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"Systematik"
Drucksache 277/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG )
... Die zur Verfügung stehen Mittel bedürfen einer Verdoppelung. Dazu wird die in § 4 Absatz 8 Satz 2 KHEntgG enthaltene Obergrenze für die Vereinbarung des zusätzlichen Betrags für Neueinstellungen oder Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen verdoppelt. Zudem wird - entsprechend der bisherigen Systematik - auch die in § 4 Absatz 8 Satz 3 KHEntgG vorgegebene Obergrenze für das Folgejahr verdoppelt.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 KHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 8 Absatz 1c KHG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 12 Absatz 1 Satz 3a - neu - KHG
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 4 Absatz 2a Satz 8 zweiter Halbsatz KHEntgG
7. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe d § 4 Absatz 2b Satz 4 KHEntgG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe d § 4 Absatz 2b Satz 4a - neu - und Satz 4b - neu - KHEntgG und Nummer 9 Buchstabe a § 9 Absatz 1 Nummer 6 Satz 2 - neu - KHEntG
9. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa und dd § 4 Absatz 8 Satz 1 und Satz 5 KHEntgG
10. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe i Doppelbuchstabe bb und Doppelbuchstabe cc § 4 Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 KHEntgG
11. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a § 9 Absatz 1 Nummer 6 KHEntgG
12. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 KHEntgG
13. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 2 KHEntgG
14. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 6 Satz 1 KHEntgG
15. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 6 Satz 4 KHEntgG
16. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe h § 10 Absatz 13 Satz 1 und Satz 1a - neu - KHEntgG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe i - neu - § 10 Absatz 14 - neu - KHEntgG
18. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und Buchstabe c Doppelbuchstabe ee § 21 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d und Absatz 3 Satz 7 KHEntgG
19. Zu Artikel 6 Nummer 8 Buchstabe a § 109 Absatz 2 Satz 2 SGB V
20. Zu Artikel 6 Nummer 10 § 110a Absatz 1 Satz 6 - neu - SGB V
21. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 594/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... 6. In diesem Zusammenhang hebt der Bundesrat insbesondere die neue Zielsystematik des Gesetzes in § 1 hervor. Anders als bisher wird dort nun mit absoluten Terrawattstunden-Größen gearbeitet. So wird eine Nettostromerzeugung von 110 Terrawattstunden bis zum Jahr 2020 und 120 Terrawattstunden bis zum Jahr 2025 aus KWK-Anlagen angestrebt. Dies entspricht - bei einer gleichbleibenden Nettostromerzeugung in Höhe von ca. 592 Terrawattstunden(2014) - einem Anteil von 19 Prozent in 2020 und 20 Prozent in 2025. Dies stellt zwar eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf dar, bleibt jedoch deutlich hinter der Forderung des Bundesrates von 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020 zurück, die einer Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen von 148 Terrawattstunden entspricht.
Drucksache 25/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption
... Neu gegenüber den bisherigen Regelungen im EUBestG und IntBestG ist, dass der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts auch für die Taten der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) auf Auslandstaten durch Deutsche, unabhängig vom Recht des Tatorts, erstreckt wird. Diese Erweiterung führt allerdings nur zu einer geringen Ausweitung des bisherigen Rechts. Die Vorteilsannahme durch deutsche Amtsträger (§ 11 Absatz 1 Nummer 2 StGB) und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete (§ 11 Absatz 1 Nummer 4 StGB) wird bereits von § 5 Nummer 12 StGB erfasst und die Vorteilsannahme durch sowie die Vorteilsgewährung an ausländische und internationale Bedienstete ist nur strafbar im Anwendungsbereich des § 335a Absatz 2 und 3 StGB sowie nach den §§ 331, 333 StGB im Hinblick auf Europäische Amtsträger. Die Erweiterung erfasst in Umsetzung des Artikels 17 Absatz 1 Buchstabe b des Europarat-Übereinkommens die Vorteilsgewährung im Ausland durch Deutsche an deutsche Amtsträger und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete. Die Vorgaben der Artikel 2 und 3 des Europarat-Übereinkommens, auf die Artikel 17 des Europaratsübereinkommens insbesondere Bezug nimmt und gegen die kein Vorbehalt eingelegt werden kann, werden im deutschen Recht durch §§ 331, 333 StGB erfüllt sowie in Umsetzung des Artikels 8 des Europarat-Protokolls in Verbindung mit Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b des Europarat-Übereinkommens Auslandstaten der Vorteilsannahme durch deutsche Schiedsrichter und der Vorteilsgewährung durch Deutsche an Schiedsrichte erfasst. Zudem werden im Ausland begangene Taten der Vorteilsgewährung durch Deutsche an die in § 335a Absatz 2 und 3 StGB gleichgestellten Personen und der Vorteilsannahme durch Richter und Bedienstete des IStGH, die zur Zeit der Tat Deutsche sind, erfasst. Der Hinweis auf den Tatzeitpunkt entspricht Artikel 2 § 2 Nummer 1 Buchstabe a EUBestG sowie der überwiegenden und neueren Systematik des geltenden Rechts (vgl. § 5 Nummer 8 Buchstabe a und Nummer 9, 11a, 14a und 15) und hat nur klarstellende Funktion, da anerkannt ist, dass der Anknüpfungspunkt auch ohne ausdrückliche Erwähnung zur Zeit der Tat vorliegen muss (vgl. LK-Werle/Jeßberger, StGB, 12. Auflage, § 5 Rn. 17 f.). Daher begründet diese Klarstellung auch keinen Umkehrschluss für die unverändert bleibenden Formulierungen insbesondere in § 5 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 5 Buchstabe b StGB.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
§ 302 Erweiterter Verfall
§ 335a Ausländische und internationale Bedienstete
§ 338 Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung des EU-Bestechungsgesetzes
Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
Artikel 4 Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
§ 3 Auslandstaten
Artikel 6 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung der Sektorenverordnung
Artikel 8 Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
Artikel 9 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. EU-Rahmenbeschluss
2. EU-Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme
3. EU-Richtlinie Umweltstrafrecht
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2936: Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
2.3 Sonstige Kosten
2.4 1:1- Umsetzung
3. Bewertung durch den NKR
Drucksache 542/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
... c) Die Bereitstellung von Flexibilität in Form von Regelenergie darf nicht durch gegenläufige Anreize aus der Netzentgeltsystematik verhindert werden. Eine Netznutzung, die auf der Basis von systemdienlichem und durch den Netzbetreiber erbetenem Verhalten basiert, sollte sich bei der Ermittlung der Netzentgelte nicht negativ auswirken.
Drucksache 24/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
... Diese originäre Zuständigkeitsübertragung bedeutet eine grundlegende Abkehr von der bisherigen Systematik des IRG.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht Angabe zu § 84d und 84e IRG ,
§ 84d Ablehnungsgründe.
§ 84e Vorbereitendes Verfahren.
§ 90e Ablehnungsgründe.
§ 90f Vorbereitendes Verfahren.
