[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

503 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Tierhalter"


⇒ Schnellwahl ⇒

0327/20B
0269/20
0049/20
0212/20B
0026/1/20
0345/1/20
0386/20B
0212/20
0345/20
0280/1/20
0094/20
0026/20B
0302/1/20
0327/1/20
0328/20
0427/1/20
0033/20
0345/20B
0383/20
0141/20
0157/1/20
0351/20B
0302/20
0386/20
0098/20
0098/1/20
0157/20B
0212/1/20
0280/20B
0427/20B
0351/1/20
0094/20B
0302/2/20
0383/20B
0464/3/19
0521/19
0410/19B
0588/19
0335/1/19
0587/1/19
0464/1/19
0093/19B
0587/4/19
0288/19
0141/19
0587/2/19
0243/1/19
0141/19B
0093/19
0587/19
0541/1/19
0587/3/19
0307/19
0243/19
0140/19
0354/1/19
0141/1/19
0354/19B
0307/19B
0243/19B
0043/19
0288/1/19
0247/19
0162/19
0587/6/19
0335/19
0307/1/19
0587/5/19
0410/1/19
0481/18
0468/18
0475/1/18
0216/18
0246/18B
0598/1/18
0216/18B
0466/18
0401/18
0556/18
0352/18
0246/1/18
0131/1/17
0731/1/17
0425/17
0601/17
0028/17
0164/1/17
0567/2/17
0131/17B
0759/1/17
0148/1/17
0385/17
0731/17B
0388/17B
0759/17
0164/17B
0759/17B
0212/17
0731/17
0388/1/17
0028/17B
0028/1/17
0645/16
0103/1/16
0779/16B
0806/1/16
0118/16
0502/16
0395/16
0112/16B
0200/16
0515/1/16
0403/16
0103/16
0187/16
0476/1/16
0521/16
0221/16
0189/16
0078/16B
0314/16
0386/1/16
0806/16B
0078/16
0314/16B
0626/16
0110/16
0112/16
0103/16B
0403/1/16
0094/15
0094/2/15
0247/15B
0217/15B
0112/15B
0310/15
0112/1/15
0629/15B
0247/1/15
0097/1/15
0311/15B
0112/15
0629/1/15
0559/15
0097/15
0097/15B
0217/15
0062/1/15
0310/15B
0548/15
0458/1/14
0432/14
0077/14B
0010/14
0177/14
0420/14B
0022/1/14
0592/14
0406/14
0077/4/14
0458/14B
0177/14B
0177/1/14
0406/1/14
0417/14B
0417/1/14
0022/14B
0420/1/14
0049/1/14
0409/1/13
0657/13
0004/13
0150/13
0325/13B
0053/13
0149/13B
0317/3/13
0570/2/13
0317/2/13
0318/13
0317/13
0151/2/13
0325/13
0004/1/13
0409/13B
0752/13
0819/2/13
0543/13B
0149/1/13
0819/1/13
0149/13
0151/13B
0757/13
0570/1/13
0543/13
0325/1/13
0819/13B
0040/12B
0474/1/12
0319/12X
0095/12
0555/3/12
0474/5/12
0661/1/12
0095/1/12
0040/12
0474/2/12
0095/2/12
0555/2/12
0300/12
0300/1/12
0670/12
0474/6/12
0319/2/12
0126/12B
0555/4/12
0661/12
0095/12B
0300/12B
0126/1/12
0555/12B
0672/1/12
0474/12B
0487/12
0466/12
0661/12B
0049/12
0555/12
0300/3/12
0474/8/12
0555/1/12
0672/12B
0040/1/12
0474/12
0126/12
0409/11
0052/11
0445/3/11
0505/2/11
0740/11B
0344/11B
0233/1/11
0740/1/11
0380/11
0565/1/11
0740/11
0090/11
0099/1/11
0512/11B
0233/11B
0445/2/11
0099/11
0344/1/11
0445/6/11
0445/5/11
0341/11B
0445/4/11
0565/11B
0512/1/11
0099/11B
0825/11
0049/11
0529/11
0117/10B
0504/10B
0117/1/10
0504/1/10
0754/10
0016/10
0582/1/10
0602/10
0504/10
0476/10
0016/1/10
0582/10B
0230/10
0305/10
0582/10
0016/10B
0617/1/09
0683/1/09
0228/09
0164/09B
0162/09
0535/09
0082/09
0819/1/09
0399/1/09
0820/1/09
0163/09B
0082/09B
0163/1/09
0278/09B
0399/09
0278/1/09
0819/09
0171/09
0115/09
0164/09
0683/09B
0082/1/09
0387/09
0278/09
0280/09A
0163/09
0081/09
0820/09B
0819/09B
0399/09B
0786/1/09
0786/09B
0115/09B
0164/1/09
0179/1/08
0361/08
0409/08B
0179/08
0433/08
0165/08
0766/1/08
0643/08
0710/1/08
0873/1/08
0515/08
0625/08
0606/08
0367/08
0294/08
0367/08D
0710/08B
0010/08B
0968/08
0409/08
0409/1/08
0031/1/08
0883/08
0129/08
0766/08B
0261/08
0800/08
0437/08
0098/08
0873/08B
0692/08B
0606/08B
0031/08B
0873/08
0692/1/08
0694/08
0253/08
0010/1/08
0426/07
0838/07
0574/1/07
0574/07B
0338/1/07
0469/1/07
0796/07
0660/2/07
0422/07
0129/07B
0724/07
0338/07
0271/07
0741/07
0682/1/07
0475/07
0838/07B
0601/07
0660/1/07
0338/07B
0574/07
0061/1/07
0534/07B
0601/07B
0289/07
0271/07B
0129/1/07
0129/07
0534/1/07
0810/07B
0511/07
0351/07
0601/1/07
0660/07
0682/07
0810/1/07
0538/07
0457/07
0838/1/07
0469/07B
0469/07
0271/1/07
0682/07B
0365/06
0718/2/06
0572/06
0247/06
0713/06
0308/1/06
0096/06
0308/06
0572/06B
0096/1/06
0229/06
0786/1/06
0206/06
0119/1/06
0848/06
0514/06
0786/06B
0109/1/06
0228/06
0936/06
0572/1/06
0786/06
0718/06
0109/06B
0096/06B
0290/1/06
0474/06
0470/06
0370/06B
0119/3/06
0718/3/06
0119/06
0017/06
0081/06
0706/06
0290/06B
0308/06B
0718/06B
0718/1/06
0203/06
0574/06
0119/06B
0370/1/06
0398/06
0119/2/06
0873/1/06
0119/4/06
0437/05
0392/2/05
0790/05
0466/05
0205/1/05
0194/05
0540/05
0205/05
0819/05
0795/05
0912/1/05
0929/05
0759/05
0466/05B
0912/05B
0392/05
0819/05B
0547/05
0569/05B
0449/05
0766/05
0795/05B
0819/1/05
0569/1/05
0794/05B
0569/05
0205/3/05
0758/05
0726/05
0795/1/05
0237/05
0466/1/05
0338/05
0672/05
0794/1/05
0794/05
0780/04
0780/2/04
0285/04B
0482/04B
0710/04B
0565/04
0482/04
0780/04B
0482/1/04
0429/04
0709/04
0915/04
0401/03
0401/03B
0061/03B
0574/03B
0595/03
0661/03B
0954/03B
0595/03B
0061/1/03
Drucksache 82/1/09

