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0140/04
0667/04
0915/04
0244/03
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Drucksache 816/09 (Beschluss)

... ), wonach die bei der Beantragung einer Flugplatzgenehmigung erforderliche Vorlage von lärmmedizinischen Sachverständigengutachten auf bestimmte Fälle beschränkt werden sollte, im Rahmen der von ihrem Flughafenkonzept 2009 eingeforderten Vereinfachung und Straffung des Verfahrensrechts erneut zu überprüfen. Dabei sollte insbesondere auch geprüft werden, ob die nach der derzeitigen Fassung des § 40 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe b LuftVZO bestehende Pflicht zur Vorlage lärmmedizinischer Sachverständigengutachten angesichts des nach neuesten lärmmedizinischen Erkenntnissen verabschiedeten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm sowie des ohnehin geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes gänzlich entfallen kann.



Drucksache 61/09

... Im Freihafen Emden wurden in den letzten Jahren ausschließlich Gemeinschaftswaren (Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr der EU stammen) gelagert und umgeschlagen. Im Freihafen Kiel werden Nichtgemeinschaftswaren nur noch im begrenzten Umfang umgeschlagen. Darüber hinaus wird zum 1. Juli 2009 einer der wesentlichen Vorteile von Freihäfen auf Grund einer Änderung des europäischen Zollrechts entfallen.



Drucksache 819/09 (Beschluss)

... Im Rahmen der Untersuchungen des von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführten Feldversuchs zur Anwendung von elektronischen Kennzeichnungsmedien bei Schafen und Ziegen bei unterschiedlichen Haltungsbedingungen haben sich so genannte Schlaufenohrmarken als die beste tierverträgliche Ohrmarke herauskristallisiert. Die Änderungen in Absatz 3 und in Anlage 9 tragen dem Anliegen Rechnung und die Anwendung von solchen Ohrmarken als Regelkennzeichen wird damit ermöglicht.



Drucksache 155/09

... Terminal für verflüssigtes Erdgas an der polnischen Küste im Hafen von Swinoujscie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Haushalt

Kapitel II
Unterprogramme

Abschnitt 1
Gas- und Stromverbindungsleitungsprojekte

Artikel 4
Ziele

Artikel 5
Prioritäten

Artikel 6
Projektliste

Artikel 7
Gewährung von finanzieller Unterstützung der Gemeinschaft

Artikel 8
Förderfähigkeit

Artikel 9
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 10
Finanzierungsbedingungen

Artikel 11
Instrumente

Artikel 12
Pflichten der Mitgliedstaaten in finanzieller Hinsicht

Abschnitt 2
Offshore–Windenergieprojekte

Artikel 13
Gewährung der EEPR-Unterstützung

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 16
Finanzierungsbedingungen

Artikel 17
Instrumente

Abschnitt 3
Kohlenstoffabscheidung und –speicherung

Artikel 18
Gewährung von EEPR-Unterstützung

Artikel 19
Förderfähigkeit

Artikel 20
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 21
Finanzierungsbedingungen

Artikel 22
Instrumente

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 23
Sonstige EEPR-Unterstützung und Instrumente

Artikel 24
Programmplanung und Durchführungsmodalitäten

Artikel 25
Reserve

Artikel 26
Allgemeine Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 27
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel IV
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Ausschüsse

Artikel 29
Bewertung

Artikel 30
Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates

Artikel 31
Inkrafttreten

Anhang
Förderfähige Projekte

A. Verbindungsleitungen

1. Gas-Verbindungsleitungen

2. Stromverbindungsleitungen

3. Projekte für kleine Inseln

B. Offshore-Windenergieprojekte

C. Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 696/09

... 4.1.9.3 Bei Personen, die auf einem Binnenschiff wohnen, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, ist als Wohnort der Name und der Heimathafen des Schiffes einzutragen (z.B. Schiff Regensburg, Heimathafen Duisburg).



Drucksache 402/1/09

... Diese Regelung läuft jedoch für das Gebiet des Hamburger Hafens ins Leere. Der Hamburger Hafen ist so genanntes Delegationsgebiet. Das heißt, die Verwaltung des Hamburger Hafens wird - einschließlich der schifffahrtspolizeilichen Aufgaben - nicht durch die Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes wahrgenommen, sondern durch landeseigene Behörden (vgl. auch § 45 Absatz 5

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Drucksache 402/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24a Absatz 1 SchOffzAusbV ,

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24b Absatz 2 Satz 3 - neu - SchOffzAusbV , Artikel 2 Nummer 1 § 8d Absatz 2 Satz 3 - neu - SportBootFSV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8d Absatz 2 Satz 1 SportBootFSV


 
 
 


Drucksache 620/1/09

... " und dem Ausbau der als prioritär eingestuften Transportinfrastrukturen mehrere wichtige deutsche Anliegen und Projekte auf der Liste der Leuchtturmprojekte des Aktionsplans stehen. Eine Weiterentwicklung der Ostsee als Verkehrsträger mit den Häfen als Schnittstelle verlangt auch eine Weiterentwicklung der Hafenhinterlandverkehrsverbindungen im Kontext des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Der Bundesrat hält es daher für notwendig, die großräumige Nord-Süd- und Ost-West-Anbindung des Ostseeraumes über die vorhandenen TEN-T-Achsen auszubauen und zu verbessern.



