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"Hafen"
Drucksache 191/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen
... Schiffe benötigen auch während der Liegezeiten in Häfen zum Teil erhebliche Mengen an Strom, den sie üblicherweise mit Hilfe ihrer schiffseigenen Hilfsdiesel bzw. Generatoren unter Verwendung von Schweröl selbst erzeugen. Die dabei entstehenden Abgase tragen in den Hafenstädten erheblich zur Beeinträchtigung der Luftqualität bei.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -,§ 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014
§ 62a Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu - EEG 2014
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 EEG 2014
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 16/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... - Das Übertragungsnetz der EU muss offshore, aber auch an Land sowie grenzübergreifend ausgeweitet und gestärkt werden, um mit dem künftigen Aufkommen an Meeresenergie Schritt zu halten und diese dorthin zu transportieren, wo die Nachfrage besteht. Durch die kürzlich erlassenen TEN-E-Leitlinien16 mag es zwar künftig zu Verbesserungen kommen, es bleibt jedoch ungewiss, ob der Netzanschluss rechtzeitig erfolgt. Zudem gilt es, weitere Infrastrukturprobleme zu beheben, wie den unzureichenden Zugang zu geeigneten Hafenanlagen und das Fehlen von Spezialschiffen für die Installation und Wartung.
1. Beitrag zu BESCHÄFTIGUNGS-, INNOVATIONS-, KLIMASCHUTZ-UND ENERGIEZIELEN
2. AKTUELLER STAND der Erneuerbaren Energien aus dem MEER
3. VORHANDENE Unterstützung
4. VERBLEIBENDE Herausforderungen
5. Aktionsplan für MEERESENERGIE
5.1. Erste Stufe des Maßnahmenplans 2014-2016
i. Forum zum Thema Meeresenergie
a Arbeitsbereich Technologien und Ressourcen
b Arbeitsbereich Verwaltung und Finanzen
c Arbeitsbereich Umweltschutz
ii. Strategischer Fahrplan für die Meeresenergie
5.2. Zweite Stufe des Maßnahmenplans 2017-2020
iii. Europäische Industrieinitiative
iv. Sektorspezifische Leitlinien für die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften
6. BESTANDSAUFNAHME der Fortschritte
7. Schlussfolgerung
8. Anhang 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Massnahmen
Drucksache 191/3/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen
... In den Hafenstädten tragen die Abgase aus Dieselgeneratoren von Schiffen in ganz erheblichem Umfang zur Beeinträchtigung der Luftqualität und damit der Gesundheit der Bevölkerung bei. Schiffe benötigen auch während der Liegezeiten in Häfen zum Teil erhebliche Mengen an Strom, den sie in der Regel mit Hilfe ihrer schiffseigenen Hilfsdiesel bzw. Generatoren, zum Teil unter Verwendung von Schweröl, erzeugen. Alternativen dazu bietet eine landseitige Stromversorgung (Landstrom) oder eine wasserseitige Stromversorgung von Schiffen durch so genannte Bargen, bei denen der Strom in einer schwimmenden Kraftwärme-Kopplungs-Anlage mit Hilfe von (Flüssig-)Gas erzeugt wird. Diese Form der Stromversorgung von Schiffen ermöglicht die Abschaltung der schiffseigenen Generatoren während der Liegezeiten in Häfen. Hierfür bedarf es deutlich mehr finanzieller Anreize, da Infrastruktur und Investitionen in Landstrom heute noch wesentlich teurer sind als der von den Schiffen selbst erzeugte Strom. Diese umweltfreundlichen Technologien werden sich nur dann rasch durchsetzen, wenn die Kosten für die alternative Stromversorgung von Schiffen nicht wesentlich höher liegen als die für herkömmlichen Schiffsstrom. Die Schaffung von wirtschaftlichen Anreizen für die Landstromerzeugung folgt der Empfehlung der Kommission vom 8. Mai 2006 über die Förderung der Landstromversorgung von Schiffen an Liegeplätzen in den Häfen der Gemeinschaft (2006/339/EG), nach der die Mitgliedstaaten unter Nutzung der Möglichkeiten, die das Gemeinschaftsrecht bietet, wirtschaftliche Anreize für Schiffsbetreiber, die Landstromversorgung zu nutzen, prüfen sollen.
Drucksache 429/14
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
... "10. das Gutachten eines technischen Sachverständigen über das Ausmaß des Fluglärms, der in der Umgebung des Flughafens zu erwarten ist,".
Drucksache 35/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch
... 5. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei in der Beratung befindlichen sowie zukünftigen Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass unter Beachtung der Anforderungen des Verbraucherschutzes ausreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten im Bereich der Rinderkennzeichnung geschaffen werden, um moderne technische Entwicklungen für eine tierschonende Kennzeichnung nutzen zu können. Entsprechendes muss auch für die Kennzeichnung von Pferden, Schafen und Ziegen gelten.
Drucksache 97/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... Für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels in der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland ist ein zeitlicher Vorlauf einzuplanen. Die Titelerteilung setzt zwingend die Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Abfragen voraus, die die Dauer des Verfahrens beeinflussen. Diese Zeiterfordernisse werden den heutigen Bedingungen in der Seeschifffahrt nicht mehr gerecht. Seeleute halten sich in der Regel nur wenige Tage wenn nicht sogar nur Stunden vor dem Auslaufen des Schiffes zum Dienstantritt im Hafen auf, so dass die Durchführung des Visumverfahrens nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung
Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 317a Neufeststellung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 123 Leistungen an Berechtigte im Ausland
Artikel 5 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG
Artikel 6 Änderungen von Verordnungen
§ 59a Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Richtlinienumsetzung
3. Weitere Änderungen des Aufenthaltsrechts
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten
Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Nachhaltigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer n
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2327: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 93/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... Absatz 2 bestimmt nach dem Konzept des zweistufigen Modells die Kostenerstattungspflicht des Landes, zu dessen Bereich der örtliche Träger gehört. Die Länder kennen die regionalen Besonderheiten (zum Beispiel: Flughafen, Autobahn ins Ausland, typische Herkunftsländer) und können die Fälle besser einschätzen. Dies trägt zu einer besseren Vorhersehbarkeit der Kosten bei. Darüber hinaus wird eine einheitliche Bearbeitung für die örtlichen Träger und zuständigen Landesbehörden möglich. Dies führt zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands.
