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50 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Flughafenbetreiber"


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Drucksache 536/20

... 3. Die Länder und auch die Gesellschafter der Flughäfen haben bereits erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen und Maßnahmen ergriffen, um die Belastung der Flughäfen abzufedern. Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung, die Maßnahmen zu flankieren und die den Flughafenbetreibern entstandenen Bereitstellungskosten zu übernehmen.

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Drucksache 536/20




Entschließung

Zu Ziff. 1:

Zu Ziff. 2 und 3:


 
 
 


Drucksache 576/19 (Beschluss)

... ‚a0) In Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern "§ 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2" die Wörter "und 5" gestrichen und die Wörter "oder Stellen" durch die Wörter ", dem Flughafenbetreiber, dem Luftfahrtunternehmen oder dem gegenwärtigen Arbeitgeber" ersetzt.‘

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Drucksache 576/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG

10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV


 
 
 


Drucksache 576/1/19

... ‚a0) In Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern "§ 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2" die Wörter "und 5" gestrichen und die Wörter "oder Stellen" durch die Wörter ", dem Flughafenbetreiber, dem Luftfahrtunternehmen oder dem gegenwärtigen Arbeitgeber" ersetzt.‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG

10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV


 
 
 


Drucksache 414/16 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat weist aus Anlass des Gesetzgebungsvorhabens nochmals darauf hin, dass sich aus den von der Kommission am 4. April 2014 erlassenen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften für die Flughafenbetreiber zahlreiche wirtschaftliche Herausforderungen ergeben, denen sie sich innerhalb des von der Kommission festgelegten Übergangszeitraums, in dem Betriebsbeihilfen zulässig sind, stellen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 5 Absatz 2 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe ddd1 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe eee § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe Absatz 9b - neu - LuftSiG , Buchstabe f - neu - § 7 Absatz 11 Satz 1 LuftSiG , Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu -, Absatz 3 LuftSiG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 8 Absatz 1 Satz 6 LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 8 Absatz 2 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a bis c, d - neu - bis g - neu - § 10 Satz 1, 2, 2a - neu -, Satz 3, 3a - neu -, Satz 4 und 6 LuftSiG

10. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 Satzteil nach Nummer 4 LuftSiG

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 9 LuftSiG


 
 
 


Drucksache 507/16

... Zu der Anhörung, die auf der Website "Ihre Stimme in Europa" veröffentlicht wurde, gingen 37 Beiträge ein. Trotz der relativ geringen Zahl von Antworten können die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung als repräsentativ gelten, da sich alle wichtigen Interessengruppen (nationale Verwaltungen, alle Arten von Unternehmen einschließlich KMU, Prüflaboratorien, Flughafenbetreiber usw.) beteiligt haben. Außerdem nahmen die wichtigsten Verbände der Branche (darunter der größte Luftfahrtverband, der rund 240 Fluggesellschaften vertritt, die 84 % des gesamten Flugverkehrs leisten, sowie der größte Wirtschaftsverband, dem nahezu alle Hersteller in der EU angehören) und mehrere Testlaboratorien an der Anhörung teil, so dass insgesamt mehrere Hundert Interessenträger vertreten waren. Die Hauptschlussfolgerungen aus der öffentlichen Anhörung, die in der diesem Vorschlag beiliegenden Folgenabschätzung zusammengefasst werden, stützen den legislativen Ansatz des Vorschlags in vollem Umfang. -eines Workshops, der am 25. September 2013 als Folgemaßnahme zu der öffentlichen Anhörung durchgeführt wurde. An dem Workshop nahmen Vertreter aller betroffenen Interessengruppen (Mitgliedstaaten, Wirtschaft, ECAC und Airports Council International Europe als Vertreter der Endnutzer) teil. Hauptschlussfolgerung des Workshops war, dass die Ergebnisse der Studien, die auf der ersten Sitzung vorgestellt worden waren (siehe nachfolgenden Absatz), sowohl in Bezug auf die Problemstellungen als auch in Bezug auf die möglichen Lösungen konvergierten. -obschon eine gewisse Zeit zwischen der öffentlichen Anhörung, dem Workshop und der Vorlage der Folgenabschätzung verstrichen ist, besitzen die Erkenntnisse, die dabei in Bezug auf das Fehlen gemeinsamer rechtsverbindlicher Verfahren für die Zertifizierung von Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen gewonnen wurden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verkauf und Inbetriebnahme von Ausrüstungen

Artikel 5
Pflichten der Hersteller

Artikel 6
Genehmigungsbehörden

Artikel 7
Anträge auf Erteilung der EU-Typgenehmigung

Artikel 8
Prüfungen

Artikel 9
Genehmigung von Typ und Konfiguration einer Ausrüstung

Artikel 10
Beziehungen zwischen der Kommission und der für die Ausarbeitung der gemeinsamen

Artikel 11
EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 12
Übereinstimmung der Produktion

Artikel 13
Anträge auf Änderung von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 14
Änderungsarten

Artikel 15
Vornahme und Notifizierung von Änderungen

Artikel 16
Erlöschen der Gültigkeit von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 17
Verfahren für die Behandlung von Ausrüstungen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 18
Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 19
Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Ausrüstungen

Artikel 20
Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe

Artikel 21
Notifizierung von technischen Diensten

Artikel 22
Anforderungen an technische Dienste

Artikel 23
Bewertung der Fähigkeiten technischer Dienste

Artikel 24
Koordinierung von technischen Diensten

Artikel 25
Änderungen der Benennungen

Artikel 26
Anfechtung der Kompetenz von technischen Diensten

Artikel 27
Änderungen der Anhänge

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Sanktionen

Artikel 30
Übergangsbestimmungen

Artikel 31
Bewertungen

Artikel 32
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen

LISTE der ANHÄNGE

Anhang I
LEISTUNGSANFORDERUNGEN

Anhang II
EU-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG

1. Allgemeine BESCHREIBUNG

Anhang III
EU-TYPGENEHMIGUNGSZEICHEN

Anhang IV
Gemeinsame PRÜFMETHODEN für die Typgenehmigung von AUSRÜSTUNGEN für LUFTSICHERHEITSKONTROLLEN

