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151 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Meldedaten"


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Drucksache 453/12

... III gleicht die Bundesagentur für Arbeit bestimmte Meldedaten zur Sozialversicherung, die ihr von der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung übermittelt werden, in einem automatisierten Verfahren (DALEB) mit den eigenen Leistungsdaten ab, um eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB III zu verhindern. Absatz 1 Satz 1 der Vorschrift zählt nunmehr ausdrücklich und abschließend auf, welche Meldedaten dem automatisierten Abgleich unterliegen und verwirklicht so das datenschutzrechtliche Bestimmtheitsgebot. Gleichzeitig enthält er eine redaktionelle Klarstellung (Streichung des bisherigen in der Sache fehlgehenden Verweises auf § 28a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 c)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Teil 2
Versorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Kapitel 1
Organisation

§ 27
Schließung der Zusatzversorgung

§ 28
Träger der Zusatzversorgung; Verordnungsermächtigung

§ 29
Geschäftsführung

§ 30
Aufsicht

Kapitel 2
Allgemeine Verfahrens- und Anspruchsregelungen; Finanzierung

§ 31
Versorgungsverfahren

§ 32
Verpfändung, Übertragung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen

§ 33
Übergang von Schadenersatzansprüchen

§ 34
Verjährung

§ 35
Rechtsweg

§ 36
Mittel zur Durchführung der Zusatzversorgung

Kapitel 3
Versorgungsleistungen

§ 37
Ruhegeld

§ 38
Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit

§ 39
Witwen- und Witwergeld

§ 40
Waisengeld

§ 41
Interne Teilung beim Versorgungsausgleich

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

II. Finanzielle Auswirkungen und Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5 Bundeshaushalt:

Kommunale Haushalte:

2. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu den Änderungen im Recht der Arbeitsförderung:

3. Weitere Kosten

5 Gesetzgebungskompetenz

5 Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2207: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 32/1/12

... Diese Sichtweise berücksichtigt nicht, dass die Daten neugeborener Kinder heute - in der Regel - bereits in den Geburtskliniken für das Personenstandsregister der Gemeinden erfasst werden und die in den Kliniken vorhandenen Daten zu Körpergewicht und Körperlänge quasi als Nebenprodukt mit den übrigen Meldedaten mittransportiert werden. Der Aufbau eines eigenen Erfassungsweges nur für diese zwei Merkmale wäre ineffizient und teuer. Daher sollte die seitherige pragmatische Datenerfassung und -weiterleitung der Merkmale Körpergewicht und Körperlänge beibehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b 1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - und b - neu - und § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - und b - neu - BevStatG* Bei Annahme entfällt Ziffer 7

3 4.

3 5.

6. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu -*

7. Entfällt bei Annahme von Ziffer 3

Zu Ziffer 3 und 5:

Zu Ziffern 5 bis 7:

8. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

9. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

10. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe i - neu - BevStatG

11. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

12. Zu § 5 Absatz 1 Satz 2 BevStatG

13. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

14. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 557/1/12

... Ein praktischer Nutzen aus der Georeferenzierung könnte allenfalls im Bereich des Meldewesens, insbesondere für die Nutzer (Behörden und Private) der Meldedaten, erwartet werden. Dieser wäre jedoch zunächst konkret zu ermitteln und dem mit der Anpassung verbundenen Aufwand bei den Kommunen gegenüber zu stellen. Inwieweit zudem die in der Allgemeinen Begründung des Gesetzentwurfs zu Abschnitt E.3 dargestellten Personalkosten in Höhe von 554 000 EUR (20 Sekunden Arbeitsaufwand je Datensatz) realistisch sind, kann nicht abschließend beurteilt werden. Er ist jedenfalls aus Erfahrungen im Zusammenhang mit automatisierten Datenkonsolidierungen der Melderegister nicht ausreichend belegt und damit fachlich nicht belastbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 EGovG

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 EGovG Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG und zum Gesetzentwurf insgesamt

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG

11. Zu Artikel 1 § 12 EGovG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 - neu - EGovG

13. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 EGovG

14. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 - neu - EGovG

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 6 - neu - EGovG

16. Zu Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 VwVfG

18. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG ^

19. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG

20. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG *, Artikel 4 § 36a Absatz 2 SGB I , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 87a Absatz 3 und 4 AO

21. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a VwVfG

22. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 und 4 VwVfG

23. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 VwVfG

24. Zu Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 1 PAuswG , Nummer 3 Buchstabe b § 11 Absatz 4 PAuswG

25. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a - neu - PAuswG

26. Zu Artikel 20a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Satz 1 der 3. SprengV

'Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

27. Zu Artikel 25 § 28 Absatz 2 Satz 3 WaStrG

28. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG

29. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 2 LuftVG

30. Zu Artikel 26 § 32d LuftVG , Artikel 1 § 15 EGovG

31. Zu Artikel 26a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 4, Absatz 7 Satz 1, § 15 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 BImSchG , Artikel 26b - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, § 6 der 9. BImSchV

'Artikel 26a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 26b
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

32. Zu Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 Evaluierung

33. Zu Artikel 30 Absatz 1 Inkrafttreten

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt

35. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 557/12 (Beschluss)

... Ein praktischer Nutzen aus der Georeferenzierung könnte allenfalls im Bereich des Meldewesens, insbesondere für die Nutzer (Behörden und Private) der Meldedaten, erwartet werden. Dieser wäre jedoch zunächst konkret zu ermitteln und dem mit der Anpassung verbundenen Aufwand bei den Kommunen gegenüber zu stellen. Inwieweit zudem die in der Allgemeinen Begründung des Gesetzentwurfs zu Abschnitt E.3 dargestellten Personalkosten in Höhe von 554 000 EUR (20 Sekunden Arbeitsaufwand je Datensatz) realistisch sind, kann nicht abschließend beurteilt werden. Er ist jedenfalls aus Erfahrungen im Zusammenhang mit automatisierten Datenkonsolidierungen der Melderegister nicht ausreichend belegt und damit fachlich nicht belastbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 EGovG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG und zum Gesetzentwurf insgesamt

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG

10. Zu Artikel 1 § 12 EGovG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 - neu - EGovG

12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 EGovG

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 - neu - EGovG

14. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 6 - neu - EGovG

15. Zu Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 VwVfG

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG

18. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG

19. Zu Artikel 4 § 36a Absatz 2 SGB I ,

20. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a VwVfG

21. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 und 4 VwVfG

22. Zu Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 1 PAuswG , Nummer 3 Buchstabe b § 11 Absatz 4 PAuswG

23. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a - neu - PAuswG

24. Zu Artikel 20a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Satz 1 der 3. SprengV

'Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

25. Zu Artikel 25 § 28 Absatz 2 Satz 3 WaStrG

26. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG

27. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 2 LuftVG

28. Zu Artikel 26 § 32d LuftVG , Artikel 1 § 15 EGovG

29. Zu Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 Evaluierung

30. Zu Artikel 30 Absatz 1 Inkrafttreten

31. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 9/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist die Bundesregierung nachdrücklich darauf hin, dass ein Zugriff des Bundesverwaltungsamtes im Wege des automatisierten Abrufverfahrens auf zentrale Meldedatenbestände der Länder rechtlich unzulässig und entsprechend abzulehnen wäre.



Drucksache 489/3/12

... Der Antrag zielt bezogen auf die Zeit- und Berufssoldaten sowie Vollzugsdienst leistende Beamte der Bundespolizei und der Landespolizeien auf die Rückkehr zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Dieser hatte aus guten Gründen eine umfassende Befreiung dieser Personengruppen von der Meldepflicht vorgesehen, soweit diese an ihrem jeweiligen Dienstort eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen und für eine Wohnung im Inland gemeldet sind. Das MeldFortG in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung legt demgegenüber nun eine Meldepflicht ab dem siebten Dienstmonat fest. Damit wird der ursprünglich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgte Zweck der Vereinfachung des Melderechts jedoch verfehlt. Die geplante Neuregelung sollte Erleichterungen für den betroffenen Personenkreis mit sich bringen und damit einen Beitrag zum Abbau von Bürokratiekosten bei den Meldebehörden und den von ihnen mit Meldedaten versorgten Behörden leisten. Die vollständige Ausnahme von der Meldepflicht für Berufs- und Zeitsoldaten sowie Vollzugsbeamte der Bundes- und Länderpolizeien ist sachgerecht, weil diese Personengruppen, die am Standort lediglich eine Gemeinschaftsunterkunft beziehen und für eine andere Wohnung im Inland gemeldet sind, ihren Lebensmittelpunkt typischerweise in der anderen Gemeinde haben. Des Weiteren besteht für eine Meldepflicht auch keine Notwendigkeit, weil es der Pass- und Personalausweisbehörde des Standortes auf Grundlage des § 8 Absatz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/3/12




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 489/1/12

... Anders als bei der Wahrnehmung der Rechte als Gläubiger oder bei der Verhinderung kreditbetrügerischer Absichten oder ähnlicher berechtigter Interessen in den Fällen des § 45 BMG, muss der Wunsch an einer gewerblichen Nutzung von Meldedaten in Form des Adresshandels oder für Werbezwecke gegenüber dem grundrechtlich geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 Absatz 1 GG i. V.m. Artikel 1 Absatz 1 GG) der betroffenen Personen zurücktreten. Dies gilt besonders dann, wenn die Auskunft aus einen amtlichen Register verlangt wird und der Meldepflichtige sich einer Meldedatenverarbeitung grundsätzlich nicht entziehen kann. Die vorgeschlagene Änderung in § 44 Absatz 3 Nummer 2 BMG fordert daher, wie auch § 28 Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/1/12




1. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4, §§ 47, 54 Absatz 1 und 2 Nummer 12 und 12a - neu -, Absatz 3 BMG

§ 47
Zweckbindung der Melderegisterauskunft

2. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4, §§ 47, 54 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 12 BMG

§ 47
Zweckbindung der Melderegisterauskunft

3. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4, § 47 BMG


 
 
 


Drucksache 9/1/12

... Der Bundesrat weist die Bundesregierung nachdrücklich darauf hin, dass ein Zugriff des Bundesverwaltungsamtes im Wege des automatisierten Abrufverfahrens auf zentrale Meldedatenbestände der Länder rechtlich unzulässig und entsprechend abzulehnen wäre.



Drucksache 489/12 (Beschluss)

... Der Antrag zielt bezogen auf die Zeit- und Berufssoldaten sowie Vollzugsdienst leistende Beamte der Bundespolizei und der Landespolizeien auf die Rückkehr zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Dieser hatte aus guten Gründen eine umfassende Befreiung dieser Personengruppen von der Meldepflicht vorgesehen, soweit diese an ihrem jeweiligen Dienstort eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen und für eine Wohnung im Inland gemeldet sind. Das MeldFortG in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung legt demgegenüber nun eine Meldepflicht ab dem siebten Dienstmonat fest. Damit wird der ursprünglich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgte Zweck der Vereinfachung des Melderechts jedoch verfehlt. Die geplante Neuregelung sollte Erleichterungen für den betroffenen Personenkreis mit sich bringen und damit einen Beitrag zum Abbau von Bürokratiekosten bei den Meldebehörden und den von ihnen mit Meldedaten versorgten Behörden leisten. Die vollständige Ausnahme von der Meldepflicht für Berufs- und Zeitsoldaten sowie Vollzugsbeamte der Bundes- und Länderpolizeien ist sachgerecht, weil diese Personengruppen, die am Standort lediglich eine Gemeinschaftsunterkunft beziehen und für eine andere Wohnung im Inland gemeldet sind, ihren Lebensmittelpunkt typischerweise in der anderen Gemeinde haben. Des Weiteren besteht für eine Meldepflicht auch keine Notwendigkeit, weil es der Pass- und Personalausweisbehörde des Standortes auf Grundlage des § 8 Absatz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG

2. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4, §§ 47, 54 Absatz 1 und 2 Nummer 12 und 12a - neu -, Absatz 3 BMG

§ 47
Zweckbindung der Melderegisterauskunft


 
 
 


Drucksache 489/12

... "(6) Datenübermittlungen und Auskünfte von Meldebehörden an andere öffentliche Stellen im Inland sind gebührenfrei. Landesrechtliche Regelungen zur Gebührenerhebung bei Datenübermittlungen aus zentralen Meldedatenbeständen oder Portalen auf Landesebene bleiben unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/12




‚Artikel 3 Änderung des Suchdienstedatenschutzgesetz


 
 
 


Drucksache 796/12

... (1) In § 2a Satz 1 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. April 2012 (BGBl. I S. 609) geändert worden ist, werden die Wörter "§ 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes" durch die Wörter "§ 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes" ersetzt.



Drucksache 524/11 (Beschluss)

... In der Systematik des Melderechts wird zwischen Datenübermittlungen an öffentliche Stellen im allgemeinen und Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden im Besonderen unterschieden (vgl. z.B. die Regelungen in der 1. und 2. BMeldDÜV, §§ 33 und 34 BMG-E). Die Änderung dient der Klarstellung, dass die Ordnungsmerkmale auch für Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden verwendet werden dürfen und ist neben der automatisierten Rückmeldung insbesondere auch in den Fällen von Bedeutung, in denen die zentralen Meldedatenbestände landesrechtlich in eigener Zuständigkeit von einer Meldebehörde verwaltet werden und nicht im Auftrag der kommunalen Meldebehörden betrieben werden. Eine Registerführung zentraler Meldebestände ohne die Übermittlung von Ordnungsmerkmalen der lokalen Meldebehörden ist technisch nicht ohne zumutbaren Aufwand realisierbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 BMG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c BMG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g BMG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g, Nummer 16 Buchstabe e BMG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 1 BMG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BMG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2a - neu - BMG

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BMG

11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 BMG

12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 3 BMG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 BMG

14. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 BMG

15. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 3 - neu - BMG

16. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG

17. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BMG

18. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 6 - neu - BMG

19. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 5 Satz 2, § 38 Absatz 2 Satz 2, § 51 Absatz 2 Satz 3 BMG

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 6 - neu - BMG

21. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Nummern 7 bis 11 - neu -, Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 BMG

22. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 BMG

23. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 4 Satz 3, 4 und 5 - neu - BMG

24. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 i.V.m. § 55 Absatz 6 BMG

25. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 Satz 1 BMG

26. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 BMG

27. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BMG

28. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 BMG

29. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2 BMG

30. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - BMG

32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2 BMG

33. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 10 - neu - BMG

34. Zu Artikel 1 allgemein

35. Zu Artikel 3 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

36. Zum Gesetzentwurf insgesamt Finanzielle Auswirkungen bei den Ländern und Kommunen


 
 
 


Drucksache 523/11 (Beschluss)

... Die Änderung dient der kompetenzrechtlichen Klarstellung des Gewollten. Die Bestimmung der Behörden und des Verfahrens obliegt nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 1 GG für die Einrichtung des automatisierten Abrufverfahrens nach § 3 Absatz 3 EBIG-E den Ländern. Die geplante Regelung verpflichtet die Länder, dem Bundesverwaltungsamt prioritär einen automatisierten Abruf aus zentralen Meldedatenbeständen in den Ländern zu ermöglichen, sofern es solche zentralen Registerführungen gibt. Das Wahlrecht, aus welchem Meldedatenbestand der Abruf erfolgen soll (zentral oder dezentral bei den Meldebehörden), obliegt dem Bundesverwaltungsamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EBIG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EBIG

3. Zu Artikel 2 § 5d Absatz 3 2. BMeldDÜV


 
 
 


Drucksache 133/11

... Für die Feststellung der Marktpreise der in Anlage III aufgeführten Milcherzeugnisse soll nach § 6a ein Preiserhebungsverfahren angewandt werden. Dieses Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass von den Herstellern der jeweiligen Milcherzeugnisse die verkauften Mengen und die Nettopreise ab Werk des Herstellers gemeldet werden. Die Notierungseinrichtungen stellen im Vorfeld der Meldungen sicher, dass die Meldungen das jeweilige Marktsegment repräsentativ abbilden. Der repräsentative Marktpreis ist rechnerisch alleine auf der Basis der von den Herstellern gemeldeten Verkaufsdaten zu errechnen. Das Verfahren der Preiserhebung und die Auswertung der Meldedaten soll wie die repräsentative Preisermittlung (§ 6 - neu) - den Notierungseinrichtungen übertragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 133/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 6
Repräsentative Preisermittlung

§ 6a
Repräsentative Preiserhebung

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu den Bürokratiekosten der Wirtschaft:

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11


 
 
 


Drucksache 523/11

... (3) Zur Überprüfung auf unrichtige Angaben im Sinne von § 4 Nummer 5 kann das Bundesverwaltungsamt bei zentralen Meldedatenbeständen der Länder, sofern solche nicht vorhanden sind, bei sonstigen Stellen, die durch Landesrecht dazu bestimmt sind, oder bei den Meldebehörden sowie bei den Auslandsvertretungen folgende Daten abrufen und mit den Daten der ihm vorliegenden Unterstützungsbekundungen abgleichen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative (EBIG)

§ 1
Zuständige Behörden und Prüfung von Online-Sammelsystemen

§ 2
Sammeln von Unterstützungsbekundungen

§ 3
Überprüfung von Unterstützungsbekundungen

§ 4
Ungültigkeit von Unterstützungsbekundungen Eine Unterstützungsbekundung ist ungültig, wenn

§ 5
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Finanzieller Aufwand

b Personeller Aufwand

IV. Bürokratiekosten

V. Sonstige Kosten

VI. Nachhaltigkeit

VII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Befristung

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1799: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung Europäischer Bürgerinitiativen


 
 
 


Drucksache 320/11

... (4) In § 6 Absatz 2a Satz 4 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678) geändert worden ist, werden die Wörter "elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de)" durch das Wort "Bundesanzeiger" ersetzt.



Drucksache 170/11

... Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 523/1/11

... Die Änderung dient der kompetenzrechtlichen Klarstellung des Gewollten. Die Bestimmung der Behörden und des Verfahrens obliegt nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 1 GG für die Einrichtung des automatisierten Abrufverfahrens nach § 3 Absatz 3 EBIG-E den Ländern. Die geplante Regelung verpflichtet die Länder, dem Bundesverwaltungsamt prioritär einen automatisierten Abruf aus zentralen Meldedatenbeständen in den Ländern zu ermöglichen, sofern es solche zentralen Registerführungen gibt. Das Wahlrecht, aus welchem Meldedatenbestand der Abruf erfolgen soll (zentral oder dezentral bei den Meldebehörden), obliegt dem Bundesverwaltungsamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/1/11




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EBIG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EBIG

3. Zu Artikel 2 § 5d Absatz 3 2. BMeldDÜV


 
 
 


Drucksache 524/1/11

... In der Systematik des Melderechts wird zwischen Datenübermittlungen an öffentliche Stellen im allgemeinen und Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden im Besonderen unterschieden (vgl. z.B. die Regelungen in der 1. und 2. BMeldDÜV, §§ 33 und 34 BMG-E). Die Änderung dient der Klarstellung, dass die Ordnungsmerkmale auch für Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden verwendet werden dürfen und ist neben der automatisierten Rückmeldung insbesondere auch in den Fällen von Bedeutung, in denen die zentralen Meldedatenbestände landesrechtlich in eigener Zuständigkeit von einer Meldebehörde verwaltet werden und nicht im Auftrag der kommunalen Meldebehörden betrieben werden. Eine Registerführung zentraler Meldebestände ohne die Übermittlung von Ordnungsmerkmalen der lokalen Meldebehörden ist technisch nicht ohne zumutbaren Aufwand realisierbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 BMG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c BMG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g BMG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g, Nummer 16 Buchstabe e BMG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 1 BMG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BMG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2a - neu - BMG

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BMG

11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 BMG

12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 3 BMG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 BMG

14. Zu Artikel 1 § 19 BMG

15. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 BMG

16. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 3 - neu - BMG

17. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BMG

19. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 6 - neu - BMG

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 5 Satz 2, § 38 Absatz 2 Satz 2, § 51 Absatz 2 Satz 3 BMG

21. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 6 - neu - BMG

22. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Nummern 7 bis 11 - neu -, Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 BMG

23. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 BMG

24. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 4 Satz 3, 4 und 5 - neu - BMG

25. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 i.V.m. § 55 Absatz 6 BMG

26. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 Satz 1 BMG

27. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 BMG

28. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BMG

29. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 BMG

30. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2 BMG

31. Zu Artikel 1 § 47 BMG

32. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - BMG

34. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2 BMG

35. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 10 - neu - BMG

36. Zu Artikel 3 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

37. Zum Gesetzentwurf insgesamt Finanzielle Auswirkungen bei den Ländern und Kommunen


 
 
 


Drucksache 315/11

... VI) werden in Verbindung mit Änderungen in der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erweiterte Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden und der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen. Insbesondere durch die Übermittlung von Daten über Wiederverheiratungen soll künftig verhindert werden, dass Hinterbliebenenrenten zu lange gezahlt werden. Ferner erfolgen einige kleinere Korrekturen in den Vorschriften zur Gewährung von Zuschlägen zu Witwen- und Witwerrenten und in den Vorschriften über das Rentensplitting.



Drucksache 747/11

... In § 6 Absatz 2a Satz 4 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678) geändert worden ist, werden die Wörter "elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de)" durch das Wort "Bundesanzeiger" ersetzt.



Drucksache 854/11

... In § 4 Absatz 2b werden die Netzbetreiber verpflichtet, bis zum 1. Januar 2013 ein standardisiertes Verfahren für die Übermittlung und Nutzung der Meldedaten für den Bilanzkreiswechsel zu schaffen. Hierbei sollen die Verfahren des Bilanzkreiswechsels und das bei der Meldung zu nutzende Datenformat dem Verfahren und dem Datenformat nach § 33d Abs. 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 6b
Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern

§ 7
Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung

§ 7b
Zuschlagzahlungen für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern

§ 13
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

IV. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Gesetzesfolgen

2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

c Preis- und Kostenwirkungen

4. Nachhaltigkeit

5. Evaluierung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4b

Zu Nummer 4c

Zu Nummer 4d

Zu Nummer 4e

Zu Nummer 4f

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Nummer 5c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 7c

Zu Nummer 7d

Zu Nummer 7e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1977: Gesetz zur Änderung des Gesetzes für die Einhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung


 
 
 


Drucksache 859/10

... Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 247/10

... Da notarielle Testamente in die besondere amtliche Verwahrung zu bringen sind, hätte auch das Verwahrgericht mit der Registrierung dieser Urkunden befasst werden können. Davon wurde aus mehreren Gründen abgesehen. Insbesondere liegen die relevanten Meldedaten dem beurkundenden Notar regelmäßig bereits in elektronischer Form vor, so dass ein direkter Export zum Zentralen Testamentsregister weniger fehleranfällig ist. Zudem verhindert ein früherer Registrierungszeitpunkt besser, dass eine Urkunde versehentlich nicht gemeldet wird. Außerdem sollen die Verwahrgerichte auf diese Weise spürbar entlastet werden. Eine etwaige Nachmeldung des Verwahrkennzeichens des Verwahrgerichts, die entweder bei Gericht oder beim beurkundenden Notar erheblichen Mehraufwand verursachen würde, ist entbehrlich: Bei Registrierung einer Urkunde, die in die besondere amtliche Verwahrung zu geben ist, kann das Zentrale Testamentsregister dem Melder sofort die entsprechende Testamentsregister-Nummer (Verwahrnummer) mitteilen. Diese eignet sich, um die besondere amtliche Verwahrung zu organisieren und die betreffende Urkunde nach Eintritt des Sterbefalls einfach aufzufinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 163a
Registrierung des Protokolls

Artikel 5
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 7
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Defizite des Benachrichtigungssystems in Nachlasssachen

II. Vorteile des Zentralen Testamentsregisters

1. Das Meldewesen wird so einfach gestaltet wie möglich.

2. Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wird effektiver.

3. Die Innenverwaltungen werden von der Führung der Testamentsverzeichnisse entlastet.

4. Das Zentrale Testamentsregister schafft Transparenz im Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen.

5. Deutschland kann an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Testamentskarteien mitwirken.

III. Errichtung und Betrieb durch die Bundesnotarkammer

Effiziente Verwahrdatenpflege

Konzept zum Betrieb, zur elektronischen Erfassung bestehender Verwahrungsnachrichten und zur Finanzierung

Praktische Erfahrungen durch Zentrales Vorsorgeregister

Materielle Sachnähe

IV. Gesetzgebungskompetenz

B.Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

1. § 78 Absatz 2 BNotO

2. § 78a BNotO

3. § 78b BNotO

4. § 78c

5. § 78d

6. § 78e

7. § 78f

II. Zu Artikel 2

III. Zu Artikel 3

IV. Zu Artikel 4

V. Zu Artikel 5

VI. Zu Artikel 6

1. § 42 Absatz 3 Personenstandsverordnung

2. §§ 58 Absatz 4, 59 Absatz 4, 60 Absatz 1 und 2 Personenstandsverordnung

VII. Zu Artikel 7

1. § 1 Grundsatz

2. § 2 Übernahme

3. § 3 Weiterverarbeitung

4. § 4 Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

5. § 5 Vernichtung

6. § 6 Protokollierung

7. § 7 Auftragnehmer

8. § 8 Datensicherheit und Datenschutz

9. § 9 Außerkrafttreten

VIII. Zu Artikel 8

IX. Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 545/10

Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 545/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Verwaltung

Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Vier Informationspflichten für die Verwaltung werden erweitert:

Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft:

B. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1352: Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung


 
 
 


Drucksache 824/10 (Beschluss)

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 114/10

... Das Statistische Bundesamt hat ein wissenschaftliches Forschungsprojekt zur Entwicklung des Stichprobenverfahrens (Stichprobenforschungsprojekt) in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Zensusgesetzes 2011 noch nicht vorlagen. Der Gutachter hat zunächst auf der Basis von Meldedaten mit Stand vom 31. Dezember 2008 eine Simulationsgesamtheit entwickelt und daraus ein Verfahrensmodell erstellt, mit dem die Qualitätsvorgaben des § 7 Absatz 1 des Zensusgesetzes 2011 für den Stichprobenplan und die Stichprobenziehung erfüllt werden können. Die Vorschläge des Gutachtens zum Stichprobenforschungsprojekt sind von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder sowie von der wissenschaftlichen Zensuskommission eingehend erörtert worden. Mit der Rechtsverordnung sollen die daraus abgeleiteten Ergebnisse in rechtliche Regelungen umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zweck

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Stichprobenumfang

§ 4
Fragebogen

§ 5
Zusammenarbeit der statistischen Ämter

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1109: Rechtsverordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltsstichprobe zum Zensusgesetz 2011


 
 
 


Drucksache 824/10

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Bund

4 Länder

4 Kommunen

2. Vollzugskosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1491: Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung


 
 
 


Drucksache 679/10

... Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 247/10 (Beschluss)

... Da notarielle Testamente in die besondere amtliche Verwahrung zu bringen sind, hätte auch das Verwahrgericht mit der Registrierung dieser Urkunden befasst werden können. Davon wurde aus mehreren Gründen abgesehen. Insbesondere liegen die relevanten Meldedaten dem beurkundenden Notar regelmäßig bereits in elektronischer Form vor, so dass ein direkter Export zum Zentralen Testamentsregister weniger fehleranfällig ist. Zudem verhindert ein früherer Registrierungszeitpunkt besser, dass eine Urkunde versehentlich nicht gemeldet wird. Außerdem sollen die Verwahrgerichte auf diese Weise spürbar entlastet werden. Eine etwaige Nachmeldung des Verwahrkennzeichens des Verwahrgerichts, die entweder bei Gericht oder beim beurkundenden Notar erheblichen Mehraufwand verursachen würde, ist entbehrlich: Bei Registrierung einer Urkunde, die in die besondere amtliche Verwahrung zu geben ist, kann das Zentrale Testamentsregister dem Melder sofort die entsprechende Testamentsregister-Nummer (Verwahrnummer) mitteilen. Diese eignet sich, um die besondere amtliche Verwahrung zu organisieren und die betreffende Urkunde nach Eintritt des Sterbefalls einfach aufzufinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (Kosten der öffentlichen Haushalte/sonstige Kosten)

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 163a
Registrierung des Protokolls

Artikel 5
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 7
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer (Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz - TVÜG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Defizite des Benachrichtigungssystems in Nachlasssachen

II. Vorteile des Zentralen Testamentsregisters

1. Das Meldewesen wird so einfach gestaltet wie möglich.

2. Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wird effektiver.

3. Die Innenverwaltungen werden von der Führung der Testamentsverzeichnisse entlastet.

4. Das Zentrale Testamentsregister schafft Transparenz im Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen.

5. Deutschland kann an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Testamentskarteien mitwirken.

III. Errichtung und Betrieb durch die Bundesnotarkammer

- Effiziente Verwahrdatenpflege

- Konzept zum Betrieb, zur elektronischen Erfassung bestehender Verwahrungsnachrichten und zur Finanzierung

- Praktische Erfahrungen durch Zentrales Vorsorgeregister

- Materielle Sachnähe

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 78

Zu Nummer 2

Zu § 78a

Zu § 78b

Zu § 78c

Zu § 78d

Zu § 78e

Zu § 78f

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummern 2 bis 4

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

1. Zugang der Sterbefallmitteilung beim Geburtsstandesamt vor dem Übernahmestichtag:

2. Zugang der Sterbefallmitteilung beim Geburtsstandesamt nach dem Übernahmestichtag: Die Benachrichtigung erfolgt mangels Testamentsverzeichnis beim Standesamt notwendig durch die Registerbehörde.

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 545/10 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 889/1/09

... Sofern das Standesamt Zugriff auf die Meldedaten hat, soll zum Nachweis des Personenstandes und der Identität der Eheschließenden nach Nummer 12.4.1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/1/09




1. Zu Nummer A 2.1.3. und A 2.1.4. Satz 1 Nummer A 2.1. ist wie folgt zu ändern:

3 2.

