A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung u StrlSchV)
4 Inhaltsübersicht
Teil 1
Begriffsbestimmungen
§ 1
Begriffsbestimmungen
Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
Kapitel 1
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
§ 2
Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten
§ 3
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes
§ 4
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes
Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
Abschnitt 1
Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen
§ 5
Genehmigungsfreier Umgang
§ 6
Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen
§ 7
Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 8
Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern
§ 9
Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
§ 10
Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge
§ 11
Freigrenzen
Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
§ 12
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 13
Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 14
Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung
§ 15
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung
Abschnitt 3
Bauartzulassung
§ 16
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält
§ 17
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 18
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern
§ 19
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten
§ 20
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten
§ 21
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten
§ 22
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen
§ 23
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern
§ 24
Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung
§ 25
Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung
§ 26
Bekanntmachung
Abschnitt 4
Rückstände
§ 27
Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
§ 28
Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen
§ 29
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
§ 30
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt
Kapitel 3
Freigabe
§ 31
Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium
§ 32
Antrag auf Freigabe
§ 33
Erteilung der Freigabe
§ 34
Vermischungsverbot
§ 35
Uneingeschränkte Freigabe
§ 36
Spezifische Freigabe
§ 37
Freigabe im Einzelfall
§ 38
Freigabe von Amts wegen
§ 39
Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung
§ 40
Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg
§ 41
Festlegung des Verfahrens
§ 42
Pflichten des Inhabers einer Freigabe
Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
§ 43
Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
§ 44
Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche
§ 45
Strahlenschutzanweisung
§ 46
Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse
§ 47
Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
§ 48
Aktualisierung der Fachkunde
§ 49
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde
§ 50
Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse
§ 51
Anerkennung von Kursen
Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten
Abschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche
§ 52
Einrichten von Strahlenschutzbereichen
§ 53
Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen
§ 54
Vorbereitung der Brandbekämpfung
§ 55
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
§ 56
Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen
§ 57
Kontamination und Dekontamination
§ 58
Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen
§ 59
Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen
§ 60
Röntgenräume
§ 61
Bestrahlungsräume
§ 62
Räume für den Betrieb von Störstrahlern
§ 63
Unterweisung
§ 64
Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen
§ 65
Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis
§ 66
Messung der Personendosis
§ 67
Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals
§ 68
Beschäftigung mit Strahlenpass
§ 69
Schutz von schwangeren und stillenden Personen
§ 70
Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote
Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen
§ 71
Kategorien beruflich exponierter Personen
§ 72
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten
§ 73
Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten
§ 74
Besonders zugelassene Expositionen
§ 75
Sonstige Schutzvorkehrungen
§ 76
Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals
Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
§ 77
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
§ 78
Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung
§ 79
Ärztliche Bescheinigung
§ 80
Behördliche Entscheidung
§ 81
Besondere ärztliche Überwachung
Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz i n Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
§ 82
Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen
Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen
§ 83
Werte für hochradioaktive Strahlenquellen
§ 84
Register über hochradioaktive Strahlenquellen
Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen
§ 85
Buchführung und Mitteilung
§ 86
Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe
§ 87
Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe
§ 88
Wartung und Prüfung
§ 89
Dichtheitsprüfung
§ 90
Strahlungsmessgeräte
§ 91
Kennzeichnungspflicht
§ 92
Besondere Kennzeichnungspflichten
§ 93
Entfernen von Kennzeichnungen
§ 94
Abgabe radioaktiver Stoffe
§ 95
Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen
§ 96
Überlassen von Störstrahlern
§ 97
Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen
§ 98
Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen
Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
§ 99
Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe
§ 100
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition
§ 101
Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition
§ 102
Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe
§ 103
Emissions- und Immissionsüberwachung
§ 104
Begrenzung der Exposition durch Störfälle
Abschnitt 7
Vorkommnisse
§ 105
Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen
§ 106
Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle
§ 107
Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall
§ 108
Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses
§ 109
Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung
§ 110
Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden
§ 111
Aufgaben der zentralen Stelle
§ 112
Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften
§ 113
Ausnahme
Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen
§ 114
Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen
§ 115
Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung
§ 116
Konstanzprüfung
§ 117
Aufzeichnungen
§ 118
Bestandsverzeichnis
Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
§ 119
Rechtfertigende Indikation
§ 120
Schutz von besonderen Personengruppen
§ 121
Maßnahmen bei der Anwendung
§ 122
Beschränkung der Exposition
§ 123
Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie
§ 124
Informationspflichten
§ 125
Diagnostische Referenzwerte, Bevölkerungsdosis
§ 126
Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen
§ 127
Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten
§ 128
Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung
§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle
§ 130
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen
§ 131
Medizinphysik-Experte
§ 132
Aufgaben des Medizinphysik-Experten
Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 133
Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung
§ 134
Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person
§ 135
Aufklärung und Befragung
§ 136
Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen
§ 137
Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen
§ 138
Besondere Schutzpflichten
§ 139
Qualitätssicherung
§ 140
Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen
§ 141
Mitteilungspflichten
§ 142
Abschlussbericht
§ 143
Behördliche Schutzanordnung
Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde
§ 144
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung
Abschnitt 11
Berechtigte Personen
§ 145
Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen
§ 146
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
§ 147
Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde
Kapitel 7
Informationspflichten des Herstellers
§ 148
Informationspflichten des Herstellers von Geräten
Kapitel 8
Aufsichtsprogramm
§ 149
Aufsichtsprogramm
Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
§ 150
Dosimetrie bei Einsatzkräften
§ 151
Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften
§ 152
Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall
Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
Kapitel 1
Schutz vor Radon
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze
§ 153
Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
§ 154
Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
§ 155
Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle
§ 156
Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition
§ 157
Ermittlung der Exposition und der Körperdosis
§ 158
Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes
Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
§ 159
Ermittlung der spezifischen Aktivität
Kapitel 3
Radioaktive Altlasten
§ 160
Ermittlung der Exposition der Bevölkerung
§ 161
Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
§ 162
Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
§ 163
Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen
§ 164
Inhalt von Sanierungsplänen
§ 165
Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten
Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 166
Schutz von Arbeitskräften bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen
Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall
§ 167
Abhandenkommen
§ 168
Fund und Erlangung
§ 169
Kontaminiertes Metall
§ 170
Information des zuständigen Bundesministeriums
Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen
§ 171
Dosis- und Messgrößen
Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition
§ 172
Messstellen
§ 173
Strahlenschutzregister
§ 174
Strahlenpass
§ 175
Ermächtigte Ärzte
§ 176
Duldungspflichten
Kapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen
§ 177
Bestimmung von Sachverständigen
§ 178
Erweiterung der Bestimmung
§ 179
Überprüfung der Zuverlässigkeit
§ 180
Unabhängigkeit
§ 181
Fachliche Qualifikation
§ 182
Prüfmaßstab
§ 183
Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen
Teil 6
Schlussbestimmungen
Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten
§ 184
Ordnungswidrigkeiten
Kapitel 2
Übergangsvorschriften
§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)
§ 186
Rückstände (§ 29)
§ 187
Freigabe (§§ 31 bis 42)
§ 188
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)
§ 189
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)
§ 190
Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)
§ 191
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)
§ 192
Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)
§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 100, 101, Anlage 11)
§ 194
Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)
§ 195
Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)
§ 196
Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)
§ 197
Dosis- und Messgrößen (§ 171)
§ 198
Strahlenpass (§ 174)
§ 199
Ermächtigte Ärzte (§ 175)
§ 200
Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)
Anlage 1
[zu § 2] Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten
Teil
A Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung - ohne Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen
Teil
B Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen
Anlage 2
[zu den §§ 3 und 4] Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
Teil
A Erforderliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach den §§ 7 und 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind
Teil
B Zusätzliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind
Anlage 3
[zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Genehmigungsfreie Tätigkeiten
Teil
A
Teil
B
Teil
C
Teil
D
Teil
E
Anlage 4
[zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide