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"Systembetreiber"
Drucksache 95/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... 19. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission hinsichtlich einer freiwilligen Zertifizierung für nicht hochrisikobehaftete KI-Anwendungen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass Kriterien für das genannte Gütesiegel erarbeitet werden, das als freiwillige Auszeichnung marktwirtschaftliche Anreize für die Verwender sowie Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher im Hinblick auf besonders vertrauenswürdige algorithmische Systeme bieten kann. Zur Erzielung weiterer Transparenz für die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher schlägt der Bundesrat darüber hinaus vor, sich für eine generelle Kennzeichnungspflicht für besonders kritische algorithmische Systeme (mindestens solche der Kritikalitätsstufe 3, das heißt Anwendungen mit regelmäßigem oder deutlichem Schädigungspotenzial) einzusetzen, ohne unverhältnismäßigen regulatorischen und bürokratischen Aufwand für die Systembetreiber zu erzeugen.
Drucksache 95/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... 19. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission hinsichtlich einer freiwilligen Zertifizierung für nicht hochrisikobehaftete KI-Anwendungen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass Kriterien für das genannte Gütesiegel erarbeitet werden, das als freiwillige Auszeichnung marktwirtschaftliche Anreize für die Verwender sowie Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher im Hinblick auf besonders vertrauenswürdige algorithmische Systeme bieten kann. Zur Erzielung weiterer Transparenz für die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher schlägt der Bundesrat darüber hinaus vor, sich für eine generelle Kennzeichnungspflicht für besonders kritische algorithmische Systeme (mindestens solche der Kritikalitätsstufe 3, das heißt Anwendungen mit regelmäßigem oder deutlichem Schädigungspotenzial) einzusetzen, ohne unverhältnismäßigen regulatorischen und bürokratischen Aufwand für die Systembetreiber zu erzeugen.
Drucksache 401/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
... umgesetzt. Ausgangspunkt der Umsetzung ist eine Anpassung der Definition der Verbindungsleitung im Gasbereich. Für bestehende Drittlandsverbindungen gilt bis zum 24. Mai 2020 ein Verfahren zur Freistellung von den Vorgaben des Regulierungsrechts. Die geltende Regelung zur Zertifizierung unabhängiger Fernleitungsnetzbetreiber und unabhängiger Systembetreiber gilt zukünftig auch für den Abschnitt des Fernleitungsnetzes zwischen der Land- oder Seegrenze des Mitgliedstaates und dem ersten Kopplungspunkt mit dem Netz dieses Mitgliedstaates. Die Ausnahmevorschrift für neue Infrastrukturen wird um ein Konsultationsverfahren der Regulierungsbehörden für Fernleitungen mit Drittstaaten ergänzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 28b Bestandsleitungen zwischen Deutschland und einem Drittstaat
§ 28c Technische Vereinbarungen über den Betrieb von Gasverbindungsleitungen mit Drittstaaten
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung:
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4920, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/692 des Europäischen Parlamentes und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Umsetzung von EU-Recht
III. Ergebnis
Drucksache 76/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über das auf die dingliche Wirkung von Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht - COM(2018) 89 final
... Wird Teilnehmern, Systembetreibern oder Zentralbanken der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Zentralbank eine dingliche Sicherheit in Form von Wertpapieren, einschließlich Rechten an Wertpapieren, gemäß Absatz 1 geleistet und ist deren Recht an diesen Wertpapieren, das auch durch einen etwaigen Bevollmächtigten, Beauftragten oder sonstigen Dritten in ihrem Namen ausgeübt werden kann, mit rechtsbegründender Wirkung in einem Register eingetragen oder auf einem Konto oder bei einem zentralen Verwahrsystem verbucht, das sich in einem Mitgliedstaat befindet, so bestimmen sich die Rechte dieser natürlichen oder juristischen Personen als dinglich gesicherte Gläubiger an diesen Wertpapieren nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats.
