Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 22. Februar 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 15. Februar 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 18. Februar 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 153/07 (PDF) = AE-Nr. 070232,
Drucksache 680/07 (PDF) = AE-Nr. 070756 und
Drucksache 824/07 (PDF) = AE-Nr. 070881 sowie AE-Nr. 053369

Mitteilung der Kommission
Jährliche Strategieplanung für 2009

1. Europa voranbringen

2009 wird für die Europäische Union ein entscheidendes Jahr sein. Wir werden ein neues Europäisches Parlament und eine neue Europäische Kommission bekommen. Sollten die nationalen Ratifizierungsprozesse abgeschlossen werden, könnte 2009 auch der Vertrag von Lissabon in Kraft treten. Mit einem stabilen institutionellen Rahmen kann sich die Union auf die Bewältigung konkreter Herausforderungen konzentrieren. Hierzu gehören die Förderung eines nachhaltigen Wachstums, die Schaffung von Arbeitsplätzen im Zeitalter der Globalisierung und der Übergang Europas zu einem ressourceneffizienten Wirtschaftsraum mit geringen Kohlenstoffemissionen.

Die jährliche Strategieplanung legt die Prioritäten für das letzte Jahr der laufenden Amtszeit der Kommission fest. Die zu Beginn ihrer Amtszeit festgelegten strategischen Ziele der Kommission - Förderung von Wohlstand, Solidarität, Freiheit und Sicherheit sowie ein stärkeres Europa in der Welt - bilden nach wie vor die Grundausrichtung der Arbeit der Kommission. Seit ihrem Amtsantritt hat die Kommission wichtige Initiativen eingeleitet, um diese Ziele zu erreichen, die europäische Agenda voranzubringen und die Rolle der EU in der globalisierten Welt zu bekräftigen.

Angesichts der anstehenden institutionellen Veränderungen im Jahre 2009 wird die Kommission die meisten ihrer wichtigsten Gesetzgebungsinitiativen 2008 vorlegen1. Im Jahre 2009 wird sich die Kommission auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament konzentrieren, um über die meisten der wichtigen Gesetzgebungsvorschläge Einigung zu erzielen. Sie wird dafür sorgen, dass der gemeinschaftliche Besitzstand entsprechend dem im September 2007 vereinbarten neuen Konzept ordnungsgemäß angewendet wird2. Ferner wird sie dafür sorgen, dass in vollständiger Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung die für den Zeitraum 2007-2013 vereinbarten Finanzierungsprogramme wirksam und effizient verwaltet und die Finanzprogramme für den Zeitraum 2000-2006 erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Kommission schaut auch weiter in die Zukunft und legt die Grundlagen für die Jahre danach. Wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, muss die Kommission eine Reihe spezifischer Vorschläge unterbreiten, um seinen Bestimmungen volle Kraft zu verleihen und dem Unionsbürger neue Möglichkeiten und Vorteile zu bieten. Die laufende Haushaltsüberprüfung und öffentliche Anhörung sollen die Voraussetzungen für die Erstellung des von der nächsten Kommission vorzuschlagenden neuen Finanzrahmens schaffen. Die Kommission entwickelt den Fahrplan und legt darin die wichtigsten Bereiche für die nächste Phase der Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung fest.

Die Kommission hat sich verpflichtet, den Personalbestand konstant zu halten und keine neuen Planstellen für den Zeitraum 2009-2013 zu beantragen, nachdem die letzten Planstellen im Zusammenhang mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens geschaffen sind3. Der sonstige Personalbedarf wird durch interne Personalumsetzungen gedeckt.

2. Teil I - Prioritäten für 2009: Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.1. Wachstum und Beschäftigung

Die Förderung einer nachhaltigen Wirtschafts- und Sozialreform in Europa im Rahmen der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung steht weiterhin im Zentrum der politischen Agenda der Kommission. Aufgrund der Auswirkungen der weltweiten Turbulenzen auf die Realwirtschaft und der galoppierenden Rohstoffpreise muss die EU ihre Strukturreformen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene vorantreiben. Die Beseitigung unnötiger Verwaltungslasten für Unternehmen wird mit Nachdruck fortgeführt.

Die Durchführung der neuen EU-Kohäsionsprogramme führt zu erheblichen Investitionen auf regionaler Ebene zur Umsetzung der Lissabon-Strategie. Auch die europäischen Sozialpartner sollen stärker in die Lissabon-Agenda eingebunden werden.

Die Kommission wird ihre breit angelegte Innovationsstrategie weiterverfolgen. Dies erfordert eine Vertiefung des Europäischen Forschungsraums (EFR). Die Maßnahmen zur Unterstützung von KMU basieren auf der geplanten europäischen Regelung für kleine Unternehmen und konzentrieren sich auf die Freisetzung des Potenzials der Kreativwirtschaft.

Die Maßnahmen zum Aufbau eines Europas des Wissens beinhalten praktische Schritte wie die Unterstützung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) in seinem ersten Betriebsjahr und die Verbesserung des Dialogs zwischen Hochschulen und Unternehmen.

Aus dem im Mai 2008 vorzulegenden Bericht der Kommission über die Leistungen und künftigen Aufgaben der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) geht hervor, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die WWU auf die nächsten zehn Jahre vorzubereiten.

Eine wichtige Folgemaßnahme zum Binnenmarktbericht 2007 ist eine Initiative im Bereich gemeinsamer Partnerschaften zwischen Kommission und Mitgliedstaaten bei der Anwendung und Durchsetzung des Binnenmarktrechts, wobei die jeweiligen Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten und ihre gemeinsame Verantwortung für das Funktionieren des Binnenmarktes zu klären sind. Mehrere Richtlinien des neuen Konzepts werden geändert, um den Binnenmarkt für Waren zu modernisieren und die Richtlinien an den neuen Rechtsrahmen anzupassen. Im Bereich Finanzdienstleistungen werden Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Finanzdienstleistungen für Privatkunden ergriffen. Die Kommission wird aktiv auf die Turbulenzen auf den weltweiten Finanzmärkten reagieren.

Dies erfordert langfristige Anpassungen bei der Regulierung und Überwachung der Finanzdienstleistungen.

Zur Freisetzung des unternehmerischen Potenzials werden Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich Wettbewerb vertieft, insbesondere durch die Untersuchung einzelner Wirtschaftszweige, sowie eine Intensivierung von Durchsetzungsmaßnahmen in Kartellsachen und bei staatlichen Beihilfen in Bereichen, die entscheidend für den Erfolg der Lissabon-Strategie sind (wie netzgebundene Wirtschaftszweige, Finanzdienstleistungen und IKT).

Die Kommission wird die Energiepolitik für Europa weiterentwickeln, indem sie entsprechend dem Auftrag des Europäischen Rates vom März 2007 die Überprüfung der Energiestrategie überarbeitet und darauf gestützt einen neuen Energieaktionsplan für die Jahre 2010-2014 entwickelt. Zu weiteren Maßnahmen gehören die Umsetzung der neuen Vorschriften für den Energiebinnenmarkt, der weitere Ausbau der Beobachtungsstelle für den Energiemarkt und die Verbesserung der Versorgungssicherheit.

Im Bereich Verkehr gehört der Erfolg des Galileo-Programms, das nunmehr von der Kommission verwaltet wird, zu den wichtigsten Prioritäten. Die Bemühungen um einen umweltfreundlicheren Verkehrssektor und eine erfolgreiche Entwicklung von Verkehrsmanagementsystemen werden fortgesetzt. Überprüfungen werden intensiviert, um für mehr Sicherheit im Verkehrs- und Energiebereich zu sorgen. Die Kommission legt zudem die Grundlagen für die künftige Verkehrspolitik, indem sie eine gründliche Bewertung der Ergebnisse und der langfristigen Aussichten vorlegt.

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in Europa

Die Klimakonferenz auf Bali hat 2007 einen Fahrplan bis Ende 2009 für die Aushandlung und den Abschluss eines weltweiten Übereinkommens für die Zeit nach 2012 festgelegt. Der Verhandlungsprozess innerhalb der Vereinten Nationen wird erheblich intensiviert und durch Diskussionen mit wichtigen internationalen Partnern begleitet. Die EU wird bei diesen internationalen Verhandlungen weiterhin Führungsstärke zeigen. Dies muss einhergehen mit konkreten Maßnahmen in Europa. Es wird daher vorrangig sein, das Energie- und Klimapaket in die Umsetzungsphase zu führen. Hierzu gehört die Umsetzung des überarbeiteten Emissionshandelssystems, der Erlass neuer Rechtsvorschriften für erneuerbare Energieträger, die Umsetzung des Aktionsplans zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien. Weitere Maßnahmen werden konzipiert, die bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels helfen sollen, um Europa auf die Veränderung in einer Vielzahl von Politikbereichen vorzubereiten und den internationalen Partnern - insbesondere den Entwicklungsländern - dabei zu helfen, die international vereinbarten Ziele zu erreichen.

Die Kommission setzt ihre 2008 eingeleiteten Bemühungen zur Förderung nachhaltiger Verbrauchsmuster und einer nachhaltigen Industriepolitik in Europa fort. Die Anstrengungen, den Verlust an Artenvielfalt aufzuhalten, werden im Nachgang zum Bericht 2008 über den Aktionsplan der EU über die Biodiversität und zur Bonner Konferenz des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt intensiviert. Die Durchsetzung und Umsetzung des EU-Umweltrechts wird auch 2009 eine wichtige Rolle spielen.

2009 setzt die Kommission die Entwicklung der neuen Integrierten Meerespolitik fort und legt einen Vorschlag zur Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur vor. Sie möchte auch die Ergebnisse der Einigung über den "Health Check" der Gemeinsamen Agrarpolitik umsetzen. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Grünbuchs von 2008 werden die Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse fortgesetzt. Wie vom Europäischen Rat gefordert, wird die Kommission eine Strategie für den Ostseeraum vorlegen.

2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

Die Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik ist nach wie vor von grundlegender Bedeutung, um den Herausforderungen zu begegnen und die Chancen zu nutzen die sich durch die Migration im Zeitalter der Globalisierung ergeben. Als Folgemaßnahme zur Mitteilung über die Einwanderungspolitik, die 2008 vorgelegt werden soll wird die Kommission ihre Verpflichtung erfüllen, das Thema Einwanderung in die anderweitigen Politikbereiche zur Förderung von Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Integration einzubeziehen. 2009 wird das erste Jahr sein, in dem das Europäische Migrationsnetz der nationalen Anlaufstellen voll funktionsfähig ist.

Die Kommission wird die integrierte Grenzverwaltung und die gemeinsame Visapolitik weiterentwickeln und sich um die Vollendung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bis 2010 bemühen. Damit einhergehend setzt die Kommission den Prozess der Verknüpfung der EU-Migrationspolitik mit dem außenpolitischen Programm, einschließlich Entwicklung und Handel, fort.

2.4. Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Die Kommission ist überzeugt, dass sich die EU weiterhin auf politische Maßnahmen konzentrieren muss, die von unmittelbarem Interesse für den Bürger sind. Es werden Initiativen vorgeschlagen, um dem Bürger das Leben zu erleichtern, wenn er sein Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Union ausübt oder in Länder außerhalb der EU reist. Die Bemühungen um einen gemeinsamen Raum des Rechts werden fortgesetzt, insbesondere dadurch dass dafür gesorgt wird, dass Urteile in der EU gegenseitig anerkannt werden und der Zugang der EU-Bürger zur Justiz verbessert wird.

Die EU sollte ihre Bemühungen um die Sicherheit der EU-Bürger fortsetzen. 2009 erhält der Schutz vor Terroranschlägen mit chemischen, biologischen, nuklearen und radiologischen Mitteln besondere Aufmerksamkeit. Die Kommission unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung der Wirksamkeit des Katastrophenschutzes, insbesondere als Folgemaßnahme der für 2008 geplanten Mitteilung über Terrorprävention.

Im Gesundheitswesen werden mehrere Initiativen zur Umsetzung der 2007 verabschiedeten EU-Gesundheitsstrategie eingeleitet. Darüber hinaus wird die Sicherheit der Patienten in einem Vorschlag über Medizinprodukte behandelt. Nahrungsmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz werden Gegenstand neuer Vorschläge. Überwachungsmaßnahmen werden intensiviert um die Einhaltung der bestehenden Regeln in diesem Bereich zu gewährleisten.

Die Vorschriften zur Produktsicherheit werden darüber hinaus rigoroser durchgesetzt.

Entscheidend für den Erfolg der Politik im Bereich Chemie werden die ersten Jahre der Umsetzung der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) sein.

Die überarbeitete sozialpolitische Agenda soll den europäischen Bürgerinnen und Bürgern bessere Aussichten und neue Chancen eröffnen. Es geht darum, eine aktive, auf Flexicurity angelegte Arbeitsmarktpolitik zu entwickeln - die Menschen werden dabei unterstützt, Fertigkeiten zu erwerben und die Möglichkeit zu entwickeln, einen neuen Arbeitsplatz zu finden wobei ein soziales Netz vorhanden ist. Im Jahre 2009 liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Thema Jugend und grenzüberschreitende Mobilität junger Menschen.

Die europäischen Programme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend helfen den Menschen zu lernen, Chancen zu nutzen - und dies lebenslang.