Drucksache 256/09

... – der Entscheidung des polnischen Ministerpräsidenten, der Staatsanwaltschaft Unterlagen über CIA-Flüge und -Gefängnisse zu übergeben, und der Ermittlungsergebnisse der polnischen Staatsanwaltschaft, die festgestellt hat, dass über ein Dutzend CIA-Flüge über den Flughafen Szymany abgewickelt worden waren, womit die Ergebnisse des Nichtständigen Ausschusses des Parlaments bestätigt wurden,



Drucksache 84/09

... GKS Flughafen München

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Drucksache 84/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung

§ 1
Einfuhrverbot

§ 2
Ausnahmen vom Einfuhrverbot

§ 3
Bereits in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse

§ 4
Kosten

§ 5
Straftaten

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Inkrafttreten;

Anlage
(zu § 2 Abs. 1 Satz 1) Liste der nach Artikel 2 Abs. 3 der Entscheidung 2008/798/EG der Kommission in Deutschland benannten Kontrollstellen

Begründung

I. Gründe für Änderung der Verordnung

II. Kosten

III. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 839: Entwurf einer Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung


 
 
 


Drucksache 113/09

... ", Bushaltestellen und besondere Engstellen vorgesehen und als Modellversuchsstrecken so genannte Schutzstreifen für Radfahrer und Straßen mit ein, zwei und mehr Fahrsteifen einschließlich solcher Straßen, die aus den Nachbarländern nach Hamburg führen und umgekehrt. An der Auswahl geeigneter Modellversuchsstellen und –strecken wirken neben den Straßenverkehrsbehörden, den Straßenbaubehörden und der Polizei auch externe Sachverständige z.B. des ADAC, des Fahrlehrerverbandes Hamburg, der Handelskammer Hamburg, der Hamburger Hochbahn, der Hamburg Hafen City GmbH, des Hotel- und Gaststättengewerbes mit.

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Drucksache 113/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Begründung

I. Allgemeines

3 I.

3 II.

3 III.

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 164/1/09

... 2. Schafen und Ziegen unter Angabe



Drucksache 792/09 (Beschluss)

... Flughafenverfahren



Drucksache 563/08

... Die Zuständigkeit der Länder für die Planung von Hafen- und Flughafenstandorten wird durch die Pläne nach § 17 Abs. 2 nicht berührt. Satz 2 stellt klar, dass raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen der Länder – und damit auch der Gemeinden als Teil der Länder – von der Bindungswirkung nicht erfasst werden; damit werden auch die Entscheidungen über raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen der Länder sowie von Personen des Privatrechts i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 2, die für die Länder öffentliche Aufgaben durchführen nicht erfasst. Die Pläne sind nach § 7 Abs. 1 als räumliche und sachliche Teilpläne zulässig.

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Drucksache 563/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Raumordnungsgesetz (ROG) 1)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

§ 2
Grundsätze der Raumordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung

§ 5
Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes

§ 6
Ausnahmen und Zielabweichung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne

Abschnitt 2
Raumordnung in den Ländern

§ 8
Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und Regionale Flächennutzungspläne

§ 9
Umweltprüfung

§ 10
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen

§ 11
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 12
Planerhaltung

§ 13
Raumordnerische Zusammenarbeit

§ 14
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

§ 15
Raumordnungsverfahren

§ 16
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren

Abschnitt 3
Raumordnung im Bund

§ 17
Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone

§ 18
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes

§ 19
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 20
Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 21
Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 22
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 23
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 24
Beirat für Raumentwicklung

§ 25
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften

§ 26
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 27
Verwaltungsgebühren

§ 28
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern

§ 29
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1)

Anlage 2
(zu § 9 Abs. 2)

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 6
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 8
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratieabbau und Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

4. Evaluierung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Raumordnungsgesetz

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu den Grundsätzen der Raumordnung im Einzelnen:

