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55 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Harmonisierungsmaßnahmen"


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Drucksache 182/18

... In den letzten Jahren wurden EU-Normen für mehrere in Europa verwendete Identitäts- und Reisedokumente eingeführt. Das EU-Recht enthält bereits Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten15 sowie zur einheitlichen Gestaltung von Visa16 und Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige17. Diese Normen werden auch bei Grenzübertrittsgenehmigungen für den kleinen Grenzverkehr18 und bei im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften zur legalen Migration ausgestellten Genehmigungen zugrunde gelegt. Unlängst wurde eine neue einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige beschlossen, um die Sicherheitsmerkmale dieses Aufenthaltstitels weiter zu verbessern.19 In Ermangelung von Harmonisierungsmaßnahmen können die Mitgliedstaaten selber bestimmen, wie Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige mobiler EU-Bürger sind, gestaltet werden. Dabei können sie sich dafür entscheiden, die in der 2017 geänderten Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige20 vorgesehene "einheitliche Gestaltung" zu übernehmen, vorausgesetzt, der Status des Familienangehörigen eines Unionsbürgers wird auf der Aufenthaltskarte eindeutig vermerkt und eine Verwechslung mit Aufenthaltstiteln, die Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 sind, ist ausgeschlossen.21 2008 haben die Mitgliedstaaten in einer Erklärung des Rates22 ihren Willen bekundet, zu diesem Zweck die einheitliche Gestaltung zu verwenden, und mehrere Mitgliedstaaten kamen dieser - rechtlich nicht bindenden - Verpflichtung nach.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte und Datenschutz

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Nationale PERSONALAUSWEISE

Artikel 3
Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen

Artikel 4
Erfassung biometrischer Identifikatoren

Artikel 5
Auslaufregelung

Kapitel III
AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger

Artikel 6
Mindestangaben

Kapitel IV
AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN

Artikel 7
Einheitliche Gestaltung

Artikel 8
Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 9
Kontaktstelle

Artikel 10
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 11
Monitoring

Artikel 12
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 653/2/17

... 1. Artikel 83 AEUV ermächtigt das Europäische Parlament und den Rat, durch Richtlinien Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität und zur Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festzulegen, sofern sich diese Angleichung als unerlässlich für die wirksame Durchführung der Politik der EU auf einem Gebiet erweist, auf dem Harmonisierungsmaßnahmen erfolgt sind. Das Strafrecht ist ein für die Souveränität der Mitgliedstaaten besonders sensibler Bereich. Rechtsetzungsinitiativen müssen vor diesem Hintergrund sorgfältig abgewogen werden. Von den eng umgrenzten Kompetenzen in diesem Bereich sollte daher äußerst behutsam Gebrauch gemacht werden. Grenzüberschreitende Aspekte alleine können keine weitreichende Harmonisierung der Strafrechtsordnungen der Mitgliedstaaten durch die EU rechtfertigen.



Drucksache 60/16

... (13) Auf jeden Fall sollte die Frequenznutzung im Frequenzband 470-694 MHz auf Unionsebene spätestens im Jahr 2025 überprüft werden. Bei der Überprüfung sollte auch die geplante Überprüfung dieses Frequenzbands auf der Weltfunkkonferenz 2023 berücksichtigt werden. Bei Nutzungsänderungen im UHF-Band unter 700 MHz sollte den technischen Entwicklungen, dem Verbraucherverhalten, der Bedeutung des Fortbestands des frei zugänglichen Fernsehens26 sowie Zielen von allgemeinem sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interesse Rechnung getragen werden. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Untersuchungen über technische und regulatorische Voraussetzungen für die Koexistenz von etablierten und neuen Frequenznutzungen im UHF-Band unter 700 MHz durchzuführen. Solche Studien würden eine Abstimmung zwischen den Herangehensweisen der einzelnen Mitgliedstaaten an eine flexible und effiziente Frequenznutzung sicherstellen und technische Harmonisierungsmaßnahmen für die Frequenznutzung und Koexistenz in diesem Band ermöglichen. Solche Studien und Maßnahmen können gemäß der Entscheidung Nr. 676/2002/EG durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8


 
 
 


Drucksache 122/14 (Beschluss)

... Grundsätzlich erscheint es geboten, zukünftig von der Kommission angestrebten Harmonisierungen eine umfassende Konsultation - gegebenenfalls verbunden mit einem wissenschaftlichen Forschungsvorhaben - voranzustellen. Nur auf fundierten Erkenntnissen beruhende Harmonisierungsmaßnahmen sind geeignet, einerseits das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in EU-Recht zu stärken und andererseits einen effizienten und kohärenten Europäischen Rechtsraum zu errichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/14 (Beschluss)




Allgemeine Erwägungen

Materielles Zivilrecht

2 Zivilverfahrensrecht

Materielles Strafrecht

2 Strafverfahrensrecht

E -Justice

Schutz der Grundrechte

Zur Aus- und Fortbildung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 122/1/14

... Grundsätzlich erscheint es geboten, zukünftig von der Kommission angestrebten Harmonisierungen eine umfassende Konsultation - gegebenenfalls verbunden mit einem wissenschaftlichen Forschungsvorhaben - voranzustellen. Nur auf fundierten Erkenntnissen beruhende Harmonisierungsmaßnahmen sind geeignet, einerseits das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in EU-Recht zu stärken und andererseits einen effizienten und kohärenten Europäischen Rechtsraum zu errichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/1/14




Allgemeine Erwägungen

Materielles Zivilrecht

2 Zivilverfahrensrecht

Materielles Strafrecht

2 Strafverfahrensrecht

E -Justice

Schutz der Grundrechte

Zur Aus- und Fortbildung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 92/13 (Beschluss)

