[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

28 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Protokollierungspflicht"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 164/20

... Die Norm regelt die Verpflichtung der datenschutzrechtlich Verantwortlichen zur Protokollierung von Zugriffen und Zugriffsversuchen auf Daten der Versicherten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2, also zum Beispiel der elektronischen Patientenakte. Ergänzend ist in § 342 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe d vorgesehen, dass die elektronische Patientenakte technisch gewährleisten muss, dass den Versicherten diese Daten über ihr geeignetes Endgerät, wie z.B. ihrem Smartphone, zur Verfügung stehen. Die Protokollierungspflicht gewährleistet, dass der Versicherte seine Rechte im Rahmen der Patientensouveränität auch wahrnehmen und kontrollieren kann. Die Protokolldaten müssen enthalten, welche Institution wann zugegriffen und welche Daten sie wie verarbeitet hat. Die Protokollierung, welche konkrete, für die Institution tätige Person zugegriffen hat, hat durch die Institution selbst zu erfolgen und muss innerorganisatorisch nachprüfbar dokumentiert werden. Dem Versicherten ist auf Anfrage entsprechende Auskunft zu geben. Die Daten sind nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 86
Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form.

§ 86a
Verwendung von Überweisungen in elektronischer Form

§ 291
Elektronische Gesundheitskarte

§ 291a
Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung

§ 291b
Verfahren zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis

§ 291c
Einzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte

Elftes Kapitel Telematikinfrastruktur

Erster Abschnitt

§ 306
Telematikinfrastruktur

§ 307
Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten

§ 308
Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen

§ 309
Protokollierung

Zweiter Abschnitt

Erster Titel Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik

§ 310
Gesellschaft für Telematik

§ 311
Aufgaben der Gesellschaft für Telematik

§ 312
Aufträge an die Gesellschaft für Telematik

§ 313
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

§ 314
Informationspflichten der Gesellschaft für Telematik

§ 315
Verbindlichkeit der Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik

§ 316
Finanzierung der Gesellschaft für Telematik; Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 317
Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 318
Aufgaben des Beirats

Dritter Titel Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 319
Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 320
Zusammensetzung der Schlichtungsstelle; Finanzierung

§ 321
Beschlussfassung der Schlichtungsstelle

§ 322
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Schlichtungsstelle

§ 323
Betriebsleistungen

§ 324
Zulassung von Anbietern von Betriebsleistungen

§ 325
Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur

§ 326
Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Bestätigung

§ 327
Weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur; Bestätigungsverfahren

§ 328
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Vierter Abschnitt

§ 329
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur

§ 330
Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur

§ 331
Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur

§ 332
Anforderungen an die Wartung von Diensten

§ 333
Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Fünfter Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 334
Anwendungen der Telematikinfrastruktur

§ 335
Diskriminierungsverbot

§ 336
Zugriffsrechte der Versicherten

§ 337
Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf Daten

§ 338
Technische Einrichtungen zur Wahrnehmung der Zugriffsrechte der Versicherten

§ 339
Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen

§ 340
Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Zweiter Titel Elektronische Patientenakte

§ 341
Elektronische Patientenakte

Erster Untertitel Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte

§ 342
Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte

§ 343
Informationspflichten der Krankenkassen

§ 344
Einwilligung der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und Anbieter der elektronischen Patientenakte

§ 345
Angebot und Nutzung zusätzlicher Inhalte und Anwendungen

Zweiter Untertitel Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten

§ 346
Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte

§ 347
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer

§ 348
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Krankenhäuser

§ 349
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach § 334 und von elektronischen Arztbriefen in die elektronische Patientenakte

§ 350
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte

§ 351
Übertragung von Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte in die elektronische Patientenakte

Dritter Untertitel Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte

§ 352
Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen

§ 353
Erteilung der Einwilligung

Vierter Untertitel Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten

§ 354
Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte

§ 355
Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Medikationsplans und der elektronischen Notfalldaten

Dritter Titel Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

§ 356
Zugriff auf Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie auf Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

Vierter Titel Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

§ 357
Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Fünfter Titel Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 358
Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 359
Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten

Sechster Titel Übermittlung ärztlicher Verordnungen

§ 360
Übermittlung vertragsärztlicher Verordnungen in elektronischer Form

§ 361
Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur

Siebter Titel Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur in der privaten Krankenversicherung

§ 362
Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenkasse der Bundesbahnbeamten oder für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Achter Titel Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke

§ 363
Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken

Sechster Abschnitt

§ 364
Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen

§ 365
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung

§ 366
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 367
Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien

§ 368
Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde

§ 369
Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit

§ 370
Entscheidung der Schlichtungsstelle

Siebter Abschnitt

§ 371
Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme

§ 372
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 373
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern

§ 374
Abstimmung zur Festlegung sektorenübergreifender einheitlicher Vorgaben

§ 375
Verordnungsermächtigung

Achter Abschnitt

§ 376
Finanzierungsvereinbarung

§ 377
Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 378
Finanzierung der den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 379
Finanzierung der den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 380
Finanzierung der den Hebammen und Physiotherapeuten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 381
Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 382
Erstattung der dem öffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 383
Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung

Zwölftes Kapitel Interoperabilitätsverzeichnis

§ 384
Interoperabilitätsverzeichnis

§ 385
Beratung durch Experten

§ 386
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden der Gesellschaft für Telematik

§ 387
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden für informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen

§ 388
Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden von informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen als Referenz

§ 389
Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung

§ 390
Beteiligung der Fachöffentlichkeit

§ 391
Informationsportal

§ 392
Geschäfts- und Verfahrensordnung für das Interoperabilitätsverzeichnis

§ 393
Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis

Artikel 2
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Implantateregistergesetzes

Artikel 8
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Innovative digitale medizinische Anwendungen:

a E-Rezept:

b E-Rezept-App:

c Grünes Rezept:

d Digitaler Überweisungsschein:

2. Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte:

a Patientensouveränität:

b Ansprüche der Versicherten:

c Verarbeitung von Daten zu Forschungszwecken:

d Interoperabilität:

e Vergütung:

f Zugriffskonzept für die elektronische Patientenakte:

g Datenschutzgerechte Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten:

h Fristen für die Gesellschaft für Telematik:

i Bußgeldtatbestände:

3. Zentrale Zuständigkeit für die Sicherheit der Prozesse zur Ausgabe von Karten und Ausweisen:

4. Festlegung der Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur:

5. Gestaltung der Zugriffsberechtigungen:

6. Anbindung weiterer Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur:

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Entfällt

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

5 Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu § 291

Zu § 291a

Zu § 291b

Zu § 291c

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 306

Zu § 307

Zu § 308

Zu § 309

Zu § 310

Zu § 311

Zu § 312

Zu § 313

Zu § 314

Zu § 315

Zu § 316

Zu §§ 317

Zu §§ 319

Zu § 323

Zu § 324

Zu § 325

Zu § 326

Zu § 327

Zu § 328

Zu § 329

Zu § 330

Zu § 331

Zu § 332

Zu § 333

Zu § 334

Zu § 335

Zu §§ 336

Zu § 338

Zu § 339

Zu § 340

Zu § 341

Zu § 342

Zu § 343

Zu § 344

Zu § 345

Zu § 346

Zu § 347

Zu § 348

Zu § 349

Zu § 350

Zu § 351

Zu § 352

Zu § 353

Zu § 354

Zu § 355

Zu § 356

Zu § 357

Zu § 358

Zu § 359

Zu § 360

Zu § 361

Zu § 362

Zu § 363

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu §§ 364

Zu §§ 371

Zu § 376

Zu § 377

Zu § 378

Zu § 379

Zu § 380

Zu § 381

Zu § 382

Zu § 383

Zu § 384

Zu § 385

Zu § 386

Zu § 387

Zu § 388

Zu § 389

Zu § 390

Zu § 391

Zu § 392

Zu § 393

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5148 BMG: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 191/19

... § 14 Protokollierungspflicht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über das Bewacherregister (Bewacherregisterverordnung - BewachRV)

§ 1
Datensatz

§ 2
Übermittlung und Verarbeitung von Daten

§ 3
Portalanwendung

§ 4
Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die für den Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung zuständigen Behörden

§ 5
Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die Gewerbetreibenden

§ 6
Meldungen durch die Registerbehörde

§ 7
Verwendung von Schnittstellen

§ 8
Verantwortung für die Datenübermittlung und die Datenrichtigkeit

§ 9
Automatisiertes Abrufverfahren

§ 10
Umfang des Datenabrufs

§ 11
Abrufvoraussetzungen

§ 12
Datenübermittlung für statistische Zwecke

§ 13
Schutz personenbezogener Daten

§ 14
Protokollierungspflicht

Artikel 2
Änderung der Bewachungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 54/1/19

... Angesichts des erheblichen Umfangs personenbezogener Daten im Kerndatensystem gemäß § 3 AZRG und der damit verbundenen hohen Eingriffsintensität in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist das Streichen der Anforderung von § 22 Absatz 3 Satz 3 AZRG, dass das automatisierte Abrufverfahren nur von hierfür extra ermächtigten Bediensteten durchgeführt werden darf, womit ein Wechsel der Prüfung der Berechtigung zum Abruf von Daten weg von einer Autorisierung von Einzelpersonen hin zu einer Authentisierung von Organisationseinheiten verbunden ist, nicht unterstützenswürdig. Zwar ist anzuerkennen, dass es sich um eine Verwaltungserleichterung handeln dürfte, insbesondere bezüglich Vertretungsregelungen. Allerdings besteht darin auch eine erhebliche Missbrauchsgefahr, da nicht nur einzelne autorisierte Personen, sondern nunmehr jeder Mitarbeiter der Organisationseinheit auf diese Daten zugreifen kann. Zwar sollen laut Begründung des Gesetzentwurfs entsprechende Protokollierungspflichten eingeführt werden. Diese wirken der erheblichen Missbrauchsgefahr jedoch nicht hinreichend entgegen, da sie höchstens zu einer repressiven Verfolgung eines Datenmissbrauchs genutzt werden können, jedoch keine präventive Wirkung im Vorfeld des potenziellen Datenmissbrauchs entfalten. Eine solche Verwaltungserleichterung steht nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu dem hierdurch geschaffenen erhöhten Missbrauchsrisiko. Einem erhöhten Zugriffsbedürfnis kann nach wie vor hinreichend dadurch begegnet werden, eine entsprechende Anzahl von Mitarbeitern zu autorisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/1/19




