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0724/05
0917/05
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0361/05B
0817/05
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0097/05
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0703/05
0331/05B
0654/05
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0237/05
0008/05
0399/05
0910/05
0809/05
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0293/05B
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0247/05B
0095/05
0202/1/05
0824/05
0361/05
0607/05
0764/05
0269/04
0566/1/04
0569/04
0980/04
0753/04B
0802/1/04
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0666/04B
0952/04
0727/1/04
0681/04
0919/04
0413/04B
0566/04B
0551/04B
0683/3/04
0166/04
0596/04
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0336/04
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0983/04
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0417/04B
0802/04B
0331/04B
0903/04
0985/04
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0890/1/04
0304/04B
0782/04
0891/04
0889/2/04
0280/04
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0280/1/04
0688/1/04
0919/2/04
0280/04B
0184/04
1009/04
0450/04
0688/04B
0681/04B
0571/04
0734/04
0681/1/04
0429/04
0380/04
0128/04B
0904/04
0705/04B
0939/04
0301/04
0525/04B
0688/04
0269/2/04
0891/1/04
0664/04
0890/04B
0891/04B
0995/04
0105/04
0707/4/04
0955/04
0525/1/04
0940/04B
0664/04B
0429/04B
0889/1/04
1011/04
0808/04
0940/04
0985/1/04
0889/04B
0709/04
0417/1/04
0613/04
0441/04
0707/2/04
0707/04
0667/04
0889/04
0591/04
0915/04
0184/04B
0021/04B
0269/04B
0847/03
0244/03
0049/03
0490/03B
0450/03
0595/03
0504/03
0325/03B
0661/03B
0831/03
0485/1/03
0715/03
0595/2/03
0762/03
0595/03B
0485/03B
Drucksache 49/20

... Auch wirtschaftlich sind die Folgen der BGH-Entscheidung beträchtlich: Anhängerhalter sind seitdem im Innenverhältnis vermehrt einer Haftung gegenüber dem Zugfahrzeughalter ausgesetzt. Daher sind die Versicherungsprämien für Anhängerhalter deutlich gestiegen, was für Transportunternehmen und auf die Anhängervermietung spezialisierte Unternehmen zu einer erheblichen Steigerung der Betriebskosten geführt hat. Dass die Prämien für Zugfahrzeughalter im Gegenzug sinken, ist bisher nicht festzustellen. Zudem werden seitdem schon von dem Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeughalters regulierte Schadensfälle wieder aufgegriffen und der Gesamtschuldnerausgleich mit dem Haftpflichtversicherer des Anhängerhalters nach dem vom BGH neu gesetzten Maßstab durchgeführt, soweit die Ansprüche nicht bereits verjährt sind (Lemcke, r+s 2011, 373, 375). Betroffen sind davon nicht nur gewerbliche Halter von Anhängern, sondern auch private Halter kleiner Anhänger und Wohnwagen sowie - mittelbar - die Anhängerhersteller (Lemcke, r+s 2011, 373, 375). Hinzu kommen erhebliche Schwierigkeiten bei der Regulierung von Schadensfällen mit Anhängern ausländischer Halter, die in ihrem Heimatland keiner Versicherungspflicht unterworfen sind und für welche sich die Versicherer einem Innenausgleich nach den Vorgaben des BGH verweigern.



Drucksache 15/20

... Die gewählten Spezifikationen für die Infrarotkennzeichnung entsprechen denen der bekannten Spezifikationen der Finnish Transport Safety Agengy (TRAFI) und den dortigen "IR requirements for LED lights - Low intensity obstruction lights". Für diesen Standard sind Produkte bereits am Markt verfügbar, weswegen die unmittelbare Notwendigkeit von Neuentwicklungen nicht gegeben ist. Aufgrund der erstmaligen Anwendung von Infrarotkennzeichnungen in Deutschland fehlt es jedoch an der notwendigen Zertifizierung durch die anerkannte Stelle, der Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (Koblenz). Die Kosten für die Muster-Zertifizierung eines Feuers werden durch die FVT mit ca. €1000,-pro vorgelegtem Muster beziffert. Nach bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Feuern für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen wird kurzfristig mit der Vorführung von bis zu 15 Feuern unterschiedlicher Hersteller gerechnet, sodass hieraus gesamtwirtschaftliche Folgen in Höhe von ca. €15.000,- entstehen. Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.



Drucksache 350/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme als Beauftragte des Bundesrates für die Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) eine Vertreterin des LandesBaden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Ministerialrätin Suzan Bacher).



Drucksache 112/20

... (6) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Absatz 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Absatz 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Satz 2 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von insgesamt bis zu zehn Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/20




‚Artikel 7 Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Artikel 8
Änderung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 278/20

... Insbesondere fiele für die Justizverwaltung der Transport der in den Vollzugsanstalten inhaftierten Verurteilten zum gerichtlichen Anhörungstermin weg. Dies führt nicht nur dazu, dass Justizvollzugsbeamte und Gerichtswachtmeister weniger belastet werden, sondern führt zudem zu einem Wegfall des Sicherheitsrisikos, welches mit jedem Transport von Inhaftierten verbunden ist.



Drucksache 295/20

... Die Kommission schlägt heute eine Stärkung des Programms "rescEU" vor, um dauerhafte Kapazitäten zur Bewältigung aller Arten von Notsituationen aufzubauen. Dadurch wird die Fähigkeit der EU ausgebaut, Investitionen in den Bereichen Notfallinfrastruktur, Transportkapazitäten und Soforthilfeteams zu tätigen. Im Rahmen des Programms werden auf EU-Ebene Reserven an wesentlichen Gütern und Ausrüstungen geschaffen, die als Reaktion auf größere Notfälle mobilisiert werden können.