1. Einleitung
2. WIE IST die RECHTSLAGE auf EU-EBENE?
3. MEHR KLARHEIT IM geltenden Unionsrecht
3.1 Gibt es einen Bedeutungsunterschied zwischen geführt werden und sich befinden?
3.2 Bestimmung des Orts, an dem sich das Konto oder Register befindet bzw. geführt wird
4. Schlussfolgerung
Drucksache 797/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... i) Der Bundesrat sieht den Ansatz, es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in kooperativen Abstimmungsverfahren mit den Systembetreibern zu ermöglichen, entsprechende Vorgaben über die Art des Sammelsystems, der Sammelbehälter und des Umfangs der Behälterentleerung vorgeben zu können, durch erhebliche Einschränkungen und Zustimmungserfordernisse deutlich konterkariert. Er hält auch die Aussage, die Kommunen könnten mit diesem Gesetzesvorschlag künftig eigenständig über die Wertstofftonne entscheiden, für unzutreffend und erwartet auf Grund der vielfältigen Vorbehalte zugunsten der Systembetreiber eher eine Zunahme der rechtlichen Risiken für die Kommunen und eine Entwertung der angekündigten Stärkung der Kommunen; auch die Entwicklung neuer ökologischer Steuerungsmodelle durch die Kommunen würde nach den Vorstellungen der Bundesregierung bereits im Ansatz erstickt.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf im Besonderen Streichung der Mehrwegquote
Abstimmung Kommunen/Systeme
Zentrale Stelle
Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte
Papier, Pappe und Kartonage PPK
2 Hinweispflicht
2 Pfandregelungen
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG
Zu Artikel 1
§ 12 Ausnahmen
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG
10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG
11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG
12. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG
13. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 1 VerpackG
14. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG
15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG
17. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1
18. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG
§ 27a Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern
19. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG
'§ 32 Hinweispflichten
20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG
21. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
Drucksache 281/16
... Bei dem Erfüllungsaufwand für die private Mautsystembetreibergesellschaft ist von einmaligen Kosten für die Implementierung und jährlichen Kosten für den Betrieb des erweiterten Mautsystems ab 2018 auszugehen. Der Betreibervertrag mit dem aktuellen Betreiber endet zum 31. August 2018. Wer das Mautsystem ab dem 1. September 2018 betreibt, ist noch offen. Die Kosten für den einmaligen Erfüllungsaufwand werden voraussichtlich einen dreistelligen Millionenbetrag ausmachen. Genauere Angaben können derzeit noch nicht gemacht werden, weil die Systemerweiterung mit dem aktuellen Betreiber noch verhandelt wird. Bei den Kosten für den jährlichen Erfüllungsaufwand ab 2018 für die neu zu bemautenden Strecken ist nach den bisherigen Erfahrungen von ca. 10 Prozent der Einnahmen auszugehen. Da das Mautsystem auf Bundesstraßen einerseits komplexer ist, andererseits aber Synergien durch den technischen Fortschritt entstehen werden, kann die Kostenentwicklung derzeit nicht valide abgeschätzt werden.
Drucksache 419/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz - AbwMechG )
... 2. für Finanzkontrakte oder Rahmenvereinbarungen, welche von oder mit den in § 84 Absatz 4 genannten Teilnehmern, Systembetreibern, zentralen Gegenparteien und Zentralbanken geschlossen werden.
Artikel 1 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung.
§ 21a Verordnungsermächtigung
§ 60a Vertragliche Anerkennung der vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
§ 67 Abwicklungsziele
§ 142 Abzugsmöglichkeit.
§ 176 Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen
§ 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung
§ 178 Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 4 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
§ 11a Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds
§ 11b Pflichten bei vorübergehender Übertragung von Finanzmitteln auf die deutsche Kammer
§ 11c Zuständigkeit für die Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen; Informationspflicht
§ 12a Zielausstattung des Restrukturierungsfonds
§ 12b Jahresbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen
§ 12c Sonderbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen
§ 12e Einnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a.
§ 12f Informationspflichten; Fälligkeit der Beiträge; Säumniszuschläge; Beitreibung; Verjährung.