3 3.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Nummer A 3.1.1. Satz 3 - neu -Nummer A 3.1.1. ist folgender Satz anzufügen:

5. Zu Nummer 9.1. Satz 2

6. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 1*

7. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 2*

8. Zu Nummer 13.4. Satz 2 und 3 Nummer 13.4. ist wie folgt zu ändern:

9. Zu Nummer 21.4.3.

10. Zu Nummer 28.3.

11. Zu Nummer 31.2. Satz 1

12. Zu Nummer 57.2. Satz 3 - neu -Nummer 57.2. ist folgender Satz anzufügen:

13. Zu Nummer 59.2.1.

14. Zu Nummer 64.1.1. Satz 1

15. Zu Nummer 65.7. Satz 2

16. Zu Nummer 68.6.1. Nummer 4

17. Zu Nummer 75.2.1. Satz 2 und Nummer 75.3.2.

18. Zu Teil II Satz 1


 
 
 


Drucksache 3/09 (Beschluss)

... Sofern nicht sämtliche an der Anschrift wohnende Personen erfasst werden, kann das Ziel der etwa 45 Mio. Euro teuren Erhebung nicht erreicht werden, welches darin besteht, sämtliche Personen an der Anschrift zu ermitteln, die bei der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl zu berücksichtigen sind. Der zur Erreichung dieses Ziels zwingend erforderliche Abgleich mit den an der Anschrift gemeldeten Personen aus den Meldedaten ist nur dann durchführbar, wenn die ganze Anschrift in die Erhebung einbezogen wird. Dementsprechend müssen auch Personen in der Erhebung erfasst werden, die zwar an der Anschrift, nicht aber im Sonderbereich wohnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/09 (Beschluss)




3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4, § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h - neu - ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 5 ZensG 2011

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZensG 2011

10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 24 ZensG 2011

11. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 26 ZensG 2011

12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 6 ZensG 2011

13. Zu Artikel 1 § 4 Einleitungssatzteil ZensG 2011

14. Zu Artikel 1 § 4 Nummer 1 Buchstaben d bis f und g - neu - ZensG 2011

15. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 ZensG 2011

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a,

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h - neu - ZensG 2011

18. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011

20. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011

21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011

24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011

25. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011

Zu § 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011

27. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011

30. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011

32. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011

33. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011

34. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

35. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011

36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011

37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

38. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011

39. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011

40. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011

41. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

42. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

43. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011

44. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 bis 5 sowie Absatz 7 und 8 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

45. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

46. Zu Artikel 1 §§ 25 bis 27 - neu - ZensG 2011

§ 25
Finanzzuweisung

§ 26
Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

§ 27
Sonderregelung zum Verwaltungsverfahren

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

47. Zu Artikel 1 allgemein


 
 
 


Drucksache 695/09

Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 695/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Bund

4 Länder

4 Kommunen

2. Vollzugskosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten:

Informationspflichten für Bürger und Wirtschaft:

B. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ff

Zu Buchstabe gg

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1030: Zweite Verordnung zur Änderung der Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung


 
 
 


Drucksache 889/09

... 1. wenn sie im Inland gemeldet sind, eine Bescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung und zusätzlich der Nebenwohnung, wenn diese die Zuständigkeit des Standesamts begründet, aus der ihre Vor- und Familiennamen, ihr Familienstand, ihr Wohnort und ihre Staatsangehörigkeit ersichtlich sind (Aufenthaltsbescheinigung); hat das Standesamt Zugriff auf die Meldedaten, soll auf die Vorlage der Bescheinigung verzichtet werden und eine Bildschirmkopie oder ein Vermerk über Inhalt und Abgleich der Meldedaten zur Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung genommen werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeiner Teil

A 1. Namensführung

A 2. Orts- und Zeitangaben

A 3. Religion

A 4. Sprache und Schrift

A 5. Ausländische öffentliche Urkunden

A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen

A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit

A 8. Abkürzungen

Besonderer Teil

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2
Führung der Personenstandsregister

Kapitel 3
Eheschließung

Abschnitt 1
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung

Abschnitt 2
Fortführung des Eheregisters

Kapitel 4
Begründung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Besonderheiten

Abschnitt 3
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungen

Abschnitt 1
Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle

Abschnitt 2
Familienrechtliche Beurkundungen

Kapitel 8
Berichtigungen und gerichtliches Verfahren

Abschnitt 1
Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts

Abschnitt 2
Gerichtliches Verfahren

Kapitel 9
Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister

Abschnitt 1
Beweiskraft; Personenstandsurkunden

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

Kapitel 10
Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren

Kapitel 11
Verordnungsermächtigungen

Kapitel 12
Übergangsvorschriften

77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV

77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV

78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV

78.2. Verlust des Familienbuchs

Anlage 1
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister

1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten

2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung

3. Namensänderung

3.1. Ehename

3.2. Behördliche Namensänderung

3.3. Sonstige

3.4. Religion

3.5. Berichtigung

Anlage 2
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister

1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses

2. Annahme als Kind

3. Namensänderung

4. Änderungen nach Transsexuellengesetz

5. Religion

6. Berichtigungen

Anlage 3
zur PStG-VwV

Begründung

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz


 
 
 


Drucksache 3/09

... Das Anschriften- und Gebäuderegister dient darüber hinaus der Kontrolle der Vollzähligkeit der einzubeziehenden Erhebungseinheiten sowie der Vollzähligkeitskontrolle bei den Zusammenführungen der verschiedenen Erhebungsteile des Zensus (§ 2 Absatz 2 Nummer 3 ZensVorbG 2011). Die Vollzähligkeit der einzubeziehenden Erhebungseinheiten wird kontrolliert, indem z.B. geprüft wird, ob in der Gebäude- und Wohnungszählung sowie in der Stichprobenerhebung Angaben zu jedem Wohngebäude im Anschriften- und Gebäuderegister gemacht wurden. Die Kontrolle der Vollzähligkeit bei den Zusammenführungen der Erhebungsteile erfolgt indem geprüft wird, ob beim Zensus für jede als bewohnt gekennzeichnete Anschrift auch Meldedaten eingehen oder indem den Fällen nachgegangen wird, bei denen Meldedaten zu Anschriften übermittelt werden, die im Anschriften- und Gebäuderegister nicht enthalten sind. Entsprechendes gilt für die Zusammenführungen mit den Daten aus den erwerbsstatistischen Registern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/09




A. Problem und Ziel

I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011

II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011

III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005

B. Lösung

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

C. Alternativen

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

E. Sonstige Kosten

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

F. Bürokratiekosten

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 1
Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus

§ 2
Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung

§ 3
Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden

§ 4
Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

§ 5
Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen

§ 6
Gebäude- und Wohnungszählung

§ 7
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

§ 8
Erhebungen in Sonderbereichen

§ 9
Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung

Abschnitt 3
Organisation

§ 10
Erhebungsstellen

§ 11
Erhebungsbeauftragte

§ 12
Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung

§ 13
Ordnungsnummern

Abschnitt 4
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse

§ 14
Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften

§ 15
Mehrfachfalluntersuchung

§ 16
Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten

§ 17
Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse

Abschnitt 5
Auskunftspflicht und Datenschutz

§ 18
Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung

§ 19
Löschung

§ 20
Datenübermittlungen

§ 21
Information der Öffentlichkeit

§ 22
Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 23
Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben

§ 24
Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt

Artikel 2
Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Artikel 3
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes

§ 16
Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu den Nummern 13 bis 16

Zu Nummer 17

Zu den Nummern 20 bis 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Nummer 2

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den Nummern 10 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu den Nummer n

Zu Nummer 17

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005


 
 
 


Drucksache 695/09 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 889/09 (Beschluss)

... Sofern das Standesamt Zugriff auf die Meldedaten hat, soll zum Nachweis des Personenstandes und der Identität der Eheschließenden nach Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 1 auf die Vorlage einer Bescheinigung der Meldebehörde verzichtet werden und eine Bildschirmkopie oder ein Vermerk über Inhalt und Abgleich der Meldedaten zur Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließenden genommen werden. Da nach der aktuellen Entwicklungen im Meldewesen in Zukunft damit gerechnet werden kann, dass der Nachweis über Inhalt und Abgleich der Meldedaten auch in anderer Form als über eine Bildschirmkopie oder ein Vermerk geführt werden kann, soll die Vorschrift dahingehend erweitert werden, dass auch eine sonstige Information zum Nachweis ausreicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/09 (Beschluss)




1. Zu Nummer A 2.1.3., A 2.1.4. Satz 1, A 2.1.5, A 2.1.6 und Nummer 56.1.3.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

2. Zu Nummer A 3.1.1. Satz 3 - neu -Nummer A 3.1.1. ist folgender Satz anzufügen:

3. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 Nummer 12.4.1. Satz 1 ist wie folgt zu ändern:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Nummer 13.4. Satz 2 und 3

