384 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Sachkundigen"
Drucksache 417/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... Der Antrag kann für mehrere Regulierungsperioden gestellt werden. Die Angaben im Antrag müssen einen sachkundigen Dritten in die Lage versetzen, ohne weitere Informationen das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen prüfen und eine Entscheidung treffen zu können."
Drucksache 838/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht zu erwarten, dass bis zum 1.4.2008, dem angestrebten Zeitpunkt für eine Veränderung im Erbwaffenbereich, für alle vererbbaren Schusswaffen gesetzlich zugelassene Blockiersysteme angeboten werden können. § 20 Abs. 4 des Gesetzentwurfes ermächtigt erst das Bundesministerium des Innern, nach Beteiligung von weiteren sachkundigen Stellen entsprechende technische Richtlinien zu erarbeiten und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Erst nach dieser Veröffentlichung ist es den Firmen, die solche Blockiersysteme entwickeln wollen, möglich, rechtskonforme Systeme auch tatsächlich zu entwickeln und dem Markt zuzuführen. Darüber hinaus müssen sich die Waffenhändler oder –hersteller, die nach § 20 Abs. 5 des Gesetzentwurfes den Einbau der Blockiersysteme gesetzeskonform vornehmen sollen auf diese neue Aufgabe ausreichend vorbereiten.
Drucksache 230/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN )
... b) Vorschriften und Verfahren für Untersuchungen, Ausstellung der Zulassungszeugnisse, Anerkennung der Klassifikationsgesellschaften, Abweichungen, Ausnahmegenehmigungen, Kontrollen, Ausbildung und Prüfungen von Sachkundigen;
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... "(6) Die in der Verordnung nach § 140g genannten oder nach der Verordnung anerkannten Organisationen sowie die sachkundigen Personen werden bei der Durchführung ihres Mitberatungsrechts nach Absatz 2 vom Gemeinsamen Bundesausschuss durch geeignete Maßnahmen organisatorisch und inhaltlich unterstützt. Hierzu kann der Gemeinsame Bundesausschuss eine Stabstelle Patientenbeteiligung einrichten. Die Unterstützung erfolgt insbesondere durch Organisation von Fortbildung und Schulungen, Aufbereitung von Sitzungsunterlagen, koordinatorische Leitung des Benennungsverfahrens auf Bundesebene und bei der Ausübung des in Absatz 2 Satz 4 genannten Antragsrechts."
Drucksache 535/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... 2. je einer sachkundigen Person aus den Bereichen der Gewerkschaften, des Arbeitsschutzes, der Wirtschaft, der Landwirtschaft, des Umweltschutzes, des Naturschutzes, des Verbraucherschutzes und der forschungsfördernden Organisationen. Für jedes Mitglied der Kommission ist aus demselben Bereich ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen. Soweit es zur sachgerechten Erledigung der Aufgaben erforderlich ist, können nach Anhörung der Kommission in einzelnen Bereichen bis zu zwei Sachverständige als zusätzliche stellvertretende Mitglieder berufen werden."
Drucksache 417/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... . Der Antrag kann für mehrere Regulierungsperioden gestellt werden. Die Angaben im Antrag müssen einen sachkundigen Dritten in die Lage versetzen, ohne weitere Informationen das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen prüfen und eine Entscheidung treffen zu können.
Drucksache 820/1/07
... ), also auch auf Beigeladene, sofern diese einen Antrag stellen. Er gilt nicht für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bzw. Behörden und Verbände, diese haben ein Selbstvertretungsrecht (vgl. BSGE 36, 234; 2, 159). Sie sind in der Lage, sich durch einen sachkundigen und erfahrenen Beamten oder Angestellten vertreten zu lassen, was in Absatz 02 nochmals ausdrücklich ausgesprochen wird.
Drucksache 408/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu dem Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2020(INI))
... 110. ist der Überzeugung, dass eine aktive Politik für die Menschenrechte nicht auf die Fälle beschränkt sein darf, die für die öffentliche Meinung am sichtbarsten sind; erinnert daran, dass schwerwiegende Rechtsverletzungen kaum der kritischen Kontrolle dieser öffentlichen Meinung unterliegen, weil sie in geschlossenen Einrichtungen für Minderjährige, Senioren und Kranke sowie in Haftanstalten vorkommen; unterstreicht die Bedeutung einer sachkundigen Kontrolle der Lebensumstände in diesen Einrichtungen durch die Europäische Union;
Drucksache 838/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 20 der 840. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2007
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht zu erwarten, dass bis zum 1.4.2008, dem angestrebten Zeitpunkt für eine Veränderung im Erbwaffenbereich, für alle vererbbaren Schusswaffen gesetzlich zugelassene Blockiersysteme angeboten werden können. § 20 Abs. 4 des Gesetzentwurfes ermächtigt erst das Bundesministerium des Innern, nach Beteiligung von weiteren sachkundigen Stellen entsprechende technische Richtlinien zu erarbeiten und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Erst nach dieser Veröffentlichung ist es den Firmen, die solche Blockiersysteme entwickeln wollen, möglich, rechtskonforme Systeme auch tatsächlich zu entwickeln und dem Markt zuzuführen. Darüber hinaus müssen sich die Waffenhändler oder –hersteller, die nach § 20 Abs. 5 des Gesetzentwurfes den Einbau der Blockiersysteme gesetzeskonform vornehmen sollen auf diese neue Aufgabe ausreichend vorbereiten.
Drucksache 417/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... es erstellt werden; bei Fernleitungsnetzbetreibern soll der Antrag entsprechende Angaben enthalten. Der Antrag hat Angaben zu enthalten, ab wann in welcher Höhe und für welchen Zeitraum die Investitionen erfolgen und kostenwirksam werden sollen; er kann für mehrere Regulierungsperioden gestellt werden. Diese Angaben müssen einen sachkundigen Dritten in die Lage versetzen, ohne weitere Informationen das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen prüfen und eine Entscheidung treffen zu können. Von einer Kostenwirksamkeit nach Satz 1 ist in dem Zeitpunkt auszugehen, in dem eine Aktivierung des jeweiligen Anlagengutes erfolgt.
Drucksache 572/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff -Verordnung)
... 1. Angaben zur Person einschließlich Name und Anschrift,
a) unter deren Leitung die Mittel hergestellt werden (Herstellungsleiter),
b) unter deren Leitung die Mittel geprüft werden (Kontrollleiter) und c) die für die Herstellung und Prüfung der Mittel verantwortlichen Person (sachkundige Person),
Drucksache 353/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG )
... - Zum Umfang des Mitberatungsrechts der Patientenvertreterinnen und -vertreter in den Selbstverwaltungsgremien auf Bundes- und Landesebene werden in der Praxis unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Hier bedarf es einer entsprechenden Klarstellung, die ein einheitliches Verfahren sicherstellt. Zudem soll die Finanzierung der Patientenbeteiligung verbessert werden, da die Beteiligung in den Gremien für die benannten sachkundigen Personen mit erheblichen Aufwand verbunden ist, der nicht allein - wie bisher vorgesehen - durch die Erstattung von Reisekosten aufgefangen werden kann.
Drucksache 109/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass Tierhalter und - betreuer - je nach Kenntnisstand - auch weiterhin Korrekturen an Hufen und Klauen, die nicht der Anbringung, Instandsetzung oder Entfernung eines Beschlags dienen, selbst vornehmen können. Derartige Verrichtungen müssen auch weiterhin möglich sein, ohne dass diese sachkundigen Personen über eine staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in verfügen. Dies gilt auch für sachkundige Personen, welche die Hufpflege vornehmen.
Drucksache 161/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen(Chemikalien -Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV )
... Den betroffenen Wirtschaftsunternehmen entstehen zusätzliche Kosten durch die Anforderungen an die Wartung und das dazu eingesetzte Personal. Diese Kosten lassen sich jedoch im Vorhinein nicht quantifizieren. Sie hängen insbesondere davon ab, inwieweit die betroffenen Unternehmen bereits jetzt sachkundige Personen bei der Erfüllung der sich aus der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 ergebenden Prüfpflichten einsetzen und wie sich in Zukunft die Marktpreise für derartige Leistungen entwickeln. Durch die beschriebenen Kostenwirkungen kann es im Einzelfall zu einer Erhöhung von Einzelpreisen kommen. Die Kostenbelastung wird aber insgesamt als so gering eingeschätzt, dass messbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Weitergehende Verbotsregelungen zu Stoffen, die in der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 geregelt sind
§ 3 Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe
§ 4 Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre
§ 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Arbeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Straftaten
§ 8 Übergangsvorschrift
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu §§ 6
Zu § 8
Zu § 9
Drucksache 109/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften
... 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass Tierhalter und - betreuer - je nach Kenntnisstand - auch weiterhin Korrekturen an Hufen und Klauen, die nicht der Anbringung, Instandsetzung oder Entfernung eines Beschlags dienen, selbst vornehmen können. Derartige Verrichtungen müssen auch weiterhin möglich sein, ohne dass diese sachkundigen Personen über eine staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in verfügen. Dies gilt auch für sachkundige Personen, welche die Hufpflege vornehmen.
Drucksache 427/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... 2. einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 14a mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten; § 14a Abs. 3 Satz 3 bleibt unberührt. Die Angaben und der Bericht müssen einen sachkundigen Dritten in die Lage versetzen, ohne weitere Informationen die ausgeglichenen Energiemengen und Vergütungszahlungen vollständig nachvollziehen zu können; sie können für die Berichterstattung nach § 20 genutzt werden."
Drucksache 73/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (revidiert)
... (4) Arzneimittel dürfen nur verwendet werden wenn ein besonderes Problem besteht sie sind von einem Tierarzt oder von einer anderen sachkundigen Person, die in ihrer Verwendung unterwiesen worden ist zu verabreichen. Der Flugkapitän ist über jede Verabreichung von Arzneimitteln während des Fluges so bald wie möglich zu unterrichten.
Drucksache 684/06 (Beschluss)
... ), also auch auf Beigeladene. Er gilt nicht für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bzw. Behörden, Gewerkschaften, private Pflegeversicherungsunternehmen und bestimmte Verbände; diese haben ein Selbstvertretungsrecht (vgl. BSGE 36, 234; 2, 159). Sie sind in der Lage, sich durch einen sachkundigen und erfahrenen Beamten oder Angestellten vertreten zu lassen, was in Absatz 0b nochmals ausdrücklich ausgesprochen wird.
Drucksache 623/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
... 8. Vereinigungen, deren satzungsgemäße Aufgaben die gemeinschaftliche Interessenvertretung, die Beratung und Vertretung der Leistungsempfänger nach dem sozialen Entschädigungsrecht oder der behinderten Menschen wesentlich umfassen und die unter Berücksichtigung von Art und Umfang ihrer Tätigkeit sowie ihres Mitgliederkreises die Gewähr für eine sachkundige Prozessvertretung bieten, für ihre Mitglieder,
Drucksache 398/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Ablösung der Betriebsordnung für pharmazeutische Unternehmer
... (1) Die Betriebe und Einrichtungen müssen über sachkundiges und angemessen qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl verfügen. Das Personal darf nur entsprechend seiner Ausbildung und seinen Kenntnissen eingesetzt werden und ist über die bei den jeweiligen Tätigkeiten gebotene Sorgfalt nachweislich zu Anfang und danach fortlaufend zu unterweisen. Die Unterweisung muss sich insbesondere auf die Theorie und Anwendung des Qualitätssicherungskonzepts und der Guten Herstellungspraxis oder in den Fällen des § 3 Abs. 3 der Guten fachlichen Praxis sowie auf Besonderheiten der Produktgruppe erstrecken, die hergestellt, geprüft oder gelagert wird. Der Erfolg der Unterweisung ist zu prüfen.
Drucksache 398/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetz es nach Maßgabe der sich aus der Anlage ergebenden Änderungen zuzustimmen.
... § 17 Abs. 2 findet auch auf Blutzubereitungen und Gewebezubereitungen Anwendung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gegebenenfalls nicht dem Arzneimittelrecht unterstellt werden. Mit der Änderung soll ermöglicht werden, dass auch in diesen Fällen Kontrollberichte der für die dortige Freigabe verantwortlichen sachkundigen Person dazu dienen können, auf eine Prüfung im Geltungsbereich des
Drucksache 398/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 47 der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer
... § 17 Abs. 2 findet auch auf Blutzubereitungen und Gewebezubereitungen Anwendung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gegebenenfalls nicht dem Arzneimittelrecht unterstellt werden. Mit der Änderung soll ermöglicht werden, dass auch in diesen Fällen Kontrollberichte der für die dortige Freigabe verantwortlichen sachkundigen Person dazu dienen können, auf eine Prüfung im Geltungsbereich des
Drucksache 755/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... 2. eine Geschäftsordnung, in der er Regelungen zur Arbeitsweise des Gemeinsamen Bundesausschusses insbesondere zur Geschäftsführung, zur Stellvertretung im Beschlussgremium und zur Vorbereitung der Richtlinienbeschlüsse durch Einsetzung von in der Regel sektorenübergreifend gestalteten Unterausschüssen, trifft. In der Geschäftsordnung sind Regelungen zu treffen zur Gewährleistung des Mitberatungsrechts der von den Organisationen nach § 140f Abs. 2 entsandten sachkundigen Personen. Die
Drucksache 392/2/05
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften Punkt 43 der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
... Je nach Kenntnisstand nehmen Tierhalter und -betreuer Korrekturen an Hufen und Klauen selbst vor. Derartige Verrichtungen müssen auch weiterhin möglich sein, ohne dass diese sachkundigen Personen über eine staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in verfügen. Dies gilt auch für sachkundige Personen, welche die Hufpflege vornehmen.
Drucksache 34/05
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetz es
... ), also auch auf Beigeladene. Er gilt nicht für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bzw. Behörden, Gewerkschaften und bestimmte Verbände, diese haben ein Selbstvertretungsrecht (vgl. BSG 36, 234; BSG 2, 159). Sie sind in der Lage, sich durch einen sachkundigen und erfahrenen Beamten oder Angestellten vertreten zu lassen, was in Absatz 2 nochmals ausdrücklich ausgesprochen wird.
Drucksache 247/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV )
... (4) Einzelkosten des Netzes sind dem Netz direkt zuzuordnen. Kosten des Netzes, die sich nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand als Einzelkosten direkt zurechnen lassen, sind als Gemeinkosten über eine verursachungsgerechte Schlüsselung dem Gasversorgungsnetz zuzuordnen. Die zu Grunde gelegten Schlüssel müssen sachgerecht sein und den Grundsatz der Stetigkeit beachten. Betreiber eines Gasfernleitungs- oder Gasverteilernetzes haben diese Schlüssel für sachkundige Dritte nachvollziehbar und vollständig zu dokumentieren. Änderungen eines Schlüssels sind nur zulässig, sofern diese sachlich geboten sind. Die hierfür maßgeblichen Gründe sind von Betreibern eines Gasfernleitungs- oder Gasverteilernetzes für sachkundige Dritte nachvollziehbar und vollständig zu dokumentieren.
Drucksache 285/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits - und Verbraucherschutzstrategie"
... • Ausbau der wissenschaftlichen Begutachtung und sachkundigen Risikobewertung, z.B. durch bessere Risiko-Früherkennung, Analyse der potenziellen Auswirkungen von Risiken auf Gesundheit und Sicherheit, Informationsaustausch über Bedrohungen und Exposition, Förderung harmonisierter Vorgehensweisen bei der Risikobewertung und verstärkte Schulung der mit Bewertungen Beauftragten.
Drucksache 795/05
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... es genannten Arzneimittel und Wirkstoffe nachgewiesen, wenn die für die sachkundige Person nach § 14 des Arzneimittelgesetzes für diese Produktgruppen jeweils genannten Kriterien erfüllt sind. Die Sachkenntnis für die Überwachung von klinischen Prüfungen wird auch durch die Sachkenntnis nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Arzneimittelgesetzes nachgewiesen.
Drucksache 364/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzdienstleistungspolitik (2005 bis 2010) KOM (2005) 177 endg.; Ratsdok. 8823/05
... In den europäischen Rechtsvorschriften wird die Bedeutung von Informationsverfahren hervorgehoben. Bevor die Verbraucher jedoch nicht selbst die für das Verständnis zunehmend komplexer Finanzprodukte erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben, können sie auf der Grundlage von Informationen keine sachkundigen (Anlage-)Entscheidungen treffen.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.