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268 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Klassifikation"


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Drucksache 110/13

... c) nach den Landeswassergesetzen oder nach auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die mit der Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben betrauten Dienststellen der Länder, die Bundesanstalt für Wasserbau, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, die Dienststellen der Bundespolizei oder des Zolls, die obersten Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen der Länder, die Hafenverwaltungen, die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft und an die im Anhang VII der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BGBl. I2008, Anlageband zu Nr. 59, S. 569 - 570) aufgeführten Klassifikationsgesellschaften,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Länder und Gemeinden

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Errichtung

§ 4
Datenerhebung

§ 5
Datenspeicherung und Datennutzung

§ 6
Datenübermittlung

§ 7
Löschung

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Zustimmungsbedürftigkeit

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Länder und Gemeinden

VI. Weitere Kosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2464: Schiffsunfalldatenbankgesetz (SchUnfDatG) (BMVBS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 683/13

... Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung dieser Richtlinie zu gewährleisten, sollten der Kommission überdies Durchführungsbefugnisse übertragen werden, die sie ermächtigen, bestimmte Abweichungen in Bezug auf die technischen Vorschriften für bestimmte Fahrzeuge zu gestatten, Klassifikationsgesellschaften anzuerkennen und bestimmte zusätzliche technische Vorschriften für bestimmte Zonen, die nicht mit schiffbaren Binnenwasserstraßen anderer Mitgliedstaaten verbunden sind, zu genehmigen. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Klassifizierung der Wasserstraßen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 3
Verpflichtung zur Mitführung eines Zeugnisses

Artikel 4
Zusätzliche Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 5
Zusätzliche oder eingeschränkte technische Vorschriften für bestimmte Zonen

Artikel 6
Abweichungen

Artikel 7
Erteilung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 8
Zuständige Behörden

Artikel 9
Durchführung technischer Untersuchungen

Artikel 10
Gültigkeitsdauer der Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 11
Ersetzung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 12
Erneuerung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 13
Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 14
Erteilung neuer Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 15
Ablehnung der Ausstellung oder Erneuerung und Entziehung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 16
Zusätzliche Untersuchungen

Artikel 17
Einheitliche europäische Schiffsnummer

Artikel 18
Gleichwertigkeit und Abweichungen

Artikel 19
Anerkennung von Schiffszeugnissen aus Drittländern

Artikel 20
Fortgeltung der Richtlinie 2009/100/EG

Artikel 21
Übergangsbestimmungen für die Verwendung von Dokumenten

Artikel 22
Anpassung der Anhänge

Artikel 23
Befristete Vorschriften

Artikel 24
Befugnisübertragung

Artikel 25
Ausschussverfahren

Artikel 26
Sanktionen

Artikel 27
Umsetzung

Artikel 28
Aufhebung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten

VERZEICHNIS der Anhänge


 
 
 


Drucksache 23/13

... Beaufsichtigung der Untersuchung eines Schiffes durch Untersuchungsstelle oder Klassifikationsgesellschaft (Unterabschnitt 1.16.3.1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt

Artikel 1
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV)

§ 1
Kosten

§ 2
Gebührenfestsetzung

Artikel 2
Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis

3 Inhaltsübersicht

I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren

II. Teil: Straßenverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6

III. Teil: Eisenbahnverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4

IV. Teil: Binnenschiffsverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

V. Teil: Seeschiffsverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

VI. Teil: Ortsbewegliche Druckgeräte

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Bundesamtes für Strahlenschutz

I. Teil: Amtshandlungen nach § 11 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

II. Teil: Amtshandlungen nach § 6 Absatz 6 der Gefahrgutverordnung See

Anlage 3
(zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Anlage 4
(zu § 1 Absatz 4) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes

Anlage 5
(zu § 1 Absatz 5) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

I. Allgemeiner Teil

4 Alternativen

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

II. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

III. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 :

Zu den entfallenen Gebührennummern 001 bis 012:

Zu Gebührennummer 013:

Zu den entfallenen Gebührennummern 014, 015 und 016:

Zu den entfallenen Gebührennummern 017 und 018:

Zu der entfallenen Gebührennummer 019:

Zu den Gebührennummern 102, 311.1, 411, 701, 801, 901 und 1001:

Zu der entfallenen Gebührennummer 103:

Zu den Gebührennummern 211 und 212:

Zu Gebührennummer 213:

Zu Gebührennummer 221.1:

Zu den Gebührennummern 222 bis 226 und 613 bis 617:

Zu den Gebührennummern 222.5, 223.1, 613.5 und 614.1:

Zu den Gebührennummern 226 und 617:

Zu den Gebührennummern 225.4, 225.5, 613.3.1, 614.3.1 und 616.1:

Zu den Gebührennummern 701 bis 833 allgemein:

Zu den Gebührennummern 702.1 und 702.2:

Zu den Gebührennummern 703 bis 705:

Zu den Gebührennummern 704, 706, 707, 708, 709, 710, 717, 718, 721, 722 und 724:

Zu den Gebührennummern 721.1 bis 721.5

Zu Gebührennummer 723:

Zu den Gebührennummern 711 bis 716 und 724 bis 734:

Zu Gebührennummer 735:

Zu den Gebührennummern 901 bis 1050:

Zu den Gebührennummern 1101 und 1102:

Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 2 :

Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 4 :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2133: Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (BMVBS)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 705/13

... Jahren mit neu diagnostizierter oder sekundärer akuter myeloischer Leukämie (AML) gemäß der Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO), für die eine Standard-Induktionstherapie nicht in Frage kommt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und wesentliche Regelungen

II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen

III. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Für die Wirtschaft pharmazeutische Unternehmer

Für verschreibende Personen

Marginaler wiederkehrender Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

IV. Nachhaltigkeit

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2619: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 368/13

... Für die Umweltschutzausgabenrechnungen sollten bereits vorhandene Daten aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Produktions- und Einkommensentstehungskonten, Bruttoanlageinvestitionen nach NACE, Aufkommens- und Verwendungstabellen, Daten nach der Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates), den strukturellen Unternehmensstatistiken, den Unternehmensregistern und anderen Datenquellen genutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 368/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf das Budget

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

Anhang IV
Modul für Umweltschutzausgabenrechnungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume

Anhang V
Modul für Umweltgüter und -Dienstleistungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume

Anhang VI
Modul für Physische Energieflussrechnungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume


 
 
 


Drucksache 440/13

... Zudem arbeitet die Europäische Kommission an der Einrichtung eines EU-Kompetenzpanoramas mit aktuellen Prognosen für das Qualifikationsangebot und den Bedarf am Arbeitsmarkt bis 2020, um die europäische Klassifikation der Qualifikationen, Kompetenzen und Berufe (ESCO) als gemeinsame Schnittstelle zwischen den Welten der Beschäftigung und der Aus- und Fortbildung transparenter zu machen und um die Mobilität zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/13




1. Einleitung

2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?

2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung

2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik

3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen

3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld

3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle

3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette

4. Europas stärken und Schwächen

4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten

4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen

4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik

4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden

5. Bisherige Europäische Bemühungen

5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster

5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene

5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette

6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie

6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion

6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU

7. Die Maßnahmen

7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet

7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte

7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

7.4. Internationale Dimension

8. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 182/13

... (2) Ausländerinnen und Ausländer, die einen Beruf ausüben, der zu den Gruppen 21, 221 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, kann die Zustimmung zu einer Blauen Karte EU erteilt werden, wenn die Höhe des Gehalts mindestens 52 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt. Die Zustimmung wird ohne Vorrangprüfung erteilt.



Drucksache 439/13 (Beschluss)

... Artikel 14 Absatz 5 enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die Kommission, delegierte Rechtsakte für die Klassifikation von Schiffen, Brennstoffen und Arten von Tätigkeiten, für die unterschiedliche Infrastrukturentgelte gelten können, und die Festlegung gemeinsamer Grundsätze für die Erhebung von Infrastrukturentgelten erlassen zu können. Regulierende Eingriffe durch die Kommission widersprechen der wirtschaftlichen Rolle der Häfen, der Preisbildung über den Markt und der von der vorgeschlagenen Verordnung selbst geforderten Autonomie der Häfen. Zudem dienen sie auch in keiner Weise dem von der Kommission selbst vorgegebenen Ziel, gut funktionierende Häfen nicht weiter zu belasten und zu regulieren. Die in Artikel 14 enthaltenen Vorgaben zur Festsetzung der Hafeninfrastrukturentgelte werden daher abgelehnt.



