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147 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erstattungsbetrag"


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Drucksache 841/11

... Durch die Änderung der Kostenregelung entstehen im Bereich der Verwaltungskosten geringfügige Mehrausgaben in Höhe der Differenz des zuletzt der Kopfstelle erstatteten Betrages und des neu angesetzten Erstattungsbetrages, die innerhalb des Haushaltsansatzes auszugleichen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 5
Kosten der Kopfstelle

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Folgenabschätzung

VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1928: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung


 
 
 


Drucksache 372/11

... -WSG eingeführte Höchstbetrag (§ 31 Absatz 2a SGB V i.d. F. bis zum 31. Dezember 2010) wurde mit dem AMNOG durch den Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V ersetzt. Ein Höchstbetrag nach altem Recht wurde nicht festgesetzt. Mit der Vereinbarung der ersten Erstattungsbeträge nach neuem Recht auf Grundlage einer Nutzenbewertung nach § 35a SGB V ist Mitte 2012 zu rechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/11




Zum Punkt II.1 der Entschließung:

Zu den Punkten II.2 und II.3 der Entschließung:

Zum Punkt II.4 der Entschließung:

Zum Punkt II.5 der Entschließung:

Zum Punkt II.6 der Entschließung:

Zum Punkt II.7 der Entschließung:

Zum Punkt II.8 der Entschließung:

Zum Punkt II.9 der Entschließung:

Zum Punkt II.10 der Entschließung:

Zum Punkt II.11 der Entschließung:

Zum Punkt II.12 der Entschließung:

Zum Punkt II.13 der Entschließung:

Zum Punkt II.14 der Entschließung:


 
 
 


Drucksache 785/11

... "(5e) Abweichend von Absatz 5a Satz 3 erfolgt bei einer erstmaligen Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 Prozent eine individuelle Beratung nach Absatz 5a Satz 1. Ein Erstattungsbetrag kann bei künftiger Überschreitung erstmals für den Prüfzeitraum nach der Beratung festgesetzt werden. Dies gilt entsprechend, wenn ein Vertragsarzt die ihm angebotene Beratung abgelehnt hat. Im Rahmen der Beratung nach Satz 1 können Vertragsärzte in begründeten Fällen eine Feststellung der Prüfungsstelle über die Anerkennung von Praxisbesonderheiten beantragen. Eine solche Feststellung kann auch beantragt werden, wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Festsetzung eines Erstattungsbetrags nach Absatz 5a droht. Das Nähere zur Umsetzung der Sätze 1 bis 5 regeln die Vertragspartner nach Absatz 2 Satz 4."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 785/11




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64a
Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung

§ 87b
Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)

§ 87c
Transparenz der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

§ 87d
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2012

§ 90a
Gemeinsames Landesgremium

§ 111c
Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen

§ 116b
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

§ 137e
Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

§ 303a
Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz

§ 303b
Datenübermittlung

§ 303c
Vertrauensstelle

§ 303d
Datenaufbereitungsstelle

§ 303e
Datenverarbeitung und -nutzung

§ 305b
Veröffentlichung der Jahresrechnungsergebnisse

§ 321
Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 9
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

§ 21

Artikel 10
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

§ 21

Artikel 11
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 28d
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme.

§ 28f
Anforderungen an das Verfahren der Erhebung und Übermittlung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten.

Artikel 12
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 13
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 253/11 (Beschluss)

