Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 49. Sitzung am 17. Juni 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 17/2169 - den von der Bundesregierung eingebrachten

unter Berücksichtigung des Änderungsantrags auf Drucksache 17/2191 mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 09.07.10
Erster Durchgang: Drucksache. 152/10 (PDF)