Drucksache 307/13

... In Ziffer III wird entsprechend der Änderung im Anhang des AMG die Hauptüberschrift geändert. In der Untergruppe 3 "Andere antiestrogen wirkende Stoffe" wird die nicht geringe Menge für Cylofenil auf Grundlage der "Anatomisch-therapeutisch-chemischen Klassifikation mit Tagesdosen" in der Fassung von 2012 (berechnet als therapeutische Menge für einen Monat) herabgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)

Anlage

I. Anabole Stoffe

1. Anabol-androgene Steroide

a Exogene anabol-androgene Steroide

b Endogene anabol-androgene Steroide

2. Andere anabole Stoffe

II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe

1. Erythropoese stimulierende Stoffe

2. Choriongonadotropin CG und Luteinisierendes Hormon LH

3. Corticotropine

4. Wachstumshormon, Releasingfaktoren, Releasingpeptide und Wachstumsfaktoren

III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

1. Aromatasehemmer

2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs

3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe

4. Myostatinfunktionen

5. Stoffwechsel-Modulatoren

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt

II. Alternativen

III. Nachhaltigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2539: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Feststellung der nicht geringen Menge

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 322/13

... Auch für die Wirtschaft verringert sich der zeitliche Aufwand - wie für die Bürgerinnen und Bürger - durch die Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens zur Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Bei einem durchschnittlichen Lohnsatz der Gesamtwirtschaft nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 (hohes Qualifikationsniveau) von 47,30 Euro pro Stunde ergibt sich eine Einsparung von ca. 11,80 Euro pro Fall. Bei anfänglich geschätzten 20 000 Anträgen werden durch das elektronische Antragsverfahren für den Normadressaten Wirtschaft rund 240 000 Euro pro Jahr eingespart. Einmalige Umstellungskosten und weiterer Erfüllungsaufwand entstehen nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30c
Elektronische Antragstellung

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150e
Elektronische Antragstellung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zur Entstehungsgeschichte

II. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2443: Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

2.1 Bürgerinnen und Bürger

2.2 Wirtschaft

2.3 Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

2.4 Sonstige Kosten

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 321/13

... (23) Sollten durch eine Änderung der AVMD-Richtlinie insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Bewertung von Inhalten, der Klassifikation von Inhalten sowie mit Tools für die elterliche Kontrolle für alle Übertragungskanäle geregelt werden?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 30/13

... 9. Beschäftigungsbereich und Hochschulart, Klassifikation, Forschungs- und Entwicklungstätigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

§ 5
Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva

§ 9
Zusätzliche Erhebungsmerkmale Zusätzliche Erhebungsmerkmale sind

§ 9a
Datenbank Berichtskreismanagement

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2400 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 92/13

... - Klassifikationsschemata für Metriken;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/13




Vorschlag

Begründung

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Mindestharmonisierung

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT

Artikel 4
Grundsatz

Artikel 5
Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan

Artikel 6
Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde

Artikel 7
IT-Notfallteam

Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 8
Kooperationsnetz

Artikel 9
Sicheres System für den Informationsaustausch

Artikel 10
Frühwarnungen

Artikel 11
Koordinierte Reaktion

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel IV
Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer

Artikel 14
Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen

Artikel 15
Umsetzung und Durchsetzung

Artikel 16
Normung

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Ausschussverfahren

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]

Anhang I
IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben

Anhang II
Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a


 
 
 


Drucksache 301/13

... Das Anliegen der Entschließung wird von der Bundesregierung grundsätzlich geteilt und begrüßt. Die Änderung des Begriffs "behinderte Menschen" in zahlreichen Gesetzen des Bundes setzt eine umfassende Überprüfung der damit verbundenen Folgen voraus. Eine Änderung des Behindertenbegriffes muss sich an der internationalen Klassifikation der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) ebenso wie an den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention orientieren. Die Arbeiten am nächsten Bericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen haben gezeigt, dass dies ein umfassender, noch nicht abgeschlossener Prozess ist. Die als Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgeführten Überprüfungen des



Drucksache 74/13

... 1. die personenbezogene Erfassung der Daten aller in einem regional festgelegten Einzugsgebiet stationär und ambulant versorgten Patientinnen und Patienten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von bösartigen Neubildungen einschließlich ihrer Frühstadien sowie von gutartigen Tumoren des zentralen Nervensystems nach Kapitel II der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) mit Ausnahme der Daten von Erkrankungsfällen, die an das Deutsche Kinderkrebsregister zu melden sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 25a
Organisierte Früherkennungsprogramme

§ 65c
Klinische Krebsregister

§ 136a
Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 2a
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 2b
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 439/1/13

... Artikel 14 Absatz 5 enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die Kommission, delegierte Rechtsakte für die Klassifikation von Schiffen, Brennstoffen und Arten von Tätigkeiten, für die unterschiedliche Infrastrukturentgelte gelten können, und die Festlegung gemeinsamer Grundsätze für die Erhebung von Infrastrukturentgelten erlassen zu können. Regulierende Eingriffe durch die Kommission widersprechen der wirtschaftlichen Rolle der Häfen, der Preisbildung über den Markt und der von der vorgeschlagenen Verordnung selbst geforderten Autonomie der Häfen. Zudem dienen sie auch in keiner Weise dem von der Kommission selbst vorgegebenen Ziel, gut funktionierende Häfen nicht weiter zu belasten und zu regulieren. Die in Artikel 14 enthaltenen Vorgaben zur Festsetzung der Hafeninfrastrukturentgelte werden daher abgelehnt.



Drucksache 114/13

... Im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung wird derzeit ein Eckpunktepapier zur Förderung des Marktes haushaltsnaher Dienstleistungen zwischen den Ressorts abgestimmt. Darin wird auch die Schaffung einer neuen Wirtschaftszweigklassifikation für "Haushaltsnahe Dienstleister" thematisiert. Dies könnte zu mehr Transparenz über die Unternehmen und Beschäftigten in diesem Bereich beitragen.



Drucksache 1/12

... Zusammenarbeit zwecks Verknüpfung der nationalen Qualifikationsrahmen mit dem europäischen Qualifikationsrahmen, Festlegung umfassender nationaler Mechanismen für die Validierung der Lernergebnisse; Herstellung von Verbindungen zwischen den Qualifikationsrahmen, den Validierungsmechanismen, der Qualitätssicherung und den Systemen zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECVET, ECTS); Zusammenarbeit bei der Antizipation des Qualifikationsbedarfs und bei einem besseren Abgleich von Lernangeboten und Qualifikationsbedarf (Kompetenzpanorama, europäische Klassifikation der Kompetenzen/Fertigkeiten, Qualifikationen und Berufe -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/12




Mitteilung

1. die Allgemeine berufliche Bildung IM Kontext der Strategie Europa 2020

2. Fortschritte Herausforderungen in Schlüsselbereichen

2.1. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschlägige Reformen

2.2. Schulabbruch

2.3. Hochschulabschluss

2.4. Strategien für lebenslanges Lernen

2.5. Mobilität zu Lernzwecken

2.6. Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

3. der Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa2020

Anhang
Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)

1 Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität

Europäische Referenzinstrumente

Mobilität zu Lernzwecken

Strategien für lebenslanges Lernen

2 Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung

Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik , Sprachkenntnisse

Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern

Modernisierung der Hochschulbildung und Erhöhung der Hochschulabschlussquoten

Attraktivität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung

Effiziente Finanzierung und Evaluierung

3 Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft

4 Schulabbruch

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Gerechtigkeit und Vielfalt

4 Förderung von Kreativität und Innovation - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung

Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 446/12

... (6) Die erstmalige Festlegung nach Absatz 2 und die erstmalige Bestimmung nach Absatz 5 erfolgen auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens. Das Bundesversicherungsamt beauftragt eine Person oder Personengruppe, die über besonderen Sachverstand in Bezug auf statistische Verfahren und Kenntnisse der Versichertenklassifikation nach § 31 Absatz 4 verfügt. Das Gutachten soll insbesondere Vorschläge für die Stichprobenmethodik nach Absatz 2, für die Sicherstellung der Stichprobengüte, für ein Hochrechnungsverfahren nach Absatz 5 sowie für eine Weiterentwicklung dieser Verfahren in den nachfolgenden Prüfzyklen unterbreiten. Vor Fertigstellung des Gutachtens sind der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Stellen nach Absatz 1 Satz 1 anzuhören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 39a
Ermittlung des Korrekturbetrags

§ 42
Prüfung der Datenmeldungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen; Alternativen

II. Erfüllungsaufwand; Kosten

4 Einmalaufwand

4 Daueraufwand

III. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2131: Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung


 
 
 


Drucksache 725/12

... In den letzten zehn Jahren wurde eine Reihe von europäischen Instrumenten auf den Weg gebracht, die die Mobilität von Lernenden und Arbeitskräften unterstützen. Hierzu zählen beispielsweise der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR), Europass, die europäischen Leistungspunktesysteme ECTS und ECVET, die mehrsprachige europäische Klassifikation der Qualifikationen, Kompetenzen und Berufe (ESCO) und verschiedene Qualitätssicherungsrahmen. Diese Instrumente verbessern die Transparenz, etwa indem sie Abschlüsse grenzübergreifend vergleichbar machen (EQR) und die Übertragung von Leistungspunkten ermöglichen (ECTS).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/12




Mitteilung

1. Bildung und Qualifikationen - zentrale Strategische Faktoren für das Wachstum

2. IM Europäischen Semester aufzugreifende Herausforderungen in den Mitgliedstaaten

2.1. Qualifikationen für das 21. Jahrhundert aufbauen

Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten

Berufliche Qualifikationen

2.2. Offenes und flexibles Lernen anregen

Qualifikationen sollten so viele Türen öffnen wie möglich

Die Lehrkräfte18 in Europa unterstützen

2.3. Gemeinsame Anstrengungen fördern

Finanzierung der Bildung

5 Partnerschaften

3. Prioritäten für die Mitgliedstaaten

4. Europäische Ebene: Koordinierung und Beiträge

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 223/12

... Die in Ausarbeitung befindliche mehrsprachige Europäische Klassifikation von Qualifikationen, Kompetenzen und Berufen (ESCO) sollte ebenfalls helfen, die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsmärkten und dem allgemeinen und beruflichen Bildungssektor zu fördern, da sie Qualifikationen und Kompetenzen mit Berufen verknüpft. Darüber hinaus wird die Verbindung zwischen Qualifikationsinstrumenten wie dem Europäischen Lebenslauf und Qualifikationspässen, darunter der Europäische Qualifikationspass, Übergänge in die und auf den Arbeitsmärkten erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/12




2 Einleitung

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen

1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren

Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen

2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren

2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren

2 Arbeitsmarktreformen

2.2. In Qualifikationen investieren

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken

Investitionen in Qualifikationen

2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen

2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen

Ein Europäischer Arbeitsmarkt

3 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Arbeitsverwaltungen EURES

3 Migration

3. Stärkung der EU-Governance

3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.

