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"Hafen"
Drucksache 816/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
... ), wonach die bei der Beantragung einer Flugplatzgenehmigung erforderliche Vorlage von lärmmedizinischen Sachverständigengutachten auf bestimmte Fälle beschränkt werden sollte, im Rahmen der von ihrem Flughafenkonzept 2009 eingeforderten Vereinfachung und Straffung des Verfahrensrechts erneut zu überprüfen. Dabei sollte insbesondere auch geprüft werden, ob die nach der derzeitigen Fassung des § 40 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe b LuftVZO bestehende Pflicht zur Vorlage lärmmedizinischer Sachverständigengutachten angesichts des nach neuesten lärmmedizinischen Erkenntnissen verabschiedeten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm sowie des ohnehin geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes gänzlich entfallen kann.
Drucksache 61/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel
... Im Freihafen Emden wurden in den letzten Jahren ausschließlich Gemeinschaftswaren (Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr der EU stammen) gelagert und umgeschlagen. Im Freihafen Kiel werden Nichtgemeinschaftswaren nur noch im begrenzten Umfang umgeschlagen. Darüber hinaus wird zum 1. Juli 2009 einer der wesentlichen Vorteile von Freihäfen auf Grund einer Änderung des europäischen Zollrechts entfallen.
Drucksache 819/09 (Beschluss)
... Im Rahmen der Untersuchungen des von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführten Feldversuchs zur Anwendung von elektronischen Kennzeichnungsmedien bei Schafen und Ziegen bei unterschiedlichen Haltungsbedingungen haben sich so genannte Schlaufenohrmarken als die beste tierverträgliche Ohrmarke herauskristallisiert. Die Änderungen in Absatz 3 und in Anlage 9 tragen dem Anliegen Rechnung und die Anwendung von solchen Ohrmarken als Regelkennzeichen wird damit ermöglicht.
Drucksache 155/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich KOM (2009) 35 endg.; Ratsdok. 5972/09
... Terminal für verflüssigtes Erdgas an der polnischen Küste im Hafen von Swinoujscie
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Haushalt
Kapitel II Unterprogramme
Abschnitt 1 Gas- und Stromverbindungsleitungsprojekte
Artikel 4 Ziele
Artikel 5 Prioritäten
Artikel 6 Projektliste
Artikel 7 Gewährung von finanzieller Unterstützung der Gemeinschaft
Artikel 8 Förderfähigkeit
Artikel 9 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 10 Finanzierungsbedingungen
Artikel 11 Instrumente
Artikel 12 Pflichten der Mitgliedstaaten in finanzieller Hinsicht
Abschnitt 2 Offshore–Windenergieprojekte
Artikel 13 Gewährung der EEPR-Unterstützung
Artikel 14 Förderfähigkeit
Artikel 15 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 16 Finanzierungsbedingungen
Artikel 17 Instrumente
Abschnitt 3 Kohlenstoffabscheidung und –speicherung
Artikel 18 Gewährung von EEPR-Unterstützung
Artikel 19 Förderfähigkeit
Artikel 20 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 21 Finanzierungsbedingungen
Artikel 22 Instrumente
Kapitel III Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 23 Sonstige EEPR-Unterstützung und Instrumente
Artikel 24 Programmplanung und Durchführungsmodalitäten
Artikel 25 Reserve
Artikel 26 Allgemeine Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 27 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Kapitel IV Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 28 Ausschüsse
Artikel 29 Bewertung
Artikel 30 Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates
Artikel 31 Inkrafttreten
Anhang Förderfähige Projekte
A. Verbindungsleitungen
1. Gas-Verbindungsleitungen
2. Stromverbindungsleitungen
3. Projekte für kleine Inseln
B. Offshore-Windenergieprojekte
C. Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung
Finanzbogen
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... 4.1.9.3 Bei Personen, die auf einem Binnenschiff wohnen, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, ist als Wohnort der Name und der Heimathafen des Schiffes einzutragen (z.B. Schiff Regensburg, Heimathafen Duisburg).
Drucksache 402/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Diese Regelung läuft jedoch für das Gebiet des Hamburger Hafens ins Leere. Der Hamburger Hafen ist so genanntes Delegationsgebiet. Das heißt, die Verwaltung des Hamburger Hafens wird - einschließlich der schifffahrtspolizeilichen Aufgaben - nicht durch die Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes wahrgenommen, sondern durch landeseigene Behörden (vgl. auch § 45 Absatz 5
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24a Absatz 1 SchOffzAusbV ,
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24b Absatz 2 Satz 3 - neu - SchOffzAusbV , Artikel 2 Nummer 1 § 8d Absatz 2 Satz 3 - neu - SportBootFSV
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8d Absatz 2 Satz 1 SportBootFSV
Drucksache 620/1/09
Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum KOM (2009) 248 endg.; Ratsdok. 11308/09
... " und dem Ausbau der als prioritär eingestuften Transportinfrastrukturen mehrere wichtige deutsche Anliegen und Projekte auf der Liste der Leuchtturmprojekte des Aktionsplans stehen. Eine Weiterentwicklung der Ostsee als Verkehrsträger mit den Häfen als Schnittstelle verlangt auch eine Weiterentwicklung der Hafenhinterlandverkehrsverbindungen im Kontext des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Der Bundesrat hält es daher für notwendig, die großräumige Nord-Süd- und Ost-West-Anbindung des Ostseeraumes über die vorhandenen TEN-T-Achsen auszubauen und zu verbessern.
