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"Partnerschaft"
Drucksache 223/20
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2020
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019
... Wasserbetreiberpartnerschaften (GWOPA) in Bonn.
Drucksache 85/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... Die vorgesehene Regelung hat zur Folge, dass verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Rentnerinnen und Rentner geringere Chancen auf die Erlangung eines Grundrentenzuschlags haben als unverheiratet zusammenlebende Paare. Denn unverheirateten Paaren steht einzeln betrachtet ein höherer Freibetrag zur Verfügung als verheirateten Paaren. Wer einen gut verdienenden Partner heiratet, kann seinen Grundrentenanspruch dadurch verlieren oder wer sich von einem gut verdienenden Partner scheiden lässt, kann dadurch einen Anspruch auf Grundrente erwerben.
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... ✓ eine neue Aufbau- und Resilienzfazilität mit einem Budget von 560 Mrd. EUR - vergeben als Zuschüsse und Darlehen. Dies wird die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Investitionen und Reformen unterstützen, die für einen nachhaltigen Aufschwung von wesentlicher Bedeutung sind. Die Mitgliedstaaten werden ihre eigenen maßgeschneiderten nationalen Konjunkturprogramme auf der Grundlage der im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Investitions- und Reformprioritäten im Einklang mit den nationalen Klima- und Energieplänen, den Plänen für einen gerechten Übergang sowie den Partnerschaftsabkommen und den operationellen Programmen im Rahmen von EU-Fonds ausarbeiten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE
3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation
Die Gelder beschaffen
Die Gelder investieren
4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen
4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU
4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt
4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau
5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN
5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten
5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement
6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU
7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT
8. Fazit - die STUNDE EUROPAS
Drucksache 83/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
... Deutschland ist sicherheitspolitisch fest in den euroatlantischen Strukturen verankert. Eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der NATO und eine Intensivierung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU sind erklärte Ziele der Bundesregierung. Unser bewährtes Koordinatensystem basiert auf europäischer Integration, transatlantischer Partnerschaft und einer aktiven Rolle bei der gemeinsamen Gestaltung einer globalen Friedensordnung in den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen.
Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
I. Einleitung
II. Das sicherheits- und verteidigungspolitische Umfeld
III. Notwendigkeit einer leistungs- und wettbewerbsfähigen deutschen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie - Erhalt und Förderung von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien
IV. Lage und Perspektiven der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland
V. Strategische Ziele und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
1. Forschung, Entwicklung und Innovationen stärken
2. Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion setzen
3. Beschaffungswesen optimieren
4. Exporte politisch flankieren und verantwortungsvoll kontrollieren
5. Schutz von Sicherheitsinteressen
VI. Gesellschaftliche Akzeptanz:
Drucksache 117/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Union der Gleichheit - Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 - 2025 - COM(2020) 152 final
... 8. Der Bundesrat betont die Bedeutung der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter auch vor dem Hintergrund der familienpolitischen Relevanz. Insbesondere die Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die angekündigte Leitlinie der EU zu finanziellen Anreizen oder Negativanreizen für Zweitverdienende, die Prüfung der Anrechnung von pflegebedingten Unterbrechungen sowie die Kindergarantie 2021 stellen wichtige Aspekte zur Ermöglichung einer partnerschaftlichen und damit ausgewogeneren Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit dar.
Drucksache 58/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland - COM(2020) 35 final
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland - COM(2020) 35 final
Drucksache 37/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas - COM(2020) 27 final
... Die Kommission ist davon überzeugt, dass eine engere Partnerschaft zwischen den politischen Entscheidungsträgern und den Bürgern Europas dazu beitragen wird, deren Stimme zu stärken und Orientierung für die künftige europäische Politikgestaltung zu bieten. Mit der Dynamik und dem Erfolg der jüngsten Öffentlichkeitsarbeit im Rücken ist es nun an der Zeit, die Gelegenheit zu nutzen und diese wirklich einzigartige Debatte anzustoßen.
1. EIN NEUER Impuls für die Europäische Demokratie - die ZEIT IST REIF
2. OFFENE Diskussion über Fragen, die den BÜRGERINNEN und BÜRGERN AM HERZEN LIEGEN
2.1 eine Union, die MEHR ERREICHEN WILL
2.2 Institutionelle Fragen
3. Schaffung des richtigen RAUMS für die MITSPRACHE der Europäischen BÜRGERINNEN und Bürger
3.1 ERFAHRUNGEN Nutzen
3.2 NÄCHSTE Ebene der BÜRGERDIALOGE - neue Formen der Beteiligung
4. öffentliche Wirkung
5. Weiterverfolgung der ANREGUNGEN der BÜRGERINNEN und Bürger
6. Zeitplan
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 452/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa - COM(2020) 301 final
... 10. Der Bundesrat begrüßt, dass die EU-Wasserstoffstrategie die Rolle der Regionen einschließlich von Vorreiterregionen und "Hydrogen Valleys" als regionale Wasserstoffökosysteme anerkennt. Zahlreiche Regionen entwickeln Wasserstoffstrategien, Förderprogramme und konkrete Projekte. Sie sind unerlässliche Akteure für den Marktaufbau. Die EU-Wasserstoffstrategie muss die Entwicklung und Durchführung regionaler Strategien und Programme für den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten und Cluster für grünen Wasserstoff unterstützen. Sie muss zudem die Teilnahme von Regionen an der Europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff und an der Europäischen Partnerschaft für sauberen Wasserstoff unterstützen.
