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"Handelskammer"
Drucksache 242/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... Die nach Satz 3 zuständigen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern können im Einzelfall auf Antrag Personen von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung nach Satz 1 Nummer 1 und 2 befreien, wenn die Personen die Voraussetzungen zur Eintragung in die
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 2 AltholzV
2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 4 - neu - AltholzV
3. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 2 AltholzV
4. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 5 AltholzV
5. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 2 BioAbfV
6. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 4 - neu - BioAbfV
7. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 2 BioAbfV
8. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 5 BioAbfV
9. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5, Satz 5 - neu - und 6 - neu - ChemKlimaschutzV
10. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Chem-KlimaschutzV
11. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 2 ChemKlimaschutzV
12. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 1 ChemKlimaschutzV
13. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 2, 3, Absatz 4 - neu - ChemKlimaschutzV
14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Nummer 1 ChemOzonSchichtV
15. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 4 ChemOzonSchichtV
16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 5 ChemOzonSchichtV
17. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 21 Absatz 4 und 5 DepV
18. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 1 DepV
19. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 2 - neu - DepV
20. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 1 DepV
21. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 2 DepV
22. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 5 DepV
23. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 7 Satz 2 GewAbfV
24. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 GewAbfV
25. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 5 GewAbfV
26. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 2 AbfKlärV
27. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 4 - neu - AbfKlärV
28. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 2 AbfKlärV
29. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 5 AbfKlärV
30. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 6 RohrFltgV
31. Zu Artikel 11 Anhang Nummer 5.1 Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV
32. Zu Artikel 12 § 10a Satz 1 und 5 der 5. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 13 § 16 Absatz 3 Satz 4 und 8 der 12. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 242/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... Die nach Satz 3 zuständigen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern können im Einzelfall auf Antrag Personen von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung nach Satz 1 Nummer 1 und 2 befreien, wenn die Personen die Voraussetzungen zur Eintragung in die
1. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 2 AltholzV *
2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 4 - neu - AltholzV *
3. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 2 AltholzV *
4. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 5 AltholzV *
5. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 2 BioAbfV *
6. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 4 - neu - BioAbfV *
7. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 2 BioAbfV *
8. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 5 BioAbfV *
9. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5, Satz 5 - neu - und 6 - neu - ChemKlimaschutzV
10. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Chem-KlimaschutzV
11. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 2 ChemKlimaschutzV
12. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 1 ChemKlimaschutzV *
13. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 2, 3, Absatz 4 - neu - ChemKlimaschutzV
14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Nummer 1 ChemOzonSchichtV
15. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 4 ChemOzonSchichtV *
16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 5 ChemOzonSchichtV
17. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 21 Absatz 4 und 5 DepV
18. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 1 DepV
19. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 2 - neu - DepV *
20. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 5 - neu -,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
21. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 1 DepV
22. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 2 DepV *
23. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 5 DepV *
24. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 7 Satz 2 GewAbfV *
25. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 GewAbfV *
26. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 5 GewAbfV *
27. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 2 AbfKlärV **
28. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 4 - neu - AbfKlärV *
29. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 2 AbfKlärV *
30. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 5 AbfKlärV *
31. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 6 RohrFLtgV
32. Zu Artikel 11 Anhang Nummer 5.1 Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV
33. Zu Artikel 12 § 10a Satz 1 und 5 der 5. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
34. Zu Artikel 13 § 16 Absatz 3 Satz 4 und 8 der 12. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 169/10
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
... 3. einer deutschen Außenhandelskammer im Aufenthaltsstaat,
Drucksache 335/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010) 273 endg.
... Der Fragebogen und die Einladungen zu den Sitzungen wurden den zuständigen nationalen Behörden, den Vertretern der europäischen Verbände der Hersteller ziviler Feuerwaffen und Munition, den Vertretern des zivilen Waffenhandels, Jägern, Sammlern, NRO, Forschungsinstituten und anderen europäischen Vereinigungen (Handelskammern, Branchen- und Handwerksverbänden, mittelständischen Unternehmen) übermittelt.
Drucksache 488/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
... gesetzlich anerkannten Ausbildungsstätten (Ausbildungsbetriebe und Bildungseinrichtungen) sind bislang keine für die Überwachung zuständigen Stellen benannt. Damit besteht die besondere Situation, dass die Industrie- und Handelskammern zwar die Überwachung nach dem
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 Nummer 4, Absatz 4 Satz 2 und 5, Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu - BKrFQG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1a - neu - § 2 Absatz 8 - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Anlage 4 - neu - und Anlage 5 - neu - BKrFQG
'Artikel 1a Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung
Anlage 4 (zu § 2 Absatz 8)
Anlage 5 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2)
3. Zu Artikel 1a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 4 Satz 5 - neu - BKrFQV
'Artikel 1a Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung
Drucksache 1/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
... d. im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit oder einer Tätigkeit im Rahmen der Hilfe beim Aufbau des Rechtssystems der Staaten Mittel- und Osteuropas oder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, bei einer Auslandshandelskammer oder als Auslandskorrespondentin oder Auslandskorrespondent der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH unter Wegfall der Dienstbezüge länger als ein Jahr beurlaubt worden sind und ein unabweisbarer Bedarf besteht die Planstellen neu zu besetzen oder
Drucksache 584/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)
... Um zumindest die Grundlage für eine anlegergerechte Beratung und Vermittlung und die notwendige Aufklärung über Risiken zu schaffen, muss ein formalisierter Qualifikationsnachweis durch einen Abschluss bei einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle (beispielsweise den Industrie- und Handelskammern) vorgeschrieben werden. Nicht ausreichend dürfen etwa Nachweise über Schulungen sein, die von den Unternehmen selbst oder sonstigen privaten Anbietern durchgeführt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3 2.
3 3.
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV
6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG
12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG
15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d WpHG
17. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG
18. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG
19. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG
20. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG
21. Zu Artikel 3 Nummer 1 0a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *
22. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG
23. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV
25. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV
Drucksache 428/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (2009/2215(INI))
... - die Vernetzung der Handelskammern und der Gewerkschaftsbünde und Arbeitgeberdachverbände Europas und der Mittelmeerstaaten;
Drucksache 113/09 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung über die versuchsweise Einführung von Fahrbahnrand- und Bordsteinmarkierungen in Gelb zur Regelung von Halt- und Parkverboten
... ", Bushaltestellen und besondere Engstellen vorgesehen und als Modellversuchsstrecken so genannte Schutzstreifen für Radfahrer und Straßen mit ein, zwei und mehr Fahrsteifen einschließlich solcher Straßen, die aus den Nachbarländern nach Hamburg führen und umgekehrt. An der Auswahl geeigneter Modellversuchsstellen und –strecken wirken neben den Straßenverkehrsbehörden, den Straßenbaubehörden und der Polizei auch externe Sachverständige z.B. des ADAC, des Fahrlehrerverbandes Hamburg, der Handelskammer Hamburg, der Hamburger Hochbahn, der Hamburg Hafen City GmbH, des Hotel- und Gaststättengewerbes mit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer Verordnung über die versuchsweise Einführung von Fahrbahnrand- und Bordsteinmarkierungen in Gelb zur Regelung von Halt- und Parkverboten
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Drucksache 568/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... 1. Industrie- und Handelskammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen Angehörige eines Berufes kraft Gesetzes zusammengeschlossen sind (Kammern),
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 754 Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
§ 755 Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
Titel 1 Allgemeine Vorschriften § 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung
§ 802c Vermögensauskunft des Schuldners
§ 802d Erneute Vermögensauskunft
§ 802e Zuständigkeit
§ 802f Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
§ 802g Erzwingungshaft
§ 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
§ 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
§ 802k Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
§ 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
§ 807 Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
§ 829a Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
Titel 6 Schuldnerverzeichnis
§ 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
§ 882c Eintragungsanordnung
§ 882d Vollziehung der Eintragungsanordnung
§ 882e Löschung
§ 882f Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 882g Erteilung von Abdrucken
§ 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
§ 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
Artikel 3 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
Artikel 4 Änderung anderer Rechtsvorschriften
§ 68 Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr.
§ 74a Übermittlung zur Durchsetzung öffentlichrechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren
Artikel 5 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 39
Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 429/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Freihandelsabkommen EU-Indien (2008/2135(INI))
... 16. nimmt zur Kenntnis, dass sich der bilaterale Handel mit Dienstleistungen nach Angaben des Verbands der indischen Industrie- und Handelskammern im Jahr 2015, wenn das Freihandelsabkommen für Dienstleistungen umgesetzt sein wird, auf mehr als 246, 8 Milliarden EUR belaufen wird;
Drucksache 274/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB )
... (3) Die Industrie- und Handelskammern sind zuständig für
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zulassung zur Beförderung
§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
§ 7 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen
§ 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§ 9 Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen
§ 10 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung
§ 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz
§ 12 Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen
§ 13 Zuständigkeiten der Benannten Stellen
§ 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr
§ 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr
§ 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt
§ 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders
§ 18 Pflichten des Absenders
§ 19 Pflichten des Beförderers
§ 20 Pflichten des Empfängers
§ 21 Pflichten des Verladers
§ 22 Pflichten des Verpackers
§ 23 Pflichten des Befüllers
§ 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU
§ 25 Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC
§ 26 Sonstige Pflichten
§ 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt
§ 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr
§ 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr
§ 30 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr
§ 31 Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr
§ 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr
§ 33 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt
§ 34 Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt
§ 35 Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr
§ 36 Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Übergangsbestimmungen
§ 39 Aufheben von Vorschriften
§ 40 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 35)
Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anlage 2
Anlage 3
1. Berlin:
2. Hamburg:
3. Niedersachsen:
4. Nordrhein-Westfalen:
5. Thüringen:
I. Allgemeines
Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:
Sonstige Kosten:
4 Bürokratiekosten:
II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 25
Zu § 27
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu Anlage 1:
Zu Anlage 2:
Zu Anlage 3:
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)
Drucksache 231/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel (2008/2205(INI))
... " auf den Schlüsselmärkten Indien und China, die mit den nationalen Handelskammern und den Unternehmensvertretungen zusammenarbeiten, um es den KMU zu ermöglichen, geeignete Partner für den Einstieg in diese lokalen Märkte zu finden;
Drucksache 348/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... 3. die Industrie- und Handelskammern.
Gesetz
Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
§ 2 Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 3 Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2 Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 8 Erlaubnis
§ 9 Versagung der Erlaubnis
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen2
Abschnitt 3 Eigenkapital
§ 12 Eigenkapital
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13 Sicherungsanforderungen
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
§ 20 Auslagerung
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6 Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 29 Anzeigen
§ 29a Monatsausweise und weitere Angaben
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 656/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:
... Mit dieser gemeinsamen Initiative des Handwerkstags, des Industrie- und Handelskammertags und des Verbands der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg sollen Auslandspraktika von Auszubildenden unterstützt und ihre Ausbildung internationalisiert werden, um sie besser für den europäischen Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Grünbuch Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern
3 Einleitung
Zunehmende Bedeutung der Mobilität zu Lernzwecken
Warum ein Grünbuch?
Arten der Mobilität
1. Vorbereitung auf eine Phase der Mobilität zu Lernzwecken
1.1. Information und Beratung
1.2. Anreize und Motivation
1.3. Sprachen und Kulturen
1.4. Rechtliche Fragen
1.5. Übertragbarkeit von Stipendien und Darlehen
1.6. Mobilität in die und aus der Europäischen Union
1.7. Vorbreitung der Mobilitätsphase und Fragen der Qualitätssicherung
1.8. Einbeziehung benachteiligter Personengruppen
2. Auslandsaufenthalt und Follow-Up
2.1. Mentoring und Integration
2.2. Anerkennung und Anrechnung
3. Eine neue Partnerschaft für Mobilität
3.1. Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen
3.2. Aktivere Beteiligung der Unternehmen
3.3. Virtuelle Vernetzung und eTwinning
3.4. Mobilisierung der Multiplikatoren
3.5. Mobilitätsziele
3 Fazit
So können Sie an der Konsultation teilnehmen
Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... 58. betont, dass das Enterprise Europe Network, die für die Projektverwaltung zuständigen nationalen Behörden, die Industrie- und Handelskammern sowie die öffentlichen Behörden bei der Förderung der Möglichkeiten, die die europäischen Programme für Forschung, Entwicklung und Innovation sowie der EU-Strukturfonds, einschließlich 1 ABl. L 200 vom 8.8.2000, S. 35. der Gemeinschaftsinitiative "
Drucksache 410/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zum aktiven Dialog mit den Bürgern über Europa (2008/2224(INI))
... 16. fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksame EU-Kommunikationskampagnen auf allen Ebenen - national, regional und lokal - durchzuführen; fordert die Kommission auf, bewährte Verfahrensweisen aus solchen Kampagnen zu verbreiten, und schlägt die Schaffung eines dauerhaften interaktiven Kommunikationssystems zwischen den EU-Organen und den Bürgern mit regelmäßigen EU-Kampagnen auf lokaler und regionaler Ebene vor, das von den regionalen Medien unterstützt wird und an dem die Bürgergesellschaft, nichtstaatliche Organisationen, Industrie- bzw. Handelskammern, Gewerkschaften und Berufsvereinigungen aktiv mitwirken;
2 Öffentlichkeit
Konstitutionelle und interinstitutionelle Aspekte
Lokal handeln
Bildung, Medien sowie Informations- und Kommunikationstechnologien, aktive Bürgerschaft
Drucksache 391/09
Verordnungsantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... 4.2. bei beantragter Dauerausnahmegenehmigung einen Nachweis über die Erforderlichkeit einer regelmäßigen Beförderung während der Verbotszeit, z.B. eine Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer,
Drucksache 36/1/09
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
... Wirtschaft (z.B. der Deutsche Industrie- und Handelskammertag) und Gewerbevollzug fordern einhellig die Beibehaltung dieser beiden Vorschriften, die mit der Pflicht der Namenangabe an Betriebsstätten und auf Geschäftsbriefen der Identifizierung der Gewerbetreibenden dienen und vor unseriösen Gewerbetreibenden schützen. Entgegen unzutreffender Annahmen der Bundesregierung belasten diese Vorschriften nicht die Wirtschaft.