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3 und 4:

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Änderung des AZR-Gesetzes

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 AZRG , Artikel 7 Nummer 1 und 2 § 18e AZRG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3, 4 AZRG

Zu Buchstabe a

[Zu Buchstabe b:

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 AZRG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 - neu - AZRG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 Absatz 1 Nummer 6, 7 AZRG

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 22 AZRG

14. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c § 22 Absatz 3 Satz 3 AZRG

15. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 4 Absatz 7 Satz 1a, - neu -, 1b - neu - AZRG-DV

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt I Nummer 8 Spalte A Buchstabe y AZRG-DV

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 49 Absatz 6 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c § 49 Absatz 8 Satz 3, Absatz 9 Satz 3 AufenthG , Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 2 AsylG

18. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG

Zu Nummer 3a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

19. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 4 AufenthG

20. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 5 - neu -, 6 - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 76a Absatz 1 Satz 1 AufenthV

22. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII

23. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII


 
 
 


Drucksache 335/15

... § 3 Protokollierungspflicht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich; Begriffe

§ 2
Aufgaben

§ 3
Protokollierungspflicht

§ 4
Datenschutz und Datensicherheit

§ 5
Zulassungsverfahren

§ 6
Vorläufige Zulassung

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E -Government-Tauglichkeit

4 Fazit


 
 
 


Drucksache 102/14

... Zudem muss innerhalb des BMG eine Übereinstimmung zwischen dem Recht auf Selbstauskunft der betroffenen Person und den Protokollierungspflichten der Meldebehörden bei automatisierten Melderegisterauskünften hergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Entwurfes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand in der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2793: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 270/13

... 11. Zu § 11 Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

3 Vorbemerkung

1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerführende Stelle; Bestandteile, Zweck der Datei

2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung

2.1 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

2.2 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

2.3 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

2.4 Zu § 2 Absatz 2

3. Zu § 3 - Inhalt der Datei

3.0 Allgemeiner Inhalt

3.1. Zu § 3 Absatz 1

3.1.1 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

3.1.2 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

3.1.3 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

3.2 Zu § 3 Absatz 2

3.3 Zu § 3 Absatz 3/ § 1 der VWDG-Durchführungsverordnung i.V.m. Anlage 1 Spalte A

5. Zu § 5 - Verantwortung für die Übermittlung und die Datenrichtigkeit

5.1 Zu § 5 Absatz 1

5.2 Zu § 5 Absatz 2

Zu § 5

5.3 Zu § 5 Absatz 4

8. Zu § 8 - Voraussetzungen für die Datenübermittlung

8.1 Zu § 8 Absatz 1

8.2 Zu § 8 Absatz 3 und 4

9. Zu § 9 - Übermittlung und Veränderung von Daten durch Direkteingabe; Datenabruf im automatisierten Verfahren

9.1 Zu § 9 Absatz 1

9.2 Zu § 9 Absatz 2

9.3 Zu § 9 Absatz 3

9.4 Zu § 9 Absatz 4

9.5 Zu § 9 Absatz 5

9.6 Zu § 9 Absatz 6

11. Zu § 11 Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung

11.1 Zu § 11 Absatz 3 - Datenschutzkontrolle und Sicherung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten

11.1.2 Die von dem Bundesverwaltungsamt zur Sicherung gegen unberechtigten

11.2 Zu § 11 Absatz 4 - Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten und Datenschutzkontrolle

12. Zu § 12 - Auskunft an den Betroffenen

12.1 Zu § 12 Absatz 1/ § 10 der VWDG-Durchführungsverordnung

12.2 Zu § 12 Absatz 2

12.3 Zu § 12 Absatz 3

12.4 Zu § 12 Absatz 4

12.5 Zu § 12 Absatz 5

13. Zu § 13 - Berichtigung und Löschung

13.1 Zu § 13 Absatz 1

13.2 Zu § 13 Absatz 2

14. Zu § 14 - Sperrung

14.1 Zu § 14 Absatz 1

14.2 Zu § 14 Absatz 2

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2326: Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung - VWDG-DV) und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Visa-Warndateigesetz (VWDG) und zur Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 794/1/12

... Die Protokollierung des Umfangs der Einsicht ist zur Wahrung der Rechte des Eigentümers nicht zwingend geboten. Dem mit der Einführung einer Protokollierungspflicht und einem Anspruch des Grundstückseigentümers auf Auskunft aus dem Protokoll in § 12 GBO verfolgten Ziel, zum Schutz des Persönlichkeitsrechts des Immobilieneigentümers diesem die Möglichkeit einzuräumen, nachträglich von einer Einsichtnahme durch Dritte Kenntnis zu erlangen, ist bereits hinreichend genügt, wenn der Eigentümer überhaupt in die Lage versetzt wird, davon Kenntnis erlangen zu können, dass eine Einsichtnahme stattgefunden hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 12 Absatz 4 Satz 3 GBO , Artikel 2 Nummer 17 § 46a Absatz 4 GBV

2. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 46a Absatz 1 Nummer 4 GBV

3. Zu Artikel 2 Nummer 23 § 71a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3GBV

4. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 76a Absatz 01 - neu - GBV

5. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 93 Satz 3 GBV

6. Zu Artikel 5 Überschrift und Absatz 2 - neu - Inkrafttreten

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zur datenschutzkonformen Erweiterung des Grundbuchabrufverfahrens


 
 
 


Drucksache 816/12

... Soweit die Richtlinie 2010/64/EU in Artikel 7 die Dokumentation einer vorgenommenen Dolmetschung oder Übersetzung vorsehen, entspricht dies im Bereich richterlicher Vernehmungen bereits geltendem Recht. Denn die Protokollierungspflichten nach den §§ 168, 168a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 187

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren

2. Umsetzung der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2325: Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

3 Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 794/12 (Beschluss)

... Die Protokollierung des Umfangs der Einsicht ist zur Wahrung der Rechte des Eigentümers nicht zwingend geboten. Dem mit der Einführung einer Protokollierungspflicht und einem Anspruch des Grundstückseigentümers auf Auskunft aus dem Protokoll in § 12 GBO verfolgten Ziel, zum Schutz des Persönlichkeitsrechts des Immobilieneigentümers diesem die Möglichkeit einzuräumen, nachträglich von einer Einsichtnahme durch Dritte Kenntnis zu erlangen, ist bereits hinreichend genügt, wenn der Eigentümer überhaupt in die Lage versetzt wird, davon Kenntnis erlangen zu können, dass eine Einsichtnahme stattgefunden hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 12 Absatz 4 Satz 3 GBO , Artikel 2 Nummer 17 § 46a Absatz 4 GBV

2. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 46a Absatz 1 Nummer 4 GBV

3. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 76a Absatz 01 - neu - GBV

4. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 93 Satz 3 GBV

5. Zu Artikel 5 Überschrift und Absatz 2 - neu - Inkrafttreten

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zur datenschutzkonformen Erweiterung des Grundbuchabrufverfahrens


 
 
 


Drucksache 694/11 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat begrüßt im Grundsatz die Intention, den Anlegerschutz dadurch zu stärken, dass Wertpapierfirmen künftig verpflichtet sein sollen, ihre Kunden bei einer Anlageberatung darüber zu informieren, wie die erbrachte Beratung auf die persönlichen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde (Artikel 25). Eine klare Begründung der Anlageempfehlung kann prinzipiell als Beweismittel im Falle einer Falschberatung herangezogen werden und eine positive Wirkung auf die Beratungsqualität haben. Die vorgeschlagene Regelung führt jedoch im Wesentlichen zu einer Protokollierungspflicht von Beratungsgesprächen, wie sie in Deutschland bereits seit 2010 existiert. Die Praxis hat indessen gezeigt, dass die damit verfolgte anlegerschützende Wirkung weitgehend verfehlt wurde. Vielmehr werden Beratungsprotokolle oftmals zu einer Haftungsfreizeichnung der Wertpapierfirma missbraucht. Der Bundesrat setzt sich bei den weiteren Beratungen des Richtlinienvorschlags auf EU-Ebene daher für weitergehende Maßnahmen zur Sicherung der Beratungsqualität und Schaffung einer Beweisgrundlage für den Fall einer Falschberatung ein. Solche Alternativen können die Einführung einer Beweislastumkehr zu Gunsten des Anlegers bei Falschberatung oder die Schaffung von klaren und umfassenden Standardisierungsvorgaben für Beratungsprotokolle sein.



Drucksache 247/10 (Beschluss)

... Der Sicherstellung der Vollständigkeit der Überführung der Testamentsverzeichnisse dient auch die Protokollierungspflicht nach § 6 TVÜG-E: Um den ordnungsgemäßen Überführungsvorgang zu dokumentieren, sind die einzelnen Prozessschritte zu protokollieren. Die im Einzelnen erforderlichen Angaben sind in § 6 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 und Absatz 3 festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (Kosten der öffentlichen Haushalte/sonstige Kosten)

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 163a
Registrierung des Protokolls

Artikel 5
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 7
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer (Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz - TVÜG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Defizite des Benachrichtigungssystems in Nachlasssachen

II. Vorteile des Zentralen Testamentsregisters

1. Das Meldewesen wird so einfach gestaltet wie möglich.

2. Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wird effektiver.

