[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

101 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gebietseinheiten"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 29/20

... (1) Die Mitgliedstaaten erstellen gemeinsam mit den zuständigen Behörden der betroffenen Gebiete gemäß dem Muster in Anhang II einen bzw. mehrere territoriale Pläne für einen gerechten Übergang für eines bzw. mehrere betroffene Gebiete der Ebene 3 der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik ("Regionen der NUTS-3-Ebene") gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates17, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 868/2014 der Kommission, bzw. für Teile dieser Gebiete. Bei diesen Gebieten handelt es sich um die Gebiete, die am stärksten von den wirtschaftlichen und sozialen Begleiterscheinungen des Übergangs betroffen sind, insbesondere im Hinblick auf den erwarteten Verlust von Arbeitsplätzen im Bereich der Erzeugung und Nutzung fossiler Brennstoffe und die erforderliche Umstellung der Produktionsprozesse von Industrieanlagen mit der höchsten Treibhausgasintensität.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Der Fonds für einen gerechten Übergang

Planung des Fonds für einen gerechten Übergang

Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifisches Ziel

Artikel 3
Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Artikel 6
Planung der JFT-Mittel

Artikel 7
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Artikel 8
Indikatoren

Artikel 9
Finanzkorrekturen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Inkrafttreten

Finanzbogen

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang

Anhang I
Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang II
MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG

1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]

1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung

1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1

2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet

2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft

2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität

2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen

2.4 Arten der geplanten Vorhaben

2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren

Tabelle

Tabelle

3. Governancemechanismsen

3.1. Partnerschaft

3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n

Anhang III
REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2


 
 
 


Drucksache 96/19

... Die Zuordnung statistischer Ergebnisse zu Gebietseinheiten bestimmter Größe regelte bislang § 24 Absatz 4 des AgrStatG. Mit Absatz 2 wird diese Regelung inhaltsgleich übernommen. Dabei wird auf den mittlerweile in § 10 Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungszeitraum

§ 27
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 28
Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Strukturerhebung der Forstbetriebe

§ 29
Erhebungseinheiten

§ 30
Periodizität

§ 31
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 32
Berichtszeitpunkt

§ 33
Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4672, BMEL: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 223/18

... Die landwirtschaftliche Bewässerung ist weltweit und in Europa der mit Abstand größte Einsatzbereich für aufbereitetes Wasser und mit rund einem Viertel der Gesamtentnahme von Süßwasser ganz generell ein bedeutender Einsatzbereich von Wasser in Europa. Die Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken macht rund 60 % der gesamten Süßwasserentnahme in Süd- und Südosteuropa und bis zu 80 % in bestimmten Flussgebietseinheiten (FGE) aus. Die Landwirtschaft birgt daher das größte Potenzial für eine verstärkte Wasserwiederverwendung und könnte so zur Verringerung der Wasserknappheit in Europa beitragen. Die Analysen und das anschließende Ranking der Optionen führte zu der Schlussfolgerung, dass die bevorzugte Option für die landwirtschaftliche Bewässerung ein Rechtsinstrument mit einem "Zweckmäßigkeits"-Ansatz ist, da so eine größere Menge an behandeltem Abwasser zu geringeren Kosten bereitgestellt werden kann als mit den anderen Optionen. Für die landwirtschaftliche Bewässerung würde eine EU-Verordnung mit einem "Zweckmäßigkeits"-Ansatz und -Risikomanagement im Vergleich zu den anderen Optionen die meisten ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Vorteile bringen. So würde sie durch eine verstärkte preisgünstige Wasserwiederverwendung in einer Größenordnung von rund 6,6 Mrd. m3 pro Jahr im Vergleich zu der Grundannahme von 1,7 Mrd. m3 insbesondere zu einer Verringerung des Wasserstresses beitragen. Darüber hinaus würde sie gleiche Ausgangsbedingungen für Investoren schaffen, den Vertrieb der betreffenden Erzeugnisse auf dem Binnenmarkt sichern und somit auch einen Beitrag zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Wasserwiederverwendung zu Bewässerungszwecken leisten.



Drucksache 96/18

... 1. Umfasst ein Staat mehrere Gebietseinheiten, von denen jede eigene Rechtsnormen für die Drittwirkung von Forderungsübertragungen hat, so gilt für die Bestimmung des nach dieser Verordnung anzuwendenden Rechts jede Gebietseinheit als Staat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Beispiel für Verbriefung

Warum ist Rechtssicherheit wichtig?

Rechtliches Risiko

Zusätzlicher Nutzen einheitlicher Vorschriften

Was ist eine Forderung?

Was ist die Übertragung einer Forderung?

Entwicklung der Kollisionsnormen für Forderungsübertragungen

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger und Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1: Recht des Übertragungsvertrags

Option 2: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

Option 3: Recht der übertragenen Forderung

Option 4: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten und Recht der übertragenen Forderung

Option 5: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht der übertragenen Forderung und Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Universelle Anwendung

Artikel 4
: Anzuwendendes Recht

Artikel 6
: Eingriffsnormen/Artikel 7: Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8 bis 12
: Allgemeine Aspekte der Anwendung von Kollisionsnormen

Artikel 10
: Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
EINHEITLICHE KOLLISIONSNORMEN

Artikel 3
Universelle Anwendung

Artikel 4
Anzuwendendes Recht

Artikel 5
Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts

Artikel 6
Eingriffsnormen

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 7
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 9
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 10
Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Artikel 11
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 12
Verzeichnis der Übereinkünfte

Artikel 13
Überprüfungsklausel

Artikel 14
Zeitliche Geltung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 709/17

... 2. Aus statistischen Gründen basieren die Daten und Informationen auf NUTS-3-Regionen im Rahmen der europäischen Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik: http://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/17




Mitteilung

1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union

2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN

3. HANDLUNGSANSÄTZE

3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs

3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens

3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung

3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung

3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland

3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen

3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit

3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens

3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 329/17

... 4. Der Bundesrat kann jedoch dem Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 - so genannte NUTS-Verordnung - [derzeit] nicht zustimmen, da {die bisherigen Gebietseinheiten der NUTS-Verordnung grundlegende Bedeutung für die EU-Förderpolitik haben} und [in dem Vorschlag mögliche mittel- und langfristige Auswirkungen der Festlegung von territorialen Typologien auf die EU-Förderpolitik sowie auf zentrale Fragen der Raumordnung nicht ausreichend berücksichtigt scheinen].



Drucksache 329/17 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat kann jedoch dem Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 - so genannte NUTS-Verordnung - derzeit nicht zustimmen, da die bisherigen Gebietseinheiten der NUTS-Verordnung grundlegende Bedeutung für die EU-Förderpolitik haben und in dem Vorschlag mögliche mittel- und langfristige Auswirkungen der Festlegung von territorialen Typologien auf die EU-Förderpolitik sowie auf zentrale Fragen der Raumordnung nicht ausreichend berücksichtigt scheinen. Anders als die bisher in der NUTS-Verordnung festgelegten Gebietseinheiten für die Statistik werden Typologien nicht nur für statistische Zwecke genutzt, sondern dienen üblicherweise auch als analytisches Werkzeug der Raumentwicklung und können so schnell politik- und förderrelevant werden. Sofern territoriale Typologien Eingang in die NUTS-Verordnung finden sollen, muss aber eine ausdrückliche Beschränkung auf rein statistische Zwecke erfolgen.



Drucksache 758/16

... (1) über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS). Die Nutzung dieser regionalen Statistiken im Rahmen der regionalen EU-Politik ist weit verbreitet. Sie dienen dazu festzulegen, welche Regionen für eine Unterstützung aus den Kohäsionsfonds in Frage kommen. In den letzten Jahren hat Eurostat den Umfang der veröffentlichten Statistiken zu einer Reihe von territorialen Typologien erweitert, um die wachsende Nachfrage der politischen Entscheidungsträger in der EU nach solchen Daten vor dem Hintergrund der Kohäsions- und territorialen Entwicklungspolitiken zu erfüllen. Die Kommission hat diese territorialen Typologien in Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert und Methoden zu ihrer Festlegung und Pflege erlassen. Die NUTS-Verordnung beinhaltet diese territorialen Typologien noch nicht und enthält auch keine rechtliche Definition dieser Typologien, mit denen die städtischen, ländlichen, Küsten- und/oder anderen Gebiete und Regionen in der EU festgelegt werden können, obwohl sie bereits benutzt werden. Die Tatsache, dass diese Typologien und ihre Methoden keine Rechtsgrundlage haben bzw. nicht offiziell vom Europäischen Statistischen System (ESS) anerkannt sind, ist ein Problem, das behandelt werden muss, damit sie als anerkannte, objektive und transparente statistische Typologien gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Genaue Erläuterungen der vorgeschlagenen Vorschriften

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 4
Lokale Verwaltungseinheiten

Artikel 4a
Statistikraster

Artikel 4b
Territoriale Typologien auf EU-Ebene

Artikel 7
Ausschussverfahren

Artikel 7a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 137/16

... (54) Es sollte festgelegt werden, inwieweit die Verordnung in Staaten mit mehreren Gebietseinheiten, in denen die in dieser Verordnung behandelten Fragen durch zwei oder mehr Rechtssysteme oder Regelwerke geregelt werden, Anwendung findet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund

1.2. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. ERGEBNIS der Konsultationen - Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1. Auswirkungen auf den Haushalt

4.2. Vereinfachung

4.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1. Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 3

5.2. Kapitel II: Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 9

Artikel 10

5.3. Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23 bis 25

Artikel 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29

5.4. Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Zuständigkeit für Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften innerhalb der Mitgliedstaaten

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Partners

Artikel 5
Zuständigkeit im Fall der Auflösung oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft

Artikel 6
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 7
Gerichtsstand

Artikel 8
Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung

Artikel 9
Alternative Zuständigkeit

Artikel 10
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 11
Notzuständigkeit (forum necessitatis)

Artikel 12
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 13
Beschränkung des Verfahrens

Artikel 14
Anrufung eines Gerichts

Artikel 15
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 16
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 17
Rechtshängigkeit

Artikel 18
Im Zusammenhang stehende Verfahren

Artikel 19
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 20
Universelle Anwendung

Artikel 21
Einheit des anzuwendenden Rechts

Artikel 22
Rechtswahl

Artikel 23
Formgültigkeit der Rechtswahlvereinbarung

Artikel 24
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 25
Formgültigkeit einer Vereinbarung über den Güterstand einer eingetragenen Partnerschaft

Artikel 26
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 27
Reichweite des anzuwendenden Rechts

Artikel 28
Wirkungen gegenüber Dritten

Artikel 29
Anpassung dinglicher Rechte

Artikel 30
Eingriffsnormen

Artikel 31
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 32
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 33
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interlokale Kollisionsvorschriften

Artikel 34
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interpersonale Kollisionsvorschriften

Artikel 35
Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Artikel 36
Anerkennung

Artikel 37
Gründe für die Nichtanerkennung

Artikel 38
Grundrechte

Artikel 39
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 40
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 41
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Artikel 42
Vollstreckbarkeit

Artikel 43
Bestimmung des Wohnsitzes

Artikel 44
Örtlich zuständiges Gericht

Artikel 45
Verfahren

Artikel 46
Nichtvorlage der Bescheinigung

Artikel 47
Vollstreckbarerklärung

Artikel 48
Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 49
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 50
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf

Artikel 51
Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung

Artikel 52
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 53
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Artikel 54
Teilvollstreckbarkeit

Artikel 55
Prozesskostenhilfe

Artikel 56
Keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Artikel 57
Keine Stempelabgaben oder Gebühren

Kapitel V
Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche

Artikel 58
Annahme öffentlicher Urkunden

Artikel 59
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 60
Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 61
Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten

Artikel 62
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 63
Informationen für die Öffentlichkeit

Artikel 64
Angaben zu Kontaktdaten und Verfahren

Artikel 65
Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Angaben

Artikel 66
Erstellung und spätere Änderung der Bescheinigungen und der Formulare nach Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe b und den Artikeln 58, 59 und 60

Artikel 67
Ausschussverfahren

Artikel 68
Überprüfungsklausel

Artikel 69
Übergangsbestimmungen

Artikel 70
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 124/16

... Die Angabe des Standortes der Anlage (Nummer 1) mittels postalischer Anschrift wird benötigt, um die Anlage regional zuordnen zu können. Die Übersetzung der Anschrift in Geokoordinaten ermöglicht die präzise Zuordnung der Anlage nicht nur nach Verwaltungsgliederungen (Kreise, Länder), sondern auch die eindeutige Zuordnung nach Flussgebietseinheiten und deren Untergliederungen, wie sie in der Richtlinie



Drucksache 310/16

... "1a. den Hauptwirtschaftszweig auf Ebene der NACE-Gruppe, in dem sie tätig sind, die Angabe, ob sie ein KMU oder ein großes Unternehmen sind, die Gebietseinheit der Ebene 2 nach der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 868/2014 der Kommission vom 8. August 2014, in der jeweils geltenden Fassung und, sofern vorhanden, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Grundsätze des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Ausbaupfad

§ 5
Ausbau im In- und Ausland

§ 6
Erfassung des Ausbaus

§ 7
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 3
Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung

Abschnitt 1
Arten des Zahlungsanspruchs

§ 19
Zahlungsanspruch

§ 20
Marktprämie

§ 21
Einspeisevergütung

§ 21a
Sonstige Direktvermarktung

§ 21b
Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21c
Verfahren für den Wechsel

Abschnitt 2
Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung

§ 22
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 22a
Prototypen

§ 23
Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung

§ 23a
Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

§ 23b
Anteilige Zahlung

§ 24
Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen

§ 25
Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs

§ 26
Abschläge und Fälligkeit

§ 27
Aufrechnung

§ 27a
Zahlungsanspruch und Eigenversorgung

Abschnitt 3
Ausschreibungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

§ 28
Ausschreibungsvolumen

§ 29
Bekanntmachung

§ 30
Anforderungen an Gebote

§ 30a
Ausschreibungsverfahren

§ 31
Sicherheiten

§ 32
Zuschlagsverfahren

§ 33
Ausschluss von Geboten

§ 34
Ausschluss von Bietern

§ 35
Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert

§ 35a
Entwertung von Zuschlägen

Unterabschnitt 2
Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

§ 36
Gebote für Windenergieenergieanlagen an Land

§ 36a
Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land

§ 36b
Höchstwert für Windenergieanlagen an Land

§ 36c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für das Netzausbaugebiet

§ 36d
Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land

§ 36e
Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land

§ 36f
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land

§ 36g
Besondere Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften

§ 36h
Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land

§ 36i
Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land

Unterabschnitt 3
Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 37
Gebote für Solaranlagen

§ 37a
Sicherheiten für Solaranlagen

§ 37b
Höchstwert für Solaranlagen

§ 37c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungsermächtigung für die Länder

§ 37d
Rückgabe und Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen

§ 38
Zahlungsberechtigung für Solaranlagen

§ 38a
Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen

§ 38b
Anzulegender Wert für Solaranlagen

Unterabschnitt 4
Ausschreibungen für Biomasseanlagen

§ 39
Gebote für Biomasseanlagen

§ 39a
Sicherheiten für Biomasseanlagen

§ 39b
Höchstwert für Biomasseanlagen

§ 39c
Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen

§ 39d
Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen

§ 39e
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen

§ 39f
Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen

§ 39g
Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen

§ 39h
Besondere Zahlungsvoraussetzungen für Biomasseanlagen

Abschnitt 4
Gesetzliche Bestimmung der Zahlung

Unterabschnitt 1
Anzulegende Werte

§ 40
Wasserkraft

§ 41
Deponie-, Klär- und Grubengas

§ 42
Biomasse

§ 43
Vergärung von Bioabfällen

§ 44
Vergärung von Gülle

§ 44a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse

§ 44b
Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen

§ 44c
Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse

§ 45
Geothermie

§ 46
Windenergie an Land bis 2018

§ 46a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergieanlagen an Land bis 2018

§ 46b
Windenergie an Land ab 2019

§ 47
Windenergie auf See

§ 48
Solare Strahlungsenergie

§ 49
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Unterabschnitt 2
Zahlungen für Flexibilität

§ 50
Zahlungsanspruch für Flexibilität

§ 50a
Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen

§ 50b
Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen

Abschnitt 5
Rechtsfolgen und Strafen

§ 51
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen

§ 52
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen

§ 53
Verringerung der Einspeisevergütung

§ 53a
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Windenergieanlagen an Land

§ 53b
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen

§ 54
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 55
Pönalen

§ 55a
Erstattung von Sicherheiten

§ 60a
EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 61a
Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage

§ 69
Mitwirkungs- und Auskunftspflicht

§ 69a
Mitteilungspflicht der Behörden der Zollverwaltung

§ 79
Herkunftsnachweise

§ 79a
Regionalnachweise

§ 80a
Kumulierungsverbot

§ 83a
Rechtsschutz bei Ausschreibungen

§ 85a
Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen

§ 85b
Auskunftsrecht und Datenübermittlung

§ 88
Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse

§ 88a
Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen

§ 88b
Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten

§ 92
Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

§ 97
Erfahrungsbericht

§ 98
Monitoringbericht

§ 100
Allgemeine Übergangsvorschriften

Artikel 2
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergieauf-See-Gesetz - WindSeeG)

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Fachplanung und Voruntersuchung

Abschnitt 1
Flächenentwicklungsplan

§ 4
Zweck des Flächenentwicklungsplans

§ 5
Gegenstand des Flächenentwicklungsplans

§ 6
Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans

§ 7
Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan Für Festlegungen ab dem Jahr 2025 werden

§ 8
Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans

Abschnitt 2
Voruntersuchung von Flächen

§ 9
Ziel der Voruntersuchung von Flächen

§ 10
Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung von Flächen

§ 11
Zuständigkeit für die Voruntersuchung von Flächen

§ 12
Verfahren zur Voruntersuchung von Flächen

§ 13
Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen

Teil 3
Ausschreibungen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 14
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 15
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

Abschnitt 2
Ausschreibungen für voruntersuchte Flächen

§ 16
Gegenstand der Ausschreibungen

§ 17
Ausschreibungsvolumen

§ 18
Veränderung des Ausschreibungsvolumens

§ 19
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 20
Anforderungen an Gebote

§ 21
Sicherheit

§ 22
Höchstwert

§ 23
Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert

§ 24
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 25
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 3
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 26
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 27
Ausschreibungsvolumen

§ 28
Planung der Offshore-Anbindungsleitungen

§ 29
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 30
Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 31
Anforderungen an Gebote

§ 32
Sicherheit

§ 33
Höchstwert

§ 34
Zuschlagsverfahren

§ 35
Flächenbezug des Zuschlags

§ 36
Zuschlagswert und anzulegender Wert

§ 37
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 38
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 4
Eintrittsrecht für bestehende Projekte

§ 39
Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts

§ 40
Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts

§ 41
Datenüberlassung und Verzichtserklärung

§ 42
Ausübung des Eintrittsrechts

§ 43
Rechtsfolgen des Eintritts

Teil 4
Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung des Stroms

§ 44
Geltungsbereich von Teil 4

Abschnitt 1
Zulassung von Einrichtungen

§ 45
Planfeststellung

§ 46
Verhältnis der Planfeststellung zu den Ausschreibungen

§ 47
Planfeststellungsverfahren

§ 48
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 49
Vorläufige Anordnung

§ 50
Einvernehmensregelung

§ 51
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 52
Veränderungssperre

§ 53
Sicherheitszonen

§ 54
Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen

Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 55
Pflichten der verantwortlichen Personen

§ 56
Verantwortliche Personen

§ 57
Überwachung der Einrichtungen

§ 58
Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung

Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See

§ 59
Realisierungsfristen

§ 60
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 61
Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 62
Rückgabe von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 63
Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 64
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 65
Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen

§ 66
Nachnutzung; Verpflichtungserklärung

§ 67
Nutzung von Unterlagen

Teil 5
Besondere Bestimmungen für Prototypen

§ 68
Feststellung eines Prototypen

§ 69
Zahlungsanspruch für Strom aus Prototypen

§ 70
Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung

Teil 6
Sonstige Bestimmungen

§ 71
Verordnungsermächtigung

§ 72
Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 73
Bekanntmachungen und Unterrichtungen

§ 74
Verwaltungsvollstreckung

§ 75
Bußgeldvorschriften

§ 76
Gebühren und Auslagen

§ 77
Übergangsbestimmung für Veränderungssperren

§ 78
Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur

§ 79
Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 6
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 17d
Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans

Artikel 7
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 9
Änderung der Biomasseverordnung

Artikel 10
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Systemdienstleistungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Artikel 13
Änderung der Herkunftsnachweisverordnung

§ 1a
Regionalnachweisregister

§ 2a
Mindestinhalt von Regionalnachweisen

§ 3
Grundsätze für Herkunftsnachweise

§ 4
Grundsätze für Regionalnachweise

§ 5
Übertragung der Verordnungsermächtigung

Artikel 14
Änderung der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gebührenverordnung zur Herkunftsnachweisverordnung

Artikel 16
Änderung der Anlagenregisterverordnung

Artikel 17
Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung

Anlage
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis

Artikel 18
Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung

Artikel 19
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 20
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 21
Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

Artikel 22
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 627/1/15

... Die Kartendarstellungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung. Für eine differenzierte Darstellung der Belastungssituation, des aktuellen Handlungsbedarfs und der erzielten Fortschritte sind zusätzliche Karten vor allem für die Kommunikation im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung äußerst wichtig. Der Änderungsvorschlag dient der Klarstellung, dass die für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständigen Länder weiterhin den erforderlichen Spielraum zur Ausgestaltung der Karten auch im Hinblick auf die Abstimmung in den internationalen Flussgebietseinheiten haben. So wäre beispielsweise die bundesweit abgestimmte Zusatzkarte mit der Nummer 2 auch weiterhin darstellbar (nichtubiquitäre Stoffe mit unveränderter UQN zur besseren Vergleichbarkeit der Situation mit dem ersten Bewirtschaftungszyklus).



Drucksache 627/15 (Beschluss)

... Die Kartendarstellungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung. Für eine differenzierte Darstellung der Belastungssituation, des aktuellen Handlungsbedarfs und der erzielten Fortschritte sind zusätzliche Karten vor allem für die Kommunikation im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung äußerst wichtig. Der Änderungsvorschlag dient der Klarstellung, dass die für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständigen Länder weiterhin den erforderlichen Spielraum zur Ausgestaltung der Karten auch im Hinblick auf die Abstimmung in den internationalen Flussgebietseinheiten haben. So wäre beispielsweise die bundesweit abgestimmte Zusatzkarte mit der Nummer 2 auch weiterhin darstellbar (nicht-ubiquitäre Stoffe mit unveränderter UQN zur besseren Vergleichbarkeit der Situation mit dem ersten Bewirtschaftungszyklus).



Drucksache 93/15

... 19 darauf verwiesen, dass hinsichtlich der Nitratverunreinigung des Grundwassers eine leichte Verbesserung zu verzeichnen ist, gleichzeitig wurde jedoch hervorgehoben, dass weitere Maßnahmen zur Verringerung und Verhütung der Gewässerverunreinigung erforderlich sind. Die Analyse der von den Mitgliedstaaten übermittelten Maßnahmenprogramme bestätigt diese Aussagen. Ungeachtet der Tatsache, dass nach Meldungen aus 63 % der Flussgebietseinheiten die Durchführung der



Drucksache 568/13

... Die Hochwasserereignisse in den großen Flussgebietseinheiten der Oder in den Jahren 1997 und 2010, der Elbe in den Jahren 2002, 2006 und jetzt im Juni 2013, der Donau in den Jahren 1999, 2002, 2005 und 2013, des Rheins in den Jahren 1993 und 1995 sowie anderer deutscher Flussgebiete zeigen, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Hochwasserschutz an den Flüssen Deutschlands noch zügiger voranzutreiben. Ereignisse wie 1997, 2002 und jetzt 2013 können jederzeit erneut auftreten und zeigen, wie wichtig ein funktionierender Hochwasserschutz ist. Daher ist es erforderlich, Bau und Planung von Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes weiter zu beschleunigen.



Drucksache 557/12

... "Eine geografische Gitterzelle ist eine Gebietseinheit, die bezogen auf eine vorgegebene Kartenprojektion quadratisch ist und mindestens 1 Hektar groß ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 720/12

... Was den Governance-Aspekt anbelangt, so schlägt die Kommission vor, im Rahmen der Gemeinsamen Durchführungsstrategie (CIS) ein einfaches und freiwilliges System der Beurteilung durch Fachkollegen (peer review) einzuführen, über das die für die Flussgebietseinheiten zuständigen Behörden die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne zur Überprüfung durch andere für eine Gebietseinheit zuständige Behörden innerhalb desselben oder eines anderen Mitgliedstaats vorlegen könnten. Dieses Vorgehen dürfte den gegenseitigen Lernprozess fördern und die Qualität der Pläne und ihre Konformität mit den Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie verbessern. Die Kommission könnte über ihre Bewertung der Bewirtschaftungspläne des ersten Zyklus helfen, die (für die Flussgebietseinheiten zuständigen) Behörden zu identifizieren, die von einem solchen Austausch am ehesten profitieren würden.



Drucksache 32/12 (Beschluss)

... In den Stadtstaaten dient das Hilfsmerkmal zudem auch dazu, eine kleinräumige Auswertung für Teilgebietseinheiten zu ermöglichen. Das in den §§ 2 bis 5 BevStatG-E enthaltene Erhebungsmerkmal "Wohnort", das dem bisherigen Merkmal "Wohngemeinde" entsprechen soll, ermöglicht eine kleinräumige Aufbereitung der Daten aus der Bevölkerungsstatistik nicht, da etwa Hamburg und Berlin nur über eine Gemeinde, Bremen über zwei Gemeinden verfügt. Die in der Begründung angeführte Aufnahme der Postleitzahl in die Übermittlung der Daten durch die Meldebehörde führt dabei zu keiner Erleichterung, da die Postleitzahlenbereiche nicht mit den Verwaltungsuntergliederungen überein stimmen. Somit sind auch regionalisierte Auswertungen nach Postleitzahlenbereichen kein sinnvoller Ersatz für die bislang möglichen kleinräumigen Darstellungen der Bevölkerungsstatistik.



Drucksache 469/12

... können sehr geringe Mehrkosten für die Verwaltung entstehen. Diese sind nach Angaben der Länder nicht bezifferbar. Bereits jetzt müssen die Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten nach § 83 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Anhang VII Nummer 7.2 der Richtlinie



Drucksache 32/1/12

... In den Stadtstaaten dient das Hilfsmerkmal zudem auch dazu, eine kleinräumige Auswertung für Teilgebietseinheiten zu ermöglichen. Das in den §§ 2 bis 5 BevStatG-E enthaltene Erhebungsmerkmal "Wohnort", das dem bisherigen Merkmal "Wohngemeinde" entsprechen soll, ermöglicht eine kleinräumige Aufbereitung der Daten aus der Bevölkerungsstatistik nicht, da etwa Hamburg und Berlin nur über eine Gemeinde, Bremen über zwei Gemeinden verfügt. Die in der Begründung angeführte Aufnahme der Postleitzahl in die Übermittlung der Daten durch die Meldebehörde führt dabei zu keiner Erleichterung, da die Postleitzahlenbereiche nicht mit den Verwaltungsuntergliederungen überein stimmen. Somit sind auch regionalisierte Auswertungen nach Postleitzahlenbereichen kein sinnvoller Ersatz für die bislang möglichen kleinräumigen Darstellungen der Bevölkerungsstatistik.



Drucksache 629/1/11

... 149. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Anliegen, gemeinsame Bestimmungen für die verschiedenen Fonds festzulegen, bei der Benennung der Gebietskategorien und der damit verbundenen EU-Beteiligung (Kofinanzierungssätze) nicht voll umfänglich umgesetzt wird. Während für den EFRE und den ESF die Gebietskategorie "Übergangsgebiet" (einschließlich Sicherheitsnetz) eingeführt wird, fehlt diese Kategorie im ELER. Damit würden sich für die Umsetzung der Fonds in den Regionen deutlich unterschiedliche Gebietszuordnungen sowie Kofinanzierungssätze ergeben. Dies widerspricht der angestrebten Harmonisierung. Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, dass auch für den ELER die gleichen Regelungen für die Klassifikation der Gebietseinheiten gelten. Die Kategorie der Übergangsgebiete (einschließlich Sicherheitsnetz) ist entweder im Vorschlag zur ELER-Verordnung zu ergänzen oder durch geänderte Platzierung in der Rahmenverordnung sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 872/11

... a) Landgrenzen zwischen Gebietseinheiten der NUTS-Ebene 3 oder einer entsprechenden Ebene von Mitgliedstaaten und Partnerländern und/oder der Russischen Föderation;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultationen interessierter Kreise

Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU

Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP

Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik

4 Folgenabschätzung

Option 0:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen

4 Vereinfachung

Vorschlag

Titel I
Ziele Grundsätze

Artikel 1
Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifische Ziele der Unterstützung der Union

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz und Geberkoordinierung

Titel II
Programmierung Mittelzuweisung

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 10
Gemeinsame operationelle Programme

Artikel 11
Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme

Artikel 12
Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Änderung des Anhangs

Artikel 14
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer

Artikel 17
Aussetzung der Unterstützung der Union

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Europäischer Auswärtiger Dienst

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 157/11

... (26) Es sollte festgelegt werden, inwieweit die Verordnung in den Staaten mit mehreren Gebietseinheiten, in denen die in dieser Verordnung behandelten Fragen durch zwei oder mehr Rechtssysteme oder Regelwerke geregelt werden, Anwendung findet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Hintergrund

1.2 Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnis der Konsultationen – Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip

3.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5 Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, VEREINFACHUNG der Verfahren Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1 Auswirkungen auf den Haushalt

4.3 Übereinstimmung mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1 Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

5.2 Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

5.3 Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19
und 20

Artikel 22

5.4 Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

5.5 Kapitel V: Wirkung gegenüber Dritten

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Ehegatten

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe

Artikel 5
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 6
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 7
Notzuständigkeit

Artikel 8
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 11
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 12
Rechtshängigkeit

Artikel 13
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 14
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
Einheit des anzuwendenden Rechts

Artikel 16
Rechtswahl

Artikel 17
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 18
Wechsel des anzuwendenden Rechts

Artikel 19
Formvorschriften für die Rechtswahl

Artikel 20
Auf die Form des Ehevertrags anzuwendendes Recht

Artikel 21
Universelle Anwendung

Artikel 22
Eingriffsnormen

Artikel 23
Öffentliche Ordnung (ordre public) im Staat des angerufenen Gerichts

Artikel 24
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 25
Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen – Kollisionen hinsichtlich der Gebiete

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung Abschnitt 1 Entscheidungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung

Artikel 26
Anerkennung der Entscheidungen

Artikel 27
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 28
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 29
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 30
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Unterabschnitt 2
Vollstreckung

Artikel 31
Vollstreckbare Entscheidungen

Abschnitt 2
öffentliche Urkunden gerichtliche Vergleiche

Artikel 32
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 33
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 34
Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel V
Wirkung gegenüber Dritten

Artikel 35
Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 37
Informationen für die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden

Artikel 38
Revisionsklausel

Artikel 39
Übergangsbestimmungen

Artikel 40
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 650/11

... r) "NUTS-Region" ist eine Region entsprechend der Festlegung in der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Behandelte Fragen

1.3. Aktionsbereiche

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

2.4. Methodik für den Entwurf des Kernnetzes

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fazilität CONNECTING EUROPE

6. Vereinfachung

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 5
Ressourcenschonendes Netz

Artikel 6
Zwei -Ebenen -Struktur des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 7
Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel II
das Gesamtnetz