1. Grundsatz Allgemeiner Grundsatz

2. Grundsatz Raum- und Siedlungsstrukturen

3. Grundsatz Infrastruktur; Verkehr

4. Grundsatz Wirtschaft

5. Grundsatz Kulturlandschaften

6. Grundsatz Umwelt; Klimaschutz

7. Grundsatz Verteidigung; Zivilschutz

8. Grundsatz Europäische Zusammenarbeit

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zur Anlage 1

Zur Anlage 2

2. Zu Artikel 2 Baugesetzbuch

3. Zu Artikel 3 Bundesnaturschutzgesetz

4. Zu Artikel 4 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

5. Zu Artikel 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

6. Zu Artikel 6 Luftverkehrsgesetz

7. Zu Artikel 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

8. Zu Artikel 8 Wasserhaushaltsgesetz

9. Zu Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)


 
 
 


Drucksache 123/08

... Artikel 13 enthält eine Regelung für Tax-free-Verkaufsstellen, wonach solche Verkaufsstellen innerhalb eines Flug- oder Seehafens verbrauchsteuerpflichtige Waren steuerfrei an Reisende abgeben können, die sich an Bord eines Flugzeuges oder Schiffs an einen Bestimmungsort außerhalb des Verbrauchsteuergebiets der Gemeinschaft begeben. Grundsätzlich gibt es keine mengen- oder wertmäßigen Beschränkungen für die gekauften Waren, aber die Mitgliedstaaten können diese Mengen begrenzen, um Steuerhinterziehung, Steuervermeidung oder Steuermissbrauch vorzubeugen.



Drucksache 471/08

... – die Flughafensicherheit gemäß den Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) durch die bestehenden EG-Vorschriften hinreichend gewährleistet wird (US-Inspektionen könnten zugelassen werden, wenn Direktflüge zwischen Flughäfen in der Europäischen Union und den USA durchgeführt werden),



Drucksache 380/08

... 6. unterstützt alle Anstrengungen und Maßnahmen, die die spanischen Behörden und die Behörden des Vereinigten Königreichs sowie die Regierung Gibraltars, die Hafenbehörden von Algeciras und Gibraltar und alle Beteiligten ergreifen könnten, um alle in der Bucht durchgeführten Arbeiten so verantwortungsbewusst wie möglich zu erledigen



Drucksache 469/08

... B. in der Erwägung, dass bei den jüngsten heftigen Zusammenstößen, zu denen es im Anschluss an die Beschlüsse der libanesischen Regierung vom 6. Mai 2008 zwischen der Hisbollah und anderen Milizen in Beirut und in anderen Teilen des Libanon kam, und den Gewalttätigkeiten, die der Absatzung des mit der Sicherheit des Flughafens betrauten Generals und dem Verbot der Kommunikationssysteme der Hisbollah folgten, Dutzende von Menschen getötet und Hunderte verletzt wurden,



Drucksache 409/08 (Beschluss)

... "10a. bei der Abgabe von Samen von Rindern, Schafen oder Ziegen aus einer Schutz- oder Kontrollzone nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der



Drucksache 773/1/08

... 7. Für den Hafenbereich besteht bereits ein umfassendes Sicherheitsregime, das sogar weitergehende Regelungen trifft als der vorliegende Richtlinienvorschlag. Ein Mehrwert der Verankerung des Hafenbereichs in der Richtlinie wird nicht gesehen. Auch im ersten Richtlinienvorschlag waren die Häfen nicht unter den "



Drucksache 179/08

... Neben diesen Änderungen sollen die Vorgaben zur Impfung gegen BT angepasst werden. Wesentliche Regelung ist, dass Halter von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere mit einem BTV8-Impfstoff impfen zu lassen haben. Da momentan noch kein Impfstoff zur Verfügung steht, wird diese Verpflichtung von der Zulassung eines Impfstoffes oder einer Dringlichkeitsverordnung abhängig gemacht, die die Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffes ermöglicht (Artikel 1).



Drucksache 625/08 (Beschluss)

... es und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen



Drucksache 692/08

... c) die maximale Kapazität jeder Fläche, die für die Unterbringung von Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Geflügel und/oder Hasentieren gedacht ist.



Drucksache 187/08

... – Einige Mitgliedstaaten, insbesondere Küstenstaaten, haben kürzlich ihr System strafrechtlicher Sanktionen verstärkt. Die von ihnen getroffenen umfassenden Präventivmaßnahmen, harte strafrechtliche Sanktionen sowie die Publizität, die die betreffenden Fälle erhielten, haben zu einer starken Verringerung rechtswidriger Einleitungen ins Meer beigetragen. Damit es in der Europäischen Gemeinschaft keine sicheren Zufluchtsorte für Straftäter gibt, ist es von größter Bedeutung, dass alle Mitgliedstaaten, - ganz gleich ob Flaggen-, Hafen- und/oder Küstenstaaten - denselben Ansatz verfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Sanktionen gegen natürliche Personen

