1018 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Europarecht"
Drucksache 269/20
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen Lebensmittelkette)
... Über europarechtliche Vorgaben wird nicht hinausgegangen.
Drucksache 26/1/20
... es begegnet erheblichen Bedenken hinsichtlich seiner Konformität in Bezug auf europarechtliche Bestimmungen und dem von der Bundesregierung postulierten Ziel, die Rechtssicherheit bei der Erteilung von Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten zu erhöhen.
Drucksache 514/20
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Kinderpornografie und extremistischen Straftaten
... Der Bundesrat stellt fest, dass eine Identifizierung von Personen im Internet im Kampf gegen Kinderpornografie und rechtsextremistische Straftaten unerlässlich ist, aber in der Realität häufig scheitert. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, angesichts der noch ausstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes die Einführung der Mindestspeicherpflicht so weit wie unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und Europäischen Gerichtshofes verfassungsrechtlich und europarechtskonform möglich vorzubereiten.
Drucksache 221/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... - Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß.
Drucksache 137/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa - COM(2020) 103 final
... 3. Daher wird angeregt, mit konkreten Maßnahmen für ein konsequentes Screening von europäischen Rechtsvorschriften und europarechtlich bestimmten Verwaltungsverfahren auf eine grundsätzliche bürokratische Entlastung von mittelständischen Unternehmen hinzuwirken. Die Fortschritte sollten im Rahmen des jährlichen Berichts des hochrangigen KMU-Beauftragten der EU dokumentiert werden.
Drucksache 504/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... Absatz 3 legt die Haftbedingungen fest, bildet dabei die europarechtlichen Vorgaben ab (Artikel 10 und Artikel 11 der Aufnahme-RL) und trägt der entsprechenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Rechnung (EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - C-473/13 und C-514/13 -).
Drucksache 280/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... ein besonderes Augenmerk auf solche Regelungen zu legen, die eine tatsächliche Kontrolle von Tiertransporten entsprechend dem Urteil des EuGH vom 23. April 2015 (Az.: C-424/13) bis zum Bestimmungsort ermöglichen, auch wenn dieser in einem weit entfernten Drittstaat liegt. Der Bundesrat stellt in diesem Zusammenhang, auch unter Hinweis auf seine am 7. Juni 2019 gefasste Entschließung (vergleiche BR-Drucksache 213/19(B)), fest, dass insbesondere bei Tiertransporten in weit entfernte Drittländer weiterhin Zweifel an der europarechtskonformen Durchführungsmöglichkeit bestehen. Die Länder erteilen für Tiertransporte in Drittstaaten daher derzeit weitestgehend keine Genehmigungen. Die Bundesregierung wird gebeten, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass seitens der Kommission eine verbindliche Übersicht über die für Tiertransporte in Drittstaaten erforderlichen und geeigneten Infrastrukturen - auch außerhalb der EU - erstellt und regelmäßig aktualisiert wird. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission gebeten werden, das Datenbanksystem TRACES auch für Zwecke des Tierschutzes einsetzbar zu machen.
Drucksache 10/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
... Keine. Die geänderten europarechtlichen Vorgaben erfordern die nationale Rechtsänderung.
Drucksache 91/20
U - Wi
Verordnung der Bundesregierung
... Mit der vorliegenden Verordnung werden die notwendigen rechtlichen Regelungen geschaffen, um die unter Abschnitt A genannten europarechtlichen Vorgaben umzusetzen und so für alle Beteiligten Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen. Gleichzeitig werden weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen, die sich für die Anpassung der
Drucksache 186/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es(5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKG ÄndG)
... Im Kern verfolgen Bundesregierung und Bundesländer weiterhin dieselben Zielsetzungen. Während die Bundesregierung sich in ihrer Klarstellung jedoch aufgrund widerstreitender Interessenlagen der Betroffenen und europarechtlicher Bedenken auf ein Mindestmaß beschränkt hat und weitere Ausführungen in der Begründung ergänzt hat, verlangt der Bundesrat eine Aufnahme zentraler Begründungselemente in die gesetzliche Regelung.
Drucksache 84/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG
/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
... Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass durch eine Konkretisierung der Differenzierungsmöglichkeiten mehr Rechtssicherheit gewährleistet werden soll. Ein Erfordernis für eine Differenzierungsmöglichkeit bis zu drei Stufen wird jedoch nicht gesehen. Diese würde grenzüberschreitende Dienstleistungen erheblich erschweren. Dienstleistungserbringer aus anderen Mitgliedstaaten müssten ihre Arbeitnehmer für die Zeit der Arbeitsleistung in Deutschland in die Entgeltstruktur des zwingenden Tarifvertrags einordnen, was mit einem erheblichen Aufwand und Rechtsunsicherheit verbunden wäre. Dies erscheint wenig praktikabel. Zwingende europarechtliche Vorgaben, die eine Präzisierung der Mindestentgelte im Sinne einer Festlegung auf mehrere Lohnstufen verlangen, bestehen nicht.
Drucksache 51/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... d) Der Bundesrat unterstützt die Forderung der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" nach einer Absenkung der staatlich induzierten Strompreisbestandteile und fordert den Bund auf, die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß zu senken.