Drucksache 256/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen
... – der Entscheidung des polnischen Ministerpräsidenten, der Staatsanwaltschaft Unterlagen über CIA-Flüge und -Gefängnisse zu übergeben, und der Ermittlungsergebnisse der polnischen Staatsanwaltschaft, die festgestellt hat, dass über ein Dutzend CIA-Flüge über den Flughafen Szymany abgewickelt worden waren, womit die Ergebnisse des Nichtständigen Ausschusses des Parlaments bestätigt wurden,
Drucksache 84/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
... GKS Flughafen München
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 1 Einfuhrverbot
§ 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot
§ 3 Bereits in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse
§ 4 Kosten
§ 5 Straftaten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten;
Anlage (zu § 2 Abs. 1 Satz 1) Liste der nach Artikel 2 Abs. 3 der Entscheidung 2008/798/EG der Kommission in Deutschland benannten Kontrollstellen
Begründung
I. Gründe für Änderung der Verordnung
II. Kosten
III. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 839: Entwurf einer Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
Drucksache 113/09
Verordnungsantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf einer Verordnung über die versuchsweise Einführung von Fahrbahnrand- und Bordsteinmarkierungen in Gelb zur Regelung von Halt- und Parkverboten
... ", Bushaltestellen und besondere Engstellen vorgesehen und als Modellversuchsstrecken so genannte Schutzstreifen für Radfahrer und Straßen mit ein, zwei und mehr Fahrsteifen einschließlich solcher Straßen, die aus den Nachbarländern nach Hamburg führen und umgekehrt. An der Auswahl geeigneter Modellversuchsstellen und –strecken wirken neben den Straßenverkehrsbehörden, den Straßenbaubehörden und der Polizei auch externe Sachverständige z.B. des ADAC, des Fahrlehrerverbandes Hamburg, der Handelskammer Hamburg, der Hamburger Hochbahn, der Hamburg Hafen City GmbH, des Hotel- und Gaststättengewerbes mit.
Drucksache 164/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Geflügelpest -Verordnung
... 2. Schafen und Ziegen unter Angabe
Drucksache 792/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus (Neufassung) KOM (2009) 554 endg.; Ratsdok. 14959/09
... Flughafenverfahren
Drucksache 563/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetz es und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
... Die Zuständigkeit der Länder für die Planung von Hafen- und Flughafenstandorten wird durch die Pläne nach § 17 Abs. 2 nicht berührt. Satz 2 stellt klar, dass raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen der Länder – und damit auch der Gemeinden als Teil der Länder – von der Bindungswirkung nicht erfasst werden; damit werden auch die Entscheidungen über raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen der Länder sowie von Personen des Privatrechts i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 2, die für die Länder öffentliche Aufgaben durchführen nicht erfasst. Die Pläne sind nach § 7 Abs. 1 als räumliche und sachliche Teilpläne zulässig.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Raumordnungsgesetz (ROG) 1)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
§ 2 Grundsätze der Raumordnung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung
§ 5 Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes
§ 6 Ausnahmen und Zielabweichung
§ 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern
§ 8 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und Regionale Flächennutzungspläne
§ 9 Umweltprüfung
§ 10 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
§ 11 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 12 Planerhaltung
§ 13 Raumordnerische Zusammenarbeit
§ 14 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
§ 15 Raumordnungsverfahren
§ 16 Vereinfachtes Raumordnungsverfahren
Abschnitt 3 Raumordnung im Bund
§ 17 Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone
§ 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes
§ 19 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 20 Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 21 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 22 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 23 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 24 Beirat für Raumentwicklung
§ 25 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
§ 26 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 27 Verwaltungsgebühren
§ 28 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern
§ 29 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 9 Abs. 2)
Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 6 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 8 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratieabbau und Bürokratiekosten
c Preiswirkungen
4. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Raumordnungsgesetz
Zu Abschnitt 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu den Grundsätzen der Raumordnung im Einzelnen:
1. Grundsatz Allgemeiner Grundsatz
2. Grundsatz Raum- und Siedlungsstrukturen
3. Grundsatz Infrastruktur; Verkehr
4. Grundsatz Wirtschaft
5. Grundsatz Kulturlandschaften
6. Grundsatz Umwelt; Klimaschutz
7. Grundsatz Verteidigung; Zivilschutz
8. Grundsatz Europäische Zusammenarbeit
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Abschnitt 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zur Anlage 1
Zur Anlage 2
2. Zu Artikel 2 Baugesetzbuch
3. Zu Artikel 3 Bundesnaturschutzgesetz
4. Zu Artikel 4 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
5. Zu Artikel 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
6. Zu Artikel 6 Luftverkehrsgesetz
7. Zu Artikel 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
8. Zu Artikel 8 Wasserhaushaltsgesetz
9. Zu Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
Drucksache 123/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das allgemeine Verbrauchsteuersystem KOM (2008) 78 endg.; Ratsdok. 6615/08
... Artikel 13 enthält eine Regelung für Tax-free-Verkaufsstellen, wonach solche Verkaufsstellen innerhalb eines Flug- oder Seehafens verbrauchsteuerpflichtige Waren steuerfrei an Reisende abgeben können, die sich an Bord eines Flugzeuges oder Schiffs an einen Bestimmungsort außerhalb des Verbrauchsteuergebiets der Gemeinschaft begeben. Grundsätzlich gibt es keine mengen- oder wertmäßigen Beschränkungen für die gekauften Waren, aber die Mitgliedstaaten können diese Mengen begrenzen, um Steuerhinterziehung, Steuervermeidung oder Steuermissbrauch vorzubeugen.