Verantwortlichkeit juristischer Personen

Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 828/08

... 3. schriftlich mit dem Formblatt 302 oder durch die tatsächliche Einfuhr und die Ausfertigung des Formblatts 302, wenn die ausländischen Streitkräfte oder Hauptquartiere ihre Nichtgemeinschaftswaren selbst über einen Militärflug- oder -seehafen im Geltungsbereich dieses Gesetzes aus einem Drittland einführen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz – TrZollG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung

§ 3
Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 4
Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung

§ 5
Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 6
Vereinfachte Zollanmeldung

§ 7
Einfuhr - Höchstmengen

§ 8
Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 9
Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 10
Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 11
Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen

§ 12
Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung

§ 13
Beendigung der Truppenverwendung

§ 14
Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland

§ 15
Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 16
Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung

§ 17
Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung

§ 18
Rationsmengen

§ 19
Abgabenschuld, Abgabenschuldner

§ 20
Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung

§ 21
Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere

§ 22
Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 23
Vertretung

§ 24
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 25
Ermächtigungen

§ 26
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll

Artikel 3
Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Offshore-Steuergesetzes

Artikel 3 § 2

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der zoll-, verbrauchsteuer- und monopolrechtlichen Bestimmungen des Offshore-Steuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung

§ 105a
Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil:

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 714: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der truppenzollrechtlichen Vorschriften und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 164/08

... Die Zahl der Asylanträge von myanmarischen Staatsangehörigen im Flughafentransit ist erheblich gestiegen und bewegt sich seit einigen Monaten auf etwa gleich bleibend hohem Niveau. Zur Verhinderung missbräuchlicher Asylantragstellungen ist die Einführung der Flughafentransitvisumpflicht für myanmarische Staatsangehörige erforderlich. Gleichzeitig hat sich herausgestellt, dass Missbräuche des Flughafentransitprivilegs von Staatsangehörigen aus Angola, die Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen sind, aufgrund des geringen Migrationsdrucks dieses Personenkreises nicht mehr zu befürchten sind.



Drucksache 148/08

... ) geändert wurde die Befugnis zur Führung der Bundesflagge zur ersten Überführungsreise in einen anderen Hafen verliehen hat,

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Drucksache 148/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre

§ 4
Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe

§ 5
Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten

§ 6
Zertifizierung von Betrieben

§ 7
Kennzeichnung in deutscher Sprache

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

§ 9
Übergangsvorschrift

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

II. Verordnungsermächtigungen

III. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch bestimmte fluorierte Treibhausgase (Chemikalienklimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV)


 
 
 


Drucksache 196/08

... P. in der Erwägung, dass sich am 10. Oktober 2007 Vertreter der Ukraine, Polens, Aserbaidschans und Georgiens in Litauen trafen, um über ein neues Öltransportnetz zu diskutieren, durch das Rohöl vom Kaspischen Meer über Baku und Odessa in den polnischen Hafen Gdansk befördert werden soll,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/08




2 Kasachstan

2 Kirgisistan

2 Tadschikistan

2 Turkmenistan

2 Usbekistan

2 Umwelt

2 Energie


 
 
 


Drucksache 391/08

... (1a) Dieses Protokoll sieht in Kapitel VIII über die Hafenanlagen vor, dass die "



Drucksache 935/08

... C. in der Erwägung, dass ein europäischer Rahmen, der die Rechte europäischer Fluggäste im Falle des Einsatzes von Ganzkörperscannern garantiert, entscheidend ist, um zu verhindern, dass auf jedem Flughafen unterschiedliche Regelungen angewendet werden,



Drucksache 963/1/08

... " in Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 12 Buchstabe a ersatzlos gestrichen werden. Die Einbeziehung der Hafenbehörde bzw. der Leitungsorgane des Hafens in die hier vorgeschriebenen Verpflichtungen ist nicht sachgerecht. Die rechtliche Verpflichtung zur Erbringung von Hilfeleistungen für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität sowie die Information und Unterrichtung der Schiffspassagiere sind - soweit überhaupt vorgesehen - auf Beförderer, Fahrscheinverkäufer und Reiseveranstalter zu begrenzen. Hafenbehörden erfüllen hoheitliche Verkehrs- und Sicherheitsaufgaben und verwalten Infrastruktur. Sie sind weder organisatorisch noch personell auf die Erbringung von Hilfs- und Unterstützungsleistungen sowie Informationsdienste für Reisende ausgerichtet. Dies widerspräche auch der Rechtssystematik, denn den Hintergrund für solche Verpflichtungen bildet der Beförderungsvertrag, in den die Häfen nicht eingebunden sind. Diese sollten deshalb von den vertragsnahen Verpflichtungen und Fürsorgepflichten freigestellt werden.

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Drucksache 963/1/08




2 Allgemeines

Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 23

Zu Artikel 21


 
 
 


Drucksache 566/08

... Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm verpflichtet den Flugplatzhalter und die mit der Flugsicherung Beauftragten, der zuständigen Behörde die für die Ermittlung der Fluglärmbelastung erforderlichen Auskünfte über den künftigen Flugbetrieb zu erteilen. Die Informationspflicht wurde durch das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 eingeführt und durch das Datenerfassungssystem DES vom 10. März 1975 konkretisiert. Mit der Gesetzesnovelle vom 1. Juni 2007 wurden auch die mit der Flugsicherung Beauftragten auskunftspflichtig, zudem wurden die gesetzlichen Vorgaben für die Bestimmung der Fluglärmbelastung modernisiert. Die Datenerfassung führt bei den betroffenen Flughäfen und Flugsicherungsstellen zu Verwaltungsaufwand, insbesondere für die Ermittlung der Flugbewegungszahlen, für die Beschreibung der Flugstrecken und für die Abstimmung zwischen Flugsicherungsstellen und Flughafen sowie für die Übermittlung der Angaben. Zur Ermittlung der Kosten der Datenerfassung hat das Umweltbundesamt, das beim Vollzug des Fluglärmgesetzes 1971 zahlreiche Datenerfassungen durchgeführt hat, im Bereich der Fluglärmberechnung tätige Beratungsfirmen sowie Experten von Flughäfen und Flugsicherung nach den entstehenden Kosten befragt. Als erste konservative Abschätzung werden Gesamtkosten von etwa 30.000 € für jedes erstellte Datenerfassungssystem (neu) angenommen. Die Vorgaben des Gesetzes bestimmen Häufigkeit und Gesamtzahl der anzufertigenden Datenerfassungssysteme: Vom Anwendungsbereich des Gesetzes sind etwa 35 zivile Flugplätze erfasst, für die ein Lärmschutzbereich festzusetzen ist. Für jeden dieser Flugplätze müssen spätestens alle 10 Jahre Daten vorgelegt werden eine frühere Prüfung ist beim Vorliegen besonderer Umstände erforderlich. Aufgrund von Erfahrungswerten beim Vollzug des Fluglärmgesetzes von 1971 wird davon ausgegangen, dass im Mittel pro Flugplatz alle 7 Jahre ein Datenerfassungssystem zu erstellen ist. Dies ergibt durchschnittlich 5 Datenerfassungssysteme pro Jahr in Deutschland. Die Gesamtkosten die Datenerfassung nach dem novellierten Fluglärmgesetz werden auf durchschnittlich 150.000 € pro Jahr (30.000 € x 5) geschätzt.



Drucksache 997/1/08

... - Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass eine Bevorzugung grenzüberschreitender Verkehre zu unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen zwischen grenzüberschreitenden und nationalen Güterverkehren, aber auch Hafenstandorten führen kann, weil z.B. Überseegüter aus den niederländischen und belgischen Häfen als grenzüberschreitende Güterverkehre die deutschen Güterverkehrskorridore bevorzugt nutzen können, während die Güter aus den deutschen Seehäfen mit Binnenlandzielorten auf freie Trassenkapazitäten warten müssen. Eine Privilegierung der grenzüberschreitenden Güterverkehre würde gravierende Einschnitte für die deutschen Seehäfen, aber auch für die gesamte deutsche Wirtschaft mit Binnenlandverkehren bedeuten. Insofern sind generell die nationalen Güterverkehre den grenzüberschreitenden gleichzustellen.



Drucksache 515/08

... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 hinsichtlich des Zeitpunkts der Einführung einer elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen1,



Drucksache 788/08

... kommt auch dann in Betracht, wenn die nach § 4 Abs. 5a Satz 2 EStG ermittelten Werte geringer sind als die Entfernungspauschale. Wird an einem Tag aus betrieblichen oder beruflichen Gründen der Weg zwischen Wohnung und Betriebsstätte mehrfach zurückgelegt, darf die Entfernungspauschale nur einmal pro Tag berücksichtigt werden. Die Regelung des § 4 Abs. 5a EStG gilt nicht für Fahrten zwischen Betriebsstätten. Unter Betriebsstätte ist im Zusammenhang mit Geschäftsreisen (Absatz 2), anders als in § 12 AO, die (von der Wohnung getrennte) Betriebsstätte zu verstehen. Das ist der Ort, an dem oder von dem aus die betrieblichen Leistungen erbracht werden. Die Betriebsstätte eines See- und Hafenlotsen ist danach nicht das häusliche Arbeitszimmer, sondern das Lotsrevier oder die Lotsenstation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) vom November 2008

Anlage
(zu R 4.6) Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 735: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 – EStÄR 2008)


 
 
 


Drucksache 485/08

... Frage 10.2: Wie könnte die Assoziation zwischen den ÜLG und der EG angepasst werden, um den Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen (Luftverkehrs-, Straßen- und Hafeninfrastrukturen) besser zu fördern?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/08




Grünbuch Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten

1. Einleitung

2. Hintergrundinformationen über die ÜLG

2.1. Die 21 ÜLG: Assoziation mit der Gemeinschaft, Vielfalt und gemeinsame Merkmale

2.2. Die bestehende Assoziation der ÜLG mit der EU: der Übersee-Assoziationsbeschluss vom 27. November 2001

3. Aussichten für die Beziehungen der ÜLG zur EU

3.1. Partnerschaft zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören

3.1.1. Die Auswirkungen der besonderen Beziehungen zwischen den ÜLG und den Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören

3.1.2. Eine zeitgemäße Auslegung des Zwecks der Assoziation der ÜLG mit der EG

3.1.3. Gegenseitige Interessen

3.2. Die Handelsregelungen zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG

3.3. Die besonderen Merkmale der ÜLG

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 507/08

... Um die begonnene flächendeckende Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen fortsetzen zu können müssen bis zu diesem Zeitpunkt Impfstoffe zur Verfügung stehen.



Drucksache 997/08 (Beschluss)

... - Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass eine Bevorzugung grenzüberschreitender Verkehre zu unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen zwischen grenzüberschreitenden und nationalen Güterverkehren, aber auch Hafenstandorten führen kann, weil z.B. Überseegüter aus den niederländischen und belgischen Häfen als grenzüberschreitende Güterverkehre die deutschen Güterverkehrskorridore bevorzugt nutzen können, während die Güter aus den deutschen Seehäfen mit Binnenlandzielorten auf freie Trassenkapazitäten warten müssen. Eine Privilegierung der grenzüberschreitenden Güterverkehre würde gravierende Einschnitte für die deutschen Seehäfen, aber auch für die gesamte deutsche Wirtschaft mit Binnenlandverkehren bedeuten. Insofern sind generell die nationalen Güterverkehre den grenzüberschreitenden gleichzustellen.



Drucksache 625/08

... es und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen



Drucksache 452/1/08

... 6. Auch bei einer weiteren Angleichung der Verfahrensregeln sind Überlegungen zu effizienteren, schnelleren und somit auch kostengünstigeren Asylverfahren in den Vordergrund und nicht im Gegenteil bewährte Regelungen zur Verfahrensvereinfachung in Frage zu stellen. Dies gilt insbesondere für spezielle nationale Verfahren wie das Flughafenverfahren, die Möglichkeit der Verweigerung der Einreise bei Verstoß gegen nationale Sicherheitsinteressen oder das System sicherer Staaten. Der drohenden Aufweichung dieser bewährten Asylstandards durch EU-Regelungen ist entschieden entgegenzuwirken.



Drucksache 687/08

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zu einer europäischen Hafenpolitik (2008/2007(INI))



Drucksache 386/08

... 10. lobt die südafrikanischen Hafenarbeiter, die sich geweigert haben, für die Sicherheitskräfte von Simbabwe bestimmte Waffen vom chinesischen Frachter An Yue Jiang zu entladen; fordert alle SADC-Länder auf, ein Löschen der Fracht der An Yue Jiang in einem ihrer Häfen zu verweigern;



Drucksache 367/08C

... Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sowie der Richtlinien 92/102/EWG und 64/432/EWG (ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 8)



Drucksache 367/08

... (31) Bei Mutterkühen sowie Schafen und Ziegen scheint jedoch noch die Beibehaltung eines Mindestniveaus der landwirtschaftlichen Erzeugung für die Agrarwirtschaften in bestimmten Regionen erforderlich zu sein, insbesondere, wenn den Betriebsinhabern keine anderen wirtschaftlichen Alternativen offenstehen. Angesichts dieser Tatsache sollten die Mitgliedstaaten über die Möglichkeit verfügen, die gekoppelte Stützung auf dem derzeitigen Niveau oder bei Mutterkühen auf einem niedrigeren Niveau beizubehalten. In diesem Fall ist die Einhaltung der Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates13 und der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates14 insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung der Herkunftssicherung der Tiere vorzusehen.