3. Die Innenverwaltungen werden von der Führung der Testamentsverzeichnisse entlastet.

4. Das Zentrale Testamentsregister schafft Transparenz im Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen.

5. Deutschland kann an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Testamentskarteien mitwirken.

III. Errichtung und Betrieb durch die Bundesnotarkammer

- Effiziente Verwahrdatenpflege

- Konzept zum Betrieb, zur elektronischen Erfassung bestehender Verwahrungsnachrichten und zur Finanzierung

- Praktische Erfahrungen durch Zentrales Vorsorgeregister

- Materielle Sachnähe

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 78

Zu Nummer 2

Zu § 78a

Zu § 78b

Zu § 78c

Zu § 78d

Zu § 78e

Zu § 78f

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummern 2 bis 4

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

1. Zugang der Sterbefallmitteilung beim Geburtsstandesamt vor dem Übernahmestichtag:

2. Zugang der Sterbefallmitteilung beim Geburtsstandesamt nach dem Übernahmestichtag: Die Benachrichtigung erfolgt mangels Testamentsverzeichnis beim Standesamt notwendig durch die Registerbehörde.

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 247/10

... Der Sicherstellung der Vollständigkeit der Überführung der Testamentsverzeichnisse dient auch die Protokollierungspflicht nach § 6: Um den ordnungsgemäßen Überführungsvorgang zu dokumentieren, sind die einzelnen Prozessschritte zu protokollieren. Die im Einzelnen erforderlichen Angaben sind in § 6 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 und Absatz 3 festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 163a
Registrierung des Protokolls

Artikel 5
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 7
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Defizite des Benachrichtigungssystems in Nachlasssachen

II. Vorteile des Zentralen Testamentsregisters

1. Das Meldewesen wird so einfach gestaltet wie möglich.

2. Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wird effektiver.

3. Die Innenverwaltungen werden von der Führung der Testamentsverzeichnisse entlastet.

4. Das Zentrale Testamentsregister schafft Transparenz im Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen.

5. Deutschland kann an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Testamentskarteien mitwirken.

III. Errichtung und Betrieb durch die Bundesnotarkammer

Effiziente Verwahrdatenpflege

Konzept zum Betrieb, zur elektronischen Erfassung bestehender Verwahrungsnachrichten und zur Finanzierung

Praktische Erfahrungen durch Zentrales Vorsorgeregister

Materielle Sachnähe

IV. Gesetzgebungskompetenz

B.Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

1. § 78 Absatz 2 BNotO

2. § 78a BNotO

3. § 78b BNotO

4. § 78c

5. § 78d

6. § 78e

7. § 78f

II. Zu Artikel 2

III. Zu Artikel 3

IV. Zu Artikel 4

V. Zu Artikel 5

VI. Zu Artikel 6

1. § 42 Absatz 3 Personenstandsverordnung

2. §§ 58 Absatz 4, 59 Absatz 4, 60 Absatz 1 und 2 Personenstandsverordnung

VII. Zu Artikel 7

1. § 1 Grundsatz

2. § 2 Übernahme

3. § 3 Weiterverarbeitung

4. § 4 Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

5. § 5 Vernichtung

6. § 6 Protokollierung

7. § 7 Auftragnehmer

8. § 8 Datensicherheit und Datenschutz

9. § 9 Außerkrafttreten

VIII. Zu Artikel 8

IX. Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 4/1/09

... Eine Kennzeichnung der Herkunft personenbezogener Daten sowie die Protokollierung ihrer Weitergabe stellt eine wichtige Voraussetzung dar, um Datenmissbräuche effektiv verfolgen zu können und eine Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden zu erleichtern. Die Bundesregierung wird gebeten zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, eine entsprechende Herkunftskennzeichnung und Protokollierungspflicht einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/09




Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG

8. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG

9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG

10. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG

11. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG

12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 allgemein BDSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 4, Satz 5 BDSG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG

17. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG

18. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG

19. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG

Zu § 4a

20. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG

21. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG

22. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG

23. Zu Artikel 2 Nummer 7b - neu - § 38 Absatz 5a - neu - BDSG *

24. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG

25. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG

26. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG

27. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG

28. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG

Zu Artikel 2 Nummer 9

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - *

32. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 Satz 2 BDSG

33. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

34. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

35. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG

Zu Artikel 4 Nummer 1

36. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 180/1/09

... Die in § 34 Absatz 2a WpHG-E vorgesehene Protokollierungspflicht erfasst auch die Anlageberatung gegenüber professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien im Sinne von § 31a Absatz 2 und 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/1/09




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG

2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG

4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 3 WpHG ,

5. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a WpHG , Artikel 7 § 14 Absatz 6 WpDVerOV

6. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

7. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG

Artikel 6a
Änderung des Börsengesetzes

§ 46
Verjährung

8. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG

Artikel 6a
Änderung des Investmentgesetzes

9. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - WpDVerOV

10. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV

11. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

12. Zum Gesetzentwurf insgesamt

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 180/09

... – der Vorgaben der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie bzw. der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente umsetzt – im Hinblick auf die Protokollierungspflicht ergänzt wird, werden dadurch die geltenden Regelungen lediglich konkretisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen

6. Bürokratiekosten

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

8. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)


 
 
 


Drucksache 180/09 (Beschluss)

... sind Investmentfondsvermittler keine Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Die Wohlverhaltensregeln der §§ 31 ff. WpHG, insbesondere auch die neu vorgesehenen Bestimmungen zur Protokollierungspflicht, finden so keine direkte Anwendung. Dies gilt im Ergebnis auch für die Vermittler von Anteilen geschlossener Fonds. Im Weiteren beschränkt sich die gesetzliche Aufsicht über die Anbieter des Grauen Kapitalmarkts auf eine bloße Kontrolle der Vollständigkeit der Verkaufsprospekte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG

2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG

4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

5. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG

Artikel 6a
Änderung des Börsengesetzes

§ 46
Verjährung

6. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG

7. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV

8. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 65/09

... Die erforderliche Transparenz und Dokumentation des mit einer Verständigung verbundenen Geschehens – nicht zuletzt zum Zweck einer Nachprüfung in der Revision – wird durch umfassende Mitteilungs- und Protokollierungspflichten des Gerichtes sichergestellt (§§ 243 Absatz 4, 257c Absatz 4, 5, § 273 Absatz 1a).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 160b

§ 202a

§ 212

§ 257b

§ 257c

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

1. Probleme des geltenden Rechts

2. Lösung

II. Besonderheiten im Jugendstrafverfahren und im Bußgeldverfahren

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 257b

Zu § 257c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 834: Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren


 
 
 


Drucksache 331/09

... Absatz 2 definiert den Umfang der Protokollierungspflicht, der für die übermittelnde und die empfangende Vertragspartei identisch ist. Diese doppelte Protokollierung gewährleistet ein besonders hohes Maß an Nachverfolgbarkeit und Kontrollmöglichkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck dieses Abkommens

Artikel 3
Daktyloskopische Daten

Artikel 4
Automatisierter Abruf daktyloskopischer Daten

Artikel 5
Übermittlung weiterer personenbezogener und sonstiger Daten

Artikel 6
Nationale Kontaktstellen und Durchführungsvereinbarungen

Artikel 7
Automatisierter Abruf von DNA-Profilen

Artikel 8
Übermittlung weiterer personenbezogener und sonstiger Daten

Artikel 9
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarungen

Artikel 10
Übermittlung personenbezogener und anderer Daten zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 11
Schutz der Privatsphäre und Datenschutz

Artikel 12
Übermittlung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien

Artikel 13
Verwendungsbeschränkungen zum Schutz personenbezogener und sonstiger Daten

Artikel 14
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten

Artikel 15
Dokumentation

Artikel 16
Datensicherheit

Artikel 17
Transparenz – Information der Betroffenen

Artikel 18
Unterrichtung

Artikel 19
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 20
Konsultationen

Artikel 21
Ausgaben

Artikel 22
Kündigung des Abkommens

Artikel 23
Änderungen

Artikel 24
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 727: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität


 
 
 


Drucksache 640/3/09

... Diese Lösung vermeidet für die Wertpapierdienstleistungsunternehmen sowohl die Nachteile der Sprachaufzeichnung als auch des Rücktrittsrechts und gewährt gleichzeitig dem Kunden den nötigen Schutz. Nachdem die Protokollierungspflicht für reine Wertpapierorder ohne Beratung nicht gilt, ist auch die mit dieser Regelung einhergehende Zeitverzögerung hinnehmbar, zumal moderne Kommunikationsmittel eine zügige Abwicklung ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/3/09




Zu Artikel 4 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 561/08

... Von den rund 122 Mio. Euro werden für die vier Informationspflichten, der Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung eines Datensatzes an die Zentrale Speicherstelle, der Beantragung einer Verfahrensnummer durch den Arbeitgeber, soweit der Arbeitnehmer keine Versicherungs oder Verfahrensnummer hat, der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, dass Daten übermittelt werden, und die Protokollierungspflicht der Datenübermittlung durch den Arbeitgeber rund 21 Mio. Euro (Berücksichtigung der im NKR-Gutachten ermittelten Kosten für Nutzer der "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 95
Anwendungsbereich

§ 96
Errichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

Zweiter Titel Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten

§ 97
Pflichten des Arbeitgebers

§ 98
Mitwirkung des Beschäftigten

Dritter Titel Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

§ 99
Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle

§ 100
Aufgaben und Befugnisse der Registratur Fachverfahren

Vierter Titel Abrufverfahren

§ 101
Abrufverfahren bei der Zentralen Speicherstelle

§ 102
Pflichten der abrufenden Behörde

§ 103
Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren

Fünfter Titel Finanzierung des Verfahrens

§ 104
Finanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises

§ 115
Vorfinanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises

§ 118
Bundeseinheitliche Regelung

§ 119
Übergangsregelungen zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises

§ 120
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Fünfter Unterabschnitt Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA

§ 320a
Auskünfte und Bescheinigungen für Teilnehmer

Artikel 4
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 8
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 91
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

1. Hohe Kosten für die Arbeitgeber

2. Effizienzverluste in Verwaltungsverfahren

II. Maßnahmen und Ziele

1. Ergebnisse des Modellvorhabens

2. Struktur des ELENA-Verfahrens

III. Schutz der informationellen Selbstbestimmung

Zweck der Datenspeicherung

Organisatorischer Datenschutz

4 Angemessenheit

IV. Weitere Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit

1. Eignung

a Aufbau neuer Bürokratie?

b Nettobelastung von kleinen und Kleinstunternehmen?

2. Alternativen

a Ausnahme für Personen mit hohem Einkommen

b Grundsatz der Freiwilligkeit

c Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?

3. Kostenverteilung

V. Zuständigkeit des Bundes

1. Gesetzgebungskompetenz

2. Einrichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

3. Bundeseinheitliche Geltung

VI. Gesetzesfolgenabschätzung

1. Allgemeine Kostenwirkung

2. Preiswirkung

3. Bürokratiekosten

3.1 Bürokratiekosten der Wirtschaft

3.2 Bürokratiekosten der Bürger

3.3 Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 97

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 98

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 100

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung des Verfahrens des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA)


 
 
 


Drucksache 176/06

... Besonders betont wird die Wichtigkeit des Datenschutzes bei der Anwendung des Vertrags durch die Tatsache, dass das Ministerkomitee nach Artikel 43 des Vertrags zunächst durch Beschluss festzustellen hat, ob die Vertragspartei, der Daten nach diesem Vertrag übermittelt werden sollen, die Datenschutzbestimmungen des Vertrags erfüllt. Besondere Bedeutung kommt der Entscheidung des Ministerkomitees in Bezug auf die in Artikel 39 Abs. 2 vorgesehenen spezifischen Protokollierungspflichten für den automatisierten Abruf aus Datenbanken zu: Während sich die Vertragsparteien in Bezug auf die konventionelle Datenübermittlung bereits in der bei der Unterzeichnung des Vertrags am 27. Mai 2005 abgegebenen Gemeinsamen Erklärung gegenseitig bestätigt haben dass sie die Anforderungen nach Kapitel 7 im Wesentlichen erfüllen, kann der Beschluss des Ministerkomitees nach Artikel 34 Abs. 2 Satz 2 hinsichtlich automatisierter Abrufe erst herbeigeführt werden, wenn die erforderliche Protokollierungs-Software installiert ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Entwurf

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Artikel 1
Grundsätze

Kapitel 2
DNA-Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Artikel 2
Einrichtung von nationalen DNA-Analyse-Dateien

Artikel 3
Automatisierter Abruf von DNA-Profilen

Artikel 4
Automatisierter Abgleich von DNA-Profilen

Artikel 5
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 6
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 7
Gewinnung molekulargenetischen Materials und Übermittlung von DNA-Profilen

Artikel 8
Daktyloskopische Daten

Artikel 9
Automatisierter Abruf von daktyloskopischen Daten

Artikel 10
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 11
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 12
Automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern

Artikel 13
Übermittlung nichtpersonenbezogener Informationen

Artikel 14
Übermittlung personenbezogener Daten

Artikel 15
Nationale Kontaktstelle

Kapitel 3
Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 16
Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 17
Flugsicherheitsbegleiter

Artikel 18
Mitführen von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 19
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Kapitel 4
Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration

Artikel 20
Dokumentenberater

Artikel 21
Aufgaben der Dokumentenberater

Artikel 22
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Artikel 23
Unterstützung bei Rückführungen

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Artikel 24
Gemeinsame Einsatzformen

Artikel 25
Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr

Artikel 26
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 27
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 28
Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 29
Schutz und Beistand

Artikel 30
Allgemeine Haftungsregelung

Artikel 31
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 32
Dienstverhältnisse

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Artikel 33
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich

Artikel 34
Datenschutzniveau

Artikel 35
Zweckbindung

Artikel 36
Zuständige Behörden

Artikel 37
Richtigkeit, Aktualität und Speicherungsdauer von Daten

Artikel 38
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit

Artikel 39
Dokumentation und Protokollierung, besondere Vorschriften zur automatisierten und nichtautomatisierten Übermittlung

Artikel 40
Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Schadensersatz

Artikel 41
Auskunft auf Ersuchen der Vertragsparteien

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 42
Erklärungen

Artikel 43
Ministerkomitee

Artikel 44
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 45
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 46
Kosten

Artikel 47
Verhältnis zu anderen zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften

Artikel 48
Ratifikation, Annahme, Genehmigung

Artikel 49
Verwahrer

Artikel 50
Inkrafttreten

Artikel 51
Beitritt

Artikel 52
Kündigung

Anlage 1
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Anlage 2
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Gemeinsame Erklärung

I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

II. Das Königreich Belgien erklärt

III. Das Königreich Spanien erklärt

IV. Die Französische Republik erklärt

V. Das Königreich der Niederlande erklärt

VI. Die Republik Österreich erklärt

VII. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich erklären

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu den Bestimmungen des Vertrags im Einzelnen:

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Kapitel 2
DNA - Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Kapitel 3- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

„I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

Zu Artikel 18

„II. Das Königreich Belgien erklärt

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2


 
 
 


Drucksache 764/1/05

... Die in dieser Vorschrift vorgesehenen Protokollierungs- und Dokumentationspflichten sind als allgemeine Regelung zu weitgehend. Im nationalen Recht wird für automatisierte Abrufverfahren regelmäßig eine stichprobenartige Protokollierungspflicht als ausreichend angesehen. Ebenso ist die Dokumentationspflicht für jede nicht automatisierte Übermittlung zu weitgehend. Im innerstaatlichen Recht ist eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Protokollierung von Übermittlungen nicht vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/1/05




Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Zu Kapitel IV Artikel 19 bis 22

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 28

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 35


 
 
 


Drucksache 395/05

... Durch Absatz 3 Satz 1 wird auch gewährleistet, dass die Daten in der Beschränkungsanordnung aufzulisten sind ("auf Antrag“). § 9 Abs. 3 Satz 2 G 10 stellt darüber hinaus sicher, dass ein Antrag alle für die Anordnung erforderlichen Angaben enthalten muss. Die umfassende Kontrollbefugnis der G 10-Kommission in § 15 Abs. 5 Satz 2 G 10 erstreckt sich auch auf den Datenabgleich des § 6 Abs. 3 G 10; die Protokollierungspflicht des § 6 Abs. 3 Satz 4 bis 6 G 10 erleichtert diese Kontrolle insbesondere dadurch, dass auch die Gründe für den automatisierten Abgleich zu protokollieren sind. Dadurch ist sichergestellt, dass der BND nicht willkürlich Daten für den automatisierten Abgleich verwendet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

§ 7a
Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Begründung zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 764/05 (Beschluss)

... Die in dieser Vorschrift vorgesehenen Protokollierungs- und Dokumentationspflichten sind als allgemeine Regelung zu weit gehend. Im nationalen Recht wird für automatisierte Abrufverfahren regelmäßig eine stichprobenartige Protokollierungspflicht als ausreichend angesehen. Ebenso ist die Dokumentationspflicht für jede nicht automatisierte Übermittlung zu weit gehend. Im innerstaatlichen Recht ist eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Protokollierung von Übermittlungen nicht vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/05 (Beschluss)




Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 28

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 35


 
 
 


Drucksache 747/04

... Die Ergänzung der Protokollierungsregeln soll sicherstellen, dass die für die Tätigkeit des Güterichters nach § 278 Abs. 5 ZPO-E unabdingbare Vertraulichkeit der Erörterungen in der Güteverhandlung bzw. im sonstigen Gütetermin gewährleistet ist. Dementsprechend gilt die grundsätzliche Protokollierungspflicht hier nicht. Das soll nur dann anders sein, wenn die Erstellung eines Protokolls wegen § 160 Abs. 3 Nr. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gütlichen Streitbeilegung im Zivilprozess

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
In- und Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 720/04

... • Die Übermittlung von durch die Überwachungsmaßnahmen erlangten personenbezogenen Daten durch das Zollkriminalamt an andere öffentliche Stellen wird nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert. Alle personenbezogenen Daten sind zu kennzeichnen. Für alle Übermittlungsvorgänge gilt eine Protokollierungspflicht. Erhebende und empfangende Stellen haben unverzüglich und in Abständen von höchstens sechs Monaten zu prüfen, ob die Daten erforderlich sind; anderenfalls sind sie unverzüglich zu löschen. In jedem Fall gilt eine strenge Zweckbindung für den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

§ 23a
Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

§ 23b
Richterliche Anordnung

§ 23c
Durchführungsvorschriften

§ 23d
Übermittlungen durch das Zollkriminalamt

§ 23e
Verschwiegenheitspflicht

§ 23f
Entschädigung für Leistungen

Artikel 3
Änderung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Begründung zu den Einzelvorschriften

Artikel 1
(Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)

Artikel 2
(Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes)

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 6

Zu Artikel 2 Nummer 7

Zu § 23a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 23b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 23e

Zu § 23f

Zu § 45

Zu § 46

Artikel 3
(Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung)

Artikel 4
(Änderung der Strafprozeßordnung)

Artikel 5
(Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang)

Artikel 6
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 109/17 PDF-Dokument



Drucksache 433/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.