Drucksache 4/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
... b) von Säugetieren außer Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohr- oder Schenkeltätowierung innerhalb der ersten zwei Lebenswochen,
Drucksache 110/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG)
... c) nach den Landeswassergesetzen oder nach auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die mit der Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben betrauten Dienststellen der Länder, die Bundesanstalt für Wasserbau, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, die Dienststellen der Bundespolizei oder des Zolls, die obersten Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen der Länder, die Hafenverwaltungen, die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft und an die im Anhang VII der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BGBl. I2008, Anlageband zu Nr. 59, S. 569 - 570) aufgeführten Klassifikationsgesellschaften,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Länder und Gemeinden
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Errichtung
§ 4 Datenerhebung
§ 5 Datenspeicherung und Datennutzung
§ 6 Datenübermittlung
§ 7 Löschung
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel des Gesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Zustimmungsbedürftigkeit
IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Länder und Gemeinden
VI. Weitere Kosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2464: Schiffsunfalldatenbankgesetz (SchUnfDatG) (BMVBS)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
Drucksache 683/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2013) 622 final
... können die Mitgliedstaaten für Fahrten in einem geografisch abgegrenzten Gebiet oder in Hafengebieten Abweichungen von einer oder mehreren Bestimmungen dieser Richtlinie zulassen. Die Abweichungen und die Strecke oder das Gebiet, wofür sie zugelassen sind, sind im Zeugnis des Fahrzeugs einzutragen.
Drucksache 23/13
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
... Prüfung und Erteilung der Befreiung von der Pflicht des ständigen Aufenthaltes eines Sachkundigen an Bord in Hafenbecken oder zugelassenen Stellen (Absatz 7.1.5.4.2 ADN).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
Artikel 1 Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV)
§ 1 Kosten
§ 2 Gebührenfestsetzung
Artikel 2 Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
3 Inhaltsübersicht
I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren
II. Teil: Straßenverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6
III. Teil: Eisenbahnverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4
IV. Teil: Binnenschiffsverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
V. Teil: Seeschiffsverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
3. Abschnitt : Gebühren der Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
VI. Teil: Ortsbewegliche Druckgeräte
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Bundesamtes für Strahlenschutz
I. Teil: Amtshandlungen nach § 11 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
II. Teil: Amtshandlungen nach § 6 Absatz 6 der Gefahrgutverordnung See
Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Anlage 4 (zu § 1 Absatz 4) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes
Anlage 5 (zu § 1 Absatz 5) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
I. Allgemeiner Teil
4 Alternativen
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
II. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
III. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 :
Zu den entfallenen Gebührennummern 001 bis 012:
Zu Gebührennummer 013:
Zu den entfallenen Gebührennummern 014, 015 und 016:
Zu den entfallenen Gebührennummern 017 und 018:
Zu der entfallenen Gebührennummer 019:
Zu den Gebührennummern 102, 311.1, 411, 701, 801, 901 und 1001:
Zu der entfallenen Gebührennummer 103:
Zu den Gebührennummern 211 und 212:
Zu Gebührennummer 213:
Zu Gebührennummer 221.1:
Zu den Gebührennummern 222 bis 226 und 613 bis 617:
Zu den Gebührennummern 222.5, 223.1, 613.5 und 614.1:
Zu den Gebührennummern 226 und 617:
Zu den Gebührennummern 225.4, 225.5, 613.3.1, 614.3.1 und 616.1:
Zu den Gebührennummern 701 bis 833 allgemein:
Zu den Gebührennummern 702.1 und 702.2:
Zu den Gebührennummern 703 bis 705:
Zu den Gebührennummern 704, 706, 707, 708, 709, 710, 717, 718, 721, 722 und 724:
Zu den Gebührennummern 721.1 bis 721.5
Zu Gebührennummer 723:
Zu den Gebührennummern 711 bis 716 und 724 bis 734:
Zu Gebührennummer 735:
Zu den Gebührennummern 901 bis 1050:
Zu den Gebührennummern 1101 und 1102:
Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 2 :
Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 4 :
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2133: Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (BMVBS)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 12/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
... 2. die Anforderungen an das Bewachungsunternehmen festlegen hinsichtlich der betrieblichen Organisation und der Verfahrensabläufe, der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen, die die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften des Flaggenstaates sowie der Hafen- und Küstenstaaten gewährleisten,
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 159 Übergangsvorschrift zu § 31.
