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"dienstleistungsrichtlinie"


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0917/04
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0466/04B
0917/3/04
0128/04B
0917/1/04
Drucksache 606/05

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 948/05 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 582/05

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 286/1/05

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 85/05

... Nummer 1 definiert den Begriff "Wertpapiere". Er entspricht Artikel 4 Abs. 1 Nr. 18 der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente. Die Prospektrichtlinie bezieht sich noch auf Artikel 1 Abs. 4 der Richtlinie 93/22/EWG, der sog. Wertpapierdienstleistungsrichtlinie. Nach Artikel 69 der Richtlinie 2004/39/EG gelten Bezugnahmen auf Begriffsbestimmungen oder Artikel der Richtlinie 93/22/EWG jedoch als Bezugnahmen auf die entsprechenden Begriffsbestimmungen oder Artikel der Richtlinie 2004/39/EG. Hierzu zählen ausschließlich die Gattungen von Wertpapieren, die auf dem Kapital- oder Geldmarkt gehandelt werden können. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Wertpapiere fungibel sind. Hieran fehlt es beispielsweise bei Namensschuldverschreibungen oder Schuldscheindarlehen. Diese können nur mittels Abtretung übertragen werden. Auf eine Verbriefung kommt es hingegen nicht an. Wertpapiere sind beispielsweise auch solche Aktien, die nur in einem Register geführt werden, also Wertpapiercharakter haben. Andere mit Aktien vergleichbare Wertpapiere sind Papiere, die ein Mitgliedschaftsrecht verkörpern, beispielsweise Zwischenscheine gemäß § 8 Abs. 6 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots

§ 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere

Abschnitt 2
Erstellung des Prospekts

§ 5
Prospekt

§ 6
Basisprospekt

§ 7
Mindestangaben

§ 8
Nichtaufnahme von Angaben

§ 9
Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars

§ 10
Jährliches Dokument

§ 11
Angaben in Form eines Verweises

§ 12
Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten

Abschnitt 3
Billigung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 13
Billigung des Prospekts

§ 14
Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 15
Werbung

§ 16
Nachtrag zum Prospekt

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel

§ 17
Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte

§ 18
Bescheinigung der Billigung

Abschnitt 5
Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Drittstaatemittenten

Abschnitt 6
Zuständige Behörde und Verfahren

§ 21
Befugnisse der Bundesanstalt

§ 22
Verschwiegenheitspflicht

§ 23
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 24
Vorsichtsmaßnahmen

§ 25
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 26
Sofortige Vollziehung

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 27
Register

§ 28
Gebühren und Auslagen

§ 29
Benennungspflicht

§ 30
Bußgeldvorschriften

§ 31
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

§ 8j
Werbung

§ 8k
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Veröffentlichung ergänzender Angaben

§ 12
Hinweis auf Verkaufsprospekt

§ 16
Gebühren

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 55
Haftung für den Prospekt

Artikel 4
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

§ 51
Veröffentlichung der Zulassung

§ 71
Ordnungswidrigkeiten

§ 72a
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

§ 101
Angebot der Aktien

§ 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

§ 101
Angebot der Aktien

§ 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Aufhebung der Verkaufsprospekt-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu den in Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 genannten entsprechenden Vorschriften zählen die aufgrund der folgenden Gesellschaftsrichtlinien einschließlich der Änderungsrichtlinien in das Recht der Mitgliedstaaten geschaffenen Vorschriften:

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 2

Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 272/05

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 428/05

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 875/05

... • Der Vorschlag für eine Zahlungsverkehrsdienstleistungsrichtlinie wird den Wettbewerb stärken und für mehr Klarheit bei den Rechten und Pflichten von Nutzern und Anbietern sorgen. Die Initiative wird die Bemühungen der Branche um einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) bis zum Jahr 2010 unterstützen und voranbringen. Bis 2007 will die Kommission prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sein könnten, um die termingerechte und erfolgreiche Verwirklichung des SEPA sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/05