Anhang V
MUSTER [ERWEITERUNG] [VERWEIGERUNG] [ENTZUG] des EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS

Abschnitt II

Anlage n
: Beschreibungsunterlagen PrüfergebnisseName(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen

Anhang VI
Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion

Anhang VII
von den TECHNISCHEN DIENSTEN zu Erfüllende NORMEN


 
 
 


Drucksache 414/1/16

... b) Der Bundesrat weist aus Anlass des Gesetzgebungsvorhabens nochmals darauf hin, dass sich aus den von der Kommission am 4. April 2014 erlassenen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften für die Flughafenbetreiber zahlreiche wirtschaftliche Herausforderungen ergeben, denen sie sich innerhalb des von der Kommission festgelegten Übergangszeitraums, in dem Betriebsbeihilfen zulässig sind, stellen müssen.

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Drucksache 414/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 5 Absatz 2 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ddd1 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe eee § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe Absatz 9b - neu LuftSiG , Buchstabe f - neu - § 7 Absatz 11 Satz 1 LuftSiG , Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu -, Absatz 3 LuftSiG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 8 Absatz 1 Satz 6 LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 8 Absatz 2 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a bis c, d - neu - bis g - neu - § 10 Satz 1, 2, 2a - neu -, Satz 3, 3a - neu -, Satz 4 und 6 LuftSiG

10. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 Satzteil nach Nummer 4 LuftSiG

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 9 LuftSiG


 
 
 


Drucksache 439/1/15

... Aus den von der Europäischen Kommission am 04.04.2014 erlassenen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften ergeben sich für die Flughafenbetreiber zahlreiche neue wirtschaftliche Herausforderungen, denen sie sich innerhalb des von der Europäischen

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Drucksache 439/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 3 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG * In Artikel 1 Nummer 1a ist § 8 Absatz 1 wie folgt zu ändern:

4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO

7. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV

8. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

9. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2, 3, 4, Satz 6 - neu -, § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu -, 3 - neu -, § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu -, § 9 Absatz 1 Satz 2, 3, 4, Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 5 Satz 1, 2, 3 FlugLärmSchG

'Artikel 5a Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

10. Zu Artikel 5b - neu - § 5 Absatz 3 der 2. FlugLSV

'Artikel 5b Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

11. Zu Artikel 5c - neu - § 2 Absatz 3 Nummer 4 - neu -, Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG

'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

15. Zur Systematik der nationalen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 439/15 (Beschluss)

... Aus den von der Europäischen Kommission am 04.04.2014 erlassenen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften ergeben sich für die Flughafenbetreiber zahlreiche neue wirtschaftliche Herausforderungen, denen sie sich innerhalb des von der Europäischen Kommission festgelegten Übergangszeitraums, in dem Betriebsbeihilfen zulässig sind, stellen müssen. Um sich diesen Herausforderungen stellen zu können, sind die Flughafenbetreiber auf einen klaren rechtlichen Handlungsrahmen angewiesen. Vor diesem Hintergrund kann im Interesse eines klaren und eindeutigen Rechtsrahmens für die vorhandenen Flughäfen eine Anpassung des Luftverkehrsgesetzes erforderlich sein.

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Drucksache 439/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten

'Artikel 6 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO

5. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV

6. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zur Systematik der nationalen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 516/13

... Die in Artikel 8b Absatz 6 genannten Maßnahmen betreffend die Verkehrsflussregelung fördern betriebliche Entscheidungen von Flugsicherungsorganisationen, Flughafenbetreibern und Luftraumnutzern und erstrecken sich auf die folgenden Bereiche:

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Drucksache 516/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich Artikel 1 der Verordnung EG Nr. 216/2008

3.2. Ziele Artikel 2

3.3. Erklärungen ab Artikel 3 durch die gesamte Verordnung hinweg

3.4. Begriffsbestimmungen Artikel 3

3.5. ATM/ANS Artikel 8b

3.6. Grundlegende Anforderungen Anhang Vb

3.7. Verschiedenes

4. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13
Qualifizierte Stellen

Artikel 37a
Exekutivrat

Artikel 39a
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 39b
Ernennung der Stellvertretenden Exekutivdirektoren

Artikel 65b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65c
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 66a
Sitzabkommen und Arbeitsvoraussetzungen

Artikel 66b
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 537/12

... Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass ein Flughafenbetreiber, der selbst Bodenabfertigungsdienste erbringt, nicht in unbilliger Weise vom Flughafenbetrieb profitiert, für den ein Monopol besteht. Das derzeit bestehende System der buchmäßigen Trennung scheint einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern von Bodenabfertigungsdiensten, z.B. als Dienstleister fungierenden Flughäfen und unabhängigen Bodenabfertigungsunternehmen, nicht hinreichend zu gewährleisten.



