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0724/05
0917/05
0894/05
0225/05
0552/1/05
0819/1/05
0492/05
0687/05
0479/1/05
0312/1/05
0498/05
0914/05
0361/05B
0817/05
0758/05
0726/05
0132/05B
0591/05
0924/05
0197/05
0336/05
0097/05
0166/05B
0636/05
0853/05
0898/05
0541/1/05
0473/05
0173/05
0622/05
0087/05
0012/05
0323/1/05
0694/05
0423/05
0853/1/05
0183/05
0132/05
0473/05B
0541/05
0660/05
0229/05
0219/05
0078/1/05
0883/05
0329/1/05
0246/05B
0703/05
0331/05B
0654/05
0715/05
0237/05
0008/05
0399/05
0910/05
0809/05
0846/05
0672/05
0524/05
0942/05
0293/05B
0348/05
0275/05
0247/05B
0095/05
0202/1/05
0824/05
0361/05
0607/05
0764/05
0269/04
0566/1/04
0569/04
0980/04
0753/04B
0802/1/04
0525/04
0666/04B
0952/04
0727/1/04
0681/04
0919/04
0413/04B
0566/04B
0551/04B
0683/3/04
0166/04
0596/04
0666/2/04
0336/04
0664/2/04
0983/04
0919/3/04
0610/04
0417/04B
0802/04B
0331/04B
0903/04
0985/04
0576/04
0720/04
0890/1/04
0304/04B
0782/04
0891/04
0889/2/04
0280/04
0408/04
0753/1/04
0280/1/04
0688/1/04
0919/2/04
0280/04B
0184/04
1009/04
0450/04
0688/04B
0681/04B
0571/04
0734/04
0681/1/04
0429/04
0380/04
0128/04B
0904/04
0705/04B
0939/04
0301/04
0525/04B
0688/04
0269/2/04
0891/1/04
0664/04
0890/04B
0891/04B
0995/04
0105/04
0707/4/04
0955/04
0525/1/04
0940/04B
0664/04B
0429/04B
0889/1/04
1011/04
0808/04
0940/04
0985/1/04
0889/04B
0709/04
0417/1/04
0613/04
0441/04
0707/2/04
0707/04
0667/04
0889/04
0591/04
0915/04
0184/04B
0021/04B
0269/04B
0847/03
0244/03
0049/03
0490/03B
0450/03
0595/03
0504/03
0325/03B
0661/03B
0831/03
0485/1/03
0715/03
0595/2/03
0762/03
0595/03B
0485/03B
Drucksache 193/13

... (b) Aufbau von Infrastruktur, Energieanlagen, Transportkapazitäten, Häfen, meerestechnischen Anlagen und anderen Strukturen, einschließlich grüner Infrastruktur;



Drucksache 764/13

... Die Anhörung ergab, dass die Sozialpartner im Seeverkehr unterschiedliche Ansichten darüber vertreten, ob die geltenden Ausschlussregelungen abzuschaffen seien. Die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) befürwortete die Abschaffung aller Ausschlussregelungen. Der Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) war dagegen der Auffassung, dass die Gründe für die Einführung dieser Regelungen, die mit der Besonderheit der Seeverkehrsbranche zusammenhängen, weiterhin Gültigkeit besäßen und die Ausschlussregelungen daher beizubehalten seien.



Drucksache 171/1/13

... zum Transport von gefährlichen Stoffen im Betrieb fest. Hierfür sollen die Piktogramme aus den bisher gültigen chemikalienrechtlichen Richtlinien



Drucksache 687/13 (Beschluss)

... Von spektakulären Fällen (Monatslohn von 174 Euro, Stundenlöhne zwischen 3 und 5,50 Euro, Verweigerung der Lohnzahlung, Abzug unverhältnismäßig hoher Beträge für die Zurverfügungstellung von zum Teil menschenunwürdigen Unterkünften und Transport) abgesehen, verdienen Werkvertragsbeschäftigte ausweislich genannter Betriebsrätebefragung bis zu zehn Euro, durchschnittlich 5,84 Euro weniger als Stammbeschäftigte.



Drucksache 113/13

... In der neuen Nummer 16 soll "starker Publikumsverkehr" näher umschrieben werden. Die Begriffsbestimmung hat Bedeutung für § 16 Absatz 3 und 4. Flächen mit starkem Publikumsverkehr können sich sowohl in behördlich als auch nicht behördlich genutzten Gebäuden, ggf. auch in gemischt genutzten Gebäuden, befinden. Beispiele hierfür können sein: Ladengeschäfte, Einkaufszentren, Supermärkte, Vergnügungsstätten, Hotels, Banken, Gaststätten, Diskotheken, Krankenhäuser, Ärztehäuser, Dienstleistungseinrichtungen, Sporteinrichtungen, Theater, Opern, Bibliotheken, Schwimmbäder, Turnhallen, Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs, öffentliche Verwaltungen, Gerichte, Museen und Galerien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 737/13