Drucksache 263/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes /EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
... b) Die Wörter "nicht verheiratet" sind durch die Wörter "weder verheiratet noch eine Lebenspartnerschaft im Sinne der Nummer 2" zu ersetzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c FreizügG/EU
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 14 FreizügG/EU
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Die Gebühr entsteht nicht in Ehesachen und in Lebenspartnerschaftssachen (§ 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2
Drucksache 136/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Industriestrategie für Europa - COM(2020) 102 final
... 6. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Ziele nur durch einen partnerschaftlichen Governance-Ansatz erreicht werden können. Er begrüßt deshalb, dass die Kommission in einem inklusiven und offenen Industrieforum mit Vertretern der Industrie, der Sozialpartner, der Wissenschaft sowie der Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen zusammenarbeiten will. Der Bundesrat betont, dass dabei auch die deutschen Länder vertreten sein müssen.
Drucksache 320/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... Anders als verschiedengeschlechtliche Paare, in deren Partnerschaft ein Kind hineingeboren wird, ist die Mit-Mutter bei lesbischen Elternpaaren weiterhin auf die Stiefkindadoption angewiesen, um eine gemeinsame rechtliche Elternschaft zu erhalten. Bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren ist der Ehemann nach § 1592 Nummer 1 des
Drucksache 177/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013
und der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Fischerei- und Aquakultursektor - COM(2020) 142 final; Ratsdok. 7153/20
... b) bei der Nichtverlängerung von partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei oder von Protokollen zu solchen Abkommen;
Drucksache 85/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... Absatz 1 bestimmt, dass Einkommen der Berechtigten auf den Rentenanteil aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung nach §§ 76g, 307e und 307f anzurechnen ist. Zur Erhöhung der Zielgenauigkeit der Grundrente ist dabei nicht nur das eigene Einkommen der Berechtigten, sondern auch das Einkommen ihrer Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner zu berücksichtigen. Damit wird dem durch die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft ausgedrückten Willen, dauerhaft eine Wirtschaftseinheit zu bilden und der damit einhergehenden gegenseitigen Unterhaltspflicht (vergleiche § 1360 Bürgerliches Gesetzbuch, § 5
Drucksache 29/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final
... Der Fonds für einen gerechten Übergang wird in erster Linie für die Gewährung von Finanzhilfen verwendet; die spezielle Regelung für den Übergang im Rahmen von "InvestEU" wird private Investitionen erschließen, die Partnerschaft mit der EIB wird öffentliche Mittel mobilisieren.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Der Fonds für einen gerechten Übergang
Planung des Fonds für einen gerechten Übergang
Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifisches Ziel
Artikel 3 Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum
Artikel 4 Umfang der Unterstützung
Artikel 5 Ausschluss vom Anwendungsbereich
Artikel 6 Planung der JFT-Mittel
Artikel 7 Territorialer Plan für einen gerechten Übergang
Artikel 8 Indikatoren
Artikel 9 Finanzkorrekturen
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Inkrafttreten
Finanzbogen
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang
Anhang I Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Anhang II MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG
1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]
1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung
1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1
2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet
2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft
2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität
2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen
2.4 Arten der geplanten Vorhaben
2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren
Tabelle
Tabelle
3. Governancemechanismsen
3.1. Partnerschaft
3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n
Anhang III REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2
Drucksache 117/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Union der Gleichheit - Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 - 2025 - COM(2020) 152 final
... 6. Der Bundesrat betont die Bedeutung der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter auch vor dem Hintergrund der familienpolitischen Relevanz. Insbesondere die Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die angekündigte Leitlinie der EU zu finanziellen Anreizen oder Negativanreizen für Zweitverdienende, die Prüfung der Anrechnung von pflegebedingten Unterbrechungen sowie die Kindergarantie 2021 stellen wichtige Aspekte zur Ermöglichung einer partnerschaftlichen und damit ausgewogeneren Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit dar.