2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84b Absatz 2 Satz 1 IRG
3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84g Absatz 4 Satz 2 IRG
4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84k Absatz 2 Satz 2 IRG
5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 90c Absatz 2 Satz 1 IRG
Drucksache 24/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
... Eine Neuregelung der Fallkonstellation der Vollstreckungsübernahme statt Auslieferung bzw. Durchlieferung zur Strafvollstreckung in § 84a Absatz 3 IRG-E ist aus systematischen Gründen erforderlich, da die Frage der Vollstreckungsübernahme nicht unter dem Blickwinkel der Auslieferung, sondern vielmehr der Vollstreckungshilfe zu beantworten ist. Als § 80 Absatz 4 IRG eingeführt wurde, gab es noch keinen Neunten Teil des IRG. Der Rb Freiheitsstrafen, der in seinem Artikel 25 das Verhältnis des Rb Freiheitsstrafen zum Rb EuHb regelt, wurde zu diesem Zeitpunkt noch zwischen den EU-Mitgliedstaaten beraten. Durch die neue Systematik wird klargestellt, dass die Vollstreckung in dieser Fallkonstellation auf der Grundlage des Rb Freiheitsstrafen zu erfolgen hat.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 54a Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen
§ 71 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen
Unterabschnitt 1 Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
§ 84 Grundsatz
§ 84a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 84b Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 84c Unterlagen
§ 84d Bewilligungshindernisse
§ 84e Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 84f Gerichtliches Verfahren
§ 84g Gerichtliche Entscheidung
§ 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 84i Spezialität
§ 84j Sicherung der Vollstreckung
§ 84k Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 84l Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 84m Durchbeförderungsverfahren
§ 84n Durchbeförderung auf dem Luftweg
Unterabschnitt 2 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 85 Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 85a Gerichtliches Verfahren
§ 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
§ 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
§ 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 85f Sicherung der weiteren Vollstreckung
Abschnitt 4 Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen
Unterabschnitt 1 Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
§ 90a Grundsatz
§ 90b Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 90c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 90d Unterlagen
§ 90e Bewilligungshindernisse
§ 90f Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 90g Gerichtliches Verfahren
§ 90h Gerichtliche Entscheidung
§ 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 90k Überwachung der verurteilten Person
Unterabschnitt 2 Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 90l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung
§ 90m Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person
§ 90n Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 98b Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen
I. Entstehungsgeschichte
II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen
III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht
1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
a Formelle und materielle Voraussetzungen
b Verfahren
1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland
a Formelle und materielle Voraussetzungen
b Verfahren
2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe
3. Notwendige Änderungen im IRG
4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland
5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat
2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung
I. Entstehungsgeschichte
II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses
Im Einzelnen
III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen
IV. Notwendige Änderungen im IRG
1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen
4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Im Einzelnen:
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 6
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 84
Zu § 84a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 84b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 84c
Zu Absatz 2
Zu § 84d
Zu § 84e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 84f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 84g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 84h
Zu § 84i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84j
Zu § 84k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 84m
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84n
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 85
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 85a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 85b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 85c
Zu § 85d
Zu § 85e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 85f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 26
Zu § 90a
Zu § 90b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 90c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 90d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 90e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 90f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 90g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 90i
Zu § 90j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 90k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90m
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 90n
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
a. Regelungsinhalt
b. Erfüllungsaufwand
Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen
5 Informationspflichten
Drucksache 364/1/15
... Die Formulierung "neu in Verkehr gebrachte Produkte" birgt die Gefahr der Rechtsunsicherheit. Das Wort "neu" bezieht sich grammatikalisch auf das "Inverkehrbringen" und nicht auf die Produkte. Augenscheinlich ist jedoch nicht ein "neues Inverkehrbringen" gemeint, das nach allgemeinem Sprachverständnis auch als ein erneutes Inverkehrbringen von bereits zuvor in Verkehr gebrachten und möglicherweise auch gebrauchten Produkten aufgefasst werden könnte. Denn die Systematik des neuen
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 439/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... 15. Zur Systematik der nationalen Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 3 LuftVG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - LuftVG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG * In Artikel 1 Nummer 1a ist § 8 Absatz 1 wie folgt zu ändern:
4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO
7. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV
8. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
9. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2, 3, 4, Satz 6 - neu -, § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu -, 3 - neu -, § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu -, § 9 Absatz 1 Satz 2, 3, 4, Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 5 Satz 1, 2, 3 FlugLärmSchG
'Artikel 5a Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
10. Zu Artikel 5b - neu - § 5 Absatz 3 der 2. FlugLSV
'Artikel 5b Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
11. Zu Artikel 5c - neu - § 2 Absatz 3 Nummer 4 - neu -, Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG
'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zur Systematik der nationalen Vorschriften
Drucksache 340/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
... Ein Abfall ist gemäß der Systematik des Abfallverzeichnisses nach den folgenden vier Schritten einer Abfallart zuzuordnen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
1. Begriffsbestimmungen
2. Bewertung und Einstufung
2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten
3. Abfallverzeichnis
Artikel 2 Änderung der Deponieverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Ausgangslage auf EU-Ebene
2. Ausgangslage auf nationaler Ebene
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 1
a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie
b Einführung neuer Abfallarten
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien
Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle
Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
IX. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
1. Änderung der Einstufungskriterien
2. Einführung neuer Abfallarten
Drucksache 26/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... In Anpassung an die Systematik der Richtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 UWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 UWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 2 Nummer 3 UWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5a Absatz 2 Satz 3 - neu - UWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG * In Artikel 1 ist nach Nummer 7 folgende Nummer 7a einzufügen:
7. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 -neuUWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 und Absatz 6 - neu - UWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10Absatz 1, Absatz 4 Satz 3, Absatz 4a -neu-, Absatz 5 UWG *
11. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 2 -neuUWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 2 UWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 20 UWG
14. Zur Vorlage allgemein
Drucksache 57/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
... Mit dem Gesetz sollen die Grundlagen für Leistungen vereinfacht, die finanziellen Leistungen an Reservistendienst Leistende in einem Gesetz zusammengefasst und die Durchführung von den Ländern auf den Bund an einer Stelle in der Bundeswehr übertragen werden. Die Verständlichkeit und die Systematik des Gesetzes sollen verbessert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
Anlage (zu § 13c)
Artikel 2 Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
Kapitel 1 Gemeinsame Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Härteausgleich
§ 4 Ruhen der Leistungen
Kapitel 2 Leistungen an Reservistendienst Leistende
§ 5 Leistungen an Reservistendienst Leistende
Abschnitt 1 Leistungen zur Sicherung des Einkommens
§ 6 Leistungen an Nichtselbständige
§ 7 Leistungen an Selbständige
§ 8 Zusammentreffen mehrerer Leistungen
§ 9 Mindestleistung
Abschnitt 2 Reservistendienstleistungsprämie, Zuschläge, Dienstgeld
§ 10 Reservistendienstleistungsprämie und Zuschläge
§ 11 Dienstgeld
Kapitel 3 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende und Sicherung des Unterhalts ihrer Angehörigen
Abschnitt 1 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende
§ 12 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende
§ 13 Erstattung von Aufwendungen für Wohnraum
§ 14 Wirtschaftsbeihilfe
§ 15 Sonstige Leistungen
Abschnitt 2 Sicherung des Unterhalts der Angehörigen
§ 16 Leistungen für Angehörige
§ 17 Allgemeine Leistungen für Angehörige im gemeinsamen Haushalt
§ 18 Leistung für die Erstausstattung bei Geburt
§ 19 Besondere Zuwendung
§ 20 Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
§ 21 Überbrückungszuschuss
§ 22 Leistungen an Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
§ 23 Ersatzansprüche
Kapitel 4 Verfahren
§ 24 Zuständigkeit
§ 25 Antrag
§ 26 Auskunfts- und Mitteilungspflichten
§ 27 Folgen fehlender Mitwirkung
§ 28 Zeitpunkt der Zahlung von Leistungen
§ 29 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
Kapitel 5 Bußgeld- und Übergangsvorschriften
§ 30 Bußgeldvorschriften
§ 31 Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 9)
Anlage 2 (zu den §§ 10 und 11)
Artikel 3 Folgeänderungen
Artikel 4 Änderung des Wehrsoldgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
4 Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Kapitel 1 Gemeinsame Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
1. Zu § 4 Ruhen der Leistungen
Zu Kapitel 2 Leistungen an Reservistendienst Leistende
Zu § 5
Zu Abschnitt 1 Leistungen zur Sicherung des Einkommens
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 2 Reservistendienstleistungsprämie, Zuschläge, Dienstgeld
Zu § 10
Zu § 11
Zu Kapitel 3 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende und Sicherung des Unterhalts ihrer Angehörigen
Zu Abschnitt 1 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu § 15
Zu Abschnitt 2 Sicherung des Unterhalts der Angehörigen
Zu § 16
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu Kapitel 4 Verfahren
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2908: Gesetz zur Neuregelung unterhaltssicherungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Bürgerinnen und Bürger:
5 Wirtschaft:
5 Verwaltung:
Drucksache 125/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Der Gesetzentwurf weicht damit durch Festlegung einer originären Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte von der bisherigen bewährten Systematik des IRG ab. Gemäß § 74 Absatz 1 IRG liegt die Zuständigkeit zur Bewilligung von Rechtshilfeersuchen grundsätzlich bei der Bundesregierung, nach § 74 Absatz 2 IRG kann diese Befugnis jedoch auf die Länder übertragen werden, die die Möglichkeit zu einer weiteren Delegation an die Landesjustiz- und Polizeibehörden haben. Von dieser Möglichkeit ist im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung vom 28. April 2004 über die Zuständigkeit im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten in Verbindung mit den jeweiligen Zuständigkeitserlassen der Länder Gebrauch gemacht worden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht zu § 90r und § 90s IRG ,
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht Überschrift Achter Teil, Abschnitt 5 IRG ,
§ 83m Ablehnungsgründe.
§ 83n Vorbereitendes Verfahren.
Drucksache 364/15 (Beschluss)
... Die Formulierung "neu in Verkehr gebrachte Produkte" birgt die Gefahr der Rechtsunsicherheit. Das Wort "neu" bezieht sich grammatikalisch auf das "Inverkehrbringen" und nicht auf die Produkte. Augenscheinlich ist jedoch nicht ein "neues Inverkehrbringen" gemeint, das nach allgemeinem Sprachverständnis auch als ein erneutes Inverkehrbringen von bereits zuvor in Verkehr gebrachten und möglicherweise auch gebrauchten Produkten aufgefasst werden könnte. Denn die Systematik des neuen
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 440/2/15
Antrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es
... Eine begriffliche Klarstellung führt in der folgenden Systematik des Gesetzes dazu, dass dort, wo an die Eigenschaft als Diensteanbieter Rechte und Pflichten geknüpft werden, diese unabhängig von der Form der Zugangsvermittlung angelegt sind. Durch diese begriffliche Klarstellung kann deshalb erreicht werden, dass auch die Anbieter, die Zugänge zu Telemedienangeboten über drahtlose lokale Netze vermitteln, insbesondere an den in den §§ 7 bis 10 TMG geregelten Haftungsprivilegien im gleichen Maße teilnehmen wie Diensteanbieter, welche die Dienstleistungen über kabelgebundene Netze anbieten.
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 349/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
... Nach der Systematik des Gesetzentwurfs erfolgt die Inobhutnahme im Anschluss an die vorläufige Inobhutnahme und an die Verteilung nach § 42 SGB VIII. In § 42 Absatz 1 SGB VIII wird bereits auf die Sondersituation von unbegleiteten minderjährigen Ausländern eingegangen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII
2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 42 Absatz 4 Nummer 2 Satz 2 - neu SGB VIII und Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu SGB VIII
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 zweiter Halbsatz SGB VIII
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 6 Satz 1 SGB VIII
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu SGB VIII
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 5 Satz 1 SGB VIII
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42f - neu - SGB VIII , Nummer 7 § 88a Absatz 5 - neu - SGB VIII und Nummer 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht - § 42f SGB VIII
§ 42f Befugnis zur landesinternen Verteilung
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB VIII
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 89d Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - und Absatz 3 Satz 2 SGB VIII
12. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 89f Absatz 3 - neu - SGB VIII
13. Zur Kostenbeteiligung des Bundes
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 119/15
... Nach Nummer 1 Buchstabe b wird ein Buchstabe c ergänzt. Die bisherige Einteilung anhand der Systematik der FAO-Fischereigebiete erschien der EU-Kommission als ein zu grobes Raster. Bisher reichte beispielsweise eine Angabe wie" Fanggebiet 27 (Nordostatlantik)", in dem die deutsche Flotte im Übrigen überwiegend fischt. Nach der geänderten gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur muss beim genannten Fanggebiet 27 - wie auch beim Fanggebiet 37 (Mittelmeer und Schwarzes Meer) - nun auf eine kleinräumigere Einteilung, wie sie in den FAO-Fischereigebieten aufgelistet sind, zurückgegriffen werden. Die Fischereiprodukte müssen entsprechend gekennzeichnet werden, nämlich anhand des sogenannten
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fischetikettierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs und Notwendigkeit
1. Artikel 1:
2. Artikel 2:
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
VIII. Inkrafttreten und Befristung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3210: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 378/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 - BSV 2015)
... Die allgemeine Rentenversicherung verfügt auf mittlere Sicht über ausreichende Finanzmittel, sodass sich die Frage der Erforderlichkeit von außerplanmäßigen Hilfen des Bundes zur Liquiditätssicherung derzeit nicht stellt. Auch auf längere Sicht reichen die bereits im Gesetz vorgegebenen Lösungen aus, um einem Liquiditätsengpass zu begegnen. Zum Einen besteht die Möglichkeit des Vorziehens von Bundesmitteln an die allgemeine Rentenversicherung, zum Anderen eine Bundesgarantie für die Zahlungsverpflichtungen der allgemeinen Rentenversicherung für den Fall, dass die liquiden Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage nicht ausreichen. An dieser Systematik hält die Bundesregierung fest. Somit bestehen ausreichende Schutzmaßnahmen, die eine pünktliche Auszahlung der Renten jederzeit sicherstellen. Eine Anhebung der Mindestrücklage zur Liquiditätssicherung ist somit nicht erforderlich.
Drucksache 326/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung des Prozesses der öffentlichen Konsultation zur Umgestaltung des Energiemarkts - COM(2015) 340 final
... 4. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Energiewende in Deutschland bei den Themen Fördersystematik für Erneuerbare Energien, Neugestaltung des Strommarktes, Novellierung des
Drucksache 354/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)
... b) Der Bundesrat vertritt jedoch die Auffassung, dass, um bestehende Mängel der Transparenzsysteme zu beseitigen, konkrete Vorgaben zu den Kriterien der Veröffentlichung und zur Bewertungssystematik bereits durch den Gesetzgeber in § 115 SGB XI aufgenommen werden müssen.
Drucksache 207/2/15
Antrag des Landes Hessen
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... § 5 Absatz 4 enthält drei Teilindikatoren, aus denen der Indikator "Derivate" zusammengesetzt wird. Alle drei Teilindikatoren sind nach der gleichen Systematik aufgebaut. Die Termingeschäfte, die nach § 36 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung in den Anhang des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag des relevanten Bezugsjahres aufgenommen worden sind, werden jeweils zu einem anderen Wert ins Verhältnis gesetzt. Um diesen Gleichlauf der Systematik in der Bestimmung der drei Teilindikatoren zu betonen und möglichen Missverständnissen vorzubeugen, soll ein sprachlicher Gleichlauf der drei Nummern des § 5 Absatz 4 hergestellt werden.
Drucksache 488/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016 (Sozialversicherungs -Rechengrößenverordnung 2016)
... Für die Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung wird auf die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zurückgegriffen. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (§ 68 Absatz 2 Satz 1 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
§ 2 Bezugsgröße in der Sozialversicherung
§ 3 Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung
§ 4 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung
§ 5 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen; Gleichstellungspolitische Relevanz
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
1. Allgemeine Rentenversicherung
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3461: Entwurf einer Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 440/3/15
Antrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es
... Der Vorschlag schafft dabei eine einheitliche Regelung für alle Diensteanbieter, einschließlich Diensteanbieter, die einen Zugang zu Telemedien durch drahtlose lokale Netze vermitteln. Damit kann die Systematik des Gesetzes gewahrt und eine Gleichbehandlung der Diensteanbieter sichergestellt werden.
Drucksache 601/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen - COM(2015) 615 final; Ratsdok. 14799/15
... Der Richtlinienvorschlag ist zudem unausgereift bzw. deutlich zu weitreichend. Er sieht gemäß Artikel 22 ein Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 21 in Verbindung mit Anhang I Abschnitt IX) vor, wobei die Ausnahmen gegenüber der Kommission gemeldet werden müssen. Wer in diesem Zusammenhang die "zuständige Behörde" ist, lässt sich nicht eindeutig aus dem Wortlaut und der Systematik des Richtlinienvorschlags bestimmen. Sofern der jeweilige öffentliche Auftraggeber, das heißt die Beschaffungsstelle, gemeint ist, ist es nicht gerechtfertigt, dass die Vergabestellen auch die (verfahrensrechtliche) Verantwortung für die materiellen Barrierefreiheitsanforderungen tragen sollen.
Drucksache 395/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
... Um wissenschaftlichem Personal, das längere Zeit auf der Basis des § 2 Absatz 2 WissZeitVG (Drittmittelbefristung) befristet beschäftigt war und nun die Vorbereitung oder den Abschluss der Promotion anstrebt, die hierfür nötigen Zeiträume einer befristeten Beschäftigung nach § 2 Absatz 1 WissZeitVG zur Verfügung zu stellen, wird vorgeschlagen, die Anrechnung der Zeiten einer Drittmittelbefristung nur auf den Gesamtbefristungszeitraum nach § 2 Absatz 1 WissZeitVG vorzusehen. So wird der für eine Promotion zur Verfügung stehende Zeitraum so weit wie möglich geschont. Mit der Anrechnung nur auf den Gesamtbefristungszeitraum nach § 2 Absatz 1 WissZeitVG verringert sich im Ergebnis vor allem der Zeitraum möglicher befristeter Beschäftigung nach abgeschlossener Promotion. Dieses Ergebnis entspricht den Interessen der Beteiligten aber eher als die aktuelle Anrechnungssystematik.
Drucksache 594/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... 5. In diesem Zusammenhang hebt der Bundesrat insbesondere die neue Zielsystematik des Gesetzes in § 1 hervor. Anders als bisher wird dort nun mit absoluten Terawattstunden-Größen gearbeitet. So wird eine Nettostromerzeugung von 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 und 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 aus KWK-Anlagen angestrebt. Dies entspricht - bei einer gleichbleibenden Nettostromerzeugung in Höhe von ca. 592 Terawattstunden(2014) - einem Anteil von 19 Prozent in 2020 und 20 Prozent in 2025. Dies stellt zwar eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf dar, bleibt jedoch deutlich hinter der Forderung des Bundesrates von 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020 zurück, die einer Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen von 148 Terawattstunden entspricht.
Drucksache 610/15
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bunderates für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz
... 3. Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) werden aus der bisherigen Systematik der Finanzverantwortung herausgelöst. Es gelten die allgemeinen Überlassungs- und Entsorgungspflichten des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (
Drucksache 56/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... d) Bei der Umsetzung des in der Opferschutzrichtlinie mit "Schutz der Opfer und Anerkennung von Opfern mit besonderen Schutzbedürfnissen" überschriebenen Regelungsbereichs ist in besonderem Maße der bestehenden Systematik des deutschen Strafverfahrensrechts Rechnung zu tragen: Während das geltende Recht eine allgemeine Schutznorm zugunsten des Verletzten im Sinne des Artikels 18 der Opferschutzrichtlinie bzw. eine generelle Regelung zur Feststellung einer besonderen Schutzbedürftigkeit gemäß Artikel 22 der Opferschutzrichtlinie nicht kennt, stellt es die in der Opferschutzrichtlinie daraus abgeleiteten konkreten Schutzrechte der Artikel 20, 21, 23 und 24 - soweit diese im Bereich der Bundesgesetzgebung liegen und zwingender Umsetzung bedürfen - bereits sämtlich zur Verfügung:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 406g Psychosoziale Prozessbegleitung
§ 406i Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren
§ 406j Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens
§ 406k Weitere Informationen
§ 406l Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Informationspflichten
b Übersetzungen/Dolmetschleistungen
c Psychosoziale Prozessbegleitung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 406i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 406j
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 406k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 406k
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3056: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
a. Inhalt des Regelungsvorhabens
- Informationspflichten
- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen
- Psychosoziale Prozessbegleitung
b. Erfüllungsaufwand
- Informationspflichten
- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen
- Psychosoziale Prozessbegleitung
c. Sonstige Kosten
d. Berichtspflichten gegenüber Dritten bzw. Evaluation
e. Bewertung
Drucksache 540/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetz es und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
... Nach bisheriger Regelungssystematik ist eine Einwilligung des Inhabers eines eingetragenen Designs in die Löschung wegen Nichtigkeit nur bei Vorliegen der in § 33 Absatz 2 DesignG geregelten relativen Nichtigkeitsgründe möglich. Dadurch kann ein Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA vermieden oder einvernehmlich beendet werden. Durch eine entsprechende Änderung kann der Inhaber nun auch im Falle der in § 33 Absatz 1 DesignG geregelten absoluten Nichtigkeitsgründe in eine Löschung einwilligen. So kann auch in diesen Fällen ein Nichtigkeitsverfahren vermieden oder einvernehmlich beendet werden.
