Gesetz
Artikel 1
Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG)
4 Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeines
§ 1
Hebammenberuf
§ 2
Begriffsbestimmungen
Teil 2
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 3
Berufsbezeichnung
§ 4
Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten
§ 5
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 6
Rücknahme der Erlaubnis
§ 7
Widerruf der Erlaubnis
§ 8
Ruhen der Erlaubnis
Teil 3
Hebammenstudium und Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung
Abschnitt 1
Studium
Unterabschnitt 1
Studienziel, Zugang, Dauer und Struktur sowie Akkreditierung von Studiengängen
§ 9
Studienziel
§ 10
Zugangsvoraussetzungen
§ 11
Dauer und Struktur des Studiums
§ 12
Akkreditierung von Studiengängen
Unterabschnitt 2
Der berufspraktische Teil des Studiums
§ 13
Praxiseinsätze
§ 14
Praxisanleitung
§ 15
Die verantwortliche Praxiseinrichtung
§ 16
Durchführung des berufspraktischen Teils; Praxisplan
§ 17
Praxisbegleitung
§ 18
Nachweis- und Begründungspflicht
Unterabschnitt 3
Der hochschulische Teil des Studiums
§ 19
Hochschule; theoretische und praktische Lehrveranstaltungen
§ 20
Qualifikation der Lehrenden und der Studiengangsleitung
Unterabschnitt 4
Durchführung des Studiums
§ 21
Durchführung des Studiums; Kooperationsvereinbarungen
§ 22
Gesamtverantwortung
Unterabschnitt 5
Abschluss des Studiums
§ 23
Abschluss des Studiums
§ 24
Staatliche Prüfung
§ 25
Durchführung der staatlichen Prüfung
§ 26
Vorsitz
Abschnitt 2
Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung
§ 27
Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung; Schriftformerfordernis
§ 28
Inhalt des Vertrages
§ 29
Wirksamkeit des Vertrages
§ 30
Vertragsschluss bei Minderjährigen
§ 31
Anwendbares Recht
§ 32
Pflichten der verantwortlichen Praxiseinrichtung
§ 33
Pflichten der Studierenden
§ 34
Vergütung
§ 35
Überstunden
§ 36
Probezeit
§ 37
Ende des Vertragsverhältnisses
§ 38
Beendigung durch Kündigung
§ 39
Wirksamkeit der Kündigung
§ 40
Beschäftigung im Anschluss an das Vertragsverhältnis
§ 41
Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 42
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s
Teil 4
Anerkennung von Berufsqualifikationen
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 43
Erlaubnis für Personen mit einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes absolvierten Ausbildung
§ 44
Bescheid über die Feststellung der Berufsqualifikation
§ 45
Gemeinsame Einrichtung; Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Abschnitt 2
Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen
§ 46
Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen
§ 47
Automatische Anerkennung bei erworbenen Rechten
§ 48
Automatische Anerkennung bei in den Gebieten der früheren Tschechoslowakei, der früheren Sowjetunion, dem früheren Jugoslawien erworbenen Rechten
§ 49
Automatische Anerkennung bei in Polen erworbenen Rechten
§ 50
Automatische Anerkennung bei in Rumänien erworbenen Rechten
§ 51
Ausschluss der automatischen Anerkennung bei in Kroatien erworbenen Rechten
§ 52
Bekanntmachung
§ 53
Europäischer Berufsausweis
Abschnitt 3
Weitere Berufsqualifikationen
§ 54
Anerkennung von weiteren Berufsqualifikationen; Gleichwertigkeit
§ 55
Wesentliche Unterschiede
§ 56
Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen
§ 57
Anpassungsmaßnahmen
§ 58
Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 59
Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
Teil 5
Erbringen von Dienstleistungen
Abschnitt 1
Erbringen von Dienstleistungen i m Geltungsbereich dieses
§ 61
Meldung der Dienstleistungserbringung
§ 62
Meldung wesentlicher Änderungen
Abschnitt 2
Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in anderen gleichgestellten Staaten
§ 63
Bescheinigung der zuständigen Behörde
Teil 6
Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
§ 64
Zuständige Behörde
§ 65
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
§ 66
Warnmitteilung durch die zuständige Behörde
§ 67
Unterrichtung über Änderungen
§ 68
Löschung einer Warnmitteilung
§ 69
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
§ 70
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
Teil 7
Verordnungsermächtigung
§ 71
Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsverordnung
Teil 8
Bußgeldvorschriften
§ 72
Bußgeldvorschriften
Teil 9
Übergangsvorschriften
§ 73
Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 74
Übergangsvorschriften für Entbindungspfleger
§ 75
Kooperation von Hochschulen mit Hebammenschulen
§ 76
Anwendung von Vorschriften über die fachschulische Ausbildung und die Ausbildung in der Form von Modellvorhaben
§ 77
Abschluss begonnener fachschulischer Ausbildungen
§ 78
Abschluss begonnener Ausbildungen in Form von Modellvorhaben
§ 79
Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Hebammenschulen
§ 80
Evaluierung
Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten