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"Kunde"
Drucksache 223/20
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2020
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019
... Verpflichtungen (Beitragsurkunde vom 31.05.2011).
Drucksache 15/20
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Bei Einsatz von Blinkfeuern ist die Blinkfolge der Feuer zu synchronisieren. Die Taktfolge ist auf 00.00.00 Sekunde gemäß UTC mit einer zulässigen Null-Punkt-Verschiebung von ± 50 ms zu starten.
Drucksache 544/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz es und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG )
... (4) Soweit die Verwaltereigenschaft durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden muss, genügt die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss, bei der die Unterschriften der in § 24 Absatz 6 bezeichneten Personen öffentlich beglaubigt sind.
Drucksache 520/20
Verordnungsantrag des Landes Hessen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV )
... Somit sind nicht die Situationen erfasst, in denen UoB sich gegenseitig oder am Bau Beteiligte oder auch unbeteiligte Dritte (z.B. Anwohner, Passanten, Kunden, Kinder) gefährden. Dies stellt eine erhebliche Lücke in der vollständigen Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags der Arbeitsschutzbehörden zur Überwachung von Sicherheit und Gesundheit der im Bereich von Baustelle tätigen Personen dar. Durch entsprechende Rechtsänderung in § 6 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Befristung
D. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung des § 6 Pflichten weiterer Personen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
d Weitere Kosten
IV. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Art. 1
Zu Art. 2:
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Während das Virus in allen Mitgliedstaaten dasselbe ist, scheinen die Auswirkungen und das Potenzial für eine Erholung sehr unterschiedlich zu sein. Länder und Regionen mit Volkswirtschaften, die von kundennahen Dienstleistungen, Exporten oder einer großen Anzahl kleiner Unternehmen abhängig sind, werden weitaus stärker betroffen sein als andere. Zwar hat jeder Mitgliedstaat seine Arbeitnehmer und Unternehmen so weit wie möglich unterstützt, doch nicht alle können dies in gleichem Maße tun. Dies birgt die Gefahr einer unausgewogenen Erholung, ungleicher Wettbewerbsbedingungen und zunehmender Ungleichheiten. Außerdem verdeutlicht es die Notwendigkeit und den Wert einer europäischen Antwort.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE
3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation
Die Gelder beschaffen
Die Gelder investieren
4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen
4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU
4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt
4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau
5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN
5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten
5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement
6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU
7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT
8. Fazit - die STUNDE EUROPAS
Drucksache 286/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Digitalisierung der Energiewende - Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2019/944
/EU) - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
... (Das MsBG sieht bereits eine Preisobergrenze für einen Einbau von intelligenten Messsystemen, abhängig vom jeweiligen Jahresverbrauch, vor. Zudem wurde auch nach langem Ringen mit den Verbraucherverbänden der verpflichtende Einbau von intelligenten Messsystemen für Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden vorgeschrieben. Deshalb erscheint es nicht zielführend, jetzt eine Finanzierung für Kunden vorzuschlagen sowie auch Ausnahmen für den Pflicht-Rollout gesetzlich zu verankern. Dies würde dem mühsam erreichten Kompromiss widersprechen. Zudem würde eine Finanzierung des Einbaus aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative oder des
1. Zu Nummer 5 Satz 3
2. Zu Nummer 6 Satz 2
3. Zu Nummer 6 Satz 3
4. Zu Nummer 7
5. Zu Nummer 8 Satz 3a - neu -
Drucksache 166/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... (3) Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto unterhalten. Bei dem Verlangen nach Absatz 1 hat der Kunde gegenüber dem Kreditinstitut zu versichern, dass er kein weiteres Pfändungsschutzkonto unterhält.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Abschnitt 4 Wirkungen des Pfändungsschutzkontos
§ 850k Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
§ 850l Pfändung des Gemeinschaftskontos
Abschnitt 4 Wirkungen des Pfändungsschutzkontos
§ 899 Pfändungsfreier Betrag; Übertragung
§ 900 Moratorium bei Überweisung an den Gläubiger
§ 901 Verbot der Aufrechnung und Verrechnung
§ 902 Erhöhungsbeträge
§ 903 Nachweise über Erhöhungsbeträge
§ 904 Nachzahlung von besonderen Leistungen
§ 905 Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das Vollstreckungsgericht
§ 906 Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht
§ 907 Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto
§ 908 Aufgaben des Kreditinstituts
§ 909 Datenweitergabe; Löschungspflicht
§ 910 Verwaltungsvollstreckung
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Folgeänderungen
§ 27a Anwendung des Sozialgesetzbuches
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz
2. Neuregelung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz
3. Weiterer Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu 850k ZPO-E Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 850l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu § 899
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 900
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 901
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 902
Zu § 903
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 904
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 905
Zu § 906
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 907
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 908
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 909
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 910
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 4
Drucksache 511/20
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Tierschutzgesetz es und der Tierschutz -Versuchstierverordnung
... c) Die geltende Ausnahmeregelung für Tierschutzbeauftragte mit einem anderen als einem veterinärmedizinischen Hochschulabschluss sollte gestrichen werden. Die Erkennung, Bewertung und Behandlung von Schmerzen und Leiden, sowie die Bewertung korrekter Vorgehensweisen, insbesondere bei chirurgischen Eingriffen erfordert fundierte veterinärmedizinische Fachkunde, die kaum durch andere Ausbildungen oder Erfahrungen in gleichem Maße erlangt werden kann. Darüber hinaus sind angemessene medikamentöse Behandlungen ohnehin dem Tierarzt vorbehalten. Die Anwesenheit eines benannten Tierarztes sieht auch die RL
Drucksache 18/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen - Antrag der Länder Hessen und Baden-Württemberg -
... Innerhalb des Mehrweg-Leergutsystems wird zwischen Einheitsleergut und Individualleergut unterschieden. Beide Leergutarten werden mit Pfand an die Kunden ausgegeben und grundsätzlich innerhalb des Mehrwegsystems mehrfach verwendet. Einheitsleergut zeichnet sich dadurch aus, dass die Einheitsflaschen keinem Hersteller zugeordnet werden können und daher von mehreren Herstellern befüllt und mit deren Etiketten versehen werden. Individualflaschen sind hingegen durch Prägung fest mit dem Namen oder dem Logo eines Getränkeherstellers versehen und werden daher nur von dem einen Hersteller genutzt.