Drucksache 471/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Bereich der Visumfreiheit
... – die Flughafensicherheit gemäß den Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) durch die bestehenden EG-Vorschriften hinreichend gewährleistet wird (US-Inspektionen könnten zugelassen werden, wenn Direktflüge zwischen Flughäfen in der Europäischen Union und den USA durchgeführt werden),
Drucksache 380/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zum Schiffbruch des Frachtschiffs "New Flame " und zu den Folgen für die Bucht von Algeciras
... 6. unterstützt alle Anstrengungen und Maßnahmen, die die spanischen Behörden und die Behörden des Vereinigten Königreichs sowie die Regierung Gibraltars, die Hafenbehörden von Algeciras und Gibraltar und alle Beteiligten ergreifen könnten, um alle in der Bucht durchgeführten Arbeiten so verantwortungsbewusst wie möglich zu erledigen
Drucksache 469/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zur Lage im Libanon
... B. in der Erwägung, dass bei den jüngsten heftigen Zusammenstößen, zu denen es im Anschluss an die Beschlüsse der libanesischen Regierung vom 6. Mai 2008 zwischen der Hisbollah und anderen Milizen in Beirut und in anderen Teilen des Libanon kam, und den Gewalttätigkeiten, die der Absatzung des mit der Sicherheit des Flughafens betrauten Generals und dem Verbot der Kommunikationssysteme der Hisbollah folgten, Dutzende von Menschen getötet und Hunderte verletzt wurden,
Drucksache 409/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV )
... "10a. bei der Abgabe von Samen von Rindern, Schafen oder Ziegen aus einer Schutz- oder Kontrollzone nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der
Drucksache 773/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern
... 7. Für den Hafenbereich besteht bereits ein umfassendes Sicherheitsregime, das sogar weitergehende Regelungen trifft als der vorliegende Richtlinienvorschlag. Ein Mehrwert der Verankerung des Hafenbereichs in der Richtlinie wird nicht gesehen. Auch im ersten Richtlinienvorschlag waren die Häfen nicht unter den "
Drucksache 179/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der EG -Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung, der Geflügelpest -Verordnung und der Viehverkehrsverordnung
... Neben diesen Änderungen sollen die Vorgaben zur Impfung gegen BT angepasst werden. Wesentliche Regelung ist, dass Halter von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere mit einem BTV8-Impfstoff impfen zu lassen haben. Da momentan noch kein Impfstoff zur Verfügung steht, wird diese Verpflichtung von der Zulassung eines Impfstoffes oder einer Dringlichkeitsverordnung abhängig gemacht, die die Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffes ermöglicht (Artikel 1).
Drucksache 625/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetz es und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
... es und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Drucksache 692/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung KOM (2008) 553 endg.; Ratsdok. 13312/08
... c) die maximale Kapazität jeder Fläche, die für die Unterbringung von Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Geflügel und/oder Hasentieren gedacht ist.
Drucksache 187/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/35 /EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße KOM (2008) 134 endg.; Ratsdok. 7616/08
... – Einige Mitgliedstaaten, insbesondere Küstenstaaten, haben kürzlich ihr System strafrechtlicher Sanktionen verstärkt. Die von ihnen getroffenen umfassenden Präventivmaßnahmen, harte strafrechtliche Sanktionen sowie die Publizität, die die betreffenden Fälle erhielten, haben zu einer starken Verringerung rechtswidriger Einleitungen ins Meer beigetragen. Damit es in der Europäischen Gemeinschaft keine sicheren Zufluchtsorte für Straftäter gibt, ist es von größter Bedeutung, dass alle Mitgliedstaaten, - ganz gleich ob Flaggen-, Hafen- und/oder Küstenstaaten - denselben Ansatz verfolgen.
