Drucksache 106/20
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern
... eine Befugnis der Beschäftigten vor, die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden zur Abwendung körperlicher Gefahren, die von einer Postsendung ausgehen, zu informieren. Diese, gefahrenabwehrrechtlich fundierte, Befugnis lässt nur eine Übergabe der gefährlichen Güter an die Polizeibehörden zu, nicht hingegen die Aushändigung weiterer Bestandteile der Postsendung.
Drucksache 7/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW -Gesetzes A. Problem und Ziel
... Der Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren, vor denen sie sich aus eigener Kraft nicht schützen kann, ist eine der wichtigsten Aufgaben des modernen Staates. Deutschland hat ein vertikal gegliedertes, subsidiäres und maßgeblich auf Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit beruhendes Bevölkerungsschutzsystem aufgebaut, das je nach Größe, Bedeutung und Entwicklung eines Schadensfalls von den unteren Ebenen zu den oberen Ebenen aufwächst und das sich im Alltag ebenso wie bei größeren Schadenslagen bewährt hat. Um die Aufgabe des Bevölkerungsschutzes erfüllen zu können, müssen Mittel des Zivilschutzes stets vorgehalten werden. Zudem unterstützt der Bund im Fall von Naturkatastrophen oder anderen schweren Unglücksfällen nach Artikel 35 des
Drucksache 65/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: "Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke"
... Die Bunderegierung beabsichtigt, als Teil des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, die gegenüber Erbringern von Telekommunikationsdiensten bestehenden strafprozessualen Befugnisse zur Datenerhebung auch auf Anbieter von Telemediendiensten zu erstrecken. Im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens wird zu prüfen sein, ob diese Gleichstellung verfassungsrechtlich zulässig ist. Zudem bedarf es einer intensiven Prüfung, ob das Vorhaben geeignet und erforderlich ist, das mit dem Gesetz verfolgte Ziel zu erreichen. Unabhängig davon kann eine Verbesserung der jetzigen Situation nur durch legislative Maßnahmen erreicht werden, die sicherstellen, dass der Speicherort der abgefragten Daten für die Erfüllung etwaiger Auskunftspflichten unerheblich ist. Denn die größten und relevanten Internetdienstleister haben ihren Sitz im Ausland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Oftmals werden die Strafverfolgungsbehörden bei jetzigen Auskunftsverlangen mit dem Hinweis, dass die angeforderten Daten auf Servern im jeweiligen Land des Geschäftssitzes gespeichert werden, auf den Rechtshilfeweg über die dort zuständigen Justizbehörden verwiesen. Entsprechende Ersuchen werden dann jedoch - wenn überhaupt - erst nach mehreren Monaten beantwortet.
Drucksache 362/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Stärkung der Führungsaufsicht
... Das ausdifferenzierte System der Führungsaufsicht soll mit seinen vielfältigen Möglichkeiten von Weisungen gewährleisten, dass der hiervon erfasste Personenkreis von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten wird. Dies erfordert, dass ein hinreichend abschreckendes und wirksames Sanktionssystem im Fall der Nichteinhaltung der Weisungen vorhanden ist. Dabei ist besonders zu bedenken, dass es sich bei den Probandinnen und Probanden in aller Regel um hafterfahrene Personen handelt, die durch kurzzeitige Freiheitsstrafen oder gar lediglich eine Geldstrafe nicht in ausreichendem Maß davon abgehalten werden können, gegen die für notwendig erachteten und gerichtlich festgesetzten Weisungen zu verstoßen. Ein Weisungsverstoß, beispielsweise die Missachtung eines Kontaktverbots mit Kindern durch einen verurteilten Sexualstraftäter, kann in vielen Fällen der erste Schritt hin zur Begehung von weiteren erheblichen Straftaten sein. Die bisherige Strafandrohung in § 145a Satz 1
Drucksache 552/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Der Bundesrat begrüßt das Ziel des vorliegenden Gesetzes, eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität zu fördern, um den Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden. Ebenso ist zu begrüßen, dass entlastende Maßnahmen u.a. für Arbeitnehmer, Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber, unterstützende Maßnahmen für die Entspannung des Wohnungsmarkts und Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens vorgesehen sind.
Informationssystem - umwelt-online Internet
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