2 ÜBERSICHT

Weissbuch zur
Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010

1. DYNAMISCHE Konsolidierung der Finanzdienstleistungen

2. Gute Gesetzgebungspraxis

2.1. Offene und transparente Konsultationen

2.2. Folgenabschätzungen

2.3. Umsetzung und rechtliche Durchsetzung

2.4. Expost-Bewertung

2.5. Vereinfachung, Kodifizierung und Klärung

2.6. Nutzer von Finanzdienstleistungen: Input, Informations- und Abhilfemaßnahmen

2.7. Weitere Stärkung der Interaktionen mit anderen politischen Bereichen

3. Dierichtigen EG-Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen

3.1. Dafür sorgen, dass der Lamfalussy-Prozess funktioniert

3.2. Künftige Aufgaben der Aufsichtspolitik

3.2.1. Mehr Klarheit in Bezug auf Rolle und Aufgaben der Aufsichtsbehörden im Herkunfts- bzw. Aufnahmemitgliedstaat

3.2.2. Möglichkeiten für die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf andere Aufsichtsbehörden

3.2.3. Praktische Schritte für eine efizientere Aufsicht

3.2.4. Eine europäische Aufsichtskultur

4. AKTUELLE und künftige Rechtsetzungsinitiativen 2005-2010

4.1. Laufende Vorhaben

4.1.1. Privatkundenbankgeschäft

4.1.2. Solvabilität II

4.1.3. Überprüfung der Regelungen für qualifizierte Beteiligungen

4.1.4. Clearing und Abrechnung

4.2. Aktuelle Überlegungen

4.2.1. Beseitigung ungerechtfertigter Hemmnisse für die grenzübergreifende Konsolidierung

4.2.2. E-Geld-Richtlinie

4.2.3. Sicherungssysteme für Versicherungen

4.2.4. Haager Wertpapierübereinkommen

4.2.5. Freiwillige Instrumente

4.3. Bereiche, in denen derzeit keine neuen Rechtsvorschriften geplant sind

4.4. Künftige Initiativen

4.4.1. Investmentfonds

4.4.2. Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Bankkonten und Kreditvermittler

5. Die Internationale Dimension

6. MONITORING


 
 
 


Drucksache 663/05

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 160/1/05

... Darüber hinaus besteht auch sachlich keine Veranlassung, Abschlussprüfungen aus Ländern, die nicht zum EU/EWR-Bereich gehören, ohne jegliche Einschränkungen anzuerkennen. Die jetzige Regelung der Verordnung würde dazu führen, dass einschlägige Abschlüsse aus allen Staaten der Welt anzuerkennen wären. Zwar liegt die Beurteilung der Abschlüsse und die Entscheidung darüber bei den Handwerkskammern, die letztlich eine Gleichwertigkeit verneinen können. Jedoch wird allein der Verwaltungsaufwand zur Prüfung von Abschlüssen aus Drittländern, die Beschaffung von Unterlagen und die Bewertung des dortigen Hochschulsystems etc. in vielen Fällen so hoch sein, dass eine derartige weltweite Freigabe von Abschlüssen nicht gerechtfertigt erscheint, zumal auch das Erfordernis der Gegenseitigkeit nicht verlangt wird. Ergänzend wird auf die jüngste Diskussion um die EU-Dienstleistungsrichtlinie verwiesen.



Drucksache 948/1/05

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 160/05 (Beschluss)

... Darüber hinaus besteht auch sachlich keine Veranlassung, Abschlussprüfungen aus Ländern, die nicht zum EU/EWR-Bereich gehören, ohne jegliche Einschränkungen anzuerkennen. Die jetzige Regelung der Verordnung würde dazu führen, dass einschlägige Abschlüsse aus allen Staaten der Welt anzuerkennen wären. Zwar liegt die Beurteilung der Abschlüsse und die Entscheidung darüber bei den Handwerkskammern, die letztlich eine Gleichwertigkeit verneinen können. Jedoch wird allein der Verwaltungsaufwand zur Prüfung von Abschlüssen aus Drittländern, die Beschaffung von Unterlagen und die Bewertung des dortigen Hochschulsystems etc. in vielen Fällen so hoch sein, dass eine derartige weltweite Freigabe von Abschlüssen nicht gerechtfertigt erscheint, zumal auch das Erfordernis der Gegenseitigkeit nicht verlangt wird. Ergänzend wird auf die jüngste Diskussion um die EU-Dienstleistungsrichtlinie verwiesen.



Drucksache 607/05

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 917/04 (Beschluss)

... 23. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die grenzüberschreitende Liberalisierung von Schlüsselmärkten und der Abbau von Handelshemmnissen wirtschaftliche Dynamik in Europa erzeugen und damit für die Erreichung der Lissabon-Ziele förderlich sind. Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Vorschlag für eine EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, wonach es Unternehmern und Freiberuflern erleichtert werden soll, ihre Dienstleistungen gemeinschaftsweit anzubieten. Dieser Richtlinienvorschlag, zu dem der Bundesrat am 2. April 2004 (BR-Drucksache 128/04(Beschluss(1) )), am 9. Juli 2004 (BR-Drucksache 128/04(Beschluss(2) )) und am 24. September 2004 (BR-Drucksache 128/04(Beschluss(3) )) Stellung genommen hat, wird derzeit intensiv beraten und diskutiert. Insgesamt könnten damit wirtschaftliche Dynamik im Dienstleistungssektor erzeugt und neue zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Dabei müssen aber die spezifischen Anforderungen besonderer Berufsfelder und Ausnahmen vom Anwendungsbereich berücksichtigt werden. Der Bundesrat fordert ferner die Vollendung des Binnenmarkts für Strom und Gas zur Senkung der Kosten für Unternehmen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.