§ 31 Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung
§ 159 Übergangsvorschrift zu § 31
Artikel 2 Änderung des Waffengesetzes
§ 28a Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung
Artikel 2a Folgeänderungen in Rechtsverordnungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 516/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
... Traditionell hat die Europäische Union in Militärangelegenheiten nur sehr beschränkte Zuständigkeiten, weshalb bisher die Trennlinie im einheitlichen europäischen Luftraum so gezogen wurde, dass für Anbieter von Flughafen- oder Streckendiensten, die primär (d.h. über 50 %) dem zivilen Luftverkehr dienen, dieselben Vorschriften gelten wie für andere Diensteanbieter. Nutzern des militärischen Luftraums steht es hingegen frei, ob sie sich an den ICAO- oder den SES-Vorschriften (definiert als Vorschriften für den allgemeinen Flugverkehr (General Air Traffic [GAT])) orientieren. Sie können aus betrieblichen Gründen diese Vorschriften auch außer Acht lassen, indem sie den fraglichen Flug als "operationellen Flugverkehr" (Operational Air Traffic, OAT) deklarieren. In diesem Fall unterliegen sie nicht den SES-Vorschriften. Damit sorgt diese Trennlinie für die Sicherheit der zivilen Luftfahrt, wobei das Militär weiterhin die Möglichkeit hat, seine Aufträge nach den eigenen Anforderungen auszuführen. Mit Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 193/2/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement - COM(2013) 133 final; Ratsdok. 7510/13
... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den weiteren Verhandlungen der Richtlinie dafür einzusetzen, dass das vorgegebene Ziel der "Einrichtung effizienter und kostensparender Schifffahrtsrouten in ganz Europa" ersatzlos gestrichen wird (Artikel 5 Buchstabe b). Dieses Ziel greift in unzulässiger Weise in die maritime Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten ein und droht, gewachsene und im Wettbewerb erfolgreiche Strukturen der deutschen Seehäfen durch Regulierung zu zerstören. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Umsetzung dieser Zielbestimmung durch die Kommission kontrolliert werden wird, und befürchtet im Ergebnis, dass ein europaweites Schiffsverkehrs- und Hafenkonzept zu entstehen droht, in dem Verkehre nach zentral definierten Kriterien geroutet werden. Der Bundesrat ist vielmehr der Auffassung, dass die Wahl der effizientesten und kostengünstigsten Schifffahrtsrouten in diesem Bereich ausschließlich dem äußerst sensiblen Wettbewerb überlassen bleiben sollte. Gerade weil dieser Wettbewerb intensiv ist, wird das Potential für Kostenersparnis und Effizienz genutzt. Das von der Kommission genannte Ziel steht im Übrigen auch nicht im Einklang mit den internationalen Regeln des Seerechtsübereinkommens (SRÜ), das den internationalen Verkehr erleichtern soll und die ausgewogene und wirkungsvolle Nutzung der Meere sowie den Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt fördert.
Drucksache 93/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... Absatz 2 bestimmt nach dem Konzept des zweistufigen Modells die Kostenerstattungspflicht des Landes, zu dessen Bereich der örtliche Träger gehört. Die Länder kennen die regionalen Besonderheiten (zum Beispiel: Flughafen, Autobahn ins Ausland, typische Herkunftsländer) und können die Fälle besser einschätzen. Dies trägt zu einer besseren Vorhersehbarkeit der Kosten bei. Darüber hinaus wird eine einheitliche Bearbeitung für die örtlichen Träger und zuständigen Landesbehörden möglich. Dies führt zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands.
Drucksache 199/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final; Ratsdok. 7615/13
... 9. Aus Sicht des Bundesrates sollte die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dazu genutzt werden, Beförderungsverträge über Flugreisen mit Ausgangsflughafen in der EU vollständig in den Anwendungsbereich der Verordnung einzubeziehen und damit unabhängig vom Sitz des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens auch Störungen zu erfassen, die sich bei einem Anschlussflug zwischen einem außerhalb der Union gelegenen Umsteigeflughafen und dem Endziel ergeben können. Der Verordnungsvorschlag der Kommission schließt mit der in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e zu Artikel 2 Buchstabe n der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgeschlagenen Definition des Begriffs "Flug" die Anwendbarkeit der Verordnung und damit einen effektiven Schutz der Fluggäste aus, wenn es bei einem Anschlussflug zwischen einem Umsteigeflughafen außerhalb der EU und dem Endziel zur Annullierung oder zu erheblichen Verspätungen kommt und das den Anschlussflug ausführende Luftfahrtunternehmen nicht in der EU ansässig ist oder das Endziel außerhalb der Union liegt. Dieser Ausschluss von Fluggastrechten wird zumindest dann als nicht angemessen angesehen, wenn es sich um einen einheitlichen Beförderungsvertrag handelt, bei dem entweder beide Flüge von demselben Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden oder die beteiligten Luftfahrtunternehmen zum Beispiel im Rahmen des sogenannten Code-Sharing miteinander kooperieren.
Drucksache 439/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen - COM(2013) 296 final; Ratsdok. 10154/13
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen - COM(2013) 296 final; Ratsdok. 10154/13
Drucksache 38/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik - COM(2013) 9 final
... - Aufnahme in alle Mehrjahrespläne einer Fangmenge, bei deren Überschreitung zur Anlandung ein bezeichneter Hafen oder ein bezeichneter küstennaher Ort genutzt werden muss, sowie die Intervalle für die Datenübermittlung;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
- Rechtsgrundlage
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 13 Neue Technologien
Artikel 51a Durchführungsbestimmungen
Artikel 61 Wiegen von Fischereierzeugnissen nach der Beförderung vom Anlandeplatz
Artikel 65 Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift
Artikel 79 EU-Inspektoren
Kapitel IV Befristete Maßnahmen
Artikel 108 Befristete Maßnahmen
Artikel 111a Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung der Datenvorschriften
Artikel 116a Durchführungsbestimmungen für Websites und Webdienste
Artikel 119 Ausschussverfahren
Artikel 119a Befugnisübertragung
Artikel 2
Drucksache 199/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final
... • Einbeziehung der Marktakteure: bessere Möglichkeiten für die Luftfahrtunternehmen, gegen Dritte vorzugehen, die für die Verkehrsstörungen verantwortlich sind; Erstellung von Notfallplänen für die Flughafennutzer.
Drucksache 372/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... P7_TA-PROV(2013)0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten (Flughafen Wien)
Drucksache 373/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... Absatz 2 bestimmt nach dem Konzept des zweistufigen Modells die Kostenerstattungspflicht des Landes, zu dessen Bereich der örtliche Träger gehört. Die Länder kennen die regionalen Besonderheiten (zum Beispiel Flughafen, Autobahn ins Ausland, typische Herkunftsländer) und können die Fälle besser einschätzen. Dies trägt zu einer besseren Vorhersehbarkeit der Kosten bei. Darüber hinaus wird eine einheitliche Bearbeitung für die örtlichen Träger und zuständigen Landesbehörden möglich. Dies führt zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands.