Die in Bereichen wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Chancengleichheit von Männern und Frauen, Freizügigkeit und Antidiskriminierung vereinbarten Standards müssen wirksam angewandt und bewertet und, falls notwendig, überarbeitet werden. Die Kommission hat sich verpflichtet, neue Konzepte für das Management des Wandels und Fragen wie Integration zu entwickeln.

2.5. Europa als Partner der Welt

Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon dürfte erheblich die Außenwirkung der Europäischen Union verstärken. Die Kommission wird dazu beitragen, dass dieser neue Rahmen wirksam in die Praxis umgesetzt wird, auch durch die Vorbereitungen zur Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Energieversorgungssicherheit,

Klimawandel und Migration werden auch weiterhin wichtige Leitthemen der Außenpolitik sein und verdeutlichen das Engagement der EU für einen echten Multilateralismus. Die gegenwärtigen Turbulenzen auf den Finanzmärkten verlangen koordinierte Maßnahmen der EU, wozu auch eine stärkere Präsenz der Kommission in den internationalen Finanzinstitutionen gehört.

Die Kommission setzt den erneuerten Konsens über die Erweiterung weiter um. Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien treten in eine entscheidende Phase ein, und die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei werden weiter vorangebracht. Beide Verhandlungen hängen von der Geschwindigkeit der Reformen und den Fortschritten bei der Erfüllung der Anforderungen ab. Die westlichen Balkanstaaten werden im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses ihrem Ziel eines Beitritts zur EU näher kommen, sofern die festgelegten Bedingungen erfüllt und die notwendigen Reformen von den betreffenden Ländern durchgeführt werden. Die Kommission wird eine führende Rolle spielen bei der Unterstützung der Anwendung des künftigen Status des Kosovo, insbesondere durch die Nutzung von Gemeinschaftsinstrumenten zur Unterstützung der Umsetzung der Regelung über den künftigen internationalen Zivilamtes und die ESVP-Rechtsstaatlichkeitsmission sowie durch die Gesamtkoordinierung der Unterstützung des Reformprozesses im Kosovo.

Die europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) konzentriert sich auf die volle Umsetzung der zwölf ENP-Aktionspläne. Es dürfte möglich sein, 2009 die Verhandlungen über ein neues erweitertes Abkommen mit der Ukraine abzuschließen. Voraussichtlich werden neue vertragliche Vereinbarungen mit Libyen und der Republik Moldau verhandelt. Eine wichtige Priorität ist nach wie vor die Pflege der Beziehungen zu Russland und ein erweitertes Abkommen. Der durch die Konferenz in Annapolis eingeleitete Prozess wird hoffentlich zu positiven Entwicklungen im Nahen Osten führen. Die Kommission wird ihre Rolle innerhalb des Quartetts spielen und nach wie vor erhebliche Mittel für die Region bereitstellen.

Die Bemühungen um engere politische und wirtschaftliche Verbindungen mit Partnern in der Welt werden weiter intensiviert. Das Jahr 2009 bietet wichtige Gelegenheiten, um die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten und anderen wichtigen industrialisierten Partnerländern weiter auszubauen. Die Zusammenarbeit mit den ASEAN-Staaten, China und Indien wird ebenfalls vertieft. Im Rahmen ihrer strategischen Partnerschaft mit Lateinamerika bemüht sich die EU darum, die Verhandlungen über die Assoziierungsabkommen mit der Anden-Gemeinschaft, Mittelamerika und dem Mercosur fortzusetzen und möglicherweise abzuschließen.

Der Beitrag der EU zur Stärkung der internationalen Sicherheit und Stabilität wird wesentlich erhöht. Die Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo wird einen entscheidenden Beitrag zur Stabilität im Kosovo und seiner langfristigen Entwicklung leisten. Die ESVP-Polizeimission in Afghanistan soll volle Einsatzfähigkeit erreichen und erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit des Landes haben. Die Zusammenarbeit wird intensiviert, um die für eine nachhaltige Entwicklung notwendigen Bedingungen zu schaffen. Insgesamt wird die Kommission weiterhin ihre Einsatz- und Krisenbewältigungsfähigkeit in Drittländern verbessern.

Die Kommission wird die acht operationellen thematischen Partnerschaften der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU umsetzen und den Ländern Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums (AKP-Staaten) dabei helfen, sich besser in die Weltwirtschaft einzugliedern. Sie wird einen auf dem Europäischen Konsens zur humanitären Hilfe beruhenden Aktionsplan durchführen um ihre Fähigkeiten zur Bewältigung humanitärer Krisen und Herausforderungen zu stärken.