Artikel 9
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 10
Prioritäten

Artikel 11
Karten

Artikel 12
Infrastrukturkomponenten

Artikel 13
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 14
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 2
Binnenschifffahrtsinfrastruktur

Artikel 15
Karten

Artikel 16
Infrastrukturkomponenten

Artikel 17
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 18
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 3
Straßenverkehrsinfrastruktur

Artikel 19
Karten

Artikel 20
Infrastrukturkomponenten

Artikel 21
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 22
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 4
Seeverkehrsinfrastruktur

Artikel 23
Karten

Artikel 24
Infrastrukturkomponenten

Artikel 25
Meeresautobahnen

Artikel 26
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 27
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 5
Luftverkehrsinfrastruktur

Artikel 28
Karten

Artikel 29
Infrastrukturkomponenten

Artikel 30
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 31
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 6
Infrastruktur für den multimodalen Verkehr

Artikel 32
Karten

Artikel 33
Infrastrukturkomponenten

Artikel 34
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 35
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 36
Städtische Knoten

Artikel 37
Intelligente Verkehrssysteme

Artikel 38
Güterverkehrsdienste

Artikel 39
Neue Technologien und Innovation

Artikel 40
Sichere Infrastrukturen

Artikel 41
Klimaresistenz der Infrastrukturen und Ausfallsicherheit

Artikel 42
Umweltschutz

Artikel 43
Barrierefreie Zugänglichkeit für alle Benutzer

Kapitel III
das Kernnetz

Artikel 44
Festlegung des Kernnetzes

Artikel 45
Anforderungen

Artikel 46
Aufbau des Kernnetzes

Artikel 47
Knoten des Kernnetzes

Kapitel IV
Verwirklichung des Kernnetzes durch Kernnetzkorridore

Artikel 48
Allgemeiner Zweck der Kernnetzkorridore

Artikel 49
Begriff der Kernnetzkorridore

Artikel 50
Liste der Kernnetzkorridore

Artikel 51
Koordinierung der Kernnetzkorridore

Artikel 52
Leitung der Kernnetzkorridore

Artikel 53
Korridorentwicklungsplan

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 54
Überarbeitung und Berichterstattung

Artikel 55
Ausschuss

Artikel 56
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 57
Überprüfung

Artikel 58
Einheitliche Kontaktstelle

Artikel 59
Verzögerte Fertigstellung des Kernnetzes

Artikel 60
Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und der Unionspolitik

Artikel 61
Förderung und Bewertung

Artikel 62
Aufhebung

Artikel 63
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 158/11

... (22) Es sollte festgelegt werden, inwieweit die Verordnung in den Staaten mit mehreren Gebietseinheiten, in denen die in dieser Verordnung behandelten Fragen durch zwei oder mehr Rechtssysteme oder Regelwerke geregelt werden, Anwendung findet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Hintergrund

1.2 Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnis der Konsultationen – Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip

3.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5 Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1 Auswirkungen auf den Haushalt

4.3 Übereinstimmung mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1 Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

5.2 Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

5.3 Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

5.4 Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

5.5 Kapitel V: Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Partners

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall der Trennung

Artikel 5
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 6
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 7
Notzuständigkeit

Artikel 8
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 11
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 12
Rechtshängigkeit

Artikel 13
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 14
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
Bestimmung des anzuwendenden Rechts

Artikel 16
Universelle Anwendung

Artikel 17
Eingriffsnormen

Artikel 18
Öffentliche Ordnung (ordre public) im Staat des angerufenen Gerichts

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen – Kollisionen hinsichtlich der Gebiete

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung Abschnitt 1 Entscheidungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung

Artikel 21
Anerkennung der Entscheidungen

Artikel 22
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 23
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 24
Unterschiede beim anzuwendenden Recht

Artikel 25
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 26
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Unterabschnitt 2
Vollstreckung

Artikel 27
Vollstreckbare Entscheidungen

Abschnitt 2
öffentliche Urkunden gerichtliche Vergleiche

Artikel 28
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 29
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 30
Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel V
Wirkung gegenüber Dritten

Artikel 31
Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 32
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 33
Informationen für die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden

Artikel 34
Revisionsklausel

Artikel 35
Übergangsbestimmungen

Artikel 36
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 632/1/11

... 72. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Anliegen, gemeinsame Bestimmungen für die verschiedenen Fonds festzulegen, bei der Benennung der Gebietskategorien und der damit verbundenen EU-Beteiligung (Kofinanzierungssätze) nicht voll umfänglich umgesetzt wird. Während für den EFRE und den ESF die Gebietskategorie "Übergangsgebiet" (einschließlich Sicherheitsnetz) eingeführt wird, fehlt diese Kategorie im ELER. Damit würden sich für die Umsetzung der Fonds in den Regionen deutlich unterschiedliche Gebietszuordnungen sowie Kofinanzierungssätze ergeben. Dies widerspricht der angestrebten Harmonisierung. Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, dass auch für den ELER die gleichen Regelungen für die Klassifikation der Gebietseinheiten gelten. Die Kategorie der Übergangsgebiete (einschließlich Sicherheitsnetz) ist entweder im Vorschlag zur ELER-Verordnung zu ergänzen oder durch geänderte Platzierung in der Rahmenverordnung sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/11




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Weiterer Ergänzungsbedarf

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 874/2/11

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzungen der EU-Novelle, das Vergaberecht zu vereinfachen und zu flexibilisieren und erkennt das Bemühen der Kommission um eine Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens an. Gleichwohl hat der Bundesrat Vorbehalte gegen den vorgelegten Vorschlag für eine Konzessionsrichtlinie und nimmt insoweit Bezug auf seine Stellungnahme vom 12. Februar 2010 (vgl. BR-Drucksache 846/09(B)), worin er an die Kommission appelliert, den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Gebietseinheiten nicht durch legislative Eingriffe einzuschränken, was insbesondere auf die im Hinblick zu den Dienstleistungskonzessionen gerichteten Regulierungsbestrebungen der Kommission bezogen ist.



Drucksache 184/10

... Umfasst ein Staat mehrere Gebietseinheiten, die eigene Rechtsnormen für Scheidungs- und Trennungssachen haben, muss die Verordnung auch im Fall einer Normenkollision zwischen diesen Gebietseinheiten Anwendung finden, um für Berechenbarkeit und Rechtssicherheit zu sorgen und die einheitliche Anwendung des EU-Rechts auf alle Sachverhalte sicherzustellen, bei denen eine Verbindung zum Recht mehrerer Staaten besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/10




Vorschlag

Begründung

1. Einleitung

1.1 Hintergrund des Vorschlags

2. Gründe und Ziele des Vorschlags

2.1 Größere Rechtssicherheit und bessere Berechenbarkeit

2.2 Mehr Flexibilität durch Einführung einer gewissen Parteiautonomie

2.3 Den Wettlauf zu den Gerichten verhindern

3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung der geplanten Verstärkten Zusammenarbeit

4. Rechtliche Aspekte

4.1 Rechtsgrundlage

4.2 Subsidiaritätsprinzip

4.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

4.4 Wahl des Rechtsinstruments

4.5 Position des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks

5. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5.1 Auswirkungen auf den Haushalt

5.2 Vereinfachung der Verfahren

5.3 Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der EU in anderen Bereichen

6. Erläuterung der Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12
und 13

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Universelle Anwendung

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen für das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht

Artikel 3
Rechtswahl

Artikel 4
In Ermangelung einer Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Anwendung des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts

Artikel 6
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 7
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 9
Informationen der teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 10
Übergangsbestimmungen

Artikel 11
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 12
Revisionsklausel

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 336/10

... (8) Nach der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)5 sollen alle von den Mitgliedstaaten an die Kommission übermittelten Statistiken, die nach Gebietseinheiten untergliedert sind, auf der Klassifikation NUTS beruhen. Folglich sollten zur Erstellung vergleichbarer Regionalstatistiken die Gebietseinheiten im Einklang mit der Klassifikation NUTS festgelegt werden. Da für die solide Verwaltung des Wein- und Rebsektors jedoch andere territoriale Untergliederungen notwendig sind, können hierfür andere Gebietseinheiten festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

- Anhörung interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Maßgebliche konsultierte Organisationen/Sachverständige

Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung - Zusammenfassung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

- Analyse der Auswirkungen und Folgen

Option 1 Grundoption, d. h. keine neue Intervention der Europäischen Union .

Option 2 Intervention der Europäischen Union wie vorgeschlagen .

3. Rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.

4. Auswirkungen Auf Den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Vereinfachung

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Datenerstellung

Artikel 5
Bezugsjahr

Artikel 6
Genauigkeitsanforderungen

Artikel 7
Regionalstatistik

Artikel 8
Übermittlung an die Kommission

Artikel 9
Bericht über die Methodik und die Qualität

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang I
Dauerkulturen

Anhang II
Statistische Daten über Obst- und Olivenanlagen

1. Arten und regionale Untergliederung

2. Untergliederung der Arten nach Gruppen

3. Dichteklassen

4. Altersklassen

5. Zusammenfassung

6. Schwellenwerte

Anhang III
Statistische Daten über Rebflächen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 746/10

... 2. Teil I enthält die von Drittländern und Gebietseinheiten ausgestellten Reisedokumente, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, aufgeführt sind14.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/10




1. Gegenstand des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtliche Aspekte

3. Anhörung interessierter Kreise

4. Folgenabschätzung

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Subsidiaritätsprinzip

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Erstellung der Liste der Reisedokumente

Artikel 3
Struktur der Liste

Artikel 4
Mitteilung der Anerkennung oder Nichtanerkennung von aufgeführten Reisedokumenten

Artikel 5
Neue Reisedokumente

Artikel 6
Bewertung der technischen Normen der Reisedokumente

Artikel 7
Ausschussverfahren

Artikel 8
Veröffentlichung der Liste

Artikel 9
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11


 
 
 


Drucksache 698/1/10

... 25. Der Bundesrat spricht sich erneut gegen einen Rechtsetzungsakt zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen aus (so zuletzt BR-Drucksache 846/09(B)). In diesem Beschluss wurde die Auffassung des Bundesrates bekräftigt, dass keine zusätzlichen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen erforderlich seien. Es wurdegerade auch im Hinblick auf Öffentlich-Private Partnerschaften betont, dass die bestehenden vergaberechtlichen Regelungen für deren erfolgreiche Umsetzung ausreichten. Der Bundesrat erneuert seinen Appell an die Kommission, den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Gebietseinheiten nicht durch weitere legislative Eingriffe einzuschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/1/10




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 182/10

... " ist die gemeinsame Klassifikation der Gebietseinheiten für die Erstellung der Regionalstatistiken in der Union, die durch die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates7 eingeführt wurde;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Analyse der Auswirkungen und Folgen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Abgedeckte Themen und Merkmale der benötigten Informationen