Drucksache 263/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes /EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
... b) Die Wörter "nicht verheiratet" sind durch die Wörter "weder verheiratet noch eine Lebenspartnerschaft im Sinne der Nummer 2" zu ersetzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c FreizügG/EU
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3a Absatz 1 FreizügG/EU
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 14 FreizügG/EU
4. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 16 Absatz 2 Satz 2 FreizügG/EU
Drucksache 395/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz - COM(2020) 274 final
... 35. Der Bundesrat weist grundsätzlich darauf hin, dass Strukturfragen der Bildungssysteme, einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen die Unterschiedlichkeit der Systeme sowie der rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen berücksichtigen und achten. So können etwa die Ausgestaltung öffentlichprivater Partnerschaften, die Idee der hybriden Lehrkräfte oder die Forderung nach angemessener Autonomie, Unterstützung und Finanzierung der Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung immer nur innerhalb der von den Mitgliedstaaten gesetzten strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen und der festgelegten Qualitätsstandards der nationalen Bildungssysteme realisiert werden.
Drucksache 232/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetz es und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
... "Satz 1 gilt auch für Visumanträge des Ehegatten oder Lebenspartners und minderjähriger lediger Kinder zum Zweck des Familiennachzugs zu einem Ausländer, der einen Visumantrag nach Satz 1 gestellt hat, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft bereits bestand oder das Verwandtschaftsverhältnis bereits begründet war, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat."
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... Die Kommission unterstützt die Europäischen Verbraucherzentren bei der Entwicklung von Tipps und Informationen zu Stornierungen von Unterkünften, Autoanmietungen und Veranstaltungen, die als Individualdienstleistungen gebucht wurden.13 Die Kommission wird prüfen, inwieweit die Dienste des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren auf der Grundlage von Partnerschaften mit ähnlichen Einrichtungen in Drittländern auf Reisende ausgeweitet werden können, die in Drittländern ihren Wohnsitz haben. Die Kommission wird auch den Aufbau von Kapazitäten für Stellen zur alternativen Streitbeilegung unterstützen, die Verbrauchern und Händlern dabei helfen, einvernehmliche Lösungen zu finden.
I. Einleitung
II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN
a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit
b Wiederherstellung sicheren Verkehrs
c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken
d. Nutzung digitaler Technologien
e. Schutz der Rechte
III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN
a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus
b Die Auswirkungen der Krise
c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe
d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung
e Rettung von Arbeitsplätzen
f Förderung des lokalen Tourismus
IV. Zusammenarbeit
V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft
Drucksache 452/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 17. Der Bundesrat begrüßt, dass die EU-Wasserstoffstrategie die Rolle der Regionen einschließlich von Vorreiterregionen und "Hydrogen Valleys" als regionale Wasserstoffökosysteme anerkennt. Zahlreiche Regionen entwickeln Wasserstoffstrategien, Förderprogramme und konkrete Projekte. Sie sind unerlässliche Akteure für den Marktaufbau. Die EU-Wasserstoffstrategie muss die Entwicklung und Durchführung regionaler Strategien und Programme für den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten und Cluster für grünen Wasserstoff unterstützen. Sie muss zudem die Teilnahme von Regionen an der Europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff und an der Europäischen Partnerschaft für sauberen Wasserstoff unterstützen.
Drucksache 166/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... Lebenspartnerschaftsgesetz
Drucksache 29/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20 Drucksache: 29/20 und zu 29/20
... 9. Er setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass neben der Ausrichtung auf wirtschaftsnahe investive Verwendungszwecke auch ein starker Fokus auf konsumtive sozialpartnerschaftliche Ansätze (Beratung, Begleitung von Beschäftigten in Veränderungsprozessen) gelegt wird. Der Bundesrat gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) vor dem Hintergrund des breiten gesetzlichen Leistungsspektrums der Bundesagentur für Arbeit für diese Ansätze nur nachrangig und sehr eingeschränkt eingesetzt werden kann.
