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"Passrecht"
Drucksache 438/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 - COM(2017) 256 final
... 1. Der Bundesrat bewertet den Verordnungsvorschlag im Hinblick auf das in Artikel 5 EUV verankerte Subsidiaritätsprinzip als kritisch und sieht ihn in wesentlichen Teilen als nicht von der unionsrechtlichen Regelungskompetenz gedeckt an. Der Verordnungsvorschlag legt den Mitgliedstaaten neben umfangreichen elektronischen Informationspflichten (Artikel 4) zugleich die rechtliche Verpflichtung zur Digitalisierung bestimmter Verwaltungsverfahren (Artikel 5 Absatz 2 und 3 in Verbindung mit Anhang II) auf. Damit greift er sowohl in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten als auch in das kommunale Selbstverwaltungsrecht ein. Der Eingriff betrifft Regelungsbereiche, für die keine vertraglich ausdrücklich zugewiesene Unionszuständigkeit besteht. Dies gilt insbesondere für das Personenstands-, Melde- und Passrecht sowie das Renten-, Sozial- und Sozialversicherungsrecht, auf die sich allein 9 der 13 im Anhang II des Verordnungsvorschlags aufgeführten Verfahren beziehen. Die Digitalisierung der Verfahren stellt sich hier gleichsam als Annex zur organisations- und verfahrensrechtlichen Ausgestaltung dieser Regelungsbereiche dar. Artikel 21 Absatz 2, Artikel 48 und 114 Absatz 1 AEUV stellen insoweit keine hinreichende Rechtsgrundlage für den Verordnungsvorschlag dar, denn sie sind nicht geeignet, die Organisations- und Verfahrenshoheit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung der Verwaltung und des Verwaltungsverfahrens einzuschränken. Schließlich beschränken sich die Ausführungen des Verordnungsvorschlags zur Subsidiarität auf die den Mitgliedstaaten auferlegten Informationspflichten und lassen die verfahrensbezogenen Digitalisierungspflichten unerwähnt. Sie tragen daher den Verordnungsvorschlag, soweit es die Pflicht zur Einführung vollständig digitalisierter Verfahren betrifft, gleichfalls nicht.
Zum Verordnungsvorschlag allgemein
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
14. Zu Artikel 8 - Qualität der Informationen über Verfahren
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
15. Zu Artikel 14 - Qualitätsüberwachung
16. Zu Artikel 24 - Nationale Koordinatoren
Zu Artikel 32
Zu Artikel 37
3 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 625/16
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung A. Problem und Ziel
... als eigene Angelegenheit aus. Ihnen obliegt die Aufgabe des Vollzugs des Aufenthaltsrechts. Vor allem sind sie für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen zuständig. Auch die Überwachung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen gehört zu den Aufgaben. Bei unrechtmäßigem Aufenthalt oder Straffälligkeit hat die örtlich zuständige Ausländerbehörde Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung einzuleiten.
Drucksache 36/2/15
Antrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVGÄnderungsgesetz - GVVG-ÄndG)
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob nicht einer Implementierung der Vorgaben der UN-Resolution 2178 (2014) in nationales Recht dadurch besser Rechnung getragen werden kann, dass man an passrechtliche Vorschriften zur Begründung einer Strafbarkeit anknüpft.
Drucksache 668/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das Ausländerzentralregister und zur Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
... - Ausstellung von Passersatzpapieren als passrechtliche Maßnahme (als Folgeentscheidung zur Antragstellung),
Drucksache 696/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... Der (vermeintliche) Grundsatz der Datensparsamkeit, der, in Verbindung mit dem Argument, der entsprechende Zusatz im Passrecht werde mangels Identifizierungsfunktion nicht benötigt, von der Bundesregierung zur Änderung der bisherigen Rechts- und Verwaltungspraxis angeführt wird, vermag vor dem Hintergrund der jahrelangen Rechts- und Verwaltungspraxis nicht zu überzeugen.
Drucksache 381/09
... Mit der Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben aus der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 wird die Anpassung des deutschen Ausländerrechts an das Gemeinschaftsrecht vorgenommen. Die Anpassung erfolgt in Anlehnung an die bereits durchgeführte Passgesetznovellierung, die Passverordnung und die Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung. Wie bereits im Passrecht wird die Verwendung eines vollständig elektronischen Antragsverfahrens zur Gewährleistung einer hinreichenden Datenqualität der Fingerabdrücke und Lichtbilder verbindlich vorgeschrieben. Den Kommunen wird durch entsprechende Übergangsregelungen der dafür erforderliche Zeitrahmen eingeräumt. Die vorgenommenen Rechtsanpassungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Schaffung von Regelungen zur Ausgestaltung des Datenerfassungs-, Qualitätssicherungs- und Datenübermittlungsverfahrens, zu den technischen Einzelheiten sowie zur Datenspeicherung und -nutzung. Der Entwurf schafft die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen. Die gesetzliche Verordnungsermächtigung des § 99 Absatz 1 Nummer 13a
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden,
Abschnitt 2 Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz.
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
§ 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
§ 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
§ 61e Qualitätsstatistik
§ 61f Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
§ 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
§ 61h Übergangsregelungen
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten der Wirtschaft
4. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
5. Informationspflichten für die Verwaltung
III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 880: Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... 7.0.5 Passrechtliche Maßnahmen können durch polizeirechtliche Vorkehrungen nach Landesrecht ergänzt werden, sofern dies für die Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich erscheint. Als solche Maßnahmen kommen insbesondere die Erteilung von Meldeauflagen und die Ingewahrsamnahme (z.B. zur wirksamen Unterbindung der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland) in Betracht.
Drucksache 670/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz /EU
... Mit Absatz 2 ist die erforderliche Rechtsgrundlage für die Erhebung und den Abgleich biometrischer Daten von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Anlehnung an die passrechtliche Regelung in § 16a PassG geschaffen worden. Im Rahmen der Ausweispflicht ist nunmehr auch eine biometriegestützte Identitätsüberprüfung zugelassen. Überprüft werden dürfen nur – soweit vorhanden – das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Iris.
Drucksache 696/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... Der (vermeintliche) Grundsatz der Datensparsamkeit, der, in Verbindung mit dem Argument, der entsprechende Zusatz im Passrecht werde mangels Identifizierungsfunktion nicht benötigt, von der Bundesregierung zur Änderung der bisherigen Rechts- und Verwaltungspraxis angeführt wird, vermag vor dem Hintergrund der jahrelangen Rechts- und Verwaltungspraxis nicht zu überzeugen.
Drucksache 154/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung ausländerrechtlicher Maßnahmen bei der Bekämpfung von Jugendgewalt und Kriminalität
... Der Antrag hat keine aufschiebende Wirkung. Die Ausländerbehörde kann die Abschiebung des Ausländers bis zur Entscheidung aussetzen, wenn er seine passrechtlichen Verpflichtungen erfüllt und seinen Nationalpass der Ausländerbehörde ausgehändigt hat."
Drucksache 634/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
... erfolgen. Diese Anpassung wird im Wesentlichen der bereits vollzogenen Anpassung des Passrechts an die genannten gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Der Entwurf schafft die erforderliche Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium des Innern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 18a Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
Artikel 2 Änderung des Zuwanderungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
Artikel 4 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Änderungen im Bereich der Arbeitsmigration
II. Weitere Änderungen
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 659: Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Anpassung der Rechtslage an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten
Drucksache 633/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... In aufenthalts- und passrechtlichen Verfahren werden im Einzelfall Ergebnisse von freiwilligen genetischen Abstammungsuntersuchungen als Nachweis von Verwandtschaftsverhältnissen beigebracht. Dieser Bereich soll in den Regelungen ebenfalls berücksichtigt werden.