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Qualitätskriterien und Berichte

Artikel 6
Datenquellen

Artikel 7
Datenübermittlung

Artikel 8
Methodikhandbuch

Artikel 9
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 10
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 11
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Inlandstourismus

Abschnitt 1
Kapazität der Beherbergungsbetriebe

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene

2 [fakultativ] Nur auf nationaler Ebene

B. Begrenzung des Erfassungsbereichs

Abschnitt 2
Belegung der Beherbergungsbetriebe (Binnenreiseverkehr und Einreiseverkehr)

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene

2 Nur auf nationaler Ebene

B. Für monatliche Daten auf nationaler Ebene zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

C. Begrenzung des Erfassungsbereichs

D. Rasch verfügbare Schlüsselindikatoren

Abschnitt 3
Für Abschnitt 1 und Abschnitt 2 anzuwendende Klassifikationen

A. Art der Unterkunft

B. Art des Ortes a

C. Art des Ortes b

D. Größenklasse

E. Länder und geografische Gebiete

Abschnitt 4
Inlandstourismus in nicht gemieteten Unterkünften

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen

B. Untergliederung

Anhang II
Nationaler Tourismus

Abschnitt 1
Teilnahme am Tourismus

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

B. Für dreijährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

C. Für die soziodemografischen Untergliederungen anzuwendende Klassifikationen

Abschnitt 2
Urlaubsreisen und Reisende

A. Zu übermittelnde Variablen

B. Begrenzung des Erfassungsbereichs

C. Periodizität


 
 
 


Drucksache 867/10

... (12) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)7 ist für alle von den Mitgliedstaaten an die Kommission übermittelten Statistiken, die nach Gebietseinheiten untergliedert sind, die Klassifikation NUTS zu verwenden. Folglich sollten zur Erstellung vergleichbarer Regionalstatistiken die Gebietseinheiten im Einklang mit der Klassifikation NUTS festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 867/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Methodik

Artikel 3
Übermittlung der Daten an die Kommission

Artikel 4
Qualitätsbewertung

Artikel 5
Anwendungsbeginn und erste Datenübermittlung

Artikel 6
Ausnahmeregelungen

Artikel 7
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 8
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 9
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen

Artikel 12
Übergangsvorschriften

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 14/09

... (2) Einem Bundesstaat, einem Staat mit mehreren Rechtssystemen oder einem Staat, der aus autonomen Gebietseinheiten besteht steht es frei, mehrere Zentrale Behörden zu bestimmen und deren räumliche und persönliche Zuständigkeit festzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern Übersetzung

Kapitel I
Anwendungsbereich des Übereinkommens

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Kapitel V
Zusammenarbeit

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Artikel 46

Artikel 47

Artikel 48

Artikel 49

Artikel 50

Artikel 51

Artikel 52

Artikel 53

Artikel 54

Artikel 55

Artikel 56

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 57

Artikel 58

Artikel 59

Artikel 60

Artikel 61

Artikel 62

Artikel 63

Denkschrift

A. Allgemeines

I. Hintergrund

II. Bisherige Rechtslage und ihre Grenzen

III. Vorteile des neuen Übereinkommens

1. Vorteile gegenüber dem Haager Minderjährigenschutzübereinkommen

2. Vorteile gegenüber dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen

3. Sinnvolle Ergänzung der Brüssel-IIa-Verordnung

IV. Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft

V. Wesentlicher Inhalt des Übereinkommens und Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

1. Zielsetzung; Anwendungsbereich

2. Internationale Zuständigkeit

3. Anwendbares Recht

4. Anerkennung und Vollstreckung

5. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

VI. Verhältnis zu anderen internationalen Rechtsinstrumenten

1. Verhältnis zum sonstigen Gemeinschaftsrecht

2. Verhältnis zum Haager Minderjährigenschutzübereinkommen von 1961

3. Verhältnis zum Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980

4. Verhältnis zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen von 1980

VII. Inkrafttreten und internationale Akzeptanz des Übereinkommens

B. Besonderes

I. Vorbehalte

II. Sonstiges

Anlage zur
Denkschrift Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Übersetzung)

Allgemeiner Rahmen, wesentliche Ausrichtung und Gliederung des Übereinkommens

Kommentar

Überschrift des Übereinkommens

3 Präambel

Kapitel I
Anwendungsbereich des Übereinkommens

Artikel 1
(Ziel des Übereinkommens13))

Absatz 1

Buchstabe a

Buchstabe n

Buchstabe n

Absatz 2

Artikel 2
(Kinder, auf die das Übereinkommen anzuwenden ist)

Artikel 3
(Aufzählung der Schutzmaßnahmen)

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Buchstabe g

Artikel 4
(Vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossene Gebiete)

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Buchstabe g

Buchstabe h

Buchstabe i

Buchstabe j

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 5
(Zuständigkeit der Behörden des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 6
(Flüchtlingskinder, in ein anderes Land gelangte Kinder oder solche ohne gewöhnlichen Aufenthalt)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 7
(Widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 8 und 9
(Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand oder von diesem eingeforderte Zuständigkeit)

Artikel 8
(Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand)

Absatz 1

Absatz 2

Absätze 3 und 4

Artikel 9
(Eingeforderte Zuständigkeit seitens eines geeigneten Gerichtsstands)

Artikel 10
(Gerichtsstand der Ehescheidung)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 11
und 12 (Konkurrierende Zuständigkeit der Behörden des Staates, in dem das Kind anwesend oder das ihm gehörende Vermögen belegen ist)

Artikel 11
(Zuständigkeit in dringenden Fällen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 12
(Vorläufige territorial beschränkte Maßnahmen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 13
(Konflikte konkurrierender Zuständigkeiten) Absatz 1

Absatz 2

Artikel 14
(Beibehaltung der Maßnahmen im Fall veränderter Umstände)

Schlussbemerkung

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
(Auf Schutzmaßnahmen anzuwendendes Recht)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 16 bis 18
(Elterliche Verantwortung kraft Gesetzes)

Artikel 16
(Zuweisung oder Erlöschen der elterlichen Verantwortung)

Absatz 1

Absatz 2

Absätze 3 und 4

Artikel 17
(Ausübung der elterlichen Verantwortung)

Artikel 18
(Entzug oder Änderung der elterlichen Verantwortung)

Artikel 19
(Schutz Dritter)

Artikel 20
(Allseitiger Charakter der Kollisionsnormen)

Artikel 21
(Rück- und Weiterverweisung und Kollision von Systemen)

Artikel 22
(ordre public)

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 23
(Anerkennung und Gründe für die Versagung der Anerkennung)

Absatz 1

Absatz 2

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Artikel 24
(Vorsorglicher Antrag auf Anerkennung oder Nichtanerkennung)

Artikel 25
(Tatsachenfeststellung zur Zuständigkeit)

Artikel 26
(Vollstreckbarerklärung)

Artikel 27
(Verbot einer Nachprüfung in der Sache)

Artikel 28
(Vollstreckung)

Kapitel V
Zusammenarbeit

Artikel 29
(Einrichtung einer Zentralen Behörde)

Artikel 30
(Allgemeine Pflicht zur Zusammenarbeit)

Artikel 31
(Mitteilungen, Vermittlung, Ermittlung des Aufenthaltsorts)

Artikel 32
(Ersuchen um Bericht oder Maßnahmen)

Artikel 33
(Grenzüberschreitende Unterbringung)

Artikel 34
(Erteilung von konkreten Auskünften zu einem bestimmten Kind)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 35
(Hilfe bei der Durchführung der Maßnahmen, Umgangsrecht)

Absatz 1

Artikel 36
(Kind in schwerer Gefahr)

Artikel 37
(Informationen, die das Kind gefährden)

Artikel 38
(Kosten)

Artikel 39
(Vereinbarungen zwischen Vertragsstaaten)

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40
(Internationale Bescheinigung)

Artikel 41
(Schutz persönlicher Daten)

Artikel 42
(Vertrauliche Behandlung der Informationen)

Artikel 43
(Verzicht auf Legalisation)

Artikel 44
(Bestimmung der Behörden)

Artikel 45
(Empfänger von Mitteilungen und Erklärungen)

Artikel 46 bis 49
(Bundesstaatsklauseln)

Artikel 46
(Nichtanwendung des Übereinkommens bei innerstaatlichen Kollisionen)

Artikel 47
(Interlokale Kollisionen, allgemeine Bestimmungen)

Artikel 48
(Interlokale Kollisionen, besondere Regeln für das anzuwendende Recht)

Artikel 49
(Interpersonale Kollisionen, anzuwendendes Recht)

Artikel 50 bis 52
(Kollisionen zwischen Übereinkommen)

Artikel 50
(Vorrang des Kindesentführungsübereinkommens)

Artikel 51
(Ersatz der Übereinkommen von 1902 und 1961)

Artikel 52
(Kollisionen mit anderen Übereinkommen, Entkoppelungsklausel)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Artikel 53
(Zeitliche Anwendung des Übereinkommens)

Artikel 54
(Sprachen, in denen die Mitteilungen verfasst werden)

Artikel 55
(Vorbehalte zum Vermögen)

Artikel 56
(Überwachung der Anwendung des Übereinkommens)

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 57 bis 63

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 710: Gesetz zur Änderung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Haager Kinderschutzübereinkommen)


 
 
 


Drucksache 280/1/09

... Die Maßnahmen der WSV zur (Wieder-) Herstellung der Durchgängigkeit an den Bundeswasserstraßen müssen sich in die Gesamt-Bewirtschaftungsplanung und die Maßnahmenprogramme in den Flussgebietseinheiten einpassen. Daher ist eine Koordinierung mit der in der Verantwortung der Länder stehenden Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erforderlich. Die entsprechende Anwendung von § 7 Absatz 2 WHG-E stellt sicher, dass die WSV diese Koordinierung mit den zuständigen Behörden der Länder vornimmt.



Drucksache 280/09

... Flussgebietseinheit



Drucksache 280/09 (Beschluss)

... Die Maßnahmen der WSV zur (Wieder-) Herstellung der Durchgängigkeit an den Bundeswasserstraßen müssen sich in die Gesamt-Bewirtschaftungsplanung und die Maßnahmenprogramme in den Flussgebietseinheiten einpassen. Daher ist eine Koordinierung mit der in der Verantwortung der Länder stehenden Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erforderlich. Die entsprechende Anwendung von § 7 Absatz 2 WHG-E stellt sicher, dass die WSV diese Koordinierung mit den zuständigen Behörden der Länder vornimmt.