I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20
Zeitpunkt der Vorlage
3 Steuerung
Programmierung, Territorialer Plan für einen gerechten Übergang
Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration
Methode für die Zuweisung von Mitteln
3 Komplexität
3 Beihilfe
II. Zu BR-Drucksache 29/20
III. Zu BR-Drucksache 36/20
IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20
3 Direktzuleitung
Drucksache 58/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland - COM(2020) 35 final
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland - COM(2020) 35 final
Drucksache 166/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... Lebenspartnerschaftsgesetz
Drucksache 55/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sichere 5G-Einführung in der EU - Umsetzung des EU-Instrumentariums - COM(2020) 50 final
... In Bezug auf neue Unternehmensdienstleistungen, z.B. in den Bereichen Energie, Lebensmittel und Landwirtschaft, Gesundheit, Fertigung oder Verkehr, ist Europa mit seinen Investitionen in einer Größenordnung von 1 Mrd. EUR gut vorangekommen. Dazu zählen auch EU-Mittel in Höhe von 300 Mio. EUR, die im Rahmen von Horizont 2020 für die öffentlichprivate Partnerschaft für 5G zur Verfügung stehen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. 5G-Einführung in der EU
3. Die EU-weit koordinierte Risikobewertung zur Cybersicherheit in 5G-Netzen
4. Das EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit
Schlussfolgerungen
5. Umsetzung des Instrumentariums
5.1. Ein risikobasierter, abgestimmter Ansatz für 5G-Anbieter
5.2. Die unterstützende Rolle der Kommission bei Umsetzung des Instrumentariums
6. Schlussfolgerungen
Anlage : Risikokategorien (Quelle: EU-weit koordinierte Risikobewertung)
Drucksache 395/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz - COM(2020) 274 final Drucksache: 395/20
... 35. Der Bundesrat weist grundsätzlich darauf hin, dass Strukturfragen der Bildungssysteme, einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen die Unterschiedlichkeit der Systeme sowie der rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen berücksichtigen und achten. So können etwa die Ausgestaltung öffentlichprivater Partnerschaften, die Idee der hybriden Lehrkräfte oder die Forderung nach angemessener Autonomie, Unterstützung und Finanzierung der Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung immer nur innerhalb der von den Mitgliedstaaten gesetzten strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen und der festgelegten Qualitätsstandards der nationalen Bildungssysteme realisiert werden.
Drucksache 2/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... (6) Ein nach Absatz 1 übergegangener Ersatzanspruch kann bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch eine Person, die im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft lebt, nicht geltend gemacht werden. Ein Ersatzanspruch nach Absatz 1 kann auch dann nicht geltend gemacht werden, wenn der Schädiger mit dem Geschädigten oder einem Hinterbliebenen nach Eintritt des Schadensereignisses die Ehe geschlossen oder eine Lebenspartnerschaft begründet hat und in häuslicher Gemeinschaft lebt. Abweichend von Satz 1 und Satz 2 kann ein Ersatzanspruch bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden
Drucksache 136/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Industriestrategie für Europa - COM(2020) 102 final
... 6. Er ist der Meinung, dass diese Ziele nur durch einen partnerschaftlichen Governance-Ansatz erreicht werden können. Er begrüßt deshalb, dass die Kommission in einem inklusiven und offenen Industrieforum mit Vertretern der Industrie, der Sozialpartner, der Wissenschaft sowie der Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen zusammenarbeiten will. Der Bundesrat betont, dass dabei auch die deutschen Länder vertreten sein müssen. Er begrüßt, dass die Kommission den industriepolitischen Fokus auf industrielle Ökosysteme legen will, wobei sämtliche Akteure einer Wertschöpfungskette berücksichtigt werden sollen. Daher bittet der Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die spezifischen Bedarfe der Industrieunternehmen und insbesondere die Notwendigkeiten der Wertschöpfungsketten bei dem Aufbau und der Förderung der seitens der EU geplanten industriellen Ökosysteme berücksichtigt werden. Daran müssen sich auch die Modalitäten der Finanzierung orientieren. Hierbei sind ebenfalls die Interessen und Besonderheiten von mittelständischen Unternehmen und von Startups unbedingt mit einzubeziehen. Die industriellen Ökosysteme sollten nach "Open Innovation"-Prinzipien etabliert werden.
Drucksache 1/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetz es und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
... "Satz 1 gilt auch für Visumanträge des Ehegatten oder Lebenspartners und minderjähriger lediger Kinder zum Zweck des Familiennachzugs zu einem Ausländer, der einen Visumantrag nach Satz 1 gestellt hat, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft bereits bestand oder das Verwandtschaftsverhältnis bereits begründet war, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat."
Drucksache 29/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20
... 15. Der Bundesrat setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass neben der Ausrichtung auf wirtschaftsnahe investive Verwendungszwecke auch ein starker Fokus auf konsumtive sozialpartnerschaftliche Ansätze (Beratung, Begleitung von Beschäftigten in Veränderungsprozessen) gelegt wird. Der Bundesrat gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) vor dem Hintergrund des breiten gesetzlichen Leistungsspektrums der Bundesagentur für Arbeit für diese Ansätze nur nachrangig und sehr eingeschränkt eingesetzt werden kann.