Drucksache 799/11

... 31. Ein harmonisiertes Konzept für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen als Teil der Lärmschutzmaßnahmen an europäischen Flughäfen trägt zu einem umweltverträglicheren Luftverkehr bei und schafft ein besser vorhersehbares Betriebsumfeld für Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetreiber. Die einheitliche Bewertungsmethode dürfte zudem das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Flughäfen oder Luftfahrtunternehmen sowie von schlechter Praxis verringern, die sich nicht nur auf die Kapazität des betreffenden Flughafens, sondern auf die Effizienz des gesamten Luftverkehrsnetzes auswirken können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Anmerkungen

EU -Bestimmungen über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen

Vereinbarkeit mit der Luftfahrtpolitik und anderen Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand, Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörden

Artikel 4
Allgemeine Lärmschutzregeln für Luftfahrzeuge

Artikel 5
Regeln für die Lärmbewertung

Artikel 6
Informationen über Lärmwerte

Artikel 7
Regeln für die Einführung von Betriebsbeschränkungen

Artikel 8
Entwicklungsländer

Artikel 9
Freistellungen für einzelne Flüge unter außergewöhnlichen Umständen

Artikel 10
Kontrollbefugnis

Artikel 11
Delegierte Rechtsakte

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13
Ausschuss

Artikel 14
Information und Überarbeitung

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang I
Bewertung der Lärmsituation von Flughäfen

3 Methodik:

3 Indizes:

Informationen zur Lärmbekämpfung:

1. Aktueller Stand

2. Prognose ohne neue Maßnahmen

3. Prüfung zusätzlicher Maßnahmen

Anhang II
Bewertung der Kosteneffizienz lärmbedingter Betriebsbeschränkungen


 
 
 


Drucksache 571/11

... § 19b Absatz 3 Nummer 5 enthält für den Betreiber eines Verkehrsflughafens die Vorgabe, mindestens einmal jährlich eine Konsultation mit den Nutzern durchzuführen. Im Vorfeld dieses jährlichen Termins sind seitens des Flughafenbetreibers und der Nutzer bestimmte Unterlagen zusammenzustellen und zu übermitteln.

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Drucksache 571/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 19b

§ 20a

§ 23c

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 4
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Inhalt des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Kosten

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

5. Sonstige Auswirkungen

a Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

b Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1387: Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes


 
 
 


Drucksache 650/11

... (1) Die Mitgliedstaaten und Flughafenbetreiber sorgen in ihrem Verantwortungsbereich dafür, dass jeder Flughafen zumindest ein Terminal anbietet, das allen Betreibern diskriminierungsfrei gegen ein transparentes Entgelt offen steht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Behandelte Fragen

1.3. Aktionsbereiche

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

2.4. Methodik für den Entwurf des Kernnetzes

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fazilität CONNECTING EUROPE

6. Vereinfachung

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 5
Ressourcenschonendes Netz

Artikel 6
Zwei -Ebenen -Struktur des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 7
Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel II
das Gesamtnetz

Artikel 9
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 10
Prioritäten

Artikel 11
Karten

Artikel 12
Infrastrukturkomponenten

Artikel 13
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 14
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 2
Binnenschifffahrtsinfrastruktur

Artikel 15
Karten

Artikel 16
Infrastrukturkomponenten

Artikel 17
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 18
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 3
Straßenverkehrsinfrastruktur

Artikel 19
Karten

Artikel 20
Infrastrukturkomponenten

Artikel 21
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 22
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 4
Seeverkehrsinfrastruktur

Artikel 23
Karten

Artikel 24
Infrastrukturkomponenten

Artikel 25
Meeresautobahnen

Artikel 26
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 27
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 5
Luftverkehrsinfrastruktur

Artikel 28
Karten

Artikel 29
Infrastrukturkomponenten

Artikel 30
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 31
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 6
Infrastruktur für den multimodalen Verkehr

Artikel 32
Karten

Artikel 33
Infrastrukturkomponenten

Artikel 34
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 35
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 36
Städtische Knoten

Artikel 37
Intelligente Verkehrssysteme

Artikel 38
Güterverkehrsdienste

Artikel 39
Neue Technologien und Innovation

Artikel 40
Sichere Infrastrukturen

Artikel 41
Klimaresistenz der Infrastrukturen und Ausfallsicherheit

Artikel 42
Umweltschutz

Artikel 43
Barrierefreie Zugänglichkeit für alle Benutzer

Kapitel III
das Kernnetz

Artikel 44
Festlegung des Kernnetzes

Artikel 45
Anforderungen

Artikel 46
Aufbau des Kernnetzes

Artikel 47
Knoten des Kernnetzes

Kapitel IV
Verwirklichung des Kernnetzes durch Kernnetzkorridore

Artikel 48
Allgemeiner Zweck der Kernnetzkorridore

Artikel 49
Begriff der Kernnetzkorridore

Artikel 50
Liste der Kernnetzkorridore

Artikel 51
Koordinierung der Kernnetzkorridore

Artikel 52
Leitung der Kernnetzkorridore

Artikel 53
Korridorentwicklungsplan

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 54
Überarbeitung und Berichterstattung

Artikel 55
Ausschuss

Artikel 56
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 57
Überprüfung

Artikel 58
Einheitliche Kontaktstelle

Artikel 59
Verzögerte Fertigstellung des Kernnetzes

Artikel 60
Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und der Unionspolitik

Artikel 61
Förderung und Bewertung

Artikel 62
Aufhebung

Artikel 63
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 120/11

... b. Des Weiteren rügt die Kommission, dass die Art, in der die deutschen Behörden die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Auswahl von Dienstleistern durch Flughafenbetreiber in der Praxis handhaben, den Bestimmungen von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie zuwiderläuft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

E. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürger

3. Verwaltung

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1525: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung


 
 
 