... " erweitert. Die Ergänzung des an den Tierhalter auszuhändigenden Nachweises über die Arzneimittelabgabe sollte an dieser Stelle jedoch auch eine Angabe zum Zeitpunkt der Arzneimittelanwendung enthalten. Diese Angabe stellt einen wichtigen Bestandteil der tierärztlichen Behandlungsanweisung dar. Sie erweitert vor allem aber auch maßgeblich die Möglichkeiten einer Plausibilitätsprüfung der Dokumentation im Hinblick auf eine rechtskonforme Arzneimittelabgabe bzw. -anwendung. Dies gilt nicht nur, aber auch im Hinblick auf die geplante Streichung des § 12 Absatz 4 TÄHAV.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/1/09




1. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - TÄHAV

2. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 TÄHAV

3. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe c § 13 Absatz 2a TÄHAV


 
 
 


Drucksache 387/09

... Der Bundesrat verweist in seiner Entschließung*) unter anderem auf seine Entschließung zum Befähigungsnachweis beim Tiertransport (BR-Drucksache 574/07 (Beschluss) Anlage 2 Ziffer 4) vom 12.10.2007 und bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Tierhalter für den Transport von eigenen Tieren über 65 Kilometer ebenfalls nur den Bestimmungen der Artikel 3 und 27 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 unterfallen sollen.



Drucksache 163/09

... Sollten im Rahmen der Tuberkulinisierungen Rinder mit positivem Testergebnis ermittelt werden, sind diese Rinder zu töten und unschädlich zu beseitigen. Der gemeine Wert dieser Tiere wird dem Tierhalter durch die Tierseuchenkasse entschädigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tuberkulose-Verordnung

§ 3

Artikel 2
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 3
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 5
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Haushaltsangaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 1)

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 6
Mit Artikel 6 werden die Bestimmungen des Artikels 9 Abs. 1 der Entscheidung 2006/805/EG der Kommission vom 24. November 2006 mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten (ABl. L 329 vom 25.11.2006, S. 67) in die Schweinepest-Verordnung übernommen.

Artikel 7
Artikel 7 regelt das Inkrafttreten.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 852: Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 820/09 (Beschluss)

... Auf Grund der hohen BT-Krankheitsfälle im Jahr 2007 und dem Fehlen eines zugelassenen Impfstoffes musste der Staat gemeinsam mit den Tierhaltern ein Schutzschild aufbauen, um eine massenhafte Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Durch die Pflichtimpfung in den Jahren 2008 und 2009 konnte die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Zweiten Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu -, 2a - neu -, 4 bis 6 - neu - Inhaltsverzeichnis, §§ 11e, 14f, 25a - neu - Schweinepest-Verordnung

§ 25a
Weitergehende Maßnahmen

2. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu -, c, Nummer 1a - neu -, 3 und 4 - neu - Inhaltsverzeichnis, § 31a - neu - MKS-Verordnung

§ 31a
Weitergehende Maßnahmen

3. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 1a bis 2a, Absatz 3, § 4a - neu -, § 5 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 3, Nummer 4, Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung- Durchführungsverordnung

Artikel 5a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

§ 4a
Weitergehende Maßnahmen

4. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 23 Satz 2 Hühner-Salmonellen-Verordnung


 
 
 


Drucksache 819/09 (Beschluss)

... Nach Artikel 6 erster Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 kann im Falle der Implantation eines Transponders auf die Ausfüllung des Schaubildes verzichtet werden, es sei denn, die Regelungen der Pass ausstellenden Stellen sehen dies vor. Da die Anfertigung eines Schaubildes mit zusätzlichen Kosten für den Tierhalter verbunden ist, sollte bei den nichtregistrierten Equiden darauf verzichtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 34 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44 Absatz 4 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1 Satz 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1a - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 3 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c - neu -

§ 44c
Anzeige der Kennzeichnung

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 46 Absatz 2 Nummer 20 bis 25 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 11 Abschnitt C

B Entschließung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 399/09 (Beschluss)

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 , Nummer 15 Buchstabe 0a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 13 Absatz 6 - neu - TierSchNutztV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 13a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Nummer 3 TierSchNutztV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - TierSchNutztV

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 3 Nummer 5 TierSchNutztV

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 5 - neu - TierSchNutztV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchNutztV

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 2 TierSchNutztV

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 9 Satz 1 , Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 29a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 2 TierSchNutztV

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 3 Satz 2 TierSchNutztV

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 1 TierSchNutztV

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - TierSchNutztV

17. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 21a - neu - TierSchNutztV

18. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 23b - neu - TierSchNutztV

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 786/1/09

... Ferner erachtet es der Bundesrat für sachgerecht, dass Tierhalter für den Transport eigener Tiere in eigenen Fahrzeugen bei Transporten über 65 km und bis zu acht Stunden ebenfalls nur die Anforderungen der Artikel 3 und 27 der Verordnung einhalten müssen. Der Bundesrat bekräftigt im Übrigen seinen Beschluss vom 19. Dezember 2008 (BR-Drucksache 766/08 (Beschluss));



Drucksache 786/09 (Beschluss)

... Ferner erachtet es der Bundesrat für sachgerecht, dass Tierhalter für den Transport eigener Tiere in eigenen Fahrzeugen bei Transporten über 65 km und bis zu acht Stunden ebenfalls nur die Anforderungen der Artikel 3 und 27 der Verordnung einhalten müssen. Der Bundesrat bekräftigt im Übrigen seinen Beschluss vom 19. Dezember 2008 (BR-Drucksache 766/08 (Beschluss));

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/09 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport


 
 
 


Drucksache 115/09 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bedauert, dass es auf europäischer Ebene über die allgemeinen Regelungen zum Tierschutz in der Nutztierhaltung hinaus keine konkreten Vorgaben für eine tiergerechte Haltung von Kaninchen gibt, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten werden. Zudem ist es trotz der Initiativen des Handels im Jahr 2007 nicht gelungen, europaweit in allen derartigen Betrieben deutliche Verbesserungen der Haltungsbedingungen von Kaninchen zu erzielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 115/09 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Tierschutz bei der Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken


 
 
 


Drucksache 164/1/09

... "(3) Der Tierhalter hat der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle jede Impfung gegen die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/1/09




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 4 Absatz 3 EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung

2. Zu Artikel 6 Nummer 3 und 5 § 25 Satz 1 Nummer 5, § 49 Absatz 1 Nummer 8 GeflPestSchV

3. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 53a GeflPestSchV

§ 53a
Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen

4. Zu Artikel 6a - neu - § 14a Absatz 6, Absatz 7, § 25 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a SchwPestV 1988

Artikel 6a
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 179/1/08

... das Land die Hälfte der Kosten (rd. 9 Mio. EUR) tragen müsste. Dabei geht es bei der vorbeugenden Impfung von Rindern in erster Linie darum, wirtschaftliche Nachteile der Tierhalter zu vermeiden. Die Herausnahme der Rinder aus der obligatorischen Impfung würde den Landesanteil auf rd. 330.000 EUR reduzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 4 Abs. 1a - neu - und 1b - neu -, Abs. 2 EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe b GeflPestSchV

3. Zu Artikel 2 Nr. 02 - neu - § 1 Abs. 2 Nr. 7 GeflPestSchV *


 
 
 


Drucksache 361/08

... § 4 legt fest, dass Impfungen von Rinderbeständen gegen das BVD-Virus möglich sind. Ziel dieser Impfungen ist bei weiblichen Tieren der intrauterine Schutz von Föten gegen BVDV-Infektionen zur Verhinderung neuer persistent infizierter Rinder. Eine Bekämpfung der BVDV-Infektion mit der Option der Impfung von nicht persistent infizierten Tieren bei gleichzeitiger Schlachtung der persistent infizierten Rinder erscheint vor dem Hintergrund des zurzeit noch hochgradig in den Beständen kursierenden BVDV sinnvoll. Gleichwohl erhält die zuständige Behörde in Abhängigkeit von der Seuchensituation die Möglichkeit, Impfungen zu verbieten, aber auch ggf. anordnen zu können. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Diagnostik, aber auch den Schutz bereits unverdächtiger Bestände zu richten. Der Tierhalter sollte über die Impfmaßnahmen Aufzeichnungen zu führen, um auch nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen evtl. auftretende Komplikationen bei der Bekämpfung sicher verfolgen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:

§ 2
Impfungen

§ 3
Untersuchungen

§ 4
Verbringen von Rindern

§ 5
Schutzmaßregeln

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Übergangsregelungen

§ 8
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 ) Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als BVDV-unverdächtig gilt

Abschnitt 1
BVDV-unverdächtiger Rinderbestand

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung der BVDV-Unverdächtigkeit

Anlage 2
(zu § 1, § 3, § 4 und § 5) Untersuchungsmethoden

1. Untersuchungen zum BVDV-Nachweis

1.1 Erregernachweis bei Tieren mit positivem oder unbekanntem BVDV-Antikörperbefund

1.2 Erregernachweis bei Tieren mit negativem BVDV-Antikörperbefund

2. Wiederholungsuntersuchung zum BVDV-Nachweis nach § 3 Abs. 4

3. Untersuchungen auf BVDV-Antikörper

3.1 Nachweismethoden für die Bestätigung der Antikörperfreiheit nach Nummer 1.2 oder für die Untersuchung einer Kontaktgruppe

3.2 Nachweismethoden für die diagnostische Stichprobe z.B. Jungtierfenster

Anlage 3
(zu § 4 Abs. 3)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Kosten mit Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 513: Entwurf der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus


 
 
 


Drucksache 409/08 (Beschluss)

... 1. den Tierhalter und den Eigentümer der zu besamenden Stute vor der Abgabe des Samens über die Infektion des Spendertieres sowie über die Folgen, die durch eine künstliche Besamung hervorgerufen werden können, schriftlich zu informieren,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/08 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV)

1. Zu § 3 Nr. 6a - neu -

2. Zu § 3 Nr. 10a - neu -

3. Zu § 4

§ 4
Ausnahmen

4. Zu § 6 Abs. 4 - neu -

5. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2

6. Zu § 10

7. Zu § 12 Nr. 7 und 8 Buchstabe a

8. Zu Anlage 1 Nr. 1 Buchstabe b

9. Zu Anlage 2 Zeile Equiden/... Infektiöse Anämie


 
 
 