3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner

3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Schlussfolgerungen

Anhang

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich


 
 
 


Drucksache 32/12

... Die statistischen Landesämter werten die Angaben zu den Todesursachen und den Umständen des Todes entsprechend der "Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" (ICD) für die Zwecke einer multikausalen Todesursachenstatistik aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zweck der Erhebung

§ 2
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung

§ 3
Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen und Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften

§ 4
Wanderungsstatistik

§ 5
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und Bevölkerungsvorausberechnungen

§ 6
Übergangsvorschrift

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise, Erfüllungsaufwand

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 876: Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz)


 
 
 


Drucksache 511/12

... 1. die personenbezogene Erfassung der Daten aller in einem regional festgelegten Einzugsgebiet stationär und ambulant versorgten Patientinnen und Patienten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von bösartigen Neubildungen einschließlich ihrer Frühstadien sowie von gutartigen Tumoren des zentralen Nervensystems nach Kapitel II der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) mit Ausnahme der Daten von Erkrankungsfällen, die an das Deutsche Kinderkrebsregister zu melden sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Bund, Länder und Gemeinden

D.2 Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E.3.1. Länder

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

E.3.2. Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 25a
Organisierte Früherkennungsprogramme

§ 65c
Klinische Krebsregister

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Handlungsbedarf

1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

2. Flächendeckende Etablierung klinischer Krebsregister

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzes

1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

1.1. Flexibilisierung von Inanspruchnahme und Altersgrenzen

1.2. Verpflichtung zur Durchführung organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme

1.3. Erprobung der Ausgestaltung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen

1.4. Regelung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für Einladungswesen und Qualitätssicherung

1.5. Trennung von Krebsfrüherkennung und Anspruch auf reduzierte Belastungsgrenze

2. Flächendeckender Ausbau klinischer Krebsregister

2.1. Notwendige bundeseinheitliche Vorgaben

2.1.1. Festlegung eines einheitlichen Aufgabenprofils

2.1.2. Einrichtung klinischer Krebsregister durch die Länder

2.2. Förderung klinischer Krebsregister durch die gesetzlichen Krankenkassen

2.2.1. Festlegung von Fördervoraussetzungen

2.2.2. Förderung durch eine fallbezogene Krebsregisterpauschale und Meldevergütungen

2.2.3 Finanzierungsbeteiligung der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe

2.3 Übergangsregelungen

2.4. Aufgabenverteilung bei der Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung

2.5 Angleichung der Dokumentationsanforderungen in strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs

2.6. Transparenz über die Ergebnisse der klinischen Krebsregistrierung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V.1. Bund, Länder und Gemeinden

V.2. Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VI. Erfüllungsaufwand VI.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VI.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VI.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

2. Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2234: Entwurf eines Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

1.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

1.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder

1.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung

2. Flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister

2.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder

2.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung


 
 
 


Drucksache 668/12

... es sind. Bürogemeinschaften, die zwar ebenfalls Gesellschaften bürgerlichen Rechts sein können, deren Zweck sich aber auf die gemeinsame Nutzung eines Büros und seiner Infrastruktur beschränkt, bilden keine gemeinsame statistische Erhebungseinheit. Ihre Mitglieder werden einzeln erfasst. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie z.B. öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten, sind ebenfalls in die Erhebung einzubeziehen, da sie durch ihre Tätigkeit entscheidend zum Ergebnis des Abschnitts J, Abteilung 60 der Wirtschaftszweigklassifikation beitragen.



Drucksache 651/12

... - im Jahr 2013 Empfehlungen zum gemeinsamen Verbraucherschutz und über verantwortungsvollen Glücksspielwerbung annehmen; - durch das Programm für ein sichereres Internet25 und die Fazilität "Connecting Europe"26 das Benchmarking und die Prüfung von Werkzeugen der elterlichen Kontrolle fördern, um die Alterseinstufung und die Klassifikation von Inhalten zu verbessern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/12




3 Einleitung

1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen

1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht

1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung

1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten

1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit

1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene

1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger

1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU

1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes

1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung

1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht

1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche

1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität

1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten

1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen

1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten

1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen

1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen

1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit

2. Fazit


 
 
 


Drucksache 610/12 (Beschluss)

... 37. Im Hinblick auf die als Schlüsselmaßnahme angekündigte europäische Klassifikation von Qualifikationen, Kompetenzen und Berufen hält der Bundesrat eine aktive und transparente Informations- und Beteiligungspolitik der Kommission (auch in Bezug auf die Entwicklungsergebnisse der bisherigen mehrjährigen Arbeit) für sachgerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12 (Beschluss)




Zur Bedeutung und Entwicklung des industriellen Sektors

Wettbewerb und Märkte

Zur Umsetzung der Schlüsseltechnologiestrategie

Bedeutung und Rolle der KMU

Forschung und Entwicklung

Öffentlich -Private Partnerschaften ÖPP

Freiwillige Vereinbarungen

Normung und Patentschutz

Überprüfung des Vollzugsaufwandes

Marktüberwachung und Verbraucherschutz

Industriepolitik und Arbeitsbedingungen

2 Kohäsionspolitik

Allgemeine und berufliche Bildung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 677/12

... "6. bei der Klassifikationsgesellschaft eine Aktualisierung der Schiffsstoffliste nach Absatz 1.16.1.2.5 innerhalb der in Unterabschnitt 1.6.1.1 ADN genannten Frist erfolgt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 13
Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße

§ 13a
Zuständigkeiten der Benennenden Behörde

§ 36
Prüffrist für Feuerlöschgeräte

Artikel 2
Änderung der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Artikel 4
Änderung der Gefahrgutverordnung See

Artikel 5
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 6

Artikel 7

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

1. Personalaufwand:

2. Sach- und Anschaffungsaufwand:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

1. Personalaufwand:

2. Sach- und Anschaffungsaufwand:

Zu Artikel 4

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

F. Weitere Kosten

II. Gleichstellungspolitsche Auswirkungen

III. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

I. Allgemeines:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

I. Allgemeines:

II. Im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu § 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2192: Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 610/1/12

... 37. Im Hinblick auf die als Schlüsselmaßnahme angekündigte europäische Klassifikation von Qualifikationen, Kompetenzen und Berufen hält der Bundesrat eine aktive und transparente Informations- und Beteiligungspolitik der Kommission (auch in Bezug auf die Entwicklungsergebnisse der bisherigen mehrjährigen Arbeit) für sachgerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/1/12




Zur Bedeutung und Entwicklung des industriellen Sektors

Wettbewerb und Märkte

Zur Umsetzung der Schlüsseltechnologiestrategie

Bedeutung und Rolle der KMU

Forschung und Entwicklung

Öffentlich -Private Partnerschaften ÖPP

Freiwillige Vereinbarungen

Normung und Patentschutz

Überprüfung des Vollzugsaufwandes

Marktüberwachung und Verbraucherschutz

Industriepolitik und Arbeitsbedingungen

2 Kohäsionspolitik

Allgemeine und berufliche Bildung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 725/12 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die angestrebte Schaffung größerer Kohärenz zwischen den vielfältigen europäischen Instrumenten wie dem Europäischen Qualifikationsrahmen, dem Europass, den europäischen Leistungspunktesystemen ECTS und ECVET sowie der mehrsprachigen europäischen Klassifikation der Qualifikationen, Kompetenzen und Berufe (ESCO). Er weist aber darauf hin, dass beispielsweise der Europäische Qualifikationsrahmen keinen Anspruch auf Anerkennung generiert, und warnt vor diesem Hintergrund vor einer Vermischung von Anerkennungs- und Transparenzinstrumenten, wie sie die von der Kommission angestrebte "problemlose grenzüberschreitende Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen" nahelegt. Der Bundesrat bezweifelt in diesem Zusammenhang, dass die Schaffung eines neuen "Europäischen Raums der Kompetenzen und Qualifikationen" mit einem Mehrwert verbunden ist, und verweist auf den bereits existierenden "Europäischen Raum für Bildung und Ausbildung".



Drucksache 610/12

... 1. Entwicklung einer mehrsprachigen europäischen Klassifikation von Qualifikationen, Kompetenzen und Berufen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 725/1/12

... 13. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die angestrebte Schaffung größerer Kohärenz zwischen den vielfältigen europäischen Instrumenten wie dem Europäischen Qualifikationsrahmen, dem Europass, den europäischen Leistungspunktesystemen ECTS und ECVET sowie der mehrsprachigen europäischen Klassifikation der Qualifikationen, Kompetenzen und Berufe (ESCO). Er weist aber darauf hin, dass beispielsweise der Europäische Qualifikationsrahmen keinen Anspruch auf Anerkennung generiert, und warnt vor diesem Hintergrund vor einer Vermischung von Anerkennungs- und Transparenzinstrumenten, wie sie die von der Kommission angestrebte "problemlose grenzüberschreitende Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen" nahelegt. Der Bundesrat bezweifelt in diesem Zusammenhang, dass die Schaffung eines neuen "Europäischen Raums der Kompetenzen und Qualifikationen" mit einem Mehrwert verbunden ist, und verweist auf den bereits existierenden "Europäischen Raum für Bildung und Ausbildung".



Drucksache 599/12

... Der Regelungsgehalt des neuen Absatzes 3 entspricht in etwa dem des bisherigen Absatzes 3 Satz 2. Dieser wurde zur Durchführung von Artikel 40 Absatz 3 Satz 1 der Kontrollverordnung umformuliert und erweitert. Denn nach Kontrollverordnung ist nun die Leistung der Maschinen aller Fischereifahrzeuge, deren Antriebsmaschinenleistung 120 Kilowatt (kW) übersteigen, zu zertifizieren. Die Zertifizierung kann grundsätzlich jede von der Europäischen Union anerkannte Klassifikationsgesellschaft vornehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

§ 1
Überwachung der Fischerei im Küstenmeer

§ 5
Verbindliche Anlandeorte

§ 6
Besondere Bestimmungen über Anlandungen und Umladungen in bezeichneten Häfen und an küstennahe Orten

§ 8
Zugang von Fischereifahrzeugen aus Drittländern zum Hafen

§ 9
Automatisches Schiffsidentifizierungssystem

§ 10
Logbuchführung

§ 11
Umladeerklärung

§ 12
Anlandeerklärung

§ 13
Ausnahmen für die küstennahe Fischerei und die Tagesfischerei

§ 14
Fanggerät

§ 15
Wiegen von Fischereierzeugnissen

§ 16
Durchführung des Punktesystems für schwere Verstöße

§ 17
Vermarktung von Seefischereierzeugnissen

§ 18
Rückverfolgbarkeit

§ 19
Übernahmeerklärung und Transport

§ 20
Einfuhr und Ausfuhr von Fischereierzeugnissen

§ 21
Finanzielle Beteiligung der Europäischen Union an bestimmten Ausgaben der Wirtschaft

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

Anlage 3
(zu § 5 Absatz 2) Verbindliche Anlandeorte

Anlage 4
(zu § 14 Absatz 1)

Abschnitt 1
Technische Beschreibung des Steerts eines Fanggeräts mit Fluchtfenster des Typs BACOMA

1. Konstruktion von Steert und Tunnel des Schleppnetzes

2. Netztuch des Fluchtfensters

3. Anbringung des Fluchtfensters

4. Größe des Fluchtfensters

5. Reparatur des Fensters

6. Sonstige Vorschriften zu Schleppnetzen

Abschnitt 2
Technische Beschreibung eines T90-Schleppnetzes

1. Begriffsbestimmung

2. Maschenöffnung

3. Garnstärke

4. Konstruktion

Anlage 5
(zu § 16 Absatz 1) Bezeichnung und Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Punktesystems

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

4 Lösung

4 Alternativen

Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

4 Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu 19

Zu Absatz 1

Zu 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 21

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2259: Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung


 
 
 


Drucksache 629/1/11

... 149. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Anliegen, gemeinsame Bestimmungen für die verschiedenen Fonds festzulegen, bei der Benennung der Gebietskategorien und der damit verbundenen EU-Beteiligung (Kofinanzierungssätze) nicht voll umfänglich umgesetzt wird. Während für den EFRE und den ESF die Gebietskategorie "Übergangsgebiet" (einschließlich Sicherheitsnetz) eingeführt wird, fehlt diese Kategorie im ELER. Damit würden sich für die Umsetzung der Fonds in den Regionen deutlich unterschiedliche Gebietszuordnungen sowie Kofinanzierungssätze ergeben. Dies widerspricht der angestrebten Harmonisierung. Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, dass auch für den ELER die gleichen Regelungen für die Klassifikation der Gebietseinheiten gelten. Die Kategorie der Übergangsgebiete (einschließlich Sicherheitsnetz) ist entweder im Vorschlag zur ELER-Verordnung zu ergänzen oder durch geänderte Platzierung in der Rahmenverordnung sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 848/1/11

... ), sind die Berufe der Gruppen 21, 221 und 25 der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ABl. L 292 vom 10. November 2009, S. 31)."'



Drucksache 713/11

... Die Konsultation ergab eine breite Unterstützung für die Verschärfung von Maßnahmen zur Verhütung schwerer Offshore-Vorfälle und für Notfallmaßnahmen, wobei die Meinungen hinsichtlich der dazu einzusetzenden Mittel allerdings voneinander abwichen. Die nationalen Behörden in der Nordseeregion vertraten die Ansicht, dass Änderungen auf EU-Ebene ihre derzeitigen ergebnisorientierten Regulierungsansätze nicht in Frage stellen sollten. Diese sollen durch den Vorschlag jedoch sogar unterstützt werden. Wenngleich die Industrie Verbesserungsbedarf generell anerkannte, zeigte sie sich in Bezug auf regulatorische Änderungen am zurückhaltendsten und sprach sich eher für ergebnisorientierte Ansätze und Initiativen der Industrie aus. Änderungen auf EU-Ebene wurden dagegen vor allem von NGO und spezialisierten Unternehmen (z.B. Klassifikationsgesellschaften) gefordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund der Regulierungsinitiative

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise Hinsichtlich der Verordnung Ergebnisse der Folgenabschätzung für die verschiedenen politischen Optionen

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Verhütung von Unfällen

Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und Haftung bei Schäden

Transparenz, Informationsaustausch und bestmögliche Praktiken

4 Notfallmaßnahmen

Internationale Aktivitäten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Politische Optionen und Bewertung der Auswirkungen

3. Rechtliche Aspekte der Verordnung

4 Betreiber

4 Mitgliedstaaten

4 Kommission

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

Änderung geltender Rechtsvorschriften

4 Übertragung

Europäischer Wirtschaftsraum und Energiegemeinschaft

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
vermeidung ernster Gefahren bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze des Risikomanagements bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 4
Sicherheitserwägungen im Rahmen der Genehmigung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Artikel 5
Beteiligung der Öffentlichkeit an Lizenzvergabeverfahren

Artikel 6
Akzeptanz von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten innerhalb von Lizenzgebieten

Artikel 7
Haftung für Umweltschäden

Artikel 8
Zuständige nationale Behörde

Kapitel III
Vorbereitung Durchführung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf der Basis einer Risikobewertung

Artikel 9
Bedingungen für den Betrieb von Offshore-Anlagen

Artikel 10
Gefahrenbericht für Förderanlagen

Artikel 11
Gefahrenbericht für Nichtförderanlagen

Artikel 12
Interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 13
Mitteilung über Bohrungsarbeiten

Artikel 14
Mitteilung über den kombinierten Betrieb

Artikel 15
Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten

Artikel 16
Befugnis, Aktivitäten zu untersagen

Artikel 17
Grenzüberschreitende Auswirkungen

Kapitel IV
Beste Praxis für die Beherrschung ernster Gefahren

Artikel 18
Verhütung schwerer Unfälle durch die Betreiber

Artikel 19
Anforderungen an die zuständigen Behörden

Artikel 20
Gewährleistung der Einhaltung des Regulierungsrahmens zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 21
Anonyme Meldung von Sicherheitsbedenken

Kapitel V
Transparenz Austausch von Informationen

Artikel 22
Informationsaustausch

Artikel 23
Transparenz

Artikel 24
Berichterstattung über die Auswirkungen von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf die Sicherheit und Umwelt

Artikel 25
Untersuchungen nach einem schweren Unfall

Artikel 26
Vertraulichkeit

Kapitel IV
Koordinierung Zusammenarbeit

Artikel 27
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 28
Koordinierter Ansatz für Sicherheit in angrenzenden Regionen und internationale Aktivitäten

Kapitel VII
Vorbereitung auf den Notfall Noftallmassnahmen

Artikel 29
Anforderungen an interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 30
Externe Notfalleinsatzpläne und Vorbereitung auf den Notfall

Artikel 31
Notfallmaßnahmen

Artikel 32
Grenzüberschreitende Vorbereitung auf den Notfall und Notfallmaßnahmen

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Sanktionen

Artikel 34
Der Kommission übertragene Befugnisse

Artikel 35
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 36
Ausschussverfahren

Artikel 37
Änderung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden 25

Artikel 38
Übergangsbestimmungen

Artikel 39
Inkrafttreten

Anhang I
Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit Genehmigungen gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Anhang II
Anforderungen an Dokumente für das Akzeptanzverfahren

1. in einer Auslegungsmitteilung für eine Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

2. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für den Betrieb einer Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

3. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für eine NICHTFörder-Anlage zu übermittelnde Informationen

4. in einer Mitteilung über Bohrungsarbeiten zu übermittelnde Informationen

5. Aspekte eines überprüfungssystems

6. BEI einem grösseren Umbau einer Anlage, EINSCHLIESSLICH der Entfernung einer Festen Anlage, zu übermittelnde Informationen

7. in einer Mitteilung über kombinierten Betrieb zu übermittelnde Informationen

Anhang III
Vorkehrungen der zuständigen Behörden zur Regelung von Betriebsvorgängen, die mit ernsten Gefahren behaftet sind

Anhang IV
Vorkehrungen des Betreibers zur Verhütung schwerer Unfälle

Anhang V
Anforderungen in Bezug auf Notfallvorsorge und Notfallmaßnahmen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang VI
Informationsaustausch und Transparenz


 
 
 


Drucksache 378/11

... In den Bereichen Handwerk, Handel und Industrie hängt die automatische Anerkennung von zwei Bedingungen ab: 1) einer bestimmten Anzahl von Jahren der Berufserfahrung, die je nach Tätigkeit unterschiedlich ist, und 2) einer eindeutigen Ermittlung der beruflichen Tätigkeit auf der Grundlage von Anhang IV der Richtlinie. Im Hinblick auf die erste Bedingung hat die Evaluierung ergeben, dass es keine Gründe für eine Änderung der Mindestanzahl der Jahre der erforderlichen Berufserfahrung gibt. Im Hinblick auf die zweite Bedingung wurde nachdrücklich die Auffassung vertreten, dass Anhang IV in seiner aktuellen Form auf der Grundlage der darin aufgelisteten Tätigkeiten nicht immer eine eindeutige Ermittlung des Berufs zulässt. Anhang IV bezieht sich zurzeit auf die Internationale Standardklassifikation der Wirtschaftszweige (ISIC)32, jedoch nicht auf ihre aktuellste Version, sondern geht manchmal bis in die fünfziger und sechziger Jahre zurück.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11




1. Einleitung

2. neue Ansätze für die Mobilität

2.1. Der Europäische Berufsausweis

Frage 1: Haben Sie Anmerkungen zur jeweiligen Rolle der zuständigen Behörden im Herkunftsmitgliedstaat bzw. im Aufnahmemitgliedstaat?