1. Zu Nummer 2a - neu - und 3
2. Zu Nummer 3*
3. Zu Nummer 3a - neu -
4. Zu Nummern 5 und 6 - neu - Dem Entschließungstext sind folgende Ziffern anzufügen:
5. Zu Nummer 5 - neu -, Begründung Absatz 4 - neu - Die Entschließung ist wie folgt zu ändern:
Drucksache 13/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG )
... Der Boden ist untrennbarer Bestandteil des geologischen Untergrundes, der im Rahmen der geologischen Landesaufnahme erkundet wird. Unabhängig davon, ob Informationen über den Bodenaufbau und seine Eigenschaften im Rahmen einer geologischen Landesaufnahme mitgewonnen werden oder die Erkundung durch eine eigenständige bodenkundliche Landesaufnahme erfolgt, ist die Erhebung von Informationen über den Bodenaufbau und seine spezifischen Eigenschaften von der staatlichen geologischen Landesaufnahme im Sinne dieses Gesetzes umfasst. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bodeninformationen im Sinne des § 1 Nummer 2 und 3 benötigt und immer bedeutsamer werden, zum Beispiel zur Beherrschung der Folgen des Klimawandels bei der Entwicklung von Strategien gegen die Auswirkungen von Starkregenereignissen oder extremen Trockenperioden, ist die bodenkundliche Untersuchung als Teil der staatlichen geologischen Landesaufnahme hier aufzuführen.
Drucksache 66/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: "Pauschalreisen effektiv absichern - Verbesserung des Insolvenzschutzes im Pauschalreiserecht"
... Die Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Gesellschaften zeigt, dass die Kundengeldabsicherung von im Voraus gezahlten Reisekosten für Pauschalreisen nicht ausreichend ist. Die in § 651r des
Anlage Entschließung des Bundesrates: Pauschalreisen effektiv absichern - Verbesserung des Insolvenzschutzes im Pauschalreiserecht
Drucksache 206/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
und (EU) Nr. 2019/876
aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 310 final
... (11) Um die möglichen Auswirkungen eines unvermittelten Anstiegs der genannten Rückstellungen auf die Fähigkeit der Institute zur Deckung des dringenden Kreditbedarfs ihrer Kunden abzuschwächen, sollten die Übergangsbestimmungen um zwei Jahre verlängert werden und sollte den Instituten gestattet werden, jeden Anstieg bei neuen Rückstellungen für erwartete Kreditverluste, die sie in den Jahren 2020 und 2021 für finanzielle Vermögenswerte mit unbeeinträchtigter Bonität erfassen, in voller Höhe wieder auf ihr hartes Kernkapital aufzuschlagen. Dies würde die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den möglichen Anstieg des Rückstellungsbedarfs bei Anwendung von IFRS 9 zusätzlich abmildern und gleichzeitig die vor der COVID-19-Pandemie für erwartete Kreditverluste geschaffenen Übergangsbestimmungen unangetastet lassen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen von IFRS 9 auf die Eigenmittel
Behandlung öffentlich garantierter Kredite im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Letztsicherung für notleidende Kredite
Geltungsbeginn des Puffers bei der Verschuldungsquote
Ausgleich bei Ausschluss bestimmter Risikopositionen aus der Berechnung der Verschuldungsquote
Geltungsbeginn der Freistellung bestimmter Software-Vermögenswerte von der Abzugspflicht
Geltungsbeginn der Sonderbehandlung bestimmter pensions- oder lohnbesicherter Darlehen
Geltungsbeginn des überarbeiteten Faktors zur Unterstützung von KMU und des Faktors zur Unterstützung von Infrastruktur
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 500a Vorübergehende Behandlung öffentlicher Bürgschaften, die mit der COVID-19-Pandemie in Verbindung stehen
Artikel 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/876
Artikel 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 397/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Auch Technische Dienste, die zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen vom Kraftfahrt-Bundesamt benannt sind, verfügen über die nötige Sachkunde und Zuverlässigkeit, um die vorübergehende Inbetriebnahme von Fahrzeugen mit roten Kennzeichen zu verantworten. Bisher sind nur die Technischen Prüfstellen und anerkannte Überwachungsorganisationen nach Anlage VIIIb StVZO berechtigt, rote Kennzeichen für Prüfungsfahrten zu erhalten. Für die Prüfungsfahrten muss künftig ein Fahrzeugscheinheft mit den geforderten Angaben geführt werden, um die Verwendung des Kennzeichens und den jeweiligen Fahrzeugführer nachvollziehen zu können. Dies ist angemessen, da die Prüfungsfahrten der Technischen Dienste nun auch über längere Strecken erfolgen. Zudem hat sich gezeigt, dass auch für die Prüfungsfahrten der bisherigen Verwendung nach § 16 Absatz 3
Drucksache 59/20
Antrag der Länder Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern
... Für ein exportorientiertes Land wie Deutschland ist eine innovative, leistungsstarke und international wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft von besonders hoher Bedeutung. Nach wie vor bildet die Schiffbauindustrie, mit insgesamt rund 18.000 direkt beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den wirtschaftlichen Kern der maritimen Wirtschaft. Die deutschen Werften haben sich nach dem Krisenjahr 2008 erfolgreich auf den Spezialschiffbau fokussiert und produzieren heute hochinnovative Schiffe, die auch auf einem veränderten Weltmarkt ihre Kundinnen und Kunden finden. So belaufen sich die aktuellen Auftragsbestände der deutschen Werften auf fast 20 Mrd. Euro. Aktuell werden ungefähr 70 bis 80 Prozent der Wertschöpfung bei dem Bau eines Schiffes auf einer deutschen Werft durch die beteiligten Schiffbauzulieferfirmen erbracht. Etwa die Hälfte dieser Zulieferungen stammen hierbei nicht aus den Küstenländern, sondern aus dem gesamten küstenferneren Bundesgebiet. Dies verdeutlicht, dass der Erhalt einer zukunftsfähigen Schiffbauindustrie in Deutschland nicht nur ein norddeutsches Thema ist, sondern im gesamtdeutschen Interesse liegt.