Drucksache 179/08

... Nach der vorgesehenen Regelung hat der Tierhalter seine Schafe und Ziegen impfen zu lassen; insoweit fallen entsprechende Kosten an. Da geplant ist, dass der BT-Impfstoff seitens der Impfstoffhersteller nur an Behörden abgegeben wird, ist davon auszugehen, dass die Länder jeweils in Vorleistung treten (mit jeweiliger Kofinanzierung durch die EG-Kommission), so dass beim Tierhalter keine oder nur minimale Kosten anfallen. Vor dem Hintergrund, dass der Impfstoff noch nicht zugelassen ist und insoweit auch der Preis pro Impfdosis nicht bekannt ist, lassen sich die eventuellen Kosten nicht quantifizieren. In jedem Fall dürften Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, nicht entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung, der Geflügelpest-Verordnung und der Viehverkehrsverordnung


 
 
 


Drucksache 165/08

... Die Tierhaltung macht fast die Hälfte der landwirtschaftlichen Erzeugung in der EU aus. Für die 5 Millionen Nutztierhalter in der Gemeinschaft stellen Futtermittel den größten Kostenfaktor dar. Die Vermarktungsbedingungen für Futtermittel haben entscheidenden Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit des Nutztiersektors. Der andere wichtige Futtermittelbereich ist der der Heimtierfuttermittel, die regelmäßig von mehr als 60 Millionen Haushalten in der EU, die Heimtiere halten, gekauft werden. Die Mischfuttermittelindustrie der EU macht einen Jahresumsatz von fast 50 Milliarden € (einschließlich Heimtierfuttermittel), wobei der Bereich der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse noch nicht berücksichtigt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Ziele des Vorschlags

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von Interessenträgern und Folgenabschätzung

Anhörung von Interessenträgern

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Bestandteile des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

4 Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Nähere Erläuterung zum Vorschlag

Kapitel 1
– Einleitende Bestimmungen

Kapitel 2
– Allgemeine Vorschriften

Kapitel 3
– Inverkehrbringen besonderer Futtermittelarten

Kapitel 4
– Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung

Kapitel 5
– Gemeinschaftskatalog für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis

Kapitel 6
– Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel 1
Eingangsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Allgemeine Vorschriften

Artikel 4
Sicherheit und Inverkehrbringen

Artikel 5
Zuständigkeiten und Pflichten der Futtermittelunternehmen

Artikel 6
Verbot

Kapitel 3
Inverkehrbringen besonderer Arten von Futtermitteln

Artikel 7
Merkmale von Futtermittelarten

Artikel 8
Gehalt an Futtermittelzusatzstoffen in Ergänzungsfuttermitteln

Artikel 9
Inverkehrbringen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke

Artikel 10
Genehmigung der geplanten Verwendungszwecke

Kapitel 4
Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung

Artikel 11
Allgemeine Grundsätze

Artikel 12
Zuständigkeit

Artikel 13
Behauptungen

Artikel 14
Aufmachung verbindlicher Kennzeichnungsangaben

Artikel 15
Allgemeine verbindliche Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 16
Besondere verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse

Artikel 17
Besondere verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für Mischfuttermittel

Artikel 18
Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel für besondere Ernährungszwecke

Artikel 19
Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Heimtierfutter

Artikel 20
Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für kontaminierte Futtermittel

Artikel 21
Ausnahmen

Artikel 22
Freiwillige Kennzeichnung

Artikel 23
Verpackung

Artikel 24
Änderung der Verpackung

Kapitel 5
Gemeinschaftskatalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und gemeinschaftliche Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis

Artikel 25
Gemeinschaftskatalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse

Artikel 26
Gemeinschaftliche Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis

Artikel 27
Erstellung des Katalogs und der Verhaltenskodizes

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Änderungen der Anhänge und Durchführungsmaßnahmen

Artikel 29
Ausschussverfahren

Artikel 30
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Sanktionen

Artikel 33
Übergangsmaßnahmen

Artikel 34
Inkrafttreten

Anhang I
Technische Bestimmungen über Verunreinigungen, Milchaustausch-Futtermittel, Futtermittel-Ausgangserzeugnisse zur Bindung oder Denaturierung, den Asche- und Feuchtegehalt gemäss Artikel 4

Anhang II
Allgemeine Bestimmungen über die Kennzeichnung gemäss Artikel 11 Absatz 4

Anhang III
Toleranzen für die Angabe der Zusammensetzung von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln gemäss Artikel 11 Absatz 5