... 8. Auch in Bezug auf die nichtkommerzielle Forschungsverwaltung, die Steuerverwaltung, Teile der Sozialverwaltung (z.B. Sozialfürsorge und Jugendhilfe), die Justizverwaltung und die Verwaltungen des Bundestages, des Bundesrates und der Landtage sowie die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder können die geplanten Harmonisierungsmaßnahmen nicht auf Artikel 114 Absatz 1 AEUV gestützt werden. Zweifelhaft ist die Binnenmarktkompetenz wegen mangelnden Binnenmarktbezugs bzw. speziellerer unionsrechtlicher Regelungen aber auch in weiten Teilen der Inneren Verwaltung z.B. beim Vollzugs des Versammlungsrechts, des Ausländerrechts und des Zivildienstrechts, des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts sowie des Straßenverkehrsrechts, bei Teilen des Umwelt- und



Drucksache 92/1/13

... 15. Auch in Bezug auf die nichtkommerzielle Forschungsverwaltung, die Steuerverwaltung, Teile der Sozialverwaltung (z.B. Sozialfürsorge und Jugendhilfe), die Justizverwaltung und die Verwaltungen des Bundestages, des Bundesrates und der Landtage sowie die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder können die geplanten Harmonisierungsmaßnahmen nicht auf Artikel 114 Absatz 1 AEUV gestützt werden. Zweifelhaft ist die Binnenmarktkompetenz wegen mangelnden Binnenmarktbezugs bzw. speziellerer unionsrechtlicher Regelungen aber auch in weiten Teilen der Inneren Verwaltung z.B. beim Vollzugs des Versammlungsrechts, des Ausländerrechts und des Zivildienstrechts, des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts sowie des Straßenverkehrsrechts, bei Teilen des Umwelt- und



Drucksache 646/1/11

... Nach dem in Artikel 5 Absatz 2 EUV normierten Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung darf die EU nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig werden, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Artikel 83 Absatz 2 AEUV gestattet, durch Richtlinien Mindestvorschriften für die Festlegung von Straftaten und Strafen zu erlassen, wenn die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften unerlässlich ist für die wirksame Durchführung der Politik der Union auf einem Gebiet, auf dem bereits Harmonisierungsmaßnahmen erfolgt sind. Jeder auf Artikel 83 Absatz 2 AEUV basierende Legislativakt der EU muss demnach das Kriterium der Unerlässlichkeit erfüllen.



Drucksache 529/11

... Zudem tragen die Änderungen der OECD MJV Empfehlung Rechnung, die An-zahl der Inspektoren in den jeweiligen Ländern der Anzahl der Prüfeinrichtungen besser anzupassen. Die Entbindung von der Verpflichtung in jedem Bundesland eine eigene Inspektionskommission für alle Bereiche vorrätig zu halten und der effektive länderübergreifende Austausch fachlicher Ressourcen gibt den Ländern die Möglichkeit, die Anzahl der Inspektoren besser dem tatsächlichen Bedarf im jeweiligen Land anzupassen, ohne dass dabei in die Verwaltungsorganisation der Länder eingegriffen wird. Weniger Inspektoren mit mehr praktischer Inspektionserfahrung machen das Überwachungssystem effektiver und sparen Kosten, z.B. für Ausbildungs- Fortbildungs- und Harmonisierungsmaßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1811: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis


 
 
 


Drucksache 646/11 (Beschluss)

... Nach dem in Artikel 5 Absatz 2 EUV normierten Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung darf die EU nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig werden, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Artikel 83 Absatz 2 AEUV gestattet, durch Richtlinien Mindestvorschriften für die Festlegung von Straftaten und Strafen zu erlassen, wenn die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften unerlässlich ist für die wirksame Durchführung der Politik der Union auf einem Gebiet, auf dem bereits Harmonisierungsmaßnahmen erfolgt sind. Jeder auf Artikel 83 Absatz 2 AEUV basierende Legislativakt der EU muss demnach das Kriterium der Unerlässlichkeit erfüllen.



Drucksache 582/11

... Mit dieser Mitteilung soll der Rahmen für die weitere Gestaltung einer EU-Strafrechtspolitik auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon vorgelegt werden. Die EU verfügt jetzt über eine explizite Rechtsgrundlage für die Annahme strafrechtlicher Richtlinien und kann damit sicherstellen, dass EU-Politiken, die Gegenstand von Harmonisierungsmaßnahmen waren, wirksam durchgeführt werden. Eine europäische Strafrechtspolitik sollte das allgemeine Ziel verfolgen, das Vertrauen der Bürger im Hinblick darauf zu stärken, dass sie in einem Europa der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts leben, dass das EU-Recht zum Schutz ihrer Interessen voll und ganz um- und durchgesetzt wird und die EU dabei den Subsidiaritäts- und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie andere grundlegende Prinzipien des Vertrags uneingeschränkt achtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/11




Mitteilung

Ein Anliegen der EU-Bürger

Der Mehrwert des EU-Strafrechts

Stärkung des gegenseitigen Vertrauens

Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik

Einheitlichkeit und Kohärenz

Ein neuer Rechtsrahmen

Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts

1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts

2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?

