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0918/1/04
0807/04
0917/04
0166/04
0664/2/04
0983/04
0466/04
0590/04
0852/04
0891/04
0918/04B
0919/2/04
0917/3/04
0645/04
0450/04
0734/04
0664/04
0105/04
0955/04
0664/04B
0917/1/04
0955/04B
0955/2/04
0068/1/04
0709/04
0613/04
0068/04B
0915/04
0269/1/04
0269/04B
0244/03
0574/03B
0954/03B
Drucksache 277/1/20

... 8. Aus Sicht des Bundesrates sollten hierfür die Rahmenbedingungen für Power Purchase Agreements (PPA) und die regionale Grünstromvermarktung verbessert werden, um die Voraussetzungen für einen wettbewerblichen Grünstrommarkt zu schaffen.



Drucksache 383/1/20

... Bioenergie sollte hauptsächlich dort zum Einsatz kommen, wo andere Erneuerbare nicht abrufbar sind. Dies betrifft im Stromsektor saisonale Schwankungen der Wind- und Solarenergie, im Bereich der Wärmebereitstellung vor allem Prozesswärme, zum Teil aber auch die hocheffiziente Heizwärmenutzung und im Verkehrssektor insbesondere den Schiff- und den Flugverkehr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/1/20




Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 15/20

... - Klarstellung im Bereich der Anforderungen an die Ersatzstromversorgung Es werden eindeutige Anforderungen an die notwendige Kapazität der Ersatzstromversorgung aufgestellt, um Verständnisprobleme in der Praxis zu beheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Teil 1
- Allgemeines

1 Gegenstand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

2 Anhänge

Teil 2
- Technische Spezifikationen

3 Feuer zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

4 Tagesmarkierungen

Teil 3
- Allgemeine Luftfahrthindernisse

Abschnitt 1
- Kennzeichnungserfordernisse

5 Allgemeine Kennzeichnungserfordernisse

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

6 Tagesmarkierung

7 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

8 Allgemeines

9 Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

10 Gefahrenfeuer

11 Zeitweilige Hindernisse

Teil 4
-Windenergieanlagen

Abschnitt 1
- Allgemeines

12 Anwendbare Vorschriften

13 Windenergieanlagen-Blöcke

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

14 Tagesmarkierung

15 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

16 Allgemeines

Teil 5
- Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Meeresbereich

17 Anwendungsbereich

18 Tagesmarkierung von Windenergieanlagen

Teil 6
- Verfahrens- und Schlussvorschriften

21 Beteiligung der Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

22 Eignung der Feuer

23 Übergangsvorschriften

24 Abweichung von der AVV

Artikel 2

Anhang 1
Spezifikation Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 2 Hindernisfeuer

Abbildung 3 Hindernisfeuer ES

Anhang 2
Spezifikation Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 2Vertikale Lichtstärkeverteilung Feuer W, rot

Abbildung 3 Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 4 Maximalwerte für die vertikale Lichtstärkeverteilung des Feuer W, rot ES

Anhang 3
Spezifikation von Feuern zur Infrarotkennzeichnung

Anhang 4
Sichtweitenmessung

Anhang 5
Zeichnerische Darstellung

Abbildung 1 Tageskennzeichnung

Abbildung 2 Nachtkennzeichnung

Anhang 6
Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

1. Allgemeine Anforderungen

2. Baumusterprüfung durch die benannte Stelle

a Transpondersignalen gilt folgendes:

b Radarsignalen gilt folgendes:

3. Verfahren bei der zuständigen Luftfahrtbehörde im Falle der §§ 12, 14-17 LuftVG

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Sachverhalt / wesentlicher Inhalt

3. Alternativen

4. Gesetzesfolgen

a. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b. Erfüllungsaufwand

c. Weitere Kosten

d. Nachhaltigkeit

e. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummern 11 bis 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummern 18 bis 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Anhängen:

Zu Anhang 4: Sichtweitenmessgeräte

Zu Anhang 5: Zeichnerische Darstellung

Zu Anhang 6: Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung BNK-Systeme

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4978, BMVI: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 367/20

... Im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle werden auch die für das Erreichen des 65%-Ziels erforderlichen Ausschreibungs- und Ausbaumengen bei den erneuerbaren Energien im Strombereich adressiert. Die Novelle soll noch vor der Sommerpause durch das Kabinett beschlossen werden. In dem Zusammenhang werden auch die aktuelle Regelung zum Netzausbaugebiet sowie Instrumente zur regionalen Steuerung beim Ausbau erneuerbarer Energien geprüft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/20




Entschließung

Ergänzend zu Ziff. 1:

Ergänzend zu Ziff. 3:

Ergänzend zu Ziff. 4b:

Ergänzend zu Ziff. 4h:

Ergänzend zu Ziff. 5a:

Ergänzend zu Ziff. 6:


 
 
 


Drucksache 212/20 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bekräftigt das Ziel, bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen. Hierbei ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass durch Zukunftstechnologien der Sektorenkoppelung, wie beispielsweise der Grünen Wasserstofferzeugung oder der E-Mobilität, zusätzliche Stromnachfrage entstehen wird. Neben eindeutigen Ausbauvorgaben muss im Zuge der Reform für mehr Flexibilisierung beim Einsatz Erneuerbarer Energien gesorgt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12


 
 
 


Drucksache 31/20

Bericht über den konzeptionellen Stand und den Zeitplan zur technischen Umsetzung eines Artenschutzportals (Naturschutzdaten für den Stromnetzausbau)



Drucksache 286/1/20

... der Energiewende - Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/1/20




1. Zu Nummer 5 Satz 3

2. Zu Nummer 6 Satz 2

3. Zu Nummer 6 Satz 3

4. Zu Nummer 7

5. Zu Nummer 8 Satz 3a - neu -


 
 
 


Drucksache 221/1/20

... - Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 27 Absatz 22a UStG

2. Zu Artikel 2 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Nummer 4 - neu -, Nummer 5 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g, § 41 Absatz 1 Satz 4, § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 42b Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 18/1/20

... "2a. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auf die Wirtschaft einzuwirken, auf den Einsatz von Polyamid (PA) als Sauerstoffbarriere in Einwegkunststoffflaschen aus Polyethylenterephthalat (PET) schnellstmöglich zu verzichten, um die Recyclingfähigkeit dieses wertvollen Stoffstroms zu erhöhen."