Drucksache 9/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... aufgeführte Unionsrecht gilt bundeseinheitlich und wird überwiegend durch bundesrechtliche Vorschriften umgesetzt oder durchgeführt. Die Durchsetzung und Bewehrung von Verstößen gegen das in nationales Recht umgesetzte Unionsrecht muss daher auch einheitlich erfolgen. Gerade im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr ist es von besonderer Bedeutung, dass für alle Betroffenen gleiche Bedingungen gelten. Dies kann nur über eine bundeseinheitliche Regelung sichergestellt werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist europarechtlich verpflichtet, Sanktionen wie beispielsweise die Zahlung von Geldbußen oder Zwangsgeldern an öffentliche Kassen vorzusehen, wenn gegen eine Verfügung der zuständigen Behörde verstoßen wird (Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
§ 6 Ergänzende Verfahrensvorschriften
§ 12 Verordnungsermächtigung.
§ 29 Evaluierung
Artikel 2 Folgeänderungen
§ 4e Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
§ 4 Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht
§ 5 Digitalisierung von Dokumenten
§ 6 Elektronische Kommunikation
§ 7 Verordnungsermächtigung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle
2. Benennung der zuständigen Behörden
3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung
4. Rechtswegzuweisung
5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394
bb Elektronische Kommunikation
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 2
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.3 Weitere Kosten
II.4 Umsetzung von EU-Recht
II.5 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 164/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... -Grundverordnung (DSGVO) erheben. Nach den Artikeln 16 und 17 der DSGVO zählen das Recht auf Berichtung und das Recht auf Löschung unrichtiger personenbezogener Daten zu den europarechtlich garantierten Betroffenenrechten.
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... In Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelungen ist zwar zu berücksichtigen, dass für die niedergelassenen europäischen Patentanwältinnen und Patentanwälte das vorbezeichnete Abkommen über den Übergangszeitraum nicht gilt, da die §§ 20 und 21 EuPAG keinen europarechtlichen Hintergrund haben. Für die in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen europäischen Patentanwältinnen und Patentanwälte aus dem Vereinigten Königreich war jedoch bisher nicht nur wegen der unklaren Situation, ob und wann es zu einem Austritt kommt, sondern auch wegen der momentan nicht konkret kodifizierten Widerrufsmöglichkeit nicht absehbar, ob und gegebenenfalls ab wann sie in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr tätig werden dürfen. Deshalb konnten sie bisher noch keine angemessenen Vorkehrungen für die Abwicklung ihrer Kanzleien treffen. Letzteres soll ihnen nunmehr dadurch ermöglicht werden, dass eine Widerrufsmöglichkeit (ebenfalls) erst zum 1. Januar 2021 geschaffen wird. Die daraus folgende Übergangsfrist liegt vor allem auch im Interesse der Mandanten der europäischen Patentanwältinnen und Patentanwälte aus dem Vereinigten Königreich, damit deren noch laufende Mandate ordnungsgemäß beendet oder an andere Patentanwältinnen und Patentanwälte übergeben werden können.
Drucksache 293/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht
... Es bestehen keine Alternativen. Insbesondere kommt eine Regelung, die eine vorübergehende Aussetzung der Erstattungspflicht der Reiseveranstalter sowie einen Zwang der Reisenden zur Annahme eines Gutscheins vorsieht, wegen der Unvereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben nicht in Betracht. Die Richtlinie (EU) Nr.
Drucksache 12/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) Nr. 2018/958
) im Bereich öffentlichrechtlicher Körperschaften A. Problem und Ziel
... Da bereits jetzt Berufsreglementierungen nach geltendem Verfassungsrecht und Europarecht den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit genügen müssen, soll die Richtlinie (EU) Nr.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 2 Änderung der Patentanwaltsordnung
Artikel 3 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des IHK-Gesetzes
Artikel 5 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 6 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 7 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Drucksache 293/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in Artikel 240 § 5 Absatz 5 EGBGB vorgesehene Formulierung, wonach der Reisende vom Reiseveranstalter dann, wenn er den Gutschein nicht eingelöst hat, die unverzügliche Erstattung der geleisteten Rückzahlungen verlangen muss, dem beabsichtigten gesetzgeberischen Ziel und den europarechtlichen Vorgaben entspricht.
Drucksache 157/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... Die Verordnung dient der Durchführung unmittelbar anwendbaren EU-Rechts. Ihre Regelungen gehen nicht über die europarechtlichen Vorgaben hinaus.
Drucksache 261/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996
... h) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die noch ausstehenden Prüfungen zeitnah abzuschließen und ihre Bereitschaft zu unterstreichen, das nationale Recht, soweit keine unüberwindbaren Inkompatibilitäten bestehen, zu Gunsten der Völkerrechtsfreundlichkeit anzupassen und die Transformation zu nutzen, das innerstaatliche Recht zu reformieren und europarechtsfreundlich auszugestalten.
Drucksache 88/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... "(2) Mit dem Gesetz soll außerdem das Erreichen der europarechtlichen Zielvorgaben der Richtlinie
Drucksache 306/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU
/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union - COM(2020) 220 final
... Dem Beschlussvorschlag der Kommission fehlen Instrumente, die die Arbeiten und Erkenntnisse aus anderen Politikbereichen ihres eigenen Aufgabenfelds in die Resilienzplanung einbeziehen und eine Harmonisierung herstellen, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Denn in vielen Fachbereichen, wie zum Beispiel Umwelt, gibt es bereits sektorspezifische Berichts- und Vorsorgepflichten, die sich aus anderen europarechtlichen Regelungen ergeben, so zum Beispiel die Seveso-III-Richtlinie
Drucksache 127/20
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Vorfahrt für Infrastruktur und Investitionen: Maßnahmenpaket zur Planungsbeschleunigung bei Vorhabenträgern, Behörden und Gerichten"
... 4. Zahlreiche Infrastrukturen in Deutschland sind in die Jahre gekommen und bedürfen der Sanierung und Erneuerung. Soweit dafür Ersatzneubauten ohne wesentliche Änderungen benötigt werden, beispielsweise bei Brücken, sollte auf ein erneutes Genehmigungsverfahren zugunsten bloßer Anzeigepflichten verzichtet werden. Vergleichbar zum Energieleitungsausbaubeschleunigungsgesetz von Mai 2019 sollten die Möglichkeiten erweitert werden, bei Ersatzneubauten mehrstufige Genehmigungsverfahren auf ein einstufiges Genehmigungsverfahren zu beschränken. Für alle Ersatzneubauten bittet der Bundesrat die Bundesregierung um eine Begrenzung von Genehmigungsverfahren und eine Reduktion der Prüfpunkte. Gegenstand eines Änderungsgenehmigungsverfahrens sollten grundsätzlich nur diejenigen Abweichungen sein, die im Vergleich zum bisherigen Zustand zu einer weitergehenden Beeinträchtigung von geschützten Rechtsgütern führen können. Soweit dafür Anpassungen in europarechtlichen Vorgaben nötig sind, bittet er die Bundesregierung, sich dafür im Sinne eines erweiterten Bestandsschutzes unter Einbeziehung von Ersatzneubauten einzusetzen.
Drucksache 51/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... d) Der Bundesrat unterstützt die Forderung der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" nach einer Absenkung der staatlich induzierten Strompreisbestandteile und fordert den Bund auf, die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß zu senken.
Drucksache 137/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa - COM(2020) 103 final
... 3. Daher wird angeregt, mit konkreten Maßnahmen für ein konsequentes Screening von europäischen Rechtsvorschriften und europarechtlich bestimmten Verwaltungsverfahren auf eine grundsätzliche bürokratische Entlastung von mittelständischen Unternehmen hinzuwirken. Die Fortschritte sollten im Rahmen des jährlichen Berichts des hochrangigen KMU-Beauftragten der EU dokumentiert werden.
Drucksache 329/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
... Der Bundesrat hält es für erforderlich, die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß zu senken. Dadurch würden ein deutlicher Impuls für die Konjunktur in Deutschland gegeben und darüber hinaus ein klimapolitischer Anreiz zur Nutzung von Strom, der zu immer größeren Anteilen aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, im Verkehrsbereich sowie bei der Wärmeerzeugung gesetzt werden.
Drucksache 280/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... ein besonderes Augenmerk auf solche Regelungen zu legen, die eine tatsächliche Kontrolle von Tiertransporten entsprechend dem Urteil des EuGH vom 23. April 2015 (Aktenzeichen: C-424/13) bis zum Bestimmungsort ermöglichen, auch wenn dieser in einem weit entfernten Drittstaat liegt. Er stellt in diesem Zusammenhang, auch unter Hinweis auf seine am 7. Juni 2019 gefasste Entschließung (vergleiche BR-Drucksache 213/19(B)), fest, dass insbesondere bei Tiertransporten in weit entfernte Drittländer weiterhin Zweifel an der europarechtskonformen Durchführungsmöglichkeit bestehen. Die Länder erteilen für Tiertransporte in Drittstaaten daher derzeit weitestgehend keine Genehmigungen. Die Bundesregierung wird gebeten, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass seitens der Kommission eine verbindliche Übersicht über die für Tiertransporte in Drittstaaten erforderlichen und geeigneten Infrastrukturen - auch außerhalb der EU - erstellt und regelmäßig aktualisiert wird. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission gebeten werden, das Datenbanksystem TRACES auch für Zwecke des Tierschutzes einsetzbar zu machen.
Drucksache 251/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Rückstands -Höchstmengenverordnung
... Eine Befristung der Regelung kommt nicht in Betracht, da die Ausnahme dauerhaft bestehen bleiben soll, um der wissenschaftlichen Risikobewertung Rechnung zu tragen und den nicht zeitlich begrenzten europarechtlichen Vorgaben den Vorzug zu geben.
Drucksache 1/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetz es und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
... Alternativen bestehen nicht. Der Gesetzesentwurf folgt europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben und trägt zugleich den fachspezifischen Anforderungen auf dem Gebiet der Auswärtigen Angelegenheiten Rechnung. Er stellt mithin sowohl einen effizienten als auch effektiven Lösungsansatz dar.