Drucksache 373/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften
Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften
Drucksache 373/07
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften
Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Kapitel 1 Passmuster
§ 1 Muster für den Reisepass
§ 2 Muster für den Kinderreisepass
§ 3 Muster für den vorläufigen Reisepass
§ 4 Muster für den amtlichen Pass
§ 5 Lichtbild
Kapitel 2 Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere
§ 6 Befreiung von der Passpflicht
§ 7 Passersatz
§ 8 Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz
§ 9 Lichtbilder für den Passersatz
§ 10 Gültigkeitsdauer des Passersatzes
§ 11 Andere Regelungen für einen Passersatz
Kapitel 3 Amtliche Pässe
§ 12 Ausstellung
§ 13 Gültigkeitsdauer
§ 14 Rückgabe
Kapitel 4 Gebühren
§ 15 Gebühren
§ 16 Erstattung von Auslagen
§ 17 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
Kapitel 5 Schlussvorschrift
§ 18 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3 Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften
Drucksache 16/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
... Der vorliegende Gesetzentwurf harmonisiert das deutsche Passrecht mit dem Gemeinschaftsrecht. Vorläufige Reisedokumente ohne Biometrie werden in ihrer Gültigkeitsdauer den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben angepasst. Hinsichtlich der gemeinschaftsrechtlich geregelten Sicherheitsmerkmale und biometrischen Daten im Pass füllt der Entwurf nur die dem nationalen Gesetzgeber verbleibende Kompetenz – auch im Hinblick auf die noch fehlenden Rechtsgrundlagen – aus und verweist im Übrigen auf die gemeinschaftsrechtliche Regelung. Neu sind insoweit vor allem eine Regelung zur Erfassung, Übermittlung und Speicherung der Fingerabdrücke sowie zur Verwendung der biometrischen Daten im Rahmen von Passkontrollen. Dabei sehen die entsprechenden Regelungen im
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Passgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Personalausweise
Artikel 3 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
Artikel 4 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Artikel 6 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes / EU
Artikel 8 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 10 Neufassung des Passgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Option Rechnung, indem der Begriff Bundesdruckerei GmbH durch einen neutralen Begriff ersetzt wird.
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummern 2 bis 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 510/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften
Drucksache 659/05
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG -Durchführungsverordnung
... Zur Förderung der Wettbewerbssituation der deutschen Flughäfen und Luftfahrtgesellschaften im transatlantischen Luftverkehr soll der Transit von indischen und türkischen Staatsangehörigen, die Visa der USA, Kanadas oder der Schweiz besitzen und dorthin oder von dort zurück in ihre Herkunftsländer reisen, vom Flughafentransitvisumerfordernis freigestellt werden. Durch die am 1. November 2005 in Kraft tretende Passmusterverordnung vom 8. August 2005 werden die Anforderungen an die Lichtbilder geändert, die für die Passausstellung vorgelegt werden müssen; die Erfordernisse an Lichtbilder, die in aufenthaltsrechtlichen Verfahren vorzulegen sind, sind an die jeweils geltenden passrechtlichen Anforderungen anzupassen, um die Anforderungen für Lichtbilder unabhängig vom Verwendungszweck einheitlich zu gestalten. Zudem ist durch das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommen über die Aufhebung des Sichtvermerkszwangs für Flüchtlinge vom 20. April 1959 (BGBl. 1961 II S. 1097, 1098) im Verhältnis zu Polen und der Slowakei Bedarf zur Anpassung der
Drucksache 510/05
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften
Drucksache 510/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse
zu Punkt 78 der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
... Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften
Drucksache 666/05
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Dritte Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften
Drucksache 666/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften
Drucksache 10/17
Verordnung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
Drucksache 25/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz)
Drucksache 179/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Drucksache 224/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
Drucksache 240/10
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
Drucksache 263/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes /EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
Drucksache 301/19
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetz es (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV )
Drucksache 359/17
Verordnung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
Drucksache 372/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Passdaten sowie zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Drucksache 534/15
Drucksache 535/15
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz /EU (AVV zum FreizügG/EU)
Drucksache 608/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.