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44 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stoffgemisch"


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Drucksache 115/19

... - die Forschung zur Überwachung einzelner Stoffe und Stoffgemische in Süß-und Meerwasser, Böden, Sedimenten und Wildtieren anhand konventioneller analytischer und ergänzender Techniken unterstützen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 115/19




Mitteilung

1. Einleitung

2. Problemstellung

2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt

2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen

2.3 Auswirkungen auf die Umwelt

2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz

2.5 Wissenslücken

2.6 Ausblick

3. Die Ziele des strategischen Ansatzes

4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen

4.1 Politik der Union

4.2 Weitere Initiativen

5. Maßnahmen

5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln

5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung

5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung

5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung

5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung

5.6 Schließen weiterer Wissenslücken

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 128/17

... Polymere können das bis zu 1000-fache der Eigenmasse an Wasser binden und über einen längeren Zeitraum wieder abgeben, weshalb derartige Stoffe auch als "Superabsorber" bezeichnet werden. Zudem können diese Stoffe auch die Ausflockung von Feststoffen aus stark wasserhaltigen Stoffgemischen unterstützen. Der Einsatz von Polymeren findet in verschiedenen Wirtschaftsbereichen statt. Im Bereich der Klärschlammverwertung bietet die Entwässerung von Klärschlämmen, insbesondere mit Hilfe von synthetischen Polymeren, für die Klärwerksbetreiber erhebliche verfahrenstechnische Vorteile bei der Abwasserbehandlung, düngerechtlich relevante Vorteile sind damit aber nicht unmittelbar verbunden. Die wirtschaftliche Bedeutung der Verwendbarkeit dieser Stoffe ist für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen sehr hoch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 9a
Evaluierung

Artikel 2

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Folgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

c Weitere Kosten

2. Weitere Folgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3865: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

II.2. Evaluation


 
 
 


Drucksache 607/16

... : Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin,



Drucksache 143/15

... Bisher gibt es keine rechtlichen Anforderungen an die Stoffgemische von FrackingFlüssigkeiten. Die vorgesehene Änderung des WHG sieht nunmehr die Festlegung entsprechender Anforderungen sowohl für das unkonventionelle Fracking als auch für das konventionelle Fracking vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Evaluation

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 13a
Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte

§ 13b
Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister

§ 104a
Ausnahme von der Erlaubnispflicht bei bestimmten Gewässerbenutzungen

Artikel 2
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Grundwasserverordnung

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht

IV. Gender Mainstreaming

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 WHG

aa § 9 Absatz 2 Nummer 3 WHG

bb § 9 Absatz 2 Nummer 4 WHG

b Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 WHG

c Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 4 WHG

d Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 1 WHG

e Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 WHG

f Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 4 WHG

g Artikel 1 Nummer 6 und Artikel 4 Nummer 1

h Artikel 4 Nummer 2

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Länder

aa Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 WHG

bb Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 3 WHG

cc Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 1 Satz 2 WHG

b Bund

VIII. Weitere Kosten

IX. Auswirkungen des Gesetzentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand

a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserwägungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 144/15

... Bisher gibt es keine rechtlichen Anforderungen an die Stoffgemische von FrackingFlüssigkeiten. Die vorgesehene Änderung des WHG sieht nunmehr die Festlegung entsprechender Anforderungen sowohl für das unkonventionelle Fracking als auch für das konventionelle Fracking vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

§ 22b
Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck

§ 22c
Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

III. Rechtsgrundlage für die Verordnungen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

UVP -V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder UVP-V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

3. Weitere Kosten

VIII. Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der UVP-V Bergbau

Zu Nummer 1

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe g

Zu Nummer 2

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Zu Nummer 1

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu Nummer 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand

a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserwägungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 142/15

... Bisher gibt es keine rechtlichen Anforderungen an die Stoffgemische von FrackingFlüssigkeiten. Die vorgesehene Änderung des WHG sieht nunmehr die Festlegung entsprechender Anforderungen sowohl für das unkonventionelle Fracking als auch für das konventionelle Fracking vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 2
Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung

Anlage
Liste der Einwirkungswinkel nach § 2 Absatz 1

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderungen des BBergG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Buchstabe b