1. Zu Artikel 9 Nummer 2a - neu - § 14a - neu - GewO
2. Zu Artikel 9 Nummer 3 §§ 15a, 15b GewO
3. Zu Artikel 9 Nummer 5a § 56 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b GewO
Drucksache 233/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit China (2008/2171(INI))
... – unter Hinweis auf den achten Jahresbericht der Handelskammer der Europäischen Union in China mit dem Titel "
Drucksache 391/09 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 4.2. bei beantragter Dauerausnahmegenehmigung einen Nachweis über die Erforderlichkeit einer regelmäßigen Beförderung während der Verbotszeit, z.B. eine Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Änderung der StVO
2. Zu Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung
3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Anlage
Anlage
Zum Inhalt:
Anlage zu TOP 4.3. (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) zur GKVS am 12./13.09.07 Entwurf einer Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen der §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Ziffer 7 StVO
Drucksache 889/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
... Kommunale Bestattungsunternehmen stehen Bestattungsunternehmen gleich, die bei einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer registriert sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeiner Teil
A 1. Namensführung
A 2. Orts- und Zeitangaben
A 3. Religion
A 4. Sprache und Schrift
A 5. Ausländische öffentliche Urkunden
A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen
A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit
A 8. Abkürzungen
Besonderer Teil
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Führung der Personenstandsregister
Kapitel 3 Eheschließung
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
Abschnitt 2 Fortführung des Eheregisters
Kapitel 4 Begründung der Lebenspartnerschaft
Kapitel 5 Geburt
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Besonderheiten
Abschnitt 3 Fortführung des Geburtenregisters
Kapitel 6 Sterbefall
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen
Kapitel 7 Besondere Beurkundungen
Abschnitt 1 Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle
Abschnitt 2 Familienrechtliche Beurkundungen
Kapitel 8 Berichtigungen und gerichtliches Verfahren
Abschnitt 1 Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts
Abschnitt 2 Gerichtliches Verfahren
Kapitel 9 Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister
Abschnitt 1 Beweiskraft; Personenstandsurkunden
Abschnitt 2 Benutzung der Personenstandsregister
Kapitel 10 Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren
Kapitel 11 Verordnungsermächtigungen
Kapitel 12 Übergangsvorschriften
77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV
77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV
78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV
78.2. Verlust des Familienbuchs
Anlage 1 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister
1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten
2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung
3. Namensänderung
3.1. Ehename
3.2. Behördliche Namensänderung
3.3. Sonstige
3.4. Religion
3.5. Berichtigung
Anlage 2 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister
1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses
2. Annahme als Kind
3. Namensänderung
4. Änderungen nach Transsexuellengesetz
5. Religion
6. Berichtigungen
Anlage 3 zur PStG-VwV
Begründung
3 Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
Drucksache 113/09
Verordnungsantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf einer Verordnung über die versuchsweise Einführung von Fahrbahnrand- und Bordsteinmarkierungen in Gelb zur Regelung von Halt- und Parkverboten
... ", Bushaltestellen und besondere Engstellen vorgesehen und als Modellversuchsstrecken so genannte Schutzstreifen für Radfahrer und Straßen mit ein, zwei und mehr Fahrsteifen einschließlich solcher Straßen, die aus den Nachbarländern nach Hamburg führen und umgekehrt. An der Auswahl geeigneter Modellversuchsstellen und –strecken wirken neben den Straßenverkehrsbehörden, den Straßenbaubehörden und der Polizei auch externe Sachverständige z.B. des ADAC, des Fahrlehrerverbandes Hamburg, der Handelskammer Hamburg, der Hamburger Hochbahn, der Hamburg Hafen City GmbH, des Hotel- und Gaststättengewerbes mit.
Drucksache 558/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
... Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung auch andere Stellen, insbesondere Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern, zu der Entgegennahme der Anzeige nach § 14 Abs. 1 sowie der Bescheinigung der Anzeige nach § 15 Abs. 1 berechtigen; diese Stellen haben zur Wahrnehmung der Zwecke der Gewerbeüberwachung und der Statistik die Daten der Gewerbeanzeige und der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der zuständigen Behörde zu übermitteln. Die anderen Stellen unterliegen der Aufsicht der von der Landesregierung bestimmten Behörde."
1. Zu Artikel 3 bis 5 allgemein
2. Zu Artikel 6a - neu - § 11 GewStG
Artikel 6a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
3. Zu Artikel 9 Nr. 2a - neu - § 14a - neu - GewO
§ 14a Andere Stellen nach §§ 14, 15 Abs. 1
4. Zu Artikel 9 Nr. 3 §§ 15a, 15b GewO
5. Zu Artikel 14 § 14 Abs. 2 und 3 MuSchG
Drucksache 852/2/08
Antrag des Freistaates Sachsen
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
... genannten Tätigkeiten - für die bei Inländern eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich ist (Durchführung von Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben und Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken) - auszuüben, wahlweise statt der Sachkundeprüfung an einer ergänzenden Unterrichtung im Sinn des § 5e Abs. 2
Drucksache 148/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... "Die zuständigen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Handwerksinnungen erteilen Sachkundebescheinigungen über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit auf Antrag auch Personen, die
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)
A Änderungen
1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 5 - neu -Dem § 3 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
2. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:
3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -In § 5 Abs. 1 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:
4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 4 - neu -
5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 - neu -In § 5 Abs. 2 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:
6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2*
7. Zu § 5 Abs. 3
8. Zu § 6 Abs. 2 Satz 3
9. Zu § 8 Abs. 2
10. Zu § 9 Abs. 1
11. Zu § 9 Abs. 1a - neu -In § 9 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:
12. Zu § 9 Abs. 2
13. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7
B Entschließung
Drucksache 648/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... serlaubnisnorm des § 8 Abs. 1 Nr. 2 RDG ihren Niederschlag. Diese Regelung erlaubt ausdrücklich Rechtsdienstleistungen von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Unternehmen und Zusammenschlüsse im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs. Erfasst sind zunächst Behörden im Sinne des § 1 Abs. 4 VwVfG und alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, das heißt, alle Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vereinigungen des öffentlichen Rechts, insbesondere auch die Industrie- und Handelskammern sowie Kirchen. Daneben werden alle Arten von Zusammenschlüssen erfasst die von Personen des öffentlichen Rechts zum Zweck der Erfüllung ihrer Aufgaben gebildet werden, etwa Verbände, Spitzenverbände und Arbeitsgemeinschaften.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
§ 13
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 62 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E
b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 - neu - BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 - neu - BerHG-E
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 3
Drucksache 486/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt für KMU in Europa: Der "Small Business Act " für Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... " als nicht notwendig abgelehnt. Mit IHK und Außenhandelskammern existieren bereits Ansprechpartner mit einem umfangreichen Serviceangebot für alle wichtigen Aspekte der Internationalisierung von Unternehmen. Auch die Neueinrichtung von separaten EU-Beratungsstellen in Drittmärkten (European Business Centers) würde zu Doppelstrukturen und Wettbewerbsverzerrungen führen und wird daher vom Bundesrat abgelehnt.
Drucksache 148/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... Zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen berechtigt sind im Rahmen der Durchführung ihrer jeweiligen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern als zuständige Stellen nach § 71 Abs. 1 und 2 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre
§ 4 Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe
§ 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten
§ 6 Zertifizierung von Betrieben
§ 7 Kennzeichnung in deutscher Sprache
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Übergangsvorschrift
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung
II. Verordnungsermächtigungen
III. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch bestimmte fluorierte Treibhausgase (Chemikalienklimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV)
Drucksache 844/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
... Die in § 3 Abs. 7 VersVermV vorgesehene Sperrfrist von einem Jahr nach zwei erfolglosen Prüfungsversuchen hat sich in der Praxis als nicht effizient erwiesen. So findet wegen datenschutzrechtlicher Beschränkungen schon ein Informationsaustausch zwischen den Industrie- und Handelskammern über Fehlversuche von Prüfungskandidaten nicht statt. Die Sperrfrist wird zudem unterschiedlich gehandhabt; z. T. wird sie nur bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung, z. T. aber auch bei Nichtbestehen der mündlichen (praktischen) Prüfung angewandt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 4 VersVermV
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 3 Abs. 7 VersVermV
Drucksache 345/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... darüber hinaus auch die Möglichkeit, Einigungsstellen der Industrie- und Handelskammern anzurufen. Im Bereich der Werbung findet eine freiwillige Selbstkontrolle beispielsweise durch den Deutschen Werberat statt. Der Rechtsweg wird dadurch im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Besonderer gesetzgeberischer Maßnahmen bedarf es in dieser Hinsicht nicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 3 Verbot unlauteren Wettbewerbs
§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen.
§ 5a Irreführung durch Unterlassen
Anhang (zu § 3 Abs. 3)
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Grundzüge der Richtlinie
1. Anwendungsbereich
2. Wesentlicher Inhalt
III. Grundzüge des geltenden Rechts
IV. Umsetzungsbedarf
1. Artikel 1 Zweck der Richtlinie
2. Artikel 2 Definitionen
3. Artikel 3 Anwendungsbereich
4. Artikel 4 Binnenmarkt
5. Artikel 5 Verbot unlauterer Geschäftspraktiken
6. Artikel 6 Irreführende Handlungen
7. Artikel 7 Irreführende Unterlassungen
8. Artikel 8 und 9 Aggressive Geschäftspraktiken; Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung
9. Artikel 10 Verhaltenskodizes
10. Artikel 11 bis 13 Durchsetzung; Gerichte und Verwaltungsbehörden:
11. Artikel 14 bis 16 Änderung anderer Richtlinien
12. Artikel 17 Information
13. Artikel 18 Änderung
14. Artikel 19 Umsetzung
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IX. Bürokratiekosten
X. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu § 7
Zu § 7
Zu § 7
Zu § 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Anhang Nr. 1
Zu Anhang Nr. 2
Zu Anhang Nr. 3
Zu Anhang Nr. 4
Zu Anhang Nr. 5
Zu Anhang Nr. 6
Zu Anhang Nr. 7
Zu Anhang Nr. 8
Zu Anhang Nr. 9
Zu Anhang Nr. 10
Zu Anhang Nr. 11
Zu Anhang Nr. 12
Zu Anhang Nr. 13
Zu Anhang Nr. 14
Zu Anhang Nr. 15
Zu Anhang Nr. 16
Zu Anhang Nr. 17
Zu Anhang Nr. 18
Zu Anhang Nr. 19
Zu Anhang Nr. 20
Zu Anhang Nr. 21
Zu Anhang Nr. 22
Zu Anhang Nr. 23
Zu Nummer 24
Zu Anhang Nr. 25
Zu Anhang Nr. 26
Zu Anhang Nr. 27
Zu Anhang Nr. 28
Zu Anhang Nr. 29
Zu Anhang Nr. 30
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 201: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Drucksache 940/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
... b) den beteiligten Verbänden des Verkehrsgewerbes, der fachlich zuständigen Gewerkschaft und der zuständigen Industrie- und Handelskammer folgende Angaben: Name und Rechtsform des Unternehmens, Anschrift des Sitzes, für den antragstellenden Unternehmer (bei einer Gesellschaft für die vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft für den Vorstand, bei einer Erbengemeinschaft für die Miterben, bei einem Minderjährigen für die gesetzlichen Vertreter) und für die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Personen jeweils Vor- und Familienname und Stellung im Unternehmen sowie Anzahl der beantragten Ausfertigungen oder beglaubigten Abschriften.
Drucksache 304/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... 1. Industrie- und Handelskammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen Angehörige eines Berufes kraft Gesetzes zusammengeschlossen sind (Kammern),
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 754 Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
§ 755 Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung
§ 802c Vermögensauskunft des Schuldners
§ 802d Erneute Vermögensauskunft
§ 802e Zuständigkeit
§ 802f Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
§ 802g Erzwingungshaft
§ 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
§ 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
§ 802k Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
§ 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
§ 807 Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
§ 829a Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
Titel 6 Schuldnerverzeichnis
§ 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
§ 882c Eintragungsanordnung
§ 882d Vollziehung der Eintragungsanordnung
§ 882e Löschung
§ 882f Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 882g Erteilung von Abdrucken
§ 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
§ 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
§ 338 Gebührenarten
§ 341a Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft
§ 341b Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
§ 341c Gebühr für die Einholung von Drittauskünften
§ 341d Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Artikel 3 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
§ 22a Entschädigung von Auskunftsstellen
Artikel 4 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 5 Übergangsbestimmungen
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn
b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft
c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses
d Förderung der gütlichen Einigung
e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
f Verwaltungsvollstreckung
4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder
b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
5. Gesetzgebungskompetenz
6. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 802a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802e
Zu § 802f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 802g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802h
Zu § 802i
Zu § 802j
Zu § 802k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 802l
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 882b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu 882c
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 882f
Zu § 882g
Zu § 882h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 796/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu dem Bologna-Prozess und die Mobilität der Studierenden (2008/2070(INI))
... 20. fordert die europäischen Hochschulen auf, mit dem Privatsektor (z.B. Wirtschafts- oder Unternehmensorganisationen wie Handelskammern) zusammen zu arbeiten, um neue wirksame Mechanismen zur Ko-Finanzierung der Mobilität von Studierenden bei jeder Stufe zu finden (Bachelor, Master, Doktorat) und so die Qualität der Bildungssysteme zu verbessern;
Mobilität der Studierenden: Qualität und Effizienz
Hochschulreform und Modernisierung von Universitäten: Qualität, Innovation und Flexibilität
Finanzierung der und Investitionen in die Mobilität der Studierenden und die soziale Dimension
Qualität und umfassende Anerkennung von Diplomen
Umsetzung des Bologna-Prozesses in allen beteiligten Ländern
Drucksache 19/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. September 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... b) dem Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Förderung von Kapitalanlagen
Artikel 3 Schutz von Kapitalanlagen
Artikel 4 Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
Artikel 5 Enteignung
Artikel 6 Entschädigung für Verluste
Artikel 7 Rückführung von Kapitalanlagen und Erträgen
Artikel 8 Eintritt in Rechte
Artikel 9 Wechselkurs und Transfermodalitäten
Artikel 10 Anwendung sonstiger Bestimmungen
Artikel 11 Anwendungsbereich des Vertrags
Artikel 12 Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien
Artikel 13 Beilegung von Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Staatsangehörigen oder einer Gesellschaft der anderen Vertragspartei bezüglich Kapitalanlagen
Artikel 14 Inkrafttreten, Geltungsdauer und Außerkrafttreten
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Drucksache 691/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung KOM (2008) 566 endg.; Ratsdok. 13253/08
... • für Unternehmen eine ständige Plattform zum Austausch bewährter Verfahren schaffen, wofür einschlägige Informationen von Wirtschaft, Sozialpartnern, Handelskammern, Handelsförderungseinrichtungen, Schulen und Bildungsbehörden eingeholt werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen einer grösseren und vielfältigeren EU
3. Ziele
4. Mehrsprachigkeit für interkulturellen Dialog und sozialen Zusammenhalt
4.1. Wertschätzung aller Sprachen
4.2. Überwindung von Sprachbarrieren im lokalen Umfeld
5. Mehrsprachigkeit und Wohlstand
5.1. Sprachen und Wettbewerbsfähigkeit
5.2. Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit
6. Lebenslanges lernen
6.1. Mehr Gelegenheiten, um mehr Sprachen zu lernen
6.2. Effektiver Sprachunterricht
7. Medien, neue Technologien und Übersetzung
8. Die externe Dimension der Mehrsprachigkeit
9. Umsetzung
10. Fazit
Drucksache 462/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu der Bewertung des Programms PEACE und Strategien für die Zukunft (2007/2150(INI))
... 8. fordert die weitere Entwicklung grenzübergreifender Arbeit, da diese von entscheidender Bedeutung für die Wiederbelebung von städtischen und ländlichen Gemeinschaften im Grenzgebiet ist; drängt auf die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Handelskammern und staatlichen Stellen und Foren für den Freiwilligen- und den Gemeinschaftssektor auf beiden Seiten der Grenze sowie für Freiwilligenorganisationen, die bereits grenzübergreifend tätig sind;
Drucksache 852/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
... genannten Tätigkeiten hat die den Antrag stellende Person eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nachzuweisen.
Drucksache 852/08
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
... Die Durchführung und Bescheinigung der Ausgleichsmaßnahmen obliegt wie die reguläre Unterrichtung und Sachkundeprüfung den Industrie- und Handelskammern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Bewachungsverordnung
Abschnitt 1b Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen
§ 5e Gebrauch der Niederlassungsfreiheit
§ 5f Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge
II. Verordnungsermächtigung
III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
§ 5e BewachV
§ 5f
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 472: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung
Drucksache 648/08
Gesetzesantrag der Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... Erfasst sind zunächst Behörden im Sinne des § 1 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, das heißt, alle Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vereinigungen des öffentlichen Rechts, insbesondere auch die Industrie- und Handelskammern sowie Kirchen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 62 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens von Artikel 2 des Gesetzes über die Änderung des Beratungshilferechts vom ... (einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes)
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E
b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 BerHG
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu a § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG
Zu b § 1 Abs. 3 und 4 BerHG
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu a und b § 6 Abs. 1 und 2 BerHG-E
Zu c § 6 Abs. 3 BerHG-E
Zu d § 6 Abs. 4 BerHG-E
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu a § 12 Abs. 3 BerHG-E
Zu b § 12 Abs. 4 BerHG-E
Zu Nr. 8
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu a Nr. 2500
Zu b Nr. 2501
Zu c bis e Nr. 2502 bis 2509
Zu f Anmerkung zu Nr. 7002
Zu Artikel 3
Drucksache 486/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt für KMU in Europa: Der "Small Business Act " für Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... " als nicht notwendig abgelehnt. Mit IHK und Außenhandelskammern existieren bereits Ansprechpartner mit einem umfangreichen Serviceangebot für alle wichtigen Aspekte der Internationalisierung von Unternehmen. Auch die Neueinrichtung von separaten EU-Beratungsstellen in Drittmärkten (European Business Centers) würde zu Doppelstrukturen und Wettbewerbsverzerrungen führen und wird daher vom Bundesrat abgelehnt.
Drucksache 558/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
... Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung auch andere Stellen, insbesondere Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern, zu der Entgegennahme der Anzeige nach § 14 Abs. 1 sowie der Bescheinigung der Anzeige nach § 15 Abs. 1 berechtigen; diese Stellen haben zur Wahrnehmung der Zwecke der Gewerbeüberwachung und der Statistik die Daten der Gewerbeanzeige und der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der zuständigen Behörde zu übermitteln. Die anderen Stellen unterliegen der Aufsicht der von der Landesregierung bestimmten Behörde."
Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 3 bis 5 allgemein
5. Zu Artikel 6a - neu - § 11 GewStG
Artikel 6a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
6. Zu Artikel 9 Nr. 2a - neu - § 14a - neu - GewO
§ 14a Andere Stellen nach §§ 14, 15 Abs. 1
7. Zu Artikel 9 Nr. 3 §§ 15a, 15b GewO
8. Zu Artikel 14 § 14 Abs. 2 und 3 MuSchG
Drucksache 166/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens KOM (2008) 128 endg.; Ratsdok. 7403/08
... 17 In Italien sind diese Angaben in einem Zentralregister gespeichert, das bei der italienischen Handelskammer geführt wird und online unter www.infocamere.it abrufbar ist.
Grünbuch Effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens
I. Einführung: Probleme aufgrund der derzeitigen Rechtslage
II. Lösungsmöglichkeiten
1. Erstellung eines Handbuchs zum Zwangsvollstreckungsrecht und zur Zwangsvollstreckungspraxis der Mitgliedstaaten
2. Erweiterung der Register und Verbesserung des Registerzugangs
a Handelsregister
b Melderegister
c Sozialversicherungs- und Steuerregister
3. Informationsaustausch zwischen Vollstreckungsbehörden
a Derzeitiger Stand
b Lösungsmöglichkeiten
4. Offenbarungsversicherung des Schuldners
a Derzeitiger Stand
b Lösungsmöglichkeiten
c Einführung einer europäischen Vermögenserklärung
5. Sonstige Maßnahmen
Drucksache 32/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
... In den genannten Ausnahmefällen ist eine kürzere, mindestens achtstündige Schulung ausreichend um theoretische Grundlagen wieder ins Gedächtnis zu rufen, auf die deutsche Rechtslage und ggf. auf Bereiche einzugehen, die bisher nicht im Zentrum der jeweiligen Tätigkeit oder der Ausbilder der Person standen. So ist z.B. bei einer von der Industrie- und Handelskammer geprüften Werkschutzfachkraft, die diesen Beruf auf einem Flugplatz mehrere Jahre unter Einsatz entsprechender Technik ausgeübt hat, ausreichend, theoretische Inhalte der Luftsicherheit anzusprechen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausbildungspersonal
§ 3 Schulungen für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte
§ 4 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen
§ 5 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen
§ 6 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen
§ 7 Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten
§ 8 Schulungen für sonstiges Personal
§ 9 Lernerfolgskontrollen, Prüfungen
§ 10 Prüfungszweck
§ 11 Prüfungsausschuss
§ 12 Zulassungsvoraussetzungen, Fristen
§ 13 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personal- und Warenkontrollen
§ 14 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personalkontrollen
§ 15 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Frachtkontrollen
§ 16 Zulassung zur praktischen Prüfung
§ 17 Bewertung von Prüfungsleistungen
§ 18 Täuschung, sonstige Verstöße
§ 19 Wiederholung der Prüfung
§ 20 Schulungsbescheinigungen, Befähigungszeugnisse, Zulassungen
§ 21 Musterlehrpläne und Formulare
§ 22 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
§ 4 Prüfungsgebühren
Artikel 3 Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu §§ 4
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 235: Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
Drucksache 21/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guinea über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... b) dem Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer oder
Drucksache 503/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (Neufassung) KOM (2008) 419 endg.; Ratsdok. 11555/08
... ), die amerikanische Handelskammer bei der Europäischen Union (AmCham EU) und ein einzelnes Unternehmen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
Anhörung der interessierten Kreise
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
4 Entsprechungstabelle
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Teil I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Definition des Begriffs herrschendes Unternehmen
Teil II Einrichtung des Europäischen Betriebsrats oder Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
Artikel 4 Verantwortung für die Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
Artikel 5 Besonderes Verhandlungsgremium
Artikel 6 Inhalt der Vereinbarung
Artikel 7 Subsidiäre Vorschriften
Teil III Sonstige Bestimmungen
Artikel 8 Vertrauliche Informationen
Artikel 9 Arbeitsweise des Europäischen Betriebsrats und Funktionsweise des Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
Artikel 10 Rolle und Schutz der Arbeitnehmervertreter
Artikel 11 Einhaltung der Richtlinie
Artikel 12 Zusammenhang zwischen der Richtlinie und anderen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Bestimmungen
Artikel 13 Geltende Vereinbarungen
Artikel 14 Schlussbestimmungen
Artikel 15 14 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 15 Umsetzung
Artikel 16 Aufhebung
Artikel 17 Inkrafttreten
Artikel 16 18
Anhang I Subsidiäre Vorschriften nach Artikel 7
Anhang II
Teil A Aufgehobene Richtlinie und ihre nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 16)
Teil B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (gemäß Artikel 16)
Anhang III Entsprechungstabelle
Drucksache 833/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... – den Schlichtungsregeln der Internationalen Handelskammer (ICC) oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Förderung und Zulassung
Artikel 3 Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
Artikel 4 Entschädigung im Falle von Enteignung
Artikel 5 Freier Transfer
Artikel 6 Subrogation
Artikel 7 Transfermodalitäten
Artikel 8 Sonstige Verpflichtungen
Artikel 9 Geltungsbereich
Artikel 10 Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien
Artikel 11 Beilegung von Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei
Artikel 12 Beziehungen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 13 Protokoll
Artikel 14 Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung
Protokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 2
3. Zu Artikel 3
4. Zu Artikel 7
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zum Protokoll
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 651: Zustimmungsgesetze zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen (IFV) der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Oktober 2004 mit Libyen und vom 13. November 2007 mit Jordanien
Drucksache 168/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse Entwurf
eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob es angebracht wäre, § 7 Abs. 1 dahingehend zu ergänzen, dass die deutschen Auslandshandelskammern von den Verpflichteten als Dritte eingesetzt werden können um die gesetzlichen Sorgfaltspflichten - insbesondere die Identifikationspflicht - bei der Begründung einer Geschäftsverbindung zu erfüllen.