Drucksache 379/20
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten unbekannter Erben
... Um die verfassungsrechtliche Institutsgarantie des Eigentums auch zugunsten unbekannter Erben zu stärken, besteht Regelungsbedarf. Hierfür müssen insbesondere die Kreditinstitute verlässlich vom Tode eines Kunden in Kenntnis gesetzt werden, um daran anknüpfend ggf. auch eigene Erbenermittlungen durchführen zu können. Darüber hinaus bedarf es der Bereitstellung einer allgemein zugänglichen Informationsquelle über Vermögensanlagen des Verstorbenen bei Kreditinstituten, wenn in angemessener Zeit kein Erbe Anspruch darauf erhoben hat. Nur so kann das Eigentumsrecht unbekannter Erben bei zunehmender Digitalisierung in der Bankwirtschaft auch künftig wirksam gewährleistet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 2027a Informationen für unbekannte Erben
Artikel 3 Kosten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:
Erfüllungsaufwand für Verwaltung:
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 13/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG )
... Aus diesem Grund schützt die Bergbauberechtigung auch nur das Vertrauen in die Investition zum Zweck der Rohstoffsicherung (oder einer anderweitigen Untergrundnutzung), nicht aber darüber hinaus den Handel mit geologischen Daten. Regelmäßig dürfte mit der Bergbauberechtigung nur die Erwartung geweckt worden sein, dass die auf eine Gewinnung zielende Tätigkeit desjenigen geschützt wird, der die Voraussetzungen für die Gewinnung erkundet hat.
Drucksache 59/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme der Schiffbaufinanzierung in das neue Programm für parallele Bund-/ Landesbürgschaften als gleichberechtigter Förderbereich
... Für ein exportorientiertes Land wie Deutschland ist eine innovative, leistungsstarke und international wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft von besonders hoher Bedeutung. Nach wie vor bildet die Schiffbauindustrie, mit insgesamt rund 18 000 direkt beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den wirtschaftlichen Kern der maritimen Wirtschaft. Die deutschen Werften haben sich nach dem Krisenjahr 2008 erfolgreich auf den Spezialschiffbau fokussiert und produzieren heute hochinnovative Schiffe, die auch auf einem veränderten Weltmarkt ihre Kundinnen und Kunden finden. So belaufen sich die aktuellen Auftragsbestände der deutschen Werften auf fast 20 Milliarden Euro. Aktuell werden ungefähr 70 bis 80 Prozent der Wertschöpfung bei dem Bau eines Schiffes auf einer deutschen Werft durch die beteiligten Schiffbauzulieferfirmen erbracht. Etwa die Hälfte dieser Zulieferungen stammen hierbei nicht aus den Küstenländern, sondern aus dem gesamten küstenferneren Bundesgebiet. Dies verdeutlicht, dass der Erhalt einer zukunftsfähigen Schiffbauindustrie in Deutschland nicht nur ein norddeutsches Thema ist, sondern im gesamtdeutschen Interesse liegt.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme der Schiffbaufinanzierung in das neue Programm für parallele Bund-/ Landesbürgschaften als gleichberechtigter Förderbereich
Drucksache 282/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Eckpunkte zur freiwilligen Gutscheinlösung und zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für die Pauschalreisebranche
... Existenzbedrohende Folgen für Pauschalreiseveranstalter sollen dadurch vermieden werden, dass die Reiseveranstalter den Kunden anstelle der unverzüglichen Erstattung der Vorauszahlungen Gutscheine für spätere Pauschalreisen anbieten, die durch eine zusätzliche staatliche Insolvenzabsicherung so attraktiv sind, dass die Kunden sie annehmen. Demnach sollen mit einer gesetzlichen Regelung die Anforderungen an abgesicherte Gutscheine bestimmt werden. Ferner soll klargestellt werden, dass diese Gutscheine dem bestehenden gesetzlichen Insolvenzabsicherungssystem unterliegen und vorgesehen werden, dass diese Gutscheine bis zur vollen Höhe des Erstattungsbetrags ergänzend staatlich abgesichert sind.
Drucksache 266/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... Es ist davon auszugehen, dass diese Kosten, die von den Inverkehrbringern der Brennstoffe zu leisten sind, auf die Kunden umgelegt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Befristung; Evaluierung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 5178, BMU: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 369/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu mehr Transparenz und Kundenschutz bei Internetverträgen
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu mehr Transparenz und Kundenschutz bei Internetverträgen
Entschließung
Zu den einzelnen Punkten der Entschließung nimmt das BMWi folgendermaßen Stellung:
Zu 1.:
Zu 2.:
Zu 3.:
Drucksache 66/20
Antrag der Länder Hamburg, Bremen
Entschließung des Bundesrates: "Pauschalreisen effektiv absichern - Verbesserung des Insolvenzschutzes im Pauschalreiserecht"
... Die Insolvenz der deutschen Thomas Cook-Gesellschaften zeigt, dass die Kundengeldabsicherung von im Voraus gezahlten Reisekosten für Pauschalreisen nicht ausreichend ist. Die in § 651r Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgeschriebene Möglichkeit für die Versicherer, die Höchstsumme der zu erstattenden Beträge je Geschäftsjahr auf 110 Mio. Euro zu begrenzen, hat für die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher erhebliche negative finanzielle Auswirkungen.
