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"Saison"


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0570/06
0005/06B
0819/06
0226/06
0005/1/06
0141/06
0469/06
0169/1/06
0535/06B
0037/1/05
0906/1/05
0906/2/05
0212/05
0286/1/05
0881/05
0906/05
0635/1/05
0818/05
0286/05B
0037/05B
0873/05
0819/2/05
0352/05
0794/05B
0037/05
0679/05
0683/05
0726/05
0394/05
0906/05B
0635/05B
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0581/05
0794/05
0662/04
0727/1/04
0737/1/04
0012/04
0727/04B
0380/04
0105/04
0666/04
Drucksache 469/06

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/06




Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die in der Entschließung des Bundesrates vom 10. Februar 2006 Drucksache 906/05 enthaltenen Bitten zur Verhandlung mit der polnischen Regierung und zur Eckpunkteregelung

I. Die Entschließung des Bundesrates lautet wie folgt:

II. Die Entschließung des Bundesrates lautet wie folgt:


 
 
 


Drucksache 169/1/06

... " führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der auskunftspflichtigen Unternehmen. Die bereits erhobenen Daten zur Beschäftigung und zu den Personalaufwendungen sind ausreichend. Der mögliche zusätzliche Erkenntnisgewinn steht in keinem Verhältnis zu dem enormen Aufwand der auskunftspflichtigen Unternehmen. Im Bereich Handel sind überwiegend Angestellte tätig und nur im geringem Umfang Lohnempfänger, die einen Stundenlohn erhalten. Die Vielzahl von Beschäftigungsformen im Handel (Vollzeit, Teilzeit, Minijobs, geringfügig Beschäftigte, Saisonkräfte, Aushilfen z.B. für Inventur und Weihnachtsgeschäft) sowie die flexiblen Arbeitszeitvereinbarungen (Jahresarbeitszeitkonten, Lebensarbeitszeitkonten, Rollierendes System) erschweren die Ermittlung der geleisteten Arbeitsstunden.



Drucksache 535/06 (Beschluss)

... 7. Die in der Mitteilung der Kommission zum Ausdruck kommende Auffassung, dass die Saisonarbeit die Glaubwürdigkeit legaler Migrationskanäle untergrabe oder zu massiver Ausbeutung der Betroffenen führen könne, wird vom Bundesrat nicht geteilt. Vielmehr kommt die - legale - Saisonarbeit den Interessen sowohl der betroffenen Arbeitnehmer als auch der betroffenen Arbeitgeber gleichermaßen entgegen, da sie den Arbeitgebern Flexibilität ermöglicht und den Saisonarbeitnehmern die Möglichkeit gibt, bei gleichzeitiger Partizipation an dem hohen Lohnniveau des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird weiterhin außerhalb der Saison für sich und ihre Familienangehörigen die niedrigen Lebenshaltungskosten des Herkunftsstaates zu nutzen. Auch insoweit verweist der Bundesrat ergänzend auf seine Stellungnahme vom 10. März 2006 zur "



Drucksache 37/1/05

... 16. Unter der Prämisse, dass die Mitgliedstaaten für die Regelungen zuständig sind, erscheint dem Bundesrat hinsichtlich der Zulassungsverfahren nur ein sektorbezogener Ansatz realistisch. Nur über ein gezielt auf bestimmte Mangelberufe bzw. Mangelqualifikationen zugeschnittenes Vorgehen lässt sich eine arbeitsmarktkonforme und gesellschaftsverträgliche Steuerung der Zuwanderung erreichen. In diesem Rahmen könnten die von der Kommission angesprochenen Zuwanderergruppen (z.B. Saisonarbeitnehmer, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer, besonders qualifizierte Zuwanderer) angemessen berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/1/05




Grad der Vereinheitlichung

Zulassungsverfahren bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Zulassungsverfahren bei Selbständigen

Wechsel des Arbeitgebers/Sektors

Rechtsstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten

Flankierende Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 906/1/05

Entschließung des Bundesrates zur Sozialversicherungsregelung für Saisonarbeitskräfte aus Polen - Antrag des Landes Baden-Württemberg -



Drucksache 906/2/05

Entschließung des Bundesrates zur Sozialversicherungsregelung für Saisonarbeitskräfte aus Polen



Drucksache 212/05

... Der Anwendungsbereich der Regelung zur Neufestsetzung der Steuerbemessungsgrundlage ist also begrenzt. Die Regelung soll nicht auf normale, alltägliche Umsätze angewandt werden, sondern nur unter bestimmten Umständen auf sehr wenige Umsätze bestimmter Kategorien. Die dabei zu erfüllenden Kriterien sorgen dafür, dass auch dann keine Neubewertung erfolgt, wenn Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen im Rahmen von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu einem unter dem Selbstkostenpreis liegenden Preis verkauft werden, wenn es sich um den Verkauf beschädigter Lagerbestände mit Preisnachlass, den Verkauf von Restbeständen oder um einen Saisonschlussverkauf handelt.



Drucksache 286/1/05

... Für ein Verbot des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln gibt es keine allgemeinen Stichtage oder Termine. Dies kann dazu führen, dass Pflanzenschutzmittel auch während der Anbausaison verboten werden. Eine solche Unregelmäßigkeit bei Verbotsstichtagen ist wenig praxisfreundlich.



Drucksache 881/05

... 15. plädiert dafür, dass die Einreisemodalitäten flexibler und effizienter gestaltet werden, indem Aufenthaltsgenehmigungen für den Zugang zur Beschäftigung und Mindestnormen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zu lohnabhängiger wie zu selbständiger Arbeit sowie Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Saisonarbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag vorgesehen werden;



Drucksache 906/05

Entschließung des Bundesrates zur Sozialversicherungsregelung für Saisonarbeitskräfte aus Polen



Drucksache 635/1/05

... 3. Darüber hinaus erweckt die Bundesregierung im Sozialbericht den unzutreffenden Eindruck, dass die eingeleiteten Arbeitsmarktreformen bereits erste Erfolge zeigen würden und daher keine weiteren Anstrengungen für mehr Wachstum und Arbeit notwendig seien. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Die bisherigen Reformen der Bundesregierung reichen bei weitem nicht aus, um zu einer durchgreifenden Änderung der Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt und Ausbildungsstellenmarkt zu gelangen. So ist die Arbeitslosigkeit in diesem Jahr so hoch wie nie zuvor, auch bei Herausrechnung des so genannten Hartz IV-Effekts. Zu Jahresbeginn wurde erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik die Fünf-Millionen-Marke überschritten, im August 2005 waren trotz saisonaler Entlastungen immer noch rund 4,73 Mio. Menschen ohne Arbeit. Ebenso ist die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt wegen des erheblichen Rückgangs der gemeldeten Stellen unbefriedigend.



Drucksache 818/05

... Nach Artikel 1 7 kann die Leistung von der Zurücklegung einer Anwartschaftszeit abhängig gemacht werden, die für die Saisonarbeitnehmer an die besonderen Umstände anzupassen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Für ein Verbot des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln gibt es keine allgemeinen Stichtage oder Termine. Dies kann dazu führen, dass Pflanzenschutzmittel auch während der Anbausaison verboten werden. Eine solche Unregelmäßigkeit bei Verbotsstichtagen ist wenig praxisfreundlich.



Drucksache 37/05 (Beschluss)

... 10. Unter der Prämisse, dass die Mitgliedstaaten für die Regelungen zuständig sind, erscheint dem Bundesrat hinsichtlich der Zulassungsverfahren nur ein sektorbezogener Ansatz realistisch. Nur über ein gezielt auf bestimmte Mangelberufe bzw. Mangelqualifikationen zugeschnittenes Vorgehen lässt sich eine arbeitsmarktkonforme und gesellschaftsverträgliche Steuerung der Zuwanderung erreichen. In diesem Rahmen könnten die von der Kommission angesprochenen Zuwanderergruppen (z.B. Saisonarbeitnehmer, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer, besonders qualifizierte Zuwanderer) angemessen berücksichtigt werden. Der alternativ vorgeschlagene horizontale Ansatz birgt die Gefahr einer erheblichen Ausweitung der Zuwanderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/05 (Beschluss)




Grad der Vereinheitlichung

Zulassungsverfahren bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Zulassungsverfahren bei Selbständigen

Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen

Wechsel des Arbeitgebers/Sektors

Rechtsstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten

Flankierende Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 873/05

... In jedem Winter erkranken viele europäische Bürgerinnen und Bürger an Grippe. Von einer normalen saisonalen Influenzaepidemie sind 5 bis 10% der Bevölkerung betroffen. Bei früheren Influenzapandemien erkrankten erheblich mehr Menschen als bei saisonalen Epidemien, die Anfallsraten lagen zwischen 10 und 50%. Im 20. Jahrhundert kam es zu drei Pandemien: Spanische Grippe von 1918 bis 1920 (dieser größten Pandemie fielen mehr als 20 Millionen, weltweit vielleicht sogar 50 Millionen Menschen zum Opfer), Asiatische Grippe von 1957 bis 1958, Hongkong-Grippe von 1968 bis 1969. Die Ausbreitung einer hoch pathogenen Geflügelpest-(HPAI)-Epidemie aus China und Südostasien gibt Anlass zu der Befürchtung, dass ein Influenzavirus auftreten könnte, das voll für die Übertragung von Mensch zu Mensch adaptiert ist und Millionen von Todesfällen und ungeheuren wirtschaftlichen Schaden verursachen könnte.



Drucksache 819/2/05

... Insbesondere kleinere Saisonbetriebe, bei denen nur während einer kurzen Ernteperiode mit dem Umschlag von Getreide, Ölsaaten oder Hülsenfrüchten zu rechnen ist, sollen zukünftig von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/2/05




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 352/05

... a) Saisonarbeiter nach der Definition des innerstaatlichen Rechts;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/05




2 Einführung

1. Einführung

2. DieGEPLANTE Intervention - das Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“

2.1. Ziele des Rahmenprogramms

2.2. Aufbau des Rahmenprogramms

2.3. Komplementarität mit anderen Instrumenten und politischen Maßnahmen

3. Rationalisierung und Vereinfachung

3.1. Verhältnis zu bestehenden Instrumenten

3.2. Gemeinsame Management- und Kontrollregelungen

3.3. Bewertung und Überprüfung

4. finanzielle Ressourcen

Anhang

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 5
Sofortmaßnahmen

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Artikel 22
Besondere Bestimmungen für Sofortmaßnahmen

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Übergangsbestimmungen

Artikel 55
Aufhebung

Artikel 56
Anwendung Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.

Artikel 57
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

1. Einführung

2. Begründung der MASSNAHME - Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds

3. Anpassung an die weitere Entwicklung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Spezifische Ziele

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 6
Die Kaliningrad-Transitregelung

Artikel 7
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Kapitel II
Grundsätze der FONDSUNTERSTÜTZUNG

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 11
Durchführungsmodalitäten

Artikel 12
Zusätzlichkeit

Artikel 13
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 14
Gesamtmittel

Artikel 15
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Finanzierungsstruktur

Artikel 17
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 18
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 19
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 20
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 21
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 22
Jahresprogramme

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Diese Entscheidung gilt ab dem 1. Januar 2007.

Artikel 55
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeines Ziel des Fonds

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Leitlinien für die Mehrjahresprogramme

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 22
Durchführung

Artikel 23
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 24
Benennung der Behörden

Artikel 25
Zuständige Behörde

Artikel 26
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 27
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 28
Bescheinigungsbehörde

Artikel 29
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 30
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 31
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 32
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 33
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 34
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 35
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 36
Verwendung des Euro

Artikel 37
Mittelbindungen

Artikel 38
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 39
Restzahlungen

Artikel 40
Unterbrechung

Artikel 41
Aussetzung

Artikel 42
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 43
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 44
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 45
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 46
Rückzahlung

Artikel 47
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 48
Überwachung und Bewertung

Artikel 49
Berichte

Artikel 50
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Überprüfung

Artikel 53
Inkrafttreten Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2007.

Artikel 54
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

11. Solidarität bei der Integration von Drittstaatsangehörigen

11.1. Problemstellung und Analyse

11.2. Weiteres Vorgehen

11.3. Ziele des Fonds

11.4. Komplementarität mit dem Europäischen Sozialfonds

12. BEWERTUNGEN

13. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

13.1. Wahl der Rechtsgrundlage

13.2. Fondsmaßnahmen

13.3. Programmplanung

13.4. Verwaltungs- und Kontrollsysteme

14. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

15. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten Die unterstützten Aktionen können folgende Maßnahmen umfassen:

Artikel 6
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 7
Zielgruppe

Kapitel II
Grundsätze der FONDSUNTERSTÜTZUNG

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 11
Durchführungsmodalitäten

Artikel 12
Zusätzlichkeit

Artikel 13
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 14
Gesamtmittel

Artikel 15
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Finanzierungsstruktur

Artikel 17
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 18
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 19
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 20
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 21
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 22
Jahresprogramme

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 54
Inkrafttreten

Begründung

16. Solidarität bei der Rückführung Illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

16.1. Problemstellung und Analyse

16.2. Weiteres Vorgehen

17. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

17.1. Wahl der Rechtsgrundlage

17.2. Fondsmaßnahmen

18. BEWERTUNGEN

19. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

20. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 5
Sofortmaßnahmen

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Artikel 22
Besondere Bestimmungen für Sofortmaßnahmen

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Übergangsbestimmungen

Artikel 55
Aufhebung

Artikel 56
Anwendung Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.

Artikel 57
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

1. Einführung

2. Begründung der MASSNAHME - Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds

3. Anpassung an die weitere Entwicklung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen


 
 
 


Drucksache 794/05 (Beschluss)

... Beclometason - ausgenommen Beclometason zur intranasalen Anwendung bei Kurzzeitbehandlung der saisonalen allergischen Rhinitis in Packungsgrößen bis zu 4,32 mg Beclometason, sofern auf Behältnissen und äusseren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr beschränkt ist -



Drucksache 37/05

auf die spezifischen Bedürfnisse bestimmter Gruppen, wie Saisonarbeitnehmer und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/05




1. Einführung

2. Entwicklung eines Eu-Konzepts für Arbeitsmigration

2.1. Wieviel Vereinheitlichung sollte die EU anstreben?

2.2. Zulassungsverfahren im Falle der unselbstständigen Erwerbstätigkeit

2.3. Zulassungsverfahren im Falle der selbstständigen Erwerbstätigkeit

2.4. Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung en

2.5. Möglichkeit des Wechsels des Arbeitgebers/Sektors

2.6. Rechte

2.7. Flankierende Maßnahmen: Integration, Rückkehr und Zusammenarbeit mit Drittländern

3. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Drucksache 679/05 Saison


Drucksache 683/05

... Andererseits werden oftmals Kostengesichtspunkte (Personalzusatzkosten, Kosten für Arbeitsplatzausstattung und der höhere Koordinierungsaufwand) geltend gemacht, die den Ausbau von Teilzeitarbeit beeinträchtigen könnten. Möglichen höheren Kosten steht jedoch ein Nutzen gegenüber in Form von Produktivitätszuwächsen durch höhere Motivation und weniger Fehlzeiten der Arbeitnehmer sowie bessere Auslastung der Produktionsmittel durch den vermehrten Einsatz von Teilzeitkräften während der Arbeitsspitzen. Teilzeitbeschäftigte werden in Befragungen häufig als leistungsfähiger charakterisiert als Vollzeitkräfte. Teilzeitarbeit ist aus Arbeitgebersicht dann besonders attraktiv, wenn durch die Teilzeitarbeit eine bessere Anpassung der Arbeitszeiten an den Arbeitsbedarf erreicht werden kann. Dies ist umso eher der Fall, je länger der Verteilzeitraum des verringerten Arbeitszeitbudgets ist und je flexibler die Lage gewählt werden kann (insbesondere durch Jahresteilzeit). Das ermöglicht es Arbeitgebern, z.B. saisonale Spitzen kostengünstig aufzufangen.



Drucksache 726/05

... - Erforschung von Ernährungsfaktoren und -gewohnheiten als wichtiger kontrollierbarer Faktor bei der Entwicklung und Abnahme ernährungsbedingter Krankheiten und Dysfunktionen. Dies beinhaltet die Entwicklung und Anwendung der Nutrigenomik und Systembiologie sowie die Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen Ernährung, physiologischen und psychologischen Funktionen. Es könnte auch zur Neuzusammensetzung verarbeiteter Lebensmittel sowie zur Entwicklung neuartiger Lebensmittel, diätetischer Lebensmittel und von Lebensmitteln mit Ernährungs- und Gesundheitsansprüchen führen. Von Bedeutung kann auch die Untersuchung herkömmlicher, lokaler und saisonbedingter Lebensmittel und Ernähungsgewohnheiten sein, um die Auswirkungen bestimmter Lebensmittel auf die Gesundheit feststellen und integrierte Ernährungsleitfäden ausarbeiten zu können.



Drucksache 394/05

... (5) Die Zeiten vorübergehender Stilllegung und die Zeiten außerhalb des auf einem Saisonkennzeichen nach § 23 Abs. 1b der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. Nach § 3b wird folgender § 3c eingefügt:

§ 3c
Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen

3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:

§ 9a
Zuschlag für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor

4. Dem § 18 wird folgender Absatz 5 angefügt:

Artikel 2
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 906/05 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 906/05 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften


 
 
 


Drucksache 635/05 (Beschluss)

... 3. Darüber hinaus erweckt die Bundesregierung im Sozialbericht den unzutreffenden Eindruck, dass die eingeleiteten Arbeitsmarktreformen bereits erste Erfolge zeigen würden und daher keine weiteren Anstrengungen für mehr Wachstum und Arbeit notwendig seien. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Die bisherigen Reformen der Bundesregierung reichen bei weitem nicht aus, um zu einer durchgreifenden Änderung der Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt und Ausbildungsstellenmarkt zu gelangen. So ist die Arbeitslosigkeit in diesem Jahr so hoch wie nie zuvor, auch bei Herausrechnung des so genannten Hartz IV-Effekts. Zu Jahresbeginn wurde erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik die Fünf-Millionen-Marke überschritten, im August 2005 waren trotz saisonaler Entlastungen immer noch rund 4,73 Mio. Menschen ohne Arbeit. Ebenso ist die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt wegen des erheblichen Rückgangs der gemeldeten Stellen unbefriedigend.



Drucksache 794/1/05

... Beclometason - ausgenommen Beclometason zur intranasalen Anwendung bei Kurzzeitbehandlung der saisonalen allergischen Rhinitis in Packungsgrößen bis zu 4,32 mg Beclometason, sofern auf Behältnissen und äusseren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr beschränkt ist -



Drucksache 581/05

... 43. fordert die Mitgliedstaaten auf, spezifische kombinierte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen zu schaffen, um die Einstellung von Saisonarbeitern und Personen, die mit einem beschränkten Auftrag entsandt werden, zu erleichtern;



Drucksache 794/05

... - ausgenommen zur intranasalen Anwendung zur Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis bei Erwachsenen und Kindern ab dem vollendeten 6. Lebensjahr -



Drucksache 662/04

... Aufenthaltstitel noch besteht. Diese Informationen über die Erteilung des Aufenthaltstitels sind erforderlich, da die Bundesagentur für Arbeit Gebühren für die Vermittlung von Saisonkräften, Schaustellergehilfen und Gastarbeitnehmern sowie für die Durchführung zwischenstaatlicher Vereinbarungen für Vertragsarbeitnehmer erhebt bzw. ggf. diese zu erstatten hat. Nur durch einen schnellen Zugriff der Bundesagentur für Arbeit auf die genannten Daten, können notwendige Verwaltungsverfahren in kundenorientierter Weise verlässlich, modern und effektiv durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 6
Änderungen sonstiger Gesetze

Artikel 7
Änderungen von Verordnungen

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 727/1/04

... Nach der Osterweiterung der EU können sich Angehörige der neuen Mitgliedstaaten frei im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und bei einem Arbeitgeber für eine Saisonbeschäftigung bewerben. In diesen Fällen ist es daher mit einem großen und nicht erforderlichen Aufwand verbunden, die Vermittlung nur auf Grund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit den Arbeitsverwaltungen anderer Herkunftsländer vorzunehmen. Die Streichung der Vorschrift schließt jedoch entsprechende Absprachen zur Erleichterung der Vermittlung nicht aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 727/1/04




1. Zu § 4 Nr. 4 BeschV

2. Zu § 5 Nr. 1 BeschV

3. Zu § 17 Abs. 1 Satz 2 - neu - BeschV

4. Zu § 18 Satz 1 BeschV

5. Zu § 25 BeschV

6. Zu § 30 BeschV

7. Zu § 47 Satz 2 BeschV


 
 
 


Drucksache 737/1/04

... 13. Diese Möglichkeit böte den Tarifvertragsparteien einen adäquaten Handlungsspielraum zur Ausfüllung des tariflichen Rahmens je nach den vorherrschenden Gegebenheiten bzw. zur Konkretisierung von örtlichen Besonderheiten. Sie würde eine größere Flexibilität in den Bereichen bieten, in denen saisonale und ereignis- oder nachfragebezogene Schwankungen in der Arbeitszeitgestaltung zu erwarten sind, und zudem den sozialen Dialog zwischen den Sozialparteien fördern.



Drucksache 12/04

... Ein weiterer Vorteil des neuen Konzepts besteht in dem höheren Aussagegehalt der Ergebnisse für Merkmale, die starken saisonalen oder konjunkturellen Schwankungen unterliegen (z.B. Zahl der Arbeitslosen und Erwerbstätigen, geringfügige Beschäftigung, Ferientätigkeiten von Schülern und Studierenden). Angaben für solche Merkmale werden, wenn sie sich - wie bisher - auf eine einzige Berichtswoche bzw. einen einzigen Stichtag im Jahr beziehen, häufig über- oder unterschätzt. Bei unterjährigen Erhebungen, die kontinuierlich über das Jahr verteilt sind, werden dagegen saisonale und andere kurzfristige Entwicklungen deutlich besser berücksichtigt. Erstmals ist es auch möglich, z.B. Ergebnisse für das Arbeitsvolumen im Quartal bzw. im Jahr zur Verfügung zu stellen.



Drucksache 727/04 (Beschluss)

... 4. Darüber hinaus regt der Bundesrat eine Ergänzung im Katalog der Beschäftigungsmöglichkeiten an. Es hat sich gezeigt, dass heimische Arbeitskräfte in bestimmten Wirtschaftssektoren oftmals nicht zur Verfügung stehen, eine Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte dort aber nicht oder nur unzureichend zulässig ist. Handlungsbedarf besteht in folgendem Bereich: Die zeitlichen Befristungen bei der Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer (§ 18) sind gerade für Betriebe mit ganzjähriger Saison, wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe, zu eng und nicht praxisgerecht. Der Bundesrat begrüßt insofern zwar ausdrücklich die in der Verordnung vorgesehenen Verlängerungen der Beschäftigungszeit von drei auf vier Monate sowie der betrieblichen Einsatzzeit von sieben auf acht Monate. Diese sind allerdings nicht ausreichend. Es sollte die Beschäftigungszeit auf sieben Monte erhöht und die betriebliche Einsatzzeit aufgehoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 727/04 (Beschluss)




Änderungen und Entschließungen zur Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung Beschäftigungsverordnung - BeschV

A Änderungen

1. Zu § 4 Nr. 4 BeschV

2. Zu § 5 Nr. 1 BeschV

3. Zu § 30 BeschV

B Entschließungen


 
 
 


Drucksache 380/04

... Eine Influenzapandemie lässt sich als epidemiologisches Ereignis beschreiben, das durch die globale Verbreitung eines neuen Subtyps des Virus bei Menschen ohne oder mit geringem Immunschutz gekennzeichnet ist, oder als Virus, das Morbiditäts- und Mortalitätsraten verursacht, welche die durchschnittlichen saisonalen Epidemieraten in erheblichem Maße übersteigen.



Drucksache 105/04

... - am 1. Januar 2005 für die Unternehmen, die regelmäßig weniger als 15 Arbeitnehmer beschäftigen, und die Saisonbetriebe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/04




2 Einleitung

ERSTER Teil: ANALYSE und Bewertung

1. Die Abweichungen VOM Bezugszeitraum

1.1. Die rechtlichen Bestimmungen

1.2. Die derzeitige Situation in den Mitgliedstaaten

1.3. Die tarifvertragliche Ausdehnung des Bezugszeitraums

2. Die Anwendung von Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe B Ziffer I

2.1. Die rechtlichen Bestimmungen

2.2. Die aktuelle Situation in den Mitgliedstaaten

2.2.1. Vereinigtes Königreich

2.2.1.1. Die nationalen Bestimmungen

2.2.1.2. Juristische Bewertung

2.2.1.3. Die praktische Anwendung

2.2.1.4. Wie viele Arbeitnehmer haben die Opt-out-Vereinbarung unterschrieben?

2.2.1.5. Warum wird die Opt-out-Möglichkeit angewandt?

2.2.1.6. Die Auswirkungen des Opt-out auf Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer

2.2.2. Die Anwendung von Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i in anderen Mitgliedstaaten

2.2.2.1. Luxemburg

2.2.2.2. Frankreich

2.2.2.3. Andere Mitgliedstaaten

2.2.2.4. Künftige Mitgliedstaaten

3. DEFINITION der Arbeitszeit

3.1. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs

3.1.1. Die Rechtssache SIMAP20

3.1.2. Die Rechtssache Jaeger22

3.2. Die Auswirkungen der Rechtsprechung des Gerichtshofs

4. Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

ZWEITER Teil: Optionen

DRITTER Teil: Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 666/04

... - z.B. bei Messen - entsprechend zu reagieren. Damit können kleinere Beherbergungsbetriebe - die aufgrund ihrer Größe sowieso Schwierigkeiten am umkämpften Fremdenverkehrsmarkt haben - ihre Marktposition verbessern. Daneben soll diese Maßnahme aber auch Betrieben, die nur saisonal Beherbergungen anbieten (z.B. der Urlaub auf dem Bauernhof) weitergehende Verdienstmöglichkeiten eröffnet werden. Gerade bezüglich des "Urlaub auf dem Bauernhof" ist dies ein fühlbarer Beitrag zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommenslage bei Betrieben in landschaftlich reizvollen Gegenden, bei denen die originären Einnahmen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit angesichts zunehmend industrieller Produktionsmethoden zurückgehen.



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