Drucksache 716/08 Hafen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 67/08

... (Familienname, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, Art und Nummer des Identitätsdokuments, Nummer eines vorhandenen Visums sowie bei Fahrgästen Einschiffungs- und Ausschiffungshafen)



Drucksache 134/1/08

... 14. Im Rahmen der integrierten Meerespolitik begrüßt der Bundesrat den Aufbau eines Europäischen Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerks, um den verschiedenen Akteuren einen Zugang zu den bereits vorhandenen, aber fragmentierten Daten zu ermöglichen. In die Entwicklung dieses Netzwerks müssen die maßgeblichen Akteure wie Küstenregionen und Hafenstädte einbezogen werden. Der Bundesrat unterstützt weiter die Einrichtung elektronischer Systeme für den Seeverkehr und die Meeresüberwachung. Er begrüßt die intensivere Koordinierung der maritimen Überwachung und geht davon aus, dass die Einrichtung einer europäischen Küstenwache mit eigenen Kompetenzen nicht vorgesehen ist.



Drucksache 963/08

... Artikel 10 regelt in Bezug auf Artikel 9 das Recht auf Hilfeleistung beim Fehlen eines Hafens.

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Drucksache 963/08




Begründung

1. Hintergrund dieses Vorschlags

1.1. Gründe und Zielsetzung

1.2. Seeverkehr

1.3. Behandelte Fragen

2. Geltungsbereich

3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

4. Anhörung von interessierten Kreisen

4.1. Öffentliche Anhörung

4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4.3. Folgenabschätzung

Zusammenfassung der Ergebnisse der Folgenabschätzung:

5. Rechtliche Aspekte

5.1. Rechtsgrundlage

5.2. Wahl des Instruments

5.3. Subsidiaritätsprinzip

5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

5.5. Rechtsdurchsetzung

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz

6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II
Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Kapitel III
Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung

Kapitel IV
Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden

Kapitel V
Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen

Artikel 5
Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung

Kapitel II
Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Artikel 6
Beförderungspflicht

Artikel 7
Ausnahmen und besondere Bedingungen

Artikel 8
Zugänglichkeit und Information

Artikel 9
Recht auf Hilfeleistung in Häfen

Artikel 10
Recht auf Hilfeleistung an Ein- bzw. Ausschiffungsorten

Artikel 11
Recht auf Hilfeleistung an Bord von Schiffen

Artikel 12
Voraussetzungen für das Erbringen von Hilfeleistungen

Artikel 13
Mitteilungen an Dritte

Artikel 14
Qualitätsstandards für Hilfeleistungen

Artikel 15
Schulung

Artikel 16
Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen

Kapitel III
Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung

Artikel 17
Bereitstellung von Informationen

Artikel 18
Recht auf Hilfeleistung

Artikel 19
Anderweitige Beförderung und Fahrpreiserstattung

Artikel 20
Entschädigung durch Fahrpreisnachlass

Artikel 21
Weiter gehende Ansprüche

Artikel 22
Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Passagiere

Kapitel IV
Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden

Artikel 23
Recht auf Reiseinformationen

Artikel 24
Unterrichtung über Passagierrechte

Artikel 25
Beschwerden

Kapitel V
Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 26
Nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 27
Berichterstattung über die Durchsetzung

Artikel 28
Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen

Artikel 29
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Bericht

Artikel 31
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang I
Recht von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität auf Erstattung oder anderweitige Beförderung bei Vorausbuchung

Anhang II
Hilfeleistung in Häfen

Anhang III
Hilfeleistung an Bord von Schiffen

Anhang IV
Schulung in Behindertenfragen


 
 
 


Drucksache 32/08

... -Schulungsverordnung dient der Schaffung eines einheitlichen Schulungsniveaus auf den Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik. Der vorgesehene Unterricht erhöht das Sicherheitsbewusstsein von Personen, die Zutritt zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen eines Verkehrsflughafens haben. Die Schulungsanforderungen an privates Sicherheitspersonal werden den bereits bestehenden Anforderungen an die behördlich eingesetzten Luftsicherheitsassistenten angepasst um vor allem in den sensiblen Teilen der nicht allgemein zugänglichen Bereiche ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau zu schaffen.



Drucksache 134/08 (Beschluss)

... 11. Im Rahmen der integrierten Meerespolitik begrüßt der Bundesrat den Aufbau eines Europäischen Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerks, um den verschiedenen Akteuren einen Zugang zu den bereits vorhandenen, aber fragmentierten Daten zu ermöglichen. In die Entwicklung dieses Netzwerks müssen die maßgeblichen Akteure wie Küstenregionen und Hafenstädte einbezogen werden. Der Bundesrat unterstützt weiter die Einrichtung elektronischer Systeme für den Seeverkehr und die Meeresüberwachung. Er begrüßt die intensivere Koordinierung der maritimen Überwachung und geht davon aus, dass die Einrichtung einer europäischen Küstenwache mit eigenen Kompetenzen nicht vorgesehen ist.