Drucksache 420/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse sowie zur Änderung der Verordnung über die notarielle Fachprüfung
... In der Einzelbegründung zu § 31 NotAktVV (Begründung Teil B zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 31 Absatz 1, 10. Absatz) wird ausgeführt, die bislang nach § 20 Absatz 1 Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) zu führenden Vermerkblätter seien angesichts der Angaben in dem Urkundenverzeichnis und der Verwahrung der Registrierungsbestätigung des Zentralen Testamentsregisters verzichtbar. Das Datum der Ablieferung einer Verfügung von Todes wegen zur amtlichen Verwahrung an ein Amtsgericht, welches bislang aus dem Vermerkblatt ersichtlich war, wird in der Registrierungsbestätigung des Zentralen Testamentsregisters jedoch nicht ausgewiesen.
Drucksache 171/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... (1) Dieses Protokoll bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Berlin ausgetauscht.
Drucksache 436/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
... ) soll eine bereichsspezifische Regelung zur Datenübermittlung der Standesämter an die Elterngeldstellen geschaffen werden und damit sollen die Ausstellung der Geburtsurkunde und ihre Vorlage bei der Elterngeldstelle zur Leistungsgewährung entfallen.
Drucksache 186/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es(5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKG ÄndG)
... Ziel der Regelung ist es, durch koordinierte Mitverlegung Kostenersparnisse und damit Investitionsanreize für den wettbewerblichen Glasfasernetzausbau zu erreichen. Als Zielkonflikt wohnt der europarechtlich vorgegebenen Regelung inne, dass die Investitionsanreize für den ursprünglichen Baustellenbetreiber sinken, insbesondere wenn es sich ebenfalls um einen Glasfasernetzbetreiber handelt, um dessen Endkunden auch der mitverlegende Netzbetreiber wirbt. Diesen Zielkonflikt löst die Beschränkung auf "aus öffentlichen Mitteln finanzierte Bauarbeiten" auf, indem (nur) den öffentlichen Haushalten eine entsprechende Benachteiligung im Interesse eines möglichst breiten wettbewerblichen Ausbaus zugemutet wird.
Drucksache 442/2/20
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Entgegen der geltenden Regelung, wonach der Vollzug der Standortsicherung spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung des Zwischenberichtes Teilgebiete gemäß § 13 StandAG vom BASE übernommen wird, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass die Länder den Vollzug weiterhin sicherstellen sollen, bis der Bundestag eine Entscheidung über die oberirdisch zu erkundenden Standortregionen getroffen hat. Der Bundesrat geht davon aus, dass dies frühestens im Jahr 2026 erfolgen wird. Die Länder hätten bis dahin nicht nur die von der Vorhabenträgerin ausgewiesenen Teilgebiete zu sichern, sondern alle Gebiete, die sich aus der Anwendung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen ergeben haben. Da hier noch keine Abwägungskriterien angewendet wurden, ist von einer erheblich größeren Gebietskulisse auszugehen, als die Teilgebiete selbst darstellen.
Drucksache 456/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
... 3. Urkunden oder andere bewegliche Sachen vorzulegen sowie elektronische Dokumente zu übermitteln, soweit der Beteiligte dazu verpflichtet ist,
Drucksache 51/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... c) Der Kohleausstieg wird zu einer weiteren Erhöhung der Strompreise führen. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, zur Entlastung der Haushaltskunden und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland schnellstmöglich zusätzliche Maßnahmen zur Senkung der Strompreise zu ergreifen.
Drucksache 9/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
§ 6 Ergänzende Verfahrensvorschriften
§ 12 Verordnungsermächtigung.
§ 29 Evaluierung
Artikel 2 Folgeänderungen
§ 4e Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
§ 4 Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht
§ 5 Digitalisierung von Dokumenten
§ 6 Elektronische Kommunikation
§ 7 Verordnungsermächtigung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle
2. Benennung der zuständigen Behörden
3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung
4. Rechtswegzuweisung
5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394
bb Elektronische Kommunikation
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 2
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.3 Weitere Kosten
II.4 Umsetzung von EU-Recht
II.5 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 164/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... (1) Dienstleister, die mit der Herstellung und der Wartung des Anschlusses von informationstechnischen Systemen der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur einschließlich der Wartung hierfür benötigter Komponenten sowie der Anbindung an Dienste der Telematikinfrastruktur beauftragt werden, müssen besondere Sorgfalt bei der Herstellung und Wartung des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur walten lassen und über die notwendige Fachkunde verfügen, um die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme und Komponenten zu gewährleisten.
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... "(1) Inhaber von behördlichen Erlaubnissen zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, können unter Vorlage ihrer Erlaubnisurkunde die Registrierung nach § 13 des Rechtsdienstleistungsgesetzes beantragen."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
§ 13a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
§ 13b Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern
§ 13c Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern
§ 13d Vergütung der Rentenberater
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
Artikel 3 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 288 Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.
Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 43d Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
Artikel 7 Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
§ 4 Vergütung
Artikel 9 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 753a Vollmachtsnachweis
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 11 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 12 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen
1. Vorangegangene Rechtsänderungen
2. Aktuelle Lage
II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich
1. Inkassokosten
a Geschäftsgebühr
aa Problem
bb Lösung
cc Rechtssystematik
dd Nicht berücksichtigte Alternativen
ee Zu erwartende Folgen
b Einigungsgebühr
c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern
d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister
a Identitätsdiebstähle
b Zahlungsvereinbarungen
3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen
4. Aufsicht über Inkassodienstleister
a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten
b Untersagungsverfügungen
c Information von Beschwerdeführern
d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen
e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen
f Zuständigkeit
5. Hinweispflichten
6. Vollmachtsnachweise
7. Systematik von RDG und RDGEG
8. Weitere Änderungen
III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte
1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
2. Patentanwältinnen und Patentanwälte
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen
bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde
cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
dd Gesamtaufwand
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
b Inkassodienstleister
aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren
bb Änderungen bei den Einigungsgebühren
cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
1. Anlass der Änderung
2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen
3. Die Neuregelung
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13b
Zu § 13c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu den Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
II.3. ‚One in one out‘-Regel
II.4. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 121/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... 1. Ärzte oder Ärztinnen oder bei für die Zahnheilkunde bestimmten Medizinprodukten Zahnärzte oder Zahnärztinnen sein,
Drucksache 426/3/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)
... Die mangelnde Anbindung an die Gesamtgesellschaft verstärkt wiederum die Gefahr der Arbeitsausbeutung. Gerade Arbeitskräfte aus EU-Mitgliedstaaten, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen und daher für Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik keine deutschen Sprach- und Rechtskundekenntnisse benötigen, können hiervon betroffen sein.
Drucksache 246/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
Drucksache 420/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse sowie zur Änderung der Verordnung über die notarielle Fachprüfung
... In der Einzelbegründung zu § 31 NotAktVV (Begründung Teil B zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 31 Absatz 1, 10. Absatz) wird ausgeführt, die bislang nach § 20 Absatz 1 Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) zu führenden Vermerkblätter seien angesichts der Angaben in dem Urkundenverzeichnis und der Verwahrung der Registrierungsbestätigung des Zentralen Testamentsregisters verzichtbar. Das Datum der Ablieferung einer Verfügung von Todes wegen zur amtlichen Verwahrung an ein Amtsgericht, welches bislang aus dem Vermerkblatt ersichtlich war, wird in der Registrierungsbestätigung des Zentralen Testamentsregisters jedoch nicht ausgewiesen.
Drucksache 293/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht
... (6) Wird der Reiseveranstalter zahlungsunfähig, wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder wird ein Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen, so kann der Reisende die unverzügliche Erstattung der geleisteten Vorauszahlungen von dem im Pauschalreisevertrag gemäß Artikel 250 § 6 Absatz 2 Nummer 3 genannten Kundengeldabsicherer verlangen; insoweit findet die Vorschrift des § 651r des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 5 Reisegutschein; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Artikel 2
Drucksache 255/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... 4. Kontaktverfolgungs-Apps können potenziell dazu geeignet sein, das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer zu überwachen, und hierdurch gegebenenfalls erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken begegnen. Deshalb mahnt der Bundesrat an, dass die Freiwilligkeit der Nutzung nicht nur im Verhältnis zum Staat gewahrt bleiben muss, sondern auch im Verhältnis zwischen Privaten sicherzustellen ist. Die Kommission sollte daher im Blick behalten, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass Beförderer und Veranstalter ebenso wie Geschäftsinhaber die Installation und Verwendung einer solchen Anwendung weder von ihren Kundinnen und Kunden noch von ihren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangen dürfen.
Drucksache 275/20
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung
... "(2) Mit der Anmeldung zur Prüfung zur Erlangung des Hauptschulabschlusses hat die Lehrgangsteilnehmerin oder der Lehrgangsteilnehmer auch anzugeben, ob sie oder er als drittes Fach der schriftlichen Abschlussprüfung Englisch oder Gemeinschaftskunde wählt."
Drucksache 88/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... sbehörde Anzeige erstatten müssen. Drittens genießen Betreiber einer freiwilligen Rücknahme einen Wettbewerbsvorteil gegenüber gewerblichen Sammlern und örE, indem sie auf mehreren Stufen im Lebenszyklus eines Erzeugnisses Gewinne erzielen können, beispielsweise indem sie ihren Kunden die Abgabe von Altkleidern mit Einkaufsgutscheinen zum Erwerb neuer Erzeugnisse vergüten.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 11 KrWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 3 - neu - KrWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 5 - neu - KrWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG
12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13.
Zu Artikel 1 Nummer 15a
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12.*
Zu Artikel 1 Nummer 15a
14. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 KrWG
15. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG
16. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 2 KrWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG
21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG
24. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG
25. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23 und 24 KrWG
26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 3 KrWG
27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 4 Buchstabe b KrWG
28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 5a - neu - KrWG
29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 6a - neu - KrWG
30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG
31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG
32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG
33. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG
34. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 KrWG
35. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 KrWG
36. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 Nummer 4 KrWG
37. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG
38. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG
39. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG
40. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG
41. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG
42. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG
43. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG
44. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG
45. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2a - neu - KrWG
46. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 45 KrWG
47. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG
§ 47a
48. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG
‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes
§ 16f Mitteilungspflicht für Lieferanten
49. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG
50. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG
51. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG
52. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG
‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes
53. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV
Drucksache 107/20
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... Da gerade im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten für die Feststellung eines bußgeldbewehrten Verhaltens oftmals auf ein sog. "standardisiertes Messverfahren" zurückgegriffen wird, bei dem in aller Regelmäßigkeit von der Richtigkeit des Messergebnisses ausgegangen werden kann und darf, müssen im Rahmen einer Hauptverhandlung bei unstreitiger Fahrereigenschaft des Betroffenen für gewöhnlich insbesondere nur der Eichschein, die Zulassung der Messanlage, der Schulungsnachweis des Messbeamten sowie das Ergebnis der Messung durch die Verlesung der in der Akte befindlichen Urkunden eingeführt werden. Insoweit ist kein Grund ersichtlich, warum dies im Rahmen einer Hauptverhandlung zu geschehen hat und nicht eine Entscheidung im Beschlusswege genügt. Dies gilt in besonderem Maße deswegen, da oftmals weder die Glaubwürdigkeit eines Zeugen einzuschätzen ist, noch Zweifel an der konkreten Messung im Einzelfall gegeben sind. In aller Regel beschränken sich die Einwendungen des Betroffenen abstrakt auf die Zuverlässigkeit des Messverfahrens an sich, was aber regelmäßig bereits auf Grund der erfolgten
Drucksache 436/2/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
... ) soll eine bereichsspezifische Regelung zur Datenübermittlung der Standesämter an die Elterngeldstellen geschaffen werden und damit sollen die Ausstellung der Geburtsurkunde und ihre Vorlage bei der Elterngeldstelle zur Leistungsgewährung entfallen.