Zu Nummer 4

Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 2
Änderungen der EinwirkungsBergV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand

a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserwägungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 427/1/13

... 5. Allerdings sind die geänderten Regelungen für die Bewertung anhand der Kriterien PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) und vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierend) in Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe c aus Sicht des Umwelt- und Gewässer- sowie Grundwasserschutzes nicht ausreichend. Nach der Änderung in 2012 sollten "nur" die Produkte/Gemische untersucht und bewertet werden, nach neuem Vorschlag "nur" die Einzelstoffe. Wenn aber die Produkte aus Stoffgemischen bestehen, fehlt eine Bewertung des Gemisches. Sinnvoll wäre daher eine Untersuchung der Gemische und der Einzelstoffe, zumindest bezogen auf das "T = Toxizität", da Stoffgemische anders toxisch wirken können als ihre einzelnen Bestandteile: Stoffgemische besitzen nach dem anerkannten Konzept der Konzentrations-Additivität eine höhere Toxizität als die jeweiligen Einzelstoffe. Demnach würde eine Bewertung allein auf der Grundlage einer Untersuchung der Einzelstoffe, ohne Untersuchung der Gemische, offensichtliche Umweltrisiken ignorieren.



Drucksache 427/13 (Beschluss)

... 3. Allerdings sind die geänderten Regelungen für die Bewertung anhand der Kriterien PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) und vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierend) in Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe c aus Sicht des Umwelt- und Gewässer- sowie Grundwasserschutzes nicht ausreichend. Nach der Änderung in 2012 sollten "nur" die Produkte/Gemische untersucht und bewertet werden, nach neuem Vorschlag "nur" die Einzelstoffe. Wenn aber die Produkte aus Stoffgemischen bestehen, fehlt eine Bewertung des Gemisches. Sinnvoll wäre daher eine Untersuchung der Gemische und der Einzelstoffe, zumindest bezogen auf das "T = Toxizität", da Stoffgemische anders toxisch wirken können als ihre einzelnen Bestandteile: Stoffgemische besitzen nach dem anerkannten Konzept der Konzentrations-Additivität eine höhere Toxizität als die jeweiligen Einzelstoffe. Demnach würde eine Bewertung allein auf der Grundlage einer Untersuchung der Einzelstoffe, ohne Untersuchung der Gemische, offensichtliche Umweltrisiken ignorieren.



Drucksache 676/12

... , zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen



Drucksache 618/12

... en mit den Nachhaltigkeitskriterien erforderlich sind, Kriterien und geografische Gebiete zur Bestimmung von Grünland mit großer biologischer Vielfalt, Methodik für die Berechnung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen und die dazugehörige Berichterstattung, Methodik für die Berechnung von Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen, zulässiger Wert für den Gehalt an metallischen Zusätzen in Kraftstoffen, zulässige Analysemethoden für die Kraftstoffspezifikationen und maximal zulässige Dampfdruckabweichung für Ottokraftstoffgemische mit Bioethanol.



Drucksache 435/1/12

... ist dieses Stoffgemisch als giftig, leichtentzündlich und ätzend einzustufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/1/12




1. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 3, Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4. 10 Spalte 1

3. Zu Anlage 1 Tabelle 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6

4. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1 bis 3

5. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1

6. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.10 Spalte 2, 4 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 jeweils Spalte 2 Satz 2 In Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 ist jeweils in Spalte 2 Satz 2 wie folgt zu fassen:

8. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Zeile 7.4.3 Spalte 2

9. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 Satz 3 - neu - In Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:


 
 
 


Drucksache 435/12 (Beschluss)

... ist dieses Stoffgemisch als giftig, leichtentzündlich und ätzend einzustufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/12 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV)

1. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 3, Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4. 10 Spalte 1

3. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1

4. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.10 Spalte 2, 4 und 5

Anlage 2
Tabelle 1 Zeile 1.4.10 ist wie folgt zu ändern: a) In Spalte 2 ist die Angabe 4 ng zu streichen.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 jeweils Spalte 2 Satz 2

6. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Zeile 7.4.3 Spalte 2

7. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 Satz 3 - neu -


 
 
 


Drucksache 216/11 (Beschluss)

... In Artikel 1 sind in § 17 Absatz 2 Satz 2 nach den Wörtern "gemischte Abfälle" die Wörter "einschließlich der Wertstoffgemische" einzufügen.



Drucksache 870/10

... b) In Absatz 3 werden die Wörter „Die in Absatz 1 bezeichneten Stoffe oder Vermischungen“ durch die Wörter „ Die in Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008 S. 16) bezeichneten Stoffe oder Stoffgemische“ ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 870/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Kosten, Preiswirkung

II. Bürokratiekosten

III. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1202: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung


 
 
 


Drucksache 281/1/09

... . Dies ist durch abschließende Gerichtsentscheidungen bestätigt. Alleine in Hamburg wurden im Jahre 2004 bei der Begasung von Exportcontainern 25 t Methylbromid, welches ozonschichtschädigend wirkt, emittiert. Der emissionsverursachende Vorgang ist zum großen Anteil der Schritt der Entgasung der Container am Ende des Begasungsvorganges, z.B. durch Öffnen der Türen oder Absaugen. Durch verschiedene Untersuchungen in Hamburg und Rotterdam ist belegt, dass ein sehr großes Kontingent an Begasungsstoffen durch begaste Importcontainer eingeführt wird und im Inland entsprechende Emissionen freigesetzt werden. Es werden immer mehr auffällige Container, giftige Gase enthaltend, im Hafen an bestimmten Plätzen entgast, bevor sie weiter transportiert werden. Der emissionsverursachende Vorgang ist vergleichbar mit dem Vorgang bei der Begasung von Exportcontainern. Das Stoffgemisch ist allerdings vielfältiger. Aus Sicht des Immissionsschutzes sollten konsequent auch derartige Anlagen zur Entgasung der Genehmigungspflicht unterworfen werden, damit Emissionsminderungsmaßnahmen nach den Stand der Technik gefordert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3, 4 und 5 - neu - UVPG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16 Absatz 1 UVPG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16 Absatz 1 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c Anlage 1 Nummer 3.15 UVPG und Artikel 13 Anhang Nummer 3.25 Spalte 1 der 4. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c1 - neu Anlage 1 Nummer 7.24 Spalte Vorhaben UVPG und Artikel 13 Nummer 2 Anhang Nummer 7.23 Spalte 1 der 4. BImSchV

Artikel 13

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.2.1 bis 13.2.1.2 UVPG :

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.2.1 Spalte Vorhaben UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.2.1.3 UVPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.3.3 und 13.5.2 Spalte Vorhaben UVPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.4 Spalte Vorhaben UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.13 Spalte Vorhaben UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.13 Spalte Vorhaben UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.15 Spalte Vorhaben UVPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.16 und 13.17 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.18 Spalte Vorhaben UVPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Anlage 1 Nummer 17 bis 17.2.3 UVPG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Anlage 1 Nummer 17.2.3 Spalte Vorhaben UVPG

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Anlage 1 Nummer 17 UVPG

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 Anlage 2 Nummer 2.3.5 UVPG

20. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 2 Absatz 2 Satz 1 BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 6 Absatz 3 - neu - BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

22. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 8 Satz 1,* § 8a Absatz 1 erster Halbsatz, § 9 Absatz 1 BImSchG

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

23. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 12 Absatz 1 Satz 2, § 17 Absatz 4a Satz 1 BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

24. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 12 Absatz 2c - neu -, § 17 Absatz 4b - neu - BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

25. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 16 Absatz 1 Satz 1 BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

26. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 58e Satz 1 BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

27. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - Anhang Nummer 5.1 der 4. BImSchV *

Artikel 13

28. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - Anhang Nummer 9.11 Spalte 2 der 4. BImSchV *

Artikel 13

29. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - Anhang Nummer 10.15 Spalte 2 der 4. BImSchV *

Artikel 13

30. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - Anhang Nummer 10.22 Spalte 4 der 4. BImSchV *

Artikel 13


 
 
 


Drucksache 281/09 (Beschluss)

... . Dies ist durch abschließende Gerichtsentscheidungen bestätigt. Alleine in Hamburg wurden im Jahre 2004 bei der Begasung von Exportcontainern 25 t Methylbromid, welches ozonschichtschädigend wirkt, emittiert. Der emissionsverursachende Vorgang ist zum großen Anteil der Schritt der Entgasung der Container am Ende des Begasungsvorganges, z.B. durch Öffnen der Türen oder Absaugen. Durch verschiedene Untersuchungen in Hamburg und Rotterdam ist belegt, dass ein sehr großes Kontingent an Begasungsstoffen durch begaste Importcontainer eingeführt wird und im Inland entsprechende Emissionen freigesetzt werden. Es werden immer mehr auffällige Container, giftige Gase enthaltend, im Hafen an bestimmten Plätzen entgast, bevor sie weiter transportiert werden. Der emissionsverursachende Vorgang ist vergleichbar mit dem Vorgang bei der Begasung von Exportcontainern. Das Stoffgemisch ist allerdings vielfältiger. Aus Sicht des Immissionsschutzes sollten konsequent auch derartige Anlagen zur Entgasung der Genehmigungspflicht unterworfen werden, damit Emissionsminderungsmaßnahmen nach den Stand der Technik gefordert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3, 4 und 5 - neu - UVPG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16 Absatz 1 UVPG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16 Absatz 1 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c Anlage 1 Nummer 3.15 UVPG und Artikel 13 Anhang Nummer 3.25 Spalte 1 der 4. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c1 - neu - Anlage 1 Nummer 7.24 Spalte Vorhaben UVPG und Artikel 13 Nummer 2 Anhang Nummer 7.23 Spalte 1 der 4. BImSchV

Artikel 13

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.2.1 bis 13.2.1.2 UVPG :

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.3.3 und 13.5.2 Spalte Vorhaben UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.4 Spalte Vorhaben UVPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.13 Spalte Vorhaben UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.16 und 13.17 UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.18 Spalte Vorhaben UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Anlage 1 Nummer 17 bis 17.2.3 UVPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Anlage 2 Nummer 2.3.5 UVPG

15. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - bis 8 - neu - § 2 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 3 - neu -, § 8 Satz 1, § 8a Absatz 1 erster Halbsatz, § 9 Absatz 1, § 12 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2c - neu -, § 17 Absatz 4a Satz 1, Absatz 4b - neu -, Absatz 5, § 58e Satz 1 BImSchG

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

16. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - bis 5 - neu - Anhang Nummer 5.1, Nummer 9.11 Spalte 2, Nummer 10.15 Spalte 2, Nummer 10.22 Spalte 2 der 4. BImSchV

Artikel 13

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 10/08A

... Maßgeblich ist dabei insbesondere eine sinnvolle Wärmenutzung. Alternativ ist nach Buchstabe b ausreichend, wenn die Anlage einen elektrischen Wirkungsgrad von 45 Prozent erreicht. Mehrstoffgemischanlagen, darunter das heute bekannteste Verfahren, die Kalina-Technologie, ermöglichen über höheren Druck vor allem bei vergleichsweise niedrigeren Temperaturen höhere Wirkungsgrade als dies bei Anlagen möglich ist, die nur mit einem Stoff gefahren werden. Der Dachbegriff wurde gewählt, da andere Gemischkombinationen als bei der Kalina-Technologie möglich sind, die zu noch höheren Wirkungsgraden gelangen können. Die Gasturbine umfasst alle Größenklassen und damit auch Mikrogasturbinen.



Drucksache 418/08

... f) Mehrstoffgemisch-Anlagen, insbesondere Kalina-Cycle-Anlagen,



Drucksache 10/08

... 3. der Strom mittels Brennstoffzellen, Gasturbinen, Dampfmotoren, Organic-Rankine-Anlagen, Mehrstoffgemisch-Anlagen, insbesondere Kalina-Cycle-Anlagen, oder Stirling-Motoren gewonnen worden ist und a) der Strom in Anlagen erzeugt wird, die auch in Kraft-Wärme-Kopplung mit einer Wärmenutzung nach Anlage 3 betrieben werden, oder b) ein elektrischer Wirkungsgrad von mindestens 45 Prozent erreicht wird.



Drucksache 7/07

... 2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentkostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Zweiten Gesetzes über das Gemeinschaftspatent

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele des Entwurfs

II. Grundzüge

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Gesetzgebungszuständigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Buchstabe cc

Buchstabe dd

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Buchstabe aa

Buchstabe bb

Buchstabe cc

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Buchstabe n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 146/07

... en verwendet werden kann, wurde ein spezielles Ottokraftstoffgemisch mit höherem zulässigem Gehalt an sauerstoffhaltigen Komponenten (einschließlich maximal 10% Ethanol) festgelegt. Aus dem gleichen Grund wird der Grenzwert für den Dampfdruck von Ottokraftstoff mit Ethanolbeimengung angehoben. Alle in Verkehr gebrachten Gemische werden klar gekennzeichnet. Diese Änderungen erleichtern den Ausbau des Biokraftstoffmarktes, umgehen aber gleichzeitig das mögliche Risiko der Beschädigung der vorhandenen Fahrzeuge. Höhere VOC-Emissionen werden durch Erfassung der Emissionen an Tankstellen für alle Kraftstoffe unter Kontrolle gehalten.. Die Kommission wird einen Vorschlag für die ab 2007 verbindlich vorgeschriebene Einführung der Dampfrückgewinnung an den Tankstellen vorlegen.



Drucksache 621/06

... 1. synthetische Kohlenwasserstoffe oder synthetische Kohlenwasserstoffgemische, die durch thermochemische Umwandlung von



Drucksache 590/06

... 3. Gegebenenfalls kann nach dem Verfahren des Artikels 18 Absatz 2 entschieden werden, ob bestimmte Aromastoffe oder -stoffgemische, Ausgangsstoffe oder Lebensmittelarten nicht unter diese Verordnung fallen.



Drucksache 590/1/06

... " ist nach Auffassung des Bundesrates zur Festlegung der Menge eines Stoffes oder Stoffgemisches zu unbestimmt. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, nahezu unbegrenzt nicht authentisches Aroma zuzusetzen, sofern nur die zweite Bedingung "



Drucksache 590/06 (Beschluss)

... " ist nach Auffassung des Bundesrates zur Festlegung der Menge eines Stoffes oder Stoffgemisches zu unbestimmt. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, nahezu unbegrenzt nicht authentisches Aroma zuzusetzen, sofern nur die zweite Bedingung "



Drucksache 681/06

... Lecithin ist kein chemisch einheitlich definierter Stoff, sondern stellt ein Stoffgemisch unterschiedlicher Zusammensetzung und Reinheit dar. Es ist ein natürlicher Bestandteil tierischer und pflanzlicher Strukturen. Vor dem Hintergrund der TSE-Problematik ist daher sinnvoll, eine tierische Herkunft auszuschließen und nur "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 94/05

... Unter diese Definition fallen auch pyrotechnische Stoffe, die für die Zwecke dieser Verordnung als ein Stoff (oder ein Stoffgemisch) definiert werden, mit dem Wärme, Licht, Schall, Gas oder Rauch oder eine Kombination dieser Wirkungen durch selbstunterhaltende, exotherme chemische Reaktionen erzielt werden soll. Ist ein Stoff oder eine Zubereitung sowohl nach der UN/ADR-Systematik als auch mit den Gefahrenhinweisen R 2 oder R 3 eingestuft, so hat die UN/ADR-Einstufung Vorrang vor der Einstufung mit Gefahrenhinweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Störfallverordnung

1. In § 1 Abs. 5

2. § 6 Abs. 3 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

3. § 9 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 10 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

5. § 11 Abs.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

6. In § 13 Satz 2

7. Dem § 14 wird folgender Absatz 3 angefügt:

8. § 20 wird wie folgt geändert:

9. § 21 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

10. Anhang I wird wie folgt geändert:

11. Anhang II wird wie folgt geändert:

12. Anhang III Nummer 3 wird wie folgt geändert:

13. In Anhang V Nummer 3

14. Anhang VI Teil 1 wird wie folgt geändert:

15. In Anhang VII Teil 1

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen

III. Kosten

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 773/05

... : jedes Erzeugnis, das Stoffe oder Stoffgemische enthält, mit denen aufgrund selbständiger, , unter Freiwerden von Wärme ablaufender chemischer Reaktionen Wärme, Licht, Schall, Gas oder Rauch bzw. eine Kombination dieser Wirkungen zur Unterhaltung und zu anderen Zwecken erzeugt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Die derzeitige Lage

1.1.1. Das Inverkehrbringen von Feuerwerkskörpern Klassifikation und Zulassung

1.1.2. Unfälle

1.1.3. Inverkehrbringen von pyrotechnischen Erzeugnissen für den Kraftfahrzeugsektor

1.2. Angestrebte Auswirkungen auf die EU-Rechtsvorschriften

1.3. Kohärenz mit anderen Gemeinschaftsvorschriften

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Betroffenen und Folgenabschätzung

4 Konsultationen

4 Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Auswahl der Hilfsmittel

4. Auswirkungen auf die Haushaltsmittel

Vorschlag

Artikel 1
Ziele und Umfang

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Kategorisierung

Artikel 4
Pflichten des Herstellers

Artikel 5
Inverkehrbringen

Artikel 6
Freier Warenverkehr

Artikel 7
Altersbeschränkungen

Artikel 8
Harmonisierte Normen

Artikel 9
Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 10
Benannte Stellen

Artikel 11
Pflicht, die CE-Kennzeichnung anzubringen

Artikel 12
Kennzeichnung

Artikel 13
Marktaufsicht

Artikel 14
Schnelle Information über Erzeugnisse, die ernsthafte Gefahren darstellen

Artikel 15
Schutzklausel

Artikel 16
Zu Ablehnungen oder Einschränkungen führende Entscheidungen

Artikel 17
Durchführungsbestimmungen

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Sanktionen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten

Anhang I
Grundlegende Sicherheits-Anforderungen

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Erzeugnisse

C. Anzündmittel

Anhang II
Konformitätsbewertungsverfahren

1. Modul B EG-Baumusterprüfung

2. Modul C: Baumusterkonformität

3. Modul D: Qualitätssicherung Produktion

4. Modul E: Qualitätssicherung Produkt

5. Modul F: Prüfung bei Produkten

6. Modul G: Einzelprüfung

Anhang III
von den Mitgliedstaaten ZU BERÜCKSICHTIGENDE Mindestkriterien für die Benennung der für die Konformitätsbewertung zuständigen Stellen

Anhang IV
Konformitätskennzeichnung


 
 
 


Drucksache 15/05

... "1a. sind pyrotechnische Sätze explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische, die zur Verwendung in pyrotechnischen Gegenständen oder zur Erzeugung pyrotechnischer Effekte bestimmt sind,".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 495/05

... "1. die Verwendung bestimmter Stoffe, Stoffgruppen oder Stoffgemische bei dem Herstellen oder Behandeln von bestimmten Bedarfsgegenständen zu verbieten oder zu beschränken,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/05




Anlage

Gesetz

Zu Artikel 1

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

§ 44
Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten

2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 5 wird wie folgt gefasst:

§ 5
Verbote zum Schutz der Gesundheit

4. § 11 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

5. § 13 wird wie folgt geändert:

6. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

7. Dem § 17 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

8. Dem § 18 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

9. § 22 wird wie folgt gefasst:

§ 22
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

10. § 27 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

11. § 28 wird wie folgt geändert:

12. § 29 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

13. In § 31 Abs. 2 werden nach dem Wort Oberfläche die Wörter in Mengen eingefügt.

14. § 32 wird wie folgt geändert:

15. § 33 wird wie folgt gefasst:

§ 33
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

16. § 34 wird wie folgt gefasst:

§ 34
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

17. § 35 wird wie folgt geändert:

18. § 39 wird wie folgt geändert:

19. Nach § 39 wird folgender § 40 eingefügt:

§ 40
Information der Öffentlichkeit

20. Die bisherigen §§ 40 bis 61 werden zu den §§ 41 bis 62.

21. Im neuen § 42 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 1

22. Der neue § 44 wird wie folgt geändert:

23. Der neue § 46 wird wie folgt geändert:

24. Im neuen § 47 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 4 Buchstabe a

25. Der neue § 51 wird wie folgt geändert:

26. Im neuen § 53 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2

27. Der neue § 54 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

28. Im neuen § 55 Abs. 3 Satz 3

29. Im neuen § 56 Abs. 1 Satz 3

30. Der neue § 57 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

31. Die neuen §§ 58 und 59 werden wie folgt gefasst:

§ 58
Strafvorschriften

§ 59
Strafvorschriften

32. Der neue § 60 wird wie folgt geändert:

33. Der neue § 61 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

34. Der neue § 62 wird wie folgt geändert:

35. Abschnitt 11 wird aufgehoben.

36. Der bisherige Abschnitt 12 wird Abschnitt 11.

37. Die bisherigen §§ 67 bis 77 werden zu den §§ 63 bis 73.

38. Im neuen § 63 Abs. 1

39. Im neuen § 65 Satz 2

40. Im neuen § 67 Abs. 1 Satz 2 und § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

41. Der neue § 69 wird wie folgt geändert:

42. Im neuen § 71 Satz 2

43. Im neuen § 73 Satz 1 wird die Angabe § 74 durch die Angabe § 70 ersetzt.

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

1. Die Artikelbezeichnung wird wie folgt gefasst:

2. Die Überschrift

3. Nummer 1 wird aufgehoben.

4. Die bisherigen Nummern 2 bis 9 werden zu den Nummern 1 bis 8.

5. Die neue Nummer 1 wird wie folgt geändert:

6. Die neue Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

7. In der neuen Nummer 5 wird § 33 Abs. 1a Satz 2 wie folgt gefasst:

8. Die neue Nummer 8 wird wie folgt gefasst:

9. Die Nummern 10 und 11 werden aufgehoben.

10. Die bisherigen Nummern 12 und 13 werden zu den Nummern 9 und 10.


 
 
 


Drucksache 173/05

... Essigsäure, Kohlenwasserstoffgemisch



Drucksache 985/04

diese Stoffgemische als krebserzeugend aufgrund ihres

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 985/04




A. Zielsetzung

2 B.Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

1. Anwendungsbereich

2. Allgemeine Vorschriften

2.1 Abfallverzeichnis-Verordnung

2.2 Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft für das Abfallverzeichnis

2.3 Wasserhaushaltsgesetz WHG

3. Gefahrenrelevante Eigenschaften und Gefährlichkeitsmerkmale

3.1 Gefahrenrelevante Eigenschaften nach der Richtlinie über gefährliche Abfälle

Tabelle

3.2 Gefährlichkeitsmerkmale

Tabelle

Tabelle

3.3 Erläuterungen zur Konkretisierung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H1, H2, H9, H12, H13 und H14

Tabelle

Tabelle

4.1 Systematik der Zuordnung

4.2 Beurteilung von Abfällen aufgrund von relevanten gefährlichen Inhaltsstoffen

4.2.1 Gefahrenrelevanz der organischen Inhaltsstoffe

Tabelle

4.2.2 Gefahrenrelevanz von Metallverbindungen

4.2.3 Gefahrenrelevanz von FCKW

4.2.4 Gefahrenrelevanz von Asbest und künstlichen Mineralfasern KMF

Tabelle

5. Vorgaben zur Analytik

6. Referenzen

7. Inkrafttreten

Anhang I
Liste der gefährlichen Abfallarten ohne Spiegeleinträge

Anhang II
Liste der Spiegeleinträge

Anhang III
Bestimmungswerte für die gefahrenrelevante Eigenschaft H13

Anhang V
Konzentrationsgrenzen ausgewählter Metallverbindungen (Stoffeinstufung aus Anhang I der Stoffrichtlinie 7)

Anhang VI
Vorgaben zur Untersuchung von Abfällen

1. Probenahme

1.1 Homogenität /Inhomogenität/Heterogenität

1.2 Anzahl der Proben und Probenmenge

2. Bestimmung der Parameter

2.1 Analytische Verfahren Feststoffe

2.2 Eluate

2.3 Bekanntmachungen sachverständiger Stellen


 
 
 


Drucksache 304/04 (Beschluss)

... Mischfeuerungen, ungeachtet des verwendeten Brennstoffgemischs



Drucksache 429/04

... a) die Verwendung bestimmter Stoffe, Stoffgruppen, Stoffgemische oder Gegenstände vorzuschreiben, zu verbieten oder zu beschränken,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch(Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Weitere Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorschriften zum Geltungsbereich

Abschnitt 2
Verkehr mit Lebensmitteln

§ 5
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 6
Verbote für Lebensmittel-Zusatzstoffe

§ 7
Ermächtigungen für Lebensmittel-Zusatzstoffe

§ 8
Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung

§ 9
Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel

§ 10
Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

§ 11
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 12
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 13
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung

§ 14
Weitere Ermächtigungen

§ 15
Deutsches Lebensmittelbuch

§ 16
Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission

Abschnitt 3
Verkehr mit Futtermitteln

§ 17
Verbote

§ 18
Verfütterungsverbot und Ermächtigungen

§ 19
Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 20
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 21
Weitere Verbote sowie Beschränkungen

§ 22
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23
Weitere Ermächtigungen

§ 24
Gewähr für die handelsübliche Reinheit und Unverdorbenheit

§ 25
Mitwirkung bestimmter Behörden

Abschnitt 4
Verkehr mit kosmetischen Mitteln

§ 26
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 27
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 28
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 29
Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 5
Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen

§ 30
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 31
Übergang von Stoffen auf Lebensmittel

§ 32
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 33
Ermächtigung zum Schutz vor Täuschung

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse

§ 34
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 35
Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung

§ 36
Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen

§ 37
Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 7
Überwachung

§ 38
Zuständigkeit für die Überwachung

§ 39
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden

§ 40
Maßnahmen im Erzeugerbetrieb, Viehhandelsunternehmen und Transportunternehmen

§ 41
Durchführung der Überwachung

§ 42
Probenahme

§ 43
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 44
Schiedsverfahren

§ 45
Ermächtigungen

§ 46
Weitere Ermächtigungen

§ 47
Landesrechtliche Bestimmungen

§ 48
Verwendung bestimmter Daten

Abschnitt 8
Monitoring

§ 49
Monitoring

§ 50
Durchführung des Monitorings

§ 51
Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 9
Verbringen in das und aus dem Inland

§ 52
Verbringungsverbote

§ 53
Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 54
Mitwirkung von Zollstellen

§ 55
Ermächtigungen

§ 56
Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland

Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 57
Strafvorschriften

§ 58
Strafvorschriften

§ 59
Bußgeldvorschriften

§ 60
Einziehung

§ 61
Ermächtigungen

Abschnitt 11
Schlussbestimmungen

§ 62
Gebühren und Auslagen

§ 63
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen

§ 64
Aufgabendurchführung

§ 65
Statistik

§ 66
Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten

§ 67
Zulassung von Ausnahmen

§ 68
Zulassung weiterer Ausnahmen

§ 69
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 70
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 71
Außenverkehr

§ 72
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

§ 1
Weitere Anwendung von Vorschriften

§ 2
Geltung von Vorschriften

§ 3
Anpassung von Vorschriften

§ 4
Verweisungen

§ 5
Ermächtigung

Artikel 3
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

Artikel 4
Änderung weinrechtlicher Vorschriften

§ 1
Änderung des Weingesetzes

§ 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 5
Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Aufheben von Vorschriften

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten

Anlage
(zur Fußnote)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes; Befristung

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 2/17 PDF-Dokument



Drucksache 52/20 PDF-Dokument



Drucksache 166/17 PDF-Dokument



Drucksache 176/17 PDF-Dokument



Drucksache 363/17 PDF-Dokument



Drucksache 388/15 PDF-Dokument



Drucksache 614/10 PDF-Dokument



Drucksache 630/15 PDF-Dokument



Drucksache 651/16 PDF-Dokument



Drucksache 916/04 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.