I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/201
Zeitpunkt der Vorlage
3 Steuerung
Programmierung, Territorialer Plan für einen gerechten Übergang
Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration
Methode für die Zuweisung von Mitteln
3 Komplexität
3 Beihilfe
II. Zu BR-Drucksache 29/20
III. Zu BR-Drucksache 36/20
IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20
3 Direktzuleitung
Drucksache 21/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang - COM(2020) 14 final
... Um herauszufinden, welche Kompetenzen benötigt werden, müssen die nationalen und regionalen Regierungen mit denjenigen zusammenarbeiten, die es am besten wissen: Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Lehrkräften und Ausbildern. Auf einem instabilen und sich wandelnden Arbeitsmarkt ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Menschen über umfassende Schlüsselkompetenzen verfügen, die eine gute Grundlage für ihre Anpassungsfähigkeit bilden. Darüber hinaus können starke Partnerschaften zwischen denjenigen, die nach neuen Talenten suchen, und denjenigen, die sie aus- und weiterbilden, in Kombination mit modernen Prognosetechniken und der Verfolgung des Werdegangs von Absolventen Hinweise darauf bieten, was und wie zu lernen ist. Dies ist insbesondere in den Regionen erforderlich, in denen die Bevölkerung zurückgeht und die Arbeitgeber keine qualifizierten Arbeitskräfte mehr finden. Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die das Rückgrat unserer Wirtschaft darstellen. Ein Viertel der europäischen KMU berichtet von großen Schwierigkeiten bei der Suche nach erfahrenen Mitarbeitern und Führungskräften. Und ganz allgemein gilt dies überall dort, wo der digitale und der grüne Wandel neue Kompetenzen erfordern. Die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die Lehrlingsausbildung können die Beschäftigungsfähigkeit sowohl von jungen Menschen als auch von Erwachsenen verbessern und den sich wandelnden Bedürfnissen der Unternehmen gerecht werden. Eine solche Investition in Weiterbildung und Umschulung werden Kosten verursachen, die gemeinsam vom öffentlichen Sektor, von den Arbeitgebern und den Betroffenen getragen werden müssen. Um Kompetenzen, Beschäftigungsfähigkeit und Humankapital in den Mittelpunkt zu stellen, wird die Kommission im ersten Quartal 2020 die europäische Agenda für Kompetenzen aktualisieren und einen Vorschlag für eine Empfehlung zur europäischen beruflichen Aus- und Weiterbildung unterbreiten. Darüber hinaus werden innovative Lösungen geprüft, die es den Menschen ermöglichen, ihr eigenes Lernen und ihre eigene Karriere zu steuern, wie z.B. ein individuelles Lernkonto für Menschen im erwerbsfähigen Alter.
Mitteilung
1. Stärkung des sozialen Europas
2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle
Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen
Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung
Schaffung von Arbeitsplätzen
Förderung der Gleichstellung
3. Faire Arbeitsbedingungen
4. Sozialschutz und Eingliederung
Sicherung eines hohen Sozialschutzes
Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung
5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt
6. Gemeinsame Arbeit
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Anhang : Initiativen der Kommission
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Im Zusammenhang mit einer besseren Ausschöpfung vorhandener Finanzinformationen sollte die Rolle öffentlichprivater Partnerschaften (ÖPP) so weit wie möglich gefördert werden, da der Austausch von Informationen in einigen Fällen angesichts des Informationscharakters eingeschränkt sein könnte und bei einem solchen Informationsaustausch die Datenschutzvorschriften einzuhalten sind. ÖPP bezwecken u.a. den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden, zentralen Meldestellen und dem Privatsektor. Sie können verschiedene Formen haben: Einige beschränken sich auf den Informationsaustausch zu Typologien und Trends zwischen den zentralen Meldestellen und Strafverfolgungsbehörden auf der einen Seite und den Verpflichteten auf der anderen Seite. Andere ermöglichen, dass Strafverfolgungsbehörden zur Überwachung der Transaktionen von Verdächtigen operative Informationen über einschlägige Verdächtige an Verpflichtete weitergeben. Jeglicher Informationsaustausch, der auch personenbezogene Daten umfasst, muss in vollem Umfang mit den Datenschutzvorschriften im Einklang stehen, außerdem muss dabei den Mandaten der beteiligten Behörden Rechnung getragen werden.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 63/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 8. Er betont ferner, dass die gemeinsame Verpflichtung des 17. SDG (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele) eine globale Verantwortung aller ist. Dabei haben gerade die Länder und Kommunen eine zentrale Rolle mit ihren Partnerschaften weltweit. Eine zukünftige EU-Strategie für die Agenda 2030 muss nach Auffassung des Bundesrates die Anerkennung und Unterstützung regionaler Partnerschaften und zivilgesellschaftlicher Akteure beinhalten.
Drucksache 577/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
... nicht zu vereinbaren ist, wenn Kinder, die mit einem leiblichen Elternteil zusammenleben, nicht von dem mit diesem zusammenlebenden, aber nicht mit dem Elternteil verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbundenen faktischen Lebenspartner adoptiert werden können, ohne das Verwandtschaftsverhältnis zu dem mit ihnen zusammenlebenden Elternteil zu beenden. Das BVerfG hat darin eine Verletzung von Artikel 3 Absatz 1 GG gesehen, weil die betroffenen Kinder im Vergleich zu Kindern in einer ehelichen Stieffamilie ohne ausreichenden Grund benachteiligt werden. Damit festigt das BVerfG den dem Adoptionsrecht zu Grunde liegenden Gedanken des größtmöglichen Kindeswohls.