Drucksache 147/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
... "§ 154 Anwendung der Vorschriften über die Hafenstaatkontrolle".
Unterabschnitt 2 Gebühren, Zurverfügungstellen und Verkünden von Rechtsvorschriften.
§ 4 Reeder
Unterabschnitt 2 Gebühren, Zurverfügungstellen und Verkünden von Rechtsvorschriften.
§ 149 Gebühren
§ 150 Zurverfügungstellen von Gesetzen und Rechtsverordnungen
§ 154 Anwendung der Vorschriften über die Hafenstaatkontrolle
Drucksache 814/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden - COM(2013) 892 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden - COM(2013) 892 final
Drucksache 199/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final; Ratsdok. 7615/13
... 6. Aus Sicht des Bundesrates sollte die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dazu genutzt werden, Beförderungsverträge über Flugreisen mit Ausgangsflughafen in der EU vollständig in den Anwendungsbereich der Verordnung einzubeziehen und damit unabhängig vom Sitz des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens auch Störungen zu erfassen, die sich bei einem Anschlussflug zwischen einem außerhalb der Union gelegenen Umsteigeflughafen und dem Endziel ergeben können. Der Verordnungsvorschlag der Kommission schließt mit der in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e zu Artikel 2 Buchstabe n der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgeschlagenen Definition des Begriffs "Flug" die Anwendbarkeit der Verordnung und damit einen effektiven Schutz der Fluggäste aus, wenn es bei einem Anschlussflug zwischen einem Umsteigeflughafen außerhalb der EU und dem Endziel zur Annullierung oder zu erheblichen Verspätungen kommt und das den Anschlussflug ausführende Luftfahrtunternehmen nicht in der EU ansässig ist oder das Endziel außerhalb der Union liegt. Dieser Ausschluss von Fluggastrechten wird zumindest dann als nicht angemessen angesehen, wenn es sich um einen einheitlichen Beförderungsvertrag handelt, bei dem entweder beide Flüge von demselben Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden oder die beteiligten Luftfahrtunternehmen zum Beispiel im Rahmen des sogenannten Code-Sharing miteinander kooperieren.
Drucksache 326/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)
... (1) Soweit Mehrarbeit nicht auf Grund des § 47 des Seearbeitsgesetzes erfolgt, ist die nach § 11 Absatz 1 über die zulässigen Arbeitszeiten nach § 43 des Seearbeitsgesetzes hinaus geleistete Mehrarbeit auszugleichen. Für jeweils volle acht Stunden Mehrarbeit ist ein freier Tag zu gewähren. Freie Tage zum Ausgleich von Mehrarbeit sind innerhalb von zwölf Kalendermonaten zu gewähren. Die Ausgleichstage sind an Land oder in einem Hafen, in dem Landgang zulässig und möglich ist, zu gewähren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
Abschnitt 2 Vorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten durchführen
§ 2 Anwendung des Arbeitszeitgesetzes
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Ruhepausen
§ 5 Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
§ 6 Zeitraum der Offshore-Tätigkeit
§ 7 Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
§ 8 Arbeitszeitnachweise
§ 9 Transportzeiten
§ 10 Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen
Abschnitt 3 Vorschriften für Besatzungsmitglieder von Schiffen, von denen aus Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden
§ 11 Anwendung des Seearbeitsgesetzes
§ 12 Arbeitszeit
§ 13 Ruhepausen
§ 14 Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
§ 15 Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 16 Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde
§ 17 Ordnungswidrigkeiten
§ 18 Hinweis auf Straf- und Bußgeldvorschriften des Seearbeitsgesetzes
§ 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsnorm
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Abschnitt 2 Vorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten durchführen
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Vorschriften für Besatzungsmitglieder von Schiffen, von denen aus Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2485: Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 814/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden - COM(2013) 892 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden - COM(2013) 892 final
Drucksache 230/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
... Nachdem der Container-Tiefwasserhafen JadeWeserPort in Wilhelmshaven seinen Betrieb aufgenommen hat, soll die Grenzkontrollstelle JadeWeserPort in die Anlagen 8 und 9 der
Drucksache 48/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - COM(2013) 18 final
... Das Vorhalten von Versorgungsstrukturen in den einzelnen Häfen ist abhängig von der Nachfrage aus der Schifffahrt, wobei die Versorgungseinrichtungen durch private Firmen nach wirtschaftlichen Kriterien betrieben werden. In der Folge gibt es schon für die heute gebräuchlichen Schiffsbrennstoffe (Schweröl, Diesel o. ä.) mangels Nachfrage in den einzelnen Häfen nicht in jedem Fall Versorgungsmöglichkeiten. Konkrete Vorgaben für jeden einzelnen Hafen für alternative Kraftstoffe oder Versorgungen sollten daher vermieden werden, wenn die Verfügbarkeit von alternativen Kraftstoffen in Häfen des Mitgliedstaats allgemein gewährleistet ist.
Drucksache 188/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... - sowie des Weiteren auch für eine deutliche Reduzierung der schiffseitigen Abfalleinträge ins Meer durch ein effektives Abfallmanagement in Schifffahrt und Fischerei, wie Mülltrennung an Bord, Kontrollen auf See und der Bereitstellung effektiver und standardisierter Hafenauffangeinrichtungen, Sorge zu tragen.
Drucksache 815/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Klontieren - COM(2013) 893 final
... (5) Der Einsatz der Klontechnik und das Inverkehrbringen in der Union von Klonembryonen und Klontieren für landwirtschaftliche Zwecke wird mit der Richtlinie [number] des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden17, vorläufig verboten. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Tiere, die ausschließlich für andere Zwecke gehalten und reproduziert werden.