Drucksache 828/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung truppenzollrechtlicher Vorschriften und anderer Vorschriften (Truppenzollrechtsänderungsgesetz)
... 3. schriftlich mit dem Formblatt 302 oder durch die tatsächliche Einfuhr und die Ausfertigung des Formblatts 302, wenn die ausländischen Streitkräfte oder Hauptquartiere ihre Nichtgemeinschaftswaren selbst über einen Militärflug- oder -seehafen im Geltungsbereich dieses Gesetzes aus einem Drittland einführen;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz – TrZollG)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung
§ 3 Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
§ 4 Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung
§ 5 Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung
§ 6 Vereinfachte Zollanmeldung
§ 7 Einfuhr - Höchstmengen
§ 8 Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 9 Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
§ 10 Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 11 Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen
§ 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung
§ 13 Beendigung der Truppenverwendung
§ 14 Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland
§ 15 Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung
§ 16 Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung
§ 17 Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung
§ 18 Rationsmengen
§ 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner
§ 20 Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
§ 21 Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
§ 22 Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 23 Vertretung
§ 24 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 25 Ermächtigungen
§ 26 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll
Artikel 3 Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Offshore-Steuergesetzes
Artikel 3 § 2
Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der zoll-, verbrauchsteuer- und monopolrechtlichen Bestimmungen des Offshore-Steuergesetzes
Artikel 6 Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
§ 105a Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil:
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 714: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der truppenzollrechtlichen Vorschriften und anderer Vorschriften
Drucksache 164/08
... Die Zahl der Asylanträge von myanmarischen Staatsangehörigen im Flughafentransit ist erheblich gestiegen und bewegt sich seit einigen Monaten auf etwa gleich bleibend hohem Niveau. Zur Verhinderung missbräuchlicher Asylantragstellungen ist die Einführung der Flughafentransitvisumpflicht für myanmarische Staatsangehörige erforderlich. Gleichzeitig hat sich herausgestellt, dass Missbräuche des Flughafentransitprivilegs von Staatsangehörigen aus Angola, die Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen sind, aufgrund des geringen Migrationsdrucks dieses Personenkreises nicht mehr zu befürchten sind.
Drucksache 148/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... ) geändert wurde die Befugnis zur Führung der Bundesflagge zur ersten Überführungsreise in einen anderen Hafen verliehen hat,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre
§ 4 Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe
§ 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten
§ 6 Zertifizierung von Betrieben
§ 7 Kennzeichnung in deutscher Sprache
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Übergangsvorschrift
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung
II. Verordnungsermächtigungen
III. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch bestimmte fluorierte Treibhausgase (Chemikalienklimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV)
Drucksache 196/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zur Strategie der EU für Zentralasien (2007/2102(INI))
... P. in der Erwägung, dass sich am 10. Oktober 2007 Vertreter der Ukraine, Polens, Aserbaidschans und Georgiens in Litauen trafen, um über ein neues Öltransportnetz zu diskutieren, durch das Rohöl vom Kaspischen Meer über Baku und Odessa in den polnischen Hafen Gdansk befördert werden soll,
2 Kasachstan
2 Kirgisistan
2 Tadschikistan
2 Turkmenistan
2 Usbekistan
2 Umwelt
2 Energie
Drucksache 391/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011 (KOM (2007) 0664 – C6-0430/2007 – 2007/0232(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
... (1a) Dieses Protokoll sieht in Kapitel VIII über die Hafenanlagen vor, dass die "
Drucksache 935/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2008 zu den Auswirkungen der Sicherheitsmaßnahmen im Flugverkehr und von Ganzkörperscannern auf die Menschenrechte, die Privatsphäre, die persönliche Würde und den Datenschutz
... C. in der Erwägung, dass ein europäischer Rahmen, der die Rechte europäischer Fluggäste im Falle des Einsatzes von Ganzkörperscannern garantiert, entscheidend ist, um zu verhindern, dass auf jedem Flughafen unterschiedliche Regelungen angewendet werden,
Drucksache 963/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 816 endg.; Ratsdok. 11990/08
... " in Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 12 Buchstabe a ersatzlos gestrichen werden. Die Einbeziehung der Hafenbehörde bzw. der Leitungsorgane des Hafens in die hier vorgeschriebenen Verpflichtungen ist nicht sachgerecht. Die rechtliche Verpflichtung zur Erbringung von Hilfeleistungen für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität sowie die Information und Unterrichtung der Schiffspassagiere sind - soweit überhaupt vorgesehen - auf Beförderer, Fahrscheinverkäufer und Reiseveranstalter zu begrenzen. Hafenbehörden erfüllen hoheitliche Verkehrs- und Sicherheitsaufgaben und verwalten Infrastruktur. Sie sind weder organisatorisch noch personell auf die Erbringung von Hilfs- und Unterstützungsleistungen sowie Informationsdienste für Reisende ausgerichtet. Dies widerspräche auch der Rechtssystematik, denn den Hintergrund für solche Verpflichtungen bildet der Beförderungsvertrag, in den die Häfen nicht eingebunden sind. Diese sollten deshalb von den vertragsnahen Verpflichtungen und Fürsorgepflichten freigestellt werden.
2 Allgemeines
Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 23
Zu Artikel 21
Drucksache 566/08
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen - 1. FlugLSV)
... Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm verpflichtet den Flugplatzhalter und die mit der Flugsicherung Beauftragten, der zuständigen Behörde die für die Ermittlung der Fluglärmbelastung erforderlichen Auskünfte über den künftigen Flugbetrieb zu erteilen. Die Informationspflicht wurde durch das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 eingeführt und durch das Datenerfassungssystem DES vom 10. März 1975 konkretisiert. Mit der Gesetzesnovelle vom 1. Juni 2007 wurden auch die mit der Flugsicherung Beauftragten auskunftspflichtig, zudem wurden die gesetzlichen Vorgaben für die Bestimmung der Fluglärmbelastung modernisiert. Die Datenerfassung führt bei den betroffenen Flughäfen und Flugsicherungsstellen zu Verwaltungsaufwand, insbesondere für die Ermittlung der Flugbewegungszahlen, für die Beschreibung der Flugstrecken und für die Abstimmung zwischen Flugsicherungsstellen und Flughafen sowie für die Übermittlung der Angaben. Zur Ermittlung der Kosten der Datenerfassung hat das Umweltbundesamt, das beim Vollzug des Fluglärmgesetzes 1971 zahlreiche Datenerfassungen durchgeführt hat, im Bereich der Fluglärmberechnung tätige Beratungsfirmen sowie Experten von Flughäfen und Flugsicherung nach den entstehenden Kosten befragt. Als erste konservative Abschätzung werden Gesamtkosten von etwa 30.000 € für jedes erstellte Datenerfassungssystem (neu) angenommen. Die Vorgaben des Gesetzes bestimmen Häufigkeit und Gesamtzahl der anzufertigenden Datenerfassungssysteme: Vom Anwendungsbereich des Gesetzes sind etwa 35 zivile Flugplätze erfasst, für die ein Lärmschutzbereich festzusetzen ist. Für jeden dieser Flugplätze müssen spätestens alle 10 Jahre Daten vorgelegt werden eine frühere Prüfung ist beim Vorliegen besonderer Umstände erforderlich. Aufgrund von Erfahrungswerten beim Vollzug des Fluglärmgesetzes von 1971 wird davon ausgegangen, dass im Mittel pro Flugplatz alle 7 Jahre ein Datenerfassungssystem zu erstellen ist. Dies ergibt durchschnittlich 5 Datenerfassungssysteme pro Jahr in Deutschland. Die Gesamtkosten die Datenerfassung nach dem novellierten Fluglärmgesetz werden auf durchschnittlich 150.000 € pro Jahr (30.000 € x 5) geschätzt.
Drucksache 997/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr KOM (2008) 852 endg.; Ratsdok. 17324/08
... - Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass eine Bevorzugung grenzüberschreitender Verkehre zu unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen zwischen grenzüberschreitenden und nationalen Güterverkehren, aber auch Hafenstandorten führen kann, weil z.B. Überseegüter aus den niederländischen und belgischen Häfen als grenzüberschreitende Güterverkehre die deutschen Güterverkehrskorridore bevorzugt nutzen können, während die Güter aus den deutschen Seehäfen mit Binnenlandzielorten auf freie Trassenkapazitäten warten müssen. Eine Privilegierung der grenzüberschreitenden Güterverkehre würde gravierende Einschnitte für die deutschen Seehäfen, aber auch für die gesamte deutsche Wirtschaft mit Binnenlandverkehren bedeuten. Insofern sind generell die nationalen Güterverkehre den grenzüberschreitenden gleichzustellen.
Drucksache 515/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zu der Zukunft der Schaf-/Lamm- und Ziegenhaltung in Europa (2007/2192(INI))
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 hinsichtlich des Zeitpunkts der Einführung einer elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen1,
Drucksache 788/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 - EStÄR 2008)
... kommt auch dann in Betracht, wenn die nach § 4 Abs. 5a Satz 2 EStG ermittelten Werte geringer sind als die Entfernungspauschale. Wird an einem Tag aus betrieblichen oder beruflichen Gründen der Weg zwischen Wohnung und Betriebsstätte mehrfach zurückgelegt, darf die Entfernungspauschale nur einmal pro Tag berücksichtigt werden. Die Regelung des § 4 Abs. 5a EStG gilt nicht für Fahrten zwischen Betriebsstätten. Unter Betriebsstätte ist im Zusammenhang mit Geschäftsreisen (Absatz 2), anders als in § 12 AO, die (von der Wohnung getrennte) Betriebsstätte zu verstehen. Das ist der Ort, an dem oder von dem aus die betrieblichen Leistungen erbracht werden. Die Betriebsstätte eines See- und Hafenlotsen ist danach nicht das häusliche Arbeitszimmer, sondern das Lotsrevier oder die Lotsenstation.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1 Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) vom November 2008
Anlage (zu R 4.6) Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Artikel 2 Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 735: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 – EStÄR 2008)
Drucksache 485/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten KOM (2008) 383 endg.; Ratsdok. 11238/08
... Frage 10.2: Wie könnte die Assoziation zwischen den ÜLG und der EG angepasst werden, um den Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen (Luftverkehrs-, Straßen- und Hafeninfrastrukturen) besser zu fördern?
