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"Lastenanteile"
Drucksache 408/19
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Einundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
... Die endgültigen Lastenanteile für das Rechnungsjahr 2018 werden unter Berücksichtigung der geleisteten Entschädigungsaufwendungen und der veränderten Einwohnerzahlen berechnet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Einundsechzigste Verordnung
§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2018
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Drucksache 337/18
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Neunundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
... Die endgültigen Lastenanteile für das Rechnungsjahr 2016 werden unter Berücksichtigung der geleisteten Entschädigungsaufwendungen und der veränderten Einwohnerzahlen berechnet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2016
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Anlage Verteilung der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 59. Verordnung zu § 172 Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
Drucksache 511/16
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Achtundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
... Die endgültigen Lastenanteile für das Rechnungsjahr 2015 werden unter Berücksichtigung der geleisteten Entschädigungsaufwendungen und der veränderten Einwohnerzahlen berechnet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Achtundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2015
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
1. Allgemeines
2. Die Regelungen im Einzelnen
Zu § 1
Drucksache 457/15
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Siebenundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
... Die endgültigen Lastenanteile für das Rechnungsjahr 2014 werden unter Berücksichtigung der geleisteten Entschädigungsaufwendungen und der veränderten Einwohnerzahlen berechnet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebenundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2014
§ 2 Inkrafttreten
2 Begründung:
1. Allgemeines
2. Die Regelungen im Einzelnen
Zu § 1
Verteilung der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 57. Verordnung zu § 172 Bundesentschädigungsgesetz BEG Abrechnung für das Rechnungsjahr 2014 - Beträge in Euro -
Drucksache 571/13
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Fünfundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
... Die Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer an den Aufwendungen nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz) sollen für das Rechnungsjahr 2012 endgültig festgestellt werden.
A. Problem und Ziel
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2012
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
1. Allgemeines
2. Die Regelungen im Einzelnen
Zu § 1
Anlage Verteilung der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 55. Verordnung zu § 172 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) Abrechnung für das Rechnungsjahr 2012
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2593: Fünfundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
I. Zusammenfassung:
II. Im Einzelnen:
Drucksache 426/12
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Vierundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
... Die Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer an den Aufwendungen nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz) sollen für das Rechnungsjahr 2011 endgültig festgestellt werden.
A. Problem und Ziel
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Verordnung
Vierundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2011
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
1. Allgemeines
2. Die Regelungen im Einzelnen
Zu § 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2161: Vierundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Drucksache 467/10
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweiundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
... Die Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer an den Aufwendungen nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz) werden für das Rechnungsjahr 2009 endgültig festgestellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweiundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2009
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
1. Allgemeines
2. Die Regelungen im Einzelnen
Zu § 1
Verteilung der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 52. Verordnung zu § 172 Bundesentschädigungsgesetz BEG Abrechnung für das Rechnungsjahr 2009
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1325: Zweiundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BMF)
Drucksache 667/09
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Einundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
... Endgültige Feststellung der Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer an den Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für das Rechnungsjahr 2008.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Einundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2008
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
1. Allgemeines
2. Die Regelungen im Einzelnen
Zu § 1
Anlage zu V B 4 - H 1216/09/10001 Verteilung der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 965: Einundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Drucksache 531/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Fünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
... Endgültige Feststellung der Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer an den Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für das Rechnungsjahr 2007.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Fünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2007
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
1. Allgemeines
2. Die Regelungen im Einzelnen
Zu § 1
Anlage zu VB 4 - H 1216/08/0001
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 586: Fünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG)
Drucksache 479/07
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Neunundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
... Endgültige Feststellung der Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer an den Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für das Rechnungsjahr 2006.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Neunundvierzigste Verordnung
§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2006
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
1. Allgemeines
2. Die Regelungen im Einzelnen
Zu § 1
Anlage zu VB 4 - 1-11216/0710002 Verteilung der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Neunundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG);
Drucksache 519/06
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Achtundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
... Endgültige Feststellung der Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländern an den Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für das Rechnungsjahr 2005.
Drucksache 611/05
Siebenundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
... Endgültige Feststellung der Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländern an den Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für das Rechnungsjahr 2004.
Drucksache 190/19
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Sechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.