschaftsintervention mit einer finanziellen Wertschöpfung. Außerdem ermöglichen die mehrfach verwendbaren Lösungen Skaleneffekte. Das Programm geht mit einer wirtschaftlichen Wertschöpfung einher, indem es das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes unterstützt. Dieses könnte, falls die einzelnen Mitgliedstaaten und Sektoren in Ermangelung gemeinsamer, interoperabler Lösungen sich für unterschiedliche Lösungen entscheiden, durch die daraus resultierenden technologischen Schranken beeinträchtigt werden. Soweit Bürger und Unternehmen grenzüberschreitende elektronische Behördendienste in Anspruch nehmen, die auf diesen gemeinsamen Lösungen beruhen, kommen ihnen die Maßnahmen im Rahmen des Programms zugute, so dass dieses auch mit einer sozialen Wertschöpfung verbunden ist.

3. Rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung des Vorschlags

Das ISA-Programm wird die wirksame und effiziente grenz- und sektorübergreifende elektronische Interaktion zwischen europäischen Behörden erleichtern und so die Erbringung elektronischer öffentlicher Dienstleistungen ermöglichen, die die Durchführung gemeinschaftspolitischer Strategien und Maßnahmen fördern, indem sie die Verfügbarkeit gemeinsamer Rahmen, Dienste und allgemeiner Instrumente gewährleisten und eine Sensibilisierung für die IKT-Aspekte von Rechtsakten der Gemeinschaft bewirken.

- Rechtsgrundlage

Artikel 156 EG-Vertrag, wie für die Programme IDA und IDABC.

- Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip gelangt zur Anwendung, da der Vorschlag nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt.

Die Ziele des Vorschlags können von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden, da diese, wenn sie unabhängig voneinander handeln würden, die für grenz- und sektorübergreifende elektronische Behördendienste notwendige Interoperabilität nicht erzielen und keine gemeinsamen Lösungen zur Förderung der Interaktion zwischen der Europäischen öffentlichen Verwaltungen erarbeiten könnten.

Durch Maßnahmen der Gemeinschaft können die Ziele des Vorschlags besser erreicht werden, da im Rahmen des Programms gemeinsame Dienste, allgemeine Instrumente und gemeinsame Rahmen zur Förderung der Interoperabilität erarbeitet und bereitgestellt würden, um die reibungslose grenz- und sektorübergreifende Interaktion zwischen öffentlichen Verwaltungen in Europa zu fördern und so die Erbringung elektronischer öffentlicher Dienstleistungen zu ermöglichen, die die Umsetzung gemeinschaftspolitischer Strategien und Maßnahmen unterstützen. Somit hat das Programm naturgemäß eine klare europäische Dimension.

Der Vorschlag steht daher mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang.

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Das Programm unterstützt die Bereitstellung gemeinsamer Lösungen, d. h. gemeinsamer Rahmen, allgemeiner Instrumente und gemeinsamer Dienste, die gegebenenfalls von europäischen öffentlichen Verwaltungen für den grenz- und sektorübergreifenden Informationsaustausch genutzt werden können. Die Anwendung solcher Lösungen liegt - sofern nichts anderes vorgesehen ist - im Ermessen der Mitgliedsstaaten.

Die Entwicklung und Verbesserung gemeinsamer Rahmen und allgemeiner Instrumente wird durch das Programm finanziert, während die Kosten der Nutzung dieser Rahmen und Instrumente von den Nutzern auf den jeweiligen Verwaltungsebenen zu tragen sind. Die Entwicklung von Lösungen, deren Aufbereitung bis zu einem für die praktische Anwendung ausreichenden operativen Reifegrad und die Verbesserung gemeinsamer Dienste werden durch das Programm finanziert, die betriebliche Nutzung dieser Dienste hingegen wird durch das Programm nur in dem Umfang finanziert, wie diese Nutzung den Gemeinschaftsinteressen dient. In anderen Fällen wird die Nutzung der Dienste einschließlich ihrer Erbringung auf dezentralisierter Ebene von den Nutzern finanziert.

Die im Rahmen des Programms erarbeiteten Lösungen werden im Grunde den finanziellen und administrativen Aufwand verringern, der europäischen öffentlichen Verwaltungen bei der Interaktion miteinander entsteht.

Der Vorschlag entspricht daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

- Wahl des Instruments

Wie im Falle des Programms IDABC handelt es sich bei dem vorgeschlagenen Rechtsakt um einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates, da eine Verordnung oder eine Richtlinie keine geeigneten Instrumente für die Durchführung eines Gemeinschaftsprogramms wären.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms ISA wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2015 auf 164,1 Mio. EUR festgesetzt; davon sind entsprechend der Finanzplanung 2007-2013 für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2013 103,5 EUR vorgesehen.

Weitere Einzelheiten enthält der diesem Vorschlag beiliegende Finanzbogen.

5. Weitere Angaben

- Europäischer Wirtschaftsraum

Der vorgeschlagene Rechtsakt ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und sollte deshalb auf den EWR ausgeweitet werden.

- Kandidatenländer

Der vorgeschlagene Rechtsakt sieht die Möglichkeit einer Beteiligung der Kandidatenländer vor.

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA) (Text von Bedeutung für den EWR)

Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 156 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission4, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses5, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen6, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag, in Erwägung nachstehender Gründe:

Beschliessen:

Artikel 1
Gegenstand und Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Tätigkeiten

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Aktionen

Artikel 6
Projektcharta und Durchführungsbericht

Artikel 7
Lösungen

Artikel 8
Durchführungsbestimmungen

Artikel 9
Fortlaufendes Arbeitsprogramm

Artikel 10
Haushaltsvorschriften

Artikel 11
Finanzbeitrag der Gemeinschaft

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Überwachung und Bewertung

Artikel 14
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 15
Initiativen Dritter

Artikel 16
Finanzbestimmungen

Artikel 17
Inkrafttreten


Geschehen zu Straßburg am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident

Finanzbogen

Der Finanzbogen befindet sich im PDF-Dokument