§ 12j Brückenfinanzierung der deutschen Kammer durch Mittel des Restrukturierungsfonds; vorübergehende Finanzierung von Maßnahmen; Verordnungsermächtigung.
§ 17 Übergangsvorschriften
Artikel 5 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 3a Organisation und Aufgaben.
§ 3b Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank.
§ 3e Kostenerstattungen
§ 3f Umlage; umlagefähige Kosten; Umlagejahr
§ 3g Umlagepflicht; Umlagebetrag; Verteilungsschlüssel und Bemessungsgrundlage
§ 3h Entstehung, Festsetzung und Vollstreckung der Umlageforderung
§ 3i Umlagevorauszahlung
§ 3j Anrechnung der Umlagevorauszahlung
§ 3k Verordnungsermächtigung
§ 19 Übergangsregelungen zur Umlageerhebung
Artikel 7 Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einlagensicherungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 10 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 11 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 13 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 51 Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte
§ 52 Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 362/14
... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, weil die Änderungen zum 1. Januar 2015 in Kraft treten sollen. Durch die rechtzeitige Umsetzung können Rückerstattungsansprüche vermieden werden. Die Mautsystembetreibergesellschaft benötigt mindestens sechs Wochen Vorlaufzeit für die technische Implementierung der neuen Mautsätze.
Drucksache 244/14
... Die praktische Umsetzung dieser so genannten Branchenlösung hat sich jedoch weit von dem entfernt, was der Verordnungsgeber mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung ursprünglich beabsichtigt hatte. In der Praxis haben sich zahlreiche Branchenlösungen entwickelt, bei denen allein über Schätzungen der Branchenanteil der von den Teilnehmern in den Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen ermittelt wird. Die gegenüber den prüfenden Behörden geltend gemachten Branchenmengen sind dabei offenbar vielfach zu hoch angesetzt und in vielen Fällen nicht nachvollziehbar. Soweit die Anfallstellen nicht bekannt sind, bedienen sich einzelne Anbieter von Branchenlösungen bei der Ermittlung der abzugsfähigen Branchenmengen verschiedener Studien und Gutachten von Marktforschern. Aus dieser Praxis ergeben sich zum Teil erhebliche Kostenvorteile für die Betreiber solcher Konzepte. Die aus den Studien abgeleiteten Branchenmengen haben häufig aber weder einen nachvollziehbaren Bezug zu den konkreten Vertriebswegen einzelner Hersteller und Vertreiber noch sind sie behördlicherseits ohne Einschaltung sachverständiger Dritter auf Plausibilität überprüfbar. Insoweit sind auch die auf dieser Grundlage geltend gemachten Abzüge von der Gesamtlizenzmenge eines Systembetreibers nicht mit vertretbarem Aufwand, insbesondere nicht ohne Durchführung einer Betriebsprüfung nachvollziehbar. Die mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung angestrebte Transparenz konnte daher insoweit nicht erreicht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
4 Bürokratiekosten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2885: Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten
2.2 Evaluation der Kostenschätzung
3. Bewertung
Drucksache 543/14
... Im Rahmen der Mitwirkung der privaten Mautsystembetreibergesellschaft (Mauterhebung nach § 4 Absatz 3 des
Drucksache 155/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... (16a) Systembetreiber im Sinne dieses Gesetzes ist derjenige, der für den Betrieb des Systems rechtlich verantwortlich ist. (16b) Der Geschäftstag eines Systems umfasst Tag- und Nachtabrechnungen und beinhaltet alle Ereignisse innerhalb des üblichen Geschäftszyklus eines Systems.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
§ 8e Aufsichtskollegien
§ 18a Verbriefungen
§ 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
§ 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank
§ 29 Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung
§ 30 Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung
Artikel 4 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 69
Artikel 7 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken
2. Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital
3. Stärkung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden
4. Verbriefungen und Verschärfung der Offenlegungsanforderungen
5. Änderungen des Pfandbriefgesetzes PfandBG
6. Verbesserung der Liquiditätssteuerung der Institute
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe k
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 18a
Zu § 18b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1145: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen
Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1236: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Anlage 3 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 15. März 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Drucksache 518/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... "(16a) Systembetreiber im Sinne dieses Gesetzes ist derjenige, der für den Betrieb des Systems rechtlich verantwortlich ist.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
§ 8e Aufsichtskollegien
§ 18a Verbriefungen
§ 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen.