Drucksache 526/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit COM(2013) 447 final
... - Matthias aus Deutschland nahm an einem Berufseinführungspraktikum am internationalen Flughafen München teil. Sein Berufswunsch war Mechatroniker. Anschließend arbeitete er drei Wochen am Flughafen Wien, um im Rahmen des Leonardo-da-Vinci-Programms Auslandserfahrung zu sammeln. Das Auslandspraktikum hat ihm Einblicke in eine unterschiedliche Arbeitspraxis und Arbeitskultur vermittelt und eine neue Perspektive auf die Arbeitsprozesse in seinem Unternehmen im Heimatland eröffnet.
Drucksache 751/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung und Aufhebung tierzuchtrechtlicher Vorschriften
... Die detaillierten Regelungen der bestehenden Verordnungen über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung bei Rindern, Schafen und Ziegen, Schweinen und Pferden widersprechen der Grundentscheidung des
Drucksache 48/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - COM(2013) 18 final
... Das Vorhalten von Versorgungsstrukturen in den einzelnen Häfen ist abhängig von der Nachfrage aus der Schifffahrt, wobei die Versorgungseinrichtungen durch private Firmen nach wirtschaftlichen Kriterien betrieben werden. In der Folge gibt es schon für die heute gebräuchlichen Schiffsbrennstoffe (Schweröl, Diesel o. ä.) mangels Nachfrage in den einzelnen Häfen nicht in jedem Fall Versorgungsmöglichkeiten. Konkrete Vorgaben für jeden einzelnen Hafen für alternative Kraftstoffe oder Versorgungen sollten daher vermieden werden, wenn die Verfügbarkeit von alternativen Kraftstoffen in Häfen des Mitgliedstaats allgemein gewährleistet ist.
Drucksache 725/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe - C(2013) 6373 final
... Was die Hafendienste anbelangt, so hat die Mehrzahl der Interessenträger, einschließlich der deutschen Hafenindustrie, die Klarstellung gefordert, dass sich die Richtlinie nicht auf reine Leasingverträge bezieht, die im Bereich des Ladungsumschlags in Nordeuropa vorherrschen. Da dies in den Erwägungsgründen der Richtlinie ausdrücklich klargestellt wird, war es nach Ansicht der Kommission - und auch der Interessenträger - nicht notwendig, Hafendienste vom Geltungsbereich der Richtlinie auszunehmen.
Drucksache 68/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV )
... Ortsfeste Großanlagen sind sowohl in industriellen, gewerblichen, öffentlichen (z.B. in Krankenhäusern, am Flughafen) als auch privaten / häuslichen Anwendungen (z.B. Wohnanlagen) zu finden. Großanlagen gelten dann als ortsfest, wenn eine Veränderung des Standortes während der Nutzungsphase nicht vorgesehen ist. Auch Großwerkzeuge, die bewegliche Teile umfassen, gelten als ortsfest.
Drucksache 814/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden - COM(2013) 892 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden - COM(2013) 892 final
Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... Parallel dazu hat die Kommission einen Dialog mit den interessierten Beteiligten (Kunststoffhersteller, Betreiber von Recyclinganlagen, Einzelhändler, Verpackungsindustrie, Hafen- und Schifffahrtsämter, NRO) eröffnet, um Partnerschaften und freiwillige Maßnahmen ins Leben zu rufen, mit denen gegen die Abfälle im Meer vorgegangen werden kann. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von laufenden Projekten und Initiativen, mit denen die Quellen und Auswirkungen der Abfälle im Meer genauer betrachtet sowie mögliche Lösungen angestrebt werden. Eine Übersicht aller Initiativen und möglicher Maßnahmen, die sich mit diesem Problem befassen, findet sich in einer separaten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD (2012) 365).
Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt
1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems
Herstellung von Kunststoff
4 Kunststoffabfälle
Die Kunststoffindustrie
Verbleib in der Umwelt
2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa
4 Abfallrecht
Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen
Umsetzung des Abfallrechts
3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz
4. die internationale Dimension
5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa
5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall
5 Fragen:
5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen
Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen
Freiwillige Maßnahmen
5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens
Kunststoff einen Wert verleihen
5 Fragen:
Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher
5 Frage:
5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen
Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56
5 Fragen:
Neue Herausforderungen durch innovative Materialien
5 Frage:
5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen
Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur
Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse
5 Fragen:
5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen
Biologisch abbaubare Kunststoffe
Biobasierte Kunststoffe
5 Frage:
5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle
5 Fragen:
5.8. Internationale Maßnahmen
5 Fragen:
Drucksache 733/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr - COM(2013) 722 final
... Mit Wirkung ab dem Jahr 2013 weicht dieser Rechtsakt in Bezug auf einen Anteil der Emissionen aus Flügen von und nach Drittländern von der EU-EHS-Richtlinie ab. Im Jahr 2013 gilt dies für alle Emissionen aus Flügen von und nach Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Diese Anteile sind für jedes Kalenderjahr von 2014 bis 2020 im Anhang aufgeführt. Sie wurden von Eurocontrol auf der Grundlage des Anteils der Großkreisentfernung zwischen den wichtigsten Flugplätzen in den EWR-Mitgliedstaaten und in Drittländern berechnet, der nicht weiter als 12 Seemeilen über den am weitesten vom jeweiligen EWR-Flughafen entfernten Punkt der EWR-Küstenlinie hinausreicht. Die Prozentsätze sind niedrig angesetzte Schätzwerte der tatsächlichen Klimafolgen von Luftfahrzeugen, die an Flugplätzen in der Union starten oder landen, denn der Luftverkehr beeinflusst den Klimawandel auch durch Emissionen von Stickoxiden, Wasserdampf, Sulfaten und Rußpartikeln, deren Klimaauswirkungen ebenso hoch veranschlagt werden wie die von Kohlendioxidemissionen, und die nicht berücksichtigt werden.