... § 6 Absatz 1 Satz 1 in der Fassung des Gesetzentwurfs und die zugrunde liegende Regelung in Artikel 6 der Beitreibungsrichtlinie begegnen verfahrensrechtlichen Bedenken. Es handelt sich jeweils um eine Ermessensvorschrift ("kann"), wobei sich der angestrebte Zweck aus der Ermächtigungsnorm allerdings nicht ergibt. Nach dem Sinn und Zweck der Beitreibungsrichtlinie soll die Information des anderen Staates über bevorstehende Erstattungen offenbar dazu dienen, es diesem Staat zu ermöglichen, den Erstattungsbetrag ggf. zu pfänden, um eigene Forderungen zu befriedigen. Die Regelung sollte daher entsprechend ergänzt werden. Eine Information des anderen Mitgliedstaates "ins Blaue hinein" ohne Kenntnis oder zumindest Annahme des Bestehens von Forderungen des anderen Mitgliedstaates gegen den betroffenen Steuerpflichtigen erscheint im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutzgehalt des Steuergeheimnisses rechtsstaatlich bedenklich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 EU-BeitrG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe e EU-BeitrG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 EU-BeitrG

4. Zu Artikel 1 § 6 EU-BeitrG

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2 EU-BeitrG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EU-BeitrG

7. Zu Artikel 1 § 18 Satz 1 EU-BeitrG

8. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 3 EU-BeitrG

9. Zu Artikel 2 nach Nummer 2 § 10 Absatz 2 und 2a Satz 8 EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 10a Absatz 3 Satz 2 EStG ,

11. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - EStG

12. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 39c Absatz 1 Satz 5 EStG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 39e Absatz 6 Satz 1 und 2 EStG

14. Zu Artikel 2 nach Nummer 22 § 44a Absatz 8 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe b und c, Nummer 28 § 51a Absatz 2c und 2e, § 52a Absatz 18 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2 Nummer 28

16. Zu Artikel 2 Nummer 26 § 51a EStG

17. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

18. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

19. Zu Artikel 8 Gesetz über Steuerstatistiken

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

§ 9a
Grundsteuer

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

20. Zu Artikel 10 Nummer 01 - neu -, 02 - neu -, 03 - neu - und 2 § 145 Absatz 3 Satz 4, § 179 Satz 4, § 192 Satz 2 - neu - und § 205 Absatz 3 BewG

Zu Nummer n

Zu Nummer 03

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 10 Nummer 04 - neu -, 1 und 2 Anlage 1, § 205 Absatz 3 BewG

22. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - und 6 § 7 Absatz 8 - neu -, § 15 Absatz 4 - neu - und § 37 Absatz 7 ErbStG

Zu Artikel 11

4 Allgemein

Zu Nummer 1a

4 Einlagefälle

4 Beispiel:

4 Konzernfälle

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Zu Nummer 1b

4 Beispiel:

Zu Nummer 6

23. Zu Artikel 12 Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung der Abgabenordnung

Zu Artikel 12 Nummer 1

24. Zu Artikel 12a – neu – Umsatzsteuergesetz

Artikel 12a
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Finanzielle Auswirkungen:


 
 
 


Drucksache 54/11

... im Veranlagungszeitraum erstattet, ist der Erstattungsbetrag mit den vom Steuerpflichtigen in diesem Veranlagungszeitraum geleisteten gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen. Nur der Differenzbetrag ist als Sonderausgabe zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

§ 25a
Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre

§ 26
Veranlagung von Ehegatten

§ 26a
Einzelveranlagung von Ehegatten

§ 32e
Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung

§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

§ 61
Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes

§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten

§ 25
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendungszeitpunkt

Artikel 10
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Achter Abschnitt

§ 22a
Ermächtigung

Artikel 11
Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

§ 4a
Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft

Artikel 12
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften

Artikel 16
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren

Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren

Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz

Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT

Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG

b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG

c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG

2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages

4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen


 
 
 


Drucksache 349/10

... (3) Das Bundesversicherungsamt führt die Abrechnung nach den Absätzen 1 und 2 durch. Die Deutsche Rentenversicherung Bund übermittelt dem Bundesversicherungsamt bis zum 1. März eines Jahres, erstmals zum 1. März 2010, die Zahl der Fälle des vorangegangenen Jahres. Die Aufteilung des Erstattungsbetrages auf die Träger der Rentenversicherung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Für die Träger der allgemeinen Rentenversicherung erfolgt sie buchhalterisch." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/10




§ 6d
Jobcenter

§ 109a
Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung.