Drucksache 434/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2019/878 und (EU) Nr. 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG )
... Die Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs der Organkreditregelungen geht ausweislich der Begründung zum Gesetzentwurf nicht auf die Umsetzung der CRD in nationales Recht zurück. Mit der Einführung dieser Regelung wird daher über die europarechtlich zwingend umzusetzenden Vorgaben hinausgegangen. Unabhängig davon dürfte sich durch die Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs gerade angesichts der mit dem Gesetzentwurf ebenfalls beabsichtigten Erweiterung des Organbegriffs der bürokratische Aufwand für Kreditinstitute zur Erfüllung dieser Vorgabe deutlich erhöhen. Insbesondere bei kleinen Instituten mit hoher regionaler Verbundenheit und starker Verwurzelung in der lokalen Wirtschaft könnte sich ein unangemessener und vermeidbarer Zusatzaufwand ergeben. Geschäften zu nicht marktgerechten Konditionen steht im Übrigen der bereits geltende Rechtsrahmen entgegen.
Drucksache 498/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für eine Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem durch eine Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Stromspeichern
... Wie groß das Potential von Stromspeichern für die Entwicklung des Versorgungssystems ist, wird auch in der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen EU-Strommarktrichtlinie hervorgehoben (Richtlinie 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019). So werden Energiespeicher in der Richtlinie beispielsweise explizit als Möglichkeit zur Erbringung von Systemdienstleistungen aufgeführt und die netzdienliche Nutzung von Speichern als Alternative zum Netzausbau beschrieben. Zudem benennt die Richtlinie auch eine Reihe von Punkten, die mit den oben beschriebenen Maßnahmen und Handlungsfeldern korrespondieren, beispielsweise die Schaffung eines Regelungsrahmens für die Nutzung von Flexibilität im Verteilnetz sowie eine Entlastung von Speichern im Bereich der Letztverbraucherabgaben. Die bis Ende 2020 erforderliche Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht bietet somit einen idealen Anknüpfungspunkt, um die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Stromspeichern zeitnah zu verbessern und die beschriebenen Hemmnisse für den netz- und systemdienlichen Einsatz abzubauen. Von besonderer Bedeutung wird dabei sein, dass sich die Änderungen nicht nur auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß beschränken, sondern die Vorgaben der EU konsequent mit den oben dargestellten Maßnahmen und Erfordernissen verknüpft werden und somit ein ganzheitlicher Weg zur Stärkung der Stromspeicher eingeschlagen wird.
Drucksache 510/20
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... Die Vorlage des Entwurfs einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetzes stellt eine Maßnahme dar, das Genehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen, indem anstelle einer Jedermann-Beteiligung nun der betroffenen Öffentlichkeit sowie anerkannten Vereinigung die Möglichkeit vorbehalten bleibt, Einwendungen bzw. Stellungnahmen abzugeben. Gleichzeitig finden dadurch auch die europarechtlichen Vorgaben entsprechende Berücksichtigung (vgl. BT-Drs.16/2494, S. 26, "
Drucksache 434/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2019/878 und (EU) Nr. 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG )
... Die Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs der Organkreditregelungen geht ausweislich der Begründung zum Gesetzentwurf nicht auf die Umsetzung der CRD in nationales Recht zurück. Mit der Einführung dieser Regelung wird daher über die europarechtlich zwingend umzusetzenden Vorgaben hinausgegangen. Unabhängig davon dürfte sich durch die Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs gerade angesichts der mit dem Gesetzentwurf ebenfalls beabsichtigten Erweiterung des Organbegriffs der bürokratische Aufwand für Kreditinstitute zur Erfüllung dieser Vorgabe deutlich erhöhen. Insbesondere bei kleinen Instituten mit hoher regionaler Verbundenheit und starker Verwurzelung in der lokalen Wirtschaft könnte sich ein unangemessener und vermeidbarer Zusatzaufwand ergeben. Geschäften zu nicht marktgerechten Konditionen steht im Übrigen der bereits geltende Rechtsrahmen entgegen.
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Eine Verfehlung der europarechtlich verbindlichen Ziele führt mittelfristig zu erheblichen Zahlungspflichten. Ab 2021 werden die Vorgaben für diese Bereiche nochmals erheblich verschärft. Die Europäische Klimaschutzverordnung legt jährliche Verpflichtungen fest, deren Erfüllung verbindlich und sanktionsbewehrt ist. Die jährlich nötige Minderungsleistung liegt in den von der Europäischen Klimaschutzverordnung erfassten Sektoren, insbesondere Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft, dann achtmal höher als die durchschnittliche Emissionsentwicklung seit 2005. Bei einer Budgetüberschreitung muss Deutschland das Defizit ausgleichen, indem Emissionszuweisungen von anderen Mitgliedstaaten Europäischen Union erworben werden.
Drucksache 344/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates - Verringerung des Pestizideinsatzes in Privatgärten
... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der Glyphosatminderungsstrategie das angekündigte Verbot von Glyphosat in Haus- und Kleingärten im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben unverzüglich umzusetzen.
Drucksache 352/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... Die im Referentenentwurf enthaltene Änderung von "leichtfertig" in "fahrlässig" ist beizubehalten. Damit wird die Festlegung der Abgrenzung von grober und leichter Fahrlässigkeit entbehrlich. Der Nachweis und die Abgrenzung von grober und leichter Fahrlässigkeit ist für die Aufsichtsbehörden nur schwer möglich; mit dem Wegfall wird die Arbeit erleichtert und auch nachvollziehbarer. Das dient der Rechtsklarheit und somit auch den Betroffenen. Eine Erweiterung der Bußgeldvorschriften ist unerlässlich. Eine Abgrenzung zwischen Leichtfertigkeit und einfacher Fahrlässigkeit ist bei den betroffenen Tatbeständen oftmals schwierig und die Differenzierung mit den aus differenzierten europarechtlichen Sanktionsvorgaben nicht vereinbar.
Drucksache 7/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
... Die Einzelbegründung enthält die Erläuterung, dass der bisher verwandte Begriff "Berufsausübungserlaubnis" die berufsrechtliche Befugnis zur Berufsausübung sowie die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung umfasst. Dieses Begriffsverständnis ist richtig, dürfte sich aber nur dem mit europarechtlichem Fachwissen (vergleiche Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a Satz 1 zweiter Halbsatz Richtlinie
Drucksache 179/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
... Der Bundesrat weist darauf hin, dass den Belangen von Minderjährigen und Familien mit minderjährigen Kindern in den Regelungen zu Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Insoweit bedarf es ergänzender Regelungen. Insbesondere ist durch konkrete gesetzliche Regelungen sicherzustellen, dass die europarechtlichen Vorgaben zur Inhaftnahme von Minderjährigen in nationales Recht umgesetzt werden.
Drucksache 363/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden dürften, während sie nach der EU-Spielzeugsicherheitsrichtlinie als Spielzeug zu qualifizieren wären. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert zu prüfen, ob der waffenrechtliche Grenzwert an die europarechtlichen Vorgaben anzupassen ist. Auch in der Vergangenheit wurde der waffenrechtliche Grenzwert regelmäßig an Veränderungen des europarechtlichen Grenzwerts angepasst.
Drucksache 13/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht
... i) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zu prüfen, welche europarechtskonformen Änderungen des
Drucksache 471/19
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Identitätsdiebstahls
... 1. Die Tätigkeit der sog. Scoring-Unternehmen, also derjenigen Unternehmen, deren Geschäftszweck die Ermittlung der Bonität möglicher Vertragspartner ist (z.B. SCHUFA Holding AG), muss endlich transparent und nachprüfbar werden. Dazu ist das Handeln dieser Unternehmen an gesetzlich normierte Voraussetzungen zu knüpfen. Bei der Ausgestaltung dieser Regelungen ist auch zu prüfen, welche Regelungen nötig sind, damit die Tätigkeit jener Unternehmen den europarechtlichen Vorgaben, insbesondere denjenigen der
Drucksache 608/3/19
Antrag des Freistaates Sachsen
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... Die Stromsteuer ist auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß - bei betrieblicher Verwendung 0,50 Euro je Megawattstunde und bei nichtbetrieblicher Verwendung 1,00 Euro je Megawattstunde - abzusenken.
Drucksache 121/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
... Mit einer solchen Online-Erklärung kann der europarechtlichen Verpflichtung zur effizienten Vollzugskontrolle sachgerecht nachgekommen werden. Gleichzeitig kann das Portal genutzt werden, den Unternehmen in Form von zielgerichteten Informationen etwa über Fördermöglichkeiten einen Mehrwert zu bieten. Die aus dem Energieauditbericht übermittelten Eckdaten ermöglichen dem Bund zudem eine gezieltere und verbesserte Ausgestaltung energiepolitischer Maßnahmen.