2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze

2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts

2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio

2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen

- Mindestvorschriften

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

- Klare Fakten

- Die Sanktion der Straftat anpassen

3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 438/10

... 27. Diese Sorgen teilt die Bundesregierung nicht in vollem Umfang. Aus Sicht der Bundesregierung bietet der neue EU-Rechtsrahmen eine geeignete Grundlage zur Unterstützung wettbewerblicher Prozesse in der europäischen Telekommunikation. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Verhandlungen dafür eingesetzt, dass über die notwendigen Harmonisierungsmaßnahmen hinaus hinreichend Spielräume für die Mitgliedstaaten bzw. die nationalen Regulierer verbleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 616/09 (Beschluss)

... 27. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission hinsichtlich der Festlegung gemeinsamer Straftatbestände und Sanktionen in anderen Bereichen der EU-Politik auf die vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Voraussetzungen verweist. Von diesen geht auch Artikel 83 Absatz 2 AEUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon aus. Danach können Mindestvorschriften für die Festlegung von Straftaten und Strafen in harmonisierten Politikbereichen nur festgelegt werden, wenn sich dies für die wirksame Durchführung der Politik der Union auf einem Gebiet, auf dem Harmonisierungsmaßnahmen erfolgt sind, als unerlässlich erweist. Dies setzt voraus, dass ein gravierendes Vollzugsdefizit tatsächlich besteht und nur durch Strafandrohung beseitigt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 626/09 (Beschluss)

... Die in der vorgesehenen Partnerschaft angestrebte Etablierung eines Krebsinformationssystems auf der Basis epidemiologischer Register zur Bereitstellung genauer und vergleichbarer Daten über das Krebsgeschehen in der EU bis 2013 erfordert einheitliche Standards und Harmonisierungsmaßnahmen. Die innerhalb Deutschlands zu verschiedenen Zeitpunkten eingerichteten und unter unterschiedlichen Bedingungen arbeitenden epidemiologischen Krebsregister der Länder verfolgen in vergleichbarer Weise die methodische Einheitlichkeit der bundesweiten Datenbasis und haben hauptsächlich zu diesem Zweck bereits 1996 eine Arbeitsgemeinschaft, seit 2004 die GEKID, gegründet. Die GEKID verfügt somit über grundlegende Erfahrung und Erfolge im Bereich der Vereinheitlichung von Krebsregisterdaten, und ist darüber hinaus der gemeinsame Ansprechpartner der epidemiologischen Krebsregister bei länderübergreifenden Fragestellungen.



Drucksache 804/1/09

... technischen Harmonisierungsmaßnahmen



Drucksache 616/1/09

... 27. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission hinsichtlich der Festlegung gemeinsamer Straftatbestände und Sanktionen in anderen Bereichen der EU-Politik auf die vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Voraussetzungen verweist. Von diesen geht auch Artikel 83 Absatz 2 AEUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon aus. Danach können Mindestvorschriften für die Festlegung von Straftaten und Strafen in harmonisierten Politikbereichen nur festgelegt werden, wenn sich dies für die wirksame Durchführung der Politik der Union auf einem Gebiet, auf dem Harmonisierungsmaßnahmen erfolgt sind, als unerlässlich erweist. Dies setzt voraus, dass ein gravierendes Vollzugsdefizit tatsächlich besteht und nur durch Strafandrohung beseitigt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/1/09




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 804/09

... Es kommt darauf an, dass die Mitgliedstaaten die Regulierungsbemühungen im Hinblick auf harmonisierte Nutzungsbedingungen für das Teilband 790–862 MHz unterstützen und sich jeglicher Maßnahmen enthalten, die einer Anwendung der auf EU-Ebene geplanten technischen Harmonisierungsmaßnahmen entgegenstehen würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/09




Mitteilung

1. Digitale Dividende – Zeit zum Handeln auf EU-Ebene

2. Schritte zur Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels

2.1. Politische Vorbereitungen auf EU-Ebene

Erste Schritte

Technische Vorbereitung unter Federführung der CEPT

Kommissionsstudie über sozioökonomische Aspekte

Umfangreiche Konsultationen

2.2. Ein EU-Fahrplan als praktischer Wegweiser

2.3. Rückendeckung durch das Europäische Parlament und den Rat

2.4. Das weitere Vorgehen – Vorschläge der Kommission

3. Dringende Massnahmen, die unmittelbar zu spürbaren Vorteilen führen

3.1. Vollständige Abschaltung des analogen Fernsehens bis 2012

3.2. Vorgaben für die einheitliche Öffnung des Teilbands 790–862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste durch Aufstellung harmonisierter technischer Nutzungsbedingungen

4. Massnahmen, die eine strategische Entscheidung voraussetzen

4.1. Annahme eines gemeinsamen EU-Standpunkts im Hinblick auf eine wirksamere grenzübergreifende Koordinierung mit Nicht-EU-Staaten

4.2. Erreichen der EU-weiten Öffnung des Teilbands 790–862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste

4.3. Festlegung einer Mindesteffizienz bei der künftigen Nutzung der digitalen Dividende

5. Ausblick auf weitere Verbesserungen bei der Nutzung der digitalen Dividende

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 626/1/09

... Die in der vorgesehenen Partnerschaft angestrebte Etablierung eines Krebsinformationssystems auf der Basis epidemiologischer Register zur Bereitstellung genauer und vergleichbarer Daten über das Krebsgeschehen in der EU bis 2013 erfordert einheitliche Standards und Harmonisierungsmaßnahmen. Die innerhalb Deutschlands zu verschiedenen Zeitpunkten eingerichteten und unter unterschiedlichen Bedingungen arbeitenden epidemiologischen Krebsregister der Länder verfolgen in vergleichbarer Weise die methodische Einheitlichkeit der bundesweiten Datenbasis und haben hauptsächlich zu diesem Zweck bereits 1996 eine Arbeitsgemeinschaft, seit 2004 die GEKID, gegründet. Die GEKID verfügt somit über grundlegende Erfahrung und Erfolge im Bereich der Vereinheitlichung von Krebsregisterdaten, und ist darüber hinaus der gemeinsame Ansprechpartner der epidemiologischen Krebsregister bei länderübergreifenden Fragestellungen.