Drucksache 797/11 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass der Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 96/67/EG einige richtige Ansatzpunkte, wie die Einführung von Qualitätsanforderungen und Mindestkriterien an Bodenabfertiger sowie die geplanten Personalübernahmemöglichkeiten bei einem Wechsel des Anbieters, aufgreift. Er hält den Vorschlag insgesamt in der vorliegenden Form allerdings für nicht geeignet, die Qualität und Sicherheit der Bodenabfertigung an Flughäfen der Union zu verbessern. Denn eine weitere Öffnung des Marktes der Bodenabfertigungsdienste und die übrigen vorgesehenen Regelungen - bis auf die Festlegung von Qualitätsstandards und Mindestausbildungsstandards - lösen erhebliche Betriebsrisiken bei den Bodenabfertigungsdienstleistern und den Flughafenbetreibern aus. Der Bundesrat befürchtet sogar einen Rückschritt durch einen ruinösen Preiskampf durch Lohndumping bei den Bodenabfertigungsdienstleistern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Artikel 5
ff. (Marktöffnung)

Artikel 29
(Rechtliche Trennung (Legal separation))

Artikel 30
(Flughafen als Infrastruktur-Manager)

Artikel 34
(Aus- und Fortbildung)

Artikel 35
(Unterauftragsvergabe (Subcontracting))

3 Arbeitnehmerrechte

3 Betriebsübergang

3 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 797/1/11

... 3. Denn eine weitere Öffnung des Marktes der Bodenabfertigungsdienste und die übrigen vorgesehenen Regelungen - bis auf die Festlegung von Qualitätsstandards und Mindestausbildungsstandards - lösen erhebliche Betriebsrisiken bei den Bodenabfertigungsdienstleistern und den Flughafenbetreibern aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 5

Artikel 30
(Flughafen als Infrastruktur-Manager)

Artikel 35
(Unterauftragsvergabe (Subcontracting))

Artikel 29
(Rechtliche Trennung (Legal separation))

Artikel 34
(Aus- und Fortbildung)

3 Arbeitnehmerrechte

3 Betriebsübergang


 
 
 


Drucksache 146/11

... in § 29b Absatz 2 die Luftfahrtbehörde und die Flugsicherung, auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm „hinzuwirken“. In der Praxis der Deutschen Flugsicherung treten Lärmschutzbelange aber in der Regel hinter betriebliche und kapazitative Belange der Flughafenbetreiber und der Fluggesellschaften zurück.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 29b Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

Artikel 2

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

§ 27c
Absatz 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 521/1/09

... Der Änderungsvorschlag ist abzulehnen, da er die mit dem Gesetz bezweckte deutliche Verbesserung beim Schutz gegen Fluglärm nachträglich finanziell weitgehend den Lärmbetroffenen, aber nicht den Lärmverursachern - hier den Flughafenbetreibern - anlasten würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/1/09




1. Zu § 1 Satz 1

2. Zu § 2 Überschrift, Absatz 1 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 2 Absatz 2* Nummer 1

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 5 Satz 1, Satz 2 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2

7. Zu § 3 Absatz 6 Satz 3 - neu -

8. Zu § 4 Absatz 1 und 2 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2

10. Hauptempfehlung zu Ziffer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1

12. Zu § 5 Absatz 3

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 10

Zu § 5

14. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2 - neu -*

15. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1

16. Zu § 5 Absatz 6 - neu -Dem § 5 ist folgender Absatz 6 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 228/09

... 99. ist der Auffassung, dass es ein integrativer Ansatz im Luftfahrtsektor nötig ist, der die Luftfahrtindustrie der gesamten Welt, die Fluglinien und die Flughafenbetreiber gemeinsam auf ein Emissionsreduktionsziel verpflichtet, das möglichst bald, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2013 erreicht werden muss; ist der Ansicht, dass der integrative Ansatz Forschung und Technologie, betriebliche Verbesserungen und ein globales Emissionshandelssystem umfassen sollte, das auf dem EU-Emissionshandelssystem für die Luftfahrt basieren sollte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/09




Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Anhang
A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag

Anhang
B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie


 
 
 


Drucksache 481/1/09

... 4. Er erkennt angesichts der unterschiedlichen und in einzelnen Mitgliedstaaten möglicherweise nicht ausreichenden Regelungen an, dass im Hinblick auf Sicherheitsentgelte, die von einem Flughafenbetreiber erhoben werden, europaweit einheitliche Regelungen geschaffen werden, wie es mit der Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte bereits für die darin erfassten Flughafenentgelte erfolgt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/1/09




Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Weitere Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 481/09 (Beschluss)

... 7. Sofern überhaupt die Notwendigkeit einer eigenständigen Richtlinie über Luftsicherheitsentgelte gesehen wird, sollte diese lediglich die von den Flughafenbetreibern erhobenen Luftsicherheitsentgelte umfassen und deckungsgleich mit den Regelungen über Flughafenentgelte sein, um einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/09 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Weitere Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 32/08

... Absatz 5 stellt klar, dass die zur Schulung Verpflichteten sich zur Erfüllung ihrer Eigensicherungspflichten zwar weiterer Unternehmen bedienen können, ihre Gewährleistungsverantwortung davon aber unberührt bleibt. Entschließt sich ein Flughafenbetreiber oder Luftfahrtunternehmen dazu, ein Unternehmen mit der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen – wie Kontrollen (auch durch Reglementierte Beauftragte) oder Schulungen - zu beauftragen, so werden die dazu in diesen Unternehmen Tätigen von der Rechtsverordnung wie Beschäftigte des Auftraggebers behandelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausbildungspersonal

§ 3
Schulungen für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte

§ 4
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen

§ 5
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen

§ 6
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen

§ 7
Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten

§ 8
Schulungen für sonstiges Personal

§ 9
Lernerfolgskontrollen, Prüfungen

§ 10
Prüfungszweck

§ 11
Prüfungsausschuss

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen, Fristen

§ 13
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personal- und Warenkontrollen

§ 14
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personalkontrollen

§ 15
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Frachtkontrollen

§ 16
Zulassung zur praktischen Prüfung

§ 17
Bewertung von Prüfungsleistungen

§ 18
Täuschung, sonstige Verstöße

§ 19
Wiederholung der Prüfung

§ 20
Schulungsbescheinigungen, Befähigungszeugnisse, Zulassungen

§ 21
Musterlehrpläne und Formulare

§ 22
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung

§ 4
Prüfungsgebühren

Artikel 3
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 235: Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen


 
 
 


Drucksache 563/08 (Beschluss)

... Das Wachstum im Luftverkehr kann in Deutschland nur dann erreicht und bewältigt werden, wenn die Kapazitäten der betroffenen Flugplätze erweitert und effizienter genutzt werden. Es ist nicht zu erkennen, dass Kapazitätsengpässe durch eine zentrale Planung des BMVBS besser beseitigt werden könnten als durch Planungen der jeweiligen Flughafenbetreiber, die ihre Möglichkeiten und Bedürfnisse sowie die Anforderungen der Fluggesellschaften im Zweifel besser einschätzen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 3a - neu - ROG

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4a - neu - ROG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 7 ROG

6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 ROG

7. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 8 ROG

8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG

9. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 ROG

10. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 ROG

11. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 ROG

12. Zu Artikel 7 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 3 Nr. 2 UVPG

13. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 25 Abs. 10 Satz 1 UVPG


 
 
 


Drucksache 354/08

... Den von der Regelung betroffenen Flughafenbetreibern und Luftfahrtunternehmen entstehen ursächlich aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 gewisse Betreuungskosten. Diese Kosten werden durch ein Umlageverfahren auf alle Passagiere verteilt, so dass eine geringfügige Anhebung der Einzelpreise nicht ausgeschlossen scheint.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 46a
Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 19

Zu Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 563/1/08

... Das Wachstum im Luftverkehr kann in Deutschland nur dann erreicht und bewältigt werden, wenn die Kapazitäten der betroffenen Flugplätze erweitert und effizienter genutzt werden. Es ist nicht zu erkennen, dass Kapazitätsengpässe durch eine zentrale Planung des BMVBS besser beseitigt werden könnten als durch Planungen der jeweiligen Flughafenbetreiber, die ihre Möglichkeiten und Bedürfnisse sowie die Anforderungen der Fluggesellschaften im Zweifel besser einschätzen können.}

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/1/08




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 ROG

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 ROG

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 3a - neu - ROG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG

6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG

7. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4a - neu - ROG

8. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 7 ROG

9. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 ROG

10. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 8 ROG

11. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG

12. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG

13. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 ROG

14. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 Satz 3 ROG

15. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 ROG

16. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 ROG

17. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 2 Buchstabe a, Anlage 2 Nr. 2.6.10 - neu - ROG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 7 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 3 Nr. 2 UVPG

19. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 25 Abs. 10 Satz 1 UVPG


 
 
 


Drucksache 482/08

... (b) Verfahren und Zuständigkeiten für Sammlung, Validierung, Prüfung, Bewertung und Weitergabe von Daten über die Leistung von Flugsicherungsdiensten und Netzfunktionen von allen einschlägigen Parteien, einschließlich Flughafenbetreiber, Flughafenkoordinatoren, Flugsicherungsorganisationen, Luftraumnutzer, nationale Aufsichtsbehörden, Mitgliedstaaten und Eurocontrol;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/08




Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 549/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 4 Benennung und Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden

‚Artikel 6 Branchenkonsultationsgremium

‚Artikel 8 Durchführungsvorschriften

‚Artikel 11 Leistungssystem

Artikel 2
Die Verordnung (EG) Nr. 550/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 4 Sicherheitsanforderungen

‚Artikel 9a Funktionale Luftraumblöcke

‚Artikel 14 Allgemeines

‚Artikel 17 Überarbeitung der Anhänge

‚Artikel 18a Überprüfung

Artikel 3
Die Verordnung (EG) Nr. 551/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 3 Einheitliches europäisches Fluginformationsgebiet EFIR

‚Artikel 3a Luftfahrtinformationen

‚Artikel 4 Luftverkehrsregeln und Luftraumklassifizierung

‚Artikel 6 Netzmanagement und -auslegung

Artikel 4
Die Verordnung (EG) Nr. 552/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 6a Alternative Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften

‚Artikel 9 Überarbeitung der Anhänge

Artikel 5
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 119/07

... Insbesondere entsteht den betroffenen Unternehmen der privaten Wirtschaft (Deutsche Bahn AG, Flughafenbetreiber) kein zusätzlicher logistischer Aufwand, da die Anwendung der Kontrollbefugnis im Rahmen der bahnpolizeilichen bzw. mit der Erfüllung von Luftsicherheitsaufgaben erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Anlass und Zielsetzungen des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Sonstige Kosten

VI. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1

II. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 53/07

... Der Bundesrat hat im ersten Durchgang zu dem noch von der früheren Bundesregierung zugeleiteten Gesetzentwurf eine allgemeine Stellungnahme abgegeben, mit der die Bundesregierung aufgefordert wurde, den Gesetzentwurf zu überarbeiten, da er dem Ziel, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm deutlich zu verbessern sowie Planungs- und Rechtssicherheit für die Flughafenbetreiber zu schaffen, nur unzulänglich gerecht werde. Die jetzige Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zu Beginn der laufenden Legislaturperiode unverändert dem Bundestag zugeleitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/07




1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:


 
 
 


Drucksache 789/07

... 34. ist der Auffassung, dass die Luftfahrtgesellschaften bei der Amortisierung der Flughafenanlagen, die sie von den Flughafenbetreibern fordern, angemessene Garantien bieten und in die Verantwortung genommen werden müssen, damit die Flughafenbetreiber nicht in Schwierigkeiten geraten, wenn die Luftfahrtgesellschaften vor einer vollständigen Amortisierung vorzeitig von ihren vertraglichen Bindungen zurücktreten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/07