Drucksache 611/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... Die Beschränkung auf inländische Notare ist europarechtlich zulässig. Denn die Richtlinie lässt - im Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung i.S. Piringer (Urteil vom 09.03.2017; C-342/15) - eine Beschränkung auf den inländischen Notar ausdrücklich zu. Dies kommt in Art. 13c Abs. 1 der Richtlinie zum Ausdruck, wonach die Kompetenz der Mitgliedstaaten zur Bestimmung der für die Durchführung der Online-Gründung zuständigen Stellen unberührt bleibt. Ebenso unberührt bleiben Verfahren und Anforderungen des nationalen Rechts, einschließlich jener betreffend die rechtlichen Verfahren zur Erstellung des Errichtungsakts, Art. 13c Abs. 2 der Richtlinie. Daraus folgt, dass Mitgliedstaaten die Zuständigkeit inländischer Notare für das Beurkundungsverfahren ebenso regeln können wie die Zuständigkeit bestimmter Registergerichte für das nachgelagerte Registerverfahren. Über die Europarechts- und Richtlinienkonformität hinaus ist eine Beschränkung auf inländische Notare auch rechtspolitisch sinnvoll und wünschenswert. Nach dem Regelungsziel der Richtlinie soll die Eintragung in das Register möglichst beschleunigt erfolgen (vgl. Erwägungsgrund 16 der Richtlinie) und insbesondere ausländischen Beteiligten die Gründung sowie Eintragung in ein inländisches Register erleichtert werden (vgl. Erwägungsgründe 10 und 32). Nur die Einschaltung eines inländischen Notars, der mit der Rechtstradition und den Verfahrensbestimmungen vertraut ist, führt in signifikanter Weise zu der von der Richtlinie angestrebten Beschleunigung und Erleichterung. Nur ein inländischer Notar kann auch als "Gatekeeper" fungieren und zuverlässig im Rahmen seiner Filterfunktion die Registergerichte entlasten. Eine - europarechtlich nicht zwingende - Einschaltung ausländischer Notare liefe hingegen den Zielen der Richtlinie entgegen. Gerade im Rahmen eines Fernkommunikationsverfahrens ist auch ein praktisches Bedürfnis zur Einschaltung ausländischer Notare nicht ersichtlich, da die Beurkundung losgelöst von Fragen des örtlichen Aufenthalts Beteiligter stattfinden kann. Weiter sprechen für die ausschließliche Einbindung inländischer Notare auch die Formzwecke der Beurkundung, die neben einer verlässlichen Identifizierung der Beteiligten auch die materielle Richtigkeitsgewähr, die Beratungs- und Warnfunktion sowie die Filter- und Kontrollfunktion umfassen. Diese Gesichtspunkte sind bei der Online-Gründung noch wichtiger als bei einer Präsenzbeurkundung, erfordert die Beurkundung im Wege der Fernkommunikation doch eine viel stärkere Konzentration auf die Beurkundungssituation, die Beteiligten, die Verbindungsqualität und die Gesprächsführung. Insoweit ist gerade im Rahmen einer Online-Gründung die Beschränkung auf inländische Notare interessengerecht, da nur inländische Notare die besonderen Herausforderungen, die mit diesem Verfahren zusammenhängen, bewältigen können. Etwas Gegenteiliges folgt auch nicht aus dem Gedanken der Substitution von Beurkundungserfordernissen. Denn zum einen ist die Frage der Substitution von Beurkundungserfordernissen bei statusrelevanten Maßnahmen wie der Online-Gründung nicht höchstrichterlich entschieden. Zum anderen ist der Gesetzgeber, wenn eine Substitution auch bei Statusmaßnahmen möglich sein sollte, nicht gezwungen, die Einbindung ausländischer Notare ausdrücklich vorzusehen. Aufgrund der vorstehend genannten Gesichtspunkte ist der Gesetzgeber vielmehr gehalten, das Verfahren der Fernkommunikation sach- und funktionsgerecht auf inländische Notare zu beschränken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 2 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Beurkundungsgesetzes
§ 35a Beurkundung mittels Fernkommunikation
§ 40a Elektronische Beglaubigungen in Handelsregistersachen
Artikel 4 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 10b Urkundstätigkeit nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes
§ 78p Videokommunikationssystem für Verfahren nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 6 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 7 Änderung des eID-Karte-Gesetzes
Artikel 8 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Online-Eintragung bei der Gründung von Gesellschaften
2. Online-Einreichung durch Gesellschaften
3. Eintragung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten
4. Anerkennung von Identifizierungsmitteln für die Zwecke von Onlineverfahren
II. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Gesellschaftspolitischer Art
3. Gleichstellungspolitischer Art
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Drucksache 491/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Dritte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... ), basierend auf dem "Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" vom 1. Oktober 2018 zur Einhaltung des europarechtlich im Jahresmittel geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwertes. Dieses Konzept sieht u.a. vor, dass im Fall immissionsschutzbedingter Verkehrsverbote Fahrzeughalter in den Regionen, die von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen besonders belastet sind, der Zielsetzung des Konzepts (Verbesserung der Luftqualität) entsprechende Angebote erhalten, um ihre Mobilität erhalten zu können. Hierzu zählt u.a., Dieselfahrzeuge der Emissionsklassen "Euro 4" und "Euro 5" von Verkehrsbeschränkungen auszunehmen, sofern diese Fahrzeuge im praktischen Fahrbetrieb weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen.
Drucksache 514/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß - bei betrieblicher Verwendung 0,50 Euro je Megawattstunde und bei nichtbetrieblicher Verwendung 1,00 Euro je Megawattstunde - zu prüfen.
Drucksache 47/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich
... -Bepreisung in allen Sektoren verfassungs- und europarechtskonform umgesetzt werden kann und um eine Initiative zur Umsetzung ggf. erforderlicher Rechtsänderungen.
Drucksache 573/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Achtundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Verordnung über Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte - 28. BImSchV )
... steht dem Europarecht nicht entgegen, da die Verordnungen (EU) Nr.
1. Zu § 1 Absatz 2 der 28. BImSchV
2. Zu § 2 Absatz 7 - neu - der 28. BImSchV
3. Zu § 3 Absatz 4 der 28. BImSchV
4. Zu § 4 Absatz 2 - neu - der 28. BImSchV
5. Zu § 4 Absatz 3 - neu - der 28. BImSchV
6. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 10a - neu-, Nummer 10b - neu - der 28. BImSchV
7. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 12a - neu - der 28. BImSchV
8. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 18a - neu - der 28. BImSchV
Drucksache 11/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... Der Bundesrat bittet, die europarechtliche Konformität und inhaltliche Klarheit der Regelung zu überprüfen und Änderungen vorzunehmen, um größtmögliche Rechtssicherheit für die Anwendung der Ausnahmeregelung im Vollzug zu gewährleisten.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Artikel 5a - neu - § 12b Absatz 1 Satz 1, 3, 4 Nummer 7 und 8 und Satz 5 EnWG sowie § 3 Nummer 6a - neu - und § 5 Absatz 2a0 - neu - WindSeeG
‚Artikel 5a Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Satz 1 Nummer 6 - neu -, 7 - neu - und 8 - neu -, Satz 2a - neu - und Satz 3 EnWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 43a Nummer 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - EnWG Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c § 9 Absatz 6 Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - NABEG
5. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f EnWG , Artikel 2 Nummer 23 § 25 NABEG
6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1 Vorsatz, Nummer 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1a - neu - EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 44 Absatz 4 - neu - EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 1 Satz 2 und 3 EnWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 4 Satz 2 EnWG , Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 3 NABEG , Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 6 Satz 2 - neu - BBPlG , Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - EnLAG
12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Nummer 1 einleitender Satzteil, Buchstabe b und Buchstabe c NABEG
13. Zu Artikel 2 Nummer 4 und Nummer 7 § 3 Nummer 5a - neu - und § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - NABEG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3a Absatz 2 NABEG
15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 NABEG
16. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NABEG
17. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 3 Satz 1 NABEG
18. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 5 NABEG
19. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 6 - neu - NABEG
20. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe a § 18 Absatz 3 Satz 1a - neu - NABEG
21. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 5 Satz 3 NABEG
22. Zu Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe d § 19 Satz 4 NABEG
23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe c § 31 Absatz 4 NABEG
24. Zu Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 8 BBPlG sowie § 2 Absatz 1 Satz 1 Einleitungsteil und Nummer 2 EnLAG
25. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a0 - neu - Anlage Nummer 3 Spalte 3 BBPlG
26. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b1 und b2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 Nummer 6 Spalte 2 und Nummer 7 Spalte 2 BBPlG
Zu Buchstabe b1
Zu Buchstabe b2
27. Zu Artikel 8 § 15 Absatz 8 BNatSchG
28. Zu Artikel 9 § 1 Satz 2 Nummer 14 RoV
29. Zu Artikel 11 § 86a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GBV
30. Zum Gesetzentwurf allgemein
31. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 47/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich
... -Bepreisung in allen Sektoren verfassungs- und europarechtskonform umgesetzt werden kann und um eine Initiative zur Umsetzung ggf. erforderlicher Rechtsänderungen.
Drucksache 496/19
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften
... Um künftig auf weitere europarechtliche Vorgaben zur Gestaltung des elektronischen Aufenthaltstitels nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes für Drittstaatsangehörige dynamisch und damit zukunftsfest reagieren zu können, wird in § 59 Absatz 2 Satz 1 der Aufenthaltsverordnung die Stammverordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige in der jeweils geltenden Fassung in Bezug genommen.
Drucksache 232/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... Die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands begegnet auch keinen europarechtlichen Bedenken: Artikel 7 Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 144/19
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Änderung datenschutz-rechtlicher Bestimmungen
... 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass über die DSGVO hinausgehende zusätzliche Auflagen für Unternehmen in Deutschland mittelstandsfreundlicher und im Sinne ehrenamtlich Tätiger in Vereinen nachgebessert werden sollten. Deutsche Sonderwege, die deutsche Unternehmen und Einrichtungen stärker belasten als Unternehmen und Einrichtungen in anderen EU-Ländern, widersprechen auch der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene, die eine 1:1-Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in nationales Recht vorsieht. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat für erforderlich, eine Novellierung des
Drucksache 579/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Diese Ausführungen begründen Zweifel, ob ein ausschließlich auf Verfassungsrecht reduzierter gerichtlicher Prüfungsmaßstab, wie er in einem Verfahren über eine gegen ein Gesetz als einzig möglicher Rechtsbehelf in Betracht kommende Verfassungsbeschwerde anzuwenden wäre, den europarechtlichen Vorgaben genügt. Denn die einfachgesetzlichen Fragen, ob insbesondere die Ziele der UVP-Richtlinie verwirklicht werden, sind der verfassungsgerichtlichen Prüfung entzogen mit der Folge, dass diesbezügliche Rechtsverstöße folgenlos bleiben.
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... 113. Der Bundesrat stellt fest, dass vor dem Hintergrund der Erweiterung des EU-Umweltrechtsschutzes eine europarechtskonforme Anpassung der gerichtlichen Kontrolldichte notwendig ist, vor allem, um die für den Klimaschutz dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturprojekte im Bereich der Schiene verwirklichen zu können. Hierfür kommt insbesondere in Betracht:
Drucksache 579/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Diese Ausführungen begründen Zweifel, ob ein ausschließlich auf Verfassungsrecht reduzierter gerichtlicher Prüfungsmaßstab, wie er in einem Verfahren über eine gegen ein Gesetz als einzig möglicher Rechtsbehelf in Betracht kommende Verfassungsbeschwerde anzuwenden wäre, den europarechtlichen Vorgaben genügt. Denn die einfachgesetzlichen Fragen, ob insbesondere die Ziele der UVP-Richtlinie verwirklicht werden, sind der verfassungsgerichtlichen Prüfung entzogen mit der Folge, dass diesbezügliche Rechtsverstöße folgenlos bleiben.
Drucksache 299/19 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV )
... Es gibt keine ebenso wirksamen Alternativen zum Erlass einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV). Zwar sieht das Markenrecht grundsätzlich Schutzmöglichkeiten in den §§ 126 ff. Markengesetz vor: So regelt § 127 Absatz 2 Markengesetz für die durch eine geographische Herkunftsangabe gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen mit besonderen Eigenschaften oder einer besonderen Qualität, dass die geographische Herkunftsangabe im geschäftlichen Verkehr für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen dieser Herkunft nur benutzt werden darf, wenn die Waren oder Dienstleistungen diese Eigenschaften oder diese Qualität aufweisen. Die Grundlage dieser normativen Einschätzung ist indes nicht verbindlich definiert, so dass die Beurteilung im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich auch einem Wandel unterliegen und im Fall eines Rechtsstreits von den Gerichten für den jeweiligen Einzelfall entschieden wird. Den sich daraus ergebenden Unsicherheiten wird mit einer verbindlichen Festlegung mittels Rechtsverordnung nach § 137 Markengesetz ebenso entgegengewirkt wie einer drohenden Relativierung der Herkunftsangabe Glashütte. Auch ein Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte als Kollektivmarke nach den §§ 97 ff. Markengesetz wird dem mit Erlass der Glashütteverordnung verfolgten Zweck nicht vollumfänglich gerecht: Ebenso wie die Solingenverordnung, welche zur besonderen weltweiten Bedeutung von Schneidwaren aus dem Herkunftsgebiet Solingen beigetragen hat, soll die Glashütteverordnung ein besonderes Alleinstellungsmerkmal verbindlich festlegen, um die hohe Qualität von Uhren aus Glashütte weltweit zu schützen und in einer global agierenden Wirtschaft den - auf traditionellem Handwerk von hoher Güte beruhenden - Wirtschaftsstandort in Deutschland zu stärken. Mit der normativen Verankerung eines weltweit anerkannten deutschen Erzeugnisses höchster Qualität wird neben der Stärkung des regionalen Bewusstseins die Bedeutung für die deutsche Wirtschaft insgesamt betont. Die Glashütteverordnung ist damit auch ein wichtiger Baustein zum Schutz der kulturellen Vielfältigkeit und des handwerklichen Erbes in Deutschland. Andere Mittel als eine Rechtsverordnung nach § 137 Markengesetz können diesen Zweck nicht erfüllen. Europarechtliche Regelungen stehen nicht entgegen, da für nicht agrarbezogene geographische Herkunftsangaben derzeit kein den - durch europäische Regelungen geschützten - Lebensmitteln und Agrarprodukten vergleichbares Schutzinstrument auf Unionsebene besteht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV)
§ 1 Grundsatz
§ 2 Herkunftsgebiet
§ 3 Begriff der Uhr
§ 4 Herstellung im Herkunftsgebiet
§ 5 Begriff der Herstellung
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
d Weitere Kosten
IV. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 378/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Verordnung zur Anpassung lebensmittelrechtlicher und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 2017/625
... angepasst. Über europarechtliche Vorgaben wird nicht hinausgegangen.
Drucksache 668/19
Verordnung der Bundesregierung
Neunte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung A. Problem und Ziel
... /EWG /EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40) sieht daher für die hier geregelten Fälle die Möglichkeit von Ausnahmen vor ("weniger gründliche Behandlung"). Der neue Absatz 10 in Anhang 1 Teil C ermöglicht es, durch entsprechende Festlegungen in der wasserrechtlichen Zulassung von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch zu machen. Hierdurch können die Anforderungen auf eine 1:1-Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zurückgeführt werden. Abweichende Festlegungen in der wasserrechtlichen Zulassung müssen dabei der Vorgabe in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie
Drucksache 22/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika - Antrag des Freistaates Bayern -Drucksache: 22/19
... Maßnahmen auf nationaler Ebene könnten im Falle einer zweifelsfrei europarechtlichen Zulässigkeit zusätzlich ergriffen werden. Von dieser Möglichkeit machen einige Mitgliedstaaten wie Schweden, Italien oder Großbritannien Gebrauch. Aus Gründen des Schutzes der heimischen Gewässer und angesichts der Unsicherheit, ob ein EU-weites Verbot zeitnah ergeht, sollte die Bundesregierung die Prüfung einer nationalen Verbotsregelung mindestens für das bewusste Zusetzen von Mikroplastik in Produkte einleiten und ggf. dem Vorbild anderer Staaten wie Italien, USA, Kanada, Neuseeland und Schweden folgen."
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.