Anhang IV
Verbindliche Kennzeichnungsangaben für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse gemäss Artikel 16 Absatz 1

Anhang V
Kennzeichnungsangaben für zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere

Kapitel I
Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2

Kapitel II
Analytische Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2

Anhang VI
Kennzeichnungsangaben für nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere

Kapitel I
Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2

Kapitel II
Analytische Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2

Anhang VII
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 766/1/08

... Der Bundesrat verweist auf seine Entschließung zum Befähigungsnachweis nach der EG-Tierschutztransportverordnung (BR-Drucksache 574/07 - Beschluss -, Anlage 2, Ziffer 4) vom 12. Oktober 2007 und bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene nachdrücklich auf eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 im Sinne der Ziffer 4 der Entschließung hinzuwirken, wonach Tierhalter für den Transport von eigenen Tieren über 65 Kilometer ebenfalls nur den Artikeln 3 und 27 der EG-Verordnung unterfallen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/1/08




1. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Zulassungsnummer

2. Zu § 3 Abs. 3

3. Zu § 4 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 6, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8

§ 8
Nachnahmeversand

5. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -

6. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

7. Zu Abschnitt 4

8. Zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

9. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Satz 1

10. Zu § 20 Abs. 2 Nr. 2

11. Zu § 20 Abs. 3

12. Zu § 22

13. Zu Anlage 1 Nr. 1

14. Zu Anlage 2 Nr. 2

15. Zu Anlage 2 Nr. 4.2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 515/08

... 5. fordert die Kommission auf, im Hinblick auf den Vereinfachungsprozess im Rahmen des Gesundheitschecks der GAP vorzusehen, dass Vor-Ort-Kontrollen der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen Tierhaltern 14 Tage im Voraus angekündigt werden;



Drucksache 409/08

... Weiterhin werden Vorschriften für den Prüfeinsatz für männliche Tiere für die künstliche Besamung sowie über die Anzeige von Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen erlassen. Der Prüfeinsatz bedarf einer Regelung, damit auch im Wettbewerb zwischen Zuchtorganisationen der Prüfeinsatz so gehandhabt wird, dass die geschätzten Zuchtwerte für Besamungstiere eine zutreffende und zuverlässige Information für die Tierhalter als Abnehmer von Samen liefern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Künstliche Besamung

§ 1
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind

§ 2
Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation

§ 3
Anforderungen beim Betrieb einer Besamungsstation

§ 4
Ausnahmen

§ 5
Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation

§ 6
Kennzeichnung von Samen

§ 7
Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Samen

§ 8
Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen

Abschnitt 2
Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung

§ 9
Prüfeinsatz

§ 10
Überprüfungen von Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen für SamenGestrichen

Abschnitt 3
Embryotransfer

§ 11
Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit

§ 12
Anforderungen beim Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit

§ 13
Kennzeichnungsnummer der Embryo-Entnahmeeinheit

§ 14
Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen

§ 15
Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 16
Aufzeichnungen über die Verwendung von Eizellen und Embryonen

Abschnitt 4
Bestimmungen zum Datenzugang

§ 17
Zugang zu Daten aus Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften

§ 18
Ordnungswidrigkeiten

§ 19
Aufhebung von Rechtsverordnungen

§ 20
Inkrafttreten

Anlage 1
Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation (zu § 2 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5)

Anlage 2
Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind (zu § 3 Nr. 5 bis 8 und Nr. 12 Buchtstabe a, § 4 Abs. 1)

Anlage 3
Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit (zu § 11 und § 12 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

A. Bürokratiekosten durch geänderte Informationspflichten (Informationspflichten bestehen bereits in Durchführungsverordnungen der Länder)

B. Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

C. Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die Gewinnung und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen


 
 
 


Drucksache 409/1/08

... 1. den Tierhalter und den Eigentümer der zu besamenden Stute vor der Abgabe des Samens über die Infektion des Spendertieres sowie über die Folgen, die durch eine künstliche Besamung hervorgerufen werden können, schriftlich zu informieren,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/1/08




1. Zu § 3 Nr. 6a - neu -In § 3 ist nach Nummer 6 folgende Nummer 6a einzufügen:

2. Zu § 3 Nr. 10a - neu -In § 3 ist nach Nummer 10 folgende Nummer 10a einzufügen:

3. Zu § 4

§ 4
Ausnahmen

4. Zu § 6 Abs. 4 - neu -Dem § 6 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

5. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2

6. Zu § 10

7. Zu § 12 Nr. 7 und 8 Buchstabe a

8. Zu Anlage 1 Nr. 1 Buchstabe b

9. Zu Anlage 2 Zeile Equiden/... Infektiöse Anämie


 
 
 


Drucksache 766/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat verweist auf seine Entschließung zum Befähigungsnachweis nach der EG-Tierschutztransportverordnung (BR-Drucksache 574/07 - Beschluss -, Anlage 2, Ziffer 4) vom 12. Oktober 2007 und bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene nachdrücklich auf eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 im Sinne der Ziffer 4 der Entschließung hinzuwirken, wonach Tierhalter für den Transport von eigenen Tieren über 65 Kilometer ebenfalls nur den Artikeln 3 und 27 der EG-Verordnung unterfallen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/08 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)

A Änderungen

1. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Zulassungsnummer

2. Zu § 3 Abs. 3

3. Zu § 4 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 6, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8

§ 8
Nachnahmeversand

5. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

6. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3

7. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

8. Zu Abschnitt 4

9. Zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Satz 1

11. Zu § 20 Abs. 2 Nr. 2

12. Zu § 20 Abs. 3

13. Zu § 22

14. Zu Anlage 1 Nr. 1

15. Zu Anlage 2 Nr. 2

16. Zu Anlage 2 Nr. 4.2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 800/08

... 24. fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Schwerpunkt auf einer Unterstützung für eine nachhaltige und angepasste Landwirtschaft in den Berggebieten zusätzliche hektarbezogene Zahlungen für den ökologischen Landbau und die extensive Weidewirtschaft sowie eine Unterstützung für Investitionen in artgerechte Tierhaltungsanlagen vorzusehen;



Drucksache 98/08

... sehen in bestimmten Fällen die Behandlung von Tieren mit Insektiziden oder Repellentien vor. In Deutschland sind nicht für alle betroffenen Tierarten entsprechende Tierarzneimittel zugelassen. Den betroffenen Tierhaltern sollte Zugang zu Tierarzneimitteln ermöglicht werden, die für die zu behandelnden Tierarten zugelassen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Zulassung von Ausnahmen von § 56a des Arzneimittelgesetzes


 
 
 


Drucksache 692/08 (Beschluss)

... Die Tötung von Tieren im Tierseuchenfall erfordert insbesondere, dass unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung oder Mitwirkungspflicht des Tierhalters, Personen, Ausrüstung und Einsatzpläne/Notfallpläne bereitstehen. Methoden müssen sowohl im Hinblick auf die Forschung als auch auf die praktische Umsetzung weiterentwickelt werden. Auch hier muss gelten, dass die Tiere ausreichend betäubt und ihnen nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Eine Positivliste oder eine Liste der besten verfügbaren Methoden nach Stand von Technik und Wissenschaft ist daher auf EU-Ebene zu erstellen. Dabei sollte den nationalen Behörden die Möglichkeit eröffnet werden, Ausnahmen für den Einzelfall zu regeln. Zudem ist die Eigenverantwortung oder Mitwirkungspflicht der Tierhalter hervorzuheben: Jeder Betrieb, der Tiere hält, muss auch dafür sorgen, dass eine Tötung im Seuchenfall sachgerecht möglich ist. Dazu sind besondere Kenntnisse bei den Tierhaltern erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/08 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu den Artikeln und Anhängen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 21

Zu Anhang II Nr. 4.2

Zu Anhang III Nr. 1.2


 
 
 


Drucksache 692/1/08

... Die Tötung von Tieren im Tierseuchenfall erfordert insbesondere, dass unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung oder Mitwirkungspflicht des Tierhalters, Personen, Ausrüstung und Einsatzpläne/Notfallpläne bereitstehen. Methoden müssen sowohl im Hinblick auf die Forschung als auch auf die praktische Umsetzung weiterentwickelt werden. Auch hier muss gelten, dass die Tiere ausreichend betäubt und ihnen nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Eine Positivliste oder eine Liste der besten verfügbaren Methoden nach Stand von Technik und Wissenschaft ist daher auf EU-Ebene zu erstellen. Dabei sollte den nationalen Behörden die Möglichkeit eröffnet werden, Ausnahmen für den Einzelfall zu regeln. Zudem ist die Eigenverantwortung oder Mitwirkungspflicht der Tierhalter hervorzuheben: Jeder Betrieb, der Tiere hält, muss auch dafür sorgen, dass eine Tötung im Seuchenfall sachgerecht möglich ist. Dazu sind besondere Kenntnisse bei den Tierhaltern erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/1/08