Drucksache 314/20 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat weist daraufhin, dass durch die geplante Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff der Bedarf an Offshore-Windstrom in Zukunft weiter steigen wird. Ausweislich der vom Bundeskabinett beschlossenen nationalen Wasserstoffstrategie bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland Wasserstofferzeugungsanlagen von bis zu 5 GW Gesamtleistung einschließlich der dafür erforderlichen Offshore- und Onshore-Energiegewinnung entstehen. Bis 2035, spätestens bis 2040, werden weitere 5 GW zugebaut. Dieser Aufwuchs an Wasserstofferzeugungsanlagen sollte bei einer weiteren Anhebung der Ausbauziele für Windenergie auf See Berücksichtigung finden, um einen planungssicheren Aufbau der erforderlichen Offshore-Wind-Kapazitäten zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - sowie Artikel 3a - neu - § 43e Absatz 4 EnWG sowie §§ 48, 50 VwGO

‚Artikel 3a Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 343/20 (Beschluss)

... im Rahmen des GEG unterstützt die klimaschonende und effiziente Verwendung der unvermeidbaren Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlenbergwerken. Die Verwertung von Grubengas in der Wärmeversorgung kann so - neben der Stromerzeugung - ein Baustein zur Sicherung der Vermeidung von Methanemissionen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/20 (Beschluss)




Anlage
Entschießung zum Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze


 
 
 


Drucksache 212/20

... 2. Der Bundesrat bekräftigt das Ziel, bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen. Hierbei ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass durch Zukunftstechnologien der Sektorenkoppelung, wie beispielsweise der Grünen Wasserstofferzeugung oder der E-Mobilität, zusätzliche Stromnachfrage entstehen wird. Neben eindeutigen Ausbauvorgaben muss im Zuge der Reform für mehr Flexibilisierung beim Einsatz Erneuerbarer Energien gesorgt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/20




Entschließung

Begründung

Zu Ziffer 1

Zu Ziffer 2

Zu Ziffer 3

Zu Ziffer 4

Zu Ziffer 5

Zu Ziffer 6

Zu Ziffer 7

Zu Ziffer 8

Zu Ziffer 9

Zu Ziffer 10


 
 
 


Drucksache 13/20

... Mit der technologischen Entwicklung haben sich auch die Nutzungsmöglichkeiten des Untergrunds erweitert. Alle potenziellen wirtschaftlichen Nutzungen sollen mit der Formulierung in Nummer 1 abgedeckt sein. Solche Nutzungen liegen nicht nur im Einzelinteresse des betreffenden Unternehmens, sondern erfüllen auch Allgemeininteressen vor allem im Hinblick auf die Rohstoffversorgung, die Deutschland zu 70 Prozent aus eigener Gewinnung deckt. Weitere wirtschaftliche Nutzungen wie die Speichertechnologien tragen schon jetzt zur Energieversorgungssicherheit bei (Erdgasspeicherung) oder könnten in Zukunft für fluktuierenden Strom aus Erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen (z.B. Wasserstoff-, Druckluft- oder Wärmespeicherung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 5
Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 6
Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

§ 7
Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

§ 8
Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde

§ 9
Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 10
Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 11
Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer

§ 12
Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

§ 13
Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Abschnitt 2
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

§ 14
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen

§ 15
Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 16
Datenformat

§ 17
Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang z u bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

§ 18
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang

§ 19
Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes, analoge Bereitstellung

§ 20
Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

§ 21
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens

§ 22
Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

§ 23
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde

§ 24
Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten

§ 25
Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

§ 26
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8

§ 27
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9

§ 28
Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12

§ 29
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach § 39 Absatz 1] an die zuständige Behörde übermittelt worden sind

§ 30
Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2
Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

§ 31
Schutz öffentlicher Belange

§ 32
Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

§ 33
Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben

§ 34
Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

§ 35
Anordnungsbefugnis

§ 36
Zuständige Behörden; Überwachung

§ 37
Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 38
Bußgeldvorschriften

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Fach- und Bewertungsdaten

IV. Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO , dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 GG und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG

V. Sonstige Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand des Bundes

bb Erfüllungsaufwand der Länder

cc Erfüllungsaufwand der Kommunen

5. Weitere Kosten

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Zu Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

Zu § 8

Zu § 9

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu Kapitel 4 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 3 Zurverfügungstellung geologischer Daten für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 5 Schlussbestimmungen

Zu § 35

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu § 39

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4782, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 316/20

... 1. Die Solidaritäts- und Soforthilfereserve kann im Fall von Ereignissen, die bei der Aufstellung des Haushaltsplans nicht vorhersehbar waren, dazu verwendet werden, rasch einen punktuellen Bedarf an Hilfeleistungen innerhalb der Union oder in Drittländern zu decken; sie ist vorrangig für Notfall- und Soforthilfemaßnahmen nach Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen, humanitäre Krisen, Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit, der Tier- oder Pflanzengesundheit von großem Ausmaß sowie für besondere Belastungssituationen bestimmt, die durch den Zustrom von Migranten an den Außengrenzen der Union entstehen, sofern die Umstände es erfordern.



Drucksache 266/20

... Anders ist es für die EEG-Umlage zu vermuten. Diese wird jährlich im Herbst für das Folgejahr festgelegt. Die Höhe ergibt sich aus der Differenz der (erfolgten und für das Folgejahr prognostizierten) Ausgaben der Netzbetreiber (Kosten für geförderten Strom aus EE-Anlagen, gezahlte Prämien für Mieterstrom und Flexibilität, d.h. regelbare EEG-Anlage, Kosten für vermiedene Netzentgelte) und der (erfolgten und für das Folgejahr prognostizierten) Einnahmen (bspw. aus dem Verkauf des abgenommenen Stroms aus EE-Anlagen an der Strombörse).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 5178, BMU: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 286/20

... der Energiewende - Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/20




Entschließung

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:

Zu Ziffer 8:


 
 
 


Drucksache 88/20 (Beschluss)

... Im Hinblick auf den großen Massenstrom mineralischer Abfälle ist eine weitere Konkretisierung der Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft geboten. Beim Abbruch baulicher Anlagen ist - insbesondere vor dem Hintergrund der in der Neufassung des § 9 KrWG geforderten getrennten Sammlung von Abfällen - durch einen geordneten Rückbau sicherzustellen, dass die anfallenden Abfälle verwertet werden können. Dies beinhaltet auch eine Vorerkundung und Schadstoffentfrachtung baulicher Anlagen.



Drucksache 277/20 (Beschluss)

... \-Energien\-Gesetzes (EEG) würdigt der Bundesrat den großen Erfolg dieses Gesetzes bezüglich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Das EEG hat maßgeblich dafür gesorgt, dass der bilanzielle Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 6,2 Prozent im Jahr 2000 auf 42,2 Prozent im Jahr 2019 angestiegen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für einen zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase


 
 
 


Drucksache 242/20

... Mitten in der sich ausbreitenden Corona-Pandemie legte im März 2020 ein Cyberangriff den Betrieb eines Krankenhauses in der tschechischen Stadt Brünn lahm. Das Krankenhaus betreibt eines der größten Corona-Testlabore des Landes. Dem Krankenhausleiter zufolge wird es Wochen dauern, den vollen Betrieb wieder herzustellen. Cyberangriffe auf Krankenhäuser oder andere kritische Infrastrukturen, bei denen teilweise auch Verschlüsselungstrojaner (sog. Ransomware) in die IT-Infrastruktur einschleust werden, sind längst keine Seltenheit mehr. Auch ein Klinikum in Fürth wurde im Dezember 2019 Opfer eines Angriffs auf das IT-System, wodurch der Betrieb stark eingeschränkt wurde. Angriffe dieser Art können verheerende Folgen haben und erlangen in der aktuellen Krisensituation eine besondere Brisanz. Die Bedeutung der ungestörten, garantierten Funktionsfähigkeit der IT-Strukturen, insbesondere von Krankenhäusern sowie gerade auch den Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge (insbesondere Strom- und Wasserversorgung), darf nicht unterschätzt werden. Das Gemeinwesen kann sich die Verwundbarkeit dieser kritischen Infrastrukturen durch Cyberangriffe in Fällen einer Pandemie nicht leisten, denn es steht der Verlust von Menschenleben zu befürchten.



Drucksache 91/20

... In § 4 Absatz 2 werden die Begriffe "getrennt zu halten" und "getrennt einzusammeln" durch den Begriff "getrennt sammeln" ersetzt. Der Begriff der getrennten Sammlung" ist in Kontinuität zum KrWG gewählt worden. Nach § 3 Absatz 16 KrWG wird unter der getrennten Sammlung eine Sammlung verstanden, bei der ein Abfallstrom nach Art und Beschaffenheit des Abfalls getrennt gehalten wird, um eine bestimmte Behandlung zu erleichtern oder zu ermöglichen. Das Getrennthaltungs- und Getrenntbeförderungsgebot wird durch das Getrenntsammlungsgebot flankiert. Damit ist sichergestellt, dass ein einmal getrennt gehaltenes und getrennt befördertes Altöl nicht mit anderen Abfall- oder Stoffarten absichtlich oder versehentlich vermischt wird. Die Getrennthaltung ist damit in der Getrenntsammlung erfasst.



Drucksache 456/20 (Beschluss)

... "1. Ausstattung von Schienenwegen mit Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit Fahrstrom einschließlich der Bahnstromfernleitungen,"



Drucksache 343/20

... "(2) Wenn die öffentliche Hand ein Nichtwohngebäude im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 errichtet oder einer grundlegenden Renovierung gemäß § 52 Absatz 2 unterzieht, muss sie prüfen, ob und in welchem Umfang Erträge durch die Errichtung einer im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude stehenden Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie oder durch solarthermische Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung erzielt und genutzt werden können."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/20




§ 6a
Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte

‚Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuches

‚Artikel 8 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 9
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung


 
 
 


Drucksache 456/1/20

... "1. Ausstattung von Schienenwegen mit Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit Fahrstrom einschließlich der Bahnstromfernleitungen,"



Drucksache 51/20 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 allgemein

10. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

11. Zu Artikel 1 § 40 und Anlage 2 zu § 42 und 43 KVBG

12. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

13. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

14. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

15. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 KVBG

17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

18. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

19. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

20. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

22. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

23. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

24. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

25. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

26. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

29. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

30. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

31. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

34. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

35. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3, 3a - neu - und 5 KWKG

36. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

37. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

38. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

39. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

40. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

41. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

42. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

43. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

44. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 392/20 (Beschluss)

Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)



Drucksache 452/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt das Positionspapier der Bundesregierung zur Überarbeitung der Regelung für Umwelt- und Energiebeihilfen, in dem die Kommission um eine Prüfung der Beihilferichtlinien in Bezug auf die Förderung von Stromerzeugungskosten für Wasserstoffelektrolyse ersucht wird. Eine beihilferechtliche Unterstützung der Herstellung von sauberem Wasserstoff ist essentiell für einen schnellen und wettbewerbsfähigen Markthochlauf.



Drucksache 160/1/20

... Insbesondere verpackte Lebensmittel aus dem Handel, die zu Abfall werden und für die derzeit Konzepte zur Verwertung in Gang gesetzt werden, werden aktuell in Ermangelung eines geeigneten Abfallschlüssels dem AS 20 03 01 - gemischte Siedlungsabfälle - zugeordnet. Dieser Abfallstrom wird in der Regel als Restabfall der Hausmüllverbrennung zugeführt.