Drucksache 780/09

... 1. Umfasst ein Staat mehrere Gebietseinheiten, von denen jede eigene Rechtsnormen für die Rechtsnachfolge von Todes wegen hat, so gilt für die Bestimmung des nach dieser Verordnung anzuwendenden Rechts jede Gebietseinheit als Staat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnis der Konsultationen - Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

4.2. Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 9

4.3. Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 16
Nachlasseinheit

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 27

4.4. Kapitel IV: Anerkennung und Vollstreckung

4.5. Kapitel V: Öffentliche Urkunden

4.6. Kapitel VI: Europäisches Nachlasszeugnis

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Gerichte

Artikel 4
Allgemeine Zuständigkeit

Artikel 5
Verweisung an ein zur Beurteilung des Falls geeigneteres Gericht

Artikel 6
Restzuständigkeit

Artikel 7
Widerklage

Artikel 8
Zuständigkeit für die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses

Artikel 9
Zuständigkeit der Gerichte am Belegenheitsort

Artikel 10
Anrufung eines Gerichts

Artikel 11
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 12
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 13
Rechtshängigkeit

Artikel 14
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 15
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 16
Allgemeine Kollisionsnorm

Artikel 17
Freie Rechtswahl

Artikel 18
Erbverträge

Artikel 19
Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts

Artikel 20
Formgültigkeit der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses

Artikel 21
Anwendung des Belegenheitsrechts

Artikel 22
Besondere Regelungen über die Rechtsnachfolge von Todes wegen

Artikel 23
Kommorienten

Artikel 24
Erbenloser Nachlass

Artikel 25
Universelle Anwendung

Artikel 26
Rück- und Weiterverweisung

Artikel 27
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 28
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 29
Anerkennung einer Entscheidung

Artikel 30
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 31
Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache

Artikel 32
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 33
Vollstreckbarkeit

Kapitel V
Öffentliche Urkunden

Artikel 34
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 35
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Kapitel VI
Europäisches Nachlasszeugnis

Artikel 36
Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 37
Zuständigkeit für die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 38
Inhalt des Antrags

Artikel 39
Teilzeugnis

Artikel 40
Erteilung des Nachlasszeugnisses

Artikel 41
Inhalt des Nachlasszeugnisses

Artikel 42
Wirkungen des Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 43
Berichtigung, Aussetzung oder Einziehung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 44
Rechtsbehelfe

Kapitel VII
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 46
Informationen für die Öffentlichkeit

Artikel 47
Änderung der Formblätter

Artikel 48
Ausschuss

Artikel 49
Überprufungsklausel

Artikel 50
Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Inkrafttreten

Anhang I
Antrag nach Artikel 38 der Verordnung

Antrag auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Anhang II
Europäisches Nachlasszeugnis Nach Artikel 41

Europäisches Nachlasszeugnis


 
 
 


Drucksache 3/09 (Beschluss)

... in Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern, in allen Kreisen sowie in Städten mit mindestens 400 000 Einwohnern für Teile der Stadt mit durchschnittlich etwa 200 000 Einwohnern der Erhebung von Zensusmerkmalen, die nicht aus Verwaltungsregistern gewonnen werden können mit einer angestrebten Genauigkeit eines einfachen absoluten Standardfehlers von höchstens 1 Prozent der Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinde oder der betreffenden Gebietseinheit; als Gemeinden im Sinne dieser Vorschrift gelten auch die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/09 (Beschluss)




3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4, § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h - neu - ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 5 ZensG 2011

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZensG 2011

10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 24 ZensG 2011

11. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 26 ZensG 2011

12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 6 ZensG 2011

13. Zu Artikel 1 § 4 Einleitungssatzteil ZensG 2011

14. Zu Artikel 1 § 4 Nummer 1 Buchstaben d bis f und g - neu - ZensG 2011

15. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 ZensG 2011

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a,

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h - neu - ZensG 2011

18. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011

20. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011

21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011

24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011

25. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011

Zu § 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011

27. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011

30. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011

32. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011

33. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011

34. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

35. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011

36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011

37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

38. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011

39. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011

40. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011

41. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

42. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

43. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011

44. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 bis 5 sowie Absatz 7 und 8 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

45. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

46. Zu Artikel 1 §§ 25 bis 27 - neu - ZensG 2011

§ 25
Finanzzuweisung

§ 26
Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

§ 27
Sonderregelung zum Verwaltungsverfahren

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

47. Zu Artikel 1 allgemein


 
 
 


Drucksache 3/1/09

... in Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern, in allen Kreisen sowie in Städten mit mindestens 400 000 Einwohnern für Teile der Stadt mit durchschnittlich etwa 200 000 Einwohnern der Erhebung von Zensusmerkmalen, die nicht aus Verwaltungsregistern gewonnen werden können, mit einer angestrebten Genauigkeit eines einfachen absoluten Standardfehlers von höchstens 1 Prozent der Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinde oder der betreffenden Gebietseinheit; als Gemeinden im Sinne dieser Vorschrift gelten auch die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4,

3 6.

3 7.

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 5 ZensG 2011

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZensG 2011

10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 24 ZensG 2011

11. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 26 ZensG 2011

12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 6 ZensG 2011

13. Zu Artikel 1 § 4 Einleitungssatzteil ZensG 2011

14. Zu Artikel 1 § 4 Nummer 1 Buchstaben d bis f und g - neu - ZensG 2011

15. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 ZensG 2011

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 3 Nummer 5 ZensG 2011

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f1 - neu - ZensG 2011

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011

3 19.

20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 7 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011

23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011

24. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

25. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011

26.b

27.b

28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011

29. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011

30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011

31. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011

33. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011

2 Allgemeines

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011

35. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011

36. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011

37. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011

38. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011

39. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011

40. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011

41. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

42. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011

43. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011

44. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

45. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011

46. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011

47. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011 In Artikel 1 ist in § 16 Satz 1 das Wort nur nach den Wörtern Anschriften mit durch das Wort grundsätzlich zu ersetzen.

48. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

49. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

50. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011

51. Zu Artikel 1 § 18 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

52. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 22 Absatz 2 Satz 4 ZensG 2011

53. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

54. Zu Artikel 1 § 25 - neu - ZensG 2011

§ 25
Finanzzuweisung

55. Zu Artikel 1 § 26 - neu - ZensG 2011

§ 26
Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

56. Zu Artikel 1 § 27 - neu - ZensG 2011

§ 27
Sonderregelung zum Verwaltungsverfahren

Zu Artikel 1

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 846/09 (Beschluss)

... - Der Bundesrat bekräftigt, dass die EU keine umfassende Regelungskompetenz für Fragen der ÖPP in den Mitgliedstaaten hat. Er appelliert an die Kommission, den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Gebietseinheiten nicht durch legislative Eingriffe einzuschränken. Dies betrifft insbesondere auf Dienstleistungskonzessionen gerichtete Regulierungsbestrebungen der Kommission, die die Gefahr begründen, die notwendige Flexibilität bei der Ausgestaltung attraktiver und effektiver ÖPP-Projekte zu behindern.



Drucksache 280/09A

... Zu § 7 (Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten)



Drucksache 846/1/09

... 16. - Der Bundesrat bekräftigt, dass die EU keine umfassende Regelungskompetenz für Fragen der ÖPP in den Mitgliedstaaten hat. Er appelliert an die Kommission, den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Gebietseinheiten nicht durch legislative Eingriffe einzuschränken. Dies betrifft insbesondere auf Dienstleistungskonzessionen gerichtete Regulierungsbestrebungen der Kommission, die die Gefahr begründen, die notwendige Flexibilität bei der Ausgestaltung attraktiver und effektiver ÖPP-Projekte zu behindern.



Drucksache 389/09

... Die Simulationen sollten auf einer ausreichend kleinen Gebietsebene (z.B. LAU 2) der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/09




Mitteilung

1. Kontext

2. Alte Massnahme – neue Interventionslogik

3. Schwachstellen bei der Durchführung

4. Wirksameres System für die Abgrenzung von benachteiligten Gebieten

4.1. Unzulänglichkeiten bei der derzeitigen Einstufung von benachteiligten

4.2. Vorbewertung der biophysikalischen Kriterien und Datenlücken

5. Ausrichtung der Beihilfe auf die extensive Landwirtschaft, die wichtig für die Landbewirtschaftung ist

5.1. Ausschluss der Gebiete, in denen die Landwirtschaft die bestehenden naturbedingten Nachteile überwunden hat

5.2. Auf Betriebsebene anzuwendende Förderkriterien

6. Vereinfachungspotenzial

7. Haushaltsauswirkungen

8. Schlussfolgerungen und Zeitplan


 
 
 


Drucksache 554/08

... x) Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (auf internationaler, europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene bewirtschaftete, geregelte oder zu Zwecken der Berichterstattung herangezogene Gebiete. Dazu zählen Deponien, Trinkwasserschutzgebiete, nitratempfindliche Gebiete, geregelte Fahrwasser auf Binnen- und Seewasserstraßen, Gebiete für die Abfallverklappung, Lärmschutzgebiete, für Exploration und Bergbau ausgewiesene Gebiete, Flussgebietseinheiten, entsprechende Berichterstattungseinheiten und Gebiete des Küstenzonenmanagements),



Drucksache 525/08 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat ist besorgt, dass der zunehmende Einsatz von nicht zwingenden Rechtsinstrumenten (soft law) wie z.B. Mitteilungen die Kompetenzverteilung zwischen Gemeinschaftsorganen, Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Gebietseinheiten beeinträchtigt und das Subsidiaritätsprinzip nicht angemessen berücksichtigt. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Kommissionsmitteilungen nicht geeignet sind, unmittelbare oder mittelbare Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten, ihre Gebietskörperschaften und Behörden zu begründen.



Drucksache 293/08

... (5) Nach der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)9 sollten alle von den Mitgliedstaaten an die Kommission übermittelten Statistiken, die nach Gebietseinheiten untergliedert sind, auf der Klassifikation NUTS beruhen. Folglich sollten zur Erstellung vergleichbarer Regionalstatistiken die Gebietseinheiten im Einklang mit der Klassifikation NUTS festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 293/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, wichtigste angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevantes Fachwissen

Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige

Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung - Zusammenfassung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 5
Genauigkeit

Artikel 6
Übermittlung an die Kommission

Artikel 7
Regionalstatistik

Artikel 8
Qualitätsbewertung und Bericht

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Übergangszeitraum

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Inkrafttreten

Anhang I
Definitionen

A Tabellen 1, 2 und 3 von Anhang II

B Tabelle 4 von Anhang II

1. Regelfall:

2. Sonderfälle

2.1. Fruchtwechselwirtschaft

2.2. Vergesellschaftete Kulturen

2.3. Kombinierte Nutzung für Fruchtwechselwirtschaft und vergesellschaftete Kulturen

Anhang II
Übermittlungstabellen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 525/1/08

... 7. Der Bundesrat ist besorgt, dass der zunehmende Einsatz von [nicht zwingenden Rechtsinstrumenten (soft law) wie z.B.] Mitteilungen die Kompetenzverteilung zwischen Gemeinschaftsorganen, Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Gebietseinheiten beeinträchtigt und das Subsidiaritätsprinzip nicht angemessen berücksichtigt.