Die Doha-Entwicklungsrunde gehört nach wie vor zu den wichtigsten Prioritäten. Bei einer Einigung im Jahre 2008 würde die Umsetzung zu einem wichtigen Ziel für 2009. Gleichzeitig werden die Verhandlungen über eine neue Generation bilateraler Freihandelsabkommen fortgesetzt. Die Kommission wird auch die anderen Bereiche ihrer Agenda "Globales Europa" vorantreiben und sich um einen verbesserten Marktzugang, einen wirksameren Schutz des geistigen Eigentums und ausgewogene Handelsbeziehungen mit wichtigen Partnern wie China bemühen.

2.6. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung der Versprechen und Wandel der Rechtsetzungskultur

Bis Ende 2009 wird die Kommission den Acquis überprüft, ihr Vereinfachungsprogramm vorgelegt und das Kodifizierungsprojekt vorgestellt haben, was sichtbare Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum haben wird.

Die Kommission beabsichtigt, 2009 eine Vielzahl von Vorschlägen zum Abbau der Verwaltungslast vorzulegen, die nichts an den politischen Vorgaben oder dem Anspruchsniveau der bestehenden Vorschriften ändern werden. Somit kann eine rasche Verabschiedung erwartet werden. Gleichzeitig werden die Umsetzung des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten überprüft und die Fortschritte bei der Erfüllung des für 2012 vorgesehenen Ziels eines Abbaus um 25 % bewertet.

Die bessere Rechtsetzung ist auch eine wesentliche Reaktion der EU auf die Herausforderungen der Globalisierung. Indem sie bei der Verbesserung des ordnungspolitischen Umfelds vorangeht und hohe Standards in Bereichen wie Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz vorgibt, kann die EU die globale Ordnung mitgestalten. Die EU wird Gespräche mit wichtigen Partnern über die ordnungspolitische Zusammenarbeit, die Konvergenz der Normen und die Gleichwertigkeit der Vorschriften vorantreiben.

Der volle Nutzen des Programms zur besseren Rechtsetzung kann nur durch eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den anderen Organen und Mitgliedstaaten erreicht werden. Im Jahre 2009 werden die Fortschritte bei einer effizienteren Umsetzung und Anwendung von EU-Rechtsvorschriften bewertet. Die Vereinfachungsinitiativen erzielen erst dann Wirkung, wenn Vorschläge durch die europäischen Organe verabschiedet und in den Mitgliedstaaten angewendet werden. Dies setzt Partnerschaft voraus - Zusammenarbeit, um Vorschläge rasch zu verabschieden, und Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um gemeinsame politische Ziele zu verwirklichen.

2.7. Europa vermitteln

2009 wird ein besonders wichtiges Jahr für die Kommunikationsarbeit für Europa. Der Beginn des Jahres dürfte gekennzeichnet sein durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, der zu wichtigen institutionellen Veränderungen führt und den Boden bereitet für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Die Prioritäten der Kommunikationspolitik entsprechen den in der Jährlichen Strategieplanung genannten politischen Prioritäten und konzentrieren sich auf Bereiche, die für die EU-Bürger von unmittelbarem Interesse sind.

Jüngste Untersuchungen zeigen, dass es bei den Bürgern große Einigkeit darüber herrscht, welches die Prioritäten der EU sein sollten: Eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die zu besserer Lebensqualität führt, Umweltschutz (häufig im Zusammenhang mit der Energiepolitik), Sicherheit, Migration, Bildung und Terrorismusbekämpfung. Bei der Umsetzung dieser Prioritäten bemüht sich die Kommission, ihre partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Organen und den Mitgliedstaaten zu optimieren und eine lebhafte Debatte über die europäische Politik im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament und darüber hinaus anzustoßen.

Die Kommission wird daher die folgenden Prioritäten in der Kommunikationspolitik vorschlagen:

Titel Kurzbeschreibung
Vertrag von Lissabon: Ergebnisse bessere Politik, vor allem im Hinblick auf die Rolle der EU in der Welt und im Raum des Rechts, der Freiheit und der Sicherheit Sensibilisierungskampagne für Bürger über die soziale Dimension der Grundrechtecharta
Haushaltsreform, Europa verändern Überprüfung des EU-Haushalts, die alle Aspekte der EU-Ausgaben und -einnahmen abdeckt
Wachstum und Beschäftigung Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung der Interessen der Bürger vorzulegen, u.a. Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation
Energie und Klimawandel Kommunikationsarbeit auf der Grundlage der ersten 2007 und 2008 erzielten Ergebnisse

3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2009

3.1. Humanressourcen

Ein Anfang 2007 durchgeführtes Screening4 bestätigte, dass zum Abschluss der schrittweisen Schaffung neuer Planstellen im Zusammenhang mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens (EU-2) die letzten Tranche von 250 neuen Stellen im Jahr 2009 notwendig ist. Die Kommission hat zugesagt, anschließend bis 2013 jeglichen weiteren Personalbedarf durch interne Umsetzungen zu decken.