Drucksache 965/08

... ": die Erlaubnis oder Entscheidung eines Mitgliedstaats, die im Hinblick auf eine Einreise zum Zweck der Durchreise durch das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats oder mehrerer Mitgliedstaaten verlangt wird, mit Ausnahme des Flughafentransits;



Drucksache 409/08

... 10a. bei der Abgabe von Samen von Rindern, Schafen oder Ziegen aus einer Schutz- oder Kontrollzone nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der



Drucksache 409/1/08

... 10a. bei der Abgabe von Samen von Rindern, Schafen oder Ziegen aus einer Schutz- oder Kontrollzone nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der



Drucksache 170/08

... Absatz 1 Satz 2 setzt den neuen Artikel 13 Abs. b des Pariser Übereinkommens um, wonach für den Fall, dass ein nukleares Ereignis innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone einer Vertragspartei eintritt, für Klagen wegen eines nuklearen Schadens aus diesem nuklearen Ereignis ausschließlich die Gerichte dieser Vertragspartei zuständig sind. Da die ausschließliche Wirtschaftszone nicht zum deutschen Staatsgebiet gehört und die räumliche Ausdehnung der Gerichtsbezirke jeweils an den Grenzen des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland endet, kann die ausschließliche Wirtschaftszone keinen bestehenden Gerichtsbezirken zugeordnet werden. Andere Anknüpfungspunkte wie z.B. der Heimathafen des betreffenden Schiffes oder der Ort, an dem der nukleare Schaden eintritt, würden nach den allgemeinen Vorschriften entweder Gerichtsstände außerhalb oder mehrere Gerichtsstände innerhalb der Bundesrepublik Deutschland begründen. Solche Zuständigkeitsverteilungen wären jedoch mit Sinn und Zweck des Artikels 13 Abs. b und h des Pariser Übereinkommens nicht vereinbar. Daher wird, anknüpfend auch an die obigen Erwägungen zum möglichen Ausmaß eines nuklearen Ereignisses, die örtliche und sachliche Zuständigkeit dem Landgericht Hamburg zugewiesen.



Drucksache 625/1/08

... es und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen



Drucksache 563/08 (Beschluss)

... Diese sollen nach § 17 Abs. 2 Satz 2 ROG für die Länder zwar keine Bindungswirkung entfalten und sich nur an Bundesinstitutionen richten. Wenn die jeweilige Flughafenplanung des Landes aber nicht Bestandteil des Raumordnungsplans des Bundes ist, kann über die Verknüpfung mit der Bundesverkehrswegeplanung die erforderliche Hinterlandanbindung nicht gewährleistet werden. Neu- und Ausbauvorhaben werden schwieriger durchzusetzen sein (Planrechtfertigung), wenn sich die Planung nicht in das Konzept des Bundes einfügt, weil beispielsweise nach § 6 Abs. 2



Drucksache 466/08

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle4 gilt, sowie zu prüfen, wann ein Mitgliedstaat als Ausfuhrstaat im Sinne der Abfallverbringungsverordnung anzusehen ist, einschließlich Hafen- und Flaggenstaaten sowie Staaten mit rechtlicher Zuständigkeit für die Schiffseigner; und zu gewährleisten, dass Schiffe, die das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben, ohne Komplikationen und in Sicherheit vom Markt genommen werden;



Drucksache 711/08

... (4) Die Abgabenbefreiung im Seeverkehr hängt davon ab, ob das Wasserfahrzeug zuletzt aus einem Hafen ausgelaufen ist, der sich in einem Drittland oder Drittlandsgebiet befindet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 711/08




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten – Auswirkungen auf die Wirtschaft

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Gegenstand, Begriffsbestimmungen

§ 2
Höchstmengen und Wertgrenzen

§ 3
Sonderfälle

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 703: Entwurf einer Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung)


 
 
 


Drucksache 356/08

... Die Entschließung MSC.203(81) betrifft Änderungen der Anlage des STCW-Übereinkommens, die aufgrund der Einführung des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Erläuterungen zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Entschließung

Anlage
Änderungen zu dem Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten in der jeweils geltenden Fassung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Regel I/1 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen

Kapitel VI
Aufgaben im Zusammenhang mit Notfällen, beruflicher Sicherheit, medizinischer Fürsorge und dem Überleben

Regel VI/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

Entschließung

Anlage
Änderungen des Codes für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code)

Teil
A Verbindliche Normen bezüglich der Bestimmungen der Anlage des STCW-Übereinkommens

Abschnitt
A-VI/5 Mindestanforderungen für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

5 Befähigungsnorm

5 Übergangsbestimmungen

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 493: Entwurf einer Siebten Verordnung über die Inkraftsetzung der Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten


 
 
 


Drucksache 260/08

... Mitteilung über eine europäische Hafenpolitik



Drucksache 605/08 Hafen


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.