§ 224b
Erstattung für Begutachtung in Angelegenheiten der Grundsicherung

§ 45
Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung


 
 
 


Drucksache 763/10

... (5a) Stellt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinem Beschluss nach Absatz 3 keinen Zusatznutzen oder nach Absatz 4 keine therapeutische Verbesserung fest, hat er auf Verlangen des pharmazeutischen Unternehmers eine Bewertung nach § 35b oder nach § 139a Absatz 3 Nummer 5 in Auftrag zu geben, wenn der pharmazeutische Unternehmer die Kosten hierfür trägt. Die Verpflichtung zur Festsetzung eines Festbetrags oder eines Erstattungsbetrags bleibt unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/10




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 35a
Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

§ 65b
Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung

§ 130b
Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel

§ 130c
Verträge von Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern

Artikel 2
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 207

Artikel 3
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 6
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 7
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Siebzehnter Unterabschnitt

§ 145
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes.

§ 42b
Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen

Siebzehnter Unterabschnitt

§ 145
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes

Artikel 8
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 9a
Änderung der Packungsgrößenverordnung

Artikel 10
Änderung der Packungsgrößenverordnung

§ 15

Artikel 11
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 11a
Gesetz über Rabatte für Arzneimittel

§ 1
Anspruch auf Abschläge

§ 2
Nachweis

§ 3
Prüfung durch Treuhänder

§ 4
Angaben auf dem Verordnungsblatt

§ 5
Datenübermittlung durch pharmazeutische Unternehmer

Artikel 11b
Gesetz zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler

§ 1
Abschläge der pharmazeutischen Großhändler

§ 2
Abschläge bei unmittelbarem Bezug

§ 3
Weiterleitung der Abschläge

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 156/10

... " der zuletzt nach § 107b BeamtVG geleistete jährliche Erstattungsbetrag als Ausgangswert festgeschrieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Artikel 2
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen

Artikel 4
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Lösung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

C. Stellungnahmen der Gewerkschaften

Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Diensherrenwechseln Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1185: Entwurf für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung der Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln


 
 
 


Drucksache 849/10

... Für den Bund zahlen sie das Taschengeld und tragen die Kosten der pädagogischen Bildung. Die Pflicht zur Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ergibt sich grundsätzlich aus den sozialversicherungsrechtlichen Normen. Den Einsatzstellen obliegen die vorgeschriebenen Melde-, Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten. Hierfür erhalten sie eine Erstattung nach Absatz 3. Bis zu einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festzulegenden Obergrenze wird den Einsatzstellen der Aufwand für Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge und die pädagogische Begleitung erstattet. Die Obergrenze kann – wie zunächst vorgesehen – als fester Betrag (bis zu 550 Euro), in einer späteren Phase aber auch als prozentualer Anteil oder als Kombination beider Methoden festgelegt werden. Für die pädagogische Begleitung gibt es einen festen, dem Zuschuss für die pädagogische Begleitung bei den Jugendfreiwilligendiensten entsprechenden Erstattungsbetrag. Die Erstattung steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushaltsplan dafür Mittel vorsieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 849/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG)

§ 1
Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes

§ 2
Freiwillige

§ 3
Einsatzbereiche, Dauer

§ 4
Pädagogische Begleitung

§ 5
Anderer Dienst im Ausland

§ 6
Einsatzstellen

§ 7
Zentralstellen

§ 8
Vereinbarung

§ 9
Haftung

§ 10
Beteiligung der Freiwilligen

§ 11
Bescheinigung, Zeugnis

§ 12
Datenschutz

§ 13
Anwendung arbeitsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Bestimmungen

§ 14
Zuständige Bundesbehörde

§ 15
Beirat für den Bundesfreiwilligendienst

§ 16
Übertragung von Aufgaben

§ 17
Kosten

Artikel 2
Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zivildienstgesetzes

