24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Geburtsstaat"
Drucksache 58/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es - Antrag des Landes Hessen -
... Zu diesem Zweck darf die zuständige Verfassungsschutzbehörde Geschlecht, Familienname, Geburtsname, sämtliche Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geburtsstaat, Wohnort und Staatsangehörigkeit (auch frühere und doppelte Staatsangehörigkeiten der betroffenen Person) sowie die Aktenfundstelle speichern. Die zuständige Verfassungsschutzbehörde darf die in Satz 2 genannten Daten und ihre Aktenfundstelle zusätzlich auch in den gemeinsamen Dateien nach § 6 des
Drucksache 206/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021
... 7. bei im Ausland Geborenen: Geburtsstaat,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021
§ 9a Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 2
Drucksache 546/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... Darüber hinaus wird auf die Übermittlung der Angaben zum Geburtsort, zum Geburtsstaat, zum Geburtsort-Standesamt sowie zum Staat, aus dem der Zuzug erfolgt ist, verzichtet, da das bestehende Ortsverzeichnis weiter genutzt und im Rahmen späterer Datenlieferungen aus den Melderegistern aktualisiert werden soll.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
§ 3 Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
§ 4 Anschriftenbestand
§ 5 Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen
§ 6 Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 7 Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
§ 8 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
§ 9 Übermittlung von Daten der Meldebehörden
§ 10 Zusammenführung und Überprüfung der Daten
§ 11 Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 12 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 13 Nutzung weiterer Quellen
§ 14 Datenübermittlungen
§ 15 Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
§ 16 Löschung
§ 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft
b. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
aa. Erfüllungsaufwand für den Bund
Zu den Personalkosten:
Zu den Sachkosten:
bb. Erfüllungsaufwand für die Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu den §§ 8
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3821: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 - Zensusvorbereitungsgesetz 2021
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Gegenstand des Regelungsvorhabens
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder
Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten sowie zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
4 Evaluierung
4 Gesamtbewertung
Drucksache 279/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Durch die Aufnahme des Erhebungsmerkmals "Staat der Geburt" werden die Anforderungen erfüllt, die für EU-SILC bereits bestehen und die für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls gelten. Das Erhebungsmerkmal soll den internationalen und europäischen Anforderungen Rechnung tragen. Diese stellen zur Ermittlung des Migrationshintergrunds nicht auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den Geburtsstaat ab. In der Migrationsforschung wird der Geburtsstaat als relevanter für die Entwicklung einer Person eingestuft als die Staatsangehörigkeit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)
§ 1 Art und Gegenstand der Erhebung
§ 2 Zweck der Erhebung
§ 3 Erhebungseinheiten
§ 4 Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe
§ 5 Periodizität, Berichtswoche
§ 6 Kernprogramm der Erhebungsmerkmale
§ 7 Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung
§ 8 Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen
§ 9 Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie
§ 10 Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften
§ 11 Hilfsmerkmale
§ 12 Erhebungsbeauftragte
§ 13 Auskunftspflicht
§ 14 Trennung und Löschung von Angaben
§ 15 Datenübermittlung
§ 16 Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung
§ 17 Weitere Stichprobenerhebungen
§ 18 Experimentierklausel
§ 19 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes
§ 4 Hilfsmerkmale
Artikel 3 Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
§ 9 Hilfsmerkmale
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Satz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Im Einzelnen
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 153/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordatei gesetzes und anderer Gesetze
... "(2) Angaben zu Personen nach § 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen ausschließlich als erweiterte Grunddaten nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe oo mit folgenden Datenarten zur Identifizierung und Kontaktaufnahme gespeichert werden: der Familienname, die Vornamen, frühere Namen, andere Namen, Aliaspersonalien, abweichende Namensschreibweisen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Geburtsstaat, die aktuelle Staatsangehörigkeit, die gegenwärtige Anschrift, Lichtbilder, eigene oder von ihnen genutzte Telekommunikationsanschlüsse sowie Adressen für elektronische Post, sonstige Angaben zur beruflichen Erreichbarkeit."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Antiterrordateigesetzes