Drucksache 163/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
... f) Daneben ist der Gesetzentwurf auch aus Verbrauchersicht abzulehnen. Wegen der zu befürchtenden höheren Kosten und des größeren Bürokratieaufwands ist zu erwarten, dass zahlreiche unabhängige mittelständische Finanzanlagenvermittler ihr Geschäft aufgeben werden. Es verbleiben vor allem Vermittler, die in Vertriebsstrukturen eingebunden sind und sich häufig nicht allein am Kundeninteresse orientieren, sondern auch an internen Ziel- und Absatzvorgaben. Für Verbraucher verschlechtert sich die Möglichkeit, Zugang zu unabhängiger Beratung zu erhalten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 33/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... Da Rauschbrand bei kleinen Wiederkäuern in den vergangenen Jahren nicht aufgetreten ist, sind die Kosten, die durch die Herausnahme aus der Anzeigepflicht dieser Tierseuche für die Wirtschaft (zur Anzeige verpflichtet sind Tierärzte und Leiter sonstiger privater Untersuchungs- oder Forschungseinrichtungen sowie alle Personen, die sich mit Tierheilkunde, künstlicher Besamung, der Leistungsprüfung in der tierischen Erzeugung oder gewerbsmäßig mit der Kastration von Tieren beschäftigen) eingespart werden könnten, zu vernachlässigen bzw. auch in den vergangenen Jahren nicht entstanden.
Drucksache 173/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. September 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Ersatzneubau der Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz - Küstrin (Kostrzyn nad Odrą)
... Nach dem Abkommen übernimmt die Republik Polen die Planung und Bauausführung der Grenzbrücke. Jede Vertragspartei trägt die Kosten für den Grunderwerb im Hoheitsgebiet ihres jeweiligen Staates, den Bau der Grenzbrücke und den Rückbau der bestehenden Straßenbrücke für die Teile der Brücken, die sich im Hoheitsgebiet ihres Staates befinden. Maßgeblich ist der Verlauf der Staatsgrenze, der im Grenzurkundenwerk festgelegt wurde. Grundlage für die Berechnung der Kostenaufteilung ist der Nettobetrag. Der deutsche Kostenanteil für die Erneuerung der Grenzbrücke wird nach vorläufiger Schätzung rund 3 Millionen Euro betragen und wird im Bundesfernstraßenhaushalt erbracht.
Drucksache 348/20
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV )
... Charlottenklinik für Augenheilkunde
Drucksache 390/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung , der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie
... (6) Wird der Reiseveranstalter zahlungsunfähig, wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder wird ein Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen, so kann der Reisende die unverzügliche Erstattung der geleisteten Vorauszahlungen von dem im Pauschalreisevertrag gemäß Artikel 250 § 6 Absatz 2 Nummer 3 genannten Kundengeldabsicherer verlangen; insoweit findet die Vorschrift des § 651r des
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 6 Reisegutschein; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Gesetz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern - COV19FKG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Rechtsanwaltskammern
§ 3 Bundesrechtsanwaltskammer
§ 4 Patentanwaltskammer
§ 5 Notarkammern
§ 6 Bundesnotarkammer
§ 7 Kassen
§ 8 Wirtschaftsprüferkammer
§ 9 Steuerberaterkammern
§ 10 Bundessteuerberaterkammer
§ 11 Geltungszeitraum
§ 12 Verordnungsermächtigung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 360/20
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht
... Die Möglichkeit des Gerichts, nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen einen Sachverständigen nicht nur zur Begutachtung, sondern auch als Berater und Unterstützer (etwa auch im Rahmen einer schwierigeren Kindesanhörung) heranzuziehen, besteht nach herrschender Auffassung bereits nach geltendem Recht. Hiervon wird jedoch nur zurückhaltend Gebrauch gemacht, obwohl dies gerade in Kinderschutzverfahren wünschenswert sein kann. Es wird daher nun in § 163 FamFG deutlicher als bisher geregelt, dass sich das Gericht zur fachlichen Unterstützung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen auch unabhängig von einer Beweisaufnahme verfahrensbegleitend zu Beratungszwecken bedienen kann. Eine entsprechende Verdeutlichung ist in § 144
Drucksache 268/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... Folgende Regelungen sind erst ab dem ersten Tag des sechsten Monats nach der Hinterlegung der letzten Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde zum Beschluss CDNI 2017-I-4 beim Verwahrer des Übereinkommens wie folgt anzuwenden:
Drucksache 261/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996
... i) Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass es angemessen wäre und durchaus der Bedeutung der Ratifikation der RESC durch Deutschland entspräche, die Ratifikationsurkunde zum Vertragsgesetz anlässlich des deutschen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarates zu hinterlegen. Für nicht minder bedeutsam erachtet es der Bundesrat, anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein Signal zur ambitionierten Umsetzung der sozialen Säule an die Mitgliedstaaten der Union zu senden.