Grünbuch Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten
1. Einleitung
2. Hintergrundinformationen über die ÜLG
2.1. Die 21 ÜLG: Assoziation mit der Gemeinschaft, Vielfalt und gemeinsame Merkmale
2.2. Die bestehende Assoziation der ÜLG mit der EU: der Übersee-Assoziationsbeschluss vom 27. November 2001
3. Aussichten für die Beziehungen der ÜLG zur EU
3.1. Partnerschaft zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören
3.1.1. Die Auswirkungen der besonderen Beziehungen zwischen den ÜLG und den Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören
3.1.2. Eine zeitgemäße Auslegung des Zwecks der Assoziation der ÜLG mit der EG
3.1.3. Gegenseitige Interessen
3.2. Die Handelsregelungen zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG
3.3. Die besonderen Merkmale der ÜLG
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 507/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG -Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
... Um die begonnene flächendeckende Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen fortsetzen zu können müssen bis zu diesem Zeitpunkt Impfstoffe zur Verfügung stehen.
Drucksache 997/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr KOM (2008) 852 endg.; Ratsdok. 17324/08
... - Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass eine Bevorzugung grenzüberschreitender Verkehre zu unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen zwischen grenzüberschreitenden und nationalen Güterverkehren, aber auch Hafenstandorten führen kann, weil z.B. Überseegüter aus den niederländischen und belgischen Häfen als grenzüberschreitende Güterverkehre die deutschen Güterverkehrskorridore bevorzugt nutzen können, während die Güter aus den deutschen Seehäfen mit Binnenlandzielorten auf freie Trassenkapazitäten warten müssen. Eine Privilegierung der grenzüberschreitenden Güterverkehre würde gravierende Einschnitte für die deutschen Seehäfen, aber auch für die gesamte deutsche Wirtschaft mit Binnenlandverkehren bedeuten. Insofern sind generell die nationalen Güterverkehre den grenzüberschreitenden gleichzustellen.
Drucksache 625/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetz es und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
... es und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Drucksache 452/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künftige Asylstrategie - ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz KOM (2008) 360 endg.; Ratsdok. 11022/08
... 6. Auch bei einer weiteren Angleichung der Verfahrensregeln sind Überlegungen zu effizienteren, schnelleren und somit auch kostengünstigeren Asylverfahren in den Vordergrund und nicht im Gegenteil bewährte Regelungen zur Verfahrensvereinfachung in Frage zu stellen. Dies gilt insbesondere für spezielle nationale Verfahren wie das Flughafenverfahren, die Möglichkeit der Verweigerung der Einreise bei Verstoß gegen nationale Sicherheitsinteressen oder das System sicherer Staaten. Der drohenden Aufweichung dieser bewährten Asylstandards durch EU-Regelungen ist entschieden entgegenzuwirken.
Drucksache 687/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zu einer europäischen Hafenpolitik (2008/2007(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zu einer europäischen Hafenpolitik (2008/2007(INI))
Drucksache 386/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zu Simbabwe
... 10. lobt die südafrikanischen Hafenarbeiter, die sich geweigert haben, für die Sicherheitskräfte von Simbabwe bestimmte Waffen vom chinesischen Frachter An Yue Jiang zu entladen; fordert alle SADC-Länder auf, ein Löschen der Fracht der An Yue Jiang in einem ihrer Häfen zu verweigern;
Drucksache 367/08C
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe - Anhänge
... Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sowie der Richtlinien 92/102/EWG und 64/432/EWG (ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 8)
Drucksache 367/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
... (31) Bei Mutterkühen sowie Schafen und Ziegen scheint jedoch noch die Beibehaltung eines Mindestniveaus der landwirtschaftlichen Erzeugung für die Agrarwirtschaften in bestimmten Regionen erforderlich zu sein, insbesondere, wenn den Betriebsinhabern keine anderen wirtschaftlichen Alternativen offenstehen. Angesichts dieser Tatsache sollten die Mitgliedstaaten über die Möglichkeit verfügen, die gekoppelte Stützung auf dem derzeitigen Niveau oder bei Mutterkühen auf einem niedrigeren Niveau beizubehalten. In diesem Fall ist die Einhaltung der Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates13 und der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates14 insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung der Herkunftssicherung der Tiere vorzusehen.