3.1.2. Zuweisung von Humanressourcen anhand politischer Prioritäten

Die Kommission rechnet 2009 mit 250 neuen Planstellen im Zusammenhang mit der Erweiterung. Durch Umsetzungen werden weitere 600 Planstellen bereitgestellt, sodass zur Deckung des vorrangigen Bedarfs insgesamt 850 Planstellen zur Verfügung stehen. Diese Stellen werden zur Unterstützung der in der vorliegenden jährlichen Strategieplanung dargelegten Prioritäten - u.a. Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung,

Durchführung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, Klimawandel und Energie sowie Migration - eingesetzt. Es wird auch Vorsorge getroffen, um aus dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erwachsenden neuen Anforderungen zu begegnen. Die für Unterstützungs- und Koordinierungsleistungen zuständigen zentralen Dienste erhalten mit Ausnahme der Sprachen- und Übersetzungsdienste, denen eine begrenzte Anzahl von Stellen zugeteilt wird, keine neuen Planstellen. Darüber hinaus werden sämtliche Generaldirektionen und Dienste aufgefordert, ihre internen Unterstützungs- und Koordinierungstätigkeiten bis Ende 2008 zu straffen.

3.1.3. Verstärkte Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene

Die Kommission ist bei ihren umfassenden Überlegungen zu der Frage, inwiefern die interinstitutionelle Zusammenarbeit ausgeweitet werden kann, vorangekommen. Gestützt auf den vom Europäischen Parlament angeforderten Bericht5 bestätigt die Kommission, dass die drei Verwaltungsämter von ihrer Struktur her für eine Umwandlung in interinstitutionelle Einrichtungen geeignet sind. Sie wird mögliche Optionen im Hinblick auf die Vorlage geeigneter Vorschläge prüfen, die, wo dies möglich ist, interinstitutionelle Ämter oder andere Kooperationsformen wie etwa Leistungsvereinbarungen (SLA) vorsehen.

3.2. Änderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen

3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1a)

Die Mittel für diese Teilrubrik sollen um 619 Mio. EUR (5,8 %) aufgestockt und auf Leitaktionen zur Förderung der Lissabon-Ziele Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung konzentriert werden - namentlich das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (631 Mio. EUR), das Programm "Lebenslanges Lernen" (63 Mio. EUR) und das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (75 Mio. EUR).

Der Beschluss der Haushaltsbehörde zur Finanzierung des Programms Galileo und des Europäischen Technologieinstituts wird im Wege der Umschichtung von 200 Mio. EUR (2009-2013) innerhalb der Teilrubrik 1a durchgeführt, wobei 50 Mio. EUR durch eine lineare Kürzung des Gemeinschaftsbeitrags für die dezentralisierten Agenturen gewonnen werden.

Außerdem wird die Kommission die Verwendung der den dezentralisierten Agenturen zugewiesenen verfügbaren Einnahmen sorgfältig prüfen und die Höhe des Gemeinschaftsbeitrags entsprechend anpassen.

Die vorgeschlagene Gründung zweier neuer Agenturen - der Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation und der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden - wird sich nur in begrenztem Maße auf den verbleibenden Spielraum bis zur Obergrenze der Teilrubrik 1a auswirken. Die Agentur wird durch entsprechende Kürzungen bei anderen Maßnahmen (meist Maßnahmen im Rahmen der institutionellen Befugnisse) im Bereich "Verkehrs- und Energiepolitik" finanziert. Die 2010 zu gründende Behörde hingegen wird zum Teil durch eine Mittelumschichtung im Politikbereich "Informationsgesellschaft" und zum Teil durch eine Mittelaufstockung um 37,5 Mio. EUR im Zeitraum 2009-2013 finanziert.

Die Kommission schlägt vor, die Vorbereitungsmaßnahmen für die Betriebsdienste der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) fortzuführen. Die dafür vorgesehenen Mittel von 5 Mio. EUR werden zum Teil aus dem Spielraum (2 Mio. EUR) und zum Teil durch interne Umschichtungen (3 Mio. EUR) im Politikbereich "Unternehmen" finanziert.