Drucksache 68/20 (Beschluss)

... des FRONTEX-Verwaltungsrates als nationalen Berater im FRONTEX-Verwaltungsrat einen Vertreter des LandesNiedersachsen, Ministerium für Inneres und Sport (KD Reinhard Cichowski).



Drucksache 386/20 (Beschluss)

... es kommen. Allerdings ist das Eigentum nicht schrankenlos gewährt. Inhalt und Schranken des Eigentums werden gesetzlich bestimmt. Der Gesetzgeber hat dabei die Ausgewogenheit zwischen Art und Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung einerseits und den zum Eingriff berechtigenden Tatbestandselementen andererseits zu wahren. In die Güterabwägung sind hier zwingend eine wirksame Tierseuchenbekämpfung und die damit verbundenen Schutzgüter einzubeziehen. Die wirksame Bekämpfung der Ausbreitung einer Tierseuche auf nicht infizierte Tierbestände ist als im öffentlichen Interesse stehend einzustufen; die Ausbreitung einer Tierseuche betrifft nicht nur den einzelnen Tierhalter, sondern stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Es besteht unzweifelhaft ein den Belangen des Einzelnen übergeordnetes Interesse an einer funktionierenden Viehwirtschaft. Der Ausbruch der ASP in Deutschland hätte massive Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe. Es würde zu Beschränkungen beim Verbringen von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen in von Restriktionen betroffenen Gebieten sowie deutschlandweit durch den Wegfall des Exportmarktes kommen. Allein mit dem Export von Schweinefleisch bzw. Schweinefleischerzeugnissen werden in Deutschland jährlich rund 5 Mrd. € erwirtschaftet. Wenn dieser Markt zusammenbrechen würde, entstünde ein volkswirtschaftlicher Schaden in erheblicher Höhe. Hinzu kämen daraus resultierende Folgeschäden. Eine funktionierende Viehwirtschaft sorgt nicht nur in den Tierhaltungsbetrieben, sondern darüber hinaus auch in vor- und nachgelagerten Bereichen, wie z.B. bei Futtermittelherstellern, Transporteuren und Schlacht- und Zerlegebetrieben für Arbeitsplätze, die es zu erhalten gilt.



Drucksache 11/20

... Durch das Gesetz können sich für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen, Staukosten (wie z.B. erhöhte Ausgaben für Gütertransporte, verlorene Arbeitszeit) verringern. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.



Drucksache 375/20

... und es werden keine über die Veröffentlichung hinausgehenden zusätzlichen Aufgaben oder Befugnisse geschaffen. Zudem besteht nach § 1 Abs. 1 OZG künftig ohnehin die Verpflichtung, Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.



Drucksache 314/20 (Beschluss)

... Einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung der notwendigen Netzanbindungskapazitäten kann die 525-kV-Technologie leisten. Sie erlaubt es, über ein einzelnes Kabelsystem die doppelte Leistung im Vergleich zur bisher üblichen 320-kV-Technologie zu transportieren. Ihre Anwendung ist Bestandteil der Offshore-Vereinbarung vom 11. Mai 2020.



Drucksache 375/20 (Beschluss)

... und es werden keine über die Veröffentlichung hinausgehenden zusätzlichen Aufgaben oder Befugnisse geschaffen. Zudem besteht nach § 1 Absatz 1 OZG künftig ohnehin die Verpflichtung, Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.



Drucksache 175/20

... - eine Strukturierung des Darlehensportfolios, die das Konzentrationsrisiko, das Risiko auf Jahressicht und ein übermäßiges Risiko gegenüber einzelnen Mitgliedstaaten begrenzt und gleichzeitig sicherstellt, dass den Mitgliedstaaten mit dem höchsten Bedarf ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden können;



Drucksache 286/20

... /EU möglichst rasch in nationales Recht umzusetzen, um die erstmalig in diesem Kontext aufgegriffenen verbraucherschützenden Maßnahmen, wie beispielsweise die Vorgaben zu einem unabhängigen Vergleichsportal und den Anspruch auf einen Vertrag mit dynamischen Stromtarifen, auf dem Energiemarkt innerstaatlich zu normieren.



Drucksache 280/1/20

... 18. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Kommission, die Tierschutzvorschriften, einschließlich derjenigen für den Transport und die Schlachtung von Tieren, zu überarbeiten, um ein höheres Tierschutzniveau sicherzustellen. Er sieht allerdings mit Sorge, dass die Bewertung und Überarbeitung des Tierschutzrechts erst für das vierte Quartal 2023 geplant ist. Daher bittet er die Bundesregierung, sich - insbesondere im Rahmen der gegenwärtigen EU-Ratspräsidentschaft - für eine zeitnahe Erhöhung der europäischen Tierwohlstandards einzusetzen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.



Drucksache 176/20

... "c) die von den Partnerorganisationen getragenen Verwaltungs-, Vorbereitungs-, Transport- und Lagerkosten zum Pauschalsatz von 5 % der unter Buchstabe a angeführten Kosten oder 5 % des Wertes der gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 8/20

... Durch die konkrete Nennung und damit verbundene Beschränkung des Anwendungsbereichs auf die besonders schützenswerten Körperteile ist gewährleistet, dass die Regelung hinreichend bestimmt und verhältnismäßig ist und eine Abgrenzung zu nicht strafwürdigem Verhalten, insbesondere sozialadäquatem Alltagsverhalten, gelingt. So bleiben beispielsweise Aufnahmen am Strand, auf denen im Hintergrund Personen mit nur teilweise bedecktem Gesäß zu sehen sind, von der Strafbarkeit ausgenommen, da sich der Fotograf nicht unrechtmäßig über den erkennbaren Willen des Opfers, seine besonders schützenswerten Körperregionen dem Anblick Außenstehender zu entziehen, hinweggesetzt hat. Gleiches gilt für Bildaufnahmen bei sportlichen Ereignissen wie beispielsweise dem Eiskunstlauf, in deren Rahmen bei regelkonformer Ausführung die Unterbekleidung sichtbar und somit nicht gegen Anblick geschützt ist.



Drucksache 88/20 (Beschluss)

... Durch den Erdmassenausgleich werden den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern Kapazitäten, wenn nicht sogar gänzlich der Bau von Erdaushubdeponien gespart. Demgegenüber sparen Bauherrinnen und Bauherren Kosten für die Entsorgung des Erdaushubs (Abtransport und Deponierung) und in der Abfallhierarchie wird das oberste Gebot - echte Abfallvermeidung - umgesetzt. Erforderlich wäre lediglich im Planungsstadium eine relativ einfach zu berechnende Anhebung des Niveaus mit Blick auf den zu erwartenden Erdaushub.



Drucksache 242/20

... gewährt wird, ist unzureichend. Kritische Infrastrukturen sind nach der allgemeinen Definition der KRITIS-Strategie der Bundesregierung "Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden". Damit sind nicht nur die Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen erfasst, sondern auch die Sektoren Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur. Kritische Infrastrukturen können also zum Beispiel nicht nur Krankenhäuser, Kernkraftwerke, Flughäfen oder Banken, sondern auch Regierungs-, Verwaltungs- oder Justizbehörden, der Deutsche Bundestag oder Rundfunkeinrichtungen sein. Diese Infrastrukturen sind besonders schutzwürdig, da sie aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung in hohem Maße und gerade in Zeiten einer krisenhaften Zuspitzung wie in einer Pandemie auf informationstechnische Systeme angewiesen sind und unberechtigte Zugriffe auf diese Systeme schwerwiegende Folgen auch für die Allgemeinheit haben können.



Drucksache 94/20

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Weideschlachtung, d.h. die Schlachtung auf dem landwirtschaftlichen Haltungsbetrieb, zunehmendes Interesse bei Landwirten und Verbrauchern erfährt. Dies ist vornehmlich darauf zurückzuführen, dass in vertrauter Umgebung und durch den Verzicht auf den Lebendtiertransport in den Schlachtbetrieb eine besonders tierschonende Schlachtung möglich ist, was sich zudem positiv auf die Fleischqualität auswirken kann.



Drucksache 224/20

... Aus dieser uneinheitlichen Geltung des Feiertagsfahrverbots erwachsen gewichtige Nachteile für die Logistikbranche und das Fahrpersonal. So führt die aktuelle Rechtslage dazu, dass an den nichtbundeseinheitlichen Feiertagen Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen Lkw zwar in den nicht vom jeweiligen Feiertag umfassten Ländern verkehren dürfen, Ziele in übrigen Ländern jedoch nicht angefahren werden können. Hierdurch erforderlich werdende Fahrtunterbrechungen sind nicht immer durch planerische Maßnahmen der Transportunternehmen zu vermeiden und führen zu Mehraufwand, Zeitverzug und vermeidbaren Kosten in der Logistikbranche. Zudem ist die bestehende Regelung mit Einschränkungen für das Fahrpersonal verbunden, da dieses vor dem Übertritt in ein Land mit bestehendem Fahrverbot dazu gezwungen ist, den Ablauf des Feiertages an Raststätten, auf Autohöfen oder in anderen Übernachtungseinrichtungen zu verbringen oder es muss abgeholt und zum Ende des Feiertags wieder zum Fahrzeug gebracht werden.



Drucksache 344/20

... - und hubraumbezogenen Tarifen für Pkw statt der gewichtsbezogenen Steuersätze für Nutzfahrzeuge vorzunehmen, wenn diese theoretisch vor allem der Personenbeförderung dienen könnten und die Steuerbelastung höher ausfällt. Die Regelung führt nicht nur zu einer höheren Besteuerung der betroffenen Fahrzeuge, sondern auch zu unverhältnismäßigem Erfüllungsaufwand sowohl für die Fahrzeughalter als auch die Zollverwaltung und die Zulassungsbehörden. Bei den betroffenen Fahrzeugen handelt es sich schwerpunktmäßig um in Handwerksbetrieben und von größeren Familien genutzte Fahrzeuge, die typischerweise kombiniert für die Personenbeförderung oder den Gütertransport geeignet sind und eingesetzt werden. Durch die stärkere Gewichtung der CO



Drucksache 343/20

... entspricht, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist, und Massenbilanzsysteme für den gesamten Transport und Vertrieb des Biomethans von seiner Herstellung über seine Einspeisung in das Erdgasnetz und seinen Transport im Erdgasnetz bis zu seiner Entnahme aus dem Erdgasnetz verwendet worden sind,".



Drucksache 359/20

... Laut Bundesagentur für Arbeit wurden im März und im April 2020 bundesweit 788.000 Anzeigen auf Kurzarbeit für insgesamt bis zu 10,66 Millionen Personen erfasst. Im Mai 2020 kamen weitere 66.700 Anzeigen für rund 1,06 Millionen Menschen hinzu. Besonders betroffen sind dabei Beschäftigte in Beherbergung und Gastronomie, im Spiel-Wett- und Lotteriewesen und bei Sport-, Kultur- und Erholungsdienstleistern, sowie bei Reiseveranstaltern und in der Luftfahrt. In diesen Branchen wurde jeweils für mehr als drei Viertel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Kurzarbeit angezeigt. Trauriger Spitzenreiter ist dabei die Gastronomie mit einem Anteil von 93 Prozent.



Drucksache 278/20 (Beschluss)

... Insbesondere fiele für die Justizverwaltung der Transport der in den Vollzugsanstalten inhaftierten Verurteilten zum gerichtlichen Anhörungstermin weg. Dies führt nicht nur dazu, dass Justizvollzugsbeamte und Gerichtswachtmeister weniger belastet werden, sondern führt zudem zu einem Wegfall des Sicherheitsrisikos, welches mit jedem Transport von Inhaftierten verbunden ist.



Drucksache 51/20 (Beschluss)

... ‚d) In Absatz 4 Nummer 4 sind die Wörter " ‚ sofern dies zu einer Erhöhung der transportierbaren Wärmemenge um mindestens 50 Prozent im betreffenden Trassenabschnitt führt" zu streichen.‘



Drucksache 9/20

... über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität. Der Schwerpunkt der Regelungen, die die Umsetzung bestimmter Verpflichtungen beim Transport von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zum Gegenstand haben, rechtfertigt die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamts.



Drucksache 164/20

... Datenschutz und Datensicherheit haben bei dem Aufbau und dem Ausbau der Telematikinfrastruktur von Beginn an eine herausragende Rolle gespielt. Dies gilt auch für die fortlaufende Weiterentwicklung aufgrund des technischen Fortschritts. Versicherte müssen darauf vertrauen können, dass nur ausdrücklich Befugte Zugriff auf ihre sensiblen Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen, Medikationen oder Behandlungsberichte haben. Umgekehrt haben auch die Leistungserbringer, wie zum Beispiel die Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Apothekerinnen und Apotheker, ein besonderes Interesse am Schutz der innerhalb der Telematikinfrastruktur transportierten Daten. Denn sie unterliegen als Berufsgeheimnisträger besonders strengen Regelungen.



Drucksache 37/20

... Breiter angelegte, interaktive und kreative Formen der Beteiligung wie Sportveranstaltungen oder Festivals könnten insbesondere dazu beitragen, junge Menschen anzuziehen. Ebenso könnten "Hackathons" zu spezifischen Konferenzthemen organisiert werden, um innovative Ideen anzuregen; auch andere Initiativen können dazu beitragen, dass Menschen sich so beteiligen, wie es ihnen beliebt. Wichtig ist auch, die ältere Generation zu erreichen, weshalb dafür gesorgt sein muss, dass auch traditionelle Formen der Teilhabe angeboten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/20




1. EIN NEUER Impuls für die Europäische Demokratie - die ZEIT IST REIF

2. OFFENE Diskussion über Fragen, die den BÜRGERINNEN und BÜRGERN AM HERZEN LIEGEN

2.1 eine Union, die MEHR ERREICHEN WILL

2.2 Institutionelle Fragen

3. Schaffung des richtigen RAUMS für die MITSPRACHE der Europäischen BÜRGERINNEN und Bürger

3.1 ERFAHRUNGEN Nutzen

3.2 NÄCHSTE Ebene der BÜRGERDIALOGE - neue Formen der Beteiligung

4. öffentliche Wirkung

5. Weiterverfolgung der ANREGUNGEN der BÜRGERINNEN und Bürger

6. Zeitplan

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 452/20 (Beschluss)

... Über eine internationale "Road Map" für Wasserstoff können vorhandene und künftige Lieferketten analysiert und abgestimmt werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich auf europäischer Ebene für eine solche "Road Map" einzusetzen. Dabei sollten bereits heute Nachhaltigkeitskriterien für die gesamte Lieferkette festgelegt werden. Insbesondere bei allen Produktions- und Transportaktivitäten müssen internationale Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden. Denkbar ist auch, dass mit Wasserstoff in Partnerländern Vorprodukte erzeugt werden, die über vorhandene Distributionswege zu Raffinerien in Deutschland gelangen und dort zum marktfähigen Kraftstoff verarbeitet werden. So entstehen auch in den Partnerländern Wertschöpfungspotenziale.



Drucksache 208/20

... Der Bundesrat benennt gemäß § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 und 2 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt III der Anlage zu § 9 EUZBLG und Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme als Beauftragte des Bundesrates für den Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport (einschließlich audiovisueller Bereich); Bereich: Kultur für die Stellvertretung: eine Vertreterin des LandesMecklenburg-Vorpommern,



Drucksache 246/20

... "4. durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln einschließlich Impfstoffen und Betäubungsmitteln, mit Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung und Produkten zur Desinfektion sowie zur Sicherstellung der Versorgung mit Wirk-, Ausgangs- und Hilfsstoffen, Materialien, Behältnissen und Verpackungsmaterialien, die zur Herstellung und zum Transport der zuvor genannten Produkte erforderlich sind, zu treffen und insbesondere".



Drucksache 68/1/20

... des FRONTEX-Verwaltungsrates als nationalen Berater im FRONTEX-Verwaltungsrat einen Vertreter des Landes Niedersachsen, Ministerium für Inneres und Sport (KD Reinhard Cichowski).



Drucksache 92/20

... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft 2020 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft 2020, an denen ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, bundesweit gewährleistet werden. Die Verordnung entspricht weitgehend den seinerzeit für die Fußball-Weltmeisterschaften 2006, 2010, 2014 und 2018 und die Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 erlassenen Verordnungen, mit denen bereits analoge, auf die Dauer der seinerzeitigen Veranstaltungen befristete Ausnahmeregelungen getroffen worden waren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen

§ 3
Landesvorschriften

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 160/1/20

... Ohne die entsprechende Klarstellung im Verordnungstext und eine Erläuterung in der Verordnungsbegründung bestünde die Gefahr, dass in der Praxis auch Abfälle als gefährlich eingestuft werden, von denen tatsächlich gar keine Infektionsgefahren ausgehen. Dadurch würden wir einen Entsorgungsnotstand durch Überlastung der Sammelsysteme, Transportkapazitäten und der thermischen



Drucksache 286/20 (Beschluss)

... /EU möglichst rasch in nationales Recht umzusetzen, um die erstmalig in diesem Kontext aufgegriffenen verbraucherschützenden Maßnahmen, wie beispielsweise die Vorgaben zu einem unabhängigen Vergleichsportal und den Anspruch auf einen Vertrag mit dynamischen Stromtarifen, auf dem Energiemarkt innerstaatlich zu normieren.



Drucksache 88/1/20

... Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung stellt eine ethische, ökologische und ökonomische Herausforderung dar. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die 19. Legislaturperiode aus dem Jahr 2018 bekennen sich die Regierungsparteien zu dem in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen vereinbarten Ziel, die Lebensmittelverluste bis 2030 zu halbieren. Laut einer Studie der Umweltschutzorganisation World Wide Fund For Nature (WWF) aus dem Jahr 2015 landen über 18 Millionen Tonnen Nahrungsmittel in Deutschland pro Jahr im Abfall; davon wären bereits heute 10 Millionen Tonnen vermeidbar. Die Verluste entstehen entlang der Wertschöpfungskette beginnend bei der Primärproduktion über Verarbeitungsverfahren, Transport, Lagerung und Handel bis zum Endverbraucher. Etwa 2,58 Millionen Tonnen bzw. 14 Prozent der Verluste entstehen auf der Ebene des Groß- und Einzelhandels aufgrund von Verteilungsverlusten. Hiervon wären über 90 Prozent vermeidbar, da der überwiegende Teil der Lebensmittel auf dieser Stufe konsumfertig ist. Gründe für den Verlust werden auf Marketingentscheidungen der Händler und Konsumentenerwartungen an Frische und Verfügbarkeit, an Optik und Textur der Lebensmittel zurückgeführt. Gesundheitliche Risiken, die zu einem Ausschluss der weiteren Verwendung der Ware als Lebensmittel führen, sind in diesem Segment der Wertschöpfungskette als eher nachrangig anzusehen. Betroffen sind überwiegend Frischwaren wie Brot und Backwaren, Obst und Gemüse sowie in geringerem Umfang Fleischwaren und Milchprodukte.



Drucksache 85/20

... Schließlich ergeben sich Sachkosten für den Druck von Bescheiden und Porto in Höhe von einmalig rund 1,8 Millionen Euro für den Bestand und für den Zugang in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro. Diese Kosten ermitteln sich aus einmalig rund 250 Tausend Euro für den Druck von 2,9 Millionen Bescheiden und Portokosten in entsprechender Fallzahl, die sich zu 92 Prozent auf Inlandsporto in Höhe von 0,52 Euro und zu 8 Prozent auf Auslandsporto in Höhe von 0,90 Euro verteilen und auf insgesamt rund 1,55 Millionen Euro summieren. Für die laufenden Kosten wurde eine Portoerhöhung angenommen und eingepreist, sodass von einem etwas höheren laufenden Aufwand ausgegangen wird.



Drucksache 427/1/20

... erfolgen, auch Kontrollen bei Herstellern, Händlern, Transportunternehmern und Produktionsstätten von pharmakologisch wirksamen Stoffen und Tierarzneimitteln, von Apotheken, allen relevanten Akteuren in der Lieferkette und allen anderen von der Untersuchung betroffenen Standorten umfassen. Welche Behörde im Einzelnen welche Amtshandlung durchführt, lässt das Unionsrecht offen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit im Umgang mit den Betroffenen und der Verwaltungspraxis und - ökonomie erscheint es naheliegend, die mehrfache Vornahme gleicher Kontrollen bei demselben Unternehmer durch - zum Beispiel - Lebensmittelüberwachungsbehörde und Tierarzneimittelüberwachungsbehörde dadurch zu vermeiden, dass diese verschiedenen Behörden ihre jeweils bereits vorliegenden Informationen miteinander teilen, soweit dies für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.



Drucksache 33/20

... ). Weiterhin erfolgt die Festlegung eines Verantwortlichen im Hinblick auf die Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Ausrüstungen zum Transport von Schweinen, wenn mit diesen Fahrzeugen ein Betrieb angefahren wurde, der in einem in Teil I-, Teil II- oder Teil III-Gebiet des Anhangs des Durchführungsbeschlusses



Drucksache 348/20

... Sportklinik Hellersen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund, Länder und Gemeinden

b Gesetzliche Krankenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Änderung der Höhe der tagesbezogenen Pauschale nach § 21 Absatz 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 2
Änderungen des Zuschlags nach § 21 Absatz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 3
Inkrafttreten

Anlage
Höhe der tagesbezogenen Pauschale nach § 1 Absatz 1 Nummer 1

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund, Länder und Gemeinden

b Gesetzliche Krankenversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 157/20

... Gemäß Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a der Verordnung entfällt die Pflicht zur Untersuchung von Sumpfbibern auf Trichinellen. Bei Annahme einer Jahresstrecke von 50 000 Sumpfbibern und Verwendung jeden fünften Tierkörpers als Lebensmittel ist von 10 000 entfallenden amtlichen Untersuchungen auszugehen. Legt man weiter einen Zeitaufwand für die Beförderung eines Tierkörpers zur Untersuchungsstelle von 30 Minuten zu Grunde und geht von durchschnittlichen Kosten von 9 Euro für eine Untersuchung aus, so entfallen auf die Einsparungen für den Transport 181 000 Euro. An Untersuchungskosten entfallen 90 000 Euro.



Drucksache 157/1/20

... einschließlich Untersuchungen zur Prüfung des Reinigungs- und Desinfektionserfolgs insbesondere von Arbeitsflächen, Rohrleitungssystemen oder Transportbehältnissen, die mit verzehrfertigen Lebensmitteln nach Artikel 2 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 268/20

... 5. sonstige spezifische Anforderungen, die durch die Schifffahrt vorgegeben werden wie die Längen der Anlegestellen, Anzahl gleichzeitig liegender Schiffe, Gefahrgut transportierende Schiffe.



Drucksache 185/20

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen



Drucksache 88/20

... § 23 Absatz 1 Satz 3 adressiert dabei den Vertrieb von Erzeugnissen. Der Vertrieb ist in Anlehnung an § 3 Absatz 12 und 13 VerpackG zu verstehen als das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Erzeugnissen, unabhängig davon, auf welcher Handelsstufe und mit welcher Vertriebsmethode dies erfolgt. Auch das erstmalige Bereitstellen eines Erzeugnisses im Geltungsbereich des KrWG stellt sich als Inverkehrbringen und damit als Vertreiben dar. Funktional zählt zur Vertriebsphase auch der zum Zwecke des Inverkehrbringens durchgeführte Transport und die Lagerhaltung der Erzeugnisse. Nicht erfasst wird hingegen die vorgelagerte Phase der Herstellung eines Erzeugnisses, denn in der Produktionsphase kann aufgrund von technischen Herstellungsbedingungen der Anfall von Abfall nicht ausgeschlossen werden. Zudem enthält bereits die Verpflichtung des Anlagenbetreibers nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 BlmSchG ein wirkungsvolles Instrument um die Abfallerzeugung in der Produktionsphase zu vermindern.



Drucksache 306/1/20

... Betrachtet man das Vorhaben "eigene Beschaffung durch die Kommission" mit Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität, ergeben sich aus Sicht des Bundesrates durchgreifende Zweifel daran, dass die EU durch den Einsatz eigener Kapazitäten Katastrophen effizienter bekämpfen könnte als die betroffenen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung. In jedem Fall hat es die EU versäumt, einen entsprechenden Nachweis zu führen. Ein allgemeiner und pauschaler Verweis auf die aktuelle Pandemielage reicht keinesfalls aus. Es handelt sich dabei um eine Gesundheitslage und nicht um eine Katastrophenschutzlage. Das bedeutet, dass zur Vorbereitung einer besseren Bewältigungskompetenz im gesundheitsbehördlichen Bereich Änderungen durchgeführt werden müssen (Beschaffung, Prüfung und Lagerung von Schutzausrüstung; Aufstockung von Intensivbetten und Beatmungsgeräten; Schulung des Fachpersonals; Transport von medizinischen Gütern und so weiter): Bei einer Pandemievorsorgeplanung handelt es sich nicht um Katastrophenschutzmaßnahmen, sondern um eine fachgebundene Vorsorgepflicht. Dieser Grundsatz wird unter anderem richtigerweise in Erwägungsgrund 9 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2020 aufgegriffen (Kapitel "Europäische Solidarität und Maßnahmen im Gesundheitswesen"), um besser auf jegliche Arten von Gesundheits- oder Sanitärkrisen auf Unionsebene vorbereitet zu sein und diese besser gemeinsam koordinieren zu können.



Drucksache 255/20

... Im Voraus gezahlte Beträge für stornierte Transport- und Reiseleistungen werden nicht immer direkt erstattet. Es kann vorkommen, dass Verbraucher Stornogebühren für touristische Dienstleistungen zahlen sollen, obwohl es ihnen gar nicht möglich war, die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Deshalb ist es wichtig, dass sie Zugang zu verlässlichen Informationen und effizienten Hilfs- und Streitbeilegungsstellen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/20




I. Einleitung

II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN

a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

b Wiederherstellung sicheren Verkehrs

c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

d. Nutzung digitaler Technologien

e. Schutz der Rechte

III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN

a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

b Die Auswirkungen der Krise

c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

e Rettung von Arbeitsplätzen

f Förderung des lokalen Tourismus

IV. Zusammenarbeit

V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft


 
 
 


Drucksache 278/1/20

... und für die Übertragungen aus dem oder in das Ausland nach dem IRG war, dürften Beschaffungsmaßnahmen und organisatorische Aufwände für die Ausstattung der Gerichte und Vollzugsanstalten von Bundesland zu Bundesland variieren. Die dadurch entstehenden Kosten würden jedoch perspektivisch dadurch ausgeglichen, dass Kosten für Transporte eingespart würden."



Drucksache 386/20

... es kommen. Allerdings ist das Eigentum nicht schrankenlos gewährt. Inhalt und Schranken des Eigentums werden gesetzlich bestimmt. Der Gesetzgeber hat dabei die Ausgewogenheit zwischen Art und Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung einerseits und den zum Eingriff berechtigenden Tatbestandselementen andererseits zu wahren. In die Güterabwägung sind hier zwingend eine wirksame Tierseuchenbekämpfung und die damit verbundenen Schutzgüter einzubeziehen. Die wirksame Bekämpfung der Ausbreitung einer Tierseuche auf nicht infizierte Tierbestände ist als im öffentlichen Interesse stehend einzustufen; die Ausbreitung einer Tierseuche betrifft nicht nur den einzelnen Tierhalter, sondern stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Es besteht unzweifelhaft ein den Belangen des Einzelnen übergeordnetes Interesse an einer funktionierenden Viehwirtschaft. Der Ausbruch der ASP in Deutschland hätte massive Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe. Es würde zu Beschränkungen beim Verbringen von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen in von Restriktionen betroffenen Gebieten sowie deutschlandweit durch den Wegfall des Exportmarktes kommen. Allein mit dem Export von Schweinefleisch bzw. Schweinefleischerzeugnissen werden in Deutschland jährlich rund 5 Mrd. € erwirtschaftet. Wenn dieser Markt zusammenbrechen würde, entstünde ein volkswirtschaftlicher Schaden in erheblicher Höhe. Hinzu kämen daraus resultierende Folgeschäden. Eine funktionierende Viehwirtschaft sorgt nicht nur in den Tierhaltungsbetrieben, sondern darüber hinaus auch in vor- und nachgelagerten Bereichen, wie z.B. bei Futtermittelherstellern, Transporteuren und Schlacht- und Zerlegebetrieben für Arbeitsplätze, die es zu erhalten gilt.



Drucksache 51/1/20

... ‚d) In Absatz 4 Nummer 4 sind die Wörter " ‚ sofern dies zu einer Erhöhung der transportierbaren Wärmemenge um mindestens 50 Prozent im betreffenden Trassenabschnitt führt" zu streichen.‘



Drucksache 452/1/20

... 27. Insbesondere bei allen Produktions- und Transportaktivitäten müssen internationale Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden. Denkbar ist auch, dass mit Wasserstoff in Partnerländern Vorprodukte erzeugt werden, die über vorhandene Distributionswege zu Raffinerien in Deutschland gelangen und dort zum marktfähigen Kraftstoff verarbeitet werden. So entstehen auch in den Partnerländern Wertschöpfungspotenziale.



Drucksache 33/20 (Beschluss)

... Vor dem Hintergrund der im Sommer 2017 gehäuften Ausbrüche der Ansteckenden Blutarmut bei Equiden, die an pferdesportlichen Veranstaltungen teilgenommen hatten, ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage erforderlich, um die Rückverfolgbarkeit von Kontakttieren zu gewährleisten. Dem jeweiligen Veranstalter wird nunmehr auferlegt, ein Register zu führen, in das bestimmte Daten zu Pferden und ihren Haltern einzutragen sind. Insoweit sollen bereits im Vorfeld von möglichen Infektionen mit dem Virus der Ansteckenden Blutarmut ausreichende Daten vorliegen, die epidemiologische Untersuchungen erheblich erleichtern und insoweit das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Infektion mindern sollen. Bei den teilnehmenden Equiden handelt es sich neben den aktiv an der Veranstaltung teilnehmenden Equiden auch um solche Tiere, die zwar gemeldet sind, aus welchem Grund auch immer aber nicht aktiv teilnehmen (Absatz 1). Die Aufbewahrungsfrist des Registers beträgt drei Jahre und richtet sich nach den bewährten Regelungen für Kontrollbücher anderer Arten (Absatz 2).



Drucksache 62/20

... Rennwett-(Lotterie-/Sportwettensteuer3)

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Drucksache 62/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

§ 1
Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2020

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anlage 2
Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs 2020


 
 
 


Drucksache 139/20

... Nach Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV können die Mitgliedstaaten auch Ausrichter von Veranstaltungen entschädigen, wenn Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Sportturniere, Kultur- oder Handelsmessen als unmittelbare Folge eines außergewöhnlichen Ereignisses in ihrem Hoheitsgebiet abgesagt werden. Am 10. März 2020 meldete Dänemark bei der Kommission eine Regelung zur Entschädigung von Ausrichtern von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern an, die aufgrund des COVID-19-Ausbruchs abgesagt werden mussten (dies ist die erste und bisher einzige Anmeldung staatlicher Beihilfen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch). Den Beschluss zur Genehmigung dieser Maßnahme erließ die Kommission innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Anmeldung Dänemarks. Sie ist bereit, nach diesem Vorbild auch andere Mitgliedstaaten zu unterstützen, die ähnliche Maßnahmen planen.

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Drucksache 139/20




1. Einleitung

2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen

3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt

3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG

3.2. Verkehr

3.3. TOURISMUS

4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE

4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen

AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR

4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG

4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE

5. Staatliche Beihilfen

6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS

7. Schlussfolgerung

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie

Anhang 1
- die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE

Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020

Anhang 2
- Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes

2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN

Anhang 3
- Staatliche Beihilfen


 
 
 


Drucksache 259/20

... Nach § 2 Absatz 3 des Anti-Doping-Gesetzes (AntiDopG) ist es verboten, Dopingmittel, die in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführte Stoffe sind oder solche enthalten, in nicht geringer Menge zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport zu erwerben, zu besitzen oder in oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen. Die Durchsetzung dieser Regelung erfordert eine laufende Anpassung der betroffenen Stoffe und der dazugehörigen Grenzwerte für die nicht geringe Menge an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Mit dieser Verordnung werden die erforderlichen Anpassungen durch die Neufassung der Anlage zum AntiDopG und durch Erlass einer neuen Dopingmittel-Mengen-Verordnung vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung des Anti-Doping-Gesetzes

I. Anabole Stoffe

1. Anabol\-androgene Steroide

2. Andere anabole Stoffe

II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika

1. Erythropoese stimulierende Stoffe

2. Choriongonadotropin CG , Luteinisierendes Hormon LH sowie ihre Releasingfaktoren

3. Corticotropine

4. Wachstumshormon -Fragmente , Releasingfaktoren und Releasingpeptide

5. Wachstumsfaktoren und Wachstumsfaktor-Modulatoren

III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

1. Aromatasehemmer

2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs

3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe

4. Myostatinfunktionen verändernde Stoffe

5. Stoffwechsel-Modulatoren

Artikel 2
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)

Anlage

I. Anabole Stoffe

1. Anabol-androgene Steroide

2. Andere anabole Stoffe

II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika

1. Erythropoese stimulierende Stoffe

2. Choriongonadotropin CG und Luteinisierendes Hormon LH sowie ihre Re-leasingfaktoren

3. Corticotropine

4. Wachstumshormon -Fragmente , Releasingfaktoren und Releasingpeptide

5. Wachstumsfaktoren und Wachstumsfaktor-Modulatoren

III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

1. Aromatasehemmer

2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs

3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe

4. Myostatinfunktionen

5. Stoffwechsel-Modulatoren

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Ziffer I Anabole Stoffe

Ziffer II Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika

Ziffer III Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 160/20 (Beschluss)

... Ohne die entsprechende Klarstellung im Verordnungstext und eine Erläuterung in der Verordnungsbegründung bestünde die Gefahr, dass in der Praxis auch Abfälle als gefährlich eingestuft werden, von denen tatsächlich gar keine Infektionsgefahren ausgehen. Dadurch würden wir einen Entsorgungsnotstand durch Überlastung der Sammelsysteme, Transportkapazitäten und der thermischen



Drucksache 265/20 (Beschluss)

... g) Bei der Sammlung, dem Transport und der Verwertung von Altbatterien spielt die Kenntnis bezüglich des chemischen Systems eine außerordentliche Rolle. Mit der entsprechenden Information können die Maßnahmen bei der Sammlung und beim Transport ergriffen werden, die z.B. wegen der potentiell hohen Brandgefahr bei speziellen Batteriesystemen erforderlich sind. Hierfür bedarf es einer normierten Kennzeichnung der Batteriesysteme. Da die Batteriemärkte Weltmärkte sind, wäre grundsätzlich eine globale Festlegung sinnvoll. Das bestehende Brandrisiko, insbesondere bei lithiumhaltigen Batterien, lässt allerdings langwierige Abstimmungen nicht zu. Daher sollte in einem ersten Schritt eine EU-weite Kennzeichnung angestrebt werden.



Drucksache 158/1/20

... Nach § 1 der ErMiV sind lediglich Mulch, Grünschnitt, Mahdgut und diasporenhaltiger Boden von der Verordnung ausgenommen. Um die Verfügbarkeit von Regiosaatgut zu erhöhen, ist es von grundliegender Bedeutung, dass auch frisches Druschgut unter die Ausnahmen fällt. Bei Transporten von mehr als 30 km kann sich das Mahdgut in einer Weise erhitzen, dass die Samen in ihrer Keimfähigkeit beeinträchtig werden. Daher ist die Möglichkeit der Verwendung von frischem Druschgut elementar für eine direkte Saatgutübertragung von Spenderflächen auf weiter entfernt liegende Empfängerflächen.



Drucksache 33/1/20

... Vor dem Hintergrund der im Sommer 2017 gehäuften Ausbrüche der Ansteckenden Blutarmut bei Equiden, die an pferdesportlichen Veranstaltungen teilgenommen hatten, ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage erforderlich, um die Rückverfolgbarkeit von Kontakttieren zu gewährleisten. Dem jeweiligen Veranstalter wird nunmehr auferlegt, ein Register zu führen, in das bestimmte Daten zu Pferden und ihren Haltern einzutragen sind. Insoweit sollen bereits im Vorfeld von möglichen Infektionen mit dem Virus der Ansteckenden Blutarmut ausreichende Daten vorliegen, die epidemiologische Untersuchungen erheblich erleichtern und insoweit das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Infektion mindern sollen. Bei den teilnehmenden Equiden handelt es sich neben den aktiv an der Veranstaltung teilnehmenden Equiden auch um solche Tiere, die zwar gemeldet sind, aus welchem Grund auch immer aber nicht aktiv teilnehmen (Absatz 1). Die Aufbewahrungsfrist des Registers beträgt drei Jahre und richtet sich nach den bewährten Regelungen für Kontrollbücher anderer Arten (Absatz 2).



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.