§ 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.
§ 29 Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung.
Artikel 4 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 69
Artikel 7 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Artikel 11 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 822/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1998/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65 /EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 576 endg.; Ratsdok. 15093/09
... Die Mitgliedstaaten benennen die Systeme und die jeweiligen Systembetreiber, für die die Richtlinie gilt, und teilen diese der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde mit; sie informieren die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ferner darüber, welche Behörde sie gemäß Artikel 6 Absatz 2 benannt haben. Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde veröffentlicht diese Angaben auf ihrer Website.
Drucksache 24/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern KOM (2008) 887 endg.; Ratsdok. 17564/08
... Von November 2007 bis Januar 2008 wurden dreizehn Unterredungen mit hochrangigen Experten und Persönlichkeiten geführt, die folgende Akteure repräsentierten: nationale Verkehrsministerien, Regierungsagenturen für die Entwicklung und Einführung von IVS, eine städtische Behörde, eine mitgliedschaftsbasierte internationale Organisation, in der verschiedene Partner gemeinsam an der Entwicklung IVS-gestützter Dienste arbeiten, Autobahnmautsystembetreiber, einen Diensteanbieter im Bereich IVS-basierte Informationen, eine mitgliedschaftsbasierte Organisation aus dem Bereich des Schwerlastverkehrs, Direktionen der nationalen Straßenverkehrsbehörden, einen Mobiltelekommunikationsbetreiber sowie einen Hersteller elektronischer Bauteile für die Automobilindustrie.
Drucksache 292/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen KOM (2008) 213 endg.; Ratsdok. 8646/08
... " von Systemen. Insoweit sind insbesondere Artikel 2 und 3 der Richtlinie 98/26/EG betroffen. Im Interesse der Marktteilnehmer und Systembetreiber sollte eindeutig erkennbar sein, welche Systeme als "
Drucksache 292/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen KOM (2008) 213 endg.; Ratsdok. 8646/08
... " von Systemen. Insoweit sind insbesondere Artikel 2 und 3 der Richtlinie 98/26/EG betroffen. Im Interesse der Marktteilnehmer und Systembetreiber sollte eindeutig erkennbar sein, welche Systeme als "
Drucksache 556/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetz es für schwere Nutzfahrzeuge
... Es entsteht in geringem Umfang zusätzlicher Vollzugsaufwand beim Bundesamt für Güterverkehr und der von der Bundesrepublik Deutschland beauftragten Mautsystembetreibergesellschaft Toll Collect GmbH, der nicht näher beziffert werden kann.