Aufbau neuer Kapazitäten

Förderung umweltfreundlichen Wachstums

Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung und Anpassung des rechtlichen Rahmens

Verbesserung der Zusammenarbeit in Kapazitätsfragen zwischen Flughafenregionen

2 Bodenabfertigungsdienste


 
 
 


Drucksache 81/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Richtlinienvorschlag erhebliche Unklarheiten bei der Bestimmung von Aufgabe und Funktion einer solchen Regulierungsbehörde aufweist: Nach Artikel 10 Abs. 1 soll die Behörde die nach Artikel 4 und 7 der Richtlinie dargelegten Aufgaben übernehmen. Artikel 4 Abs. 3 regelt, dass diese Behörde als Schlichtungsstelle fungiert, falls es bei der Festlegung der Entgelte zwischen Flughafenbetreiber und Gesellschaften zu keiner Einigung kommt, so dass grundsätzlich die Entgeltfestlegung der Einigung der Marktteilnehmer überlassen wird. Auch Artikel 7 Abs. 2 sieht lediglich eine schlichtende Funktion bei grundsätzlicher Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer vor. Die Funktionen der Regulierung einerseits und der bloßen Schlichtung andererseits widersprechen sich jedoch und bedürfen im weiteren Rechtsetzungsverfahren der Präzisierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/07 (Beschluss)




1. Zum Richtlinienvorschlag allgemein

2. Im Einzelnen

- Artikel 2 - Begriffsbestimmung/Definition

- Artikel 3 - Diskriminierungsverbot

- Artikel 4 - Konsultation und Rechtsbehelf

- Artikel 5 - Transparenz

- Artikel 6 - Neue Infrastruktur

- Artikel 7 - Qualitätsstandards

- Artikel 8 - Entgeltdifferenzierung

- Neuer Artikel


 
 
 


Drucksache 669/07

... Der vorliegende Verordnungsentwurf führt zur Sicherstellung der die Bundesrepublik Deutschland als Staat treffenden Verpflichtung nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 durch Änderung von § 65 eine neue Informationspflicht für die Wirtschaft ein. Diese Änderung bewirkt, dass das Luftfahrt-Bundesamt nicht nur von Luftfahrtunternehmen, sondern auch von Reiseveranstaltern und -vermittlern Auskünfte verlangen kann, wenn die Unternehmen die ihnen obliegenden gesetzlichen Pflichten nicht erfüllen. Dies gilt dann auch für die einschlägigen Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006. Gleiches gilt für die Flughafenbetreiber durch Schaffung des neuen § 46a, der dann gemäß § 47 durch die Landesluftfahrtbehörden erforderlichen Falles im Wege der Informationspflicht vollzogen werden kann. In der Regel wird ein behördliches Informationsverlangen aufgrund einer Beschwerde eines Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität entstehen. Derartige Beschwerden dürften jedoch nur äußerst selten vorkommen, zumal nur ein äußerst geringer Anteil der Reisenden im Luftverkehr überhaupt von den Regelungen betroffen ist. Zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 ist die Einführung der Informationspflicht zwingend geboten. Die bestehende allgemeinen luftpolizeilichen Regelung nach § 29

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 669/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummern 6 bis 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 188/07

... , d.h. Luftfahrer und Flugschüler von Flugzeugen, Drehflüglern, Luftschiffen und Motorseglern sowie Mitglieder flugplatzansässiger Vereine und sonstige Berechtigte, einbezogen. Durch -die Aufnahme neuer Tatbestände in das Gebührenverzeichnis (Nrn. 4 - 9). entstehen den Luftfahrtunternehmen, den Luftfahrzeughaltern und den Flughafenbetreibern zusätzliche Kosten. Diese Kosten sind teilweise durch die Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen in der Europäischen Luftsicherheitsverordnung verursacht. Kosteninduzierte Erhöhungen von Einzelpreisen können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Luftsicherheitsgebührenverordnung LuftSiGebV

§ 1
Gebühren

§ 2
Pflichten der Luftfahrtunternehmer und Luftfahrzeughalter

§ 3
Gebühren- und Auslagenschuldnerschaft

§ 4
Auslagen

§ 5
Gebühren- und Auslagenermäßigung und -befreiung

§ 6
Übergangsregelungen

§ 7
Inkrafttreten

Anhang
Anlage (zu § 1)

3 Gebührenverzeichnis

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Nr. 1: Nr. 2: Nr. 3: Nr. 4: Nr. 5 und 6: Nr. 7 und 8: Nr. 9: Nr. 10:

 
 
 


Drucksache 81/1/07

... Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Richtlinienvorschlag erhebliche Unklarheiten bei der Bestimmung von Aufgabe und Funktion einer solchen Regulierungsbehörde aufweist: Nach Artikel 10 Abs. 1 soll die Behörde die nach Artikel 4 und 7 der Richtlinie dargelegten Aufgaben übernehmen. Artikel 4 Abs. 3 regelt, dass diese Behörde als Schlichtungsstelle fungiert, falls es bei der Festlegung der Entgelte zwischen Flughafenbetreiber und Gesellschaften zu keiner Einigung kommt, so dass grundsätzlich die Entgeltfestlegung der Einigung der Marktteilnehmer überlassen wird. Auch Artikel 7 Abs. 2 sieht lediglich eine schlichtende Funktion bei grundsätzlicher Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer vor. Die Funktionen der Regulierung einerseits und der bloßen Schlichtung andererseits widersprechen sich jedoch und bedürfen im weiteren Rechtsetzungsverfahren der Präzisierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/1/07




Im Einzelnen

- Artikel 2 - Begriffsbestimmung/Definition

- Artikel 3 - Diskriminierungsverbot

- Artikel 4 - Konsultation und Rechtsbehelf

- Artikel 5 - Transparenz

- Artikel 6 - Neue Infrastruktur

- Artikel 7 - Qualitätsstandards

- Artikel 8 - Entgeltdifferenzierung

- Neuer Artikel


 
 
 


Drucksache 80/07

... (10) Zwischen Mitte September 2005 und Anfang 2006 hat die Kommission die Branchenbeteiligten konsultiert um mögliche Lösungen für die Kapazitätslücke an Flughäfen zu ermitteln. Die Antworten von staatlichen Behörden, Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreibern, Piloten, Flugsicherungsdienstleistern, Fachleuten, Privatpersonen und Umweltschutzorganisationen erwiesen sich als wertvoller Input5. Ein Hauptergebnis der Konsultation war, dass es breite Übereinstimmung gab, was die Existenz des Problems und die Notwendigkeit angeht, marktgerechte und unter Umweltgesichtspunkten nachhaltige Lösungen zu finden. Viele Korrespondenten wiesen auf die Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit und eines besseren Informationsaustauschs zwischen allen Akteuren der Betriebskette auf Flughäfen hin.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/07




Mitteilung

1. Die zu erwartende Kapazitätskrise

2. Eine strategische Vision zur Bewältigung der Kapazitätskrise

3. Bessere Ausnutzung der vorhandenen Flughafenkapazität

3.1. Kapazitätsbewertung und Methoden der mittelfristigen Planung

3.2. Flughafenzeitnischen und Flugdurchführungspläne

3.3. Bessere Planbarkeit und Verringerung der Flughafenverspätungen durch kollaborative Entscheidungsfindung Collaborative Decision Making, CDM

4. Konsistenter Ansatz für den sicheren Betrieb an Flughäfen

4.1. Ausweitung der Zuständigkeiten der EASA auf Sicherheitsvorschriften für Flughäfen

4.2. Nutzung globaler Satellitennavigationssysteme für mehr Sicherheit an Flughäfen

5. Förderung der Ko-Modalität der Verkehrsträger

5.1. Verbesserter Zugang zu Flughäfen und Ko-Modalität

5.2. Intermodalität Luftverkehr-Schienenverkehr

6. Neue Flughafeninfrastruktur bedarf sorgfältiger Überlegung

6.1. Verbesserung der durch Umweltauflagen begrenzten Flughafenkapazität Lärmschutz

6.2. Besserer Planungsrahmen für neue Flughafeninfrastruktur

7. Entwicklung und Einsatz neuer Technologien

8. Fazit

Anhang


 
 
 


Drucksache 81/07

... Option drei war ein Rechtsakt der Gemeinschaft zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens, der vorschreibt, dass bei der Festlegung der Flughafenentgelte auf nationaler Ebene eine Reihe allgemeiner Grundsätze von den Flughafenbetreibern einzuhalten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Luftfahrtpolitik und anderen Zielen der Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

5 Nichtdiskriminierung:

Konsultation und Rechtsbehelf:

5 Transparenz:

5 Qualitätsnormen:

5 Entgeltdifferenzierung:

5 Sicherheitsentgelte:

5 Regulierungsbehörde:

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument:

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Diskriminierungsverbot

Artikel 4
Konsultation und Rechtsbehelf

Artikel 5
Transparenz

Artikel 6
Neue Infrastruktur

Artikel 7
Qualitätsstandards

Artikel 8
Entgeltdifferenzierung

Artikel 9
Sicherheitsentgelte

Artikel 10
Unabhängige Regulierungsbehörde

Artikel 11
Berichterstattung und Änderung

Artikel 12
Durchführung

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 72/06

... " (Luftfahrt-Bundesamt) oder im Rahmen der Luftaufsicht (Landesbehörden) die Sicherheit von Luftfahrzeugen kontrolliert. Stellenweise sind diese Befugnisse auch an Dritte, in der Regel an im Bereich der Verkehrsleitung tätige Mitarbeiter der Flughafenbetreiber, nach § 29 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrsordnung

Artikel 3
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

2. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 184/05 (Beschluss)

... 5. Darüber hinaus lässt der Verordnungsvorschlag Haftungsregelungen vermissen. Das gilt sowohl für den Fall, dass Meldungen seitens der Luftverkehrsunternehmen oder Reiseunternehmen nicht rechtzeitig an den Flughafenbetreiber weitergegeben werden, als auch für die Fälle, in denen der Passagier seinen Flug nicht rechtzeitig erreicht.



Drucksache 184/1/05

... 14. Darüber hinaus lässt der Verordnungsvorschlag Haftungsregelungen vermissen. Das gilt sowohl für den Fall, dass Meldungen seitens der Luftverkehrsunternehmen oder Reiseunternehmen nicht rechtzeitig an den Flughafenbetreiber weitergegeben werden, als auch für die Fälle, in denen der Passagier seinen Flug nicht rechtzeitig erreicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/1/05




2 A

2 B


 
 
 


Drucksache 19/05

... (2) Im Einzelfall darf der Flughafenbetreiber den auf Grund dieses Unterabschnittes vom Zugang zum Flughafen ausgeschlossenen Luftfahrzeugen den Zugang ausnahmsweise gestatten, wenn so ungewöhnliche Umstände vorliegen, dass die Versagung des Zugangs unverhältnismäßig wäre. Dies gilt insbesondere für den Zugang zum Flughafen zum Zwecke der Durchführung von humanitären Hilfeleistungen oder für Reparatur-, Umrüstungs- und Wartungszwecke, durch die keine Einnahmen erzielt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/05




A. Zielsetzung und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 48a
Begriffsbestimmungen Im Sinne der §§ 48a bis 48g ist:

§ 48b
Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an einem Flughafen

§ 48c
Prüfung für die Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48d
Fristen zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48e
Verfahren zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48f
Ausnahmegenehmigungen

§ 48g
Weitere Möglichkeiten zur Lärmminderung

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines:

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

1. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 48a

Zu § 48b

Zu § 48c

Zu § 48d

Zu § 48e

Zu § 48f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 19/1/05

... a) In Satz 1 sind die Wörter "Im Einzelfall darf der Flughafenbetreiber" durch die Wörter "In Einzelfällen darf die Luftfahrtbehörde" zu ersetzen.