Drucksache 377/19
Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates "Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen"
... Weiterhin einschlägig ist die im Rahmen des Aktionsplans zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor erlassene FLEGT-Verordnung von 2005 (Forest Law Enforcement, Governance and Trade - FLEGT-Verordnung). Im Rahmen dieser Verordnung werden Partnerschaftsabkommen abgeschlossen, mit der sich Partnerländer verpflichten, Kontrollsysteme einzurichten, um die Legalität der ausgeführten Holzprodukte zu gewährleisten. Wenn entsprechende Kontrollsysteme in den Partnerländern implementiert sind, dürfen Holzlieferungen aus diesen Ländern nur noch mit FLEGT-Genehmigung in die EU eingeführt werden. Zuständig sind die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Zolldienststellen. Indonesien ist bislang das einzige Land, das ein Abkommen abgeschlossen und ein Kontrollsystem implementiert hat. Einige afrikanische Staaten und Vietnam haben ebenfalls Abkommen abgeschlossen, aber noch kein Kontrollsystem installiert.2
Drucksache 537/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
... "Bei der Einkommensermittlung bleibt Arbeitsförderungsgeld unberücksichtigt. Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten ist das Einkommen beider Ehegatten zu berücksichtigen. Für Personen, die eine Lebenspartnerschaft führen oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft leben, gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend." ‘
Drucksache 267/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "ELFE - Einfach Leistungen für Eltern"
... Das Elterngeld wird am individuellen Einkommen berechnet und bietet Eltern mit seinen verschiedenen Varianten Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus die Möglichkeit, diese Familienleistung flexibel auf ihre individuelle Lebens-, Arbeits- und Betreuungssituation hin anzupassen. Gerade dieser Aspekt, der das Ziel einer (partnerschaftlichen) Vereinbarkeit von Familie und Beruf verfolgt, steht einer nahezu automatisierten Auszahlung des Elterngeldes entgegen. Die der Leistung inne wohnende Flexibilität und aufgrund individueller Bemessung gesteigerte Attraktivität impliziert eine gewisse Komplexität der Beantragung. Nicht geteilt werden aus diesem Grund solche Vorschläge zur Anpassung des
Drucksache 188/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 24. November 2017 über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Gesetz zu dem Abkommen vom 24. November 2017 über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Drucksache 377/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen"
... Weiterhin einschlägig ist die im Rahmen des Aktionsplans zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor erlassene FLEGT-Verordnung von 2005 (Forest Law Enforcement, Governance and Trade - FLEGT-Verordnung). Im Rahmen dieser Verordnung werden Partnerschaftsabkommen abgeschlossen, mit der sich Partnerländer verpflichten, Kontrollsysteme einzurichten, um die Legalität der ausgeführten Holzprodukte zu gewährleisten. Wenn entsprechende Kontrollsysteme in den Partnerländern implementiert sind, dürfen Holzlieferungen aus diesen Ländern nur noch mit FLEGT-Genehmigung in die EU eingeführt werden. Zuständig sind die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Zolldienststellen. Indonesien ist bislang das einzige Land, das ein Abkommen abgeschlossen und ein Kontrollsystem implementiert hat. Einige afrikanische Staaten und Vietnam haben ebenfalls Abkommen abgeschlossen, aber noch kein Kontrollsystem installiert.*
Anlage Entschließung des Bundesrates Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen
Drucksache 12/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 2017 über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 2017 über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Drucksache 512/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration
... a) Der Bundesrat begrüßt das baldige Inkrafttreten des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration (Vertrag von Aachen) sowie die schon jetzt erfolgten Vorbereitungsschritte zu dessen Umsetzung. Mit diesem Vertrag erneuern und bekräftigen Deutschland und Frankreich ihre Freundschaft. Sie schaffen neue Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Kooperation und zur Vertiefung ihrer bilateralen Zusammenarbeit. Die erneuerte Partnerschaft der beiden Staaten und ihrer Bevölkerung ist ein wichtiges Fundament, um die Zukunft eines starken und geeinten Europa zu festigen.
Drucksache 301/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetz es (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV )
... Die Entscheidung einer betroffenen Person zur Eintragung "divers" oder zum Verzicht auf eine Geschlechtsangabe (Offenlassen = kein Eintrag) wird in einem deutschen Personenstandseintrag dokumentiert (Geburtenregister, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister) und setzt, sofern kein Fall eines neugeborenen Kindes vorliegt (vgl. § 22
Drucksache 358/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... zu verorten sind. Zudem kann die Prüfpflicht - auch im Rahmen der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern - das Vertrauensverhältnis belasten.
