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0666/04B
0666/2/04
0664/2/04
0892/04
0664/04B
0889/04
0061/03B
0849/03
0061/1/03
Drucksache 466/08

... 21. fordert die Kommission auf, ein Verzeichnis empfehlenswerter Schiffsrecyclinganlagen, in denen die international geltenden Menschenrechts-, Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen eingehalten werden, zu erstellen; befürwortet die von der Kommission vorgeschlagenen Zertifizierungs- und Kennzeichnungssysteme für unbedenkliche und umweltfreundliche Recycling-Anlagen, wobei Finanzhilfen der Gemeinschaft für die Schifffahrt an die Einhaltung der Abfallverbringungsverordnung und anderer Vorschriften der Europäischen Union, etwa über die Heranziehung zertifizierter und regelmäßig geprüfter Anlagen, gebunden sein sollten; weist darauf hin, dass es hier nicht um die Vernichtung des südasiatischen Marktes für die Abwrackung von Schiffen geht, sondern um seine Erhaltung aufgrund umweltfreundlicher Methoden;



Drucksache 358/08

... Kategorie ( B = Basissaatgut z = Zertifiziertes Saatgut Z-1 = zertifiziertes Saatgut erster Generation Z-2 = zertifiziertes Saatgut zweiter Generation H = Handelssaatgut)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen*

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 499: Entwurf der Zwölften Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 9/08

... " zertifiziert sind.*



Drucksache 779/08

... ": Rechtsperson oder auf Mitgliedschaft beruhende(r) Vereinigung oder Verband, die/der rechtlich befugt ist, die Anwendung von Sorgfaltspflichtregelungen durch Marktteilnehmer, die als eine solche Regelung anwendend zertifiziert sind, zu überwachen und sicherzustellen.



Drucksache 220/08

... Die Änderung des § 31 Abs. 3 der InVeKoS-Verordnung soll zur Vereinfachung der Handhabung der Kontrollaufgaben der Bundesanstalt nach der InVeKoS-Verordnung und zur Wahrnehmung ihrer Mitteilungspflichten gegenüber der Kommission dienen. Nach Art. 33 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 sind der Kommission die von der Bundesanstalt ermittelten THC-Gehalte der untersuchten Sorten mitzuteilen, um gegebenenfalls im Falle zu hoher THC-Gehalte die Liste zugelassener zertifizierter Hanfsorten im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 anzupassen. Dass es sich bei dem angebauten und kontrollierten Hanf tatsächlich um Hanf zugelassener, zertifizierter Sorten handelt, wird mit Hilfe des amtlichen Saatgutetiketts belegt und anhand der aus den vorgelegten Etiketten ersichtlichen Aussaatmengen plausibilisiert. Dazu ist ein Zeitpunkt für die Mitteilungen der Landesstellen an die Bundesanstalt festzulegen, der nach dem 30. Juni eines Jahres liegt, damit die Etiketten bei den Landesstellen vor der Meldung vollständig eingegangen sind.



Drucksache 699/08

... (1) Förderung wird vorbehaltlich Absatz 3 nur für die gezielte Vorbereitung auf ein Fortbildungsziel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 nur für die Teilnahme an einer einzigen Maßnahme im Sinne dieses Gesetzes geleistet. Förderung wird nicht geleistet, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits einen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulabschluss oder einen nach dem Hochschulrecht der Länder als gleichwertig anerkannten sonstigen Abschluss erworben hat. Bereits vorhandene privatrechtlich zertifizierte Fortbildungsabschlüsse stehen einer Förderung nicht entgegen. Besteht die Maßnahme aus mehreren Abschnitten (Maßnahmeabschnitte), sind diese im ersten Förderantrag in einem Fortbildungsplan anzugeben. In den Fällen des Satzes 4 umfasst die Förderung vorbehaltlich § 2 Abs. 3 alle Maßnahmeabschnitte, die als Teile der im Fortbildungsplan genannten Fortbildungsprüfung anerkannt werden. Es können auch Maßnahmeabschnitte, die mit einer eigenständigen Prüfung abschließen, gefördert werden, wenn sie zugleich zur Befreiung von einem oder mehreren Teilen der im Fortbildungsplan genannten Fortbildungsprüfung eines glaubhaft gemachten übergeordneten Fortbildungsziels führen.



Drucksache 343/08K

... einzubeziehen. Anders als Leistungen der betrieblichen Altersversorgung oder aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag haben diese strukturell nicht immer Vorsorgecharakter, sondern dienen teilweise der Finanzierung größerer Anschaffungen und damit nicht nur der Vorsorge, sondern auch dem Konsum. Zudem kann die ausgleichspflichtige Person über das angesparte Kapital in der Anwartschaftsphase verfügen, zum Beispiel durch eine vorzeitige Kündigung. Dies ist bei Anrechten der betrieblichen Altersversorgung regelmäßig nicht möglich. Daher bleibt es dabei, nur diejenigen privaten Lebensversicherungen in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, die auf eine Rentenleistung gerichtet sind. Dies gilt auch für Verträge mit Kapitalwahlrecht, solange das Wahlrecht nicht ausgeübt ist. Sofern das Anrecht nicht dem Versorgungsausgleich unterliegt, findet wie nach geltendem Recht gegebenenfalls ein güterrechtlicher Ausgleich statt.



Drucksache 532/08

... Das REMAS-Projekt hat verdeutlicht, dass die Anwendung eines zugelassenen und zertifizierten



Drucksache 105/08

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften12 fallen und zum Beispiel Qualitätsstufen, Prüfverfahren oder Gebrauchsvorschriften betreffen, sollten den Handel mit Geräten und Systemen zur Nutzung erneuerbarer Energie nicht behindern. Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energie sollten daher keine nationalen technischen Spezifikationen vorschreiben die von vorhandenen europäischen Normen abweichen, oder verlangen, dass die geförderten Geräte und Systeme an einem bestimmten Ort oder von einer bestimmten Einrichtung zertifiziert oder geprüft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Neufassung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 4
Nationale Aktionspläne

Artikel 5
Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 6
Herkunftsnachweise für Strom, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden

Artikel 7
Zuständige Stellen und Herkunftsnachweisregister

Artikel 8
Vorlage von Herkunftsnachweisen zur Entwertung

Artikel 9
Übertragung von Herkunftsnachweisen

Artikel 10
Auswirkungen der Entwertung von Herkunftsnachweisen

Artikel 11
Kapazitätserhöhungen

Artikel 12
Verwaltungsverfahren und Vorschriften

Artikel 13
Information und Ausbildung

Artikel 14
Zugang zum Elektrizitätsnetz

Artikel 15
Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Brennstoffen

Artikel 16
Überprüfung der Übereinstimmung von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen mit den Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit

Artikel 17
Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biokraftstoffen zum Treibhauseffekt

Artikel 18
Besondere Bestimmungen für Biokraftstoffe

Artikel 19
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 20
Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Änderungen und Aufhebung

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten

Anhang I
Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020

A. Nationale Gesamtziele

B. Richtkurs

Anhang II
Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Strom aus Wasserkraft

Anhang III
Energiegehalt von Kraftstoffen

Anhang IV
Zertifizierung von Installateuren

Anhang V
Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 7% in Dieselkraftstoff

Anhang VI
Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 10% in Dieselkraftstoff

Anhang VII
Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, anderen flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Komparators für Fossilbrennstoffe zum Treibhauseffekt

A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung

B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind, bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung

C. Methodik

D. Disaggregierte Werte für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe

E. Geschätzte disaggregierte Werte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind


 
 
 


Drucksache 103/08

... /EG (und damit nicht unter das EU-Emissionshandelssystem) fallenden Quellen von 2013 bis 2020 zu verringern. Sie regelt die Bewertung der aufgrund der Anwendung dieser Entscheidung erzielten Emissionsreduktionen. Außerdem wird mit der Entscheidung die Flexibilität bei diesen Anstrengungen gefördert, da zertifizierte Emissionsreduktionen aus dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) gemäß Artikel 12 des



Drucksache 438/08

... 2. Tilgungsleistungen, die der Zulageberechtigte (§ 79) zugunsten eines auf seinen Namen lautenden Vertrags leistet, der nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist (Altersvorsorgevertrag)."



Drucksache 837/08 (Beschluss)

... a1) entgegen Artikel 7 Abs. 1 zertifizierten Hopfen mischt,



Drucksache 135/08

... 32. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Anwendung von finanziellen Anreizen zur Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu prüfen, namentlich Steuervergünstigungen oder bei Ausschreibungen die Bevorzugung von sicheren und im Bereich Arbeitsschutz zertifizierten Unternehmen, die Einführung eines Bonus-Malus-Systems bei Versicherungsverträgen und Sozialversicherungsbeiträgen sowie finanzielle Anreize für den Austausch veralteter und unsicherer Ausrüstungen;



Drucksache 879/08

... 4. Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass zertifizierte Maschinenleistungen nicht überstiegen werden. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission im Rahmen des in Artikel 110 genannten Berichts mit, welche Kontrollmaßnahmen sie ergriffen haben, um sicherzustellen, dass die Maschinenleistung nicht überstiegen wird.



Drucksache 837/1/08

... a1) entgegen Artikel 7 Abs. 1 zertifizierten Hopfen mischt,



Drucksache 360/07

... -Protokoll fallenden fluorierten Treibhausgase zu verringern und so Umwelt und Klima zu schützen. Sie enthält zu diesem Zweck Beschränkungen der Verwendung (z.B. in Fahrzeugreifen) und des Inverkehrbringens von bestimmten Erzeugnissen (z.B. Einwegbehälter, Fenster, (Turn)Schuhe, Einkomponentenschäume) sowie bei Einrichtungen (z.B. Kälteund Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie Brandschutzsysteme), die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, Bestimmungen zur Kontrolle auf Dichtheit und zur Wartung derartiger Erzeugnisse/Einrichtungen sowie zur ordnungsgemäßen Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus den genannten Erzeugnissen und Einrichtungen durch zertifiziertes Personal.



Drucksache 276/07

... -Emissionshandelsgesetzes durch die Abgabe von Emissionsreduktionseinheiten oder zertifizierten Emissionsreduktionen darf die Anzahl der innerhalb der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 für eine Anlage abgegebenen Emissionsreduktionseinheiten oder zertifizierten Emissionsreduktionen insgesamt nicht höher sein als 20 Prozent der für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 dem Betreiber zugeteilten Menge an Berechtigungen.



Drucksache 443/07

... zertifizierten Emissionsreduktionen



Drucksache 75/07

... " werden die Wörter „nach § 20 Abs. 2a des Neunten Buches zertifizierten"



Drucksache 65/1/07

... ") erlauben und hierzu die Möglichkeit einer behördlichen Zertifizierung der Prüfroutinen zu schaffen oder behördlich zertifizierte Prüfroutinen bereit zu stellen.



Drucksache 65/07 (Beschluss)

... ") erlauben und hierzu die Möglichkeit einer behördlichen Zertifizierung der Prüfroutinen zu schaffen oder behördlich zertifizierte Prüfroutinen bereit zu stellen.



Drucksache 83/07 (Beschluss)

... Insbesondere die alte Regelung mit der Unterteilung des zertifizierten Materials auch in die Kategorie virusgetestet "



Drucksache 529/07

... 2.4 am zertifizierten Teilsystem, durch die eine Fortschreibung der Sicherheits- und Funktionsnachweise notwendig wird;



Drucksache 889/07

... 33. fordert den Rat auf, die Testverfahren zu überprüfen, um festzustellen, ob Übereinstimmung mit den Herstellungsvorschriften herrscht, und um sicherzustellen, dass es keine unterschiedliche Herangehensweise der zertifizierten Stellen in verschiedenen Mitgliedstaaten geben kann;



Drucksache 252/07

... 11 OMC-Netz-Projekt "Certified trans-national technology transfer manager” (Zertifizierte Manager für den länderübergreifenden Technologietransfer).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/07




1. Der Handlungsbedarf

2. Die Industrie und die Forschungseinrichtungen - Gemeinsam auf dem Weg zu einer Wissenswirtschaft

2.1. Schaffung der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wissenstransfer

2.2. Förderung von unternehmerischem Denken

3. Verwirklichung des Ziels durch die Zusammenarbeit von Mitgliedsataaten und Gemeinschaft

3.1. Das Europäische Technologieinstitut

3.2. Zusammenarbeit

Förderung des Austauschs zwischen Forschungseinrichtungen und KMU

Messung der Fortschritte

3.3. Finanzielle Unterstützung

Staatliche Beihilfen

EU-Kohäsionspolitik

EG-Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung RP und für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation CIP

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 929/07

... – Allgemeingenehmigungen dann verstärkt zu nutzen, wenn die Sicherheitsbedenken (insbesondere hinsichtlich der Vermeidung einer unerwünschten Wiederausfuhr) vergleichsweise gering sind: bei der Verbringung zugunsten der Regierungen von EUMitgliedstaaten und zertifizierter Unternehmen sowie gegebenenfalls bei der Verbringung im Rahmen von Programmen zur zwischenstaatlichen Zusammenarbeit.



Drucksache 809/07

... Aus der nach dem Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Einbeziehung anderer Hanfsorten als Faserhanfsorten in die Betriebsprämienregelung und somit in die InVeKoS-Verordnung folgen für die Wirtschaftsbeteiligten keine erhöhten Bürokratiekosten. In den Sammelanträgen müssen zwar zukünftig alle Hanfflächen, die der Betriebsprämienregelung unterliegen, gesondert (als solche) bezeichnet werden. Damit ändert sich jedoch nur die von den Erzeugern in den Sammelanträgen für diese Flächen anzugebende Nutzungsart (Kodierung). Die mit der Änderung des § 7 Abs. 4 eingeräumte Möglichkeit, bei gemeinsamer Nutzung zertifizierten Hanfsaatguts statt der Vorlage von Etiketten eine Erklärung über die Aufteilung des Saatguts vorzulegen stellt eine Erleichterung für die Wirtschaftsbeteiligten dar, die sich aber nicht nennenswert auf die bestehenden Bürokratiekosten auswirken wird.



Drucksache 640/07

... ). Die Forderung des Bundesrates sicherzustellen, dass die Bestimmungen zur anfragebezogenen Sensitivitätsprüfung eine EDV-Prüfroutine erlauben und hierzu die Möglichkeit einer behördlichen Zertifizierung zu schaffen oder behördlich zertifizierte Prüfroutinen bereitzustellen, ist unberücksichtigt geblieben.



Drucksache 604/07

... f) sich einem Prozess zur Aufrechterhaltung der Vertrauenswürdigkeit der IT-Sicherheitszertifikate nach dem BSI Zertifizierungsschema zu unterziehen. Dies beinhaltet die Überwachung der zertifizierten Produkte auf einer regelmäßigen Basis (1 Jahr) betreffend die Resistenz gegen relevante Bedrohungen in Übereinstimmung mit den Sicherheitszielen. Das BSI unterrichtet die D-MSA über die Ergebnisse.



Drucksache 276/07 (Beschluss)

... zertifizierten Emissionsreduktionen



Drucksache 276/1/07

... zertifizierten Emissionsreduktionen



Drucksache 80/07

... Trotz ICAO-Empfehlungen und der Verfügbarkeit zertifizierter Bordavionik werden diese Systeme derzeit nicht auf breiter Basis genutzt. Unter Sicherheitsgesichtspunkten könnten Satellitennavigationssysteme eine weitere Quelle von Positionsinformationen bieten. Satellitennavigationssysteme tragen dazu bei, Bodenberührung mit einem nicht außer Kontrolle geratenen Luftfahrzeug (Controlled Flight into Terrain, FIT) zu verhindern was immer noch die häufigste Ursache tödlicher Unfälle, besonders mit weniger komplexen Flugzeugen, ist. Satellitennavigationssysteme könnten auch eine größere Flexibilität bei der Gestaltung von An- und Abflugrouten zur Vermeidung von Hindernissen und eine Verringerung der Lärmbelastung sowie den sicheren Betrieb auf eng beieinander liegenden Start- und Landebahnen ermöglichen.



Drucksache 229/07

... (5) Die WHO entwickelt und veröffentlicht in Zusammenarbeit mit zuständigen zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Organen Zertifizierungsrichtlinien für Flughäfen und Häfen nach diesem Artikel. Die WHO veröffentlicht ferner ein Verzeichnis zertifizierter Flughäfen und Häfen.



Drucksache 295/07

... Die weitere technologische Unterstützung für GALILEO ist durch anwendungsbezogene Forschung und ein kohärentes Programm zur Systementwicklung gewährleistet. Damit sichere und zuverlässige Anwendungen angeboten werden können, sind die nötigen Rahmenbedingungen für zertifizierte Dienste und Produkte, weltweite Normen und Kapazitäten zur Störungsüberwachung zu schaffen.



Drucksache 1/07

... Die bestehende Regelung zur Weiterbildungsförderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben wird erweitert und attraktiver gestaltet. Künftig können Beschäftigte bereits ab dem 45. Lebensjahr und in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten Förderleistungen erhalten. Durch die Absenkung des Lebensalters kann dieser präventive Ansatz häufiger und früher in Anspruch genommen werden. Damit können die Entstehung von Arbeitslosigkeit vermieden und die Beschäftigungschancen und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer verbessert werden. Geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können künftig ebenfalls einen Bildungsgutschein erhalten, mit dem sie unter zertifizierten Weiterbildungsanbietern frei wählen können.



Drucksache 83/1/07

... Insbesondere die alte Regelung mit der Unterteilung des zertifizierten Materials auch in die Kategorie virusgetestet "



Drucksache 350/06 (Beschluss)

... 9. Auch bei der Gestaltung der Studienprogramme der Hochschulen hat die EU keine Kompetenzen. Der in der Mitteilung angesprochene Aspekt der Beschäftigungsfähigkeit ebenso wie die Befähigung zu unternehmerischen Aktivitäten sind Kernelemente von Studienprogrammen für Bachelor- und Master-Abschlüsse. Ein unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang zwischen der Arbeitslosigkeit der Hochschulabsolventen und der Konzeption von Studienprogrammen, die mit einem formellen Abschluss enden, ist für den Bundesrat daher nicht erkennbar. Zahlreiche Hochschulen bieten darüber hinaus schon jetzt - in Rückkoppelung zwischen der Wirtschaft und den Hochschulen - zertifizierte Weiterbildungsmöglichkeiten an, mit denen durch den Erwerb zusätzlicher Kompetenzen die Beschäftigungschancen der Absolventen gesteigert werden. Außerdem sind an den meisten Hochschulen so genannte Career Centers eingerichtet, durch deren Aktivitäten die Beschäftigungsmöglichkeiten von Studierenden erhöht werden.



Drucksache 175/1/06

... 8. Nicht zertifizierte Unternehmen würden aber empfindliche Wettbewerbsnachteile bei Zoll und Außengrenzen erfahren.



Drucksache 175/06 (Beschluss)

... Nicht zertifizierte Unternehmen würden aber empfindliche Wettbewerbsnachteile bei Zoll und Außengrenzen erfahren.



Drucksache 350/1/06

... 9. Auch bei der Gestaltung der Studienprogramme der Hochschulen hat die EU keine Kompetenzen. Der in der Mitteilung angesprochene Aspekt der Beschäftigungsfähigkeit ebenso wie die Befähigung zu unternehmerischen Aktivitäten sind Kernelemente von Studienprogrammen für Bachelor- und Masterabschlüsse. Ein unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang zwischen der Arbeitslosigkeit der Hochschulabsolventen und der Konzeption von Studienprogrammen, die mit einem formellen Abschluss enden, ist für den Bundesrat daher nicht erkennbar. Zahlreiche Hochschulen bieten darüber hinaus schon jetzt - in Rückkoppelung zwischen der Wirtschaft und den Hochschulen - zertifizierte Weiterbildungsmöglichkeiten an, mit denen durch den Erwerb zusätzlicher Kompetenzen die Beschäftigungschancen der Absolventen gesteigert werden. Außerdem sind an den meisten Hochschulen so genannte Career Centers eingerichtet, durch deren Aktivitäten die Beschäftigungsmöglichkeiten von Studierenden erhöht werden.



Drucksache 17/06

... 2. Die ökologische Erzeugung hat seit Erlass der Verordnung im Jahr 1991 ein eindrucksvolles Wachstum erlebt und der Anteil der ökologischen Landwirtschaft erhöht sich in den meisten Mitgliedstaaten weiter. Neuesten Statistiken zufolge sind 149 000 Betriebe als ökologisch wirtschaftend zertifiziert oder befinden sich in Umstellung auf die ökologische Erzeugung. Im Jahr 2003 machten diese Betriebe 1,4% aller landwirtschaftlichen Betriebe in den 25 Mitgliedstaaten aus. Die zertifizierten ökologisch bewirtschafteten und die in Umstellung befindlichen Flächen erstreckten sich 2003 auf 5,7 Mio. ha und stellten damit 3,6% der landwirtschaftlich genutzten Fläche dar.



Drucksache 81/06

... Bestehen auf konkreten Tatsachen beruhende begründete Zweifel nach § 13 Abs. 9 AWaffV, kann die Waffenbehörde eine fachlich kompetente Stellungnahme z.B. von zertifizierten Firmen der Sicherheitstechnik, kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, dem Deutschen Institut für Normung, dem TÜV, der DEVA oder den Materialprüfungsanstalten der Länder verlangen.