Drucksache 439/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen - COM(2013) 296 final; Ratsdok. 10154/13
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen - COM(2013) 296 final; Ratsdok. 10154/13
Drucksache 188/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... - sowie des Weiteren auch für eine deutliche Reduzierung der schiffseitigen Abfalleinträge ins Meer durch ein effektives Abfallmanagement in Schifffahrt und Fischerei, wie Mülltrennung an Bord, Kontrollen auf See und der Bereitstellung effektiver und standardisierter Hafenauffangeinrichtungen, Sorge zu tragen. 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zusätzlich darum, zeitnah weitere Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere
Drucksache 484/13
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung - 3. FlugLSV)
... d) Hafengebiete gelegen sind und der fluglärmbedingte äquivalente Dauerschallpegel für den Tag (LAeq Tag) den Wert von 70 Dezibel (A) nicht erreicht,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Entschädigungsgrundsätze
§ 3 Außenwohnbereich
§ 4 Fluglärmbelastung von Grundstücken
§ 5 Entschädigungspauschalen bei Wohnungen
§ 6 Erhöhte Entschädigung aufgrund des Verkehrswertes
§ 7 Berücksichtigung der Art der baulichen Nutzung sowie der Vorbelastung
§ 8 Entschädigung in besonderen Fällen
§ 9 Entschädigung bei schutzbedürftigen Einrichtungen
§ 10 Auszahlung
§ 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung / Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
IV. Gleichstellung von Männern und Frauen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2268: Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung - 3. FlugLSV)
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
3. Bewertung
Drucksache 456/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
... 3. im Anschluss an eine Indienststellung oder einen Flaggenwechsel mindestens alle zwei Jahre hinsichtlich der medizinischen Räumlichkeiten durch die Berufsgenossenschaft, hinsichtlich der medizinischen Ausstattung durch das für den Heimathafen des Schiffes zuständige Gesundheitsamt geprüft und abgenommen worden ist."
1. Zu Artikel 1 § 92 Satz 2 - neu - SeeArbG
2. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 1 Satz 1 SeeArbG
3. Zu Artikel 1 § 109 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 SeeArbG
4. Zu Artikel 1 § 109 Absatz 2 Satz 1 SeeArbG
5. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 SeearbG
6. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 4 Satz 3 - neu - SeeArbG
7. Zu Artikel 1 § 138 Absatz 4 Satz 3 - neu - SeeArbG
8. Zu Artikel 1 § 145 Absatz 1 Nummer 5, 8, 12 und 13 SeeArbG
9. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 1 Nummer 2 SeeArbG
Drucksache 672/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz -Schlachtverordnung - TierSchlV )
... 2.1.1 bei Einhufern, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Geflügel und Kaninchen nur zur Nottötung,
Drucksache 363/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie : Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor 2012 - 2015 COM(2012) 261 final
... Glücksspiele Tätigkeiten, die im Sinne des Artikels 51 des Vertrags mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind Leistungen privater Wach- und Sicherheitsdienste Notare, Gerichtsvollzieher Taxis und Hafendienste
Mitteilung
I. Einleitung: Wachstum Arbeitsplätze durch Dienstleistungen
II. in vollem Umfang von der Dienstleistungsrichtlinie profitieren
1. Nulltoleranz bei Nichteinhaltung
2. Die ökonomischen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie maximieren
3. Freiberufliche Dienstleistungen: Überarbeitung des Rechtsrahmens
4. Sicherstellen, dass die Dienstleistungsrichtlinie den Verbrauchern nützt
5. Funktionierende Binnenmarktvorschriften in der Praxis
6. Sektorspezifischer Bedarf
6.1 Spezialisierte Dienstleistungen: Die gegenseitige Anerkennung Wirklichkeit werden lassen
6.2 Verbraucherschutzrecht
6.3 Dienstleistungen für den Handel und für Unternehmen: Besondere Initiativen
7. Einheitliche Ansprechpartner der zweiten Generation
III. Schlussfolgerung
Anhang 1 für Dienstleistungssektoren Geltende EU-Rechtsvorschriften
Anhang II Verzeichnis der Initiativen mit Zeitplan
Drucksache 66/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften(2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
... "7. ist Betreiber eines Hafens die für die Infrastruktur des Hafens oder Hafenteils verantwortliche natürliche oder juristische Person;".
Drucksache 456/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
... 3. im Anschluss an eine Indienststellung oder einen Flaggenwechsel mindestens alle zwei Jahre hinsichtlich der medizinischen Räumlichkeiten durch die Berufsgenossenschaft, hinsichtlich der medizinischen Ausstattung durch das für den Heimathafen des Schiffes zuständige Gesundheitsamt geprüft und abgenommen worden ist."
