Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
1. Nach der Eingangsformel wird folgende Inhaltsübersicht eingefügt:
2. Vor § 1 werden die Überschriften
3. § 1 wird wie folgt geändert:
4. § 2 wird wie folgt geändert:
5. In § 3 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1 a eingefügt:
6. Vor § 3a werden folgende Überschriften eingefügt:
7. § 3c wird wie folgt geändert:
8. In der Überschrift des § 4 werden nach dem Wort Rechtsvorschriften die Wörter bei der UVP eingefügt.
8a. In § 5 Satz 1 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und die Wörter § 14f Abs. 3 ist zu beachten. eingefügt.
9. § 9 wird wie folgt geändert:
10. § 11 wird wie folgt geändert:
11. Nach § 14 wird folgender Teil 3 eingefügt:
Teil 3
Strategische Umweltprüfung (SUP)
Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
§ 14a
Feststellung der SUP-Pflicht
§ 14b
SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
§ 14c
SUP-Pflicht auf Grund einer Verträglichkeitsprüfung
§ 14d
Ausnahmen von der SUP-Pflicht
Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
§ 14e
Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
§ 14f
Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 14g
Umweltbericht
§ 14h
Beteiligung anderer Behörden
§ 14i
Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 14j
Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 14k
Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
§ 14l
Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme des Plans oder Programms
§ 14m
Überwachung
§ 14n
Gemeinsame Verfahren
§ 14o
SUP-Verfahren nach Maßgabe des Landesrechts
§ 14p
Qualitätssicherung
12. Vor § 15 wird die Überschrift
13. § 15 wird wie folgt geändert:
14. § 16 wird wie folgt geändert:
15. Nach § 19 werden folgende §§ 19a und 19b eingefügt:
§ 19a
Durchführung der Strategischen Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen
§ 19b
Strategische Umweltprüfung bei Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
16. Vor § 20 wird in der Überschrift die Angabe 2 durch die Angabe 5 ersetzt.
17. Vor § 24 wird die Überschrift
18. § 24 wird wie folgt geändert:
19. Dem § 25 werden folgende Absätze 7 bis 10 angefügt:
20. Anlage 2 wird wie folgt geändert:
21. Nach Anlage 2 werden folgende Anlagen 3 und 4 angefügt:
Anlage 4
Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung
Artikel 2
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
1. Dem § 25a Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
2. Dem § 32 wird folgender Absatz 4 Dem § 31b n. F. wird folgender Absatz 7 angefügt:
3. Dem § 31d n. F. wird folgender Absatz 4 angefügt:
4. Dem § 33a Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
5. Dem § 36 Abs. 7 werden folgende Sätze angefügt:
Artikel 2a
Änderung des Bundeswaldgesetzes
Artikel 2b
Änderung des Raumordnungsgesetzes
Artikel 3
Neufassung von Gesetzen
Artikel 4
Inkrafttreten