Drucksache 694/08

... (4) Zur räumlichen Darstellung statistischer Ergebnisse dürfen die Angaben aus den Erhebungen nach Absatz 1 Gebietseinheiten zugeordnet werden, die bezogen auf eine vorgegebene Kartenprojektion rechtwinklig, in der Regel quadratisch, und mindestens 100 Hektar groß sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Unterabschnitt 3
Bodennutzungshaupterhebung

§ 6
Erhebungseinheiten

§ 7
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale

§ 8
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 11
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen und Periodizität

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungsart und Erhebungsprogramm

§ 27
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Haupterhebung der Landwirtschaftszählung

§ 28
Erhebungseinheiten

§ 29
Erhebungsart

§ 30
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 4
Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden

§ 31
Erhebungseinheiten

§ 32
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeit

Unterabschnitt 2
Rebflächenerhebung

§ 70
Erhebungsart und Periodizität

§ 71
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 92
Hilfsmerkmale

§ 93
Auskunftspflicht

§ 97
Betriebsregister

§ 97a
Feststellung der Grundgesamtheit

§ 99
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes

§ 4
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale

Abschnitt 2
Erhebung über die Viehbestände

§ 18
Erhebungseinheiten

§ 19
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale

§ 20
Erhebungsmerkmale

§ 20a
Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände

Artikel 3
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung

Artikel 5
Neufassung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Weitere Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind:

Aufbau des Gesetzentwurfs

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

4 Gesetzesfolgen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

2.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern

a Kosten für den Bundeshaushalt

b Kosten für die Länder

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bodennutzungshaupterhebung

b Erhebung über die Viehbestände

c Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

d Weitere Informationspflichten

5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

6. Befristungsmöglichkeit

7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 24

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu §§ 26

Zu den §§ 28

Zu den §§ 31

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4a

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 11

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 624: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 18/08

... (4) Ein Staat, der zwei oder mehr Gebietseinheiten umfasst in denen auf die in diesem Übereinkommen geregelten Fragen unterschiedliche Rechtsordnungen anzuwenden sind kann bei der Unterzeichnung, der Ratifikation, der Annahme, der Genehmigung oder dem Beitritt erklären, dass sich dieses Übereinkommen auf alle seine Gebietseinheiten oder nur auf eine oder mehrere derselben erstreckt; er kann diese Erklärung jederzeit durch eine neue Erklärung ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen

Artikel 1
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Artikel 5
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Abfälle im Sinne der Anlage 1

Artikel 6
Vorschlagsverfahren für die Änderung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Artikel 7
Facharbeitsgruppen

Artikel 8
Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung

Artikel 9
Übermittlung und Austausch von Informationen

Artikel 10
Besichtigungen und Zeugniserteilung

Artikel 11
Überprüfungen von Schiffen und Aufdecken von Verstößen

Artikel 12
Verstöße

Artikel 13
Unangemessenes Auf- oder Festhalten von Schiffen

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Verhältnis zum internationalen Seerecht

Artikel 16
Änderungen

Artikel 17
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Kündigung

Artikel 20
Verwahrer

Artikel 21
Sprachen

Anlage 1
Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Anlage 2
Vorgeschriebene Bestandteile eines ersten Vorschlags

Anlage 3
Vorgeschriebene Bestandteile eines umfassenden Vorschlags

Anlage 4
Besichtigungen und Vorschriften über die Erteilung von Zeugnissen für Bewuchsschutzsysteme

Regel 1 Besichtigungen

Regel 2 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Regel 3 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem durch eine andere Vertragspartei

Regel 4 Gültigkeit eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Regel 5 Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem

Anhang 1
zu Anlage 4 Mustervordruck des internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem Dieses Zeugnis ist durch eine Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme zu ergänzen.

Mustervordruck einer Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme

Bestätigung betreffend die Spezifikation5

Anhang 2
zu Anlage 4 Mustervordruck der Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem

Denkschrift

I . Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften des Übereinkommens von 2001

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Übereinkommen)


 
 
 


Drucksache 666/07

... (1) Ein Bundesstaat kann sich das Recht vorbehalten, Verpflichtungen nach Kapitel II so weit zu übernehmen, wie sie mit den Grundprinzipien vereinbar sind, welche die Beziehungen zwischen seiner Zentralregierung und seinen Gliedstaaten oder anderen gleichartigen Gebietseinheiten regeln vorausgesetzt, er ist noch zur Zusammenarbeit nach Kapitel III in der Lage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über Computerkriminalität

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Innerstaatlich zutreffende Maßnahmen

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Titel 1
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Artikel 2
Rechtswidriger Zugang

Artikel 3
Rechtswidriges Abfangen

Artikel 4
Eingriff in Daten

Artikel 5
Eingriff in ein System

Artikel 6
Missbrauch von Vorrichtungen

Titel 2
Computerbezogene Straftaten

Artikel 7
Computerbezogene Fälschung

Artikel 8
Computerbezogener Betrug

Titel 3
Inhaltsbezogene Straftaten

Artikel 9
Straftaten mit Bezug zu Kinderpornographie

Titel 4
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Artikel 10
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Titel 5
Weitere Formen der Verantwortlichkeit und Sanktionen

Artikel 11
Versuch und Beihilfe oder Anstiftung

Artikel 12
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 13
Sanktionen und Maßnahmen

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Titel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen

Artikel 15
Bedingungen und Garantien

Titel 2
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 16
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 17
Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten

Titel 3
Anordnung der Herausgabe

Artikel 18
Anordnung der Herausgabe

Titel 4
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Artikel 19
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Titel 5
Erhebung von Computerdaten in Echtzeit

Artikel 20
Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit

Artikel 21
Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit

Abschnitt 3
Gerichtsbarkeit

Artikel 22
Gerichtsbarkeit

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Titel 1
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Artikel 23
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Titel 2
Grundsätze der Auslieferung

Artikel 24
Auslieferung

Titel 3
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Artikel 25
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Artikel 26
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Titel 4
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 27
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 28
Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Titel 1
Rechtshilfe bei vorläufigen Maßnahmen

Artikel 29
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 30
Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten

Titel 2
Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse

Artikel 31
Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten

Artikel 32
Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind

Artikel 33
Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit

Artikel 34
Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit

Titel 3
24/7-Netzwerk

Artikel 35
24/7-Netzwerk

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 37
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 38
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 39
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 40
Erklärungen

Artikel 41
Bundesstaatsklausel

Artikel 42
Vorbehalte

Artikel 43
Status und Rücknahme von Vorbehalten

Artikel 44
Änderungen

Artikel 45
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 46
Konsultationen der Vertragsparteien

Artikel 47
Kündigung

Artikel 48
Notifikation

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Entstehungsgeschichte

2. Inhalt und Würdigung des Übereinkommens

4 Begriffsbestimmungen:

Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen:

Internationale Zusammenarbeit:

4 Schlussbestimmungen:

3. Deutsche Erklärung

II. Besonderes

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Kapitel II
Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Abschnitt 3
– Gerichtsbarkeit

Zu Artikel 2

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Zu Artikel 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 2

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 35

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Zu den Artikeln 36

Übereinkommen über Computerkriminalität ETS Nr. 185 Erläuternder Bericht am 8. November 2001 angenommen

I. Einleitung

II. Die vorbereitenden Arbeiten

III. Das Übereinkommen

Bemerkungen zu den Artikeln des Übereinkommens

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Einleitung zu den Begriffsbestimmungen in Artikel 1

Artikel 1
Buchstabe a – Computersystem

Artikel 1
Buchstabe b – Computerdaten

Artikel 1
Buchstabe c – Diensteanbieter

Artikel 1
Buchstabe d – Verkehrsdaten

Kapitel II
Maßnahmen auf nationaler Ebene

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Titel 1
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Rechtswidriger Zugang Artikel 2

Rechtswidriges Abfangen Artikel 3

Eingriff in Daten Artikel 4

Eingriff in ein System Artikel 5

Missbrauch von Vorrichtungen Artikel 6

Titel 2
Computerbezogene Straftaten

Computerbezogene Fälschung Artikel 7

Computerbezogener Betrug Artikel 8

Titel 3
Inhaltsbezogene Straftaten

Straftaten mit Bezug zu Kinderpornografie Artikel 9

Titel 4
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte Artikel 10

Titel 5
Nebenformen der Verantwortlichkeit und Sanktionen

Versuch und Beihilfe oder Anstiftung Artikel 11

Verantwortlichkeit juristischer Personen Artikel 12

Sanktionen und Maßnahmen Artikel 13

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Titel 1
Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen Artikel 14

Bedingungen und Garantien Artikel 15

Titel 2
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten Artikel 16

Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten Artikel 17

Titel 3
Anordnung der Herausgabe

Anordnung der Herausgabe Artikel 18

Titel 4
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten Artikel 19

Titel 5
Erhebung von Computerdaten in Echtzeit

Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit Artikel 20

Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit Artikel 21

Abschnitt 3
Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit Artikel 22

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Titel I
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit Artikel 23

Titel 2
Grundsätze der Auslieferung

Auslieferung Artikel 24

Titel 3
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe Artikel 25

Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen Artikel 26

Titel 4
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte Artikel 27

Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung Artikel 28

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Titel 1
Rechtshilfe bei vorläufigen Maßnahmen

Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten Artikel 29

Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten Artikel 30

Titel 2
Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse

Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten Artikel 31

Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind Artikel 32

Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit Artikel 33

Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit Artikel 34

Titel 3
Netzwerk 24/7

24/7 - Netzwerk Artikel 35

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Unterzeichnung und Inkrafttreten Artikel 36

Beitritt zum Übereinkommen Artikel 37

Wirkungen des Übereinkommens Artikel 39

Bundesstaatsklausel Artikel 41

Vorbehalte Artikel 42

Änderungen Artikel 44

Konsultationen der Vertragsparteien Artikel 46

2 Fußnoten:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates vom 23. November 2001 über Computerkriminalität


 
 
 


Drucksache 894/07

... 13. betont, wie wichtig es ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Unterstützung der EU in einer Weise bereitgestellt wird, dass der derzeitigen territorialen und administrativen Struktur Serbiens und der ethnischen Zusammensetzung und den traditionellen wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen innerhalb der betroffenen Gebiete Rechnung getragen wird und die lokalen und regionalen Behörden vollumfänglich einbezogen werden; fordert die Kommission, den Rat und seine zuständigen Ausschüsse auf, die Einrichtung von Regionen der NUTS-Ebene 2 (Gemeinsame Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik) in Serbien aufmerksam zu überwachen



Drucksache 147/07

... " bedeutet auf den Ebenen NUTS 1, NUTS 2 oder NUTS 3 im Sinne der durch die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates7 geschaffenen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) in ihrer am Stichtag gültigen Fassung sowie auf der Ebene 2 der lokalen Verwaltungseinheiten (Ebene LAU 2);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/07




Begründung

Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche Zählungsmethodik und –technik, Themen und Merkmale von Zählungen.