§ 6a Erweiterte Datennutzung
Artikel 2 Änderung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten, Entfristung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderungen im Antiterrordateigesetz
2. Änderungen im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz
3. Änderungen im Aufenthaltsgesetz
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2792: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 469/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Antiterrordatei gesetzes und anderer Gesetze
... "(2) Kontaktpersonen nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe oo sind Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie mit den in § 2 Nummer 1 Buchstabe a oder Nummer 2 genannten Personen nicht nur flüchtig oder in zufälligem Kontakt in Verbindung stehen und durch sie weiterführende Hinweise für die Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu erwarten sind. Angaben zu Kontaktpersonen dürfen ausschließlich als erweiterte Grunddaten nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe oo mit folgenden Datenarten zur Identifizierung und Kontaktaufnahme gespeichert werden: der Familienname, die Vornamen, frühere Namen, andere Namen, Aliaspersonalien, abweichende Namensschreibweisen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Geburtsstaat, die aktuelle Staatsangehörigkeit, die gegenwärtige Anschrift, Lichtbilder, eigene oder von ihnen genutzte Telekommunikationsanschlüsse sowie Adressen für elektronische Post, sonstige Angaben zur beruflichen Erreichbarkeit." ‘
§ 6a Erweiterte projektbezogene Datennutzung
§ 7 Erweiterte projektbezogene Datennutzung
Drucksache 32/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG )
... Der Geburtsstaat wird benötigt, um der Lieferverpflichtung der EU nach der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 311/76 des Rates über die Erstellung von Statistiken über ausländische Arbeitnehmer (Ab. L 199 vom 31. 7.2007) nachkommen zu können. Der Geburtsort wird in Ergänzung zum Geburtsstaat für Kontrollzwecke gebraucht: Der Geburtsstaat ist im Datenbestand der Standesämter als Schlüssel gespeichert, der Geburtsort als Klartextangabe. Da die Eingabe von Schlüsseln fehleranfälliger ist als die Eingabe von Klartext, sollen beide Felder geliefert werden, um die Plausibilität und Kohärenz der Angaben prüfen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Zweck der Erhebung
§ 2 Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
§ 3 Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen und Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften
§ 4 Wanderungsstatistik
§ 5 Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und Bevölkerungsvorausberechnungen
§ 6 Übergangsvorschrift
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise, Erfüllungsaufwand
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Folgen für die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 876: Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz)
Drucksache 31/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
... a) nach § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 der Familienname, die Vornamen, frühere Namen, andere Namen, Aliaspersonalien, abweichende Namensschreibweisen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Geburtsstaat, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten, gegenwärtige und frühere Anschriften, besondere körperliche Merkmale, Lichtbilder, die Bezeichnung der Fallgruppe nach den vorstehend genannten Kriterien zum Personenkreis und, soweit keine anderen gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen und dies zur Identifizierung einer Person erforderlich ist, Angaben zu Identitätspapieren (Grunddaten),
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Mit freundlichen Grüßen
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen
§ 1 Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus
§ 2 Inhalt der Datei und Speicherungspflicht
§ 3 Zu speichernde Datenarten
§ 4 Beschränkte und verdeckte Speicherung
§ 5 Zugriff auf die Daten
§ 6 Weitere Verwendung der Daten
§ 7 Erweiterte Datennutzung
§ 8 Übermittlung von Erkenntnissen
§ 9 Datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 10 Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen
§ 11 Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen
§ 12 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
§ 13 Errichtungsanordnung
§ 14 Einschränkung von Grundrechten
§ 15 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Evaluierung
Begründung
A. Allgemeines
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Erfüllungsaufwand
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Nachhaltigkeit
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Satz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1971: Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
Drucksache 32/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG )
... Dem Standesamt werden regelmäßig nicht alle für die Erhebungsmerkmale in § 2 Absatz 4 BevStatG-E benötigten Daten bekannt; so werden beispielsweise für die Geburtsbeurkundung keine Daten benötigt zum Tag der Geburt des zuvor geborenen Kindes der Mutter, im Regelfall keine Angabe darüber, um das wievielte von der Mutter geborene Kind es sich handelt sowie - teilweise - keine Angaben zum Geburtsstaat. Für die Standesämter gibt es künftig nur eine Verpflichtung zur Datenübermittlung. Da insbesondere keine Auskunftspflicht der Betroffenen und Dritter mehr geregelt ist, werden die Standesämter zukünftig nur noch - ggf. lückenhaft - vorliegende Daten übermitteln können.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG
3. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -,
4. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG
5. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG
6. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG
7. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG
8. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 447/12
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... a) Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, Geburtsdatum, - ort, Geburtsstaat, Staatsangehörigkeit sowie Nummer der Bescheinigung der fachlichen Eignung des Betroffenen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
3 Geltungsbereich
Erlaubnis - und Lizenzerteilungsverfahren
3 Anhörungsverfahren
3 Unternehmer
3 Verkehrsleiter
Fachliche Eignung
Finanzielle Leistungsfähigkeit, Erteilung weiterer Ausfertigungen/beglaubigter Kopien
3 Insolvenzverfahren
3 Unterrichtungspflichten
Urkundenberichtigung und Sitzverlegung
Verlust einer Urkunde Erlaubnis, Lizenz, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie
Nachweis des Erbrechts
Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs
Untersagung und Wiedergestattung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften
3 Fahrerbescheinigung
Mitteilung
Mitteilung
Nationale Kontaktstelle, Europäischer Informationsaustausch
Hinweise zur Datenspeicherung und -übermittlung
Überwachung, Risikoeinstufung, Erfassung von Verstößen
3 Schlussbestimmungen
3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu Randnummer 3) Antrag auf Erteilung einer o Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG) o Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)
1. Antragstellendes Unternehmen
1.1 Ort der Niederlassung
1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne soweit abweichend von Nr. 1.1
1.3. Weitere Niederlassungen
2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter
2.1 Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer
2.2 Angaben über den Verkehrsleiter diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn die Person nicht bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1 genannt ist
2.3 Tätigkeit in weiteren Unternehmen
3. Anzahl der Fahrzeuge
4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien
5. Bestätigung der Unterschrift
Anlage 2 (zu Randnummer 17) Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
Anlage 3 (zu Randnummer 17) Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
Anlage 4 (zu Randnummer 44) Hinweise zum Datenschutz:
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel der Verwaltungsvorschrift
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Erfüllungsaufwand
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Randnummer 1
Randnummer 2
Randnummer 3
Randnummer 4
Randnummer 5
Randnummer 6
Randnummer 7
Randnummer 8
Randnummer 9
Randnummer 10
Randnummer 11
Randnummer 12
Randnummer 13
Randnummer 14
Randnummer 15
Randnummer 16
Randnummer 17
Randnummer 18
Randnummer 19
Randnummer 20
Randnummer 21
Randnummer 22
Randnummer 23
Randnummern 24 und 25
Randnummer 26
Randnummer 27
Randnummer 28
Randnummern 29 und 30
Randnummer 31
Randnummer 32
Randnummer 33
Randnummer 34
Randnummer 35
Randnummer 36
Randnummer 37
Randnummer 38
Randnummer 39
Randnummer 40
Randnummer 41
Randnummer 42
Randnummer 43
Randnummer 44
Randnummer 45
Randnummer 46
Randnummer 47
Randnummer 48
Randnummer 49
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2142: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Drucksache 32/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG )
... Dem Standesamt werden regelmäßig nicht alle für die Erhebungsmerkmale in § 2 Absatz 4 BevStatG-E benötigten Daten bekannt; so werden beispielsweise für die Geburtsbeurkundung keine Daten benötigt zum Tag der Geburt des zuvor geborenen Kindes der Mutter, im Regelfall keine Angabe darüber, um das wievielte von der Mutter geborene Kind es sich handelt sowie - teilweise - keine Angaben zum Geburtsstaat. Für die Standesämter gibt es künftig nur eine Verpflichtung zur Datenübermittlung. Da insbesondere keine Auskunftspflicht der Betroffenen und Dritter mehr geregelt ist, werden die Standesämter zukünftig nur noch - ggf. lückenhaft - vorliegende Daten übermitteln können.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG
3. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b 1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - und b - neu - und § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - und b - neu - BevStatG* Bei Annahme entfällt Ziffer 7
3 4.
3 5.
6. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu -*
7. Entfällt bei Annahme von Ziffer 3
Zu Ziffer 3 und 5:
Zu Ziffern 5 bis 7:
8. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG
9. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG
10. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe i - neu - BevStatG
11. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG
12. Zu § 5 Absatz 1 Satz 2 BevStatG
13. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG
14. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 708/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung - VUDat-DV)
... 6. Geburtsname, Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geschlecht, Geburtsdatum, -ort, Geburtsstaat und Staatsangehörigkeit der Inhaber, der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter und der gesetzlichen Vertreter
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Bürokratiekosten
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Verkehrsunternehmensdatei
§ 2 Zu speichernde Daten
§ 3 Datenübermittlung durch das Bundesamt
§ 4 Datenübermittlung an das Bundesamt
§ 5 Auskunft an Behörden
§ 6 Verantwortung für den Inhalt der Verkehrsunternehmensdatei, Datenpflege
§ 7 Organisatorische und technische Leitlinien und Maßnahmen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Inhalt der Verordnung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
6. Nachhaltigkeit
B. Einzelvorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1634: Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung
Drucksache 349/11
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters (Testamentsregister-Verordnung - ZTRV )
... Nach Satz 1 Nummer 1 sind die Personendaten des Erblassers in das Register aufzunehmen. Für die Identifizierung des Erblassers von besonderer Bedeutung sind der Familienname, der Geburtsname, das Geburtsdatum, der Geburtsort sowie die Bezeichnung des Geburtsstandesamtes und die laufende Eintragungsnummer samt -jahr. Hat der Erblasser mehrere Vornamen, sind alle anzugeben. Die Angabe des Geschlechts des Erblassers kann im Falle eines fehlenden oder unklaren Vornamens zur Identifizierung des Erblassers unerlässlich sein. Bei im Ausland geborenen Erblassern ermöglicht die Angabe des Geburtsstaates die Suche nach Verwahrdaten im Register. Daher ist in diesem Fall gemäß Nummer 1 Buchstabe d der Geburtsstaat zu registrieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Inhalt des Registers
§ 2 Meldung zum Register
§ 3 Registrierungsverfahren
§ 4 Verfahren bei Änderungen der Verwahrstelle oder Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung
§ 5 Löschung, Berichtigung und Ergänzung Ein Verwahrdatensatz wird von der Registerbehörde
§ 6 Inhalt der Sterbefallmitteilungen
§ 7 Benachrichtigungen im Sterbefall
§ 8 Registerauskünfte
§ 9 Elektronische Kommunikation
§ 10 Elektronische Aufbewahrung und Löschung
§ 11 Nacherfassungen
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
§ 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau
3. Nachhaltigkeitsaspekte
III. Bürokratiekosten
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1721: Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters
Drucksache 329/10
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
... 15. Geburtsstaat,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung – BKADV)
§ 1 Personendaten von Beschuldigten und andere zur Identifizierung geeignete Merkmale
§ 2 Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten von Personen, die einer Straftat verdächtig sind
§ 3 Personenbezogene Daten im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 4 Personenbezogene Daten sonstiger Personen
§ 5 Personenbezogene Daten, die bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erhoben worden sind
§ 6 Personenbezogene Daten zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung
§ 7 Personenbezogene Daten zum Zwecke des Nachweises von Personen, die einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen
§ 8 Personenbezogene Daten von Vermissten, unbekannten hilflosen Personen und unbekannten Toten
§ 9 Dateien des Bundeskriminalamts nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 10 Speicherung der Daten in den Dateien der Zentralstelle
§ 11 Speicherung der Daten in sonstigen Dateien der Zentralstelle
Artikel 2 Änderung der Verordnung im Hinblick auf das Schengener Informationssystem der zweiten Generation
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu den Nummern 6 bis 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Satz 2:
Zu Absatz 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Satz 2:
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 8
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Satz 2:
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Satz 2:
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1338: Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
Drucksache 3/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... 8. bei im Ausland Geborenen: Geburtsstaat,
A. Problem und Ziel
I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011
II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011
III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005