§ 1a
Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes

§ 83
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes

Artikel 4
Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes für das Jahr 2012

Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 14
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 15
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Artikel 18
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

Änderung von Informationspflichten

Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1557: Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes


 
 
 


Drucksache 762/10

... "(2) Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. Hierüber haben sie ihre Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis zu setzen. Der Leistungserbringer hat die Versicherten vor Inanspruchnahme der Leistung darüber zu informieren, dass Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, von dem Versicherten zu tragen sind. Eine Einschränkung der Wahl auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen ist möglich. Nicht im Vierten Kapitel genannte Leistungserbringer dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Eine Zustimmung kann erteilt werden, wenn medizinische oder soziale Gründe eine Inanspruchnahme dieser Leistungserbringer rechtfertigen und eine zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet ist. Die Inanspruchnahme von Leistungserbringern nach § 95b Absatz 3 Satz 1 im Wege der Kostenerstattung ist ausgeschlossen. Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Die Satzung hat das Verfahren der Kostenerstattung zu regeln. Sie kann dabei Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten in Höhe von höchstens 5 Prozent in Abzug bringen. Im Falle der Kostenerstattung nach § 129 Absatz 1 Satz 5 sind die der Krankenkasse entgangenen Rabatte nach § 130a Absatz 8 sowie die Mehrkosten im Vergleich zur Abgabe eines Arzneimittels nach § 129 Absatz 1 Satz 3 und 4 zu berücksichtigen; die Abschläge sollen pauschaliert werden. Die Versicherten sind an ihre Wahl der Kostenerstattung mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/10




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 87d
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen in den Jahren 2011 und 2012

§ 221b
Leistungen des Bundes für den Sozialausgleich

§ 241
Allgemeiner Beitragssatz

§ 242a
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

§ 242b
Sozialausgleich

§ 243
Ermäßigter Beitragssatz

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 7
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 9
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 11
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 11b
Meldung von Arbeitsentgelten bei Mehrfachbeschäftigung sowie bei Bezug von weiteren beitragspflichtigen Einnahmen

Artikel 12
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 13
Aufhebung der GKV-Beitragssatzverordnung

Artikel 14
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 168/09 (Beschluss)

... Andernfalls hat der zum Steuerabzug Verpflichtete bei der folgenden Steueranmeldung die abzuführende Kapitalertragsteuer entsprechend zu kürzen. Erstattungsberechtigt ist der zum Steuerabzug Verpflichtete; dieser hat den Erstattungsbetrag an den Gläubiger der Kapitalerträge weiterzuleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

Artikel 1a
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

§ 88b
Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung

19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3b
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

23. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 168/1/09

... Andernfalls hat der zum Steuerabzug Verpflichtete bei der folgenden Steueranmeldung die abzuführende Kapitalertragsteuer entsprechend zu kürzen. Erstattungsberechtigt ist der zum Steuerabzug Verpflichtete; dieser hat den Erstattungsbetrag an den Gläubiger der Kapitalerträge weiterzuleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

Artikel 5a
Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

25. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 113/08

... (5) Die Berufsgenossenschaften erstatten dem Bundesversicherungsamt die Verwaltungskosten, die bei der Durchführung des Ausgleichs entstehen. Das Bundesversicherungsamt weist die für die Durchführung der Abrechnung erforderlichen Verwaltungskosten pauschal nach Stellenanteilen nach. Der Ermittlung der Verwaltungskosten sind die Personalkostenansätze des Bundes einschließlich der Sachkostenpauschale zugrunde zu legen. Zusätzliche Verwaltungsausgaben können in ihrer tatsächlichen Höhe hinzugerechnet werden. Die Aufteilung des Erstattungsbetrages auf die gewerblichen Berufsgenossenschaften erfolgt entsprechend ihrem Anteil an dem Zahlungsvolumen für Rentenlasten im Ausgleichsjahr vor Durchführung des Ausgleichs."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 139a
Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland

Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen

§ 171
Mittel der Unfallversicherungsträger

§ 172
Betriebsmittel

§ 172a
Rücklage

§ 172b
Verwaltungsvermögen

§ 172c
Altersrückstellungen

Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 176
Grundsatz

§ 177
Begriffsbestimmungen

§ 178
Gemeinsame Tragung der Rentenlasten

§ 179
Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung

§ 180
Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht

§ 181
Durchführung des Ausgleichs

§ 184
Rücklage

§ 218e
Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung

§ 219
Beitragsberechnung

§ 219a
Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen

§ 220
Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften

Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung

§ 222
Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 223
Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

§ 224
Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Artikel 2
Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Zweiter Unterabschnitt Umlage für das Insolvenzgeld

§ 358
Aufbringung der Mittel

§ 359
Einzug und Weiterleitung der Umlage

§ 360
Umlagesatz

§ 361
Verordnungsermächtigung

§ 362
Übergangsregelung

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Unterabschnitt 3a
Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse

§ 137a
Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse

§ 137b
Besonderheiten bei den Leistungen und bei der Durchführung der Versicherung

§ 137c
Vermögen, Haftung

§ 137d
Organe

§ 137e
Beirat

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Fünfter Abschnitt

§ 20a
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

§ 20b
Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Artikel 7
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 8
Gesetz zu Übergangsregelungen zur Eingliederung der Seemannskasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 1
Übertritt des Personals

§ 2
Besitzstandsschutz

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 11
Folgeänderungen anderer Gesetze und Verordnungen

§ 13
Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Artikel 12
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

A. Ausgangslage

B. Ziele und Maßnahmen

Zu den Reformmaßnahmen des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

Trägerzahl und Selbstverwaltung

Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften

4 Vermögensrecht

4 Arbeitsschutz

4 Insolvenzgeldumlage

Weitere Maßnahmen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu § 171

Zu § 172

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 172a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 172b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 172c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu § 176

Zu § 177

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 178

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 179

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 180

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 181

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 358

Zu § 359

Zu § 360

Zu § 361

Zu § 362

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 137a

Zu § 137b

Zu § 137c

Zu § 137d

Zu § 137e

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu § 20a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

C. Finanzieller Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3 Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG)


 
 
 


Drucksache 284/08 (Beschluss)

... ) in leicht abgewandelter Form in § 32 Abs. 2 WoGG übernommen. Zwischen Bund und Ländern ist ferner unstreitig, dass die Festbetragsbeteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf eine prozentuale Beteiligung an den Nettoausgaben umgestellt werden soll. Auch die an den Nettoausgaben orientierte Verteilung des Erstattungsbetrages auf die Länder ist zwischen Bund und Ländern nicht umstritten. Vor dem Hintergrund erheblicher Ausgabensteigerungen bei den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Beteiligung des Bundes in Höhe eines jährlichen Festbetrages in Höhe von 409 Millionen Euro nicht ausreichend. Der Bundesrat verweist auf seinen Gesetzentwurf vom 24. November 2006 (BR-Drucksache 752/06 (Beschluss)), der auf eine angemessene Kostenteilung zwischen Bundes- und Länderebene abzielt. Dieser Gesetzentwurf sieht eine Beteiligung des Bundes in Höhe von 20 Prozent der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vor. Im Zusammenhang mit der Zustimmung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/08 (Beschluss)




1. Das Gesetz ist zu überarbeiten.

2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und § 12 Abs. 6 WoGG

3. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 2 WoGG und Artikel 1a - neu - § 46a - neu - SGB XII

Artikel 1a
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 46a
Beteiligung des Bundes


 
 
 


Drucksache 24/08 (Beschluss)