Folgenanalyse

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

6 Fahrplan

Zweite Hälfte 2006

Erste Hälfte 2007

Zweite Hälfte 2006 / gesamtes Jahr 2007

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Vorzulegende Daten

Artikel 4
Datenquellen und Datenqualität

Artikel 5
Datenübermittlung

Artikel 6
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Ausschuss

Artikel 8
Inkrafttreten

Anhang
Themen für die Volks- und Wohnungszählung

1 Bevölkerung

1.1 Obligatorische Themen für die geografischen Ebenen: NUTS 3, LAU 2

1.1.1 Nicht abgeleitete Themen

1.1.2 Abgeleitete Themen

1.2 Obligatorische Themen für die geografischen Ebenen: nationale Ebene, NUTS 1, NUTS 2

1.2.1 Nicht abgeleitete Themen

1.2.2 Abgeleitete Themen

1.3 Empfohlene Themen für die geografischen Ebenen: nationale Ebene, NUTS 1, NUTS 2, NUTS 3, LAU 2

1.3.1 Den Mitgliedstaaten wird empfohlen,

1.3.2 Nicht abgeleitete Themen

1.3.3 Abgeleitete Themen

2.1 Obligatorische Themen für die geografischen Ebenen: NUTS 3, LAU 2

2.1.1 Nicht abgeleitete Themen

2.1.2 Abgeleitete Themen

2.2 Obligatorische Themen für die geografischen Ebenen: nationale Ebene, NUTS 1, NUTS 2

2.2.1 Nicht abgeleitete Themen

2.2.2 Abgeleitete Themen

2.3 Empfohlene Themen für die geografischen Ebenen: nationale Ebene, NUTS 1, NUTS 2, NUTS 3, LAU 2

2.3.1 Den Mitgliedstaaten wird empfohlen,

2.3.2 Nicht abgeleitete Themen


 
 
 


Drucksache 862/07

... Die Parameter sollen eine Leistungsanalyse auf regionaler Ebene ermöglichen (d. h. zumindest auf der zweiten Ebene der von Eurostat aufgestellten Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik – NUTS).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 862/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen in der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie)

Artikel 2
Änderungen in der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation)

Artikel 3
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Adressaten

Anhang I
Beschreibung der Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10 (Ausgabenkontrolle) und Artikel 29 (Zusätzliche Dienstmerkmale)

Teil
A Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10

a Einzelverbindungsnachweis

b Selektive Sperre abgehender Verbindungen, ohne Entgelt

c Vorauszahlung

d Gestreckte Zahlung der Anschlussentgelte

e Zahlungsverzug

Teil
B Dienstmerkmale im Sinne von Artikel 29

a Tonwahl oder Mehrfrequenzwahlverfahren MFW

b Anzeige der Rufnummer des Anrufers

Teil
C Umsetzung der Vorschriften zur Nummernübertragbarkeit in Artikel 30

Anhang II
Gemäss Artikel 21 zu veröffentlichende Informationen (Transparenz und Veröffentlichung von Informationen)

Anhang III
Parameter für die Dienstqualität


 
 
 


Drucksache 209/07

... (4) Nach der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)10 sollten alle von den Mitgliedstaaten an die Kommission übermittelten Statistiken, die nach Gebietseinheiten untergliedert sind, auf der NUTS-Klassifikation beruhen. Folglich sollten zur Erstellung vergleichbarer Regionalstatistiken die Gebietseinheiten im Einklang mit der NUTS-Klassifikation definiert sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevantes Fachwissen

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung - Zusammenfassung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Abschnitt I

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 5
Kategorien

Artikel 6
Anforderungen an die Genauigkeit

Artikel 7
Übermittlungsfristen

Artikel 8
Regionalstatistik

Abschnitt II
Schlachtungsstatistik

Artikel 9
Erfassungsbereich

Artikel 10
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 11
Kategorien

Artikel 12
Übermittlungsfristen

Abschnitt III
VORAUSSCHÄTZUNG DER Fleischerzeugung

Artikel 13
Erfassungsbereich

Artikel 14
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 15
Kategorien

Artikel 16
Übermittlungsfristen

Abschnitt IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 17
Berichte

Artikel 18
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 19
Ausschussverfahren

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Kategorien für die Viehbestandsstatistik

Anhang III
Anforderungen an die Genauigkeit

Anhang IV
Kategorien für die Schlachtungsstatistik

Anhang V
Kategorien für die Vorausschätzung der Fleischerzeugung


 
 
 


Drucksache 31/06

... Umfasst ein Staat mehrere Gebietseinheiten, die eigene Rechtsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse haben, muss die Verordnung auch im Fall einer Normenkollision zwischen diesen Gebietseinheiten Anwendung finden, um für Berechenbarkeit und Rechtsicherheit zu sorgen und die einheitliche Anwendung europäischen Rechts auf alle Vertragsverhältnisse sicherzustellen, bei denen es zu einer Normenkollision kommt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gegenstand des Vorschlags und Vorgeschichte

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Konsultationsergebnisse und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Anpassungen aufgrund der Natur des Rechtsinstruments

4.2. Anpassungen zur Aktualisierung der Übereinkommensvorschriften

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 9
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 11
Geltungsbereich des auf den Vertrag anzuwendenden Rechts

Artikel 12
Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 16
Gesetzliche Aufrechnung

Artikel 17
Beweis

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Öffentliche Ordnung

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Verzeichnis der Rechtsakte gemäß Artikel 22 Buchstabe a

Anhang II
Verzeichnis der bilateralen Übereinkommen gemäß Artikel 23 Absatz 3


 
 
 


Drucksache 928/06

... – dass in dem zu erlassenden Rechtsakt angegeben werden sollte, dass bei der Festlegung des auf den Erbfall anwendbaren Rechts jede Gebietseinheit als ein Land betrachtet wird wenn in einem Staat zwei oder mehr Rechtssysteme oder Regelwerke zum Erb- und Testamentrecht bestehen, die in verschiedenen Gebietseinheiten gelten, und dass in dem künftigen Rechtsakt in Bezug auf einen solchen Staat ferner Folgendes genau angegeben werden sollte:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 928/06




Anhang
Detaillierte Empfehlungen zu dem Inhalt des Vorschlags

Empfehlung 1 zu der Form und zum Mindestinhalt des zu erlassenden Instruments

Empfehlung 2 zur gerichtlichen Zuständigkeit und zu dem objektiven Anknüpfungspunkt

Empfehlung 3 zur Wahlfreiheit, die dem Einzelnen zuerkannt werden muss

Empfehlung 4 zum auf die Form der Testamente anwendbaren Recht

Empfehlung 5 zum auf Erbverträge anwendbaren Recht

Empfehlung 6 zu allgemeinen Fragen im Zusammenhang mit dem anwendbaren Recht

Empfehlung 7 zum Europäischen Erbschein

Empfehlung 8 zu der belegenen Sache und zum Pflichtteil

Empfehlung 9 zu Trusts

Empfehlung 10 zum Exequaturverfahren

Empfehlung 11 zu den öffentlichen Urkunden

Empfehlung 12 zum europäischen Netz der Testamentsregister


 
 
 


Drucksache 174/06

... 1 Umfasst ein Staat zwei oder mehr Gebietseinheiten, in denen auf die durch dieses Protokoll geregelten Angelegenheiten unterschiedliche Rechtsordnungen angewendet werden so kann er bei der Unterzeichnung, der Ratifikation, der Annahme, der Genehmigung oder dem Beitritt erklären, dass dieses Protokoll sich auf alle seine Gebietseinheiten oder nur auf eine oder mehrere derselben erstreckt; er kann seine Erklärung jederzeit durch eine neue Erklärung ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1: nur Umsetzung des Athener Übereinkommens. Dies wird durch die

Option 2: Übernahme des Übereinkommens ohne Anpassungen.

Option 3: Übernahme des Übereinkommens mit Anpassungen, wie der Ausweitung des Geltungsbereichs auf den Inlandsverkehr und die Binnenschifffahrt.

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Fragen im Zusammenhang mit der Haftung des Beförderers und der Rechte der

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Haftungshöchstsummen

Artikel 5
Vorschusszahlung

Artikel 6
Information der Reisenden

Artikel 7
Bericht und Änderung des Athener Übereinkommens von 2002

Artikel 8
Inkrafttreten

Anlage
Athener Übereinkommen von 2002 über die BEFÖRDERUNG von REISENDEN und ihrem GEPÄCK auf SEE

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 1a
Anhang

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Ausführender Beförderer

Artikel 4a
Pflichtversicherung

Artikel 5
Wertsachen

Artikel 6
Verschulden des Reisenden

Artikel 7
Haftungsbeschränkung bei Tod und bei Körperverletzung

Artikel 8
Haftungsbeschränkung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck und Fahrzeugen

Artikel 9
Rechnungseinheit und Umrechnung

Artikel 10
Ergänzungsbestimmungen über Haftungshöchstbeträge

Artikel 11
Einreden und Beschränkungen für die Bediensteten des Beförderers

Artikel 12
Mehrere Ansprüche

Artikel 13
Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung

Artikel 14
Grundlage für Ansprüche

Artikel 15
Anzeige des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck

Artikel 16
Verjährung von Schadenersatzklagen

Artikel 17
Zuständiges Gericht

Artikel 18
Nichtige Vereinbarungen

Artikel 19
Sonstige Übereinkommen über Haftungsbeschränkung

Artikel 20
Nukleare Schäden

Artikel 21
Gewerbsmäßige Beförderung durch öffentlich-rechtliche Körperschaften

Artikel 22
Erklärung der Nichtanwendung

Artikel 22a
Schlussbestimmungen des Übereinkommens

Schlussbestimmungen Artikel 17 bis 25 des Protokolls von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See

Artikel 17
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 19
Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Kündigung

Artikel 22
Revision und Änderung

Artikel 23
Änderung der Höchstbeträge

Artikel 24
Verwahrer

Artikel 25
Sprachen

Anhang zum
Athener Übereinkommen

Bescheinigung über eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit

Finanzbogen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.