B. Lösung
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
C. Alternativen
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
E. Sonstige Kosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
F. Bürokratiekosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
§ 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
§ 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
§ 6 Gebäude- und Wohnungszählung
§ 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 8 Erhebungen in Sonderbereichen
§ 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
Abschnitt 3 Organisation
§ 10 Erhebungsstellen
§ 11 Erhebungsbeauftragte
§ 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
§ 13 Ordnungsnummern
Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
§ 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
§ 15 Mehrfachfalluntersuchung
§ 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
§ 17 Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5 Auskunftspflicht und Datenschutz
§ 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 19 Löschung
§ 20 Datenübermittlungen
§ 21 Information der Öffentlichkeit
§ 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Artikel 2 Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Artikel 3 Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes
§ 16 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes
IV. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 20 bis 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Nummer 2
Zu Absatz 7
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den Nummern 10 bis 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu den Nummer n
Zu Nummer 17
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 5
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... Gibt es für eine Ortsbezeichnung keine hier gebräuchliche lateinische Schreibweise und ist der Ortsname auch in den vorgelegten urkundlichen Nachweisen nur in anderen als lateinischen Schriftzeichen wiedergegeben, so ist für seine Schreibweise in lateinischen Schriftzeichen Ziffer 4.1.1.2 analog anzuwenden. Der Geburtsstaat ist neben dem Geburtsort grundsätzlich nicht einzutragen. Eine solche Eintragung soll im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn die Angabe des Geburtsortes nicht ausreicht, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen (z.B. Geburtsort Berlin in den USA). Grundsätzlich sind der Name und die Schreibweise des Geburtsstaates zum Zeitpunkt der Geburt einzutragen. Weitere Zusätze (z.B. Jugoslawien jetzt Serbien) sind nicht zulässig.
Drucksache 169/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes
... Die Bundesregierung wird gebeten, für die Bevölkerungsstatistik, für den Zensus und den Mikrozensus sicherzustellen, dass maßgeblich für die Erfassung der Geburtsstaat zum Zeitpunkt der Geburt und nicht der Staat ist, dem der Geburtsort zum Zeitpunkt der Datenerfassung angehört. Hintergrund ist, dass die undifferenzierte Aufnahme des Geburtsortes und Geburtsstaates - wie hier in die Wanderungsstatistik - bei der Auswertung mit dem Ziel, den Anteil der Bevölkerung mit "
Drucksache 169/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes
... Die Bundesregierung wird gebeten, für die Bevölkerungsstatistik, für den Zensus und den Mikrozensus sicherzustellen, dass maßgeblich für die Erfassung der Geburtsstaat zum Zeitpunkt der Geburt und nicht der Staat ist, dem der Geburtsort zum Zeitpunkt der Datenerfassung angehört. Hintergrund ist, dass die undifferenzierte Aufnahme des Geburtsortes und Geburtsstaates - wie hier in die Wanderungsstatistik - bei der Auswertung mit dem Ziel, den Anteil der Bevölkerung mit "
1. Zu Artikel 1 § 4 Nr. 4 BevStatG
Drucksache 880/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... (7) Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Bundeskriminalamt, das Zollkriminalamt und die zuständige Ausländerbehörde teilen der zuständigen Behörde unverzüglich Informationen mit, die ihnen nach Beantwortung einer Anfrage nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 oder 5 bekannt geworden sind und die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsam sind (Nachbericht). Zu diesem Zweck dürfen sie über die Beantwortung der Anfrage hinaus die Personalien des Betroffenen (Geschlecht; Familienname, Geburtsname, sämtliche Vornamen und alle früher geführten Namen; Tag und Ort der Geburt; Geburtsstaat; Wohnort; Staatsangehörigkeit, auch frühere und doppelte Staatsangehörigkeiten) sowie die Aktenfundstelle speichern. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder dürfen die in Satz 2 genannten Daten und ihre Aktenfundstelle zusätzlich auch in den gemeinsamen Dateien nach § 6 des
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
§ 12b Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
§ 57b Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen
Kosten der öffentlichen Haushalte
4 Bürokratiekosten
Sonstige Kosten
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 217: 10. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Drucksache 169/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes
... "4. Geburtsort und Geburtsstaat,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten Keine.