Drucksache 292/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen KOM (2008) 213 endg.; Ratsdok. 8646/08
... " definiert und die Verantwortlichkeiten der Systembetreiber festgelegt werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung Interessierter Kreise
2.1. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiaritätsprinzip
4.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.4. Vereinfachung und Präzisierung
4.5. Wahl des Instruments
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln
6.1. Artikel 1: Änderungen der Finalitätsrichtlinie SFD
6.1.1. Artikel 1 SFD
6.1.2. Artikel 2 SFD
6.1.3. Artikel 3 SFD
6.1.4. Artikel 5 SFD
6.1.5. Artikel 9 SFD
6.1.6. Artikel 10 SFD
6.2. Artikel 2: Änderungen der Richtlinie über Finanzsicherheiten FCD
6.2.1. Artikel 1 FCD: Gegenstand und Anwendungsbereich
6.2.2. Artikel 2 FCD: Begriffsbestimmungen
6.2.3. Artikel 3 FCD: Formerfordernisse
6.2.4. Artikel 4 FCD: Verwertung der Sicherheit
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 98/26/EG
Artikel 10
Artikel 2 Änderungen der Richtlinie 2002/47/EG
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 40/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... unabhängigen Systembetreibers
Zum Energiebinnenmarkt
Zur Versorgungssicherheit
Zur Überprüfung des Emissionshandelssystems
Zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien
Zur Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
Zum Energiemix
Zur Energieaußenpolitik
Zu Energietechnologien
Drucksache 800/07
... (3) Ein System hat flächendeckend im Einzugsgebiet des verpflichteten Vertreibers unentgeltlich die regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise zu gewährleisten und die in Anhang I genannten Anforderungen zu erfüllen. Ein System (Systembetreiber, Antragsteller) nach Satz 1 hat die in seinem Sammelsystem erfassten Verpackungen einer Verwertung entsprechend den Anforderungen nach Anhang I Nr. 1 zuzuführen und die Anforderungen nach Anhang I Nr. 2 und 3 zu erfüllen. Mehrere Systeme können bei der Einrichtung und dem Betrieb ihrer Systeme zusammenwirken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Eckpunkte der Novellierung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Bürokratiekosten
Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 15
Zu § 16
Zu Anhang I zu § 6
Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3
Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung
Drucksache 40/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... unabhängigen Systembetreibers
Zum Energiebinnenmarkt
Zur Versorgungssicherheit
Zur Überprüfung des Emissionshandelssystems
Zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien
Zur Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
Zum Energiemix
Zur Energieaußenpolitik
Zu Energietechnologien
Drucksache 800/1/07
... Die zuständige Behörde soll auch künftig, wie schon nach geltendem Recht, verlangen können, dass ein Systembetreiber eine angemessene Sicherheit für den Fall leistet, dass er oder die von ihm Beauftragten die Pflichten nach dieser Verordnung ganz oder teilweise nicht erfüllen und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder die zuständigen Behörden Kostenerstattung wegen Ersatzvornahme verlangen können. Es bedarf der Klarstellung, dass dieses Sicherungsmittel grundsätzlich der Verfügungsbefugnis des Systembetreibers oder Dritter entzogen und im Insolvenzverfahren als vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeit im Sinne von § 53
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 3 - neu - *
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 3 Satz 1 *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11 Satz 2 *
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11 Satz 2**
6. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 3a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu - *
8. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2
9. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4
10. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9
11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9
12. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2
14. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5 Satz 3
15. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 10
16. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Abs. 1 Satz 11 , Nr. 12 Anhang I Nr. 4 Satz 4 *
17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a - neu - *
18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3
19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 2 *
Zu Artikel 1
22. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3
23. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 16 Abs. 3
24. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 *
25. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 3 Abs. 2 Satz 2
26. Zu Artikel 4 Satz 1
Drucksache 595/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen KOM (2007) 480 endg.; Ratsdok. 12413/07
... Der Vorschlag steht im Einklang mit der erneuerten Lissabonner Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung durch die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie mit der damit verbundenen i2010-Initiative der Kommission. Die Raumfahrt und deren Anwendungen stellen weltweit einen Markt mit einem Volumen von 90 Milliarden Euro und einem jährlichen Wachstum um 7 % dar. Im Jahr 2005 erwirtschaftete die europäische Raumfahrtindustrie in der Fertigung mit ihren 28 000 Beschäftigten einen Umsatz von 4,4 Milliarden Euro. Die europäische Raumfahrtindustrie hält einen Marktanteil von 40 % im Bereich der Satellitenfertigung, ihres Starts und der Dienstleistungen zum Satellitenbetrieb. In Europa sind drei der fünf größten Satellitensystembetreiber der Welt ansässig. Die Satellitenkommunikation macht derzeit 40 % der Einnahmen der europäischen Raumfahrt aus. Eine effektive und einheitliche Nutzung der Funkfrequenzen ist für die Entwicklung elektronischer Kommunikationsdienste unerlässlich und kann der Europäischen Gemeinschaft helfen, Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu steigern. Satellitenmobilfunkdienste dürften nach ihrer kommerziellen Einführung für Innovation, mehr Flexibilität und eine größere Auswahl an Diensten für den europäischen Verbraucher sorgen.