Drucksache 917/04

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 466/04 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 917/3/04

... 16. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die grenzüberschreitende Liberalisierung von Schlüsselmärkten und der Abbau von Handelshemmnissen wirtschaftliche Dynamik in Europa erzeugen und damit für die Erreichung der Lissabon-Ziele förderlich sind. Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Vorschlag für eine EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, wonach es Unternehmern und Freiberuflern erleichtert werden soll, ihre Dienstleistungen gemeinschaftsweit anzubieten. Dieser Richtlinienvorschlag, zu dem der Bundesrat (BR-Drucksache 128/04 (Beschluss (2)) und am 24. September 2004 intensiv beraten und diskutiert. Insgesamt könnten damit wirtschaftliche Dynamik im Dienstleistungssektor erzeugt und neue zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Bundesrat befürchtet, dass das Herkunftslandprinzip zu einer Abwärtsspirale bei Sozial-, Umwelt- und Qualitätsstandards führt. Die Anwendung des Herkunftslandprinzips ist daher durch Ausnahmen und/oder durch europaweit harmonisierte Mindeststandards zu modifizieren. Der Bundesrat fordert ferner die Vollendung des Binnenmarkts für Strom und Gas zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher.



Drucksache 128/04 (Beschluss)

... nicht in Kraft treten. Die beispielhaft genannten drei Sachbereiche können nur in enger Abstimmung und möglichst zeitgleich in Kraft treten bzw. geändert werden. Der Bundesrat hält es für notwendig, dass die enge Verzahnung der Dienstleistungsrichtlinie mit der Richtlinie zur Anerkennung der Berufsqualifikationen, mit Regelungen zur Daseinsvorsorge und den Bestimmungen zur Entsendung von Arbeitnehmern sorgfältig beachtet wird, und legt auf ein praxisgerechtes Ineinandergreifen der Regelungen großen Wert.



Drucksache 917/1/04

... 39. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die grenzüberschreitende Liberalisierung von Schlüsselmärkten und der Abbau von Handelshemmnissen wirtschaftliche Dynamik in Europa erzeugen und damit für die Erreichung der Lissabon-Ziele förderlich sind. Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Vorschlag für eine EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, wonach es Unternehmern und Freiberuflern erleichtert werden soll, ihre Dienstleistungen gemeinschaftsweit anzubieten. Dieser Richtlinienvorschlag, zu dem der 9. Juli 2004 (BR-Drucksache 128/04 (Beschluss (2))) und am 24. September derzeit intensiv beraten und diskutiert. Insgesamt könnten damit wirtschaftliche Dynamik im Dienstleistungssektor erzeugt und neue zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Dabei müssen aber die spezifischen Anforderungen besonderer Berufsfelder und Ausnahmen vom Anwendungsbereich berücksichtigt werden. Der Bundesrat fordert ferner die Vollendung des Binnenmarkts für Strom und Gas zur Senkung der Kosten für Unternehmen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.



Drucksache 2/17 PDF-Dokument



Drucksache 18/14 PDF-Dokument



Drucksache 43/17 PDF-Dokument



Drucksache 44/17 PDF-Dokument



Drucksache 69/16 PDF-Dokument



Drucksache 71/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Drucksache 266/17 PDF-Dokument



Drucksache 286/16 PDF-Dokument



Drucksache 341/19 PDF-Dokument



Drucksache 367/15 PDF-Dokument



Drucksache 431/16 PDF-Dokument



Drucksache 438/17 PDF-Dokument



Drucksache 477/16 PDF-Dokument



Drucksache 499/17 PDF-Dokument



Drucksache 510/15 PDF-Dokument



Drucksache 600/16 PDF-Dokument



Drucksache 617/15 PDF-Dokument



Drucksache 641/10 PDF-Dokument



Drucksache 645/10 PDF-Dokument



Drucksache 645/11 PDF-Dokument



Drucksache 686/09 PDF-Dokument



Drucksache 825/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.