Drucksache 577/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
... Die Norm eröffnet Personen in verfestigter Lebensgemeinschaft die Möglichkeit der Adoption eines Kindes ihres Partners (Stiefkindadoption) durch eine Generalverweisung. Die Vorschriften des Untertitels 1, die sich auf die Annahme eines Kindes des einen Ehegatten durch den anderen Ehegatten beziehen, gelten danach für zwei Personen, die in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben, entsprechend. Damit wird diesen Paaren gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 die Adoption eines Kindes des einen Partners in der Weise ermöglicht, dass die Verwandtschaftsbeziehung zum bisherigen Elternteil nicht erlischt. Auch gleichgeschlechtliche Paare können nicht nur in einer "lebenspartnerschaftsähnlichen", sondern auch in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und werden von der Neuregelung erfasst. Das Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt eröffnet die Möglichkeit der Annahme eines Kindes. Die weiteren Voraussetzungen für eine Annahme bleiben daneben bestehen. So ist gemäß § 1741 Absatz 1 BGB insbesondere zu prüfen, ob die Annahme dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. So werden beispielsweise Fälle nicht zu einer Annahme führen, in denen das Kind aus kindeswohlfremden Motiven angenommen werden soll. Gerade bei der Stiefkindadoption ist besonders zu prüfen, ob das Kind zum Beispiel nur dem Partner zuliebe angenommen werden soll (vergleiche insoweit Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. März 2019, Rn. 73 und Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, 7. Fassung 2014, Nummer 7.1.3). Bei der Beteiligung von ausländischen Staatsangehörigen muss insbesondere ausgeschlossen sein, dass die Adoption nur der Verbesserung des Aufenthaltsstatus eines Beteiligten oder seiner Angehörigen dienen soll. Der Schutz vor allem des abgebenden Elternteils ist sichergestellt, weil jede Einwilligungserklärung gemäß § 1750 Absatz 1 Satz 2 BGB notariell zu beurkunden ist. Damit wird jedenfalls ein Schutz vor übereilten Entscheidungen bei der Stiefkindadoption gewährleistet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 1766a Annahme von Kindern des nichtehelichen Partners
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5 Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Rechtliche Ausgangssituation
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Drucksache 68/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Containerschiffen
... Der Bund und die Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein befassen sich im Rahmen ihrer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Havarievorsorge und der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen bereits seit Längerem mit den Risiken, die von der zunehmenden Containerschifffahrt ausgehen. In einer Expertise vom 24. April 2018 ("Havarien mit Containerfrachtern: Herausforderungen an das Havariekommando aus Umweltsicht") wurden die potentiellen Gefahren der Havariebekämpfung durch die in Containern geladenen Güter betrachtet.
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... 14. Zu den sozialökonomischen Verhältnissen des Betriebsinhabers: die Angabe, ob das außerbetriebliche Einkommen oder das Einkommen aus dem Betrieb höher ausfallen; bei verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Betriebsinhabern sind die Einkommen beider Personen zu berücksichtigen,
Drucksache 359/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... Die Möglichkeit der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber- und Versichertenvertretern in den Verwaltungsräten soll beibehalten werden. Das Mitbestimmen beider Gruppen bedeutet gelebte Demokratie und sichert den sozialen Frieden in unserem Land. Das historisch gewachsene Zusammenwirken garantiert sachgerechte und praxisnahe Entscheidungen zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Im Konsens entstehen angemessene und bezahlbare Wege. Die über die Sozialwahlen demokratisch legitimierten Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen deshalb weiterhin über die Ausgestaltung der Versorgung entscheiden können, die sie zu je 50 Prozent finanzieren. Ohne die vorgeschlagene Änderung würde die soziale Selbstverwaltung der Krankenkassen aus den Verwaltungsräten der MD ausgeschlossen und deren soziale Selbstverwaltung folglich erheblich geschwächt werden.
Drucksache 188/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 24. November 2017 über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Gesetz zu dem Abkommen vom 24. November 2017 über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Drucksache 512/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration
... a) Der Bundesrat begrüßt das baldige Inkrafttreten des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration (Vertrag von Aachen) sowie die schon jetzt erfolgten Vorbereitungsschritte zu dessen Umsetzung. Mit diesem Vertrag erneuern und bekräftigen Deutschland und Frankreich ihre Freundschaft. Sie schaffen neue Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Kooperation und zur Vertiefung ihrer bilateralen Zusammenarbeit. Die erneuerte Partnerschaft der beiden Staaten und ihrer Bevölkerung ist ein wichtiges Fundament, um die Zukunft eines starken und geeinten Europa zu festigen.
Drucksache 575/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... (4) Die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und die in Absatz 3 sowie in § 2a Absatz 4 Nummer 2 genannten Adoptionsvermittlungsstellen arbeiten partnerschaftlich zusammen."