... 30. fordert einen besser strukturierten Ansatz zur Bewältigung von Lücken bei Schlüsselkompetenzen auf europäischer Ebene, insbesondere im Bereich von grundlegenden Ressourcen und Katalysatoren (wie beispielsweise Einrichtungen der Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung (ISR), strategischem Lufttransport, Hubschraubern, ärztlicher Unterstützung, Luftbetankung und präzisionsgelenkter Munition), wobei eine enge Zusammenarbeit und volle Komplementarität mit der NATO anzustreben ist; begrüßt die ersten Ergebnisse der von der EDA geführten Initiativen der Bündelung und gemeinsamen Nutzung, betont jedoch die Notwendigkeit weiterer Fortschritte in diesem und anderen Bereichen; bedauert, dass europäische Streitkräfte zwar u.a. im Rahmen von Missionen der GSVP mehrmals mit dem Mangel an solchen grundlegenden Ressourcen und Katalysatoren konfrontiert waren, bislang aber keine der ausgemachten Lücken zufriedenstellend gefüllt wurde;



Drucksache 150/13

... 1. für Tiere auf dem Transport ihr Begleiter,



Drucksache 325/13 (Beschluss)

... es ist es, Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen. Diesem Grundsatz folgend müssen Biostoffe, deren sich der Arbeitgeber entledigen will, auch am Entstehungsort inaktiviert werden. Durch eine sachgerechte Auftragsentsorgung werden weitere Beschäftigte potentiell gefährdet (Beschäftigte des Transportunternehmens, Hilfskräfte bei Unfällen oder Beschäftigte des Entsorgers bei gegebenenfalls vorliegenden Betriebsstörungen). Diese Personen haben nicht das besondere Fachwissen wie die Beschäftigten, die im Labor oder in einer vergleichbaren Einrichtung sowie in der Versuchstierhaltung tätig sind. Nicht inaktivierte Abfälle sollten nicht unnötigerweise auf Straßen transportiert werden.



Drucksache 286/13 (Beschluss)

... 5. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, welche außerhalb von Großraum- oder Schwertransporten oder Arbeitsmaschinen, die in der Richtlinie vorgeschriebenen Maße und Gewichte beim Transport teilbarer Ladung überschreiten, sind prädestiniert für Mittel- und Langstreckenverkehre, die auch nach Ansicht der EU vornehmlich im Schienenverkehr und Kombinierten Verkehr ausgeführt werden sollten. Die geplante Erlaubnis begünstigt Straßentransporte einseitig und ermöglicht Wettbewerbsverzerrungen im Transportwesen des gemeinsamen EU-Markts (nationale Binnenverkehre, grenzüberschreitende EU-Verkehre, Kabotageverkehre, Verkehre mit Drittstaaten). Die vorgesehene Erlaubnis würde den Straßenverkehr begünstigen und die Verlagerungspotenziale schmälern. Dies steht der Zielsetzung des Weißbuches "Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem" von 2011 entgegen. Eine Studie des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung belegt, dass es zu einer Verlagerung von bis zu 35 Prozent im Einzelwagenverkehr und 13 Prozent im Kombinierten Verkehr kommen kann.



Drucksache 113/1/13

... Der neue Satz 3 in Anlage 2 Nummer 1.3 EnEV nimmt Gebäudezonen mit mehr als 4 m Raumhöhe, die durch dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden (zum Beispiel Sporthallen, Handels- und Logistikgebäude), von der Anhebung der Neubaunebenanforderungen aus. Nach vorliegenden Untersuchungen besteht bei Gebäudezonen, die in der Baupraxis aus Gründen der Energieeinsparung normalerweise durch dezentrale Strahlungs- oder Gebläseheizungen mit Wärme versorgt werden, regelmäßig allenfalls ein geringer Spielraum für eine wirtschaftlich vertretbare Verschärfung der Anforderungen. Der Grund liegt darin, dass in solchen Fällen die Anforderungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 und 2, Absatz 5 Satz 1 und 4 EnEV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 EnEV

3. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 3 und Absatz 4 bis 6 EnEV

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 16a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 und 3 EnEV , Nummer 24 Buchstabe a § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 EnEV und Nummer 32 Anlage 6 zu § 16 EnEV Seite 2 und 3 EnEV

5. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 25 Absatz 1 Satz 3 - neu - EnEV

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 25 Absatz 2 und 3 EnEV

7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26c Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - und § 26d Absatz 6 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnEV

8. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26c Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b EnEV

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26d Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - EnEV

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26d1 - neu - EnEV und Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht EnEV

§ 26d1
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26e Satz 1 EnEV

12. Zu Artikel 1 Nummer 21 Eingangssatz und § 26f EnEV und Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht EnEV

13. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 1 Nummer. 1.1 Satz 3 EnEV ,

14. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 1 Nummer 1.1 Satz 3 EnEV ,

15. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Vierfachbuchstabe bbbb 1 - neu - Anlage 1 Nummer 2. 1.1 Satz 8 - neu - EnEV und Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Vierfachbuchstabe bbbb Anlage 2 Nummer 2. 1.1 Satz 3 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee Anlage 1 Nummer 2.6 Satz 1 Buchstabe b und Buchstabe c EnEV

17. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc Anlage 2 Nummer 1. 1.2 Tabelle 1 Zeile 2.2 EnEV

18. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Anlage 2 Nummer 1.3 Satz 3 - neu - und Tabelle 2 EnEV

19. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b Anlage 3 Nummer 2 Satz 1, 2 und 4 EnEV und Buchstabe f Anlage 3 Nummer 7 Tabelle 1 Zeile 2f - neu - EnEV

20. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d Anlage 3 Nummer 4 Satz 6 EnEV


 
 
 


Drucksache 442/1/13

... - Rinderhalter können rechtskonform auf Schlachtbetriebe in angrenzenden Mitgliedstaaten ausweichen, die Tiere dort ohne BSE-Test schlachten lassen und anschließend das Fleisch in Deutschland vermarkten. Dies kann zu einer Verlagerung des Schlachtaufkommens und zu vermehrten Tiertransporten führen.



Drucksache 689/1/13

... 28. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass es nach dem Vorschlag der Kommission Anbietern von Inhalten, Anwendungen und Diensten völlig freistehen soll, miteinander Vereinbarungen über die Übertragung des Datenvolumens oder -verkehrs als "Spezialdienste" mit bestimmter Dienstqualität oder eigener Kapazität zu schließen. So können innerhalb der begrenzten Übertragungskapazitäten am jeweiligen Breitbandanschluss des Endkunden Spezialdienste in einen Verdrängungswettbewerb mit den übrigen Inhalten, Diensten und Anwendungen des nach dem Best-Effort-Prinzip funktionierenden Internets treten. Damit würde der Marktzutritt für weniger finanzstarke Anbieter erschwert werden, einhergehend mit Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner Unternehmen oder regional agierender Anbieter. Da in Breitbandnetzen mit technologisch begrenzten Übertragungsraten die Bevorzugung bestimmter Dienste womöglich auf Kosten anderer Dienste geht, stellt sich die von der Kommission vorab zu klärende Frage, wie man den gleichzeitigen Netzausbau des offenen Internets und der Transportkapazitäten für bestimmte Qualitätsklassen bzw. Spezialdienste sicherstellen kann, um die schrittweise Verdrängung des offenen Internets durch neue, möglicherweise teure Dienste zu verhindern. [Die pauschale Vorgabe, dass die allgemeine Qualität von Internetzugangsdiensten nicht in wiederholter oder ständiger Weise beeinträchtigt werden darf, ist daher nicht geeignet, die von der Unterscheidung zwischen Spezialdiensten und Best-Effort-Internet ausgehenden Gefahren für das offene Internet auszuräumen.] Insbesondere vor dem Hintergrund der zum Teil unzureichenden TK-Netze in Verbindung mit ambitionierten Breitbandzielen gewinnen solche Fragen eine große Bedeutung.



Drucksache 212/13

... Die vorgeschlagene Verordnung hat den gleichen Anwendungsbereich wie die für nichtig erklärte Verordnung. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission alle zwei Jahre Daten und Informationen über Investitionsvorhaben mitteilen, die Erzeugung, Lagerung/Speicherung und Transport von Erdöl, Erdgas, Elektrizität (einschließlich Elektrizität aus erneuerbaren Quellen),



Drucksache 87/13

... (c) das Einführen, Ausführen, Transportieren, Annehmen oder Sichverschaffen von falschem oder verfälschtem Geld in Kenntnis der Fälschung und in der Absicht, es in Umlauf zu bringen;



Drucksache 32/13

... 4. durch Lagerung und Transport, soweit sie in seiner Verantwortung erfolgen, die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen des Messgeräts nicht beeinträchtigt wird.



Drucksache 445/13 (Beschluss)

... Gleichstellung der zulässigen Gesamtlängen von Zugmaschinenzügen mit Lkw-Zügen, welche die Ladelängenbegrenzung einhalten. Die verwendbaren Fahrzeugarten und die Zusammenstellung von Zugmaschinenzügen in Verbindung mit den Vorschriften über die zulässigen Längen von Einzelfahrzeugen in § 32 Absatz 3 und den Vorschriften über das Mitführen von Anhängern in § 32a ergeben auch nach der Änderung noch geringere mögliche Ladelängen als bei Lkw-Zügen mit Gesamtlänge 18,00m. Dies benachteiligt insbesondere die land- oder forstwirtschaftlichen Transporte und schafft dort zusätzliches Verkehrsaufkommen.



Drucksache 110/13

... Die Datenbank beinhaltet sämtliche Unfälle auf deutschen See- und Binnenwasserstraßen und umfasst damit erstmalig auch Unfälle von Sportfahrzeugen untereinander und von Sportfahrzeugen mit solchen der Güterschifffahrt. Da die Datenbank Unfälle aus dem See- und Binnenbereich abdecken soll, ist eine Verankerung der Ermächtigungsgrundlage im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Länder und Gemeinden

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Errichtung

§ 4
Datenerhebung

§ 5
Datenspeicherung und Datennutzung

§ 6
Datenübermittlung

§ 7
Löschung

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Zustimmungsbedürftigkeit

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Länder und Gemeinden

VI. Weitere Kosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2464: Schiffsunfalldatenbankgesetz (SchUnfDatG) (BMVBS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 581/1/13

... 3. Der Bundesrat begrüßt die Regelung, dass die Beweislast für das Nichtvorliegen der Abfalleigenschaft bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Gebrauchsgütern künftig bei dem für den Transport Verantwortlichen liegen soll.