Drucksache 56/20 (Beschluss)

... mit den Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie unabdingbar sind. Dazu ist es erforderlich, die sektorenübergreifende Wettbewerbsfähigkeit von Strom aus erneuerbaren Energien herzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 56/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel


 
 
 


Drucksache 286/20 (Beschluss)

... der Energiewende - Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Digitalisierung der Energiewende - Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2019/944 /EU)

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:


 
 
 


Drucksache 88/1/20

... Im Hinblick auf den großen Massenstrom mineralischer Abfälle ist eine weitere Konkretisierung der Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft geboten. Beim Abbruch baulicher Anlagen ist - insbesondere vor dem Hintergrund der in der Neufassung des § 9 KrWG geforderten getrennten Sammlung von Abfällen - durch einen geordneten Rückbau sicherzustellen, dass die anfallenden Abfälle verwertet werden können. Dies beinhaltet auch eine Vorerkundung und Schadstoffentfrachtung baulicher Anlagen.



Drucksache 29/20

... In der Folgenabschätzung wurde auch darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen der Energiewende ungleich verteilt sind (siehe Kapitel 3.3). Insbesondere wurde herausgestellt, dass die Herausforderungen der am stärksten betroffenen Regionen darauf zurückgehen, dass sie von der Produktion fester Brennstoffe abhängen und ihr Energieträgermix für die Stromerzeugung einen hohen Anteil fester Brennstoffe umfasst. Diese Bewertung rechtfertigt die geplante Konzentration des Fonds für einen gerechten Übergang auf die am stärksten betroffenen Gebiete und die vorgeschlagene Aufteilung der nationalen Zuweisungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Der Fonds für einen gerechten Übergang

Planung des Fonds für einen gerechten Übergang

Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifisches Ziel

Artikel 3
Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Artikel 6
Planung der JFT-Mittel

Artikel 7
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Artikel 8
Indikatoren

Artikel 9
Finanzkorrekturen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Inkrafttreten

Finanzbogen

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang

Anhang I
Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang II
MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG

1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]

1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung

1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1

2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet

2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft

2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität

2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen

2.4 Arten der geplanten Vorhaben

2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren

Tabelle

Tabelle

3. Governancemechanismsen

3.1. Partnerschaft

3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n

Anhang III
REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2


 
 
 


Drucksache 28/20

... Investitionen in die Modernisierung des Stromsektors und der Energiesysteme im weiteren Sinne fördern und so für eine bessere Energieeffizienz in zehn einkommensschwächeren Mitgliedstaaten sorgen. Darüber hinaus kann er zur Weiterbildung und Umschulung der betroffenen Menschen beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 456/6/20

... "1. die Ausstattung von Schienenwegen mit Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit Fahrstrom auf einer Länge von weniger als 50 Kilometern,"



Drucksache 173/20

... (2) Ungeachtet des geltenden Verlaufs der Staatsgrenze gilt der örtliche Bereich des Vorhabens hinsichtlich der Anwendung des Verbrauchsteuerrechts für die Verwendung von Energieerzeugnissen und für die Entnahme von Strom zur Durchführung des Vorhabens als Hoheitsgebiet der Republik Polen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Planung und Durchführung des Vorhabens

Artikel 3
Grunderwerb und Beteiligung der Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission und der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission

Artikel 4
Abnahme

Artikel 5
Erhaltung

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Zahlungen

Artikel 8
Betretungsrecht, Aufenthaltstitel

Artikel 9
Steuerliche Regelungen

Artikel 10
Deutsch-Polnische Gemischte Kommission und Deutsch-Polnische Projektgruppe

Artikel 11
Datenschutz

Artikel 12
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 13
Geltungsdauer und Abkommensänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 383/20

... als eine wichtige Umwelt- und Klimaschutzmaßnahme für den Sektor Landwirtschaft, deren Finanzierung außerhalb des Energiesektors es unter anderem zur Entlastung der EEG-Umlage von strommarktfernen Preisbestandteilen zu befördern gilt.



Drucksache 96/20 (Beschluss)

... 25. Der Bundesrat weist darauf hin, dass dem Thema Nachhaltigkeit und Datensparsamkeit in der Digitalisierung mehr Wert beigemessen werden muss. Schon jetzt wird der Beitrag des IKT-Sektors am weltweiten Stromverbrauchs auf 5 bis 9 Prozent geschätzt. Hier gilt es, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise ein Recht auf Reparatur für technologische Geräte, Verlängerung der Haltbarkeit und Möglichkeiten zur Beschaffung von Ersatzteilen, um ihre Lebenszeit zu verlängern.



Drucksache 111/1/20

... b) Der Bundesrat stellt fest, dass sichergestellt werden muss, dass bei den Ladeeinrichtungen auch dann ausreichend Strom verfügbar ist, wenn mehrere Verbraucher gleichzeitig darauf zugreifen, um ihre Fahrzeuge zu laden. Die heutigen Stromnetze sind darauf nicht überall ausgelegt. Ladeengpässe drohen etwa, wenn Ortsnetztrafos zu klein und Erdkabel zu dünn sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Das Versorgungsnetz darf keinen Kapazitätsengpass vor der Ladeinfrastruktur bilden. Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für Lückenschlüsse bzw. ein Ausbau der Versorgungsnetzinfrastruktur sind klar und eindeutig zu regeln. Die Installation und Bereitstellung von Leitungen und entsprechender elektrischer Leistung - zumindest bis zur Grundstücksgrenze - ist eine Aufgabe der (kommunalen) Daseinsvorsorge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein und Zu § 8 und § 9 GEIG

4. Zu § 7 Nummer 2 GEIG

5. Zu § 9 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 - neu - sowie

6. Zu § 13 Absatz 1 GEIG

7. Zu Abschnitt 5

Abschnitt 5a
Länderöffnungsklausel

§ 13a
Länderöffnungsklausel


 
 
 


Drucksache 268/20

... Für die Einrichtung der zentralen Ordnungswidrigkeitendatei entsteht ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von 144 000 Euro. Wegen des vielfältigen Abstimmungsbedarfs rechnet die GDWS mit einem Zeitaufwand beim behördeneigenen Personal von 6 Personenmonaten im höheren Dienst und 4 Personenmonaten im gehobenen Dienst. Ein Personenmonat im öffentlichen Dienst wird entsprechend dem Leitfaden Erfüllungsaufwand mit 134 Arbeitsstunden veranschlagt. Für die Programmierung der Datenbank wird ein Sachaufwand von schätzungsweise höchstens 500 000 Euro anfallen. Aufgrund der Nutzung der Datenbank für die vier Säulen Binnenschifffahrtspolizeirecht, Strompolizeirecht, Gefahrengutrecht und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen

§ 2
Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen

§ 3
Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 4
Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 5
Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme

§ 6
Allgemeine Auskunftspflichten

§ 7
Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle

§ 8
Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers

§ 9
Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger

§ 10
Besondere Pflichten des Schiffsführers

§ 11
Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken

§ 12
Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden

§ 13
Ordnungswidrigkeitendatei

§ 14
Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes

§ 15
Zuständige Behörden der Länder

§ 16
Gleichwertigkeiten

§ 17
Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht

§ 18
Verordnungsermächtigungen

§ 19
Übertragung von Aufgaben

§ 20
Datenübermittlung und Datenaustausch

§ 21
Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsbestimmungen

§ 24
Zeitliche Anwendungsvorschrift

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand

bb Jährlicher Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene

bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen

cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes

dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 56/1/20

... Die von der Bundesregierung in 2017 beschlossene SINTEG-V beinhaltet eine sogenannte Experimentierklausel. Damit können sich die Projektteilnehmer begrenzt für die Dauer des Projektzeitraumes wirtschaftliche Nachteile (u.a. höhere Strompreisabgaben) auf Antrag erstatten lassen, die ihnen durch die Projektteilnahme entstanden sind. Die Verordnung selbst ist bis zum 30. Juni 2022 befristet, läuft also 1,5 Jahre nach Projektende (31. Dezember 2020) aus. Falls bis zum Ende der Projektlaufzeit 2020 die beispielhaften Ergebnisse und Erkenntnisse aus den SINTEG-Projekten noch nicht in geeigneten rechtlichen Handlungsfeldern umgesetzt werden konnten, würde es Sinn machen, die vorgesehene Laufzeit der Verordnung (bis 30. Juni 2022) nutzen zu können bzw. sogar darüber hinaus. Damit können in der Übergangsphase bis zur Anpassung des energierechtlichen Rahmens die laufenden Projekte bzw. ggf. etwaige Nachfolgeprojekte ohne Brüche im Know-How zur Fortentwicklung der Energiewende und des regulatorischen Rahmens weiterhin beitragen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 56/1/20




1. Zu Nummer 2

2. Zu Nummer 2 und Nummer 3 - neu -


 
 
 


Drucksache 88/20

... 1. die gemeinsame Sammlung der Abfälle deren Potential zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling oder zu sonstigen Verwertungsverfahren unter Beachtung der Vorgaben des § 8 Absatz 1 nicht beeinträchtigt und wenn in diesen Verfahren mit einer gemeinsamen Sammlung verschiedener Abfallarten ein Abfallstrom erreicht wird, dessen Qualität mit dem Abfallstrom vergleichbar ist, der mit einer getrennten Sammlung erreicht wird,



Drucksache 56/20

... mit den Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie unabdingbar sind. Dazu ist es erforderlich, die sektorenübergreifende Wettbewerbsfähigkeit von Strom aus erneuerbaren Energien herzustellen.



Drucksache 127/20

... Viele Infrastrukturprojekte kommen wegen einer Vielzahl faktischer und rechtlicher Hürden nicht voran. Das ist in Zeiten großer Herausforderungen durch eine sich abkühlende Konjunktur und dringend notwendiger Maßnahmen für den Klimaschutz und für eine nachhaltige Energieversorgung nicht akzeptabel. Neben den jüngsten Gesetzesinitiativen der Bundesregierung, dem Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetze im Verkehrsbereich und dem Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, besteht aus Sicht des Bundesrates daher weiterer Reformbedarf bei der Planung und Genehmigung von Infrastrukturvorhaben und Investitionen. Dazu müssen alle Stufen und Teilbereiche des vorbereitenden Verfahrens, des Genehmigungs- und des anschließenden gerichtlichen Verfahrens auf Möglichkeiten für eine Beschleunigung überprüft werden. Dies betrifft auch Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien. Der Bundesrat sieht hierfür folgende Ansatzpunkte:



Drucksache 51/1/20

Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/1/20




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein*

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zu Artikel 1 allgemein

15. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 39a - neu - KVBG

§ 39a
Entschädigung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

19. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

20. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 KVBG

21. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 Halbsatz 2 - neu - KVBG

22. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 5 Halbsatz 3 - neu - KVBG

23. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

24. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 7 KVBG

25. Zu Artikel 1 § 42 und § 43 KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

26. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

27. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 KVBG

28. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

29. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu Artikel 1

31. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

33. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 KVBG

34. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

36. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

37. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

38. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und Nummer 10 - neu - § 13 Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 und § 118 Absatz 22 Satz 1 EnWG

39. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

40. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

41. Zu Artikel 4 Nummer 10 - neu - § 119 EnWG *

42. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 KWKG

43. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - KWKG * In Artikel 6 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:

44. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

45. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

46. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

47. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG * Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

48. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

49. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

50. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 einleitender Satzteil und Nummer 5 KWKG *

51. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

52. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f § 7 Absatz 6 Satz 2 KWKG

53. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

54. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

55. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

56. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 KWKG

57. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

58. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

59. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3 und 5 KWKG

60. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 KWKG

61. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 2 KWKG

62. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG *

63. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG

64. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - KWKG *

65. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KWKG

66. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 2 KWKG

67. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

68. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67

Zu Artikel 6 Nummer 8

69. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67 und Ziffer 68

Zu Artikel 6 Nummer 8

70. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Satz 2 - neu - KWKG

71. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

72. Hilfsempfehlung zu Ziffer 71

Zu Artikel 6 Nummer 14

73. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

74. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

75. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

76. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

77. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

78. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

79. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Angaben zum Land Bayern - neu - KWKG

80. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Tabellenzeile 3a - neu - und 7 - neu - der Angaben zum Land Hessen KWKG

81. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

82. Zu Artikel 7a - neu - § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6 EEG 2017 *

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

83. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 452/1/20

... 10. Der Bundesrat begrüßt das Positionspapier der Bundesregierung zur Überarbeitung der Regelung für Umwelt- und Energiebeihilfen, in dem die Kommission um eine Prüfung der Beihilferichtlinien in Bezug auf die Förderung von Stromerzeugungskosten für Wasserstoffelektrolyse ersucht wird. Eine beihilferechtliche Unterstützung der Herstellung von sauberem Wasserstoff ist essentiell für einen schnellen und wettbewerbsfähigen Markthochlauf.



Drucksache 96/1/20

... 31. Der Bundesrat weist darauf hin, dass dem Thema Nachhaltigkeit und Datensparsamkeit in der Digitalisierung mehr Wert beigemessen werden muss. Schon jetzt wird der Beitrag des IKT-Sektors am weltweiten Stromverbrauchs auf 5 bis 9 Prozent geschätzt. Hier gilt es, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise ein Recht auf Reparatur für technologische Geräte, Verlängerung der Haltbarkeit und Möglichkeiten zur Beschaffung von Ersatzteilen, um ihre Lebenszeit zu verlängern.



Drucksache 97/20

... Digitale Lösungen und insbesondere Daten werden auch einen vollständig integrierten Lebenszyklusansatz ermöglichen, von der Konzeption über die Beschaffung von Energie, Rohstoffen und anderen Einsatzmitteln für die Endprodukte bis hin zum Ende der Lebensdauer. Wenn wir beispielsweise ermitteln, wann und wo Strom am dringendsten benötigt wird, können wir die Energieeffizienz steigern und den Einsatz fossiler Brennstoffe reduzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vision und Ziele

A. Technologie im Dienste der Menschen

B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft

C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft

3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 277/20

... \-Energien\-Gesetzes (EEG) würdigt der Bundesrat den großen Erfolg dieses Gesetzes bezüglich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Das EEG hat maßgeblich dafür gesorgt, dass der bilanzielle Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 6,2 Prozent im Jahr 2000 auf 42,2 Prozent im Jahr 2019 angestiegen ist.



Drucksache 111/20 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat stellt fest, dass sichergestellt werden muss, dass bei den Ladeeinrichtungen auch dann ausreichend Strom verfügbar ist, wenn mehrere Verbraucher gleichzeitig darauf zugreifen, um ihre Fahrzeuge zu laden. Die heutigen Stromnetze sind darauf nicht überall ausgelegt. Ladeengpässe drohen etwa, wenn Ortsnetztrafos zu klein und Erdkabel zu dünn sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Das Versorgungsnetz darf keinen Kapazitätsengpass vor der Ladeinfrastruktur bilden. Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für Lückenschlüsse bzw. ein Ausbau der Versorgungsnetzinfrastruktur sind klar und eindeutig zu regeln. Die Installation und Bereitstellung von Leitungen und entsprechender elektrischer Leistung - zumindest bis zur Grundstücksgrenze - ist eine Aufgabe der (kommunalen) Daseinsvorsorge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein und

Zu § 8

4. Zu § 13 Absatz 1 GEIG


 
 
 


Drucksache 18/20 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auf die Wirtschaft einzuwirken, auf den Einsatz von Polyamid (PA) als Sauerstoffbarriere in Einwegkunststoffflaschen aus Polyethylenterephthalat (PET) schnellstmöglich zu verzichten, um die Recyclingfähigkeit dieses wertvollen Stoffstroms zu erhöhen.



Drucksache 265/20 (Beschluss)

... f) Die Abgrenzung der drei derzeitigen Batteriearten Gerätebatterien, Industriebatterien und Fahrzeugbatterien findet beim Batteriebesitzer/Endnutzer (Verbraucher) zum Teil wenig Verständnis und führt in der Praxis zu Problemen. Hier ist insbesondere die Zuordnung von Antriebsbatterien von E-Rädern zum Abfallstrom der Industriebatterien zu nennen. Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht erklärbar und auch nicht zumutbar, eine Trennung der Altbatterien nach rein rechtlichen Aspekten vorzunehmen. Die rechtliche Zuordnung eines Pedelecs als Elektroaltgerät und damit die Möglichkeit der Abgabe über die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (Wertstoffhöfe) entgegen der Antriebsbatterie aus dem Pedelec als Industriebatterie, die nur über den Vertreiber/Handel und Behandlungseinrichtungen abzugeben ist und nicht beim öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger, erschwert in hohem Maße die Praktikabilität und Verbraucherfreundlichkeit der Sammlung von Altbatterien. Für eine hohe Akzeptanz eines Sammelsystems und damit für eine hohe Sammelquote von Altbatterien ist eine praktikable Lösung entscheidend. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für eine praxisgerechte und verbraucherfreundliche Abgrenzung der Batteriearten einzusetzen. Ein solches System bildet eine wichtige Grundlage für hohe Sammelquoten.



Drucksache 168/1/20

... Als zusätzlicher Hebel sollte auch das zukunftsrelevante Sharing in dem Gesetzentwurf aufgenommen werden. Der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur gestaltet sich aktuell schwierig. Damit die verfügbare Ladeinfrastruktur insgesamt wächst, wäre es hilfreich, private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge auch öffentlich zugänglich machen bzw. intelligent mit dem öffentlich zugänglichen Ladenetz zu verknüpfen. Diverse E-Plattformen bieten heute schon die Möglichkeit, den eigenen Ladepunkt zu gewünschten Zeiten und Preisen anderen Haltern bzw. Nutzern von Elektrofahrzeugen (beispielsweise mithilfe einer App) zur Verfügung zu stellen. Wohnungseigentümer, die Wohnungswirtschaft sowie Sharing- Unternehmen können so nachhaltig voneinander profitieren, Baukosten senken und neue Zielgruppen erschließen. Insofern bedarf es einer gesetzlichen Klarstellung, ob und in welcher Form private oder vermietete gebäudebezogene Ladepunkte auch von anderen Haltern bzw. Nutzern von Elektrofahrzeugen genutzt werden können, wenn der Eigentümer oder Vermieter dies zulässt. Je nachdem, ob es sich um weitere Miteigentümer, Mieter oder um externe Personen handelt, sind unterschiedliche Regelungen bzw. Sharingmodelle denkbar. So könnten Miteigentümer und Mieter bezüglich der Mitnutzung prioritär behandelt werden. Für einen von mehreren oder vielen Parteien genutzten Ladepunkt sind entsprechende Stromzähler und eventuell ein Lastenmanagement nötig, die wiederum mit Kosten verbunden sind. Auch dies ist zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 2 WEG , Artikel 7 Nummer 2 § 3 Absatz 2 WGV

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 18 Absatz 4 Satz 2 - neu - WEG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 19 Absatz 3 Satz 2 WEG

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 554 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 BGB

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 554 Absatz 1 BGB

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 555b Nummer 2a - neu - BGB

8. Zu Artikel 10 Nummer 1 Anlage 1 Kostenverzeichnis Anmerkung zu Nummer 14160 GNotKG

9. Zu Artikel 10 Nummer 1 Anlage 1 Kostenverzeichnis Anmerkung zu Nummer 14160 GNotKG


 
 
 


Drucksache 329/1/20

... Der Bundesrat hält es für erforderlich, die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß zu senken. Dadurch würden ein deutlicher Impuls für die Konjunktur in Deutschland gegeben und darüber hinaus ein klimapolitischer Anreiz zur Nutzung von Strom, der zu immer größeren Anteilen aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, im Verkehrsbereich sowie bei der Wärmeerzeugung gesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a EStG, Nummer 8 Buchstabe a § 52 Absatz 12 Satz 3

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 52 Absatz 14 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 52 Absatz 14 Satz 5 EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 110 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 § 111 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 110 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 § 111 Überschrift, Absatz 1 Satz 2 EStG

§ 111
Vorläufiger Verlustrücktrag aus 2020 für die Steuerfestsetzung 2019

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 111 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 EStG

12. Zu Artikel 3 allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

13. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 375a AO

§ 375a
Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung

14. Zu Artikel 11 Nummer 4 Satz 2a - neu - KBNAnrG


 
 
 


Drucksache 98/20

... Stoffstrombilanzverordnung



Drucksache 98/1/20

... h) Die Stoffstrombilanz ist nach wie vor ein geeignetes Instrument, mit dem ein effizienter Umgang mit Stickstoff auf dem gesamten landwirtschaftlichen Betrieb nachgewiesen werden kann. In der



Drucksache 212/1/20

... "3. Die Rahmenbedingungen für die Eigen- und Direktstromnutzung müssen attraktiver ausgestaltet werden, bis eine echte Reform bei der Grünstromvermarktung erfolgt ist. Zudem bedarf es einer systematischen Reform der Abgaben und Umlagen im Energiebereich sowie einer zügigen Umsetzung der am 20. Dezember 2020 im Bundesrat beschlossenen Entlastungsregelung für Verbraucher. Hierzu bedarf es zunächst einer schrittweisen Absenkung der EEG-Umlage aus den Einnahmen der ebenfalls schrittweise steigenden CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/1/20




1. Zu Nummer 3

2. Zu Nummer 6 und Nummer 6a - neu -

3. Zu Nummer 6 Sätze 4 bis 6 - neu -*

4. Zu Nummer 7 Sätze 3 bis 5

5. Zu Nummer 7 Satz 3a - neu -*

6. Zu Nummer 8 und 9

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

7. Zu Nummer 10

8. Zu Nummer 11 - neu -

9. Zu Nummer 12 - neu -

10. Zu Nummer 13 - neu -


 
 
 


Drucksache 55/20

... Zu diesen Investitionen gehören mehr als 160 groß angelegte 5G-Erprobungen in ganz Europa, darunter zehn grenzüberschreitende Autobahnkorridore für eine groß angelegte Erprobung 5G-gestützter, vernetzter und automatisierter Mobilitätsdienste. Erprobt werden 5G-gestützte Anwendungen in vielfältigen Bereichen: von nachhaltiger Gesundheitsversorgung und automatisierter Mobilität bis hin zur ressourceneffizienten Landwirtschaft, intelligenten Stromnetzen und der Industrie 4.0. Außerdem stellte die EIB mit Unterstützung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen Darlehen zur Beschleunigung der Forschung und Entwicklung im Bereich der 5G-Technik bereit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. 5G-Einführung in der EU

3. Die EU-weit koordinierte Risikobewertung zur Cybersicherheit in 5G-Netzen

4. Das EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit

Schlussfolgerungen

5. Umsetzung des Instrumentariums

5.1. Ein risikobasierter, abgestimmter Ansatz für 5G-Anbieter

5.2. Die unterstützende Rolle der Kommission bei Umsetzung des Instrumentariums

6. Schlussfolgerungen

Anlage
: Risikokategorien (Quelle: EU-weit koordinierte Risikobewertung)


 
 
 


Drucksache 1/20

... - 7,7 Millionen Euro für die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Infrastruktur und Verkabelungen im Daten- und Telefonnetz. Dies umfasst vor allem das Material für sowie die Installation und Inbetriebnahme von Verkabelungen zwischen Netzwerkräumen und Arbeitsplätzen, Anschlussdosen, Netzwerkschränke inklusive Stromversorgung in Höhe von 5,0 Millionen Euro. Darüber hinaus entfallen auf die neue Brandschottung nach Verlegearbeiten 900.000 Euro, den Schutz der Etagenverteilerräume durch doppelte Strom- und Netzwerkabsicherung gemäß der geltenden Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik 1,8 Millionen Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Aufsicht

§ 4
Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

§ 5
Wahl des Personalrats

§ 6
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

§ 7
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin

§ 8
Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte

§ 9
Fortgeltung der Dienstvereinbarungen

§ 10
Aufbauzulage

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

§ 9
Kurierdienst und Auslands-IT

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
Änderungen sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund:

Länder und Kommunen:

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

VIII. Kosten und Personalentwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5024, AA: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten, des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und des AZR-Gesetzes

I. Zusammenfassung

4 Bund

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 498/20

Entschließung des Bundesrates für eine Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem durch eine Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Stromspeichern



Drucksache 343/1/20

... im Rahmen des GEG unterstützt die klimaschonende und effiziente Verwendung der unvermeidbaren Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlenbergwerken. Die Verwertung von Grubengas in der Wärmeversorgung kann so - neben der Stromerzeugung - ein Baustein zur Sicherung der Vermeidung von Methanemissionen sein.



Drucksache 392/20

Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/20




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz - KVBG)

3 Inhaltsübersicht

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 3) Südregion Anlage 2 (zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zweck und Ziele des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zielniveau, Ausschreibungsvolumen und Umfang der gesetzlichen Reduzierung

§ 4
Zielniveau und Zieldaten

§ 5
Erreichen des Zielniveaus durch Ausschreibungen und die gesetzliche Reduzierung

§ 6
Ermittlung des Ausschreibungsvolumens und des Umfangs der gesetzlichen Reduzierung

§ 7
Ermittlung des Ausgangsniveaus durch die Bundesnetzagentur

§ 8
Beschleunigtes Verfahren zur Erfassung der Steinkohleanlagen

§ 9
Verbindliche Stilllegungsanzeige und verbindliche Kohleverfeuerungsverbotsanzeige

Teil 3
Ausschreibungen zur Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 10
Gegenstand der Ausschreibungen, Gebotstermine

§ 11
Bekanntmachung der Ausschreibung

§ 12
Teilnahmeberechtigung

§ 13
Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die Ausschreibungen

§ 14
Anforderungen an Gebote

§ 15
Rücknahme von Geboten

§ 16
Ausschluss von Bietern

§ 17
Ausschluss von Geboten

§ 18
Zuschlagsverfahren

§ 19
Höchstpreis

§ 20
Verfahren bei Unterzeichnung der Ausschreibung

§ 21
Zuschlagstermine, Erteilung der Zuschläge

§ 22
Unterrichtung der für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden

§ 23
Anspruch auf den Steinkohlezuschlag, Fälligkeit

§ 24
Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge

§ 25
Verhältnis der Steinkohleausschreibung zur Kapazitätsreserve

§ 26
Gewährleistung der Netzsicherheit bei der Ausschreibung

Teil 4
Gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 27
Gesetzliche Reduzierung, Anordnungstermine

§ 28
Gesetzliche Reduktionsmenge

§ 29
Verfahren der Reihung durch die Bundesnetzagentur

§ 30
Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die gesetzliche Reduzierung

§ 31
Investitionen in Steinkohleanlagen

§ 32
Aktualisierung der Reihung, Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 33
Anordnungsverfahren

§ 34
Netzanalyse und Prüfung der Aussetzung der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung

§ 35
Anordnung der gesetzlichen Reduzierung und deren Aussetzung

§ 36
Verhältnis der gesetzlichen Reduzierung zur Kapazitätsreserve

§ 37
Gewährleistung der Netzsicherheit bei der gesetzlichen Reduzierung

§ 38
Steinkohle-Kleinanlagen

§ 39
Härtefälle

Teil 5
Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung

§ 40
Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 41
Wahlrechte im Stilllegungspfad

§ 42
Netzreserve

§ 43
Braunkohle-Kleinanlagen

§ 44
Entschädigung für die Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 45
Auszahlungsmodalitäten

§ 46
Ausschluss Kohleersatzbonus

§ 47
Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung

§ 48
Energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II

§ 49
Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrags

§ 50
Sicherheitsbereitschaft

Teil 6
Verbot der Kohleverfeuerung, Neubauverbot

§ 51
Verbot der Kohleverfeuerung

§ 52
Vermarktungsverbot

§ 53
Verbot der Errichtung und der Inbetriebnahme neuer Stein- und Braunkohleanlagen

Teil 7
Überprüfungen

§ 54
Regelmäßige Überprüfungen der Maßnahme

§ 55
Überprüfung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Preisgünstigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems; Zuschüsse für stromkostenintensive Unternehmen

§ 56
Überprüfung des Abschlussdatums

Teil 8
Anpassungsgeld

§ 57
Anpassungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 9
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

§ 58
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

Teil 10
Sonstige Bestimmungen

§ 59
Bestehende Genehmigungen

§ 60
Verordnungsermächtigungen

§ 61
Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 62
Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur

§ 63
Gebühren und Auslagen

§ 64
Rechtsschutz

§ 65
Bußgeldvorschriften

§ 66
Fristen und Termine

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 3) Südregion

Anlage 2
(zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Anlage n

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 24a
Schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte, Bundeszuschüsse.

§ 54b
Zuständigkeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/941 , Verordnungsermächtigung

Anlage 2
(zu § 13g) Vergütung Sicherheitsbereitschaft

Artikel 5
Änderung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 7a
Bonus für innovative erneuerbare Wärme

§ 7b
Bonus für elektrische Wärmeerzeuger

§ 7c
Kohleersatzbonus

§ 7d
Südbonus

§ 7e
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni

§ 8c
Ausschreibungsvolumen

Anlage
(zu den §§ 7b und 7d) Südregion

Artikel 8
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 274a
Verarbeitung von Sozialdaten im Zusammenhang mit dem Anpassungsgeld nach § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes

§ 291
Erstattungen für Anrechnungszeiten für den Bezug von Anpassungsgeld

Artikel 10
Beihilferechtlicher Vorbehalt

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.