Drucksache 195/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz HPG)
... Eine praktikable Abgrenzung der allgemeinen Palliativpflege von den Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV-Leistungen) allein aufgrund der Schwere der Erkrankung und der Ausprägung der Systematik wird nur schwer gelingen. Mehrfachinanspruchnahmen von Leistungen und damit Doppelfinanzierungen können daher nicht ausgeschlossen werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und Doppelbuchstabe dd § 39a Absatz 1 Satz 5, Satz 6 und Satz 8 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39a Absatz 1 Satz 6 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 4 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 9 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 9 SGB V
6. Zur Durchführung einer Evaluation der vorgesehenen Regelungen
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 92 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g Absatz 6 - neu - SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g SGB V
12. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 28 SGB XI und Nummer 2 § 75 SGB XI
13. Zu Artikel 4 § 17b Absatz 1 Satz 15 KHG
'Artikel 4 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 439/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... 9. Zur Systematik der nationalen Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten
'Artikel 6 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG
4. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO
5. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV
6. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zur Systematik der nationalen Vorschriften
Drucksache 395/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
... Um wissenschaftlichem Personal, das längere Zeit auf der Basis des § 2 Absatz 2 WissZeitVG (Drittmittelbefristung) befristet beschäftigt war und nun die Vorbereitung oder den Abschluss der Promotion anstrebt, die hierfür nötigen Zeiträume einer befristeten Beschäftigung nach § 2 Absatz 1 WissZeitVG zur Verfügung zu stellen, wird vorgeschlagen, die Anrechnung der Zeiten einer Drittmittelbefristung nur auf den Gesamtbefristungszeitraum nach § 2 Absatz 1 WissZeitVG vorzusehen. So wird der für eine Promotion zur Verfügung stehende Zeitraum so weit wie möglich geschont. Mit der Anrechnung nur auf den Gesamtbefristungszeitraum nach § 2 Absatz 1 WissZeitVG verringert sich im Ergebnis vor allem der Zeitraum möglicher befristeter Beschäftigung nach abgeschlossener Promotion. Dieses Ergebnis entspricht den Interessen der Beteiligten aber eher als die aktuelle Anrechnungssystematik.
Drucksache 207/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... § 5 Absatz 4 enthält drei Teilindikatoren, aus denen der Indikator "Derivate" zusammengesetzt wird. Alle drei Teilindikatoren sind nach der gleichen Systematik aufgebaut. Die Termingeschäfte, die nach § 36 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung in den Anhang des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag des relevanten Bezugsjahres aufgenommen worden sind, werden jeweils zu einem anderen Wert ins Verhältnis gesetzt. Um diesen Gleichlauf der Systematik in der Bestimmung der drei Teilindikatoren zu betonen und möglichen Missverständnissen vorzubeugen, soll ein sprachlicher Gleichlauf der drei Nummern des § 5 Absatz 4 hergestellt werden.
1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV
2. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 und § 6 Absatz 1 Satz 4 RStruktFV
3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV
4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV
5. Zur Verordnung allgemein
Drucksache 349/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
... Nach der Systematik des Gesetzentwurfs erfolgt die Inobhutnahme im Anschluss an die vorläufige Inobhutnahme und an die Verteilung nach § 42 SGB VIII. In § 42 Absatz 1 SGB VIII wird bereits auf die Sondersituation von unbegleiteten minderjährigen Ausländern eingegangen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII
2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 42 Absatz 4 Nummer 2 Satz 2 - neu SGB VIII und Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu SGB VIII
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 zweiter Halbsatz SGB VIII
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 6 Satz 1 SGB VIII
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu SGB VIII
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 5 Satz 1 SGB VIII
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42c Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 SGB VIII, § 42d Absatz 4 und 5 SGB VIII , Nummer 8 § 89d Absatz 3 SGB VIII *und Artikel 6 Absatz 1 Inkrafttreten
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1,
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1 und 2 SGB VIII und Artikel 6 Absatz 2 Inkrafttreten
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1 und Absatz 2 SGB VIII
Hilfsempfehlung zu Ziffer 9
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 4 und 5 SGB VIII , Nummer 8 § 89d Absatz 3 Satz 1 SGB VIII , Nummer 9 § 89d Absatz 3 SGB VIII und Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 6 Inkrafttreten
13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42f - neu - SGB VIII , Nummer 7 § 88a Absatz 5 - neu - SGB VIII und Nummer 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht - § 42f SGB VIII
§ 42f Befugnis zur landesinternen Verteilung
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB VIII
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 89d Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 2 SGB VIII
17. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 89d Absatz 4 SGB VIII
18. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 89f Absatz 3 - neu - SGB VIII
19. Zur Kostenerstattungspflicht gegenüber unzuständigen örtlichen Trägern
20. Zu Artikel 6 Absatz 2 Inkrafttreten
21. Zur Kostenbeteiligung des Bundes
22. Zum Gesetzentwurf allgemein
23. Zur Kostenbeteiligung des Bundes bei der vorläufigen Inobhutnahme
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 495/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
... Das fügt sich nicht in die Systematik des Gesetzes ein, weil der Insolvenzverwalter bzw. der Anfechtende ohnehin die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass der andere Teil wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte. Gesetzliche Vermutungen sind besondere Normen der Beweislastverteilung (siehe nur MüKo-Prütting,
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 35 Absatz 2 Satz 2 InsO , Nummer 6 - neu - § 303a Satz 2 InsO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 131 Absatz 1 Satz 2 InsO
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 133 Absatz 3 Satz 2 InsO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 2 AnfG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 1 InsO
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 2 Satz 1 InsO
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 2 Satz 1 InsO
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 2 Satz 2 InsO
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 143 Absatz 1 Satz 4 -neuInsO
9. Zum Gesetzentwurf insgesamt Evaluationsklausel
Drucksache 359/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
... Da es auf die Entgeltlichkeit des Darlehens nicht ankommen soll, verliert die Entgeltlichkeitsfiktion in § 491 Absatz 3 Satz 2 ihren Anknüpfungspunkt. Unter Beibehaltung der bisherigen Systematik, die zwischen Darlehen und sonstigen Finanzierungshilfen unterscheidet, ist es aber unionsrechtlich geboten, durch eine Änderung in § 506 BGB die Geltung der Vorschriften über Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge für unentgeltliche, mit einem Grundpfandrecht oder einer Reallast besicherte Stundungen sicherzustellen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB
17. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB
22. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB
25. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 -neuGewO
26. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO
27. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO
28. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO
29. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO
30. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV
31. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV
32. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV
33. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
34. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG
Drucksache 495/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
... Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen gewährleisten, dass das Insolvenzanfechtungsrecht in seiner praktischen Handhabung einen angemessenen Ausgleich zwischen den Insolvenzgläubigern und denjenigen schafft, gegen die sich insolvenzanfechtungsrechtliche Ansprüche richten. Der Entwurf trägt dabei der Bedeutung und Tragweite des Insolvenzanfechtungsrechts für die Funktionsfähigkeit des Insolvenzrechts Rechnung. Er beschränkt sich auf eine punktuelle Neujustierung und lässt die Regelungssystematik des geltenden Rechts unberührt.
Drucksache 125/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Der Gesetzentwurf weicht damit durch Festlegung einer originären Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte von der bisherigen bewährten Systematik des IRG ab. Gemäß § 74 Absatz 1 IRG liegt die Zuständigkeit zur Bewilligung von Rechtshilfeersuchen grundsätzlich bei der Bundesregierung, nach § 74 Absatz 2 IRG kann diese Befugnis jedoch auf die Länder übertragen werden, die die Möglichkeit zu einer weiteren Delegation an die Landesjustiz- und Polizeibehörden haben. Von dieser Möglichkeit ist im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung vom 28. April 2004 über die Zuständigkeit im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten in Verbindung mit den jeweiligen Zuständigkeitserlassen der Länder Gebrauch gemacht worden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht zu § 90r und § 90s IRG ,
§ 90s Vorbereitendes Verfahren
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht Überschrift Achter Teil, Abschnitt 5 IRG ,
Abschnitt 5 Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
§ 83m Ablehnungsgründe.
§ 83n Vorbereitendes Verfahren.
Drucksache 359/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
... Da es auf die Entgeltlichkeit des Darlehens nicht ankommen soll, verliert die Entgeltlichkeitsfiktion in § 491 Absatz 3 Satz 2 ihren Anknüpfungspunkt. Unter Beibehaltung der bisherigen Systematik, die zwischen Darlehen und sonstigen Finanzierungshilfen unterscheidet, ist es aber unionsrechtlich geboten, durch eine Änderung in § 506 BGB die Geltung der Vorschriften über Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge für unentgeltliche, mit einem Grundpfandrecht oder einer Reallast besicherte Stundungen sicherzustellen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB
Zur Folgeänderung:
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 502 Absatz 4 - neu - BGB , Artikel 2 Nummer 1 § ..... Absatz 1a - neu - BGBEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 503 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB
17. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17
Zu Artikel 1 Nummer 22
19. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
26. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB
27. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB
28. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB
29. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB
30. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB
31. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG
32. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 - neu - GewO
33. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO
34. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO
35. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO
36. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO
37. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV
38. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV
39. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV
40. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
41. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
42. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG
Drucksache 102/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... 1. Einhaltung des KWKG-Ziels unter Beibehaltung der Fördersystematik
Drucksache 102/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... 1. Einhaltung des KWKG-Ziels unter Beibehaltung der Fördersystematik
Drucksache 152/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... In der Begründung zu § 29 Absatz 3 StAG-E wird darauf hingewiesen, dass eine Beibehaltungsgenehmigung auch von Amts wegen erteilt werden könne. Dies kommt in der Systematik des § 29 Absatzes 3 StAG-E aber nicht ausreichend zum Ausdruck, da die Regelung eine Ausschlussfrist für die Stellung des Antrages durch den Betroffenen enthält. Einer derartigen Frist bedürfte es aber gerade nicht, wenn eine Genehmigung von Amts wegen erteilt werden kann.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. [Der Bundesrat bittet daher, bereits im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens eine Evaluation des neuen Optionsverfahrens vorzusehen]
3. {Anspruch auf den Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit}
4. < Wiedereinbürgerungsanspruch >
noch 3:{Wiedererwerb}
noch 4 < Einbürgerung >
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 3 StAG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 5 Satz 2 StAG
7. Zu Artikel 1 § 33 StAG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 34 Absatz 1 Nummer 4 StAG
Drucksache 641/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... Die Änderung dient der Klarstellung und Vereinheitlichung der Rechtssystematik.
Drucksache 432/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Häufig kommt es vor, dass ein wirtschaftlich Tätiger mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten nebeneinander ausübt (z.B. Gewerbebetrieb und selbständige Tätigkeit) oder mehrere Betriebe unterhält (z.B. Baubetrieb und Bäckereibetrieb), die steuerlich gesondert zu behandeln sind. Häufig hat ein wirtschaftlich Tätiger auch mehrere Betriebstätten, die lohnsteuerlich oder aus Sicht der Gewerbesteuer gesondert zu behandeln sind. Mit nur einer Nummer lassen sich diese Fallgestaltungen durch die bestehende Systematik der W-IdNr. nicht abbilden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Abgabenordnung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 10c Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
§ 13a Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen
§ 17a Kosten der Vollstreckung
Artikel 4 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Anlage 1a (zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
§ 26 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.
Artikel 7 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 12 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu § 3c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 9
Zu § 19
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 40
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 52
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu § 5
Zu Buchstabe b
Zu § 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 26
Zu Buchstabe c
Zu § 26
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu § 34
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu § 3
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu § 36
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu § 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu § 6
Zu Buchstabe b
Zu § 6
Zu Nummer 3
Zu § 21
Zu § 21
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu § 3a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu § 4
Zu Buchstabe b
Zu § 4
Zu Nummer 3
Zu § 13b
Zu Nummer 4
Zu § 18
Zu Nummer 5
Zu § 27
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 5
Zu Nummer 2
Zu § 5
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 338/14
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetz es
... Absatz 5 definiert anhand der Wirtschaftszweigsystematik der Bundesagentur für Arbeit die zu berücksichtigenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und ihre Entgelte.