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 4
Zu § 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 19. September 2007: NKR-Nr. 239: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikänderungsgesetz - BevStatÄndG)
Drucksache 222/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)
... " der Einwohnerinnen und Einwohner nach aktuellem Gebietsstand bzw. Gebietsstand zur Zeit der Geburt fordern. Der Aufbau eines dazu erforderlichen Ortsverzeichnisses ist sehr aufwändig und muss daher rechzeitig vor der Durchführung des registergestützten Zensus abgeschlossen sein. Für den Aufbau des Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat müssen die in den Melderegistern gespeicherten Geburtsortangaben genutzt werden. Die dafür erforderliche Datenübermittlung der Meldebehörden bedarf einer gesetzlichen Grundlage.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie eines Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat
§ 2 Anschriften- und Gebäuderegister
§ 3 Ortsverzeichnis
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
§ 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
§ 6 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 7 Zusammenführung der Angaben
§ 8 Ordnungsnummern
§ 9 Sondergebäude
Abschnitt 3 Übermittlung von Daten zur Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung
§ 10 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 11 Geheimhaltung
§ 12 Nutzung allgemein zugänglicher Quellen
§ 13 Datenübermittlungen
§ 14 Kosten
§ 15 Löschung
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
C. Kosten
Drucksache 638/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)
... Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2011, das vom Deutschen Bundestag am 20. September 2007 beschlossen worden ist, sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die rechtzeitige Vorbereitung des für das Jahr 2011 vorgesehenen registergestützten Zensus gelegt werden. Das Gesetz regelt den Inhalt des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie des Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat. Es legt u. a. fest welche Daten die Landesvermessungsbehörden, die Meldebehörden, die Bundesagentur für Arbeit sowie weitere Beteiligte dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder zum Aufbau des Registers sowie des Ortsverzeichnisses zu übermitteln haben.
Drucksache 672/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)
... a) nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3: der Familienname, die Vornamen, frühere Namen, andere Namen, Aliaspersonalien, abweichende Namensschreibweisen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Geburtsstaat, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten, gegenwärtige und frühere Anschriften, besondere körperliche Merkmale, Sprachen, Dialekte, Lichtbilder, die Bezeichnung der Fallgruppe nach § 2 und, soweit keine anderen gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen und dies zur Identifizierung einer Person erforderlich ist, Angaben zu Identitätspapieren (Grunddaten),
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz - ATDG)
§ 1 Antiterrordatei
§ 2 Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht
§ 3 Zu speichernde Datenarten
§ 4 Beschränkte und verdeckte Speicherung
§ 5 Zugriff auf die Daten
§ 6 Weitere Verwendung der Daten
§ 7 Übermittlung von Erkenntnissen
§ 8 Datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 9 Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen
§ 10 Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen
§ 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
§ 12 Errichtungsanordnung
Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst
Artikel 4 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
Erster Teil
A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
D. Finanzielle Auswirkung
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Zweiter Teil
Zu Art. 1 Antiterrordateigesetz – ATDG
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Art. 2 § 22a BVerfSchG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Art. 3 § 9a BNDG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Art. 5 Inkrafttreten
Drucksache 561/05
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStVBetrV )
... 5. der Geburtsort und der Geburtsstaat,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Register
§ 2 Inhalt und Zweck des Registers
§ 3 Übermittlung von Daten an das Register
§ 4 Zu speichernde Daten
§ 5 Berichtigung, Löschung und Sperrung
§ 6 Auskunft an Behörden
§ 7 Automatisiertes Anfrage - und Auskunftsverfahren; automatisiertes Abrufverfahren
§ 8 Auskunft bei Anfragen mit ähnlichen oder unvollständigen Angaben
§ 9 Auskunft an Betroffene
§ 10 Organisatorische und technische Leitlinien und Maßnahmen
§ 11 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.