Drucksache 192/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu der Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen (2007/2185(INI))
... 20. ist der Auffassung, dass der Erfolg solcher Netze erheblich größer würde, wenn an der Netzbildung nationale und örtliche Wirtschaftsverbände, Handelskammern, Verbände von kleinen und mittleren Unternehmen und den Handel fördernde Stellen beteiligt würden
Drucksache 168/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob es angebracht wäre § 7 Abs. 1 dahingehend zu ergänzen, dass die deutschen Auslandshandelskammern von den Verpflichteten als Dritte eingesetzt werden können, um die gesetzlichen Sorgfaltspflichten - insbesondere die Identifikationspflicht - bei der Begründung einer Geschäftsverbindung zu erfüllen.
Drucksache 304/08
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... 1. Industrie- und Handelskammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen Angehörige eines Berufes kraft Gesetzes zusammengeschlossen sind (Kammern),
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 754 Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
§ 755 Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung
§ 802c Vermögensauskunft des Schuldners
§ 802d Erneute Vermögensauskunft
§ 802e Zuständigkeit
§ 802f Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
§ 802g Erzwingungshaft
§ 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
§ 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
§ 802k Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
§ 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
§ 807 Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
Titel 6 Schuldnerverzeichnis
§ 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
§ 882c Eintragungsanordnung
§ 882d Vollziehung der Eintragungsanordnung
§ 882e Löschung
§ 882f Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 882g Erteilung von Abdrucken
§ 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
§ 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
Artikel 3 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
§ 22a Entschädigung von Auskunftsstellen
Artikel 4 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 5 Übergangsbestimmungen
§ 35
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn
b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft
c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses
d Allgemeines Vollstreckungsrecht
e Verwaltungsvollstreckung
4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder
b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
5. Gesetzgebungskompetenz
6. Zustimmungsbedürftigkeit
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 802a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802e
Zu § 802f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 802g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802h
Zu § 802i
Zu § 802j
Zu § 802k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 802l
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu § 882b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 882c
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 882d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882f
Zu § 882g
Zu § 882h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 852/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
... genannten Tätigkeiten - für die bei Inländern eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich ist (Durchführung von Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben und Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken) - auszuüben, wahlweise statt der Sachkundeprüfung an einer ergänzenden Unterrichtung im Sinn des § 5e Abs. 2
Drucksache 148/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... "Die zuständigen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Handwerksinnungen erteilen Sachkundebescheinigungen über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit auf Antrag auch Personen, die
1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 5 - neu -Dem § 3 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
2. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:
3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -
4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 - neu -
5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2
6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu - *
7. Zu § 5 Abs. 3
8. Zu § 6 Abs. 2 Satz 3
9. Zu § 8 Abs. 2
10. Zu § 9 Abs. 1
11. Zu § 9 Abs. 1a - neu -
12. Zu § 9 Abs. 2
13. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2
Drucksache 23/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Mai 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... – den Schlichtungsregeln der Internationalen Handelskammer (ICC) oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Förderung und Schutz von Kapitalanlagen
Artikel 3 Inländerbehandlung und Meistbegünstigung von Kapitalanlagen
Artikel 4 Entschädigung im Fall von Enteignung und Verstaatlichung
Artikel 5 Entschädigung für Verluste
Artikel 6 Transfers
Artikel 7 Subrogation
Artikel 8 Anwendbarkeit anderer Regeln und Bestimmungen
Artikel 9 Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten
Artikel 10 Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Investor und einem Vertragsstaat
Artikel 11 Geltungsbereich des Vertrags
Artikel 12 Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwürfe zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen der Bundesrepublik Deutschland
Drucksache 180/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im automatisierten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift - KoA-VV)
... Maßgeblich für die Üblichkeit von Vorleistungen ist der Handelsbrauch in der jeweiligen Branche und damit die so genannte Verkehrsüblichkeit. Informationen hierzu können bei den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern eingeholt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Geltungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verhältnis zu den Verwaltungsvereinbarungen
Abschnitt 2 Abrechnung von Aufwendungen
Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen
§ 3 Haushaltsjahr
§ 4 Einzahlungen und Auszahlungen
§ 5 Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
§ 6 Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 7 Eingliederungsleistungen
§ 8 Verwaltungskosten
§ 9 Vollzeitäquivalent
§ 10 Personalkosten
§ 11 Personalnebenkosten
§ 12 Versorgungsaufwendungen bei Beamtinnen und Beamten
§ 13 Personalgemeinkosten
§ 14 Sachkosten
§ 15 Investitionen
Unterabschnitt 2 Vorschriften über die Rechnungslegung
§ 16 Grundsätze der Abrechnung
§ 17 Buchung nach Haushaltsjahren
§ 18 Abgrenzung von kommunalen Aufgaben und Bundesaufgaben
§ 19 Abrechnung von Personalkosten
§ 20 Abrechnung von Personalnebenkosten
§ 21 Versorgungszuschlag
§ 22 Abrechnung von Personalgemeinkosten
§ 23 Abrechnung von Sachkosten
§ 24 Abrechnung von Investitionen
§ 25 Kommunaler Finanzierungsanteil
Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze
§ 26 Sachliche und zeitliche Bindung
§ 27 Deckungsfähigkeit
§ 28 Übertragbarkeit
§ 29 Verbot von Vorleistungen
Unterabschnitt 2 Vorschriften über den Mittelabruf
§ 30 Bedarfsgerechter Mittelabruf
§ 31 Verzinsung
§ 32 Mittelzuweisung bei schrittweiser Freigabe des Ermächtigungsrahmens in besonderen Einzelfällen
Abschnitt 4 Informations- und Sorgfaltspflichten
§ 33 Kassensicherheit
§ 34 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 35 Sonstige Dokumentations- und Mitteilungspflichten
Abschnitt 5 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten
§ 36 Übergangsvorschrift
§ 37 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 19 Abs. 2) Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu Personalkostensätzen und Sachkostenpauschalen vom 30. Juli 2007 (II A 3 – H 1012 – 10/07/0001)
Anlage 2 (zu § 24) Merkblatt zur Abrechnung von Investitionen als Verwaltungskosten bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zb1 – 04611)
Anlage 3 (zu § 25 Abs. 2) Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils (IIb6 – 28534 – 2)
Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils KFA an den Verwaltungskosten bei den zugelassenen kommunalen Trägern zkT – Stand 04.10.2007 Mit diesem Merkblatt werden die Hinweise für eine Erhebung zum kommunalen Finanzierungsanteil KFA vom 08. Mai 2007 aufgrund neuer Erkenntnisse ersetzt.