Drucksache 212/1/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Funktionsschwäche der Tarifautonomie: Problem benennen, Strategie entwickeln, Gestaltungswillen bezeugen" - Antrag der Länder Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin, Hamburg - Punkt 14 der 978. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2019
... Entschließung des Bundesrates "Sozialpartnerschaft, Tarifautonomie und Tarifbindung stärken - Verantwortungsvolle Unternehmen schützen und fairen Wettbewerb sichern"
Drucksache 180/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration
... 1. Der Bundesrat begrüßt den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration (Vertrag von Aachen) als Meilenstein der deutsch\-französischen Partnerschaft und als ein beherztes Bekenntnis zu einem starken, zukunftsfähigen und souveränen Europa. Der Vertrag von Aachen verweist auf die zentralen gemeinsamen politischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und auf wichtige Instrumente für eine abgestimmte Bewältigung.
Drucksache 63/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 9. Der Bundesrat betont ferner, dass die gemeinsame Verpflichtung des 17. SDG (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele) eine globale Verantwortung aller ist. Dabei haben gerade die Länder und Kommunen eine zentrale Rolle mit ihren Partnerschaften weltweit. Eine zukünftige EU-Strategie für die Agenda 2030 muss nach Auffassung des Bundesrates die Anerkennung und Unterstützung regionaler Partnerschaften und zivilgesellschaftlicher Akteure beinhalten.
COM 2019 22 final
2 Allgemeines
2 Verkehrssektor
Nachhaltiges Finanzwesen
SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden
SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 274/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... a) Die Annahme, beim Zusammenleben fremder erwachsener Menschen in Gemeinschaftsunterkünften ergäben sich im Alltagsleben Synergieeffekte, die der Situation einer ehelichen, eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Bedarfsgemeinschaft entsprächen und damit niedrigere Leistungen entsprechend der Regelbedarfsstufe 2 bzw. niedrigere Grundleistungen rechtfertigen könnten, entbehrt jeder empirischen Grundlage. Gerade bei gemeinschaftlicher Unterbringung von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Nationalitäten und sozialer Hintergründe ist die Annahme entsprechenden gemeinschaftlichen Wirtschaftens in hohem Maße unrealistisch und auch geeignet, zusätzliches Konfliktpotential in den Unterkünften zu schaffen. Angesichts der damit einhergehenden Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums begegnet die Regelung verfassungsrechtlichen Bedenken. Darüber hinaus ist kein sachlicher Grund ersichtlich, der eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu alleinstehenden erwachsenen Leistungsberechtigten, die in einer Wohnung leben, rechtfertigen könnte.
Drucksache 575/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... (4) Die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und die in Absatz 3 sowie in § 2a Absatz 4 Nummer 2 genannten Adoptionsvermittlungsstellen arbeiten partnerschaftlich zusammen."
Drucksache 354/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG )
... Der Bund wird vor diesem Hintergrund aufgefordert, zeitnah die notwenigen rechtlichen und haushälterischen Schritte zu prüfen und einzuleiten, um die finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen zu ermöglichen. Nähere Fragen von Ausgestaltung, Umsetzung und Abrechnung der Unterstützung im Rahmen eines solchen Bündnisses für die Steuerverwaltung sind in diesem Kontext gemeinsam zwischen Bund, Ländern und Kommunen partnerschaftlich zu klären.
Drucksache 180/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration
... 1. Der Bundesrat begrüßt den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration (Vertrag von Aachen) als Meilenstein der deutsch-französischen Partnerschaft und als ein beherztes Bekenntnis zu einem starken, zukunftsfähigen und souveränen Europa. Der Vertrag von Aachen verweist auf die zentralen gemeinsamen politischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und auf wichtige Instrumente für eine abgestimmte Bewältigung.
Drucksache 581/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Zur Aufstockung der langjährigen Finanzierungspartnerschaft von Bund und Ländern in diesem Bereich ist die Anpassung des GVFG erforderlich. Mit diesem Gesetz zur Änderung des GVFG wird klargestellt, dass das GVFG-Bundesprogramm, grundsätzlich unter Fortgeltung der geltenden Regelungen, fortgeführt wird.
Drucksache 517/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... Die Schaffung eines Lenkungs- und Koordinierungsausschusses beim GKV-Spitzenverband widerspricht dem Prinzip der sozialen Selbstverwaltung. Zukünftig wäre die Selbstverwaltung des GKV-Spitzenverbandes erheblich eingeschränkt, da Beschlüsse nicht ohne Zustimmung des hauptamtlich gebildeten Lenkungs- und Koordinierungsausschusses gefasst werden könnten. Durch dieses Verfahren würde die Sozialpartnerschaft als Grundlage der GKV entwertet.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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