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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Lastenanteile"


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Drucksache 408/19

... Die endgültigen Lastenanteile für das Rechnungsjahr 2018 werden unter Berücksichtigung der geleisteten Entschädigungsaufwendungen und der veränderten Einwohnerzahlen berechnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Einundsechzigste Verordnung

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2018

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 337/18

... Die endgültigen Lastenanteile für das Rechnungsjahr 2016 werden unter Berücksichtigung der geleisteten Entschädigungsaufwendungen und der veränderten Einwohnerzahlen berechnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 337/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2016

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anlage Verteilung
der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 59. Verordnung zu § 172 Bundesentschädigungsgesetz (BEG)


 
 
 


Drucksache 511/16

... Die endgültigen Lastenanteile für das Rechnungsjahr 2015 werden unter Berücksichtigung der geleisteten Entschädigungsaufwendungen und der veränderten Einwohnerzahlen berechnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achtundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2015

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Allgemeines

2. Die Regelungen im Einzelnen

Zu § 1


 
 
 


Drucksache 457/15

... Die endgültigen Lastenanteile für das Rechnungsjahr 2014 werden unter Berücksichtigung der geleisteten Entschädigungsaufwendungen und der veränderten Einwohnerzahlen berechnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 457/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebenundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2014

§ 2
Inkrafttreten

2 Begründung:

1. Allgemeines

2. Die Regelungen im Einzelnen

Zu § 1

Verteilung der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 57. Verordnung zu § 172 Bundesentschädigungsgesetz BEG Abrechnung für das Rechnungsjahr 2014 - Beträge in Euro -


 
 
 


Drucksache 571/13

... Die Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer an den Aufwendungen nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz) sollen für das Rechnungsjahr 2012 endgültig festgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/13




A. Problem und Ziel

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2012

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Allgemeines

2. Die Regelungen im Einzelnen

Zu § 1

Anlage Verteilung
der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 55. Verordnung zu § 172 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) Abrechnung für das Rechnungsjahr 2012

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2593: Fünfundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 426/12

... Die Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer an den Aufwendungen nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz) sollen für das Rechnungsjahr 2011 endgültig festgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/12




A. Problem und Ziel

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Verordnung

Vierundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2011

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Allgemeines

2. Die Regelungen im Einzelnen

Zu § 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2161: Vierundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 467/10

... Die Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer an den Aufwendungen nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz) werden für das Rechnungsjahr 2009 endgültig festgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweiundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2009

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Allgemeines

2. Die Regelungen im Einzelnen

Zu § 1

Verteilung der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 52. Verordnung zu § 172 Bundesentschädigungsgesetz BEG Abrechnung für das Rechnungsjahr 2009

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1325: Zweiundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BMF)


 
 
 


Drucksache 667/09

... Endgültige Feststellung der Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer an den Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für das Rechnungsjahr 2008.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Einundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2008

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Allgemeines

2. Die Regelungen im Einzelnen

Zu § 1

Anlage zu
V B 4 - H 1216/09/10001 Verteilung der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 965: Einundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 531/08

... Endgültige Feststellung der Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer an den Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für das Rechnungsjahr 2007.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 531/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Fünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2007

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Allgemeines

2. Die Regelungen im Einzelnen

Zu § 1

Anlage zu
VB 4 - H 1216/08/0001

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 586: Fünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG)


 
 
 


Drucksache 479/07

... Endgültige Feststellung der Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer an den Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für das Rechnungsjahr 2006.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Neunundvierzigste Verordnung

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2006

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Allgemeines

2. Die Regelungen im Einzelnen

Zu § 1

Anlage zu
VB 4 - 1-11216/0710002 Verteilung der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Neunundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG);


 
 
 


Drucksache 519/06

... Endgültige Feststellung der Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländern an den Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für das Rechnungsjahr 2005.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Achtundvierzigste Verordnung

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2005

§ 2
Inkrafttreten.

Begründung

1. Allgemeines

2. Die Regelungen im Einzelnen

Zu § 1

Anlage zu
V B 4 - H 121610610001


 
 
 


Drucksache 611/05

... Endgültige Feststellung der Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländern an den Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für das Rechnungsjahr 2004.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Siebenundvierzigste Verordnung

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2004

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Allgemeines

2. Die Regelungen im Einzelnen

Zu § 1

Anlage zu
VB4-H1218-13/04 V0


 
 
 


Drucksache 190/19 PDF-Dokument



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