Drucksache 74/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetz es an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
... a) die Eigenhandelspositionen eines ausgefallenen Clearingmitglieds abzuwickeln und die Kundenpositionen eines ausgefallenen Clearingmitglieds zu übertragen oder abzuwickeln,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
Teil 5 Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
§ 152a Anwendungsbereich
§ 152b Ausgestaltung von Sanierungsplänen
§ 152c Bewertung von Sanierungsplänen
§ 152d Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
§ 152e Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
§ 152f Abwicklungsfähigkeit, Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen; Verordnungsermächtigung
§ 152g Zwecke und Umfang der Bewertung; Unterlagen
§ 152h Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
§ 152i Zwecke der Instrumente der Vertragsbeendigung, der Minderung zu zahlender Gewinne und des zusätzlichen Barmittelabrufs
§ 152j Instrument der Vertragsbeendigung
§ 152k Instrument der Minderung zu zahlender Gewinne nichtausgefallener Clearingmitglieder
§ 152l Instrument des zusätzlichen Barmittelabrufs
§ 152m Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber, Gläubiger und Clearingmitglieder
§ 152n Rechtsschutz
Artikel 2 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 31 Verordnungsermächtigung zu den Mitteilungspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 5 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung
Artikel 8 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 10 Änderung der Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung
Artikel 11 Änderung der Prüfungsberichteverordnung
Artikel 12 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 185/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen
... Seit Ende der 1970er Jahre stieg die durchschnittliche Höhe der an Deck beförderten Containerlagen von 2 auf bis zu 7 und manchmal 8 Lagen. Diese Schiffe sind nach wie vor den gleichen Seegängen und Stürmen ausgesetzt. Verschlechterung der Sturmbedingungen aufgrund des Klimawandels sind darüber hinaus möglich. Während die Schiffsstabilität der Schiffe in der Regel ausgeglichen hoch ist, können die Rollzeiten sehr kurz sein (< 20 Sekunden). Je höher man Container an Deck staut, desto höher sind Winkelgeschwindigkeitskräfte. Diese entwickeln sich aufgrund einer längeren Fahrstrecke innerhalb der gleichen Rollperiode. Obwohl das Ladungssicherungshandbuch zum Verzurren von Containern des Schiffes so ausgelegt sein sollte, dass diese Kräfte theoretisch aufgenommen werden, können in der Praxis Phänomene auftreten, die diese Grenzen erreichen oder überschreiten. So sind bei Höhen von 5 oder 6 Lagen an Deck Winkelgeschwindigkeiten von > 60 km/h keine Ausnahme.
Drucksache 88/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... 5. dass derjenige, der die Kosten zu tragen hat, eine Prüfung der Eigenkontrolle nach Nummer 4 durch einen von der zuständigen Behörde bekannt gegebenen Sachverständigen, eine von dieser Behörde bekannt gegebene Stelle oder eine sonstige Person, die über die erforderliche Fach- und Sachkunde verfügt, durchführen zu lassen hat,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
§ 7a Chemikalien- und Produktrecht
§ 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.
§ 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
§ 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.
§ 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
§ 23 Produktverantwortung
§ 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht
§ 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
§ 26a Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
§ 62a Informationspflicht der Lieferanten
Anlage 5 (zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Folgeänderungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben und Prozesse
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 11
Zu Nummer 22
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 30
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 27
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 34
Zu Nummer 32
VII. Weitere Kosten
1. Gesamtergebnis
2. Im Einzelnen
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
5 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu § 23
1. § 23 Absatz 1
2. § 23 Absatz 2
§ 23 Absatz 2 Nummer 1
§ 23 Absatz 2 Nummer 2
§ 23 Absatz 2 Nummer 3
§ 23 Absatz 2 Nummer 4
§ 23 Absatz 2 Nummer 5
§ 23 Absatz 2 Nummer 6
§ 23 Absatz 2 Nummer 7
§ 23 Absatz 2 Nummer 8
§ 23 Absatz 2 Nummer 9
§ 23 Absatz 2 Nummer 10
Zu § 24
§ 24 Nummer 1
§ 24 Nummer 2
§ 24 Nummer 3
§ 24 Nummer 4
§ 24 Nummer 5
§ 24 Nummer 6
§ 24 Nummer 7
§ 24 Nummer 8
§ 24 Nummer 9
§ 24 Nummer 10
Zu § 25
§ 25 Absatz 1 Nummer 1
§ 25 Absatz 1 Nummer 2
§ 25 Absatz 1 Nummer 3
§ 25 Absatz 1 Nummer 4
§ 25 Absatz 1 Nummer 5
§ 25 Absatz 1 Nummer 6
§ 25 Absatz 1 Nummer 7
§ 25 Absatz 1 Nummer 8
§ 25 Absatz 1 Nummer 9
§ 25 Absatz 2 Nummer 1
§ 25 Absatz 2 Nummer 2
§ 25 Absatz 2 Nummer 3
§ 25 Absatz 2 Nummer 4
§ 25 Absatz 2 Nummer 5
§ 25 Absatz 2 Nummer 6
§ 25 Absatz 2 Nummer 7
§ 25 Absatz 2 Nummer 8
§ 25 Absatz 2 Nummer 9
§ 25 Absatz 2 Nummer 10
§ 25 Absatz 2 Nummer 11
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.2 Erfüllungsaufwand
11.3 Weitere Kosten
11.4 Umsetzung von EU-Recht
11.5. One in one out-Regel
11.6 Evaluation
III. Ergebnis
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... d) Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung
I. Einleitung
II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN
a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit
b Wiederherstellung sicheren Verkehrs
c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken
d. Nutzung digitaler Technologien
e. Schutz der Rechte
III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN
a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus
b Die Auswirkungen der Krise
c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe
d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung
e Rettung von Arbeitsplätzen
f Förderung des lokalen Tourismus
IV. Zusammenarbeit
V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft
Drucksache 51/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... c) Der Kohleausstieg wird zu einer weiteren Erhöhung der Strompreise führen. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, zur Entlastung der Haushaltskunden und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland schnellstmöglich zusätzliche Maßnahmen zur Senkung der Strompreise zu ergreifen.
