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59 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hafenbetreibern"


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Drucksache 536/20

... 3. Die Länder und auch die Gesellschafter der Flughäfen haben bereits erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen und Maßnahmen ergriffen, um die Belastung der Flughäfen abzufedern. Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung, die Maßnahmen zu flankieren und die den Flughafenbetreibern entstandenen Bereitstellungskosten zu übernehmen.



Drucksache 516/13

... Die in Artikel 8b Absatz 6 genannten Maßnahmen betreffend die Verkehrsflussregelung fördern betriebliche Entscheidungen von Flugsicherungsorganisationen, Flughafenbetreibern und Luftraumnutzern und erstrecken sich auf die folgenden Bereiche:



Drucksache 797/11 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass der Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 96/67/EG einige richtige Ansatzpunkte, wie die Einführung von Qualitätsanforderungen und Mindestkriterien an Bodenabfertiger sowie die geplanten Personalübernahmemöglichkeiten bei einem Wechsel des Anbieters, aufgreift. Er hält den Vorschlag insgesamt in der vorliegenden Form allerdings für nicht geeignet, die Qualität und Sicherheit der Bodenabfertigung an Flughäfen der Union zu verbessern. Denn eine weitere Öffnung des Marktes der Bodenabfertigungsdienste und die übrigen vorgesehenen Regelungen - bis auf die Festlegung von Qualitätsstandards und Mindestausbildungsstandards - lösen erhebliche Betriebsrisiken bei den Bodenabfertigungsdienstleistern und den Flughafenbetreibern aus. Der Bundesrat befürchtet sogar einen Rückschritt durch einen ruinösen Preiskampf durch Lohndumping bei den Bodenabfertigungsdienstleistern.



Drucksache 797/1/11

... 3. Denn eine weitere Öffnung des Marktes der Bodenabfertigungsdienste und die übrigen vorgesehenen Regelungen - bis auf die Festlegung von Qualitätsstandards und Mindestausbildungsstandards - lösen erhebliche Betriebsrisiken bei den Bodenabfertigungsdienstleistern und den Flughafenbetreibern aus.



Drucksache 799/11

... 31. Ein harmonisiertes Konzept für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen als Teil der Lärmschutzmaßnahmen an europäischen Flughäfen trägt zu einem umweltverträglicheren Luftverkehr bei und schafft ein besser vorhersehbares Betriebsumfeld für Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetreiber. Die einheitliche Bewertungsmethode dürfte zudem das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Flughäfen oder Luftfahrtunternehmen sowie von schlechter Praxis verringern, die sich nicht nur auf die Kapazität des betreffenden Flughafens, sondern auf die Effizienz des gesamten Luftverkehrsnetzes auswirken können.



Drucksache 481/1/09

... 4. Er erkennt angesichts der unterschiedlichen und in einzelnen Mitgliedstaaten möglicherweise nicht ausreichenden Regelungen an, dass im Hinblick auf Sicherheitsentgelte, die von einem Flughafenbetreiber erhoben werden, europaweit einheitliche Regelungen geschaffen werden, wie es mit der Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte bereits für die darin erfassten Flughafenentgelte erfolgt ist.



Drucksache 481/09 (Beschluss)

... 7. Sofern überhaupt die Notwendigkeit einer eigenständigen Richtlinie über Luftsicherheitsentgelte gesehen wird, sollte diese lediglich die von den Flughafenbetreibern erhobenen Luftsicherheitsentgelte umfassen und deckungsgleich mit den Regelungen über Flughafenentgelte sein, um einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten.



Drucksache 521/1/09

... Der Änderungsvorschlag ist abzulehnen, da er die mit dem Gesetz bezweckte deutliche Verbesserung beim Schutz gegen Fluglärm nachträglich finanziell weitgehend den Lärmbetroffenen, aber nicht den Lärmverursachern - hier den Flughafenbetreibern - anlasten würde.



Drucksache 354/08

... Den von der Regelung betroffenen Flughafenbetreibern und Luftfahrtunternehmen entstehen ursächlich aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 gewisse Betreuungskosten. Diese Kosten werden durch ein Umlageverfahren auf alle Passagiere verteilt, so dass eine geringfügige Anhebung der Einzelpreise nicht ausgeschlossen scheint.



Drucksache 32/08

... Absatz 5 stellt klar, dass die zur Schulung Verpflichteten sich zur Erfüllung ihrer Eigensicherungspflichten zwar weiterer Unternehmen bedienen können, ihre Gewährleistungsverantwortung davon aber unberührt bleibt. Entschließt sich ein Flughafenbetreiber oder Luftfahrtunternehmen dazu, ein Unternehmen mit der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen – wie Kontrollen (auch durch Reglementierte Beauftragte) oder Schulungen - zu beauftragen, so werden die dazu in diesen Unternehmen Tätigen von der Rechtsverordnung wie Beschäftigte des Auftraggebers behandelt.



Drucksache 482/08

... (b) Verfahren und Zuständigkeiten für Sammlung, Validierung, Prüfung, Bewertung und Weitergabe von Daten über die Leistung von Flugsicherungsdiensten und Netzfunktionen von allen einschlägigen Parteien, einschließlich Flughafenbetreiber, Flughafenkoordinatoren, Flugsicherungsorganisationen, Luftraumnutzer, nationale Aufsichtsbehörden, Mitgliedstaaten und Eurocontrol;



Drucksache 188/07

... , d.h. Luftfahrer und Flugschüler von Flugzeugen, Drehflüglern, Luftschiffen und Motorseglern sowie Mitglieder flugplatzansässiger Vereine und sonstige Berechtigte, einbezogen. Durch -die Aufnahme neuer Tatbestände in das Gebührenverzeichnis (Nrn. 4 - 9). entstehen den Luftfahrtunternehmen, den Luftfahrzeughaltern und den Flughafenbetreibern zusätzliche Kosten. Diese Kosten sind teilweise durch die Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen in der Europäischen Luftsicherheitsverordnung verursacht. Kosteninduzierte Erhöhungen von Einzelpreisen können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



Drucksache 80/07

... (10) Zwischen Mitte September 2005 und Anfang 2006 hat die Kommission die Branchenbeteiligten konsultiert um mögliche Lösungen für die Kapazitätslücke an Flughäfen zu ermitteln. Die Antworten von staatlichen Behörden, Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreibern, Piloten, Flugsicherungsdienstleistern, Fachleuten, Privatpersonen und Umweltschutzorganisationen erwiesen sich als wertvoller Input5. Ein Hauptergebnis der Konsultation war, dass es breite Übereinstimmung gab, was die Existenz des Problems und die Notwendigkeit angeht, marktgerechte und unter Umweltgesichtspunkten nachhaltige Lösungen zu finden. Viele Korrespondenten wiesen auf die Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit und eines besseren Informationsaustauschs zwischen allen Akteuren der Betriebskette auf Flughäfen hin.



Drucksache 789/07

... 34. ist der Auffassung, dass die Luftfahrtgesellschaften bei der Amortisierung der Flughafenanlagen, die sie von den Flughafenbetreibern fordern, angemessene Garantien bieten und in die Verantwortung genommen werden müssen, damit die Flughafenbetreiber nicht in Schwierigkeiten geraten, wenn die Luftfahrtgesellschaften vor einer vollständigen Amortisierung vorzeitig von ihren vertraglichen Bindungen zurücktreten;



Drucksache 669/07

... Der vorliegende Verordnungsentwurf führt zur Sicherstellung der die Bundesrepublik Deutschland als Staat treffenden Verpflichtung nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 durch Änderung von § 65 eine neue Informationspflicht für die Wirtschaft ein. Diese Änderung bewirkt, dass das Luftfahrt-Bundesamt nicht nur von Luftfahrtunternehmen, sondern auch von Reiseveranstaltern und -vermittlern Auskünfte verlangen kann, wenn die Unternehmen die ihnen obliegenden gesetzlichen Pflichten nicht erfüllen. Dies gilt dann auch für die einschlägigen Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006. Gleiches gilt für die Flughafenbetreiber durch Schaffung des neuen § 46a, der dann gemäß § 47 durch die Landesluftfahrtbehörden erforderlichen Falles im Wege der Informationspflicht vollzogen werden kann. In der Regel wird ein behördliches Informationsverlangen aufgrund einer Beschwerde eines Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität entstehen. Derartige Beschwerden dürften jedoch nur äußerst selten vorkommen, zumal nur ein äußerst geringer Anteil der Reisenden im Luftverkehr überhaupt von den Regelungen betroffen ist. Zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 ist die Einführung der Informationspflicht zwingend geboten. Die bestehende allgemeinen luftpolizeilichen Regelung nach § 29