Drucksache 778/1/13

... 3. Aus Sicht des Bundesrates stellt sich die Frage nach dem Nutzen der zu liefernden Daten. So lässt sich aus den Containerstatusmeldungen der Warenursprung nicht sicher ableiten, da nicht jede Ware auch am Warenursprung in einen Container geladen wird. Dies geschieht oftmals an zentralen Packstationen. Insbesondere bei Sammelcontainern, die auf dem Transportweg der verschiedenen Waren konsolidiert werden, kommt es zu einer Vermischung der unterschiedlichen Waren. Da bisher nicht für alle einzelnen Ereignisse in der Transportkette Containerstatusmeldungen gesammelt werden, würde die Umsetzung des Vorschlags zu einer Erhöhung des Dokumentationsaufwands führen. Dies würde komplexe DV-Lösungen nach sich ziehen, die nicht kurzfristig zu realisieren wären, was die Erfahrungen rund um den neuen Zollkodex bereits gezeigt haben.



Drucksache 266/13 (Beschluss)

... In den letzten Jahrzehnten ist das Bewusstsein dafür gewachsen, dass Doping im Sport ein ernsthaftes Problem ist, dem nachdrücklich entgegengetreten werden muss. Dies ist einerseits Aufgabe des Sports, insbesondere der Verbände, die den organisierten Sport tragen. Andererseits ist aber auch der Staat gefordert, besonders dort, wo die Möglichkeiten der Verbände für eine effektive Bekämpfung nicht ausreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 683/13

... (g) "Sportfahrzeug" ein für Sport- oder Erholungszwecke bestimmtes Schiff, das kein Fahrgastschiff ist;

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Drucksache 683/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Klassifizierung der Wasserstraßen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 3
Verpflichtung zur Mitführung eines Zeugnisses

Artikel 4
Zusätzliche Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 5
Zusätzliche oder eingeschränkte technische Vorschriften für bestimmte Zonen

Artikel 6
Abweichungen

Artikel 7
Erteilung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 8
Zuständige Behörden

Artikel 9
Durchführung technischer Untersuchungen

Artikel 10
Gültigkeitsdauer der Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 11
Ersetzung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 12
Erneuerung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 13
Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 14
Erteilung neuer Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 15
Ablehnung der Ausstellung oder Erneuerung und Entziehung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 16
Zusätzliche Untersuchungen

Artikel 17
Einheitliche europäische Schiffsnummer

Artikel 18
Gleichwertigkeit und Abweichungen

Artikel 19
Anerkennung von Schiffszeugnissen aus Drittländern

Artikel 20
Fortgeltung der Richtlinie 2009/100/EG

Artikel 21
Übergangsbestimmungen für die Verwendung von Dokumenten

Artikel 22
Anpassung der Anhänge

Artikel 23
Befristete Vorschriften

Artikel 24
Befugnisübertragung

Artikel 25
Ausschussverfahren

Artikel 26
Sanktionen

Artikel 27
Umsetzung

Artikel 28
Aufhebung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten

VERZEICHNIS der Anhänge


 
 
 


Drucksache 190/13 (Beschluss)

... Der Rettungsdienst, der insbesondere die Notfallrettung, aber auch den qualifizierten Krankentransport umfasst, hat sich in Deutschland als eigenständiger medizinischer - vorklinischer - Leistungsbereich entwickelt. Ihn weiterhin unter den Bereich "Fahrkosten" (§ 60) des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (



Drucksache 556/13 (Beschluss)

... Aus dem Ganztagsschulprogramm sollen die Kosten für die notwendigen Baumaßnahmen für Funktionsräume (Küchen, Mensen, Sport- und Fachräume, Aufenthaltsräume usw.) und Einrichtungen getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 324/1/13

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass zukünftig Transporte von radioaktiven Abfällen, insbesondere solchen aus der Wiederaufbereitung, in das Transportbehälterlager Gorleben auszuschließen sind. Die noch aus dem Ausland zurückzuführenden radioaktiven Abfälle sollen in anderen sicherheitstechnisch geeigneten Zwischenlagern untergebracht werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemäß der Verständigung vom 9. April 2013 noch vor dem Gesetzesbeschluss hierzu ein tragfähiges Umsetzungskonzept vorzulegen.



Drucksache 141/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Auffassung der Kommission, Sozialinvestitionen als notwendige Förderung von Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen mit langfristigen Auswirkungen zu verstehen. Dieser präventive Ansatz sollte vor allem auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten sein und Kinder und Jugendliche auf ihrem Lebensweg begleiten. Entscheidend ist daher, dass die präventive Sozialpolitik zum frühestmöglichen Zeitpunkt ansetzt und unter anderem eine verlässliche Kinderbetreuung, frühkindliche Erziehung, Bildung sowie attraktive Breitensportangebote umfasst.



Drucksache 23/13

... Dichtheits- und Funktionsprüfung der Ausrüstungsteile nach den Gebührennummern 222.3, 223.3 und 224 bei Behältern zum Transport von Gasen (Klasse 2).



Drucksache 516/13

... 6. ATM-Forschungsprogramm für den einheitlichen europäischen Luftraum. Siehe http://ec.europa.eu/transport/modes/air/sesar/.



Drucksache 286/1/13

... 7. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, welche außerhalb von Großraum- oder Schwertransporten oder Arbeitsmaschinen, die in der Richtlinie vorgeschriebenen Maße und Gewichte beim Transport teilbarer Ladung überschreiten, sind prädestiniert für Mittel- und Langstreckenverkehre, die auch nach Ansicht der EU vornehmlich im Schienenverkehr und Kombinierten Verkehr ausgeführt werden sollten. Die geplante Erlaubnis begünstigt Straßentransporte einseitig und ermöglicht Wettbewerbsverzerrungen im Transportwesen des gemeinsamen EU-Markts (nationale Binnenverkehre, grenzüberschreitende EU-Verkehre, Kabotageverkehre, Verkehre mit Drittstaaten). Die vorgesehene Erlaubnis würde den Straßenverkehr begünstigen und die Verlagerungspotenziale schmälern. Dies steht der Zielsetzung des Weißbuches "Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem" von 2011 entgegen. Eine Studie des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung belegt, dass es zu einer Verlagerung von bis zu 35 Prozent im Einzelwagenverkehr und 13 Prozent im Kombinierten Verkehr kommen kann.



Drucksache 308/13

... -Ausstoß vermieden. Die Verordnung bildet nach ihrem Inkrafttreten die Grundlage für eine sichere, zügige und reibungslose Abwicklung des Ferienreiseverkehrs in den Hauptreisezeiten (Managementregel 3; Indikatoren 2, 13). Die Freigabe nicht mehr benötigter Verbotsstrecken fördert den ungehinderten Gütertransport (Indikator 11a).



Drucksache 58/13

... In Umsetzung der Vereinbarungen des Wassenaar Arrangements wurde insbesondere auch die Nummer 0006b geändert. Diese erfasst nunmehr auch Bestandteile für in dieser Nummer genannte Landfahrzeuge. Daneben wurde auch die Anmerkung 3 neu gefasst. Danach erfasst Nummer 0006 neben zivilen Sonderschutzlimousinen und Werttransportern insbesondere keine zivilen Geländewagen und Sport Utility Vehicles mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 4.500 Kilogramm.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Einhundertzehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:

Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung:

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2288: Einhundertzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 479/13

... Bei bestimmten Arten des Schmuggels, z.B. wenn illegaler Tabak in rechtmäßiger Fracht oder in Pkws oder Fahrzeugen für den gewerblichen Transport versteckt wird, wird die Kontrolle auch durch den Mangel an angemessener Kontrollausrüstung wie Scannern und Spürhunden erschwert. Nicht alle Mitgliedstaaten verfügen über die für einen Schutz ihrer Außengrenzen erforderliche Ausrüstung. Auch der Grad der Sensibilisierung sowie das Niveau und die Qualität der Ausbildung der Beamten können beeinflussen, wie wirksam ein Mitgliedstaat den Schmuggel bekämpft.



Drucksache 368/13

... - Bei den Energieresiduen werden Abfälle (ohne monetären Wert), Verluste bei Förderung/Abbau, Verteilung/Transport, Umwandlung/Umformung und Lagerung sowie Saldierungspositionen unterschieden, um die Aufkommens- und Verwendungstabellen auszugleichen.



Drucksache 175/13

... g) der bauliche und technische Zustand der Produktions-, Lagerungs-, Behandlungsund Transporteinrichtungen sowie der Hygienezustand und die Wartung,



Drucksache 665/1/13

... liegt generell ein regelmäßiges und gewöhnliches Sammeln oder Befördern vor. Bei wirtschaftlichen Unternehmen kommt es hingegen auf Umfang und Häufigkeit der abfallbezogenen Tätigkeit an. Dabei verbieten sich zwar in Anbetracht des europarechtlichen Hintergrundes verordnungsrechtliche Regelungen, welche die Anzeigepflicht an die Abfallmenge je Transportvorgang knüpfen. Jedoch kann die pro Kalenderjahr von einem Unternehmen gesammelte oder beförderte Gesamtabfallmenge ein Indiz dafür sein, ob das Sammeln oder Befördern von Abfällen eine gewöhnliche und regelmäßige Tätigkeit des Unternehmens darstellt.



Drucksache 682/13

... A. Bei einer "schweren Marktstörung” auf dem Binnenschifffahrtsmarkt im Sinne von Artikel 7 der Richtlinie 96/75/EG kann die Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaats geeignete Maßnahmen treffen, insbesondere zur Verhinderung eines erneuten Anstiegs der verfügbaren Transportkapazität auf dem betreffenden Markt.



Drucksache 199/1/13

... 28. Im Rahmen des Artikels 1 Absatz 5 ist für die Frage, ob Fluggästen gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen bei großen Verspätungen ein Ausgleichsanspruch zusteht, auf den Endzielort und nicht auf den Abflugort abzustellen. Danach müsste eine Fluggesellschaft, die ihre Passagiere am Endziel verspätet aussteigen lässt, eine Ausgleichszahlung auch dann vornehmen, wenn die Fluggäste von einem anderen vertraglich eingebundenen Luftfahrtunternehmen bereits mit Verspätung zum Umsteigepunkt transportiert wurden. Dies könnte die praktische Durchführung so genannter Interline-Abkommen zwischen Luftfahrtunternehmen gefährden, weil diese grundsätzlich bestrebt sind, das Risiko der Einbringbarkeit etwaiger Regressforderungen gegen einen Vertragspartner zu vermeiden. Ob allerdings die Regelung des Artikels 1 Absatz 5 in solchen Fällen Anwendung findet, ist angesichts der weiteren Regelung des Artikels 1 Absatz 6, wonach der Fluggast bei einem verpassten Anschlussflug einen Ausgleichsanspruch gegen das Luftfahrtunternehmen des Zubringerfluges haben soll, nicht klar festgelegt.



Drucksache 182/13

... 1. Personen einschließlich ihres Hilfspersonals, die unter Beibehaltung ihres gewöhnlichen Wohnsitzes im Ausland in Vorträgen oder in Darbietungen von besonderem wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert oder bei Darbietungen sportlichen Charakters im Inland tätig werden, wenn die Dauer der Tätigkeit drei Monate innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten nicht übersteigt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften

§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

§ 3
Führungskräfte

§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für

§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

§ 6
Ausbildungsberufe

§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung

§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche

§ 12
Aupair-Beschäftigungen

§ 13
Hausangestellte von Entsandten

§ 14
Sonstige Beschäftigungen

§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16
Geschäftsreisende

§ 17
Betriebliche Weiterbildung

§ 18
Journalistinnen und Journalisten

§ 19
Werklieferungsverträge

§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

§ 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22
Besondere Berufsgruppen

§ 23
Internationale Sportveranstaltungen

§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

§ 25
Kultur und Unterhaltung

§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

§ 27
Grenzgängerbeschäftigung

§ 28
Deutsche Volkszugehörige

Teil 6
Sonstiges

§ 29
Internationale Abkommen

§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

§ 35
Beschränkung der Zustimmung

§ 36
Reichweite der Zustimmung

§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

§ 38
Härtefallregelung

Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung

§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12d
Haushaltshilfen

§ 12f
Schaustel lergehilfen

§ 12g
Fertighausmonteure

§ 12h
Werkverträge

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und Lösung

II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften

Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 183/13

... (j) das unbefugte Lesen, Kopieren, Ändern oder Löschen von personenbezogenen Daten während der Übermittlung von personenbezogenen Daten an das oder aus dem Zentralregister oder während des Transports von Datenträgern zu verhindern, insbesondere durch geeignete Verschlüsselungstechniken (Übertragungskontrolle);



Drucksache 307/13

... ) ist es verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder diese enthalten, in nicht geringer Menge zu besitzen, wenn diese bei Menschen für das Doping im Sport eingesetzt werden sollen. Die Durchsetzung dieser Regelung erfordert eine laufende Anpassung der betroffenen Stoffe und der dazugehörigen Grenzwerte für die nicht geringe Menge an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Mit dieser Verordnung wird die erforderliche Anpassung durch Änderungen im Anhang des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)

Anlage

I. Anabole Stoffe

1. Anabol-androgene Steroide

a Exogene anabol-androgene Steroide

b Endogene anabol-androgene Steroide

2. Andere anabole Stoffe

II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe

1. Erythropoese stimulierende Stoffe

2. Choriongonadotropin CG und Luteinisierendes Hormon LH

3. Corticotropine

4. Wachstumshormon, Releasingfaktoren, Releasingpeptide und Wachstumsfaktoren

III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

1. Aromatasehemmer

2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs

3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe

4. Myostatinfunktionen

5. Stoffwechsel-Modulatoren

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt

II. Alternativen

III. Nachhaltigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2539: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Feststellung der nicht geringen Menge

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 581/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die Regelung, dass die Beweislast für das Nichtvorliegen der Abfalleigenschaft bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Gebrauchsgütern künftig bei dem für den Transport Verantwortlichen liegen soll.



Drucksache 38/13

... (g) besondere Bestimmungen für Inspektionen auf See und im Hafen, Transport- und Marktkontrollen."



Drucksache 728/1/13

... c) geeignete Hilfsmittel zur fachgerechten Lagerung und zum Transport von unterschiedlichen Patientengruppen unter Beachtung der Patienten- und Eigenschonung einzusetzen



Drucksache 318/13

... Bereits nach geltendem Recht müssen Ferkel grundsätzlich ein Körpergewicht von 5 kg aufweisen, wenn sie von der Sau abgesetzt werden und in die Aufzuchtphase gehen; das Körpergewicht ist ein wichtiges Maß für die körperliche Entwicklung und damit für die Fitness der Ferkel. Bei einem zu geringen Entwicklungsstand sind die Ferkel gegenüber den Belastungen der Umstallung, dem Sozialstress durch Neugruppierungen und dem Transportstress bei einer Aufzucht in einem anderen Betrieb weniger widerstandsfähig.



Drucksache 687/13

... Von spektakulären Fällen (Monatslohn von 174 Euro, Stundenlöhne zwischen 3 und 5,50 Euro, Verweigerung der Lohnzahlung, Abzug unverhältnismäßig hoher Beträge für die Zurverfügungstellung von zum Teil menschenunwürdigen Unterkünften und Transport) abgesehen, verdienen Werkvertragsbeschäftigte ausweislich genannter Betriebsrätebefragung bis zu 10 Euro, durchschnittlich 5,84 Euro weniger als Stammbeschäftigte.



Drucksache 59/13

... Eine weitere unlautere Praxis, die Aufmerksamkeit verdient, ist die missbräuchliche Anwendung so genannter "Rückwärtsmargen". Diese Praxis ist Bestandteil vieler moderner Einzelhandelsgeschäftsmodelle und besteht darin, dass der Ankauf von Waren mit zusätzlichen Dienstleistungen gekoppelt wird, die der Einzelhändler dem Lieferanten gegen ein Entgelt anbietet (z.B. Werbe- und Transportentgelte, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Regalflächen usw.). Zumeist sind derartige Praktiken legitim. In bestimmten Fällen können sie jedoch unverhältnismäßig und unbillig sein: In einigen Rechtsordnungen in der EU (z.B. in Frankreich) haben die Gerichte entschieden, dass die Erhebung von Listungsgeldern nur dann als gerechtfertigt zu betrachten ist, wenn sie für tatsächliche Dienstleistungen berechnet werden, verhältnismäßig sind und in transparenter Weise in Rechnung gestellt werden.



Drucksache 804/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) in der technischen Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020") einen Vertreter des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (MR Dr. Norbert Lurz).



Drucksache 807/13 (Beschluss)

... 19. Im Hinblick auf die in der Mitteilung angesprochene verstärkte Unterstützung durch die EU bei Erfahrungsaustausch, der Präsentation vorbildlicher Verfahren und der Förderung der Zusammenarbeit ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Kommission vor Ausweitung ihrer Aktivitäten, wie z.B. beim "European Local Transport Information System" (ELTIS) und "Urban Act" (URBACT), zunächst eine kritische Evaluierung vornehmen sollte.



Drucksache 800/1/13

... Rheinland-Pfalz Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (Staatsminister Roger Lewentz).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/1/13




II. Rat Justiz und Inneres einschl. Katastrophenschutz


 
 
 


Drucksache 730/13 (Beschluss)

... 2. Er hält es nicht für angezeigt, dass die Union ihre Bemühungen zur Entwicklung einer gesamteuropäischen Vision für ein Kohlendioxidtransportnetz fortsetzt und insoweit die ersten grenzüberschreitenden Projekte ermittelt. Er verweist insoweit auf Ziffer 22 seiner Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG - BR-Drucksache 653/11(B) - und bekräftigt, dass zwar ein Bedarf an CO2-Infrastruktur in der Phase der Technologieerprobung an regionalen CO2-Netzen für konkrete Projekte entstehen kann, sofern diese in einem Mitgliedstaat zugelassen sind bzw. werden; die Schaffung einer europaweiten CO2-Infrastruktur wird aber abgelehnt.



Drucksache 120/1/13

... Dieses gilt umso mehr, weil viele große Paketdienste mittlerweile Pakete bis zu einem Gewicht von 30 bis 40 Kilogramm transportieren. Die für die ursprünglich unter staatlicher Kontrolle stehenden Universaldienstleistungen gedachten Ausnahmen bis 20 Kilogramm sind schon deswegen nicht mehr sachgerecht. Bei Überschreiten der Gewichtsgrenze von 20 Kilogramm wird von Gerichten ein Nachwiegen der diesbezüglichen Pakete verlangt, was zu einem nicht nachvollziehbaren Aufwand bei den Arbeitsschutzbehörden führt.



Drucksache 17/13

... Der Zwischenfall im Oktober 2010 (mit Luftfracht aus dem Jemen) zeigte Mängel bei den Sicherheitsstandards und den Sicherheitsverfahren für den Luftfrachtverkehr sowohl in der EU als auch weltweit auf. Bei der darauf folgenden Debatte wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, die Sicherheitsverfahren und -anforderungen in Bezug auf alle Transportarten im weiteren Sinne zu überarbeiten. Grundlegende Herausforderungen müssen bewältigt werden, und dies ist nicht allein auf der Ebene der Mitgliedstaaten möglich, sondern erfordert Maßnahmen der EU, um die auf nationaler Ebene geleisteten Anstrengungen zu ergänzen und zu unterstützen.



Drucksache 325/13

... b) den innerbetrieblichen Transport,



Drucksache 147/13

... "3. die Anforderungen an die Besetzung von Seeschiffen einschließlich Traditionsschiffen und Sportfahrzeugen, die die Bundesflagge führen, die Verpflichtungen des Reeders und des Kapitäns für die Durchsetzung einer sicheren Schiffsbesetzung, die Erteilung und die Gültigkeit von Schiffsbesatzungszeugnissen für Kauffahrteischiffe sowie die Überwachung der Einhaltung der Schiffsbesatzungsvorschriften durch die zuständige Stelle;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/13




Unterabschnitt 2
Gebühren, Zurverfügungstellen und Verkünden von Rechtsvorschriften.

§ 4
Reeder

Unterabschnitt 2
Gebühren, Zurverfügungstellen und Verkünden von Rechtsvorschriften.

§ 149
Gebühren

§ 150
Zurverfügungstellen von Gesetzen und Rechtsverordnungen

§ 154
Anwendung der Vorschriften über die Hafenstaatkontrolle


 
 
 


Drucksache 814/1/13

... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich außerdem dafür einzusetzen, dass keine Ausnahme für Klone der genannten Tierarten, die zur Erhaltung seltener Rassen oder gefährdeter Arten oder für Sport- und Kulturereignisse gezüchtet werden, gemacht wird. Auch wenn es nicht ihr primärer Verwendungszweck ist, werden die für solche Zwecke gezüchteten Tiere schlussendlich als Lebens- oder Futtermittel verwertet. Die Tierschutzproblematik ist identisch zu den primär landwirtschaftlich genutzten Tieren und kann nicht durch ausschließlich wirtschaftliche Vorteile gerechtfertigt werden. Die Erhaltung seltener Rassen kann auch anderweitig, z.B. durch Kryokonservierung von Samen und Eizellen, sichergestellt werden.



Drucksache 199/13 (Beschluss)

... 19. Im Rahmen des Artikels 1 Absatz 5 ist für die Frage, ob Fluggästen gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen bei großen Verspätungen ein Ausgleichsanspruch zusteht, auf den Endzielort und nicht auf den Abflugort abzustellen. Danach müsste eine Fluggesellschaft, die ihre Passagiere am Endziel verspätet aussteigen lässt, eine Ausgleichszahlung auch dann vornehmen, wenn die Fluggäste von einem anderen vertraglich eingebundenen Luftfahrtunternehmen bereits mit Verspätung zum Umsteigepunkt transportiert wurden. Dies könnte die praktische Durchführung so genannter Interline-Abkommen zwischen Luftfahrtunternehmen gefährden, weil diese grundsätzlich bestrebt sind, das Risiko der Einbringbarkeit etwaiger Regressforderungen gegen einen Vertragspartner zu vermeiden. Ob allerdings die Regelung des Artikels 1 Absatz 5 in solchen Fällen Anwendung findet, ist angesichts der weiteren Regelung des Artikels 1 Absatz 6, wonach der Fluggast bei einem verpassten Anschlussflug einen Ausgleichsanspruch gegen das Luftfahrtunternehmen des Zubringerfluges haben soll, nicht klar festgelegt.



Drucksache 326/13

... § 9 Transportzeiten



Drucksache 22/13

Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms "ERASMUS für ALLE" für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport - COM(2011) 788 final; Ratsdok. 17188/11



Drucksache 321/13

... b) Ihr Mitbewohner kommt aus dem Vereinigten Königreich und schreibt seine Abschlussarbeit über Werke portugiesischer Regisseure. Er kann problemlos auf Material portugiesischer Anbieter audiovisueller Inhalte zugreifen. Die beiden Studenten sehen sich häufig zusammen Sportübertragungen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 814/13 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich außerdem dafür einzusetzen, dass keine Ausnahme für Klone der genannten Tierarten, die zur Erhaltung seltener Rassen oder gefährdeter Arten oder für Sport- und Kulturereignisse gezüchtet werden, gemacht wird. Auch wenn es nicht ihr primärer Verwendungszweck ist, werden die für solche Zwecke gezüchteten Tiere schlussendlich als Lebens- oder Futtermittel verwertet. Die Tierschutzproblematik ist identisch zu den primär landwirtschaftlich genutzten Tieren und kann nicht durch ausschließlich wirtschaftliche Vorteile gerechtfertigt werden. Die Erhaltung seltener Rassen kann auch anderweitig, z.B. durch Kryokonservierung von Samen und Eizellen, sichergestellt werden.



Drucksache 688/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung über die hohe Bedeutung von körperlicher Betätigung und Bewegung in allen Altersgruppen zur Verringerung gesundheitlicher Risiken. Artikel 165 AEUV stellt im Hinblick auf die "Förderung der europäischen Dimension des Sports" jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage für den Vorschlag dar. Körperliche Aktivität und Bewegung haben in ihrer gesundheitsfördernden Wirkung weit über den Sport hinausreichende Bezüge, was sich auch in den im Anhang vorgeschlagenen Indikatoren widerspiegelt. Die hierüber im Schwerpunkt ins Auge gefassten Zielgruppen sind demnach nicht im organisierten Sport zu finden und wohl auch nicht dafür zu begeistern. Zudem sind in einem Großteil der Mitgliedstaaten und vor allem auch in Deutschland der staatliche Einfluss und die Beteiligungsmöglichkeiten im organisierten Sport zur Implementierung von Aktionsplänen und Programmen nur begrenzt gegeben.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.