Drucksache 97/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... Im digitalen Zeitalter ist die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für große und kleine Unternehmen wichtiger denn je. Dies legt nahe, dass Vorschriften, die offline gelten - von Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften über Verbraucherschutzregelungen bis hin zu Bestimmungen über geistiges Eigentum, Steuern und Arbeitnehmerrechte - auch online gelten sollten. Die Verbraucher müssen in der Lage sein, digitalen Produkten und Dienstleistungen ebenso zu vertrauen wie allen anderen. Dabei ist es erforderlich, besonders schutzbedürftige Verbraucher nicht außer Acht zu lassen und die Durchsetzung der Sicherheitsvorschriften auch in Bezug auf Waren aus Drittländern sicherzustellen. Einige Plattformen haben eine so beträchtliche Größenordnung erreicht, dass sie als private Torwächter für Märkte, Kunden und Informationen fungieren können. Wir müssen sicherstellen, dass die systemische Rolle bestimmter Online-Plattformen und die von ihnen erworbene Marktmacht die Fairness und Offenheit unserer Märkte nicht gefährden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vision und Ziele
A. Technologie im Dienste der Menschen
B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft
C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft
3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur
4. Fazit
Drucksache 156/20
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der Grundversorgung und für ein Sonderkündigungsrecht im Telekommunikationsgesetz
... Vor diesem Hintergrund und weil in einigen Haushalten der Anschluss mit Glasfaser kurz bevorsteht, informiert die Deutsche Telekom seit einiger Zeit ihre Kunden über die geplante Abschaltung von ISDN-Anschlüssen und bietet ihnen gleichzeitig einen Vertrag für IP-Telefonie mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren an. Gehen die Kunden auf dieses Angebot nicht ein, wird ihr Telefonanschluss gekündigt und vollständig abgeschaltet. Das Vorgehen wird damit begründet, dass der bestehende Vertrag noch speziell auf das alte Netz abgestimmt ist, der rechtlich nicht ohne Zustimmung der Kunden geändert werden kann. Daher sei ein neuer Vertrag abzuschließen.
Drucksache 166/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... (2) Eine in Absatz 1 Nummer 1 und 4 bezeichnete Sache kann gepfändet werden, wenn der Verkäufer wegen einer durch Eigentumsvorbehalt gesicherten Geldforderung aus ihrem Verkauf vollstreckt. Die Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes ist durch Urkunden nachzuweisen."
Drucksache 66/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: "Pauschalreisen effektiv absichern - Verbesserung des Insolvenzschutzes im Pauschalreiserecht" - Antrag der Länder Hamburg, Bremen -
... In Absatz 3 Buchstabe b Satz 1 sind nach dem Wort "Umsatz" die Wörter "oder der Kundenzahl" zu streichen.
1. Zu Absatz 3 Buchstabe a
2. Zu Absatz 3 Buchstabe b Satz 1
Drucksache 107/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... Da gerade im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten für die Feststellung eines bußgeldbewehrten Verhaltens oftmals auf ein sogenanntes "standardisiertes Messverfahren" zurückgegriffen wird, bei dem in aller Regelmäßigkeit von der Richtigkeit des Messergebnisses ausgegangen werden kann und darf, müssen im Rahmen einer Hauptverhandlung bei unstreitiger Fahrereigenschaft des Betroffenen für gewöhnlich insbesondere nur der Eichschein, die Zulassung der Messanlage, der Schulungsnachweis des Messbeamten sowie das Ergebnis der Messung durch die Verlesung der in der Akte befindlichen Urkunden eingeführt werden. Insoweit ist kein Grund ersichtlich, warum dies im Rahmen einer Hauptverhandlung zu geschehen hat und nicht eine Entscheidung im Beschlusswege genügt. Dies gilt in besonderem Maße deswegen, da oftmals weder die Glaubwürdigkeit eines Zeugen einzuschätzen ist, noch Zweifel an der konkreten Messung im Einzelfall gegeben sind. In aller Regel beschränken sich die Einwendungen des Betroffenen abstrakt auf die Zuverlässigkeit des Messverfahrens an sich, was aber regelmäßig bereits auf Grund der erfolgten Zulassung des Messverfahrens in einem aufwändigen Verfahren durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt nicht durchdringt.
Drucksache 13/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG )
... Der Boden ist untrennbarer Bestandteil des geologischen Untergrundes, der im Rahmen der geologischen Landesaufnahme erkundet wird. Unabhängig davon, ob Informationen über den Bodenaufbau und seine Eigenschaften im Rahmen einer geologischen Landesaufnahme mitgewonnen werden oder die Erkundung durch eine eigenständige bodenkundliche Landesaufnahme erfolgt, ist die Erhebung von Informationen über den Bodenaufbau und seine spezifischen Eigenschaften von der staatlichen geologischen Landesaufnahme im Sinne dieses Gesetzes umfasst. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bodeninformationen im Sinne des § 1 Nummer 2 und 3 benötigt und immer bedeutsamer werden, zum Beispiel zur Beherrschung der Folgen des Klimawandels bei der Entwicklung von Strategien gegen die Auswirkungen von Starkregenereignissen oder extremen Trockenperioden, ist die bodenkundliche Untersuchung als Teil der staatlichen geologischen Landesaufnahme hier aufzuführen.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.