Drucksache 402/14
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung
... regeln die Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung. Die Pflichten des Grundversorgers nach diesen Rechtsverordnungen sollen dahin gehend konkretisiert werden, dass der Grundversorger nicht nur den Allgemeinen Preis, sondern auch die in dessen Kalkulation einfließenden staatlich veranlassten Preisbestandteile und im Strombereich zusätzlich auch die Netzentgelte und die Entgelte der Betreiber von Energieversorgungsnetzen für den Messstellenbetrieb und die Messung auszuweisen hat. Angesichts der Funktion und Systematik der Grundversorgung erscheint eine besondere Ausweisung in der Praxis zumutbar und auch sachgerecht. Die Kalkulationsbestandteile sollen für grundversorgte Haushaltskunden transparent werden. Zugleich soll klargestellt werden, dass Änderungen solcher Bestandteile zu einer Neukalkulation des Allgemeinen Preises der Grundversorgung führen können und teilweise müssen; die im Übrigen bestehenden Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf Änderungen der Allgemeinen Preise und Bedingungen bleiben unberührt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
§ 5a Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen
Artikel 2 Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung
§ 5a Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter Belastungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Ermächtigung
III. Alternativen
IV. Folgen
1. Gewollte und ungewollte Folgen
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher
a Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher
b Kosten für die Unternehmen
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Im Einzelnen
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand
V. Zeitliche Geltung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
VIII. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2958: Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich und regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
Drucksache 223/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG)
... Der Bundesrat vertritt jedoch die Auffassung, dass, um bestehende Mängel der Transparenzsysteme zu beseitigen, konkrete Vorgaben zu den Kriterien der Veröffentlichung und zur Bewertungssystematik in § 115 SGB XI Eingang finden müssen.
Drucksache 638/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
... c) Die Schaffung einer persönlichen Haftung der Geschäftsführung des Anbieters von Vermögensanlagen in Fällen besonders schwerer Pflichtverletzung sollte näher geprüft werden. Eine derartige Haftungsregelung sollte in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, wenn die Kompatibilität mit der bestehenden allgemeinen haftungs- und gesellschaftsrechtlichen Systematik hergestellt werden kann.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG
2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E
6. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG
7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E
9. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG
§ 5b Nicht zugelassene Vermögensanlagen
10. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG
§ 5c Allgemeine Anforderungen an Emittenten
11. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 3 VermAnlG
12. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG
13. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG
14. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG
15. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG
16. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 15 VermAnlG
17. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG
18. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG
19. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG
20. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E
21. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG
22. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E
23. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV
24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB
25. Zu Artikel 10 allgemein Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
26. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung
27. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO
28. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin
29. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin
30. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 541/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... Nach § 17 Viertes Buch werden die steuerfreien Einnahmen, die auch als beitragsfreie Einnahmen in der Sozialversicherung gelten, in der Sozialversicherungsentgeltverordnung geregelt. Entsprechend dieser Systematik wird die Regelung des § 14 Absatz 1 Satz 3 Viertes Buch ohne inhaltliche Veränderung in die Sozialversicherungsentgeltverordnung übertragen (siehe Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung
§ 95 Gemeinsame Grundsätze Technik
Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
§ 96 Kommunikationsserver
§ 97 Annahmestellen
§ 98 Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 196a Elektronische Bescheinigungen
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung
§ 6 Stellenbörse
Artikel 10 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 11 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 12 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 22a Testverfahren
Artikel 13 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Artikel 14 Folgeänderungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes
1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS
2. Weitere Regelungsinhalte
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 95
Zu § 96
Zu § 97
Zu § 98
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge
11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen
11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren
11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung
Drucksache 638/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
... cc) 43. Die Schaffung einer persönlichen Haftung der Geschäftsführung des Anbieters von Vermögensanlagen in Fällen besonders schwerer Pflichtverletzung sollte näher geprüft werden. Eine derartige Haftungsregelung sollte in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, wenn die Kompatibilität mit der bestehenden allgemeinen haftungsund gesellschaftsrechtlichen Systematik hergestellt werden kann.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG
2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E
Zu Artikel 2 Nummer 4
7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E
9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG
10. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG
11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG
13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E
14. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E
Zu a
Zu b
Zu c
Zu d
15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG
16. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a VermAnlG
17. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a Satz 1 und 1a - neu - VermAnlG
§ 5a Laufzeit von Vermögensanlagen
18. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG
§ 5b Nicht zugelassene Vermögensanlagen
19. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG
§ 5c Allgemeine Anforderungen an Emittenten
20. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
23. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG
24. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG
25. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG
26. Zu Artikel 2 Nummer 15 15 VermAnlG
27. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG
28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG
29. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG
30. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E
31. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG
32. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E
33. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV
34. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB
35. Zu Artikel 10 allgemein KAGB
36. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung
37. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO
41. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Drucksache 516/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... b) Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die Heranziehung der Landesförderbanken zu Beiträgen zum Europäischen Bankenabwicklungsfonds auf der Grundlage der im delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission vom 21. Oktober 2014 veröffentlichten Berechnungssystematik zu einer systemisch nicht gerechtfertigten und dem Gesichtspunkt der Risikoproportionalität grob widersprechenden Belastung der Landesförderbanken führt.
Drucksache 172/14 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Darüber hinaus kann die Zertifizierungspflicht nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung nur schwer in die Rechts- und Verfassungssystematik der Bundesrepublik Deutschland eingeordnet werden. Die unter Aufsicht der Länder stehenden Bildungseinrichtungen sind unter anderem in den Bildungsgängen Sozialpädagogik, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege tätig. Diese sind verfassungsrechtlich allesamt unter den Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 des
Drucksache 203/14
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
... Die Regelung in Absatz 2 ist ebenfalls der entsprechenden Regelung des jeweiligen Absatzes 2 der §§ 3 und 4 nachgebildet. Daher entspricht der Wortlaut der Sätze 1 und 2 des Absatzes 2 des neuen § 4a dem § 3 Absatz 2 JFDG und den Sätzen 1 und 2 des § 4 Absatz 2 JFDG. Hingegen definiert Satz 3 des Absatzes 2 des neuen § 4a in Anlehnung an die Regelungssystematik des § 4 Absatz 2 Satz 3 JFDG die spezifischen Zielsetzungen des freiwilligen wissenschaftlichen Jahres: das Interesse der jungen Menschen an Wissenschaft und Forschung zu fördern, ihnen Einblicke in wissenschaftliche Tätigkeiten und Berufsfelder zu ermöglichen und Wissenschaft stärker gesellschaftlich zu verankern.
Drucksache 506/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
... Nach der Systematik der gesetzlichen Regelungen soll eine gerechte Verteilung der Sozialkosten zwischen den Ländern dadurch gewährleistet werden, dass Sozialleistungen lediglich an dem Wohnort erbracht werden, auf den sich die Wohnsitzauflage bezieht. Insbesondere sollen Asylbewerber und geduldete Ausländer, die unter Verstoß gegen eine Wohnsitzauflage in ein anderes Bundesland umzuziehen, dort keine Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geltend machen können. Der Verstoß gegen eine Wohnsitzauflage wird dagegen - anders als ein Verstoß gegen eine räumliche Beschränkung nicht als Ordnungswidrigkeit oder Straftat eingestuft.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 59a Erlöschen der räumlichen Beschränkung
§ 59b Anordnung der räumlichen Beschränkung
§ 60 Auflagen
§ 88a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Artikel 3 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3096: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 362/14
... Durch Verlängerung des Gültigkeitszeitraums von § 14 Absatz 3 (und entsprechend auch der neuen Anlage 4) wird klargestellt, dass bis zum Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes die bisherige Mautsatzsystematik (ohne Mautteilsätze) für Alt-Sachverhalte weiterhin Anwendung findet.
Drucksache 516/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... b) Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die Heranziehung der Landesförderbanken zu Beiträgen zum Europäischen Bankenabwicklungsfonds auf der Grundlage der im delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission vom 21. Oktober 2014 veröffentlichten Berechnungssystematik zu einer systemisch nicht gerechtfertigten und dem Gesichtspunkt der Risikoproportionalität grob widersprechenden Belastung der Landesförderbanken führt.
Drucksache 29/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwVÄndVwV)
... Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus den als Heiratseintrag fortgeführten Familienbüchern wurde abweichend von § 55 Absatz 1 PStG mit § 77 Absatz 3 PStG eine gesonderte Regelung getroffen. Demnach können aus den als Heiratseintrag fortgeführten Familienbüchern nur Eheurkunden ausgestellt werden. Die Ausstellung von beglaubigten Kopien, die darüber hinaus lediglich den Beweiswert einer öffentlichen Urkunde genießen, kennen die personenstandsrechtlichen Regelungen insoweit nicht. Folglich entspricht die Regelung der geänderten Nummer 77.2 PStG-VwV nicht der sonstigen Verfahrenssystematik des Personenstandsrechts.
1. Zu Teil I Nummer 5 Nummer A 2.1.4 PStG-VwV , Nummer 33 Nummer 56.1.3 Satz 2 und 3 PStG-VwV
2. Zu Teil I Nummer 9 Nummer A 9 Überschrift, Nummer A9. 1, Nummer A 9.2 Überschrift PStG-VwV
3. Zu Teil I Nummer 11 Nummer 3 PStG-VwV
Zu § 3
4. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.6 PStG-VwV
5. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.7 - neu - PStG-VwV
18.2.7 Hinsichtlich der Namen der als Mutter und gegebenenfalls der als Vater einzutragenden Personen ist auf den Zeitpunkt der Fehlgeburt abzustellen. Der für die Leibesfrucht einzutragende Name ist dabei gemäß den Vorschriften des im Zeitpunkt der Fehlgeburt geltenden Rechts zu bilden. Für die Eintragung des Familiennamens der Leibesfrucht bedarf es der Zustimmung der Person, deren Familienname für die Leibesfrucht eingetragen werden soll.'
6. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.2 PStG-VwV
7. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.3 - neu - PStG-VwV
8. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe b Nummer 27.4.2 PStG-VwV , Nummer 29a - neu - Nummer 44.2.1 Satz 3, 4 PStG-VwV , Nummer 39 Buchstabe h Nummer 68.4 Satz 1 Nummer 2 bis 4 PStG-VwV
12. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8. Satz 1 PStG-VwV
13. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8.1 Satz 3 PStG-VwV
14. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8.1a - neu - PStG-VwV
15. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Nummer 27.10.2 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 24 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Nummer 31.3.3 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 25 Buchstabe b Nummer 32.1.2 Satz 2 PStG-VwV
16. Zu Teil I Nummer 24 Buchstabe d Nummer 31.7 PStG-VwV
17. Zu Teil I Nummer 36 Buchstabe b Nummer 64.1.1 Satz 2 PStG-VwV
18. Zu Teil I Nummer 39a - neu - Kapitel 10 Überschrift PStG-VwV
19. Zu Teil I Nummer 43 Nummer 77.2 PStG-VwV
77.6 < .... weiter wie Nummer 77.1.6 der Vorlage ... >. '
20. Zu Anlage 2 Nummer 3.14, Nummer 3.14a - neu - PStG-VwV Anlage 2 ist wie folgt zu ändern:
Drucksache 152/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... In der Begründung zu § 29 Absatz 3 StAG-E wird darauf hingewiesen, dass eine Beibehaltungsgenehmigung auch von Amts wegen erteilt werden könne. Dies kommt in der Systematik des § 29 Absatzes 3 StAG-E aber nicht ausreichend zum Ausdruck, da die Regelung eine Ausschlussfrist für die Stellung des Antrages durch den Betroffenen enthält. Einer derartigen Frist bedürfte es aber gerade nicht, wenn eine Genehmigung von Amts wegen erteilt werden kann.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 3 StAG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 5 Satz 2 StAG
4. Zu Artikel 1 § 33 StAG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 34 Absatz 1 Nummer 4 StAG
Drucksache 219/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
... Adressaten der §§ 53 und 54 KrWG sowie der AbfAEV sind Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (vgl. § 1 Absatz 1 AbfAEV). Auf eine Unterscheidung nach Anlass des Tätigwerdens, sei es originär oder im Wege der Beauftragung durch Dritte, kommt es gerade nicht an. Nach der Systematik der AbfAEV unterliegen daher auch beauftragte Dritte den Pflichten der Verordnung. Eine zusätzliche Regelung für den Fall der Drittbeauftragung würde nach Auffassung der Bundesregierung eine Grauzone schaffen, in der Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen außerhalb der Anzeige- und Erlaubnispflicht tätig werden könnten. Im Gegensatz zur Rechtslage unter dem
I. zu Ziffer 1
II. zu Ziffer 2
1. Bußgeldtatbestand für Verstöße gegen die Mitführungspflicht § 1 3 AbfAEV
2. Drittbeauftragung
Drucksache 644/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
... Gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 bewahrt die Ausstellungsbehörde die Urschrift des Nachlasszeugnisses auf und stellt dem Antragsteller und jeder anderen Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist, eine oder mehrere beglaubigte Abschriften aus. Der Gesetzentwurf übernimmt in den vorstehend genannten Bestimmungen die Diktion der Verordnung (EU) Nr. 650/2012, derzufolge nicht zwischen Ausfertigung und beglaubigter Abschrift differenziert wird. Im Sinne der deutschen Gesetzessystematik handelt es sich bei der zu erteilenden Abschrift allerdings um eine Ausfertigung. Es erscheint daher dringend geboten, die deutsche Diktion beizubehalten und die vom Nachlassgericht erteilte "beglaubigte Abschrift" durchgehend als Ausfertigung zu bezeichnen. Durch die Beibehaltung der deutschen Diktion würde vermieden werden, dass von sonstigen Stellen (insbesondere von einem Notar) erstellten "beglaubigten Abschriften" vom Rechtsverkehr unzutreffend die Bedeutung eines die Urschrift im Rechtsverkehr ersetzenden Dokuments (Ausfertigung im Sinne des § 47 BeurkG) beigemessen wird. Es sollte daher die bewährte Differenzierung von Ausfertigung und beglaubigter Abschrift beibehalten werden.
Drucksache 549/14
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB-Verordnung - RfBV )
... Bei den Lebensversicherern mit Ausnahme der Pensions- und Sterbekassen richtet sich die Einteilung in Teilbestände innerhalb des Neubestands, dessen Verträge nicht nach genehmigten Tarifen abgeschlossen sind, nach der Bestandsgruppensystematik der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung. Im Altbestand nach § 11c des Versicherungsaufsichtsgesetzes wird hingegen die Gliederung nach Abrechnungsverbänden übernommen, wie sie im Geschäftsplan für den Altbestand festgelegt ist.
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