Drucksache 245/06 (Beschluss)

... n gesammelten praktischen Betriebserfahrungen weisen für die gewonnenen Analysenergebnisse für den Parameter TOC-Eluat eine sehr große Spannbreite aus. Die im Rahmen einer Untersuchung ausgewerteten Betriebsergebnisse von 12 Anlagen zeigen, dass selbst Analysenergebnisse aus zertifizierten Fremdlaboren um ca. 100 % voneinander abweichen. Dies ist auch ein wesentlicher Grund für die Überschreitung des 80 %-Perzentil-Wertes bei etwa der Hälfte der untersuchten Anlagen. Dabei waren die aus Probenahme, Probenaufbereitung und Analytik resultierenden Unsicherheiten bei der Bestimmung des TOC-Eluat sogar größer als beim Parameter Atmungsaktivität AT4, für den im Anhang 4 ein Grenzwert bei der Kontrollanalyse von 10 mg/g und damit eine Überschreitung gegenüber dem Zuordnungswert nach Anhang 2 von 100 % zugelassen ist.



Drucksache 103/06

... (28) Die Fähigkeit anerkannter Organisationen, Mängel in ihren Vorschriften, Verfahren und internen Kontrollen festzustellen und zu beseitigen, ist für die Sicherheit der von ihnen überprüften und zertifizierten Schiffe besonders wichtig. Diese Fähigkeit sollte durch eine unabhängige gemeinsame Stelle unterstützt werden, die gemeinsame Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung aller anerkannten Organisationen vorschlagen und produktive Beziehungen zur Kommission gewährleisten kann.



Drucksache 745/06

... Ferner wird sie 2007 Kosten und Nutzen des Einsatzes von Steuergutschriften prüfen, einerseits als Anreiz für Unternehmen, verstärkt zertifizierte energieeffiziente Geräte und Ausrüstungen herzustellen, und andererseits als Anreiz für die Verbraucher zum Kauf derselben.



Drucksache 755/06

... nach § 20 Abs. 2a des Neunten Buches zertifizierten



Drucksache 295/06

... 3. bei Zertifiziertem Pflanzgut, dass der Rebenbestand aus Basispflanzgut oder aus anerkanntem Vorstufenpflanzgut der angegebenen Sorte oder des angegebenen Klons erwächst, bei dem die in Anlage 1 Nr. 2.4 für Mutterrebenbestände zur Erzeugung von Zertifiziertem Pflanzgut vorgeschriebene Prüfung durchgeführt worden ist und der Rebenbestand die dort genannten Anforderungen erfüllt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 592/1/05

... -Verordnung zeigten, dass insbesondere die Letzthalter von Altfahrzeugen ein vorrangiges Interesse an Informationen über Betriebe haben, denen sie das Altfahrzeug zur ordnungsgemäßen Entsorgung überlassen dürfen, um so ihrer Überlassungsverpflichtung nach § 4 Abs. 1 nachkommen zu können. Für den Kfz-Letzthalter ist es dabei unerheblich, ob der zertifizierte Betrieb lediglich Altfahrzeuge annehmen und zur Behandlung in entsprechenden Betrieben bereitstellen darf oder ob der Betrieb die Berechtigung zur Demontage der Fahrzeuge besitzt. Diesem Interesse sollte mit der Regelung des § 7 Abs. 2a und der von den Ländern autorisierten bundesweiten Zusammenstellung der zertifizierten Betriebe entsprochen werden. Mit der derzeitigen Regelung werden aber nur Demontagebetriebe, Schredderanlagen und sonstige Anlagen zur weiteren Behandlung erfasst. Die Annahmestellen/Rücknahmestellen, die für den Kfz-Letzthalter von großer Bedeutung sind, werden nicht erfasst. Dagegen werden zwar die für Wirtschaft und Verwaltung interessanten Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung erfasst, die aber für den Kfz-Letzthalter bedeutungslos sind, da er in der Regel diesen Betrieben sein Kfz nicht selbst überlassen kann. Da die Anerkennung von Kfz-Werkstätten als Annahmestelle bzw. Rücknahmestelle den jeweils zuständigen Kraftfahrzeug-Innungen obliegt (§ 5 Abs. 3 Satz 7), sind sie auch in den Kreis der Verpflichteten aufzunehmen, die entsprechende Informationen der Gemeinsamen Stelle mitzuteilen haben.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.