Drucksache 81/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Richtlinienvorschlag erhebliche Unklarheiten bei der Bestimmung von Aufgabe und Funktion einer solchen Regulierungsbehörde aufweist: Nach Artikel 10 Abs. 1 soll die Behörde die nach Artikel 4 und 7 der Richtlinie dargelegten Aufgaben übernehmen. Artikel 4 Abs. 3 regelt, dass diese Behörde als Schlichtungsstelle fungiert, falls es bei der Festlegung der Entgelte zwischen Flughafenbetreiber und Gesellschaften zu keiner Einigung kommt, so dass grundsätzlich die Entgeltfestlegung der Einigung der Marktteilnehmer überlassen wird. Auch Artikel 7 Abs. 2 sieht lediglich eine schlichtende Funktion bei grundsätzlicher Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer vor. Die Funktionen der Regulierung einerseits und der bloßen Schlichtung andererseits widersprechen sich jedoch und bedürfen im weiteren Rechtsetzungsverfahren der Präzisierung.



Drucksache 81/07

... Option drei war ein Rechtsakt der Gemeinschaft zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens, der vorschreibt, dass bei der Festlegung der Flughafenentgelte auf nationaler Ebene eine Reihe allgemeiner Grundsätze von den Flughafenbetreibern einzuhalten ist.



Drucksache 81/1/07

... Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Richtlinienvorschlag erhebliche Unklarheiten bei der Bestimmung von Aufgabe und Funktion einer solchen Regulierungsbehörde aufweist: Nach Artikel 10 Abs. 1 soll die Behörde die nach Artikel 4 und 7 der Richtlinie dargelegten Aufgaben übernehmen. Artikel 4 Abs. 3 regelt, dass diese Behörde als Schlichtungsstelle fungiert, falls es bei der Festlegung der Entgelte zwischen Flughafenbetreiber und Gesellschaften zu keiner Einigung kommt, so dass grundsätzlich die Entgeltfestlegung der Einigung der Marktteilnehmer überlassen wird. Auch Artikel 7 Abs. 2 sieht lediglich eine schlichtende Funktion bei grundsätzlicher Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer vor. Die Funktionen der Regulierung einerseits und der bloßen Schlichtung andererseits widersprechen sich jedoch und bedürfen im weiteren Rechtsetzungsverfahren der Präzisierung.



Drucksache 402/05

... Den von der Neuregelung betroffenen Wirtschaftskreisen, Reedern und Hafenbetreibern, entstehen unmittelbar keine zusätzlichen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind derzeit nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Das Seeaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2876), zuletzt geändert durch Artikel 12g Abs. 19 des Gesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198), wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Nr. 15 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 16 angefügt:

2. § 5 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

3. In § 8 Abs. 1 Satz 1 wird nach der Angabe § 1 Nr. 1 bis 6 die Angabe und Nr. 13 eingefügt und nach der Angabe Nr. 3 Buchstabe d das Wort und durch das Wort sowie ersetzt.

4. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

§ 8a
Das Bundesamt für Seeschifffahrt

Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 610/04

... Hinsichtlich von Hauptverkehrsflughäfen und von sonstigen Verkehrsflughäfen in Ballungsräumen wird unter Nummer 1 lit. c die Zuständigkeit für die Lärmkartierung umfassend den Landesluftfahrbehörden zugewiesen, allerdings im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt, das aufgrund seiner Tätigkeiten im Bereich des Fluglärmgesetzes über langjährige Erfahrungen verfügt. Die Betriebs- und Emissionsdaten werden von den Flughafenbetreibern zur Verfügung gestellt. Die Bevölkerungsdaten werden von den Gemeinden beigesteuert.



Drucksache 244/03

... Den Hafenbetreibern erwachsen durch die Einrichtung und den Betrieb von eigenen Annahmestellen für sonstige Schiffsbetriebsabfälle oder durch einen anteiligen Kostenbeitrag im Rahmen eines durch Bedarfsplan festgelegten Netzes von Annahmestellen keine nennenswerten finanziellen Belastungen, zumal die Möglichkeit vorgesehen ist, diese Kosten oder anteiligen Beiträge der Schifffahrt über Hafengebühren oder anderweitig aufzuerlegen. Entsprechendes gilt für die Betreiber von Umschlagsanlagen, soweit sie eigene Annahmestellen für Abfälle aus dem Ladungsbereich bereithalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/03




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 9/16 PDF-Dokument



Drucksache 440/14 PDF-Dokument



Drucksache 517/13 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.