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Hafen
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 67/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
... (Familienname, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, Art und Nummer des Identitätsdokuments, Nummer eines vorhandenen Visums sowie bei Fahrgästen Einschiffungs- und Ausschiffungshafen)
Drucksache 134/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... 14. Im Rahmen der integrierten Meerespolitik begrüßt der Bundesrat den Aufbau eines Europäischen Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerks, um den verschiedenen Akteuren einen Zugang zu den bereits vorhandenen, aber fragmentierten Daten zu ermöglichen. In die Entwicklung dieses Netzwerks müssen die maßgeblichen Akteure wie Küstenregionen und Hafenstädte einbezogen werden. Der Bundesrat unterstützt weiter die Einrichtung elektronischer Systeme für den Seeverkehr und die Meeresüberwachung. Er begrüßt die intensivere Koordinierung der maritimen Überwachung und geht davon aus, dass die Einrichtung einer europäischen Küstenwache mit eigenen Kompetenzen nicht vorgesehen ist.
Drucksache 963/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 816 endg.; Ratsdok. 11990/08
... Artikel 10 regelt in Bezug auf Artikel 9 das Recht auf Hilfeleistung beim Fehlen eines Hafens.
Begründung
1. Hintergrund dieses Vorschlags
1.1. Gründe und Zielsetzung
1.2. Seeverkehr
1.3. Behandelte Fragen
2. Geltungsbereich
3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
4. Anhörung von interessierten Kreisen
4.1. Öffentliche Anhörung
4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4.3. Folgenabschätzung
Zusammenfassung der Ergebnisse der Folgenabschätzung:
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Wahl des Instruments
5.3. Subsidiaritätsprinzip
5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
5.5. Rechtsdurchsetzung
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz
6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Kapitel III Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung
Kapitel IV Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden
Kapitel V Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
Artikel 5 Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung
Kapitel II Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Artikel 6 Beförderungspflicht
Artikel 7 Ausnahmen und besondere Bedingungen
Artikel 8 Zugänglichkeit und Information
Artikel 9 Recht auf Hilfeleistung in Häfen
Artikel 10 Recht auf Hilfeleistung an Ein- bzw. Ausschiffungsorten
Artikel 11 Recht auf Hilfeleistung an Bord von Schiffen
Artikel 12 Voraussetzungen für das Erbringen von Hilfeleistungen
Artikel 13 Mitteilungen an Dritte
Artikel 14 Qualitätsstandards für Hilfeleistungen
Artikel 15 Schulung
Artikel 16 Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen
Kapitel III Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung
Artikel 17 Bereitstellung von Informationen
Artikel 18 Recht auf Hilfeleistung
Artikel 19 Anderweitige Beförderung und Fahrpreiserstattung
Artikel 20 Entschädigung durch Fahrpreisnachlass
Artikel 21 Weiter gehende Ansprüche
Artikel 22 Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Passagiere
Kapitel IV Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden
Artikel 23 Recht auf Reiseinformationen
Artikel 24 Unterrichtung über Passagierrechte
Artikel 25 Beschwerden
Kapitel V Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 26 Nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 27 Berichterstattung über die Durchsetzung
Artikel 28 Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen
Artikel 29 Sanktionen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 30 Bericht
Artikel 31 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 32 Inkrafttreten
Anhang I Recht von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität auf Erstattung oder anderweitige Beförderung bei Vorausbuchung
Anhang II Hilfeleistung in Häfen
Anhang III Hilfeleistung an Bord von Schiffen
Anhang IV Schulung in Behindertenfragen
Drucksache 32/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
... -Schulungsverordnung dient der Schaffung eines einheitlichen Schulungsniveaus auf den Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik. Der vorgesehene Unterricht erhöht das Sicherheitsbewusstsein von Personen, die Zutritt zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen eines Verkehrsflughafens haben. Die Schulungsanforderungen an privates Sicherheitspersonal werden den bereits bestehenden Anforderungen an die behördlich eingesetzten Luftsicherheitsassistenten angepasst um vor allem in den sensiblen Teilen der nicht allgemein zugänglichen Bereiche ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau zu schaffen.
Drucksache 134/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... 11. Im Rahmen der integrierten Meerespolitik begrüßt der Bundesrat den Aufbau eines Europäischen Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerks, um den verschiedenen Akteuren einen Zugang zu den bereits vorhandenen, aber fragmentierten Daten zu ermöglichen. In die Entwicklung dieses Netzwerks müssen die maßgeblichen Akteure wie Küstenregionen und Hafenstädte einbezogen werden. Der Bundesrat unterstützt weiter die Einrichtung elektronischer Systeme für den Seeverkehr und die Meeresüberwachung. Er begrüßt die intensivere Koordinierung der maritimen Überwachung und geht davon aus, dass die Einrichtung einer europäischen Küstenwache mit eigenen Kompetenzen nicht vorgesehen ist.