Drucksache 804/09 (Beschluss)

... technischen Harmonisierungsmaßnahmen



Drucksache 556/08

... Gegenüber der aktuellen Finanzplanung entstehen durch die Umsetzung der Harmonisierungsmaßnahmen höhere Ausgaben für den Bundeshaushalt in Höhe von 450 Mio. Euro jährlich. Diese Ausgaben sollen durch entsprechend höhere Einnahmen aus der Änderung der Mauthöhenverordnung gegenfinanziert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 538: Zweites Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge


 
 
 


Drucksache 355/08

... geändert. Es erfolgte eine Anhebung der abgesenkten Mautsätze wegen Umsetzung der Harmonisierungsmaßnahmen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/08




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltsauswirkungen

4. Auswirkungen auf die Wirtschaft

5. Preisniveau

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe Zu Buchstabe

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 537: Erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung


 
 
 


Drucksache 567/08

... davon für Harmonisierungsmaßnahmen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Mauthöheverordnung

§ 1
Mautsätze

Artikel 3
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ziele

zu a.: stärkere Spreizung der Mautsätze

zu b.: Förderung von Partikelminderungssystemen

2. Weitere Änderungen

3. Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen

4. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

a. Haushaltsauswirkungen ohne Vollzugsaufwand

b. Vollzugsaufwand

5. Auswirkungen auf die Wirtschaft

a. Finanzielle Auswirkungen

b. Bürokratiekosten

6. Auswirkungen auf das Preisniveau

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeugzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 526/08

... Einführung von Maßnahmen zur Förderung der Harmonisierung mit anderen Regelungen für die Kennzeichnung der Umweltverträglichkeit: Der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen, die mehr als ein Umweltzeichen beantragen möchten, kann durch Harmonisierungsmaßnahmen verringert werden. Die Kosten für Tests ließen sich um 100 % senken wenn bereits ein Umweltzeichen vergeben wurde und keine weiteren Test- und Prüfverfahren erforderlich sind. Diese Reduzierung der Kostenbelastung dürfte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen von Interesse sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/08




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

1.1. Ziel

1.2. Allgemeiner Zusammenhang

1.3. Die geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Regeln

2. Ergebnisse der Beratungen mit den Beteiligten und Folgenabschätzungen

2.1. Beratungen

2.2. Folgenabschätzung

Mögliche Vorteile einer Umweltzeichenregelung

Erfolg der gegenwärtigen Regelung

Vorgeschlagenes Konzept

Erwartete Ergebnisse / Ziele:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Informationen

5.1. Vereinfachung

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zuständige Stellen

Artikel 5
Ausschuss für das Umweltzeichen der Europäischen Union

Artikel 6
Allgemeine Anforderungen an die Kriterien für das Umweltzeichen

Artikel 7
Erarbeitung und Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen

Artikel 8
Festlegung der Kriterien für das Umweltzeichen

Artikel 9
Eintragung der Verwendung des Umweltzeichens

Artikel 10
Marktüberwachung und Kontrolle der Verwendung des Umweltzeichen der Gemeinschaft

Artikel 11
Regelungen für Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten

Artikel 12
Förderung der Verwendung des Umweltzeichens

Artikel 13
Bewertung durch Fachkollegen

Artikel 14
Bericht

Artikel 15
Änderung der Anhänge

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Aufhebung

Artikel 19
Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang I
Verfahren für die Erarbeitung und die Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen

A. Standardverfahren

1. Vorläufiger Bericht

2. Entwurf eines Vorschlags für Kriterien und damit zusammenhängender technischer Bericht

3. Endgültiger Bericht und Kriterien

4. Leitfaden für potenzielle Nutzer des Umweltzeichens und die zuständigen Stellen

5. Leitfaden für die Behörden, die öffentliche Aufträge vergeben

B. Verkürztes Verfahren für Kriterien, die bereits in anderen Umweltzeichenregelungen erarbeitet wurden

Anhang II
Muster für das Umweltzeichen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 861/07

... (55) Während die Erteilung von Genehmigungen und die Überwachung der Einhaltung von Nutzungsbedingungen in der Zuständigkeit eines jeden Mitgliedstaats verbleiben sollten sollten sich die Mitgliedstaaten der Auferlegung weiterer Bedingungen, Kriterien oder Verfahren enthalten, mit denen die ordnungsgemäße Umsetzung eines harmonisierten oder koordinierten Auswahl- oder Genehmigungsverfahrens eingeschränkt geändert oder verzögert würde. Wo dies zur Erleichterung ihrer Durchführung gerechtfertigt ist, sollten solche Koordinierungs- oder Harmonisierungsmaßnahmen übergangsweise Freistellungen oder, im Fall von Frequenzen, Übergangsverfahren zur gemeinsamen Frequenznutzung umfassen, die einen Mitgliedstaat von der Anwendung solcher Maßnahmen ausnehmen würden, sofern dies nicht zu unangemessenen Unterschieden in der Wettbewerbs- oder Regulierungssituation zwischen Mitgliedstaaten führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie)

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie)

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie)

Artikel 4
Aufhebung

Artikel 5
Umsetzung

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7
Adressaten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 370/07

... - jede andere geeignete Harmonisierungsmaßnahme einschließlich der Emissionsklassenzuordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/07




2 Vorbemerkung

Zu Punkt 1

Zu Punkt 2 - Mautkompromiss

Zu Punkt 3 - Mautermäßigungsverfahren

Zu Punkt 4 - Änderung des Kfz-Steuergesetzes

Zu Punkt 5 - Innovationsprogramm

Zu Punkt 6

Zu Punkt 7


 
 