Drucksache 800/07 (Beschluss)
... Die zuständige Behörde soll auch künftig, wie schon nach geltendem Recht, verlangen können, dass ein Systembetreiber eine angemessene Sicherheit für den Fall leistet, dass er oder die von ihm Beauftragten die Pflichten nach dieser Verordnung ganz oder teilweise nicht erfüllen und die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger oder die zuständigen Behörden Kostenerstattung wegen Ersatzvornahme verlangen können. Es bedarf der Klarstellung, dass dieses Sicherungsmittel grundsätzlich der Verfügungsbefugnis des Systembetreibers oder Dritter entzogen und im Insolvenzverfahren als vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeit im Sinne von § 53
Anlage Änderungen und Entschließung zur Fünften Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 3 - neu -
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9
5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2
6. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5 Satz 3
7. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 10
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Abs. 1 Satz 11 , Nr. 12 Anhang I Nr. 4 Satz 4
9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a - neu -
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3 und 4 - neu -
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 16 Abs. 3
14. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3
15. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 3 Abs. 2 Satz 2
16. Zu Artikel 4 Satz 1
B Entschließung
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Im Bereich Energie sind einige positive Entwicklungen zu verzeichnen. Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft wurde ratifiziert. Im Stromsektor wurden Versorgung und Netzbetrieb entbündelt und der unabhängige Systembetreiber (ISO) und die Übertragungsgesellschaft (Transco) wurden formalrechtlich gegründet. Die Übertragung des Aktiv- und Passivvermögens zwischen ISO und Transco ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 194/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik
... , als beauftragte Dritte oder als Systembetreiber im Sinne des § 6 Abs. 3 der
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Gender Mainstreaming
Entwurf
Artikel 1 Umweltstatistikgesetz - UStatG
§ 1 Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungen, Berichtsjahr
§ 3 Erhebung der Abfallentsorgung
§ 4 Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind
§ 5 Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle
§ 6 Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen
§ 7 Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung
§ 8 Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung
§ 9 Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 10 Erhebung der Luftverunreinigungen
§ 11 Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe
§ 12 Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung
§ 13 Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien
§ 14 Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle
§ 15 Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.
§ 16 Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz
§ 17 Hilfsmerkmale
§ 18 . Auskunftspflicht
§ 19 Anschriftenübermittlung
§ 20 Übermittlung
§ 21 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Drucksache 591/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vierte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
... "Die Erfüllung der Erfassungs- und Verwertungsanforderungen ist durch einen unabhängigen Sachverständigen nach Anhang I Nr. 2 Abs. 2 auf der Grundlage der Nachweise zu bescheinigen. Die Bescheinigung ist vom Systembetreiber bei der nach § 32 Abs. 2 des
Drucksache 591/05 (Beschluss)
... "Die Erfüllung der Erfassungs- und Verwertungsanforderungen ist durch einen unabhängigen Sachverständigen nach Anhang I Nr. 2 Abs. 2 auf der Grundlage der Nachweise zu bescheinigen. Die Bescheinigung ist vom Systembetreiber bei der nach § 32 Abs. 2 des
Anlage Änderungen und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 6
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b - neu - § 7 Abs. 2
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b1 - neu - Anhang I Nr. 2 Abs. 1 Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu -
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b2 - neu - Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 4 und 5, 6 - neu - und 7 - neu -
5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Anhang V Nr. 2
B Entschließung
Drucksache 37/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung) - COM(2016) 863 final
Drucksache 47/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59 /EU
/EU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 98/26 /EG, 2002/47 /EG, 2012/30 /EU
/EU, 2011/35 /EU
/EU, 2005/56/EG, 2004/25 /EG
/EG und 2007/36 /EG COM(2016) 852 final
Drucksache 103/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010 , (EU) Nr. 648/2012 und (EU) Nr. 2015/2365 COM(2016) 856 final
Drucksache 493/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union (Neufassung) - COM(2017) 280 final
Drucksache 516/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24 /EG, 2002/47 /EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36 /EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.