Drucksache 965/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... ": die Erlaubnis oder Entscheidung eines Mitgliedstaats, die im Hinblick auf eine Einreise zum Zweck der Durchreise durch das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats oder mehrerer Mitgliedstaaten verlangt wird, mit Ausnahme des Flughafentransits;
Drucksache 409/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV )
... 10a. bei der Abgabe von Samen von Rindern, Schafen oder Ziegen aus einer Schutz- oder Kontrollzone nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der
Drucksache 409/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV )
... 10a. bei der Abgabe von Samen von Rindern, Schafen oder Ziegen aus einer Schutz- oder Kontrollzone nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der
Drucksache 170/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetz es und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
... Absatz 1 Satz 2 setzt den neuen Artikel 13 Abs. b des Pariser Übereinkommens um, wonach für den Fall, dass ein nukleares Ereignis innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone einer Vertragspartei eintritt, für Klagen wegen eines nuklearen Schadens aus diesem nuklearen Ereignis ausschließlich die Gerichte dieser Vertragspartei zuständig sind. Da die ausschließliche Wirtschaftszone nicht zum deutschen Staatsgebiet gehört und die räumliche Ausdehnung der Gerichtsbezirke jeweils an den Grenzen des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland endet, kann die ausschließliche Wirtschaftszone keinen bestehenden Gerichtsbezirken zugeordnet werden. Andere Anknüpfungspunkte wie z.B. der Heimathafen des betreffenden Schiffes oder der Ort, an dem der nukleare Schaden eintritt, würden nach den allgemeinen Vorschriften entweder Gerichtsstände außerhalb oder mehrere Gerichtsstände innerhalb der Bundesrepublik Deutschland begründen. Solche Zuständigkeitsverteilungen wären jedoch mit Sinn und Zweck des Artikels 13 Abs. b und h des Pariser Übereinkommens nicht vereinbar. Daher wird, anknüpfend auch an die obigen Erwägungen zum möglichen Ausmaß eines nuklearen Ereignisses, die örtliche und sachliche Zuständigkeit dem Landgericht Hamburg zugewiesen.
Drucksache 625/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetz es und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
... es und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Drucksache 563/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetz es und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
... Diese sollen nach § 17 Abs. 2 Satz 2 ROG für die Länder zwar keine Bindungswirkung entfalten und sich nur an Bundesinstitutionen richten. Wenn die jeweilige Flughafenplanung des Landes aber nicht Bestandteil des Raumordnungsplans des Bundes ist, kann über die Verknüpfung mit der Bundesverkehrswegeplanung die erforderliche Hinterlandanbindung nicht gewährleistet werden. Neu- und Ausbauvorhaben werden schwieriger durchzusetzen sein (Planrechtfertigung), wenn sich die Planung nicht in das Konzept des Bundes einfügt, weil beispielsweise nach § 6 Abs. 2
Drucksache 466/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zum Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen (2007/2279(INI))
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle4 gilt, sowie zu prüfen, wann ein Mitgliedstaat als Ausfuhrstaat im Sinne der Abfallverbringungsverordnung anzusehen ist, einschließlich Hafen- und Flaggenstaaten sowie Staaten mit rechtlicher Zuständigkeit für die Schiffseigner; und zu gewährleisten, dass Schiffe, die das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben, ohne Komplikationen und in Sicherheit vom Markt genommen werden;
Drucksache 711/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung - EFVO )
... (4) Die Abgabenbefreiung im Seeverkehr hängt davon ab, ob das Wasserfahrzeug zuletzt aus einem Hafen ausgelaufen ist, der sich in einem Drittland oder Drittlandsgebiet befindet.
A. Problem und Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten – Auswirkungen auf die Wirtschaft
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Gegenstand, Begriffsbestimmungen
§ 2 Höchstmengen und Wertgrenzen
§ 3 Sonderfälle
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 703: Entwurf einer Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung)
Drucksache 356/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Siebte Verordnung über Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten
... Die Entschließung MSC.203(81) betrifft Änderungen der Anlage des STCW-Übereinkommens, die aufgrund der Einführung des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeines
II. Erläuterungen zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Entschließung
Anlage Änderungen zu dem Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten in der jeweils geltenden Fassung
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Regel I/1 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen
Kapitel VI Aufgaben im Zusammenhang mit Notfällen, beruflicher Sicherheit, medizinischer Fürsorge und dem Überleben
Regel VI/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
Entschließung
Anlage Änderungen des Codes für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code)
Teil A Verbindliche Normen bezüglich der Bestimmungen der Anlage des STCW-Übereinkommens
Abschnitt A-VI/5 Mindestanforderungen für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
5 Befähigungsnorm
5 Übergangsbestimmungen
Tabelle
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 493: Entwurf einer Siebten Verordnung über die Inkraftsetzung der Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten
Drucksache 260/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2008 zu der nachhaltigen europäischen Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der europäischen Energie- und Umweltpolitik (2007/2147(INI))
... Mitteilung über eine europäische Hafenpolitik
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Hafen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.