59 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Hafenbetreibern"
Drucksache 536/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates - Der Bund muss die Bereitstellungskosten für die Offenhaltung der Flughäfen während der Corona-19-Pandemie übernehmen
... 3. Die Länder und auch die Gesellschafter der Flughäfen haben bereits erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen und Maßnahmen ergriffen, um die Belastung der Flughäfen abzufedern. Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung, die Maßnahmen zu flankieren und die den Flughafenbetreibern entstandenen Bereitstellungskosten zu übernehmen.
Drucksache 516/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
... Die in Artikel 8b Absatz 6 genannten Maßnahmen betreffend die Verkehrsflussregelung fördern betriebliche Entscheidungen von Flugsicherungsorganisationen, Flughafenbetreibern und Luftraumnutzern und erstrecken sich auf die folgenden Bereiche:
Drucksache 797/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 96/67/EG KOM (2011) 824 endg.; Ratsdok. 18008/11
... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass der Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 96/67/EG einige richtige Ansatzpunkte, wie die Einführung von Qualitätsanforderungen und Mindestkriterien an Bodenabfertiger sowie die geplanten Personalübernahmemöglichkeiten bei einem Wechsel des Anbieters, aufgreift. Er hält den Vorschlag insgesamt in der vorliegenden Form allerdings für nicht geeignet, die Qualität und Sicherheit der Bodenabfertigung an Flughäfen der Union zu verbessern. Denn eine weitere Öffnung des Marktes der Bodenabfertigungsdienste und die übrigen vorgesehenen Regelungen - bis auf die Festlegung von Qualitätsstandards und Mindestausbildungsstandards - lösen erhebliche Betriebsrisiken bei den Bodenabfertigungsdienstleistern und den Flughafenbetreibern aus. Der Bundesrat befürchtet sogar einen Rückschritt durch einen ruinösen Preiskampf durch Lohndumping bei den Bodenabfertigungsdienstleistern.
Drucksache 797/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 96/67/EG KOM (2011) 824 endg.; Ratsdok. 18008/11
... 3. Denn eine weitere Öffnung des Marktes der Bodenabfertigungsdienste und die übrigen vorgesehenen Regelungen - bis auf die Festlegung von Qualitätsstandards und Mindestausbildungsstandards - lösen erhebliche Betriebsrisiken bei den Bodenabfertigungsdienstleistern und den Flughafenbetreibern aus.
Drucksache 799/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates KOM (2011) 828 endg.
... 31. Ein harmonisiertes Konzept für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen als Teil der Lärmschutzmaßnahmen an europäischen Flughäfen trägt zu einem umweltverträglicheren Luftverkehr bei und schafft ein besser vorhersehbares Betriebsumfeld für Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetreiber. Die einheitliche Bewertungsmethode dürfte zudem das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Flughäfen oder Luftfahrtunternehmen sowie von schlechter Praxis verringern, die sich nicht nur auf die Kapazität des betreffenden Flughafens, sondern auf die Effizienz des gesamten Luftverkehrsnetzes auswirken können.
Drucksache 481/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftsicherheitsentgelte KOM (2009) 217 endg.; Ratsdok. 9864/09
... 4. Er erkennt angesichts der unterschiedlichen und in einzelnen Mitgliedstaaten möglicherweise nicht ausreichenden Regelungen an, dass im Hinblick auf Sicherheitsentgelte, die von einem Flughafenbetreiber erhoben werden, europaweit einheitliche Regelungen geschaffen werden, wie es mit der Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte bereits für die darin erfassten Flughafenentgelte erfolgt ist.
Drucksache 481/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftsicherheitsentgelte KOM (2009) 217 endg.; Ratsdok. 9864/09
... 7. Sofern überhaupt die Notwendigkeit einer eigenständigen Richtlinie über Luftsicherheitsentgelte gesehen wird, sollte diese lediglich die von den Flughafenbetreibern erhobenen Luftsicherheitsentgelte umfassen und deckungsgleich mit den Regelungen über Flughafenentgelte sein, um einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten.
Drucksache 521/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV)
... Der Änderungsvorschlag ist abzulehnen, da er die mit dem Gesetz bezweckte deutliche Verbesserung beim Schutz gegen Fluglärm nachträglich finanziell weitgehend den Lärmbetroffenen, aber nicht den Lärmverursachern - hier den Flughafenbetreibern - anlasten würde.
Drucksache 354/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Den von der Regelung betroffenen Flughafenbetreibern und Luftfahrtunternehmen entstehen ursächlich aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 gewisse Betreuungskosten. Diese Kosten werden durch ein Umlageverfahren auf alle Passagiere verteilt, so dass eine geringfügige Anhebung der Einzelpreise nicht ausgeschlossen scheint.
Drucksache 32/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
... Absatz 5 stellt klar, dass die zur Schulung Verpflichteten sich zur Erfüllung ihrer Eigensicherungspflichten zwar weiterer Unternehmen bedienen können, ihre Gewährleistungsverantwortung davon aber unberührt bleibt. Entschließt sich ein Flughafenbetreiber oder Luftfahrtunternehmen dazu, ein Unternehmen mit der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen – wie Kontrollen (auch durch Reglementierte Beauftragte) oder Schulungen - zu beauftragen, so werden die dazu in diesen Unternehmen Tätigen von der Rechtsverordnung wie Beschäftigte des Auftraggebers behandelt.
Drucksache 482/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 549/2004, (EG) Nr. 550/2004, (EG) Nr. 551/2004 und (EG) Nr. 552/2004 im Hinblick auf die Verbesserung der Leistung und Nachhaltigkeit des europäischen Luftverkehrssystems KOM (2008) 388 endg.; Ratsdok. 11323/08
... (b) Verfahren und Zuständigkeiten für Sammlung, Validierung, Prüfung, Bewertung und Weitergabe von Daten über die Leistung von Flugsicherungsdiensten und Netzfunktionen von allen einschlägigen Parteien, einschließlich Flughafenbetreiber, Flughafenkoordinatoren, Flugsicherungsorganisationen, Luftraumnutzer, nationale Aufsichtsbehörden, Mitgliedstaaten und Eurocontrol;
Drucksache 188/07
... , d.h. Luftfahrer und Flugschüler von Flugzeugen, Drehflüglern, Luftschiffen und Motorseglern sowie Mitglieder flugplatzansässiger Vereine und sonstige Berechtigte, einbezogen. Durch -die Aufnahme neuer Tatbestände in das Gebührenverzeichnis (Nrn. 4 - 9). entstehen den Luftfahrtunternehmen, den Luftfahrzeughaltern und den Flughafenbetreibern zusätzliche Kosten. Diese Kosten sind teilweise durch die Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen in der Europäischen Luftsicherheitsverordnung verursacht. Kosteninduzierte Erhöhungen von Einzelpreisen können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 80/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Ein Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa " KOM (2006) 819 endg.; Ratsdok. 5886/07
... (10) Zwischen Mitte September 2005 und Anfang 2006 hat die Kommission die Branchenbeteiligten konsultiert um mögliche Lösungen für die Kapazitätslücke an Flughäfen zu ermitteln. Die Antworten von staatlichen Behörden, Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreibern, Piloten, Flugsicherungsdienstleistern, Fachleuten, Privatpersonen und Umweltschutzorganisationen erwiesen sich als wertvoller Input5. Ein Hauptergebnis der Konsultation war, dass es breite Übereinstimmung gab, was die Existenz des Problems und die Notwendigkeit angeht, marktgerechte und unter Umweltgesichtspunkten nachhaltige Lösungen zu finden. Viele Korrespondenten wiesen auf die Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit und eines besseren Informationsaustauschs zwischen allen Akteuren der Betriebskette auf Flughäfen hin.
Drucksache 789/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Oktober 2007 zum Thema "Flughafenkapazität und Bodenabfertigung: der Weg zu mehr Effizienz " (2007/2092(INI))
... 34. ist der Auffassung, dass die Luftfahrtgesellschaften bei der Amortisierung der Flughafenanlagen, die sie von den Flughafenbetreibern fordern, angemessene Garantien bieten und in die Verantwortung genommen werden müssen, damit die Flughafenbetreiber nicht in Schwierigkeiten geraten, wenn die Luftfahrtgesellschaften vor einer vollständigen Amortisierung vorzeitig von ihren vertraglichen Bindungen zurücktreten;
Drucksache 669/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Der vorliegende Verordnungsentwurf führt zur Sicherstellung der die Bundesrepublik Deutschland als Staat treffenden Verpflichtung nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 durch Änderung von § 65 eine neue Informationspflicht für die Wirtschaft ein. Diese Änderung bewirkt, dass das Luftfahrt-Bundesamt nicht nur von Luftfahrtunternehmen, sondern auch von Reiseveranstaltern und -vermittlern Auskünfte verlangen kann, wenn die Unternehmen die ihnen obliegenden gesetzlichen Pflichten nicht erfüllen. Dies gilt dann auch für die einschlägigen Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006. Gleiches gilt für die Flughafenbetreiber durch Schaffung des neuen § 46a, der dann gemäß § 47 durch die Landesluftfahrtbehörden erforderlichen Falles im Wege der Informationspflicht vollzogen werden kann. In der Regel wird ein behördliches Informationsverlangen aufgrund einer Beschwerde eines Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität entstehen. Derartige Beschwerden dürften jedoch nur äußerst selten vorkommen, zumal nur ein äußerst geringer Anteil der Reisenden im Luftverkehr überhaupt von den Regelungen betroffen ist. Zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 ist die Einführung der Informationspflicht zwingend geboten. Die bestehende allgemeinen luftpolizeilichen Regelung nach § 29
Drucksache 81/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten KOM (2006) 820 endg.; Ratsdok. 5887/07
... Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Richtlinienvorschlag erhebliche Unklarheiten bei der Bestimmung von Aufgabe und Funktion einer solchen Regulierungsbehörde aufweist: Nach Artikel 10 Abs. 1 soll die Behörde die nach Artikel 4 und 7 der Richtlinie dargelegten Aufgaben übernehmen. Artikel 4 Abs. 3 regelt, dass diese Behörde als Schlichtungsstelle fungiert, falls es bei der Festlegung der Entgelte zwischen Flughafenbetreiber und Gesellschaften zu keiner Einigung kommt, so dass grundsätzlich die Entgeltfestlegung der Einigung der Marktteilnehmer überlassen wird. Auch Artikel 7 Abs. 2 sieht lediglich eine schlichtende Funktion bei grundsätzlicher Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer vor. Die Funktionen der Regulierung einerseits und der bloßen Schlichtung andererseits widersprechen sich jedoch und bedürfen im weiteren Rechtsetzungsverfahren der Präzisierung.
Drucksache 81/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten KOM (2006) 820 endg.; Ratsdok. 5887/07
... Option drei war ein Rechtsakt der Gemeinschaft zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens, der vorschreibt, dass bei der Festlegung der Flughafenentgelte auf nationaler Ebene eine Reihe allgemeiner Grundsätze von den Flughafenbetreibern einzuhalten ist.
Drucksache 81/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten KOM (2006) 820 endg.; Ratsdok. 5887/07
... Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Richtlinienvorschlag erhebliche Unklarheiten bei der Bestimmung von Aufgabe und Funktion einer solchen Regulierungsbehörde aufweist: Nach Artikel 10 Abs. 1 soll die Behörde die nach Artikel 4 und 7 der Richtlinie dargelegten Aufgaben übernehmen. Artikel 4 Abs. 3 regelt, dass diese Behörde als Schlichtungsstelle fungiert, falls es bei der Festlegung der Entgelte zwischen Flughafenbetreiber und Gesellschaften zu keiner Einigung kommt, so dass grundsätzlich die Entgeltfestlegung der Einigung der Marktteilnehmer überlassen wird. Auch Artikel 7 Abs. 2 sieht lediglich eine schlichtende Funktion bei grundsätzlicher Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer vor. Die Funktionen der Regulierung einerseits und der bloßen Schlichtung andererseits widersprechen sich jedoch und bedürfen im weiteren Rechtsetzungsverfahren der Präzisierung.
Drucksache 402/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seeaufgabengesetz es
... Den von der Neuregelung betroffenen Wirtschaftskreisen, Reedern und Hafenbetreibern, entstehen unmittelbar keine zusätzlichen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind derzeit nicht zu erwarten.
A. Problem und Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Das Seeaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2876), zuletzt geändert durch Artikel 12g Abs. 19 des Gesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198), wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Nr. 15 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 16 angefügt:
2. § 5 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
3. In § 8 Abs. 1 Satz 1 wird nach der Angabe § 1 Nr. 1 bis 6 die Angabe und Nr. 13 eingefügt und nach der Angabe Nr. 3 Buchstabe d das Wort und durch das Wort sowie ersetzt.
4. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:
§ 8a Das Bundesamt für Seeschifffahrt
Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Drucksache 610/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
... Hinsichtlich von Hauptverkehrsflughäfen und von sonstigen Verkehrsflughäfen in Ballungsräumen wird unter Nummer 1 lit. c die Zuständigkeit für die Lärmkartierung umfassend den Landesluftfahrbehörden zugewiesen, allerdings im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt, das aufgrund seiner Tätigkeiten im Bereich des Fluglärmgesetzes über langjährige Erfahrungen verfügt. Die Betriebs- und Emissionsdaten werden von den Flughafenbetreibern zur Verfügung gestellt. Die Bevölkerungsdaten werden von den Gemeinden beigesteuert.
Drucksache 244/03
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
... Den Hafenbetreibern erwachsen durch die Einrichtung und den Betrieb von eigenen Annahmestellen für sonstige Schiffsbetriebsabfälle oder durch einen anteiligen Kostenbeitrag im Rahmen eines durch Bedarfsplan festgelegten Netzes von Annahmestellen keine nennenswerten finanziellen Belastungen, zumal die Möglichkeit vorgesehen ist, diese Kosten oder anteiligen Beiträge der Schifffahrt über Hafengebühren oder anderweitig aufzuerlegen. Entsprechendes gilt für die Betreiber von Umschlagsanlagen, soweit sie eigene Annahmestellen für Abfälle aus dem Ladungsbereich bereithalten.
Drucksache 9/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2015) 613 final
Drucksache 440/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 10. Juni 2013 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits (Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer-Israel-Luftverkehrsabkommen - Euromed-ISR-LuftverkAbkG)
Drucksache 517/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums (Neufassung) - COM(2013) 410 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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