Daraus ergibt sich ein Spielraum bis zur Ausgabengrenze für 2009 in Höhe von 65 Mio. EUR.

3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1b)

Entsprechend der bestehenden Finanzplanung wird die Mittelausstattung der Teilrubrik "Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung" gegenüber 2008 um 1,538 Mrd. EUR bzw. 3,3 % erhöht. Nach der Genehmigung der Betriebsprogramme und der Festlegung der Bestimmungen zur effizienten Verwaltung und Kontrolle dieser Programme wird sich die Kommission darauf konzentrieren, die Programme unter den Gesichtspunkten der Kohäsion und des Wachstums möglichst wirksam durchzuführen.

3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (Rubrik 2)

In den 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten wird die schrittweise Einführung von Direktbeihilfen im Bereich der Landwirtschaft mit einer Anhebung von 50 % auf 60 % der endgültigen Höhe fortgeführt. Bei den 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten erfolgt eine Anhebung von 30 % auf 35 %.

Nach der Annahme der meisten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums Anfang 2008 werden 2009 dann alle für eine erfolgreiche Durchführung der Programme erforderlichen Strukturen vorhanden sein. Die Mittel werden zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, der Verbesserung der Umweltsituation und der Verbesserung der Lebensqualität sowie der Diversifizierung der Wirtschaft im ländlichen Raum eingesetzt.

Die Mittel für LIFE+ werden 2009 um 5,6 % aufgestockt.

Was die Meerespolitik anbelangt, so schlägt die Kommission vor, die vorbereitenden Maßnahmen (6 Mio. EUR) fortzuführen und dafür verfügbare Mittel im Politikbereich "Fischerei" umzuschichten.

3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht (Teilrubrik 3a)

2009 sollen die einschlägigen Ausgaben insgesamt um etwa 100 Mio. EUR (16 %) erhöht werden. Zusätzliche Mittel werden für den Bereich Außengrenzen, Visapolitik und Freizügigkeit (+ 18 %) und für den Bereich Einwanderungs- und Asylpolitik (+ 18 %) bereitgestellt.

Angesichts der von der Haushaltsbehörde 2008 beschlossenen Anhebung des Zuschusses für die Agentur FRONTEX und der 2008 vorzustellenden neuen Initiativen (Einrichtung eines europäischen Grenzüberwachungssystems (Eurosur), Schaffung eines Ein-/Ausreisesystems und Maßnahmen für Reiseerleichterungen an den Außengrenzen) schlägt die Kommission vor, 2009 die Mittel um 30 Mio. EUR aufzustocken und dieses höhere Niveau (jährlich 70 Mio. EUR) während des Zeitraums 2010-2013 beizubehalten.

Aus dieser Aufstockung und den für 2009 veranschlagten Einsparungen von 20 Mio. EUR bei den breit angelegten IT-Systemen (SIS II, VIS und Eurodac) ergibt sich ein Spielraum bis zur Obergrenze der Teilrubrik 3a von 29 Mio. EUR.

3.2.5. Unionsbürgerschaft (Teilrubrik 3b)

Entsprechend der Finanzplanung sind für die Teilrubrik 3b rund 630 Mio. EUR veranschlagt.

Diese Aufstockung um 5,3 % ermöglicht eine Intensivierung der Leitmaßnahmen in Bezug auf die EU-Bürger u.a. in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Katastrophenschutz, Kulturprogramme und Kommunikation. Die Obergrenze der Teilrubrik 3b wird etwa in gleicher Höhe liegen wie 2007.

3.2.6. EU als globaler Partner (Rubrik 4)

Die Außenwirkung interner Politik, der Friedensprozess im Nahen Osten und die Umsetzung der künftigen Regelung über den Status des Kosovo genießen 2009 für die EU weiterhin hohe Priorität.

Die politischen Entwicklungen der letzten Zeit (Konferenzen von Annapolis und Paris) lassen Fortschritte auf dem Weg zu einem Friedensabkommen im Nahen Osten möglich erscheinen. 2009 wird die Kommission die Maßnahmenstrategie der EU "Staatsaufbau für den Frieden in Nahost" weiter umsetzen und die Durchführung des auf drei Jahre angelegten Haushalts- und Entwicklungsplans der Palästinensischen Behörde verfolgen. Die EU wird außerdem in erheblichem Umfang den Finanzierungsmechanismus PEGASE unterstützen, der den Vorläufigen Internationalen Mechanismus ersetzen soll. Auf diesem Wege soll

Der Europäische Rat vom 14. Dezember 2007 betonte die Bereitschaft der EU, bei der Stärkung der Stabilität in der Region und der Umsetzung einer Regelung für den künftigen Status Kosovos eine führende Rolle zu übernehmen. Die Kommission wird bei der Anwendung der Gemeinschaftsinstrumente zur Unterstützung des künftigen internationalen Zivilbüros und der ESVP-Rechtsstaatlichkeitsmission sowie zur Intensivierung der zur Übernahme europäischer Werte und Standards erforderlichen Reformen eine wichtige Rolle übernehmen. Die Unterstützung für die Umsetzung der Statusregelung und die Hilfe für Kosovo zur Erfüllung seiner künftigen Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens erfordern zusätzliche Finanzmittel.

Die derzeit für Palästina und Kosovo vorgesehenen Mittel müssen aufgestockt werden. Da jedoch die genaue Höhe der für den Friedensprozess im Nahen Osten und für Kosovo erforderlichen Beträge von den Entwicklungen in den nächsten Monaten abhängt, gedenkt die Kommission, ihre Mittelanforderungen erst im Haushaltsvorentwurf oder zu einem späteren Zeitpunkt während des Haushaltsverfahrens zu präzisieren. Gegenwärtig sind für Palästina 1,537 Mrd. EUR (2007-2013) und für Kosovo 535 Mio. EUR (2007-2011) angesetzt.

Ohne die GASP-Missionen in Kosovo, deren genaue Kosten für 2009 noch ermittelt werden müssen erreichen die Haushaltsmittel für die GASP, wie in der ursprünglichen Finanzplanung vereinbart, im Jahr 2009 eine Höhe von 243 Mio. EUR und steigen damit gegenüber dem Haushaltsvorentwurf 2008 um 43 Mio. EUR.

Für eine Reihe weiterer Initiativen auf dem Gebiet der EU-Außenbeziehungen werden neue Ausgabenprofile oder zusätzliche Mittel erforderlich sein.

Dies betrifft:

Bis zur Obergrenze der Rubrik 4 verbleibt somit ein Spielraum von rund 120 Mio. EUR.

Diese Mittel sind als Beitrag zur Deckung des Bedarfs von Palästina und Kosovo im laufenden Jahr notwendig.

3.2.7. Nach Rubriken gegliederte Übersicht über Änderungen des Finanzrahmens 2009 Vorausschau 2010-2013
Rubrik bzw. Teilrubrik Ursprüngl.* Planung APS-Änderungen Überarbeitete Planung Ursprüngl.* Planung APS-Änderungen Überarbeitete Planung
1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
FR-Obergrenze - Teilrubrik 1a 11.272,0 11.272,0 55.011,0 55.011,0
Teilrubrik 1a insgesamt 11.205,0 -1,5 11203,5 54.367,4 41 54.408,4
Spielraum 67,0 68,5 643,6 602,6
3a. Freiheit, Sicherheit und Recht
FR-Obergrenze - Teilrubrik 3a 872,0 872,0 5.298,0 5.298,0
Teilrubrik 3a insgesamt 829,8 12,8 842,6 5021,8 92,0 5113,8
Spielraum 42,2 29,4 276,2 184,2
4. EU als globaler Partner
FR-Obergrenze - Rubrik 4 7.440,0 7.440,0 34.915,0 34.915,0
Rubrik 4 insgesamt 7.292,1 25,0 7.317,1 33.894,4 45,0 33.939,4
Spielraum 147,9 122,9 1.020,6 975,6

Anhang
Für 2009 geplante Leitaktionen

1. Wachstum und Beschäftigung

Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Binnenmarkt und Wettbewerb

Steuern

Energie

Verkehr

Kohäsionspolitik

2. Zukunftsfähiges Europa

Strategie für eine nachhaltige Entwicklung

Klimawandel

Biologische Vielfalt und Ressourcen

Weltraum

Integrierte Meerespolitik

Landwirtschaft

3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

Legale Migration

Integrierte Verwaltung der Außengrenzen

Gemeinsame Visapolitik

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

4. Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Unionsbürgerschaft und Grundrechte

Gemeinsamer Rechtsraum

Bekämpfung des Terrorismus

Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz

Gesundheit und Sicherheit

Zivilschutz

5. Europa als Partner in der Welt

Erweiterung

Europäische Nachbarschaft und Russland

Übrige Welt

Entwicklung