Drucksache 401/05 (Beschluss)

... Ziel der Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ist, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm deutlich zu verbessern sowie Planungs- und Rechtssicherheit für die Flughafenbetreiber zu schaffen.



Drucksache 19/05 (Beschluss)

... a) In Satz 1 sind die Wörter "Im Einzelfall darf der Flughafenbetreiber" durch die Wörter "In Einzelfällen darf die Luftfahrtbehörde" zu ersetzen.



Drucksache 401/1/05

... 5. sowie Planungs- und Rechtssicherheit für die Flughafenbetreiber zu schaffen.



Drucksache 715/05

... (12) Um die Zuständigkeiten für die Anwendung der gemeinsamen Normen festzulegen und zu beschreiben, welche Maßnahmen zu diesem Zweck von Betreibern und anderen Stellen verlangt werden, sollte jeder Mitgliedstaat ein innerstaatliches Programm für die Sicherheit der Zivilluftfahrt aufstellen. Zudem sollten alle Flughafenbetreiber, Luftfahrtunternehmen und Stellen, die Luftsicherheitsnormen anwenden, ein Sicherheitsprogramm aufstellen, durchführen und weiterentwickeln, um der neuen Rechtsvorschrift nachzukommen und die Auflagen der jeweils geltenden innerstaatlichen Programme für die Sicherheit der Zivilluftfahrt zu erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/05




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Begründung und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Vorhandene Bestimmungen im Bereich des Vorschlags

Übereinstimmungen mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultierung der betroffenen Gruppen und Folgenabschätzung

Konsultierung der betroffenen Gruppen Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Reaktionen

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Prinzip der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments vorgeschlagenes Instrument: Verordnung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinfachung Ziel des Vorschlags ist die Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Ausführliche Beschreibung des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Artikel 4
Gemeinsame Normen

Artikel 5
Anwendung strengerer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 6
In Bezug auf Drittländer erforderliche Sicherheitsmaßnahmen

Artikel 7
Nationale Behörde

Artikel 8
Programme

Artikel 9
Nationales Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt

Artikel 10
Programm für die Flughafensicherheit

Artikel 11
Sicherheitsprogramm für Luftfahrtunternehmen

Artikel 12
Sicherheitsprogramm für Stellen, die Luftsicherheitsnormen anwenden

Artikel 13
Nationales Qualitätskontrollprogramm

Artikel 14
Kommissionsinspektionen

Artikel 15
Verbreitung von Informationen

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Drittländer

Artikel 18
Sanktionen

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Gemeinsame Normen für den Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen (Artikel 4)

1. Flughafensicherheit

1.1 Auflagen für die Flughafenplanung

1.2 Zugangskontrolle

1.3 Durchsuchung von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen

1.4 Überprüfung von Fahrzeugen

1.5 Überwachung, Streifen und andere physische Kontrollen

2. Abgegrenzte Bereiche von Flughäfen

3. Sicherheit der Luftfahrzeuge

4. Fluggäste und Handgepäck

4.1 Durchsuchung von Fluggästen und Handgepäck

4.2 Schutz von Fluggästen und Handgepäck

4.3 Potenziell gefährliche Fluggäste

5. Aufgegebenes Gepäck 5.1 Durchsuchung des aufgegebenen Gepäcks

5.2 Schutz des aufgegebenen Gepäcks

5.3 Zuordnung von aufgegebenem Gepäck

6. Fracht

6.1 Sicherheitskontrollen für Fracht

6.2 Schutz der Fracht

7. Post und Material von Luftfahrtunternehmen

8. Bordvorräte

9. Flughafenlieferungen

10. Sicherheitsmassnahmen während des Flugs

11. Einstellung und Schulung von Personal

12. Sicherheitsausrüstung


 
 
 


Drucksache 610/04

... Hinsichtlich von Hauptverkehrsflughäfen und von sonstigen Verkehrsflughäfen in Ballungsräumen wird unter Nummer 1 lit. c die Zuständigkeit für die Lärmkartierung umfassend den Landesluftfahrbehörden zugewiesen, allerdings im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt, das aufgrund seiner Tätigkeiten im Bereich des Fluglärmgesetzes über langjährige Erfahrungen verfügt. Die Betriebs- und Emissionsdaten werden von den Flughafenbetreibern zur Verfügung gestellt. Die Bevölkerungsdaten werden von den Gemeinden beigesteuert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 47l
Gemeinsame Aufstellungsverfahren mit anderen Fachplänen

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

II. Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie

3. Umsetzungsbedarf

4. Konzeption der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht

5. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

6. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Umsetzung der SUP-Richtlinie 2001/42/EG

IV. Erweiterung des § 32 BImSchG

V. Alternativen

VI. Kosten

1. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der SUP-Richtlinie

3. Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des § 32 BImSchG

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 471
Gemeinsame Aufstellungsverfahren

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 9/16 PDF-Dokument



Drucksache 414/16 PDF-Dokument



Drucksache 439/15 PDF-Dokument



Drucksache 440/14 PDF-Dokument



Drucksache 517/13 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.