 


Drucksache 134/07

... Obwohl mit der derzeitigen Politik das Gros der technischen Schranken auch ohne Harmonisierungsmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene beseitigt werden konnte, machten die Betroffenen geltend, dass die derzeitige Politik an ihre Grenzen stoße bzw. dass es zu einem Stillstand gekommen sei. Die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung steht außerdem seit langem auf der politischen Tagesordnung. Im März 1998 forderte der Rat "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Kapitel 2
Anwendung einer technischen Vorschrift

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Kapitel 3
Produktinfostellen

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Kapitel 4
Schlussbestimmungen

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 690/07

... 23. vertritt die Auffassung, dass die Freizügigkeit von Waren für die Effizienz des Binnenmarkts von grundlegender Bedeutung ist; weist darauf hin, dass 25 % der in der Europäischen Union hergestellten Waren nach wie vor nicht unter Harmonisierungsmaßnahmen fallen, und begrüßt deshalb die Initiative der Kommission, das Funktionieren des Binnenmarkts in diesem Bereich weiter zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die gegenseitige Anerkennung voll und ganz zu nutzen, um die Wahrnehmung dieser Grundfreiheit im Interesse der Verbraucher und der Unternehmen zu gewährleisten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 690/07




Verstärktes Vertrauen der Beteiligten in den Binnenmarkt

Abbau des Verwaltungsaufwands

Die internationale Dimension


 
 
 


Drucksache 22/07

... (51) Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 10. März 1999 über das Eisenbahnpaket gefordert, dass die schrittweise Öffnung des Eisenbahnsektors mit möglichst wirksamen technischen Harmonisierungsmaßnahmen einhergehen muss, die so rasch wie möglich ergriffen werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/07




1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Verbände und Fachleute

Bewertung der Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 AUSWIRKUNGEN AUF DEN Haushalt

5 WEITERE Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

1. Beschreibung des geographischen Anwendungsbereichs und Ausdehnung des Geltungsbereichs Artikel 1

2. Begriffsbestimmungen Artikel 2

3. Ausnahmeregelungen

4. Übergangszeitraum für Interoperabilitätskomponenten Artikel 10 Absatz 5 neu

5. Technische Anhänge der TSI Artikel 6

6. Überprüfung der Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften nach der Inbetriebnahme Artikel 14 Absatz 2

7. Inbetriebnahme von Fahrzeugen Artikel 14

8. Sonderfälle und einzelstaatliche Vorschriften Artikel 16 Absatz 3

9. Dringende Änderung einer TSI Artikel 17

10. Bestätigung von Zwischenprüfungen Artikel 18

11. Arbeitsprogramm Artikel 23

12. Infrastruktur- und Fahrzeugregister Artikel 24

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN für die INTEROPERABILITÄT

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
1. Ein Mitgliedstaat kann in folgenden Fällen und unter folgenden Bedingungen von der

Kapitel III
INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

1. Zur Ausstellung der EG-Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitserklärung für eine

Kapitel IV
TeilsystemE

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

1. Zur Ausstellung der EG-Prüferklärung lässt der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter

Artikel 19

Kapitel V
BENANNTE STELLEN

Artikel 20

Kapitel VI
AUSSCHUSS UND ARBEITSPROGRAMM

Artikel 21

Artikel 21a

Artikel 21b

Artikel 21c

Artikel 22

Artikel 23

Kapitel VII
INFRASTRUKTUR- UND FAHRZEUGREGISTER

Artikel 24

Artikel 22a

Kapitel VIII
ÜBERGANGSREGELUNGEN

Artikel 25

Kapitel IX
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 26

Artikel 27
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 2930

Artikel 3031

Anhang I
. GELTUNGSBEREICH .

1. DAS KONVENTIONELLE TRANSEUROPÄISCHE EISENBAHNSYSTEM

1.1. INFRASTRUKTUREN

1.2. FAHRZEUGE

2. FÜR DAS TRANSEUROPÄISCHE HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNSYSTEM

2.1. INFRASTRUKTUREN

2.2. FAHRZEUGE

3. KOMPATIBILITÄT INNERHALB DES KONVENTIONELLEN TRANSEUROPÄISCHEN EISENBAHNSYSTEMS

4. AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHS

4.1. Strecken- und Fahrzeugunterkategorien

4.2. Kostenbegrenzung

Anhang II
Teilsysteme

1. VERZEICHNIS DER Teilsysteme

2. RELEVANTE BEREICHE

2. BESCHREIBUNG DER Teilsysteme

2.1. Infrastruktur

2.2. Energie

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.4. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.5. Telematikanwendungen

2.6. Fahrzeuge

2.7. Instandhaltung

Anhang III
Grundlegende Anforderungen

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Sicherheit

1.1.1. Die Planung, der Bau oder die Herstellung, die Instandhaltung und die Überwachung der sicherheitsrelevanten Bauteile, insbesondere derjenigen, die am Zugverkehr beteiligt sind, müssen die Sicherheit auch unter bestimmten Grenzbedingungen auf dem für das Netz festgelegten Niveau halten.

1.1.3. Die verwendeten Bauteile müssen während ihrer gesamten Betriebsdauer den spezifizierten gewöhnlichen oder Grenzbeanspruchungen standhalten. Durch geeignete Mittel ist sicherzustellen, dass sich die Sicherheitsauswirkungen eines unvorhergesehenen Versagens in Grenzen halten.

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, dass das sichere Funktionieren der Einrichtungen oder die Gesundheit und

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, daß sie deren Sicherheit nicht gefährden, wenn sie in einer voraussehbaren

1.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

1.3. Gesundheit

1.3.1. Werkstoffe, die aufgrund ihrer Verwendungsweise die Gesundheit von Personen, die

1.3.2. Die Auswahl, die Verarbeitung und die Verwendung dieser Werkstoffe müssen eine gesundheitsschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines Brandes in Grenzen halten.

1.4. Umweltschutz

1.4.1. Die Umweltauswirkungen des Baus und Betriebs des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems sind bei der Planung dieses Systems entsprechend den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen zu berücksichtigen.

1.4.2. In Zügen und Infrastruktureinrichtungen verwendete Werkstoffe müssen eine umweltschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines

1.4.3. Fahrzeuge und Energieversorgungsanlagen sind so auszulegen und zu bauen, dass sie mit Anlagen, Einrichtungen und öffentlichen oder privaten Netzen, bei denen Interferenzen möglich sind, elektromagnetisch verträglich sind.

1.4.4. Beim Betrieb des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems müssen die vorgeschriebenen Lärmgrenzen eingehalten werden.

1.5. Technische Kompatibilität

2. Besondere Anforderungen AN jedes Teilsystem

2.1. Infrastrukturen

2.1.1. Sicherheit

2.2. Energie

2.2.1. Sicherheit

2.2.2. Umweltschutz

2.2.3. Technische Kompatibilität

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.3.1. Sicherheit

2.3.2. Technische Kompatibilität

2.4. Fahrzeuge

2.4.1. Sicherheit

2.4.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.4.3. Technische Kompatibilität

2.4.4. Kontrolle

2.5. Instandhaltung

2.5.1. Gesundheit und Sicherheit

2.5.2. Umweltschutz

2.5.3. Technische Kompatibilität

2.6. Umwelt

2.6.1. Gesundheit

2.6.2. Umweltschutz

2.7. Betrieb

2.6. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.6.1. Sicherheit

2.6.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.6.3. Technische Kompatibilität

2.7. Telematikanwendungen im Personen- und Güterverkehr

2.7.1. Technische Kompatibilität

2.7.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.7.3. Gesundheit

2.7.4. Sicherheit

Anhang IV
KONFORMITÄT UND GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT DER INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1. INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1.1. Allgemeine Komponenten

1.2. Allgemeine Komponenten mit besonderen Eigenschaften

1.3. Besondere Komponenten

2. Anwendungsbereich

Anhang V
EG-PRÜFERKLÄRUNG für Teilsysteme

Anhang VII
Prüfverfahren für Teilsysteme

1. Einleitung

2. STUFEN

3. BESCHEINIGUNG

4. TECHNISCHES DOSSIER

5. überwachung

5.1. Der Zweck der EG-Überwachung besteht darin, sich zu vergewissern, daß die im technischen Dossier enthaltenen Pflichten bei der Verwirklichung des Teilsystems erfüllt

5.2. Der benannten Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, ist ständig

5.3. Die benannte Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, nimmt in regelmäßigen Zeitabständen Nachprüfungen Audits vor, um sich von der Einhaltung der

5.4. Darüber hinaus ist die benannte Stelle berechtigt, die Baustelle und die Fertigungsstätten unangemeldet zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit kann die benannte Stelle vollständige oder

6. HINTERLEGUNG

7. VERÖFFENTLICHUNG

8. SPRACHE

Anhang VII
VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU BERÜCKSICHTIGENDE MINDESTKRITERIEN für die NOTIFIZIERUNG DER STELLEN

Anhang VIII
DOSSIER für die BEANTRAGUNG VON AUSNAHMEREGELUNGEN

Anhang IX
Teil A

Anhang X
ENTSPRECHUNGSTABELLE


 
 
 


Drucksache 319/07 (Beschluss)

... Im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Einführung der streckenbezogenen Lkw-Maut hatten sich Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung im Mai 2003 darauf verständigt, dass zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von jährlich 600 Mio. € zu gewährleisten ist. Nachdem die Europäische Kommission in einem Beihilfe-Prüfverfahren dem vorrangig vorgesehenen Mautermäßigungs-/ Mineralölsteueranrechnungsverfahren nicht zugestimmt hat, ist zu begrüßen, dass nunmehr unabhängig von den Erfolgsaussichten einer Klage gegen diese Entscheidung mit der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und dem von der Bundesregierung inzwischen vorgelegten Innovationsprogramm zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge alternative Harmonisierungsmaßnahmen realisiert werden.



Drucksache 319/1/07

... Im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Einführung der streckenbezogenen Lkw-Maut hatten sich Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung im Mai 2003 darauf verständigt, dass zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von jährlich 600 Mio. € zu gewährleisten ist. Nachdem die Europäische Kommission in einem Beihilfe-Prüfverfahren dem vorrangig vorgesehenen Mautermäßigungs-/ Mineralölsteueranrechnungsverfahren nicht zugestimmt hat, ist zu begrüßen, dass nunmehr unabhängig von den Erfolgsaussichten einer Klage gegen diese Entscheidung mit der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und dem von der Bundesregierung inzwischen vorgelegten Innovationsprogramm zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge alternative Harmonisierungsmaßnahmen realisiert werden.



Drucksache 553/06 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung durch die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. Januar 2006 gehalten ist, das bisherige Mautermäßigungsverfahren zu ändern. Er begrüßt, dass die Bundesregierung nunmehr mit der Senkung der Kfz-Steuer und einem Förderprogramm für die Anschaffung besonders umweltfreundlicher Lkw zwei subsidiäre Harmonisierungsmaßnahmen umsetzen will und hält diese für geeignet, um eine EU-rechtskonforme Entlastung der in Deutschland ansässigen Transportunternehmen zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b § 11 Abs. 2 bis 6 ABMG


 
 
 


Drucksache 70/06

... Die Ablehnung eines Ersuchens durch den ersuchten Staat soll transparent und für den ersuchenden Staat nachvollziehbar gestaltet werden. Zugleich hat der Begründungszwang zur Folge, dass eine Sammlung rechtstatsächlichen Materials stattfinden kann die die Möglichkeit eröffnet, in einem zukünftigen Rechtsinstrument die noch bestehenden Schwierigkeiten auf EU-Ebene abzuschätzen und durch Angleichungs- oder Harmonisierungsmaßnahmen abzubauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Nichtigkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG vom 21. Juli 2004 BGBl. I S. 1748

II. Änderungen des Entwurfs im Vergleich zum EuHbG vom 21. Juli 2004

III. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

I. Zu § 79 - Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

II. Zu § 80 - Auslieferung deutscher Staatsangehöriger

III. Zu § 83a - Auslieferungsunterlagen

IV. Zu Artikel 3 - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 553/1/06

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung nach der ablehnenden Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. Januar 2006 im Beihilfeverfahren zum prioritär zu verfolgenden Mautermäßigungsverfahren nunmehr mit der Senkung der Kfz-Steuer und einem Förderprogramm für die Anschaffung besonders umweltfreundlicher Lkw zwei subsidiäre Harmonisierungsmaßnahmen umsetzen will.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/1/06




1. Zum Gesetzentwurf allgemein*

2. Zum Gesetzentwurf allgemein*

3. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b § 11 Abs. 2 bis 6 ABMG

4. Zu Artikel 4 Mauthöheverordnung


 
 
 


Drucksache 553/06

... es und ein Innovationsprogramm zur Förderung der Anschaffung besonders emissionsarmer schwerer Lkw sowie jede andere geeignete Harmonisierungsmaßnahme. Mautermäßigungsverfahren/Mineralölsteueranrechnungsverfahren sind prioritär zu verfolgen (siehe BR-Drucksache 142/03 (Beschluss), BT-Drucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge

Artikel 4
Änderung der Mauthöheverordnung

Artikel 5
Neubekanntmachung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Artikel 5
(Neubekanntmachnung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung)

Artikel 6
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 214/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Kommission, bei Scheidungen "internationaler Ehen" im Interesse der Rechtssicherheit und der Vorhersehbarkeit des anzuwendenden Rechts und der gerichtlichen Zuständigkeiten Harmonisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Auf Grund der zunehmenden Mobilität der Bürger der EU ist ein entsprechender gemeinschaftsrechtlicher Rahmen, der die bestehenden Defizite beseitigt, sowohl für die Unionsbürger wie auch für die Gerichte der Mitgliedstaaten geboten. Die notwendigen gemeinschaftsrechtlichen Maßnahmen sollten sowohl bei der Vereinheitlichung der Kollisionsnormen als auch bei der Änderung der gegenwärtigen Zuständigkeitsregelung an Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (im Folgenden: VO Nr. 2201/2003) anknüpfen. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Harmonisierung durch das Instrument der Richtlinie durchgeführt wird. Hierdurch würde gewährleistet, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie hinreichend Spielraum hätten, um die Harmonisierung möglichst in Übereinstimmung mit ihrer nationalen Rechtsordnung zu vollziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/05 (Beschluss)




Frage 1

Frage 2

Frage 3

Frage 4

Frage 5

Frage 6

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

Frage 11

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Fragen 16 bis 18

Fragen 19 und 20


 
 
 


Drucksache 261/05

... - die Wiederholungsdelikte, die bereits Gegenstand von Harmonisierungsmaßnahmen waren,



Drucksache 214/1/05

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Kommission, bei Scheidungen "internationaler Ehen" im Interesse der Rechtssicherheit und der Vorhersehbarkeit des anzuwendenden Rechts und der gerichtlichen Zuständigkeiten Harmonisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Auf Grund der zunehmenden Mobilität der Bürger der EU ist ein entsprechender gemeinschaftsrechtlicher Rahmen, der die bestehenden Defizite beseitigt, sowohl für die Unionsbürger wie auch für die Gerichte der Mitgliedstaaten geboten. Die notwendigen gemeinschaftsrechtlichen Maßnahmen sollten sowohl bei der Vereinheitlichung der Kollisionsnormen als auch bei der Änderung der gegenwärtigen Zuständigkeitsregelung an Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (im Folgenden: VO Nr. 2201/2003) anknüpfen. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Harmonisierung durch das Instrument der Richtlinie durchgeführt wird. Hierdurch würde gewährleistet, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie hinreichend Spielraum hätten, um die Harmonisierung möglichst in Übereinstimmung mit ihrer nationalen Rechtsordnung zu vollziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/1/05




Frage 2

Frage 3

Frage 4

Frage 5

Frage 6

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

Frage 11

Frage 12

Frage 13

Frage 15

Fragen 16 bis 18

Fragen 19 und 20


 
 
 


Drucksache 618/04

... - Die Harmonisierungsanforderungen wurden für bestimmte Raumdatensätze (meist thematischer Art) verringert, was eine stärkere Nutzung von Synergieeffekten zwischen INSPIRE und laufenden Harmonisierungsmaßnahmen ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/04




Begründung

1. Einleitung

2. Überblick über den Vorschlag

3. Die Notwendigkeit von Maßnahmen der Gemeinschaft

4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

5. Ausführliche Folgenabschätzung

6. Anhörung der Beteiligten zu INSPIRE

6.1. Internet-Konsultation

6.2. Anhörung der Öffentlichkeit

7. Rechtliche Elemente des Vorschlags

7.1 Rechtsgrundlage

7.2 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7.3 In welcher Form wurden die Ergebnisse der Anhörung der Beteiligten und der ausführlichen Folgenabschätzung berücksichtigt?

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Kapitel II
Metadaten

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Kapitel III
Interoperabilität von Raumdatensätzen und Raumdatendiensten

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Kapitel IV
Netzdienste

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel V
Gemeinsame Nutzung und Weiterverwendung von Daten

Artikel 23

Artikel 24

Kapitel VI
Koordinierung und ergänzende Maßnahmen

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Anhang I
Raumdatenthemen Gemäß Artikel 9 Buchstabe A, Artikel 13 Absatz 1 Artikel 14 Buchstabe A

1. Koordinatenreferenzsysteme

2. Geographische Gittersysteme

3. Geographische Bezeichnungen

4. Verwaltungseinheiten

5. Verkehrsnetze

6. Hydrographie

7. Schutzgebiete

Anhang II
Raumdatenthemen Gemäß Artikel 9 Buchstabe A, Artikel 13 Absatz 1 Artikel 14 Buchstabe B

1. Höhe

2. Identifikatoren für Eigentum

3. Katasterparzellen

4. Bodenbedeckung

5. Orthofotografie

Anhang III
Raumdatenthemen Gemäß Artikel 9 Buchstabe B Artikel 14 Buchstabe B

1. Statistische Einheiten

2. Gebäude

3. Boden

4. Geologie

5. Bodennutzung

6. Menschliche Gesundheit und Sicherheit

7. Regierungsdienste und Umweltüberwachung

8. Produktions- und Industriestandorte

9. Landwirtschaft und Aquakultur

10. Verteilung der Bevölkerung - Demographie

11. Bewirtschaftung von Gebieten/Sperrgebiete/geregelte Gebiete & Berichterstattungseinheiten

12. Gebiete mit natürlichen Risiken

13. Atmosphärische Bedingungen

14. Meteorologischgeographische Merkmale

15. Ozeanographischgeographische Merkmale

16. Meeresregionen

17. Biogeographische Regionen

18. Lebensräume und Biotope

19. Verteilung der Arten


 
 
 


Drucksache 983/04

... (4) Hält es ein Mitgliedstaat nach Erlass einer Harmonisierungsmaßnahme durch Europäisches Gesetz oder Rahmengesetz oder durch eine Europäische Verordnung der Kommission für erforderlich, einzelstaatliche Bestimmungen beizubehalten, die durch wichtige Erfordernisse im Sinne des Artikels III-154 oder in Bezug auf den Schutz der Arbeitsumwelt oder den Umweltschutz gerechtfertigt sind, so teilt er diese Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Beibehaltung der Kommission mit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Teil II

 
 
 


Drucksache 142/03 (Beschluss)

... Im Hinblick auf die Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr sind Harmonisierungsmaßnahmen in Höhe von 600 Mio. Euro vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/03 (Beschluss)




Zu § 1

Anlage
Entschließung zur Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge (Mauthöheverordnung - MautHV)


 
 
 


Drucksache 450/03

... des Rates über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel, bevor voll anerkannt wurde, dass der Bereich Patente nicht den Mitgliedstaaten vorbehalten ist und dass die Gemeinschaft Harmonisierungsmaßnahmen in diesem Bereich ergreifen darf (Urteil vom 13.7.1995 in der Rechtssache C-350/92, Spanien gegen Rat der Europäischen Union, Slg. 1995, S. I-1985).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/03




Begründung

3 Einleitung

A Ziel des Gemeinschaftsvorhabens

B Vorgeschichte: Sondierung der Kommission

TEIL I Vollendung des Binnenmarkts im Bereich des geistigen Eigentums

A Durchsetzung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums

B Erleichterung der Freizügigkeit und Gewährleistung eines fairen und gleichberechtigten Wettbewerbs im Binnenmarkt

C Vervollständigung der Maßnahmen an der Außengrenze und gegenüber Drittländern

TEIL II Bedürfnisse einer modernen Wirtschaft Schutz der Gesellschaft

A Förderung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

B Förderung des Erhalts und der Weiterentwicklung des kulturellen Sektors

C Erhalt von Arbeitsplätzen in Europa

D Verhinderung von Steuerausfällen und einer Destabilisierung der Märkte

E Schutz des Verbrauchers

F Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung

TEIL III Modalitäten Merkmale der Geplanten Maßnahme

A Grenzen des TRIPs-Übereinkommens

B Geltendes Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet des Schutzes von geistigem Eigentum

C Rechtslage in den Mitgliedstaaten

D Bedarf an Harmonisierung der nationalen Rechtsnormen

E Rechtsgrundlage

TEIL IV Erläuterung der Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugungsmaßnahmen

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Maßnahmen Verfahren Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Abschnitt 2
Beweis

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Abschnitt 3
Recht auf Auskunft

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Abschnitt 4
Einstweilige Maßnahmen Sicherungsmaßnahmen

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen Aufgrund einer Entscheidung in der Sache

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugung

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Abschnitt 6
SCHADENSERSATZ Rechtskosten

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Abschnitt 7
Veröffentlichung

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Kapitel III
STRAFRECHTLICHE Bestimmungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Kapitel IV
TECHNISCHE Maßnahmen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Kapitel V
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Anhang Verzeichnis
der gemeinschaftlichen und europäischen Rechtsakte zum Schutz geistigen Eigentums (gemäß Artikel 2 Absatz 1)


 
 
 


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Suchbeispiele:


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.