2.2. Schwerpunkt auf Wirtschaftstätigkeiten: der Grundsatz des partiellen Zugangs

Frage 3: Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die Aufnahme des partiellen Zugangs und spezifischer Kriterien für seine Anwendung in die Richtlinie deutliche Vorteile mit sich bringen würde? Bitte nennen Sie konkrete Gründe für etwaige Abweichungen von diesem Grundsatz .

2.3. Umgestaltung der gemeinsamen Plattformen

Frage 4: Unterstützen Sie die Absenkung des bisherigen Schwellenwerts von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten auf ein Drittel d.h. 9 von 27 Mitgliedstaaten als Voraussetzung für die Schaffung einer gemeinsamen Plattform? Bestätigen Sie den Bedarf an einer Binnenmarktprüfung basierend auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit , um sicherzustellen, dass die gemeinsame Plattform kein Hindernis für Dienstleistungserbringer aus nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten darstellt? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

2.4. Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen

Frage 5: Sind Ihnen reglementierte Berufe bekannt, bei denen EU-Bürger tatsächlich in eine solche Lage geraten könnten? Bitte erläutern Sie den Beruf, die Qualifikationen und die Gründe, aus denen diese Lage nicht gerechtfertigt wäre.

3. auf ersten erfolgen aufbauen

3.1. Zugang zu Informationen und e-government

Frage 6: Würden Sie es befürworten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Angaben zu den für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen Behörden und erforderlichen Dokumenten über eine zentrale Online-Zugangsstelle in jedem Mitgliedstaat zugänglich sind? Würden Sie eine Verpflichtung befürworten, die Online-Abwicklung von Anerkennungsverfahren für alle Berufstätigen zu ermöglichen ? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2. Vorübergehende Mobilität

3.2.1. Verbraucher, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben

Frage 7: Teilen Sie die Auffassung, dass die Anforderung einer zweijährigen Berufserfahrung im Fall von Berufsangehörigen aus einem Mitgliedstaat, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, aufgehoben werden sollte, wenn Verbraucher die Grenze überschreiten und nicht von einem örtlichen Berufsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat begleitet werden? Sollte der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Fall berechtigt sein, eine vorherige Meldung zu verlangen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2.2. Die Frage der „reglementierten Ausbildung”

Frage 8: Sind Sie damit einverstanden, dass der Begriff der „reglementierten Ausbildung” alle von einem Mitgliedstaat anerkannten, für einen Beruf relevanten Ausbildungen umfassen könnte, und nicht nur die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtete Ausbildung? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3. Öffnung der allgemeinen Regelung

3.3.1. Qualifikationsniveaus

Frage 9: Würden Sie die Streichung der in Artikel 11 einschließlich Anhang II genannten Klassifizierung befürworten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3.2. Ausgleichsmaßnahmen

Frage 10: Falls Artikel 11 der Richtlinie gestrichen wird, sollten die oben beschriebenen vier Schritte im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie durchgeführt werden? Wenn Sie die Umsetzung aller vier Schritte nicht unterstützen, würden Sie irgendeinem der Schritte zustimmen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen alle bzw. einzelne Schritte .

3.3.3. Teilweise qualifizierte Berufsangehörige

Frage 11: Würden Sie eine Ausweitung der Vorteile der Richtlinie auf die Absolventen einer akademischen Ausbildung befürworten, die während einer bezahlten Berufsausübung unter Aufsicht Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.4. Nutzung des Potenzials des IMI

3.4.1. Obligatorischer Einsatz des IMI für alle Berufe

3.4.2. Vorwarnungsmechanismus für Berufe im Gesundheitswesen

Frage 12: Welche der beiden Optionen für die Einführung eines Vorwarnungsmechanismus im IMI-System für Angehörige der Gesundheitsberufe bevorzugen Sie?

3.5. Sprachliche Anforderungen

Frage 13: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie? Option 1: Klarstellung der bestehenden Bestimmungen des Verhaltenskodexes.

4. überarbeitung der automatischen Anerkennung

4.1. Dreistufenkonzept für die Überarbeitung

Frage 14: Würden Sie ein Dreistufenkonzept zur Überarbeitung der in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung unterstützen, das aus den folgenden Stufen besteht?

4.2. Stärkung des Vertrauens in die automatische Anerkennung

4.2. 1. Klärung des Status von Berufsangehörigen

Frage 15: Wenn Berufsangehörige sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem niederlassen wollen, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben, sollten sie im Aufnahmemitgliedstaat nachweisen, dass sie das Recht zur Ausübung ihres Berufes in ihrem Herkunftsmitgliedstaat haben. Dieser Grundsatz gilt für die vorübergehende Mobilität. Sollte er auf Fälle ausgeweitet werden, in denen ein Berufsangehöriger sich niederlassen möchte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept . Sollte sich die Richtlinie ausführlicher mit dem Thema der beruflichen Weiterbildung befassen?

4.2.2. Klärung der Mindestdauer der Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen

Frage 16: Würden Sie eine Klärung der Mindestanforderungen an die Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Hebammen unterstützen, indem festgelegt wird, dass die Bedingungen in Bezug auf eine Mindestausbildungsdauer in Jahren und Unterrichtsstunden kumulativ angewandt werden sollen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.2.3. Gewährleistung einer besseren Einhaltung auf nationaler Ebene

Frage 17: Sind Sie damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten die Meldung übermitteln sollten, sobald ein neues Bildungsprogramm genehmigt wurde? Würden Sie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten unterstützen, der Kommission einen Bericht darüber zu übermitteln, ob jedes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das zum Erhalt einer Berufsbezeichnung führt, die der Kommission gemeldet werden muss, die Bestimmungen der Richtlinie einhält? Sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck eine nationale Stelle für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen benennen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.3. Fachärzte

Frage 18: Stimmen Sie zu, dass die Schwelle für die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, in denen die medizinische Fachrichtung bestehen muss, von zwei Fünfteln auf ein Drittel gesenkt werden sollte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

Frage 19: Stimmen Sie zu, dass die Überarbeitung der Richtlinie eine Möglichkeit für Mitgliedstaaten darstellen könnte, Befreiungen für Teilbereiche der Facharztausbildung zu gewähren, sofern dieser Teilbereich bereits im Rahmen eines anderen Facharztausbildungsprogramms absolviert wurde? Wenn ja, sollten für eine Befreiung für Teilbereiche irgendwelche Bedingungen erfüllt werden müssen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.4. Krankenpflegekräfte und Hebammen

Frage 20: Welche der oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.5. Apotheker

Frage 21: Stimmen Sie zu, dass die Liste der beruflichen Tätigkeiten von Apothekern ausgeweitet werden sollte? Unterstützen Sie den oben beschriebenen Vorschlag, die Anforderung eines sechsmonatigen Praktikums aufzunehmen? Unterstützen Sie die Streichung von Artikel 21 Absatz 4 der Richtlinie? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.6. Architekten

Frage 22: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.7. Automatische Anerkennung in den Bereichen Handwerk, Handel und Industrie

Frage 23: Welche der folgenden Optionen bevorzugen Sie?