3 Hintergrund
Anlage 4 (zu § 25 Abs. 2) Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II
Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II – Kriterien für Organisationsuntersuchungen – erstellt für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin
1 Einleitung
2 Die Durchführung von Organisationsuntersuchungen zum kommunalen Aufgabenanteil
2.1 Projektmanagement
2.1.1 Projektbegleitende Strukturen
2.1.2 Offensive Informationspolitik im Projekt
2.2 Vorbereitung der Organisationsuntersuchung:
2.2.1 Aufbauorganisation:
2.2.2 Prozessorganisation:
2.3 Aufgabenkatalog
2.3.1 Das gesamte Aufgaben-Portfolio der Grundsicherungsstelle:
2.3.2 Die Abgrenzung von kommunalen und Bundesaufgaben
2.3.3 Querschnitts-, Führungs- und sonstige nichtoperative Aufgaben
2.3.4 Verteil- und Verlustzeiten
2.4 Methodenwahl und methodisches Design der Organisationsuntersuchung
2.4.1 Allgemeines zur Methodenwahl
2.4.2 Mindestanforderungen an das Ergebnis der Organisationsuntersuchung
2.4.3 Erhebungsdesign für die gesamte Organisation festlegen
2.4.4 Datengewinnung über Arbeitsaufzeichnungen Selbstaufschreibung der Mitarbeiter
2.5 Durchführung der Erhebung, Auswertung und Dokumentation
2.5.1 Plausibilisierung der Daten
2.5.2 Ermittlung des Gesamtergebnisses
2.5.3 Kommunaler Aufgabenanteil = kommunaler Finanzierungsanteil?
2.5.4 Dokumentation der Organisationsuntersuchung
3 Schlussbemerkung
4 Abbildungsverzeichnis
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Finanzbeziehungen zwischen Bund und zugelassenen kommunalen Trägern
2. Regelungsbefugnis und verfassungsrechtlicher Rahmen
3. Alternative zum Erlass einer Verwaltungsvorschrift: Änderung der Verwaltungsvereinbarungen
4. Übertragbarkeit auf den Bereich der Arbeitsgemeinschaften und der Kooperationsmodelle getrennte Aufgabenwahrnehmung
5. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Geltungsbereich
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Abrechnung von Aufwendungen
Zu Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über die Rechnungslegung
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über den Mittelabruf
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 31
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Informations- und Sorgfaltspflichten
Zu § 33
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 37
C. Finanzieller Teil
D. Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Drucksache 700/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung , der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
... ) wird durch Satz 2 klarstellend geregelt. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 VwKostG gilt das Verwaltungskostengesetz für die Gebühren und Auslagen aller der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie Bundesrecht ausführen. Zu diesen Einrichtungen zählen auch die Rechtsanwaltskammern. Der Anwendung des Verwaltungskostengesetzes auf die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Verwaltungstätigkeit der Rechtsanwaltskammer steht auch nicht § 1 Abs. 3 VwKostG entgegen. Diese Vorschrift nennt die Träger unterschiedlicher staatlicher und Selbstverwaltungsaufgaben, auf die das Verwaltungskostengesetz nicht anzuwenden ist, namentlich die Behörden der Justizverwaltungen und der Gerichtsverwaltungen sowie des Deutschen Patentamtes. Die Rechtsanwaltskammern als Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts sind von dieser Ausnahme nicht erfasst. Auch in § 1 Abs. 3 Nr. 7 VwKostG, der bestimmte der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts, nämlich Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften, von der Anwendbarkeit des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 15 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung
Dritter Abschnitt
§ 32 Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 33 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
§ 34 Zustellung
§ 35 Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren
§ 36 Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten
Fünfter Teil
Vierter Abschnitt
§ 112a Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit
§ 112b Örtliche Zuständigkeit
§ 112c Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 112d Klagegegner und Vertretung
§ 112e Berufung
§ 112f Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse
§ 173 Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei
Dritter Abschnitt
§ 191f Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Erster Abschnitt
§ 192 Erhebung von Gebühren und Auslagen.
Zweiter Abschnitt
§ 193 Gerichtskosten
§ 194 Streitwert
§ 208 Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft
§ 210 Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern
§ 215 Übergangsregelungen
Teil 2 Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
§ 34a Mitteilungspflichten
Teil 6 Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren.
§ 35 Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
§ 39 Gebühren und Auslagen
Teil 8 Übergangs-und Schlussbestimmungen.
§ 43 Übergangsregelungen
Artikel 3 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 111
§ 111a
§ 111b
§ 111c
§ 111d
§ 111e
§ 111f
§ 111g
§ 112
§ 118
Anlage (zu § 111f Satz 1) Gebührenverzeichnis
4 Gliederung
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 6 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 7 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Leitlinien des Entwurfs
III. Inhalt des Entwurfs
1. BRAO
a Verwaltungsverfahren in Anwaltssachen
b Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
c Sonstige Regelungen
2. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
3. Bundesnotarordnung
4. Sonstige Gesetzesänderungen
IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
V. Kosten und Preise
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
VI. Andere Lösungsmöglichkeiten
VII. Informationspflichten
VIII. Befristung
IX. Rechtsvereinfachung
X. Vereinbarkeit mit EU-Recht
XI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu § 112a
Zu § 112b
Zu § 112c
Zu § 112d
Zu § 112e
Zu § 112f
Zu Nummer 42
Zu Nummer n
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu § 191f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu § 193
Zu § 194
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer n
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug
Zu Unterabschnitt 1
Zu Unterabschnitt 2
Zu Abschnitt 2
Zu Abschnitt 3
Zu Abschnitt 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 111
Zu § 111a
Zu § 111b
Zu § 111c
Zu § 111d
Zu § 111e
Zu § 111f
Zu § 111g
Zu § 112
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 473: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht
Drucksache 827/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... 3. die Industrie- und Handelskammern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
§ 2 Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 3 Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2 Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 8 Erlaubnis
§ 9 Versagung der Erlaubnis
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen2
Abschnitt 3 Eigenkapital
§ 12 Eigenkapital
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13 Sicherungsanforderungen
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
§ 20 Auslagerung
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6 Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 29 Anzeigen
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Schaffung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten -Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG
2. Änderung des Kreditwesengesetzes
3. Änderung sonstiger Gesetze
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.
4. Für die Verwaltung werden 13 Informationspflichten neu eingeführt.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 13
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 27
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 572: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie sowie einer Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten
Drucksache 580/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
... Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (FNA 701-1)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 42a Genehmigungsfiktion
Abschnitt 1a Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 71a Anwendbarkeit
§ 71b Verfahren
§ 71c Informationspflichten
§ 71d Gegenseitige Unterstützung
§ 71e Elektronisches Verfahren
Artikel 2 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (FNA 860-10-1)
Artikel 3 Änderung des Personenstandsgesetzes (FNA 211-1)
Artikel 4 Änderung des Konsulargesetzes (FNA 27-5)
Artikel 5 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (FNA 303-8)
§ 73a Einheitliche Stelle
Artikel 6 Änderung des Steuerberatungsgesetzes (FNA 610-10)
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (FNA 701-1)
§ 10 Aufgabenübertragung und öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss
Artikel 8 Änderung der Handwerksordnung (FNA 7110-1)
§ 5b Verfahren über eine einheitliche Stelle
Artikel 9 Änderung des Luftverkehrsgesetzes (FNA 96-1)
Artikel 10 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
III. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. Einführung einer neuen besonderen Verfahrensart Verfahren über eine einheitliche Stelle
2. Einführung von Regelungen über die Genehmigungsfiktion
3. Einführung von Öffnungsklauseln, damit die Länder bestimmten Berufskammern die Aufgaben der einheitlichen Stelle übertragen können und Einführung von Regelungen zur Anordnung der Geltung des neuen Verfahrensmodells und der Genehmigungsfiktion in einigen Berufskammergesetzen.
IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft.
2. Bürokratiekosten für die Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VI. Rechtsvereinfachung
VII. Befristung
VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 71a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 71b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 71c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 71d
Zu § 71e
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 595: Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften / Gesetz zur verwaltungsrechtlichen Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 832/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Oktober 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... (2) Kann die Streitigkeit innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Geltendmachung durch eine der beiden Streitparteien nicht beigelegt werden, so wird sie auf Verlangen des Investors der anderen Vertragspartei einem Schiedsverfahren unterworfen. Sofern die Streitparteien keine abweichende Vereinbarung treffen, ist Artikel 10 Absätze 3 bis 5 sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bestellung der Mitglieder des Schiedsgerichts nach Artikel 10 Absatz 3 durch die Streitparteien erfolgt und dass, soweit die in Artikel 10 Absatz 3 genannten Fristen nicht eingehalten werden, jede Streitpartei mangels anderer Vereinbarungen den Präsidenten des Schiedsgerichtshofs der Internationalen Handelskammer in Paris bitten kann die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. Der Schiedsspruch wird nach innerstaatlichem Recht vollstreckt.
Drucksache 532/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS ) KOM (2008) 402 endg.; Ratsdok. 12108/08
... (3) Maßnahmen der technischen Hilfe fördern, insbesondere im Zusammenhang mit Initiativen von branchenspezifischen oder lokalen Kontaktstellen, Kommunalbehörden, Handelskammern und Berufsverbänden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union
2. Konsultation Von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Konsultation von interessierten Kreisen
Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung des Vorschlags
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Aufhebung geltender Vorschriften
5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.4. Europäischer Wirtschaftsraum
5.5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Registrierung von Organisationen
Artikel 3 Bestimmung der zuständigen Stelle
Artikel 4 Vorbereitung der Registrierung
Artikel 5 Registrierungsantrag
Kapitel III Verpflichtungen registrierter Organisationen
Artikel 6 Aufrechterhaltung der EMAS-Registrierung
Artikel 7 Ausnahmeregelung für kleine Organisationen
Artikel 8 Wesentliche Änderungen
Artikel 9 Umweltbetriebsprüfung
Artikel 10 Verwendung des EMAS-Zeichens
Kapitel IV Vorschriften für zuständige Stellen
Artikel 11 Benennung und Aufgaben der zuständigen Stellen
Artikel 12 Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren
Artikel 13 Registrierung von Organisationen
Artikel 14 Aussetzung oder Löschung der Registrierung von Organisationen
Artikel 15 Forum der zuständigen Stellen
Artikel 16 Bewertung der zuständigen Stellen durch Fachkollegen
Kapitel V Umweltgutachter
Artikel 17 Aufgaben der Umweltgutachter
Artikel 18 Häufigkeit der Begutachtungen
Artikel 19 Anforderungen an Umweltgutachter
Artikel 20 Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die als natürliche Personen eigenständig Begutachtungen und Validierungen durchführen
Artikel 21 Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in Drittländern durchführen
Artikel 22 Aufsicht über die Umweltgutachter
Artikel 23 Zusätzliche Vorschriften für die Aufsicht über Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat durchführen
Artikel 24 Bedingungen für die Begutachtung und Validierung
Artikel 25 Begutachtung und Validierung von kleinen Organisationen
Artikel 26 Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat des Umweltgutachters
Artikel 27 Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in Drittländern
Kapitel VI Akkreditierungsstellen
Artikel 28 Akkreditierungsverfahren
Artikel 29 Aussetzung oder Entzug der Akkreditierung
Artikel 30 Versammlung der Akkreditierungsstellen
Artikel 31 Bewertung der Akkreditierungsstellen durch Fachkollegen
Kapitel VII Vorschriften für die Mitgliedstaaten
Artikel 32 Informationen über zuständige Stellen
Artikel 33 Unterstützung der Organisationen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften
Artikel 34 Werbeprogramm
Artikel 35 Information
Artikel 36 Werbemaßnahmen
Artikel 37 Förderung der Teilnahme von kleinen Organisationen
Artikel 38 Clusterkonzept und schrittweises Vorgehen
Artikel 39 EMAS und andere Umweltpolitiken und –instrumente der Gemeinschaft
Artikel 40 Kosten und Gebühren
Artikel 41 Nichteinhaltung von Vorschriften
Artikel 42 Information und Berichterstattung an die Kommission
Kapitel VIII Vorschriften für die Europäische Kommission
Artikel 43 Information
Artikel 44 Zusammenarbeit und Koordinierung
Artikel 45 Beziehungen zu anderen Umweltmanagementsystemen
Artikel 46 Ausarbeitung von sektorspezifischen Referenzdokumenten
Artikel 47 Berichterstattung
Kapitel IX Schlussbestimmungen
Artikel 48 Änderung der Anhänge
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Überarbeitung
Artikel 51 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Artikel 52 Inkrafttreten
Anhang I Umweltprüfung
Anhang II Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und von EMAS-Teilnehmerorganisationen zu regelnde zusätzliche Fragen
Anhang III Interne Umweltbetriebsprüfung
A. Programm für die Umweltbetriebsprüfung und Häufigkeit der Prüfungen
1. Programm für die Umweltbetriebsprüfung
2. Ziele des Programms für die Umweltbetriebsprüfung
3. Umfang der Umweltbetriebsprüfung
4. Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen
B. Tätigkeiten der Umweltbetriebsprüfung
C. Berichterstattung über die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Umweltbetriebsprüfung
Anhang IV Umweltberichterstattung
A. Einleitung
B. Umwelterklärung
C. Bericht über die Umweltleistung
D. Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung
1. Einleitung
2. Kernindikatoren
3. Andere einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung
E. Öffentlicher Zugang
F. Lokale Rechenschaftspflicht
Anhang V EMAS-Zeichen
Anhang VI Für die Registrierung erforderliche Angaben (gegebenenfalls bereitzustellende Angaben)
Anhang VII Erklärung des Gutachters zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten
Anhang VIII Entsprechungstabelle
Finanzbogen
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.