1. Zur Vorlage allgemein

Zur Folgenabschätzung

Zu den Artikeln und

Zu Artikel 1

2. Hauptempfehlung:

Zu Artikel 4

3. Hilfsempfehlung:

4. [EU A]

Zu Artikel 4

5. Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

7. Zu Anhang I Tabelle 1 Nr. 4

8. Zu Anhang II Nr. 4.2

9. Zu Anhang III Nr. 1.2


 
 
 


Drucksache 694/08

... Diese neue Vorschrift sieht zur Aktualisierung des Betriebsregisters eine Pflicht zur Übermittlung der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2, 4, 5 und 11 bezeichneten Daten für die Prämienbehörden nach § 2 Abs. 1 des InVeKoS-Daten-Gesetzes sowie die für die Tierkennzeichnung und Betriebsregistrierung von Tierhaltern zuständigen Stellen vor. Diese Übermittlungspflicht kann auch durch deren beauftragte Stellen erfüllt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Unterabschnitt 3
Bodennutzungshaupterhebung

§ 6
Erhebungseinheiten

§ 7
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale

§ 8
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 11
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen und Periodizität

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungsart und Erhebungsprogramm

§ 27
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Haupterhebung der Landwirtschaftszählung

§ 28
Erhebungseinheiten

§ 29
Erhebungsart

§ 30
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 4
Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden

§ 31
Erhebungseinheiten

§ 32
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeit

Unterabschnitt 2
Rebflächenerhebung

§ 70
Erhebungsart und Periodizität

§ 71
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 92
Hilfsmerkmale

§ 93
Auskunftspflicht

§ 97
Betriebsregister

§ 97a
Feststellung der Grundgesamtheit

§ 99
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes

§ 4
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale

Abschnitt 2
Erhebung über die Viehbestände

§ 18
Erhebungseinheiten

§ 19
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale

§ 20
Erhebungsmerkmale

§ 20a
Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände

Artikel 3
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung

Artikel 5
Neufassung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Weitere Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind:

Aufbau des Gesetzentwurfs

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

4 Gesetzesfolgen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

2.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern

a Kosten für den Bundeshaushalt

b Kosten für die Länder

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bodennutzungshaupterhebung

b Erhebung über die Viehbestände

c Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

d Weitere Informationspflichten

5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

6. Befristungsmöglichkeit

7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 24

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu §§ 26

Zu den §§ 28

Zu den §§ 31

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4a

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 11

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 624: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 253/08

... - wenn der Tierarzt nach Durchführung der Leistung auf Wunsch des Tierhalters länger verweilt oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Die Tierärztegebührenordnung vom 28. Juli 1999 (BGBl. S. 1691), geändert durch Verordnung vom 27. April 2005 (BGBl. S. 1160), wird wie folgt geändert:

Anlage
(zu §§ 1 und 2) Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

1. Anpassung der Gebührenordnung an die wirtschaftliche Entwicklung

2. Vereinheitlichung der Gebühren in den neuen und alten Bundesländern

II. Verordnungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung


 
 
 


Drucksache 574/1/07

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, eine Weiterentwicklung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 dahingehend anzustreben, dass Tierhalter für den Transport von eigenen Tieren über 65 km ebenfalls nur den Artikeln 3 und 27 der Verordnung unterfallen. Die Bundesregierung wird um Prüfung gebeten, ob eine rechtliche Möglichkeit besteht, diese Vorgabe bereits im Vorgriff auf eine Änderung der EG-Verordnung national zur Anwendung zu bringen.



Drucksache 574/07 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, eine Weiterentwicklung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 dahingehend anzustreben, dass Tierhalter für den Transport von eigenen Tieren über 65 km ebenfalls nur den Artikeln 3 und 27 der Verordnung unterfallen. Die Bundesregierung wird um Prüfung gebeten, ob eine rechtliche Möglichkeit besteht, diese Vorgabe bereits im Vorgriff auf eine Änderung der EG-Verordnung national zur Anwendung zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage 1
Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutztransportverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Anlage 2
Entschließung zum Befähigungsnachweis nach der EG-Tierschutztransportverordnung


 
 
 


Drucksache 338/1/07

... Die Daten über die Lieferungen von Arzneimitteln an Tierärzte sollen insbesondere dazu genutzt werden, die arzneimittelrechtliche Überwachung von Tierärzten und nachfolgend Tierhaltern risikoorientiert auszurichten.*

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 8 - neu - AMVV

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b und c Anlage 1 zu § 1 Nr. 1 und § 5 AMVV

3. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.