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107 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rentenwert"


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Drucksache 343/08

... Die Aktualisierung erfolgt mithilfe der aktuellen Rentenwerte der gesetzlichen Rentenversicherung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz – VersAusglG)

Teil 1
Der Versorgungsausgleich

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Halbteilung der Anrechte

§ 2
Auszugleichende Anrechte

§ 3
Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit

§ 4
Auskunftsansprüche

§ 5
Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert

Kapitel 2
Ausgleich

Abschnitt 1
Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

§ 6
Regelungsbefugnisse der Ehegatten

§ 7
Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

§ 8
Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Abschnitt 2
Wertausgleich bei der Scheidung

Unterabschnitt 1
Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 9
Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Interne Teilung

§ 10
Interne Teilung

§ 11
Anforderungen an die interne Teilung

§ 12
Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten

§ 13
Teilungskosten des Versorgungsträgers

Unterabschnitt 3
Externe Teilung

§ 14
Externe Teilung

§ 15
Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung

§ 16
Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

§ 17
Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten

Unterabschnitt 4
Ausnahmen

§ 18
Geringfügigkeit

§ 19
Fehlende Ausgleichsreife

Abschnitt 3
Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Unterabschnitt 1
Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

§ 20
Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente

§ 21
Abtretung von Versorgungsansprüchen

§ 22
Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen

Unterabschnitt 2
Abfindung

§ 23
Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit

§ 24
Höhe der Abfindung, Zweckbindung

Unterabschnitt 3
Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

§ 25
Anspruch gegen den Versorgungsträger

§ 26
Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer

Abschnitt 4
Härtefälle

§ 27
Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs

Kapitel 3
Ergänzende Vorschriften

§ 28
Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität

§ 29
Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens

§ 30
Schutz des Versorgungsträgers

§ 31
Tod eines Ehegatten

Kapitel 4
Anpassung nach Rechtskraft

§ 32
Anpassungsfähige Anrechte

§ 33
Anpassung wegen Unterhalt

§ 34
Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt

§ 35
Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person

§ 36
Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person

§ 37
Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

§ 38
Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

Teil 2
Wertermittlung

Kapitel 1
Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

§ 39
Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft

§ 40
Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft

§ 41
Bewertung einer laufenden Versorgung

§ 42
Bewertung nach Billigkeit

Kapitel 2
Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

§ 43
Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung

§ 44
Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

§ 45
Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz

§ 46
Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen

Kapitel 3
Korrespondierender Kapitalwert

§ 47
Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts

Teil 3
Übergangsvorschriften

§ 48
Allgemeine Übergangsvorschrift

§ 49
Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen

§ 50
Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz

§ 51
Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 52
Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 53
Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung

§ 54
Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 219
Beteiligte

§ 220
Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht

§ 221
Erörterung, Aussetzung

§ 222
Durchführung der externen Teilung

§ 223
Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

§ 224
Entscheidung über den Versorgungsausgleich

§ 225
Zulässigkeit einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 226
Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 227
Sonstige Abänderungen

§ 228
Zulässigkeit der Beschwerde

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 3 Versorgungsausgleich

§ 1587
Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz.

Untertitel 3 Versorgungsausgleich

§ 1587
Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 120b
Tod eines Ehegatten vor Empfang angemessener Leistungen

Vierter Unterabschnitt Besonderheiten beim Versorgungsausgleich

§ 120f
Interne Teilung und Verrechnung von Anrechten

§ 120g
Externe Teilung

§ 120h
Abzuschmelzende Anrechte

§ 187
Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich.

§ 268a
Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich

Artikel 5
Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Versorgungsausgleich (Bundesversorgungsteilungsgesetz – BVersTG)

§ 1
Zweckbestimmung

§ 2
Anspruch

§ 3
Anpassung

§ 4
Rückforderung

§ 5
Erstattung

Artikel 6
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Abgeordnetengesetzes

§ 25a
Versorgungsausgleich

Artikel 8
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 55e

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 43
Interne Teilung

Artikel 10
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 50
Versorgungsausgleichssachen

Artikel 14
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 15
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 16
Änderung der Kostenordnung

Artikel 17
Änderung des Schornsteinfegergesetzes

§ 33a
Interne Teilung beim Versorgungsausgleich

Artikel 18
Änderung des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Gesetzes

Artikel 19
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 20
Änderung des Einführungsgesetzes zum

Artikel 21
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts

Artikel 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 408/08

... 2. Die für die alten Bundesländer maßgebenden Beträge nach § 1 Abs. 2 verändern sich gemäß § 6 Satz 1 des Gesetzes um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert, wobei sie nicht auf volle Euro errechnete Beträge auf- oder abzurunden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dreizehnte Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im Einzelnen

III. Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 527: 13. Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen


 
 
 


Drucksache 360/08

... Die vorliegende Verordnung nimmt unter Berücksichtigung der Maßgaben des Einigungsvertrages Bezug auf die in der Fünfzehnten KOV-Anpassungsverordnung 2008 vom 2008 (BGBl. I S. ) angepassten Rentenwerte und den dort festgesetzten Bemessungsbetrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Informationspflichten

F. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 6

C. Finanzieller Teil

D. Informationspflichten

E. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 555: Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf der o.g. Verordnung auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.


 
 
 


Drucksache 113/08

... (4) Rentenwert einer Berufsgenossenschaft sind die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bis zum Ende ihrer Laufzeit ohne Abzinsung und ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen zu erwartenden Aufwendungen für solche Versicherungsfälle, für die im Ausgleichsjahr erstmals Rente, Sterbegeld oder Abfindung festgestellt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 139a
Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland

Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen

§ 171
Mittel der Unfallversicherungsträger

§ 172
Betriebsmittel

§ 172a
Rücklage

§ 172b
Verwaltungsvermögen

§ 172c
Altersrückstellungen

Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 176
Grundsatz

§ 177
Begriffsbestimmungen

§ 178
Gemeinsame Tragung der Rentenlasten

§ 179
Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung

§ 180
Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht

§ 181
Durchführung des Ausgleichs

§ 184
Rücklage

§ 218e
Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung

§ 219
Beitragsberechnung

§ 219a
Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen

§ 220
Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften

Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung

§ 222
Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 223
Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

§ 224
Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Artikel 2
Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Zweiter Unterabschnitt Umlage für das Insolvenzgeld

§ 358
Aufbringung der Mittel

§ 359
Einzug und Weiterleitung der Umlage

§ 360
Umlagesatz

§ 361
Verordnungsermächtigung

§ 362
Übergangsregelung

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Unterabschnitt 3a
Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse

§ 137a
Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse

§ 137b
Besonderheiten bei den Leistungen und bei der Durchführung der Versicherung

§ 137c
Vermögen, Haftung

§ 137d
Organe

§ 137e
Beirat

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Fünfter Abschnitt

§ 20a
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

§ 20b
Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Artikel 7
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 8
Gesetz zu Übergangsregelungen zur Eingliederung der Seemannskasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 1
Übertritt des Personals

§ 2
Besitzstandsschutz

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 11
Folgeänderungen anderer Gesetze und Verordnungen

§ 13
Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Artikel 12
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

A. Ausgangslage

B. Ziele und Maßnahmen

Zu den Reformmaßnahmen des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

Trägerzahl und Selbstverwaltung

Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften

4 Vermögensrecht

4 Arbeitsschutz

4 Insolvenzgeldumlage

Weitere Maßnahmen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu § 171

Zu § 172

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 172a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 172b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 172c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu § 176

Zu § 177

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 178

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 179

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 180

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 181

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 358

Zu § 359

Zu § 360

Zu § 361

Zu § 362

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 137a

Zu § 137b

Zu § 137c

Zu § 137d

Zu § 137e

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu § 20a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

C. Finanzieller Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3 Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG)


 
 
 


Drucksache 113/08 (Beschluss)

... (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Werte nach § 178 Abs. 1 Satz 1 unter Berücksichtigung der Rentenwerte und nach Anhörung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. neu festzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 15 Abs. 4 Satz 4 SGB VII

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB VII

4. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 110 Abs. 1a Satz 2, Abs. 1b - neu - SGB VII , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 28a Abs. 12 - neu - SGB IV , Artikel 5 Nr. 2a - neu - § 150 Abs. 5 Satz 1 SGB VI

§ 7
Vorabmeldung

5. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 166 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 SGB VII , Nr. 35 § 218e Abs. 1 und 4 SGB VII

6. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 179 Abs. 2 Satz 1 und Satz 5 - neu - SGB VII

7. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 181 SGB VII

§ 181
Durchführung des Ausgleichs

8. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 223 Abs. 2 SGB VII

9. Zu Artikel 4 Nr. 9 § 87 Abs. 3 Satz 1 SGB IV

10. Zu Artikel 10 Nr. 2 - neu - § 80 Abs. 3 Satz 4 - neu - ALG ,

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

11. Zu den Ordnungswidrigkeitsvorschriften im SGB III


 
 
 


Drucksache 845/08

Entschließung des Bundesrates zur Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts



Drucksache 113/1/08

... (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Werte nach § 178 Abs. 1 Satz 1 unter Berücksichtigung der Rentenwerte und nach Anhörung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. neu festzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/1/08




Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 15 Abs. 4 Satz 4 SGB VII

13. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB VII

14. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 110 Abs. 1a Satz 2, Abs. 1b - neu - SGB VII , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 28a Abs. 12 - neu - SGB IV , Artikel 5 Nr. 2a - neu - § 150 Abs. 5 Satz 1 SGB VI

§ 7
Vorabmeldung

15. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 166 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 SGB VII , Nr. 35 § 218e Abs. 1 und 4 SGB VII

16. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 179 Abs. 2 Satz 1 und Satz 5 - neu - SGB VII

17. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 181 SGB VII

§ 181
Durchführung des Ausgleichs

18. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 223 Abs. 2 SGB VII

19. Zu Artikel 4 Nr. 9 § 87 Abs. 3 Satz 1 SGB IV

20. Zu Artikel 10 Nr. 2 - neu - § 80 Abs. 3 Satz 4 - neu - ALG , Artikel 13 Abs. 2a - neu -, Abs. 4 Inkrafttreten

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

21. Zu den Ordnungswidrigkeitsvorschriften im SGB III


 
 
 


Drucksache 544/08

... § 255e Bestimmung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis zum 1. Juli 2013

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 2a
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 33
Beiträge für die Vorsorge

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Dienstbeschädigungsausgleichsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

§ 5
Datenübermittlungen an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 7
Sofortmeldung

Artikel 13
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 14
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 15
Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Artikel 16
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Finanzieller Teil

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

D. Bürokratiekosten

3 Kosten

4 Sofortmeldung

Kosteneinsparung durch elektronische Übermittlung der Meldekopie

Kosteneinsparung durch Verzicht auf Änderungsmeldungen

Kostenberechnung erweitertes Meldeverfahren der Meldebehörden an die DRV

5 Bund

Kosten des Hinweises auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht des Ausweispapiers

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 573: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

1. Einführung einer Sofortmeldungspflicht zur Sozialversicherung

2. Entlastende Maßnahmen im Rahmen der Meldungen zur Sozialversicherung

3. Einführung einer Hinweispflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern hinsichtlich der Mitführung von Personalausweisen


 
 
 


Drucksache 343/08K

... auf den Ehezeitanteil bezogen) zwei weitere Einflussgrößen eine wesentliche Rolle: Zum einen die Wahrscheinlichkeiten, mit denen eine solche Zahlung künftig zu erbringen ist, und zum anderen ein Zinssatz, mit dem die Zahlungen auf die Gegenwart abgezinst werden. Für die Barwertermittlung sind also biometrische Rechnungsgrundlagen (z.B. Überlebenswahrscheinlichkeiten) und ein bestimmter Zinssatz (technischer Zins) erforderlich. Um die Bestimmung des Barwerts für den Anwender zu vereinfachen stellt die Barwert-Verordnung entsprechende Faktoren zur Verfügung. Diese Barwert-Faktoren wurden im Wesentlichen auf Basis der sogenannten Heubeck-Richttafeln ermittelt und berücksichtigen sowohl Biometrie als auch Zins. Um den jeweiligen Barwert zu bestimmen, muss also der jährliche Rentenwert der Anwartschaft ermittelt und mit dem entsprechenden Barwert-Faktor der Barwert-Verordnung multipliziert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08K




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick über das Reformkonzept

1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut

2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs

a Gerechtigkeitsdefizite:

b Anwendungsdefizite:

3. Die Lösung der Strukturreform

a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten

b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung

II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform

1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben

a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale

b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge

c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts

d Vollzug des Ausgleichs

2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich

a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell

b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung

c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung

d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich

e Der schuldrechtliche Ausgleich

f Das Abänderungsverfahren Totalrevision

g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich

3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System

b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen

c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall

4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs

a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger

b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger

c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung

d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich

e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte

f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands

5. Bewertung anderer Reformvorschläge

a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs

b Das Modell Bergner

c Weitere Reformansätze

III. Verfassungsrechtliche Bewertung

1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute

2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger

IV. Gleichstellungspolitische Bewertung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Ausgleich

Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

Zu § 9

Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Abfindung

Zu § 23

Zu § 24

Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Härtefälle

Zu § 27

Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert

Zu § 47

Zu Teil 3

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Artikel 2

§ 217
Versorgungsausgleichssachen

§ 218
Örtliche Zuständigkeit

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 219

Zu § 220

Zu § 221

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu § 225

Zu § 226

Zu § 227

Zu § 228

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 120f

Zu § 120g

Zu § 120h

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)


 
 
 


Drucksache 564/07

... Nach der Aufbereitung leitet die Deutsche Rentenversicherung Bund die Daten bis zum 31. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres an das fachlich zuständige Bundesministerium weiter. Auf Anforderung leitet die Deutsche Rentenversicherung Bund dem fachlich zuständigen Bundesministerium die für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost) erforderlichen Daten bis spätestens 15. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV

2 I.

2 II.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu I.

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 17

Zu Nr. 19

Zu Nr. 21

Zu Nr. 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 24

Zu Nr. 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

C. Finanzielle Auswirkungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)


 
 
 


Drucksache 286/07

... Die vorliegende Verordnung nimmt unter Berücksichtigung der Maßgaben des Einigungsvertrages Bezug auf die in der Vierzehnten KOV-Anpassungsverordnung 2007 vom 2007 (BGBl. 1 S. ) angepassten Rentenwerte und den dort festgesetzten Bemessungsbetrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Informationspflichten

F. GeschlechterdifferenzierteAbschätzung der Folgen der Verordnung

Verordnung

Einundzwanzigste Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 6

C. Finanzieller Teil

D. Informationspflichten

E. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Anlage


 
 
 


Drucksache 339/07

... 2. Die für die alten Bundesländer maßgebenden Beträge nach § 1 Abs. 2 verändern sich gemäß § 6 Satz 1 des Gesetzes um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert, wobei nicht auf volle Euro errechnete Beträge auf- oder abzurunden sind. Der aktuelle Rentenwert wird durch die Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2007 um 0,54 Prozent erhöht. Daraus ergeben sich für diese Länder ab dem 1. Juli 2007 folgende Beträge:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/07




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im einzelnen

III. Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen


 
 
 


Drucksache 280/07 (Beschluss)

Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2007 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2007 - RWBestV 2007)



Drucksache 720/07E

... Die Rente eines Akademikers mit drei Jahren Hochschulausbildungszeiten kann um bis zu 59,11 Euro monatlich (3 Jahre x 0,75 Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert 2007 von 26,27 Euro) geringer ausfallen. Zur wirkungsgleichen Übertragung dieser Rentenmaßnahmen kann nur ein Teil der in der Versorgung bisher noch berücksichtigungsfähigen Hochschulausbildungszeiten von drei Jahren wegfallen. So wird erreicht, dass zum einen die Systematik der Versorgung im Hinblick auf die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten aufrechterhalten bleibt und zum anderen der Rente in absoluten Beträgen vergleichbare monetäre Kürzungen bei den Pensionen folgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07E




Artikel 4
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58


 
 
 


Drucksache 2/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob statt der mit dem Verhältnis des aktuellen Rentenwerts (Ost) und des aktuellen Rentenwerts angepassten monatlichen Bezugsgröße die Bezugsgröße (Ost) verwendet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI , Nr. 28 § 96a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI , Nr. 81 § 313 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI ,

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 38 SGB VI , Artikel 17 Nr. 11 Buchstabe b § 23 Abs. 8 ALG

3. Zu Artikel 1 Nr. 53 § 228a SGB VI ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 65 § 254d Abs. 3 Satz 1 SGB VI

5. Zu Artikel 1 Nr. 66 § 255a Abs. 4 Satz 4 SGB VI

6. Zu Artikel 17 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 ALG


 
 
 


Drucksache 720/07

... In der Versorgung können Hochschulausbildungszeiten (nicht jedoch Zeiten an allgemeinbildenden Schulen) als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden. Wegen der systembedingt anderen Bewertung von Hochschulausbildungszeiten in der Versorgung hätte ein völliger Wegfall dieser Zeiten in der Versorgung aber eine erhebliche Diskrepanz zwischen rentenrechtlichen und versorgungsrechtlichen Auswirkungen zur Folge. In der Rente können einem Akademiker mit drei Jahren Hochschulausbildungszeiten höchstens 59,11 Euro monatlich (3 Jahre x 0,75 Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert 2007 von 26,27 Euro) verloren gehen. Demgegenüber würde das Ruhegehalt einer Beamtin oder eines Beamten des Bundes in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe des letzten Amtes in absoluten Beträgen in weit höherem Umfange gekürzt, und zwar beispielsweise in der Besoldungsgruppe A 13 um rund 216 Euro, in der Besoldungsgruppe A 15 um ca. 265 Euro und in der Besoldungsgruppe B9 um rund 452 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Begründung

A. Allgemeines

I. Neufassung des Bundesbeamtengesetzes Artikel 1

II. Novellierung des Bundesbesoldungsgesetzes Artikel 2

1. Neugestaltung der gemeinsamen einheitlichen Grundgehaltstabelle für Beamtinnen, Beamte, Soldatinnen und Soldaten der Besoldungsordnungen A und B

2. Gemeinsame Grundgehaltstabelle für Beamte und Soldaten

3. Neugestaltung der Grundgehaltstabelle der Richterinnen und Richter

4. Modernisierung der Auslandsbesoldung

5. Beibehaltung der familienbezogenen Besoldungsbestandteile und Verbesserung der Situation von Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr Kindern

6. Neugestaltung der Ausgleichszulagen

7. Aufhebung von ausschließlich die Länder betreffenden Vorschriften

8. Überleitung in die neuen Grundgehaltstabellen Artikel 3

III. Novellierung des Versorgungsrechts des Bundes Artikel 4

1. Wirkungsgleiche und systemgerechte Übertragung der Rentenreformen

a Begrenzung der Bewertung von Ausbildungszeiten wie im Rentenrecht

b Zur Übertragung des im Rentenrecht gegenwärtig noch wirkungslosen Nachhaltigkeitsfaktors

c Einführung einer Versorgungsauskunft

d Übertragung der Rentenregelungen zur Anhebung der Altersgrenzen

2. Nachvollzug der Besoldungsreform

3. Weitere Änderungen

IV. Gesetzgebungskompetenzen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

a Neufassung des Bundesbeamtengesetzes

b Änderung des Bundesbesoldungsrechts

c Änderung des Versorgungsrechts

2. Vollzugsaufwand

a Neufassung des Bundesbeamtengesetzes

b Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

c Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

E. Sonstige Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 13. September 2007: NKR-Nr. 31: Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts


 
 
 


Drucksache 543/07 (Beschluss)

... "(2) Soweit Vorschriften dieses Buches bei Hinzuverdienstgrenzen für Renten an die Bezugsgröße anknüpfen, ist die monatliche Bezugsgröße mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) zu vervielfältigen und durch den aktuellen Rentenwert zu teilen, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus der Beschäftigung oder Tätigkeit im Beitrittsgebiet erzielt wird. Dies gilt nicht, soweit in einem Kalendermonat Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen auch im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet erzielt wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 73 Abs. 3 Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 79 Abs. 1 Satz 2 SGB IV

3. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB I

4. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 SGB V , Nr. 3 - neu - § 208 Abs. 2 Satz 2 SGB V , Nr. 4 - neu - § 281 Abs. 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 6 Nr. 01 - neu - § 34 Abs. 3 SGB VI

6. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 184 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VI

7. Zu Artikel 6a - neu - § 254d Abs. 3 Satz 01 - neu - SGB VI

8. Zu den Vorruhestandsvereinbarungen

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 2/1/07

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob statt der mit dem Verhältnis des aktuellen Rentenwerts (Ost) und des aktuellen Rentenwerts angepassten monatlichen Bezugsgröße die Bezugsgröße (Ost) verwendet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI , Nr. 28 § 96a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI , Nr. 81 § 313 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI , Artikel 17 Nr. 12 Buchstabe b § 27a Abs. 2 Nr. 2 ALG

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 38 SGB VI und 17 Nr. 11 Buchstabe b § 23 Abs. 8 ALG

3. Zu Artikel 1 Nr. 53 § 228a SGB VI ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 65 § 254d Abs. 3 Satz 1 SGB VI

5. Zu Artikel 1 Nr. 66 § 255a Abs. 4 Satz 4 SGB VI

6. Zu Artikel 17 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 ALG


 
 
 


Drucksache 543/1/07

... "(2) Soweit Vorschriften dieses Buches bei Hinzuverdienstgrenzen für Renten an die Bezugsgröße anknüpfen, ist die monatliche Bezugsgröße mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) zu vervielfältigen und durch den aktuellen Rentenwert zu teilen, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus der Beschäftigung oder Tätigkeit im Beitrittsgebiet erzielt wird. Dies gilt nicht, soweit in einem Kalendermonat Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen auch im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet erzielt wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 73 Abs. 3 Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 79 Abs. 1 Satz 2 SGB IV

3. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB I

4. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 SGB V , Nr. 3 - neu - § 208 Abs. 2 Satz 2 SGB V , Nr. 4 - neu - § 281 Abs. 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 6 Nr. 01 - neu - § 34 Abs. 3 SGB VI

6. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 184 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VI

7. Zu Artikel 6a - neu - § 254d Abs. 3 Satz 01 - neu - SGB VI

8. Zu den Vorruhestandsvereinbarungen


 
 
 


Drucksache 281/07

... Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sollen nach dem Entwurf der Rentenwertanpassungsverordnung 2007 zum 1. Juli 2007 um 0,54 v. H. angepasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Informationspflichten

Verordnung

Vierzehnten Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Vierzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2007 – 14. KOV-AnpV 2007

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Auswirkungen auf das Preisgefüge

E. Relevanzprüfung

Anlage


 
 
 


Drucksache 268/06

Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006



Drucksache 617/1/06

... (2) Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen setzen erstmals zum 1. Januar 2007 die Höhe der monatlichen Regelsätze im Rahmen der Rechtsverordnung nach § 40 fest und überprüfen diese jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Eine entsprechende Festsetzung erfolgt jeweils nur in den Jahren, in denen eine Neubemessung der Regelsätze nach Absatz 3 Satz 5 notwendig ist oder in denen sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Hierbei können die Träger der Sozialhilfe ermächtigt werden, auf der Grundlage von festgelegten Mindestregelsätzen regionale Regelsätze zu bestimmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 01 § 7 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB II ,

3. Zu Artikel 01 - neu - § 74 Abs. 1 Satz 4a - neu - EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28 Abs. 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28 Abs. 2 SGB XII

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 29 Abs. 1 Satz 7a - neu -, Satz 8 SGB XII

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 35 Abs. 2 bis 5 SGB XII

8. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 41 Abs. 2 Satz 1a - neu - SGB XII

9. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 45 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XII , Nr. 10b - neu - § 72 Abs. 1 Satz 5 - neu - SGB XII

10. Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 78a - neu - SGB XII

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 92a Abs. 1 SGB XII ,

12. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 102 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XII

13. Zu Artikel 1 Nr. 23a - neu - § 118 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

14. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und c SGB XII

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 122 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII

16. Zu Artikel 1 Nr. 30 - neu - § 133a SGB XII

17. Zu Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 368/06

... 2. Die für die alten Bundesländer maßgebenden Beträge nach § 1 Abs. 2 erhöhen sich - wie auch seit dem Jahr 2004 - nicht, da sich der für die Anpassung gem. § 6 des Gesetzes erforderliche aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht verändert hat. Daraus ergeben sich für diese Länder die seit dem 1. Juli 2003 geltenden Beträge:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 368/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im einzelnen

III. Kosten


 
 
 


Drucksache 740/06

... (2) Die Landesregierungen setzen durch Rechtsverordnung die Höhe der monatlichen Regelsätze im Rahmen der Rechtsverordnung nach § 40 fest. Sie können die Ermächtigung auf die zuständigen Landesministerien übertragen. Die Träger der Sozialhilfe können ermächtigt werden, auf der Grundlage von festgelegten Mindestregelsätzen regionale Regelsätze zu bestimmen. Die Festsetzung erfolgt erstmals zum 1. Januar 2007 und dann zum 1. Juli eines jeden Jahres, in dem eine Neubemessung der Regelsätze nach Absatz 3 Satz 5 erfolgt oder in dem sich der Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert."



Drucksache 298/06

... Die Finanzierung der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung über den PSVaG wird auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt. Das zur Zeit bestehende sog. Rentenwertumlageverfahren ist eine Mischform zwischen einem reinen Umlageverfahren und einem vollständigen Kapitaldeckungsverfahren: Kapitaldeckung erfolgt bei den insolvenzbedingt vom PSVaG zu übernehmenden bereits fälligen Versorgungsleistungen; im Jahr der Insolvenz des Arbeitgebers werden entsprechende Beiträge bei allen verpflichteten Arbeitgebern erhoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Kosten für die Wirtschaft

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Allgemeines

II. Finanzieller Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 105/06 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006



Drucksache 617/06 (Beschluss)

... (2) Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen setzen erstmals zum 1. Januar 2007 die Höhe der monatlichen Regelsätze im Rahmen der Rechtsverordnung nach § 40 fest und überprüfen diese jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Eine entsprechende Festsetzung erfolgt jeweils nur in den Jahren, in denen eine Neubemessung der Regelsätze nach Absatz 3 Satz 5 notwendig ist oder in denen sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Hierbei können die Träger der Sozialhilfe ermächtigt werden, auf der Grundlage von festgelegten Mindestregelsätzen regionale Regelsätze zu bestimmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 01 - neu - § 74 Abs. 1 Satz 4a - neu - EStG

3. Zu Artikel 01 § 7 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB II , Artikel 1 Nr. 5 § 23 Abs. 3 Satz 1a - neu - SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28 Abs. 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 29 Abs. 1 Satz 7a - neu -, Satz 8 SGB XII

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 35 Abs. 2 bis 5 SGB XII

7. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 41 Abs. 2 Satz 1a - neu - SGB XII

8. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 45 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XII , Nr. 10b - neu - § 72 Abs. 1 Satz 5 - neu - SGB XII

9. Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 78a - neu - SGB XII

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 92a Abs. 1 SGB XII , Nr. 16a - neu - § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB XII

11. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 102 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XII

12. Zu Artikel 1 Nr. 23a - neu - § 118 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und c SGB XII

14. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 122 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII

15. Zu Artikel 1 Nr. 30 - neu - § 133a SGB XII

16. Zu Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 105/06

Entwurf eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2006

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch(860-4)

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch(860-6)

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

C. Finanzieller Teil

D. Preiswirkungsklausel

E. Relevanzprüfung


 
 
 


Drucksache 617/2/06

... "Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen setzen erstmals zum 1. Januar 2007 die Höhe der monatlichen Regelsätze im Rahmen der Rechtsverordnung nach § 40 fest und überprüfen diese jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Eine entsprechende Festsetzung erfolgt jeweils nur in den Jahren, in denen eine Neubemessung der Regelsätze nach Absatz 3 Satz 5 notwendig ist oder in denen sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Hierbei können die Träger der Sozialhilfe ermächtigt werden, auf der Grundlage von festgelegten Mindestregelsätzen regionale Regelsätze zu bestimmen."


 
 
 


Drucksache 741/06

... "Abweichend von § 68 Abs. 7 sind bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2007 die dem Statistischen Bundesamt z.B.ginn des Jahres 2007 für die Jahre 2004 und 2005 vorliegenden Daten zu den Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1) und die der Deutschen Rentenversicherung Bund z.B.ginn des Jahres 2007 für das Jahr 2004 vorliegenden Daten zu den beitragspflichtigen Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld zugrunde zu legen. Bei der Ermittlung des Rentnerquotienten sind die der Deutschen Rentenversicherung Bund z.B.ginn des Jahres 2007 für das Jahr 2005 vorliegenden Daten zugrunde zu legen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 741/06




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Betriebsrentengesetzes

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung

Artikel 8
Änderung von Vorschriften im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und in - anderen Gesetzen

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 10
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 12
Gesetz über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2007 (Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz 2007)

§ 1
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

§ 2
Bezugsgröße in der Sozialversicherung

§ 3
Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

§ 4
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

§ 5

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 268/06 (Beschluss)

Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006



Drucksache 657/05 (Beschluss)

... II vorgesehene Anpassungssystematik durchbrochen, wonach sich die Höhe der Regelleistung an den Veränderungen des aktuellen Rentenwertes bzw. den Anpassungen im



Drucksache 657/1/05

... II vorgesehene Anpassungssystematik durchbrochen, wonach sich die Höhe der Regelleistung an den Veränderungen des aktuellen Rentenwertes bzw. den Anpassungen im



Drucksache 242/05 (Beschluss)

Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2005 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 - RWBestV 2005)



Drucksache 657/3/05

... II vorgesehene Anpassungssystematik durchbrochen, wonach sich die Höhe der Regelleistung an den Veränderungen des aktuellen Rentenwertes bzw. den Anpassungen im



Drucksache 346/05

... Im Einzelnen liegen dieser Tabelle auf der Basis der zum 1. Juli 2005 geltenden Rentenwerte unter Berücksichtigung der Maßgaben des Einigungsvertrages die folgenden Vorgaben und Rechenwege zu Grunde:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Zwanzigste Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 6

C. Finanzieller Teil


 
 
 


Drucksache 818/05

... Für Zeiten des Bezuges von Leistungen bei Arbeitslosigkeit wurden bis 31.12.1994 Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung nach der Höhe der bezogenen Leistungen gezahlt. Als sogenannte beitragsgeminderte Zeiten können sie einen höheren Rentenwert erhalten, als er dem sich aus dieser Beitragszahlung ergebenden Wert entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 297/05

... Da sich für die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der aktuellen Rentenwerte im Jahr 2005 zum 1. Juli 2005 keine Veränderung ergibt, ergeben sich auch für die in § 56 Abs. 1 Satz 1 BVG genannten laufenden Rentenleistungen keine Veränderungen gegenüber der bisherigen Höhe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Dreizehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

C. Finanzieller Teil


 
 
 


Drucksache 411/05

... 2. Die für die alten Bundesländer maßgebenden Beträge nach § 1 Abs. 2 erhöhen sich - wie auch im Jahr 2004 - nicht, da sich der für die Anpassung gem. § 6 des Gesetzes erforderliche aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht verändert hat. Daraus ergeben sich für diese Länder die seit dem 1. Juli 2003 geltenden Beträge:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im einzelnen

III. Kosten


 
 
 


Drucksache 390/05

... Da die Hochschulausbildungszeiten in der Versorgung systembedingt mit dem Einkommen aus dem letzten Amt bewertet werden und nicht nur - wie in der Rente - mit maximal 75 Prozent eines Durchschnittseinkommens, hätte ein völliger Wegfall dieser Zeiten in der Versorgung eine erhebliche Diskrepanz zwischen rentenrechtlichen und versorgungsrechtlichen Auswirkungen zur Folge. In der Rente können einem Akademiker mit drei Jahren Hochschulausbildungszeiten höchstens 58,79 Euro monatlich (3 Jahre x 0,75 Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert 2004 von 26,13 Euro) verloren gehen. Demgegenüber würde das Ruhegehalt einer Beamtin oder eines Beamten in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe des letzten Amtes in absoluten Beträgen in weit höherem Umfange gekürzt, und zwar in der Besoldungsgruppe A 13 um rund 216 Euro, in der Besoldungsgruppe A 15 um ca. 265 Euro und in der Besoldungsgruppe B 9 um rund 452 Euro, sofern die Beamtin oder der Beamte nicht 40 Dienstjahre geleistet hat. Für jedes über 37 Dienstjahre hinaus geleistete Jahr würde die Kürzung um 1/3 geringer ausfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. In § 12 Abs. 1 Satz 1

4. § 14 wird wie folgt geändert:

5. § 14a wird wie folgt geändert:

6. § 20 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

7. § 24 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

8. In § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

9. § 46 wird wie folgt geändert:

10. In § 47a Abs. 1 wird die Zahl 71,75 durch die Zahl 71,13 ersetzt.

11. In § 50a Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter nach Maßgabe dieses Gesetzes gestrichen.

12. § 50c wird wie folgt geändert:

13. § 50e wird wie folgt geändert:

14. § 52 wird wie folgt geändert:

15. § 53 wird wie folgt geändert:

16. In § 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 und 5

17. § 55 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

18. § 56 wird wie folgt geändert:

19. § 66 wird wie folgt geändert:

20. § 69 wird wie folgt geändert:

21. § 69a wird wie folgt geändert:

22. Dem § 69c Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

23. § 69e wird wie folgt gefasst:

§ 69e
Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes

24. Nach § 69e wird folgender § 69f eingefügt:

§ 69f
Übergangsregelungen aus Anlass der Änderungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten in der Beamtenversorgung

25. Dem § 85 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

26. In § 91 Abs. 2 Nr. 3 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

27. Dem § 107b wird folgender Absatz angefügt:

Artikel 2
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 5 wird wie folgt geändert:

3. In § 11a Abs. 2 wird die Angabe § 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 durch die Angabe § 11 Abs. 6 Satz 2 und 3 ersetzt.

4. § 12 wird wie folgt geändert:

5. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

6. § 23 wird wie folgt geändert:

7. § 26 wird wie folgt geändert:

8. § 26a wird wie folgt geändert:

9. § 27 wird wie folgt geändert:

10. § 38 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

11. In § 42 Abs. 1 Satz 1

12. In § 44 Abs. 2 Satz 1

13. In § 45 Abs. 1 Nr. 3

14. In § 47 Abs. 1 Satz 1

15. § 49 wird wie folgt geändert:

16. § 53 wird wie folgt geändert:

17. In § 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Satz 3 und 5

18. § 55a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

19. § 55b wird wie folgt geändert:

20. In § 59 Abs. 4

21. § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

22. In § 63g Satz 1

23. In § 70 Abs. 1 Satz 1

24. § 72 wird wie folgt geändert:

25. § 74 wird wie folgt geändert:

26. § 91a Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

27. Die Überschrift nach § 92a wird wie folgt gefasst:

28. § 92b wird wie folgt geändert:

29. § 94 wird wie folgt geändert:

30. § 94a wird wie folgt geändert:

31. Dem § 94b Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

32. Dem § 96 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

33. Nach § 96a werden die Überschrift und § 97 wie folgt gefasst:

§ 97

34. Nach § 98 werden folgende Überschrift und folgender § 99 angefügt:

§ 99

Artikel 3
Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7
Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7a
Änderung des Bundesministergesetzes

Artikel 7b
Gesetz über Einmalzahlungen in den Jahren 2005 bis 2007 - Einmalzahlungsgesetz 2005 bis 2007 (EzG 2005) -

§ 1
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen

§ 2
Empfängerinnen und Empfänger von Amtsbezügen

§ 3
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen

§ 4
Zahlung

§ 5
Übertragung der Regelungskompetenz

Artikel 8
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele

II. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

III. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 242/1/05

Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2005 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 - RWBestV 2005)



Drucksache 793/05

... = konstanter Faktor, der sich durch Zusammenfassung der „statischen“ Elemente der bisherigen Formel ergibt: allgemeiner Rentenwert zum 1. Januar 1995 (21,24 DM) abzüglich 10 v.H. (dauerhafter Abschlag) dividiert durch das 12fache des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 1995 (46,00 DM).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 793/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

§ 2
Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte

§ 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Verfahrensfragen

II. Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte

III. Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

C. Finanzieller Teil

I. Kosten der öffentlichen Haushalte

II. Kosten für die Wirtschaft

III. Preiswirkungsklausel


 
 
 


Drucksache 900/04

... konstanter Faktor, der sich durch Zusammenfassung der statischen" Elemente der bisherigen Formel ergibt: allgemeiner Rentenwert zum 1. Januar 1995 (21,24 DM) abzüglich 10 v. H. (dauerhafter Abschlag) dividiert durch das 12fache des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 1995 (46,00 DM).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 900/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

§ 2
Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte

§ 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Verfahrensfragen

II. Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte

III. Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

C. Finanzieller Teil

I. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

II. Kosten für die Wirtschaft

III. Preiswirkungsklausel


 
 
 


Drucksache 962/1/04

... 13. Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Prognose für die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen Rentenwerts in den neuen Ländern an den in den alten Ländern der Angleichungsprozess sich gegenüber den im Rentenversicherungsbericht 2003 geäußerten Erwartungen weiter verlangsamen wird; die Angleichung für Bezieher gegenwärtiger Renten in den neuen Ländern wird wohl während ihrer Rentenbezugszeiten nicht mehr stattfinden.



Drucksache 962/04 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Prognose für die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen Rentenwerts in den neuen Ländern an den in den alten Ländern der Angleichungsprozess sich gegenüber den im Rentenversicherungsbericht 2003 geäußerten Erwartungen weiter verlangsamen wird; die Angleichung für Bezieher gegenwärtiger Renten in den neuen Ländern wird wohl während ihrer Rentenbezugszeiten nicht mehr stattfinden.



Drucksache 155/17 PDF-Dokument



Drucksache 425/18 PDF-Dokument



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