4.8. Qualifikationen aus Drittländern

Frage 24: Sind Sie der Auffassung, dass Anpassungen bei der Behandlung von EU-Bürgern im Rahmen der Richtlinie erforderlich sind, die ihre Ausbildungsnachweise in Drittländern erworben haben, z.B. durch eine Kürzung der in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten dreijährigen Berufserfahrung? Würden Sie eine solche Anpassung auch für Staatsangehörige von Drittländern begrüßen, einschließlich derer, die unter die Regelung der Europäischen Nachbarschaftspolitik fallen und von einer Gleichbehandlungsklausel im Einklang mit den entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften profitieren? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

5. BEITRÄGE ZUm Grünbuch


 
 
 


Drucksache 834/1/11

... verwendete sogenannte CPV-Klassifikationsschema ("Common Procurement Vocabulary") als Grundlage für ungeeignet, da es als einheitliches Klassifikationssystem für das öffentliche Beschaffungs- und Auftragswesen die Beschaffungsvorhaben bei öffentlichen Ausschreibungen beschreibt. Außerhalb des Vergaberechts hat sich das CPV auf Grund der anderen Perspektive nicht bewährt, weil sich Zuständigkeiten von Behörden schon im Rahmen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 324/11

... Mit der neuen Formulierung wird klargestellt, dass sich die Erhebung auf die Gruppen "55.1 Hotels, Gasthöfe und Pensionen", "55.2 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten" sowie "55.3 Campingplätze" der Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) beschränkt und die Gruppe "55.9 Sonstige Beherbergungsstätten" nicht mit umfasst. Aus der bisherigen Formulierung des Gesetzes ging letzteres nicht eindeutig hervor, weil die gesamte Abteilung 55 als Erhebungsbereich genannt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 324/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

§ 5
Art und Umfang der Erhebungen

§ 12
Übergangsregelung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2. Vollzugsaufwand

2. Kosten- und Preiswirkungen

3. Informationspflichten und Bürokratiekosten

IV. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

V. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 785/11

... "Bei der Empfehlung teilt der Bewertungsausschuss den in Absatz 2 Satz 1 genannten Vertragspartnern die Ergebnisse der Berechnungen des Instituts des Bewertungsausschusses zu den Veränderungen der Morbiditätsstruktur nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 mit. Das Institut des Bewertungsausschusses errechnet für jeden Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung zwei einheitliche Veränderungsraten, wobei eine Rate insbesondere auf den Behandlungsdiagnosen gemäß § 295 Absatz 1 Satz 2 und die andere Rate auf demographischen Kriterien (Alter und Geschlecht) basiert. Die Veränderungsraten werden auf der Grundlage des Beschlusses des erweiterten Bewertungsausschusses vom 2. September 2009 Teil B Nummer 2.3 bestimmt mit der Maßgabe, die Datengrundlagen zu aktualisieren. Zur Ermittlung der diagnosenbezogenen Rate ist das geltende Modell des Klassifikationsverfahrens anzuwenden. Der Bewertungsausschuss kann das Modell in bestimmten Zeitabständen auf seine weitere Eignung für die Anwendung in der vertragsärztlichen Versorgung überprüfen und fortentwickeln."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 785/11




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64a
Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung

§ 87b
Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)

§ 87c
Transparenz der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

§ 87d
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2012

§ 90a
Gemeinsames Landesgremium

§ 111c
Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen

§ 116b
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

§ 137e
Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

§ 303a
Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz

§ 303b
Datenübermittlung

§ 303c
Vertrauensstelle

§ 303d
Datenaufbereitungsstelle

§ 303e
Datenverarbeitung und -nutzung

§ 305b
Veröffentlichung der Jahresrechnungsergebnisse

§ 321
Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 9
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

§ 21

Artikel 10
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

§ 21

Artikel 11
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 28d
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme.

§ 28f
Anforderungen an das Verfahren der Erhebung und Übermittlung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten.

Artikel 12
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 13
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 543/11

... , Seite 53 bis 63), dass die einzelnen regelbedarfsrelevanten Ausgabenpositionen zum Gesamtumfang der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Beziehung gesetzt werden. Dieser Gesamtumfang beträgt laut § 5 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) für Einpersonenhaushalte 361,81 Euro. Da die regelbedarfsrelevante Position 83 „Mitgliedsbeiträge in Organisationen ohne Erwerbscharakter“, die im RBEG der Abteilung 12 der EVS zugeschlagen wurde, nach der vom Statistischen Bundesamt genutzten Klassifikation der Güter und Dienste nicht zum privaten Konsum zählt und daher für diese Position keine Verbraucherpreisentwicklung ermittelt wird (siehe hierzu die Ausführungen auf Seite 64, erste Spalte der BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festsetzung der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012

§ 2
Regelbedarfsstufen im Jahr 2012

§ 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Fortschreibung der Regelbedarfsstufen mit der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012

2. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen

3. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

4. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes

II. Gleichstellungspolitische Bedeutung

III. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

1. Methodik der Fortschreibung

2. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012

2.1. Erste Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 1 SGB XII

2.2. Zweite Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 2 SGB XII

2.2.1. Berechnung der Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindexes

2.2.2. Berechnung der Veränderungsrate der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer

2.2.3. Veränderungsrate des Mischindexes für die zweite Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 2 SGB XII

Zu § 2

Zu § 3

C. Finanzieller Teil

1. Sozialhilfe nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz

2. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II

3. Kriegsopferfürsorge

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1870: Entwurf einer Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nummer 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... verwendete sogenannte CPV-Klassifikationsschema ("Common Procurement Vocabulary") als Grundlage für ungeeignet, da es als einheitliches Klassifikationssystem für das öffentliche Beschaffungs- und Auftragswesen die Beschaffungsvorhaben bei öffentlichen Ausschreibungen beschreibt. Außerhalb des Vergaberechts hat sich das CPV auf Grund der anderen Perspektive nicht bewährt, weil sich Zuständigkeiten von Behörden schon im Rahmen der

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Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 256/11

... 9. das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Informationen durch ungehinderte Einsichtnahme in die sachbezogenen schriftlichen und elektronischen Unterlagen des Eigentümers, des Betreibers oder des Herstellers des Schiffes und seiner Teile sowie der für die zivile Seefahrt und den Hafenbetrieb zuständigen Behörden des Bundes und der Klassifikationsgesellschaften sowie die Anfertigung entsprechender Vervielfältigungen,

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Drucksache 256/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 1a
Begriffsbestimmungen

§ 11
Entscheidung über die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung nach Abschnitt 3

§ 17
Teilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten

§ 18
Hilfeleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit

Unterabschnitt 4
Durchführung der Sicherheitsuntersuchung

§ 19
Untersuchungsstatus

§ 20
Untersuchungsverfahren

§ 21
Einleitung der Sicherheitsuntersuchung

§ 22
Untersuchungsbefugnisse

§ 23
Unfallort

§ 24
Teilnehmer am Untersuchungsverfahren

§ 25
Besorgnis der Befangenheit

§ 26
Nachweismittel

Unterabschnitt 5
Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe

§ 27
Untersuchungsbericht

§ 28
Veröffentlichung des Untersuchungsberichts

§ 29
Sicherheitsempfehlungen

§ 30
Ausländische Untersuchungsberichte

§ 31
Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens

Unterabschnitt 6
Untersuchungskammer

§ 32
Zuständigkeit

Unterabschnitt 7
Allgemeine Vorschriften

§ 33
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

§ 34
Vertraulichkeit

§ 35
Übermittlung an öffentliche Stellen

§ 36
Aufbewahrungs- und Löschungsfristen

§ 37
Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr

§ 38
Beteiligung am Such- und Rettungsdienst

§ 56
Verordnungsermächtigung

§ 57
Übergangsregelung

Anlage
(zu den §§ 2, 3, 10, 20 Absatz 4, 40 und 41 Absatz 2) Internationale seefahrtbezogene Untersuchungsregelungen

A. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Vorschriften über Verpflichtungen zur Durchführung von Untersuchungen von Seeunfällen und zur internationalen Zusammenarbeit:

B. Richtlinien- und Verordnungsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft über die Untersuchung von Seeunfällen:

C. Internationale Richtlinien und Standards, die bestimmten in Abschnitt A und B genannten Regeln und Normen zugrunde gelegt werden müssen

D. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Regeln der Untersuchung:

E. Richtlinienbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft über den Berechtigungsentzug:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Verwaltungsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Gesichtspunkte

3 Nachhaltigkeit

3 Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1505: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 632/1/11

... 72. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Anliegen, gemeinsame Bestimmungen für die verschiedenen Fonds festzulegen, bei der Benennung der Gebietskategorien und der damit verbundenen EU-Beteiligung (Kofinanzierungssätze) nicht voll umfänglich umgesetzt wird. Während für den EFRE und den ESF die Gebietskategorie "Übergangsgebiet" (einschließlich Sicherheitsnetz) eingeführt wird, fehlt diese Kategorie im ELER. Damit würden sich für die Umsetzung der Fonds in den Regionen deutlich unterschiedliche Gebietszuordnungen sowie Kofinanzierungssätze ergeben. Dies widerspricht der angestrebten Harmonisierung. Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, dass auch für den ELER die gleichen Regelungen für die Klassifikation der Gebietseinheiten gelten. Die Kategorie der Übergangsgebiete (einschließlich Sicherheitsnetz) ist entweder im Vorschlag zur ELER-Verordnung zu ergänzen oder durch geänderte Platzierung in der Rahmenverordnung sicherzustellen.

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Drucksache 632/1/11




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Weiterer Ergänzungsbedarf

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 378/11 (Beschluss)

... Bei der Neufassung des Anhangs IV sollte keine der genannten Klassifikationen verwendet werden, da diese nur Tätigkeiten und nicht Berufe umfassen und sich deswegen für die Zwecke dieser Richtlinie als ungeeignet erweisen.

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Drucksache 378/11 (Beschluss)




2 Allgemeines:

Im Einzelnen:

Zu Frage 1

Zu Frage 2a

Zu Frage 2b

Zu Frage 2c

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5

Zu Frage 6

Zu Fragen 7 und 8 - Vorbemerkung

Zu Frage 7

Zu Frage 8

Zu Frage 9

Zu Frage 10

Zu Frage 11

Zu Frage 12

Zu Frage 13

Zu Frage 14

Zu Frage 15

Zu Frage 16

Zu Frage 17

Zu Frage 18

Zu Frage 19

Zu Frage 20

Zu Frage 21

Zu Frage 22

Zu Frage 23

Zu Frage 24

Berücksichtigung der Stellungnahme:


 
 
 


Drucksache 692/10

... Neue Aufgaben der EMSA ergeben sich aus der Umsetzung des dritten Pakets zur Seeverkehrssicherheit. Der Gemeinschaftsgesetzgeber hat im Dezember 2008 dieses ehrgeizige und umfassende Legislativpaket vereinbart, das die Hafenstaatkontrolle, Klassifikationsgesellschaften, die Überwachung des Schiffsverkehrs, die Untersuchung von Seeunfällen, die Entschädigung von Passagieren, die Flaggenstaatpflichten und die Haftung von Schiffseignern umfasst.

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Drucksache 692/10




1. Hintergrund

2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme

2.1. Externe Bewertung der EMSA

2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA

I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:

II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken

III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen

2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA

2.4. Aufgaben der EMSA

2.5. Leitungsaspekte

2.6. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Inhalt des Vorschlags

5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben

5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen

5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission

5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat

5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor

5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt

5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung

5.1.10. Änderungen von Artikel 23

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Aufgaben der Agentur

Artikel 3
Inspektionen

2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:

3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:

5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:

Artikel 16
Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:

Artikel 23
Ausschuss

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 196/10

... - die Eurostat im Rahmen der Verordnung zum ESVG 953 übermittelten Daten für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (beispielsweise Aufkommens- und Verwendungstabellen, Input-Output-Tabellen, Klassifikationen der Ausgaben des Staats nach dem Verwendungszweck und Steuerstatistik).

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Drucksache 196/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Bestimmungen auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

2.3. Analyse der Auswirkungen und Folgen

2.3.1. Option 1: Beibehaltung der bisherigen Datenerhebung nach dem Gentlemen`s Agreement.

2.3.2. Option 2: Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Unterstützung der Erhebung von umweltökonomischen Gesamtrechnungsdaten

2.3.3. Zusammenfassung der Risiken bei Festhalten am Status quo

2.3.4. Bevorzugte Option

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Module

Artikel 4
Pilotstudien

Artikel 5
Datenerhebung

Artikel 6
Übermittlung an die Kommission (Eurostat)

Artikel 7
Qualitätsbewertung

Artikel 8
Ausnahmeregelungen

Artikel 9
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 10
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 11
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang I
Modul für Luftemissionsrechnungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume

Anhang II
Modul für umwelbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume

Anhang III
Modul für gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Tabelle

1 Biomasse

2 Erze Roherze

3 Nichtmetallische Mineralstoffe

4 Fossile Energiematerialien/-träger

Tabelle

1 Biomasse und Biomassenprodukte

2 Metallerze und ihre Konzentrate, roh und verarbeitet

3 Nichtmetallische Mineralstoffe, roh und verarbeitet

4 Fossile Energiematerialien/-träger, roh und verarbeitet

5 Sonstige Produkte

6 Abfallstoffe eingeführt Tabellen B und C /ausgeführt Tabellen D und E für Endbehandlung und Endlagerung

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume


 
 
 


Drucksache 19/10

... ". Betroffen sind Unternehmen, die Waren einführen, deren Listenklassifikation geändert wurde. Dies bezieht sich nur auf einen geringen Teil der Warenpositionen in der Einfuhrliste (insbesondere bei Fisch und Wein). Gemessen an der Gesamteinfuhr von Waren nach Deutschland stellt dies nur einen minimalen Produktanteil dar. Möglicher Umstellungsaufwand für die Unternehmen ergibt sich bereits aus den Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. Die Anpassung der Struktur der Einfuhrliste führt daher zu keinen zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft.



Drucksache 242/10

... " im Sinne der europäischen Klassifikation der Wirtschaftszweige besitzen.

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Drucksache 242/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

§ 6
Sachverständige

Artikel 2
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 3
Änderung der Bioabfallverordnung

Artikel 4
Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

§ 9a
Verfahrensvorschriften

Artikel 5
Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

Artikel 6
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 7
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 8
Änderung der Gewerbeabfallverordnung

Artikel 9
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 10
Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

Artikel 11
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 12
Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

§ 10a
Nachweise nicht betriebsangehöriger Personen

Artikel 13
Änderung der Störfall-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Verpackungsverordnung

Artikel 15
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigungsgrundlagen

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

V. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen

VI. Befristung

VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1132: Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 336/10

... (8) Nach der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)5 sollen alle von den Mitgliedstaaten an die Kommission übermittelten Statistiken, die nach Gebietseinheiten untergliedert sind, auf der Klassifikation NUTS beruhen. Folglich sollten zur Erstellung vergleichbarer Regionalstatistiken die Gebietseinheiten im Einklang mit der Klassifikation NUTS festgelegt werden. Da für die solide Verwaltung des Wein- und Rebsektors jedoch andere territoriale Untergliederungen notwendig sind, können hierfür andere Gebietseinheiten festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

- Anhörung interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Maßgebliche konsultierte Organisationen/Sachverständige

Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung - Zusammenfassung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

- Analyse der Auswirkungen und Folgen

Option 1 Grundoption, d. h. keine neue Intervention der Europäischen Union .

Option 2 Intervention der Europäischen Union wie vorgeschlagen .

3. Rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.

4. Auswirkungen Auf Den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Vereinfachung

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Datenerstellung

Artikel 5
Bezugsjahr

Artikel 6
Genauigkeitsanforderungen

Artikel 7
Regionalstatistik

Artikel 8
Übermittlung an die Kommission

Artikel 9
Bericht über die Methodik und die Qualität

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang I
Dauerkulturen

Anhang II
Statistische Daten über Obst- und Olivenanlagen

1. Arten und regionale Untergliederung

2. Untergliederung der Arten nach Gruppen

3. Dichteklassen

4. Altersklassen

5. Zusammenfassung

6. Schwellenwerte

Anhang III
Statistische Daten über Rebflächen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 250/10

... Die Zuweisungen an die Krankenkassen zur Deckung ihrer standardisierten Krankengeldausgaben werden derzeit zeitgleich nach den Kriterien Alter, Geschlecht und Erwerbsminderungsstatus, die im Risikostrukturausgleich bis zum Jahr 2008 angewendet wurden, ermittelt. Die der Einführung des direkt morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs zu Grunde liegenden Gutachten von IGES et al. aus den Jahren 2002 und 2005 (IGES/Cassel/Wasem, Zur Wirkung des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung, 2002; IGES/Lauterbach/Wasem, Klassifikationsmodelle für Versicherte im Risikostrukturausgleich, 2005) hatten auf der Grundlage empirischer Ergebnisse empfohlen, das bisherige Verfahren zur Standardisierung des Beitragsbedarfs für Krankengeld beizubehalten, da ein überlegenes Standardisierungsverfahren bis dahin nicht vorlag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Einundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1245: Entwurf der einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (21. RSA-ÄndV)


 
 
 


Drucksache 763/10

... Das Nähere zur Ermittlung der Packungsgrößen bestimmt das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durch Allgemeine Verwaltungsvorschrift unter Berücksichtigung der Klassifikation nach § 73 Absatz 8 Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Es kann für Arzneimittel ausnahmsweise eine von Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder 2 abweichende Behandlungsdauer zugrunde legen, sofern auf Grundlage der Fachinformation eine Abweichung medizinisch notwendig ist; dabei werden Packungen als N1 oder N2 gekennzeichnet, die den jeweiligen Packungsgrößen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder 2 am nächsten sind. Dies gilt auch für Packungen, deren Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten um nicht mehr als 20 Prozent bei der Packungsgröße N1 und 10 Prozent bei der Packungsgröße N2 hiervon abweicht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/10




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 35a
Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

§ 65b
Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung

§ 130b
Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel

§ 130c
Verträge von Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern

Artikel 2
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 207

Artikel 3
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 6
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 7
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Siebzehnter Unterabschnitt

§ 145
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes.

§ 42b
Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen

Siebzehnter Unterabschnitt

§ 145
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes

Artikel 8
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 9a
Änderung der Packungsgrößenverordnung

Artikel 10
Änderung der Packungsgrößenverordnung

§ 15

Artikel 11
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 11a
Gesetz über Rabatte für Arzneimittel

§ 1
Anspruch auf Abschläge

§ 2
Nachweis

§ 3
Prüfung durch Treuhänder

§ 4
Angaben auf dem Verordnungsblatt

§ 5
Datenübermittlung durch pharmazeutische Unternehmer

Artikel 11b
Gesetz zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler

§ 1
Abschläge der pharmazeutischen Großhändler

§ 2
Abschläge bei unmittelbarem Bezug

§ 3
Weiterleitung der Abschläge

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 698/10

... Die Kommission wird in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten den Europäischen Qualifikationsrahmen umsetzen. Sie wird eine Empfehlung des Rates zur Förderung und Validierung von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Schulsystems („nichtformales“ und „informelles“ Lernen) vorschlagen. Außerdem wird sie die Einführung eines „Europäischen Qualifikationspasses“ vorschlagen, der es jedem Einzelnen ermöglicht, genaue Aufzeichnungen über die im Verlauf seines Lebens erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen zu führen. Die Kommission wird eine Brücke zwischen dem Europäischen Qualifikationsrahmen und der europäischen Klassifikation der Berufe schlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. EIN starkes, nachhaltiges faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen

1.1. Kreativität fördern und schützen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.2. Neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen fördern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.4. Innovation und langfristige Investitionen finanzieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.5. Günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.6. Auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein

Vorschlag

Vorschlag

2. Vertrauen wiedergewinnen und die Europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen

2.1. Öffentliche Dienste und Schlüsselinfrastrukturen optimieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.2. Die Solidarität im Binnenmarkt stärken

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.3. Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen sichern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.4. Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.5. Ein Binnenmarkt im Dienste der Verbraucher

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

3. DIALOG, Partnerschaft, EVALUIERUNG – die Instrumente einer Guten Binnenmarktgovernance

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.1 Kreativität fördern und schützen

2.2 Die Solidarität im Binnenmarkt stärken


 
 
 


Drucksache 612/10

... Die Festlegung der nicht geringen Menge im Rahmen dieser Verordnung erleichtert die Feststellung eines Verstoßes gegen das Besitzverbot im Ermittlungsverfahren und dient einer einheitlichen Strafverfolgungspraxis. Die Grenzwerte werden nach Anhörung von Sachverständigen unter Zugrundelegung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Gefährlichkeit der Stoffe bestimmt. Um die Grenzwerte festzulegen, wird im Regelfall die Menge bestimmt, die nach aktuellem Kenntnisstand zu therapeutischen Zwecken für einen Monat benötigt wird. Dazu werden Angaben zur Dosierung aus dem Zulassungsverfahren oder zu definierten Tagesdosen (DDD, defined daily doses), die im Rahmen der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation (ATC-Klassifikation) für Zwecke der Arzneimittelverbrauchsforschung berechnet werden, mit herangezogen. In Fällen, in denen therapeutische Dosen bei der Anwendung an Gesunden unter Umständen akut lebensbedrohlich sind, wird eine erheblich niedrigere nicht geringe Menge bestimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung – DmMV)

Anlage

I. Anabole Stoffe

II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe

III. Hormon-Antagonisten und -Modulatoren

IV. Stoffe für ein Gendoping PPAR6

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Inhalt

II. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

IV. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

V. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1395: Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen


 
 
 


Drucksache 118/10

... Die wichtigsten Probleme bei der Erfassung von Daten nach Güterart gemäß der Systematik NST/R, wie sie in dem oben erwähnten Bericht beschrieben wurden, sind mit der Einführung der NST 200712 (Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik 2007) als einheitliche Klassifikation für die im See-, Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr beförderten Güter behoben, die ab dem Bezugsjahr 2008 gilt, das sich auf Daten von 2008 bezieht.13.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 118/10




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Bestimmungen auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Analyse der Auswirkungen und Folgen

Option 1: Beibehaltung der geltenden Rechtsvorschrift

Option 2: Änderung der geltenden Rechtsvorschrift

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 182/10

... " ist die gemeinsame Klassifikation der Gebietseinheiten für die Erstellung der Regionalstatistiken in der Union, die durch die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates7 eingeführt wurde;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Analyse der Auswirkungen und Folgen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Abgedeckte Themen und Merkmale der benötigten Informationen

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Qualitätskriterien und Berichte

Artikel 6
Datenquellen

Artikel 7
Datenübermittlung

Artikel 8
Methodikhandbuch

Artikel 9
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 10
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 11
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Inlandstourismus

Abschnitt 1
Kapazität der Beherbergungsbetriebe

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene

2 [fakultativ] Nur auf nationaler Ebene

B. Begrenzung des Erfassungsbereichs

Abschnitt 2
Belegung der Beherbergungsbetriebe (Binnenreiseverkehr und Einreiseverkehr)

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene

2 Nur auf nationaler Ebene

B. Für monatliche Daten auf nationaler Ebene zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

C. Begrenzung des Erfassungsbereichs

D. Rasch verfügbare Schlüsselindikatoren

Abschnitt 3
Für Abschnitt 1 und Abschnitt 2 anzuwendende Klassifikationen

A. Art der Unterkunft

B. Art des Ortes a

C. Art des Ortes b

D. Größenklasse

E. Länder und geografische Gebiete

Abschnitt 4
Inlandstourismus in nicht gemieteten Unterkünften

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen

B. Untergliederung

Anhang II
Nationaler Tourismus

Abschnitt 1
Teilnahme am Tourismus

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

B. Für dreijährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

C. Für die soziodemografischen Untergliederungen anzuwendende Klassifikationen

Abschnitt 2
Urlaubsreisen und Reisende

A. Zu übermittelnde Variablen

B. Begrenzung des Erfassungsbereichs

C. Periodizität


 
 
 


Drucksache 158/10

... es sichergestellt (Nummer 2). Daneben war auf Grund der geänderten Terminologie der europäischen Klassifikation der Wirtschaftszweige die Bezeichnung des Zulassungsbereiches der Umweltgutachter zu ändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 2
Änderung des Batteriegesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 5
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Artikel 8
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 9
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Umweltauditgesetzes

§ 10a
Ausländische Unterlagen und Nachweise; Verfahren

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 12
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 13
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Kompetenztitel

2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen

V. Befristung

VI. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

VII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

1. Zu Artikel 1 Änderung des Abwasserabgabengesetzes :

2. Zu Artikel 2 Änderung des Batteriegesetzes :

3. Zu Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

5. Zu Artikel 5 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

6. Zu Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

7. Zu Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

8. Zu Artikel 8 Änderung des KrW-/AbfG

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

9. Zu Artikel 9 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

10. Zu Artikel 10 Änderung des Umweltauditgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

11. Zu Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

12. Zu Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

13. Zu Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis

14. Zu Artikel 14 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1133: Gesetz zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 867/10

... Die Definitionen, Verbuchungsregeln und Klassifikationen des ESVG stimmen weitgehend mit denen des SNA überein. Allerdings gibt es auch einige Unterschiede, insbesondere in der Darstellung, die im ESVG stärker auf seine Verwendung innerhalb der Europäischen Union abgestimmt ist. Aufgrund dieser speziellen Verwendungszwecke ist eine größere Genauigkeit der Definitionen, Klassifikationen und Verbuchungsregeln erforderlich. Anders als das SNA basiert das ESVG auf einer Verordnung mit verbindlichen Vorschriften, die die Vergleichbarkeit auf EU-Ebene sicherstellen sollen, und einem obligatorischen Programm für die Datenübermittlung („Lieferprogramm“).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 867/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Methodik

Artikel 3
Übermittlung der Daten an die Kommission

Artikel 4
Qualitätsbewertung

Artikel 5
Anwendungsbeginn und erste Datenübermittlung

Artikel 6
Ausnahmeregelungen

Artikel 7
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 8
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 9
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen

Artikel 12
Übergangsvorschriften

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 242/09

... ". Von Beginn an wurden maligne Erkrankungen des hämolymphatischen Systems wie z.B. Leukämie unter diese Berufskrankheit subsumiert. Infolge des wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritts konnten in den letzten Jahrzehnten zunehmend differenzierte Klassifikationen der unterschiedlichen Formen dieser malignen Erkrankungen getroffen werden. Im Rahmen dieser Entwicklung wurden in der wissenschaftlichen Praxis Zweifel geäußert, ob alle Formen maligner Erkrankungen des hämolymphatischen Systems, insbesondere auch die so genannten Non-Hodgkin-Lymphome, durch Benzol verursacht werden können. Durch die ausdrückliche Konkretisierung in der Berufskrankheit Nummer 1318, basierend auf der wissenschaftlichen Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats, wird klargestellt, dass diese Zweifel nicht berechtigt waren und Benzol generell geeignet ist, alle Formen maligner Erkrankungen des hämolymphatischen Systems zu verursachen. Die Berufskrankheit Nummer 1318 ist daher keine neue Berufskrankheit, sondern die besonderen benzolverursachten Erkrankungen des Blutes sind aus der bisherigen Berufskrankheit Nummer 1303 herausgenommen und in einer eigenständigen Berufskrankheiten-Nummer definiert worden. Aus diesen Gründen ist eine zeitliche Begrenzung der rückwirkenden Anerkennung bereits bestehender Erkrankungsfälle nicht gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Anlage 2
Berufskrankheit Nummer 4114

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

4. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft und der Verwaltung

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Berufskrankheit Nummer 4113

Zu Berufskrankheit Nummer 4114

Zu Berufskrankheit Nummer 4115

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 812: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung


 
 
 


Drucksache 263/09

... a) Tumordiagnose nach dem Schlüssel der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) in der jeweiligen vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen und vom Bundesministerium für Gesundheit in Kraft gesetzten Fassung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)

§ 1
Stabilitätsrat

§ 2
Aufgaben des Stabilitätsrates

§ 3
Regelmäßige Haushaltsüberwachung

§ 4
Drohende Haushaltsnotlage

§ 5
Sanierungsverfahren

Artikel 2
Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz

§ 1
Kreditermächtigungen

§ 2
Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben

§ 3
Bereinigung um finanzielle Transaktionen

§ 4
Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme

§ 5
Konjunkturkomponente

§ 6
Ausnahmesituationen

§ 7
Kontrollkonto

§ 8
Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 3
Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)

§ 1
Konsolidierungshilfen

§ 2
Konsolidierungsverpflichtungen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -

§ 1
Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Datenaustausch über das Verbindungsnetz

§ 4
Beschlüsse über das Verbindungsnetz

§ 5
Vergabe

§ 6
Betrieb

§ 7
Kosten

§ 8
Übergangsregelung

Artikel 5
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)

§ 1
Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten

§ 2
Aufgaben

§ 3
Datenübermittlung

§ 4
Kontrollnummer, Datenabgleich

§ 5
Datennutzung

§ 6
Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern

Artikel 6
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 21a
Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Artikel 7
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 14
(Evaluation)

§ 15
(Ermächtigungen)

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 274/09

... beachtet, mit Ausnahme der Vorschriften über die Klassifikation von Tankschiffen, Gebrauchsanleitungen, Hinweistafeln und Ausrüstungen sowie deren Wartung und Instandhaltung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.