5. Zu Nummer 28.3.

6. Zu Nummer 31.2. Satz 1

7. Zu Nummer 57.2. Satz 3 - neu -Nummer 57.2. ist folgender Satz anzufügen:

8. Zu Nummer 59.2.1.

9. Zu Nummer 64.1.1. Satz 1

10. Zu Nummer 65.7. Satz 2

11. Zu Nummer 68.6.1. Nummer 4

12. Zu Nummer 75.2.1. Satz 2 und Nummer 75.3.2.

13. Zu Teil II Satz 1


 
 
 


Drucksache 670/09

... 5.3.3 Die Meldebehörde leitet die Angaben zu den Freizügigkeitsvoraussetzungen außerhalb der Meldedatenübermittlung an die Ausländerbehörde weiter. Die Festlegung des Verfahrensablaufs im Einzelnen bleibt den Ländern überlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

0 Vorbemerkung

0.1 Allgemeines

0.2 Gemeinschaftsrecht

1 Zu § 1 Anwendungsbereich

2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt

2.1 Freizügigkeitsrecht

2.2 Freizügigkeitsberechtigte

2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige

2.4 Einreise und Aufenthalt

2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten

2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums

3 Zu § 3 Familienangehörige

3.0 Allgemeines

3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen

3.2 Begriff des Familienangehörigen

3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers

3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers

3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe

3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers

4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts

4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern

4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht

4a.0 Allgemeines

4a.1 Allgemeine Voraussetzungen

4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit

4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger

4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger

4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5

4a.6 Abwesenheitszeiten

4a.7 Verlust

5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten

5.0 Allgemeines

5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht

5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern

5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen

5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen

5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts

5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts

5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten

5a.0 Allgemeines

5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann

5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann

6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

6.0 Allgemeines

6.1 Verlustgründe

6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung

6.3 Ermessenserwägungen

6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts

6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen

6.6 Nicht belegt.

6.7 Nicht belegt.

6.8 Anhörung

7 Zu § 7 Ausreisepflicht

7.1 Allgemeines

7.2 Wiedereinreisesperre

8 Zu § 8 Ausweispflicht

8.1 Ausweispflichten

8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten

9 Zu § 9 Strafvorschriften

10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften

11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes

11.0 Allgemeines

11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG

11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts

11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten

13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten

13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten

13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht

13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit

13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit

14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

15 Zu § 15 Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz


 
 
 


Drucksache 3/1/09

... Sofern nicht sämtliche an der Anschrift wohnende Personen erfasst werden, kann das Ziel der etwa 45 Mio. Euro teuren Erhebung nicht erreicht werden, welches darin besteht, sämtliche Personen an der Anschrift zu ermitteln, die bei der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl zu berücksichtigen sind. Der zur Erreichung dieses Ziels zwingend erforderliche Abgleich mit den an der Anschrift gemeldeten Personen aus den Meldedaten ist nur dann durchführbar, wenn die ganze Anschrift in die Erhebung einbezogen wird. Dementsprechend müssen auch Personen in der Erhebung erfasst werden, die zwar an der Anschrift, nicht aber im Sonderbereich wohnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4,

3 6.

3 7.

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 5 ZensG 2011

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZensG 2011

10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 24 ZensG 2011

11. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 26 ZensG 2011

12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 6 ZensG 2011

13. Zu Artikel 1 § 4 Einleitungssatzteil ZensG 2011

14. Zu Artikel 1 § 4 Nummer 1 Buchstaben d bis f und g - neu - ZensG 2011

15. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 ZensG 2011

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 3 Nummer 5 ZensG 2011

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f1 - neu - ZensG 2011

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011

3 19.

20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 7 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011

23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011

24. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

25. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011

26.b

27.b

28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011

29. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011

30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011

31. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011

33. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011

2 Allgemeines

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011

35. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011

36. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011

37. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011

38. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011

39. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011

40. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011

41. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

42. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011

43. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011

44. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

45. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011

46. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011

47. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011 In Artikel 1 ist in § 16 Satz 1 das Wort nur nach den Wörtern Anschriften mit durch das Wort grundsätzlich zu ersetzen.

48. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

49. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

50. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011

51. Zu Artikel 1 § 18 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

52. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 22 Absatz 2 Satz 4 ZensG 2011

53. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

54. Zu Artikel 1 § 25 - neu - ZensG 2011

§ 25
Finanzzuweisung

55. Zu Artikel 1 § 26 - neu - ZensG 2011

§ 26
Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

56. Zu Artikel 1 § 27 - neu - ZensG 2011

§ 27
Sonderregelung zum Verwaltungsverfahren

Zu Artikel 1

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 544/08 (Beschluss)

... X ist es im Sinne der Rechtsklarheit erforderlich eine spezialgesetzliche Regelung bezüglich der von der Datenstelle der gesetzlichen Rentenversicherung erhobenen Meldedaten aufzunehmen die die unverzügliche Löschung der Daten gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 28a Abs. 1 SGB IV , Buchstabe c § 28a Abs. 4 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB IV , Artikel 12 Nr. 2 § 7 DEÜV

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 5 - neu - SGB IV ,

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Nr. 3 - neu -, Nr. 4 - neu - SchwarzArbG

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - SchwarzArbG

Zu Artikel 2

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstaben b und c § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10a SchwarzArbG

7. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 3 Abs. 3a - neu - SchwarzArbG

8. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 4 Abs. 4 - neu - SchwarzArbG

9. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 SchwarzArbG

10. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 7 SchwarzArbG

11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 1 und 3 SchwarzArbG

12. Zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG

13. Zu Artikel 2a - neu - § 112 Abs. 2 Nr. 7 TKG

Artikel 2a
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

14. Zu Artikel 4 Nr. 8 § 196 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB VI

15. Zu Artikel 4 Nr. 8 Buchstabe b - neu - § 196 Abs. 5 - neu - SGB VI

16. Zu Artikel 7 Nr. 1 § 33 Abs. 1 SGB XII , Nr. 2 § 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII

17. Zu Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

18. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 7 der 2. BMeldDÜV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - der 2. BMeldDÜV

20. Zu Artikel 16 Abs. 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 897/08

... Für die Datenübermittlung gilt § 6 Abs. 2a Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S.



Drucksache 544/1/08

... X ist es im Sinne der Rechtsklarheit erforderlich eine spezialgesetzliche Regelung bezüglich der von der Datenstelle der gesetzlichen Rentenversicherung erhobenen Meldedaten aufzunehmen die die unverzügliche Löschung der Daten gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 28a Abs. 1 SGB IV ,

Zum ersten Spiegelstrich:

Zum zweiten Spiegelstrich:

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB IV , Artikel 12 Nr. 2 § 7 DEÜV

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 28a Abs. 4 Satz 5 - neu - SGB IV ,

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Nr. 3 - neu -, Nr. 4 - neu - SchwarzArbG

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1a Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - SchwarzArbG

Zu Artikel 2

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstaben b und c § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10a SchwarzArbG

7. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 3 Abs. 3a - neu - SchwarzArbG

8. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 4 Abs. 4 - neu - SchwarzArbG

9. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 SchwarzArbG

10. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 7 SchwarzArbG

11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 1 und 3 SchwarzArbG

12. Zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG

13. Zu Artikel 2a - neu - § 112 Abs. 2 Nr. 7 TKG

Artikel 2a
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

14. Zu Artikel 4 Nr. 8 § 196 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB VI

15. Zu Artikel 4 Nr. 8 Buchstabe b - neu - § 196 Abs. 5 - neu - SGB VI

16. Zu Artikel 7 Nr. 1 § 33 Abs. 1 SGB XII , Nr. 2 § 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII

17. Zu Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

18. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 7 der 2. BMeldDÜV Nr. 2a - neu - § 5c Nr. 8 der 2. BMeldDÜV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 11 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - der 2. BMeldDÜV

20. Zu Artikel 16 Abs. 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 284/08

... 6. Geschlecht an die in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, 4, 6 und 7 genannten Stellen und die für die Leistungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 sowie die für die Meldedaten nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 zuständigen Stellen übermittelt werden. Die Daten, die der Wohngeldbehörde oder der sonst nach Landesrecht für den Datenabgleich zuständigen oder von der Landesregierung durch Rechtsverordnung oder auf sonstige Weise für den Datenabgleich bestimmten Stelle übermittelt werden, dürfen nur für den Zweck der Überprüfung nach den Absätzen 1 und 2 genutzt werden. Die übermittelten Daten, bei denen die Überprüfung zu keinen abweichenden Feststellungen führt, sind unverzüglich zu löschen oder zu vernichten. Die Betroffenen sind von der Wohngeldbehörde auf die Datenübermittlung hinzuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/08




Gesetz

Teil 1
Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

§ 1
Zweck des Wohngeldes

§ 2
Wohnraum

§ 3
Wohngeldberechtigung

Teil 2
Berechnung und Höhe des Wohngeldes

Kapitel 1
Berechnungsgrößen des Wohngeldes

§ 4
Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Kapitel 2
Haushaltsmitglieder

§ 5
Haushaltsmitglieder

§ 6
Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

§ 7
Ausschluss vom Wohngeld

§ 8
Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen

Kapitel 3
Miete und Belastung

§ 9
Miete

§ 10
Belastung

§ 11
Zu berücksichtigende Miete und Belastung

§ 12
Höchstbeträge für Miete und Belastung, Beträge für Heizkosten

Kapitel 4
Einkommen

§ 13
Gesamteinkommen

§ 14
Jahreseinkommen

§ 15
Ermittlung des Jahreseinkommens

§ 16
Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

§ 17
Freibeträge

§ 18
Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen

Kapitel 5
Höhe des Wohngeldes

§ 19
Höhe des Wohngeldes

Teil 3
Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

§ 20
Gesetzeskonkurrenz

§ 21
Sonstige Gründe

Teil 4
Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

§ 22
Wohngeldantrag

§ 23
Auskunftspflicht

§ 24
Wohngeldbehörde und Entscheidung

§ 25
Bewilligungszeitraum

§ 26
Zahlung des Wohngeldes

§ 27
Änderung des Wohngeldes

§ 28
Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs

§ 29
Haftung, Aufrechnung und Verrechnung

§ 30
Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall

§ 31
Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides

Teil 5
Kostentragung und Datenabgleich

§ 32
Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

§ 33
Datenabgleich

Teil 6
Wohngeldstatistik

§ 34
Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht

§ 35
Erhebungsmerkmale

§ 36
Erhebungszeitraum, Zusatz- und Sonderaufbereitungen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 37
Bußgeld

§ 38
Verordnungsermächtigung

§ 39
Wohngeld- und Mietenbericht

§ 40
Einkommen bei anderen Sozialleistungen

§ 41
Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung

Teil 8
Überleitungsvorschriften

§ 42
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften

§ 43
Weitergeltung bisherigen Rechts

Anlage 1

Anlage 2
Rechenschritte und Rundungen

Artikel 2
Folgeänderungen anderer Gesetze

Artikel 3
Änderung der Wohngeldverordnung

Artikel 4
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 5
Neubekanntmachung der Wohngeldverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 561/08

... Damit können dann zukünftig unter Vorlage seines Zertifikates die notwendigen Daten beim Abruf durch die autorisierte Behörde festgestellt und übermittelt werden. Die Anmeldung zum Verfahren erfolgt über die Agenturen für Arbeit, die bundesweit vertreten sind. Die Anmeldedaten sind zum angegebenen Zeitpunkt zu löschen.



Drucksache 544/08

... • Übermittlung von Einwohnermeldedaten durch die Meldebehörden an die Deutsche Rentenversicherung zur Sicherstellung der Aktualität der Angaben in den Versichertenkonten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 2a
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 33
Beiträge für die Vorsorge

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Dienstbeschädigungsausgleichsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

§ 5
Datenübermittlungen an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 7
Sofortmeldung

Artikel 13
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 14
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 15
Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Artikel 16
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Finanzieller Teil

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

D. Bürokratiekosten

3 Kosten

4 Sofortmeldung

Kosteneinsparung durch elektronische Übermittlung der Meldekopie

Kosteneinsparung durch Verzicht auf Änderungsmeldungen

Kostenberechnung erweitertes Meldeverfahren der Meldebehörden an die DRV

5 Bund

Kosten des Hinweises auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht des Ausweispapiers

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 573: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

1. Einführung einer Sofortmeldungspflicht zur Sozialversicherung

2. Entlastende Maßnahmen im Rahmen der Meldungen zur Sozialversicherung

3. Einführung einer Hinweispflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern hinsichtlich der Mitführung von Personalausweisen


 
 
 


Drucksache 559/07

... an die in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, 4, 6 und 7 genannten Stellen und die für die Leistungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 sowie die für die Meldedaten nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 zuständigen Stellen übermittelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

§ 1
Zweck des Wohngeldes

§ 2
Wohnraum

§ 3
Wohngeldberechtigung

Teil 2
Berechnung und Höhe des Wohngeldes

Kapitel 1
Berechnungsgrößen des Wohngeldes

§ 4
Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Kapitel 2
Haushaltsmitglieder

§ 5
Haushaltsmitglieder

§ 6
Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

§ 7
Ausschluss vom Wohngeld

§ 8
Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen

Kapitel 3
Miete und Belastung

§ 10
Belastung

§ 11
Zu berücksichtigende Miete und Belastung

§ 12
Höchstbeträge für Miete und Belastung

Kapitel 4
Einkommen

§ 13
Gesamteinkommen

§ 14
Jahreseinkommen

§ 15
Ermittlung des Jahreseinkommens

§ 16
Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

§ 17
Freibeträge

§ 18
Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen

Kapitel 5
Höhe des Wohngeldes

§ 19
Höhe des Wohngeldes

Teil 3
Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

§ 20
Gesetzeskonkurrenz

§ 21
Sonstige Gründe

Teil 4
Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

§ 22
Wohngeldantrag

§ 23
Auskunftspflicht

§ 24
Wohngeldbehörde und Entscheidung

§ 25
Bewilligungszeitraum

§ 26
Zahlung des Wohngeldes

§ 27
Änderung des Wohngeldes

§ 28
Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs

§ 29
Haftung, Aufrechnung und Verrechnung

§ 30
Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall

§ 31
Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides

Teil 5
Kostentragung und Datenabgleich

§ 32
Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

§ 33
Datenabgleich

Teil 6
Wohngeldstatistik

§ 34
Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht

§ 35
Erhebungsmerkmale

§ 36
Erhebungszeitraum, Zufallsstichprobe und Sonderaufbereitungen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 37
Bußgeld

§ 38
Verordnungsermächtigung

§ 39
Wohngeld- und Mietenbericht

§ 40
Einkommen bei anderen Sozialleistungen

§ 41
Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung

Teil 8
Überleitungsvorschriften

§ 42
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften

§ 43
Festlegung der Mietenstufen

§ 44
Weitergeltung bisherigen Rechts

Anlage 1
Werte für a, b und c

Anlage n
3 bis 7 siehe gesonderte Anlagen

Artikel 2
Folgeänderungen anderer Gesetze

Artikel 3
Änderung der Wohngeldverordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau

Artikel 6
Aufhebung des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Artikel 7
Neubekanntmachung der Wohngeldverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Alternativen

VI. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

4. Bürokratiekosten

a Informationspflichten für die Wirtschaft

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Informationspflichten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zur Überschrift des Teils 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zur Überschrift des Teils 2 Wohngeldberechnung

Zur Überschrift des Kapitels 1 und zu § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zur Überschrift des Kapitels 3 Miete und Belastung

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zur Überschrift des Teils 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

Zu § 20

Zu § 21

Zur Überschrift des Teils 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zur Überschrift des Teils 5 Kostentragung und Datenabgleich

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu den Anlagen 1 bis 7

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummern 12 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 372/07 (Beschluss)

Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Passdaten sowie zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 544/07 (Beschluss)

... Um den erforderlichen Datentransfer von den Meldebehörden zum BZSt über den Austausch der Identifikationsnummer gewährleisten zu können, ist es erforderlich, dass die Meldedaten nach Melderechtsrahmengesetz (MRRG) um diese Informationen ergänzt werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist dieser Zusammenhang nicht berücksichtigt. Für das Meldewesen ist nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 GG der Bund ausschließlich zuständig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 1 EStG , Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7 GewStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 14 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 260a - neu - EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3c – neu – § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und 37 § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG

Zu § 4

Zu § 4

7. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und Nr. 37 Buchst. c2 - neu - § 4 Abs. 5 und Abs. 5b, § 52 Abs. 12 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 3e - neu - und Nr. 5 Buchstabe a § 4f Satz 5 und § 10 Abs. 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 3f - neu - § 4h Abs. 3 EStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Nr. 1a und 1b EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a und b § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 10 Abs. 4 EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 6a – neu – § 10b Abs. 1 EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - und 37 Buchstabe d1 - neu - §§ 15 Abs. 4 und 52 Abs. 32b EStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

16. Zu Artikel 1 Nr. 7b - neu -, 8 und 9 Buchstabe a §§ 19 Abs. 2, 22 und 22a EStG Artikel 2a - neu - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2a

Zu Nummer 2

17. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c - neu - § 22a Abs. 4 - neu - EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 32b EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 32b Abs. 3 Satz 1 EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - und 37 Buchstabe h1 - neu - §§ 35 Abs. 1 und 52 Abs. 50a EStG

Zu Nummer 14a

Zu Nummer 37

22. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG Artikel 27a – neu – Melderechtsrahmengesetz

Zu Artikel Nr. 22 (§ 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG)

Zu Artikel 27a

24. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 4 EStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 41b Abs. 1 EStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 28a - neu - § 44 Abs. 1 EStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 30 Buchstabe 0a - neu - und c - neu - § 46 Abs. 2 und 5 EStG

28. Zu Artikel 1 nach Nummer 30 § 50 Abs. 1 EStG

29. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe c3 - neu - § 52 Abs. 23 EStG

30. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe d § 52 Abs. 23e EStG

31. Zu Artikel 1 Nr. 43a - neu - § 91 Abs. 1 EStG

32. Zu Artikel 1a - neu - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

33. Zu Artikel 1a - neu - § 54 Abs. 1 EStDV

34. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 5 Abs. 1 KStG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG

36. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 KStG

37. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a, 6 und 7 §§ 37 Abs. 4, 38 Abs. 4 bis 9 und 40 KStG

38. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 37 Abs. 5 Satz 4 KStG

39. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz Artikel 4 Umwandlungsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nr. 2a - neu - und 3 § 18 Abs. 3 und § 27 Abs. 1a UmwStG

42. Zu Artikel 4 Nr. 2b - neu - § 22 Abs. 2 UmwStG

43. Zu Artikel 4 Nr. 2c - neu - § 23 Abs. 1 UmwStG

44. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 4 Nr. 8 UStG

45. Zu Artikel 8 Nr. 4a - neu - § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

46. Zu Artikel 14 Nr. 2 § 42 AO

47. Zu Artikel 14 Nr. 3 § 116 Abs. 1 AO

48. Zu Artikel 14 Nr. 5a - neu - § 367 Abs. 2 AO

49. Zu Artikel 14 Nr. 6 § 393 Abs. 3 AO

50. Zu Artikel 18 Nr. 4 und 8 §§ 2c und 7a StStatG

51. Zu Artikel 23 Nr. 01 - neu -, 02 - neu - und 2 § 2 Abs. 2a - neu -, § 5 Abs. 2 und § 18 InvStG

52. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe d - neu - § 13 Abs. 4 und § 18 Abs. 5 - neu - InvStG

53. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3, § 18 Abs. 9 - neu - InvStG

54. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu - und 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3 und § 18 Abs. 9 - neu - InvStG

55. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe f - neu - § 13 Abs. 4 Satz 4 - neu - und § 18 Abs. 10 - neu - InvStG

56. Zu Artikel 23 Nr. 1b - neu - und 2 Buchstabe g - neu - § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 11 - neu - InvStG

57. Zu Artikel 23 Investmentsteuergesetz

58. Zu Artikel 26a - neu - Steuerberatungsgesetz

59. Zu Artikel 28 Abs. 3 Inkrafttreten

60. Zur einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problematik für Tagespflegepersonen


 
 
 


Drucksache 373/07

... Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 307/07

... und der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 418/07

... Mit der vorliegenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird einem aktuellen Änderungsbedarf Rechnung getragen. Das Wehrrechtsänderungsgesetz 2007 und die Änderungen der Form- und Verfahrensvorschriften der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV), die sich derzeit noch im Normgebungsverfahren befinden, sowie Änderungen des Datensatzes für das Meldewesen – Einheitlicher Bundes-/Länderteil (DSMeld) – haben unmittelbare Auswirkungen auf die zu ändernde Allgemeine Verwaltungsvorschrift.



Drucksache 307/07 (Beschluss)

... und der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 222/07

... Das Anschriften- und Gebäuderegister dient der Kontrolle der Vollzähligkeit der einzubeziehenden Erhebungseinheiten sowie der Vollzähligkeitskontrolle bei den Zusammenführungen der verschiedenen Erhebungsteile des Zensus. Die Vollzähligkeit der einzubeziehenden Erhebungseinheiten wird kontrolliert, indem z.B. geprüft wird, ob in der Gebäude- und Wohnungszählung sowie in der Stichprobenerhebung zu jedem Wohngebäude im Anschriften- und Gebäuderegister Angaben gemacht wurden. Die Kontrolle der Vollzähligkeit bei den Zusammenführungen der Erhebungsteile erfolgt, indem geprüft wird, ob beim Zensus zu jeder bewohnten Adresse auch Meldedaten eingehen oder indem den Fällen nachgegangen wird, bei denen Meldedaten zu Anschriften übermittelt werden, die im Anschriften- und Gebäuderegister nicht enthalten sind. Entsprechendes gilt für die Zusammenführungen mit den Daten aus den erwerbsstatistischen Registern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie eines Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat

§ 2
Anschriften- und Gebäuderegister

§ 3
Ortsverzeichnis

§ 4
Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden

§ 5
Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden

§ 6
Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

§ 7
Zusammenführung der Angaben

§ 8
Ordnungsnummern

§ 9
Sondergebäude

Abschnitt 3
Übermittlung von Daten zur Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung

§ 10
Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

§ 11
Geheimhaltung

§ 12
Nutzung allgemein zugänglicher Quellen

§ 13
Datenübermittlungen

§ 14
Kosten

§ 15
Löschung

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 238/07 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Ersten und Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 705/1/06

Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 705/06

... Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern (Steueridentifikationsnummerverordnung - StIdV)

§ 1
Zeitpunkt der Einführung, Aufbau

§ 2
Form und Verfahren der Datenübermittlungen

§ 3
Erstmalige Zuteilung der Identifikationsnummer nach § 139b Abs. 6 der Abgabenordnung

§ 4
Löschungsfrist

§ 5
Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses

§ 6
Benachrichtigung des Betroffenen, Berichtigung unrichtiger Daten

§ 7
Erprobung des Verfahrens

Artikel 2
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Verordnung zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern (Steueridentifikationsnummerverordnung - StIdV)

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 2

Artikel 2
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 258/06

... (2) Die Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.