1. Zu Artikel 1 § 92 Satz 2 - neu - SeeArbG
2. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 1 Satz 1 SeeArbG
3. Zu Artikel 1 § 109 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 SeeArbG
4. Zu Artikel 1 § 109 Absatz 2 Satz 1 SeeArbG
5. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 SeeArbG
6. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 4 Satz 3 - neu - SeeArbG
7. Zu Artikel 1 § 138 Absatz 4 Satz 3 - neu - SeeArbG
8. Zu Artikel 1 § 145 Absatz 1 Nummer 5, 8, 12 und 13 SeeArbG
9. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 1 Nummer 2 SeeArbG
Drucksache 802/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Mai 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Korea über die Seeschifffahrt
... c) die Benutzung der Hafenanlagen für den Güter- und Fahrgastverkehr sowie beim Zugang zu allen Dienstleistungen und anderen Einrichtungen;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
1. Weitere Kosten
2. Gleichstellungspolitische Belange
3. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
Abkommen
Artikel 1 Begriffbestimmungen Im Sinne dieses Abkommens bezeichnet
Artikel 2 Völkerrechtliche Übereinkünfte
Artikel 3 Freiheit des Verkehrs, Nichtdiskriminierung
Artikel 4 Maßnahmen zur Erleichterung des Seeverkehrs
Artikel 5 Gleichbehandlung von Schiffen
Artikel 6 Gewerbliche Tätigkeiten
Artikel 7 Unbeschränkter Transfer
Artikel 8 Vom Anwendungsbereich dieses Abkommens ausgeschlossene Bereiche
Artikel 9 Beachtung von Rechtsvorschriften
Artikel 10 Gegenseitige Anerkennung von Schiffspapieren
Artikel 11 Identifizierung von Besatzungsmitgliedern
Artikel 12 Einreise, Durchreise und Aufenthalt
Artikel 13 Vorkommnisse auf See
Artikel 14 Zusammenarbeit
Artikel 15 Konsultationen
Artikel 16 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 17 Registrierung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Geltungsdauer, Änderungen und Beendigung
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anhang Einseitige Auslegungserklärung der Bundesrepublik Deutschland
Drucksache 391/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a AsylVfG - Antrag der Länder Brandenburg, Rheinland-Pfalz -
Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a
Drucksache 519/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
... 4. den Bestimmungshafen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Außenwirtschaftsgesetz(AWG)
Teil 1 Rechtsgeschäfte und Handlungen
§ 1 Grundsatz
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
§ 4 Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen
§ 5 Gegenstand von Beschränkungen
§ 6 Einzeleingriff
§ 7 Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres
§ 8 Erteilung von Genehmigungen
§ 9 Erteilung von Zertifikaten
Teil 2 Ergänzende Vorschriften
§ 10 Deutsche Bundesbank
§ 11 Verfahrens- und Meldevorschriften
§ 12 Erlass von Rechtsverordnungen
§ 13 Zuständigkeiten für den Erlass von Verwaltungsakten und für die Entgegennahme von Meldungen
§ 14 Verwaltungsakte
§ 15 Rechtsunwirksamkeit
§ 16 Urteil und Zwangsvollstreckung
Teil 3 Straf-, Bußgeld- und Überwachungsvorschriften
§ 17 Strafvorschriften
§ 18 Strafvorschriften
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Einziehung und Erweiterter Verfall
§ 21 Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden
§ 22 Straf- und Bußgeldverfahren
§ 23 Allgemeine Auskunftspflicht
§ 24 Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
§ 25 Automatisiertes Abrufverfahren
§ 26 Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren
§ 27 Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs
§ 28 Kosten
Artikel 2 Folgeänderungen
1 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen
2 Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
3 Änderung der Verordnung über allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
4 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
5 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
6 Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes
7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
8 Änderung des Kulturgüterrückgabegesetzes
9 Änderung der Strafprozessordnung
10 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
11 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
12 Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung
14 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft
15 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr
16 Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
17 Änderung des Kreditwesengesetzes
18 Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes
19 Änderung des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes
20 Änderung des Marktorganisationsgesetzes
21 Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung
22 Änderung der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach Drittländern
23 Änderung der Wein-Alkohol-Absatz-Verordnung
24 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
25 Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes
26 Änderung der Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und Inhalt des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Schwerpunkte der Novelle
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
IV. Erfüllungsaufwand:
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Im Einzelnen
Zu § 3
Zu § 4
Im Einzelnen
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Teil 2
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu §§ 24
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2224: Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts - Vereinfachung, Straffung und zielgenauere Fassung des Außenwirtschaftsrechts unter Beibehaltung seiner bewährten Grundstrukturen
Drucksache 391/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a AsylVfG - Antrag der Länder Brandenburg, Rheinland-Pfalz -
Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a
Drucksache 581/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM(2012) 573 final
... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in der Leitaktion 2 genannten Punkte zu den Hafendiensten überwiegend Teil des sogenannten Port-Package II waren, das im Jahr 2006 vom Europäischen Parlament abgelehnt wurde. Auch der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme den Richtlinienvorschlag über den Zugang zum Markt für Hafendienste abgelehnt (BR-Drucksache 802/04(B)). Er bittet die Bundesregierung, sich gegenüber den zuständigen EU-Institutionen und -Einrichtungen dafür einzusetzen, dass durch die EU auch weiterhin keine Regelungen auf europäischer Ebene getroffen werden, die in bestehende und funktionierende Verwaltungsstrukturen sowie Wettbewerbs- und Marktsituationen der Häfen eingreifen.
Drucksache 581/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM(2012) 573 final
... Die Attraktivität des Seeverkehrs hängt darüber hinaus von der Verfügbarkeit, Effizienz und Verlässlichkeit von Hafendiensten ab. In einer globalisierten Welt ist eine integrierte Sicht der Wertschöpfungskette erforderlich. Somit gilt es, in Bezug auf den Zugang zu Häfen einen integrierten Ansatz zu verfolgen. Den Hafenbehörden fällt hier eine zentrale Rolle zu. Verfügbarkeit, Effizienz und Verlässlichkeit von Hafendiensten werden dazu beitragen, den Seeverkehr attraktiver zu machen. Daher hat es sich die Kommission ferner zur Aufgabe gemacht, Effizienz und allgemeine Qualität der Hafendienste zu verbessern, Fragen anzugehen, die die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die solide Planung von Häfen und Hinterlandanbindungen, die Transparenz beim Einsatz öffentlicher Mittel wie auch bei den Hafengebühren sowie Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung in den Häfen betreffen, sowie die für die Erbringung von Dienstleistungen in Häfen geltenden Beschränkungen zu überprüfen.
1. Einleitung
2. GEMEINSAM für Neues Wachstum
2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt
Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:
Seeverkehr Leitaktion 2:
Luftverkehr Leitaktion 3:
Energie Leitaktion 4:
2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen
Mobilität der Bürger Leitaktion 5:
Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:
Unternehmensumfeld Leitaktion 7:
2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa
Dienstleistungen Leitaktion 8:
Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:
Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:
2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens
Verbraucher Leitaktion 11:
3. Schlussfolgerung
Anhang I Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II
Anhang II Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen
Drucksache 688/2/12
... Auch wenn in der Fortschreibung des INFRAS-Gutachtens vom 9. Oktober 2012 für den Passagierluftverkehr auch im Jahr 2012 ein Wachstum von 2,7 % prognostiziert wird, findet dieses jedoch ausschließlich auf internationalen Verbindungen statt. Die Passagierzahlen im Inlandsflugverkehr werden nach Einschätzung der Gutachter dagegen um 1,7 % zurückgehen. Dass dies die Auslastung der kleineren internationalen Verkehrsflughäfen beeinträchtigt, die mangels Funktion als internationales Drehkreuz einen höheren Anteil an Inlandsverbindungen aufweisen, liegt auf der Hand. Diese Einschätzung bestätigen auch die Monatsstatistiken des Flughafenverbandes ADV, nach denen sich das Passagierwachstum im Wesentlichen auf die sechs größten internationalen Verkehrsflughäfen konzentriert.
Drucksache 375/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2011) 828 endg.; Ratsdok. 18010/11
... Die Lärmbelastung im Umland von Flughäfen ist ein heikles Thema; häufig entsteht auf lokaler Ebene erheblicher politischer Druck. Gleichzeitig bilden Flughäfen und Flugsicherung ein äußerst wichtiges Glied des Verkehrsnetzes für die europäischen Bürger. In einem solchen Netz können Entscheidungen eines Flughafens beträchtliche Auswirkungen auf andere Flughäfen oder die Leistungsfähigkeit des gesamten europäischen Luftverkehrsnetzes haben.
Drucksache 478/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... an Bord eines Schiffes, so gilt er als in dem Vertragsstaat gelegen, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt, oder, wenn kein Heimathafen vorhanden ist, in dem Vertragsstaat, in dem die Person ansässig ist, die das Schiff betreibt.
Drucksache 548/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum COM(2012) 494 final
... Zu nennen sind das INFOMAR-Programm6 in Irland zur Kartierung von Meeresressourcen oder die Modernisierung des Bremerhavener Hafens zur Anpassung an die Erfordernisse der Hersteller und Lieferanten des Sektors Offshore-Windenergie. Mit dem derzeit im Aufbau befindlichen, auf 8 Mrd. EUR veranschlagten MOSE-Projekt soll Venedig vor Hochwasser und Verfall geschützt werden.
1. Einleitung
2. Was ist die BLAUE Wirtschaft?
3. Förderung der BLAUEN Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten
4. Laufende Initiativen der EU
5. Schwerpunktbereiche für BLAUES Wachstum
5.1. Blaue Energie
5.2. Aquakultur
5.3. Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus
5.4. Meeresbodenschätze
5.5. Blaue Biotechnologie
6. Fazit
Drucksache 16/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste KOM (2011) 895 endg.
... I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen
Drucksache 190/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweiundzwanzigste Verordnung über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (Zweiundzwanzigste Verordnung Umweltschutz-See)
... .2 der Abgangs- und der nächste Bestimmungshafen liegen innerhalb des Sondergebiets und das Schiff bewegt sich auf der Fahrt zwischen diesen beiden Häfen nicht außerhalb des Sondergebiets,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweiundzwanzigste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Bestimmungen in Bezug auf Sondergebiete und Festlegung der Ostsee als Sondergebiet nach Anlage IV von MARPOL
Anlage Änderungen der Anlage IV von MARPOL
Änderungen des Musters des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser
Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Revidierte Anlage V von MARPOL
Anlage Revidierte Anlage V von MARPOL
Regel 1 Begriffsbestimmungen
Regel 2 Anwendung
Regel 3 Allgemeines Verbot des Einbringens oder Einleitens von Müll ins Meer
Regel 4 Einbringen oder Einleiten von Müll außerhalb von Sondergebieten
Regel 5 Besondere Vorschriften für das Einbringen oder Einleiten von Müll von festen oder schwimmenden Plattformen
Regel 6 Einbringen oder Einleiten von Müll innerhalb von Sondergebieten
Regel 7 Ausnahmen
Regel 8 Auffanganlagen
Regel 9 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen
Regel 10 Aushänge, Müllbehandlungspläne und Führen eines Mülltagebuchs
Anhang Muster eines Mülltagebuchs
1 Einführung
2 Müll und Müllbehandlung
3 Beschreibung des Mülls
4 Eintragungen im Mülltagebuch
Aufzeichnungen über das Einbringen, das Einleiten und die Abgabe von Müll
Begründung
A. Allgemeines
1. Zielsetzung und Notwendigkeit
2. Zustimmungspflicht, Vereinbarkeit mit europäischem Recht
3. Folgenabschätzung
a Weitere Kosten
b Gleichstellungspolitische Belange
c Nachhaltigkeit
d Erfüllungsaufwand
B. Zu den Einzelbestimmungen
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 2
Drucksache 156/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/16 /EG über die Hafenstaatkontrolle - COM(2012) 129 final
... /EG über die Hafenstaatkontrolle - COM(2012) 129 final
Drucksache 785/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe - COM(2011) 897 final; Ratsdok. 18960/11
... 6. Ebenfalls vom Anwendungsbereich ausgenommen werden müssen Hafendienstleistungen wie Lotsendienste, Schleppdienste und das Löschen der Ladung. Die Hafenwirtschaft befindet sich bereits in einem sehr dynamischen internationalen Wettbewerbsumfeld. Weitere Regelungen sind nicht erforderlich und würden ggf. sogar die gewachsenen, funktionierenden und im Wettbewerb stehenden Strukturen der Häfen zerstören und die Sicherheit in den Häfen gefährden, ohne zusätzliche Gestaltungsspielräume, mehr Wettbewerb oder Transparenz zu bewirken.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.