... ", die der pauschalierten Entgelt-Erstattung zu Grunde liegen, wird kontrovers diskutiert. Im Hinblick darauf, dass es Ziel der Verordnung ist, die in das Erdgasnetz eingespeiste Biogasmenge möglichst zeitnah deutlich zu steigern, kann für eine begrenzte Zeit gegebenenfalls ein geringfügig überhöhter Erstattungsbetrag für vermiedene Netznutzung als Anreiz oder als Übergangsregelung hingenommen werden. Eine solche Regelung muss jedoch dem ohnehin vorgesehenen Monitoring unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41b Nr. 3 GasNZV

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41c Abs. 3a - neu - GasNZV

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41d Abs. 2 Satz 3 GasNZV

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41e Abs. 8 Satz 2 - neu - GasNZV

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 20a Satz 3 - neu - GasNEV

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b 1. Tiret GasNEV

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b 2. Tiret GasNEV

8. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b GasNEV

9. Zu Artikel 3 Nr. 1 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 3 - neu - ARegV

Artikel 3
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

10. Zu Artikel 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 4 StromNEV

Artikel 3a
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung


 
 
 


Drucksache 210/08

... dabei ist der Erstattungsbetrag für die einzelne Krankenkasse um die Hälfte der Aufwendungen der jeweiligen Pflegekasse für Pflegeberatung nach § 7a Abs. 4 Satz 5 zu vermindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 210/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7a
Pflegeberatung

§ 10
Pflegebericht der Bundesregierung

§ 30
Dynamisierung

§ 44a
Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit

§ 45d
Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe

§ 82b
Ehrenamtliche Unterstützung

§ 87b
Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf

§ 92
Landespflegeausschüsse

§ 92c
Pflegestützpunkte

§ 113
Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität

§ 113a
Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege

§ 113b
Schiedsstelle Qualitätssicherung

§ 114
Qualitätsprüfungen

§ 114a
Durchführung der Qualitätsprüfungen

Artikel 2
Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG)

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§ 3
Pflegezeit

§ 4
Dauer der Pflegezeit

§ 5
Kündigungsschutz

§ 6
Befristete Verträge

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Unabdingbarkeit

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 119b
Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den

Artikel 10
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

§ 13a
Übertragungswert

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 13
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 14
entfallen

Artikel 15
Änderung des Krankenpflegegesetzes

§ 4a
Staatliche Prüfung bei Ausbildungen nach § 4 Abs. 7

§ 18a
Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7

Artikel 16
Änderung des Altenpflegegesetzes

§ 4a

Artikel 16a
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 968/08 Erstattungsbetrag

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 968/08




Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)

2 Abkürzungsverzeichnis

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009


 
 
 


Drucksache 24/1/08

... ) einen weiteren Anreiz für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz und somit für die Biogasmengensteigerung auch im Wärmesektor zu bieten, kann für eine begrenzte Zeit ein geringfügig überhöhter Erstattungsbetrag "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41b Nr. 3 GasNZV

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41c Abs. 3a - neu - GasNZV

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41d Abs. 2 Satz 3 GasNZV

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41e Abs. 8 Satz 2 - neu - GasNZV

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 20a Satz 1 GasNEV

6. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 20a Satz 3 - neu - GasNEV

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b 1. Tiret GasNEV

8. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b 2. Tiret GasNEV

9. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b GasNEV

10. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 8a 2. Tiret ARegV

11. Zu Artikel 3 Nr. 1 - neu -* § 4 Abs. 3 Satz 3 - neu - ARegV

12. Zu Artikel 3 Nr. 1 - neu -* § 6 Satz 5 - neu - ARegV

13. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -, Nr. 3 - neu -* § 24 Abs. 2 Satz 3; § 34 Abs. 3a ARegV

14. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 24 Abs. 3 ARegV

15. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 24 Abs. 3 ARegV

16. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 29 Abs. 1 Satz 1 ARegV

17. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 34 Abs. 1a - neu - ARegV

18. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 34 Abs. 2 ARegV

19. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* Anlage 1 zu § 7 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 12a - neu -, Satz 12b - neu - ARegV

20. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* Anlage 1 zu § 7 Satz 10, Satz 10a - neu - ARegV

21. Zu Artikel 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 4 StromNEV

Artikel 3a
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung


 
 
 


Drucksache 435/08

... (2) Das Bundesversicherungsamt führt die Abrechnung durch. Die Deutsche Rentenversicherung Bund übermittelt dem Bundesversicherungsamt bis zum 1. März eines Jahres, erstmals zum 1. März 2010, die Zahl der Fälle des vorangegangenen Jahres. Die Aufteilung des Erstattungsbetrages auf die Träger der Rentenversicherung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Für die Träger der allgemeinen Rentenversicherung erfolgt sie buchhalterisch."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/08




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften – Drucksachen 016/6543, 016/7166, 016/8918, 016/9290 –

Anlage
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften

1. Zur Überschrift

2. Zur Inhaltsübersicht

3. Zu Artikel 1 Inhaltsübersicht, § 32 Abs. 2, § 42 WoGG

§ 42
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches.

4. Zu Artikel 2 § 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

5. Zu Artikel 2a – neu – § 52a Abs. 2 Satz 1 SGB II , Artikel 2b – neu – § 109a Abs. 2 Satz 1, 4, § 224b – neu – SGB VI , Artikel 2c – neu – § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB X , Artikel 2d – neu – § 45 Abs. 2, § 46a – neu – SGB XII , Artikel 2e – neu – § 7b Satz 2 AsylbLG , Artikel 2f – neu – § 7a Abs. 4 USG , Artikel 2g – neu – § 3 Nr. 58 EStG

Artikel 2a
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2b
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 224b
Erstattung für Begutachtungen in Angelegenheiten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Artikel 2c
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2d
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Dritter Abschnitt

§ 46a
Bundesbeteiligung

Artikel 2e
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 2f
Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes

Artikel 2g
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 284/1/08

... ) in leicht abgewandelter Form in § 32 Abs. 2 WoGG übernommen. Zwischen Bund und Ländern ist ferner unstreitig, dass die Festbetragsbeteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf eine prozentuale Beteiligung an den Nettoausgaben umgestellt werden soll. Auch die an den Nettoausgaben orientierte Verteilung des Erstattungsbetrages auf die Länder ist zwischen Bund und Ländern nicht umstritten. Vor dem Hintergrund erheblicher Ausgabensteigerungen bei den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Beteiligung des Bundes in Höhe eines jährlichen Festbetrages in Höhe von 409 Mio. Euro nicht ausreichend. Der Bundesrat verweist auf seinen Gesetzentwurf vom 24. November 2006 (Bundesratsdrucksache 752/06 (Beschluss)), der auf eine angemessene Kostenteilung zwischen Bundes- und Länderebene abzielt. Dieser Gesetzentwurf sieht eine Beteiligung des Bundes in Höhe von 20 Prozent der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vor. Im Zusammenhang mit der Zustimmung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/1/08




1. Das Gesetz ist zu überarbeiten.

2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und § 12 Abs. 6 WoGG

3. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 2 WoGG Artikel 1a - neu - § 46a - neu - SGB XII

Artikel 1a
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 46a
Beteiligung des Bundes

4. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 2 WoGG


 
 
 


Drucksache 718/07

... dabei ist der Erstattungsbetrag für die einzelne Krankenkasse um die Hälfte der Aufwendungen der jeweiligen Pflegekasse für Pflegeberatung nach § 7a Abs. 4 Satz 4 zu vermindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§ 3
Pflegezeit

§ 4
Dauer der Pflegezeit

§ 5
Kündigungsschutz

§ 6
Befristete Verträge

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Unabdingbarkeit

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 10
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 13
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 14
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 15
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 16
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Reformkonzept

1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf

2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen

3. Leistungsdynamisierung

4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte

5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege

6. Ausbau der Qualitätssicherung

7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte

8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements

9. Abbau von Schnittstellenproblemen

10. Förderung der Wirtschaftlichkeit

11. