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26 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Passrechtliche"


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Drucksache 625/16

... als eigene Angelegenheit aus. Ihnen obliegt die Aufgabe des Vollzugs des Aufenthaltsrechts. Vor allem sind sie für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen zuständig. Auch die Überwachung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen gehört zu den Aufgaben. Bei unrechtmäßigem Aufenthalt oder Straffälligkeit hat die örtlich zuständige Ausländerbehörde Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung einzuleiten.



Drucksache 36/2/15

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob nicht einer Implementierung der Vorgaben der UN-Resolution 2178 (2014) in nationales Recht dadurch besser Rechnung getragen werden kann, dass man an passrechtliche Vorschriften zur Begründung einer Strafbarkeit anknüpft.



Drucksache 670/09

... Mit Absatz 2 ist die erforderliche Rechtsgrundlage für die Erhebung und den Abgleich biometrischer Daten von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Anlehnung an die passrechtliche Regelung in § 16a PassG geschaffen worden. Im Rahmen der Ausweispflicht ist nunmehr auch eine biometriegestützte Identitätsüberprüfung zugelassen. Überprüft werden dürfen nur – soweit vorhanden – das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Iris.



Drucksache 668/09

... - Ausstellung von Passersatzpapieren als passrechtliche Maßnahme (als Folgeentscheidung zur Antragstellung),



Drucksache 696/09

... 7.0.5 Passrechtliche Maßnahmen können durch polizeirechtliche Vorkehrungen nach Landesrecht ergänzt werden, sofern dies für die Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich erscheint. Als solche Maßnahmen kommen insbesondere die Erteilung von Meldeauflagen und die Ingewahrsamnahme (z.B. zur wirksamen Unterbindung der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland) in Betracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 154/08

... Der Antrag hat keine aufschiebende Wirkung. Die Ausländerbehörde kann die Abschiebung des Ausländers bis zur Entscheidung aussetzen, wenn er seine passrechtlichen Verpflichtungen erfüllt und seinen Nationalpass der Ausländerbehörde ausgehändigt hat."



Drucksache 633/08

... In aufenthalts- und passrechtlichen Verfahren werden im Einzelfall Ergebnisse von freiwilligen genetischen Abstammungsuntersuchungen als Nachweis von Verwandtschaftsverhältnissen beigebracht. Dieser Bereich soll in den Regelungen ebenfalls berücksichtigt werden.



Drucksache 373/07

Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften



Drucksache 373/07 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften



Drucksache 16/07

... Den Passbehörden entstehen Kosten durch die passrechtlichen Änderungen, die sich aus der Aufnahme der Fingerabdrücke in den Pass ergeben. Diese Kosten sind im Wesentlichen durch die geltenden Passgebühren abgedeckt. Die Passbehörden werden vom Passhersteller mit der notwendigen Hard- und Software ausgestattet, die unmittelbar zur Erfassung und Qualitätssicherung der Fingerabdrücke notwendig ist (Fingerabdruckscanner und die entsprechende Erfassungs- und Qualitätssicherungssoftware), da die Ausstattung ein Teil der Passproduktion des biometrischen Reisepasses ist. Dies wird über die Gebühren finanziert und die Passbehörden müssen nicht in Vorleistung treten. Mehraufwendungen können durch die Anpassung der IT-Infrastruktur insbesondere im Hinblick auf die Einführung eines durchgängig elektronischen Passantragsverfahrens entstehen, wie z.B. durch ggf. notwendigen Erwerb eines Einwohnerverfahrens oder Aufrüstung der Arbeitsplatz-PCs. Diese Aufwendungen können aufgrund der heterogenen IT-Strukturen in den Passbehörden derzeit nicht beziffert werden. Geringe, im Rahmen der geltenden Finanzplanung aufzufangende Mehrausgaben für den Bundeshaushalt entstehen bei den amtlichen Pässen durch erforderliche Anpassungen der IT-Infrastruktur.



Drucksache 510/05

Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften



Drucksache 659/05

... Zur Förderung der Wettbewerbssituation der deutschen Flughäfen und Luftfahrtgesellschaften im transatlantischen Luftverkehr soll der Transit von indischen und türkischen Staatsangehörigen, die Visa der USA, Kanadas oder der Schweiz besitzen und dorthin oder von dort zurück in ihre Herkunftsländer reisen, vom Flughafentransitvisumerfordernis freigestellt werden. Durch die am 1. November 2005 in Kraft tretende Passmusterverordnung vom 8. August 2005 werden die Anforderungen an die Lichtbilder geändert, die für die Passausstellung vorgelegt werden müssen; die Erfordernisse an Lichtbilder, die in aufenthaltsrechtlichen Verfahren vorzulegen sind, sind an die jeweils geltenden passrechtlichen Anforderungen anzupassen, um die Anforderungen für Lichtbilder unabhängig vom Verwendungszweck einheitlich zu gestalten. Zudem ist durch das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommen über die Aufhebung des Sichtvermerkszwangs für Flüchtlinge vom 20. April 1959 (BGBl. 1961 II S. 1097, 1098) im Verhältnis zu Polen und der Slowakei Bedarf zur Anpassung der



Drucksache 510/1/05

... Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften



Drucksache 666/05 (Beschluss)

Dritte Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften



Drucksache 510/05 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften



Drucksache 666/05

Dritte Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften



Drucksache 10/17 PDF-Dokument



Drucksache 25/16 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 263/20 PDF-Dokument



Drucksache 301/19 PDF-Dokument



Drucksache 359/17 PDF-Dokument



Drucksache 372/07 PDF-Dokument



Drucksache 534/15 PDF-Dokument



Drucksache 535/15 PDF-Dokument



Drucksache 608/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.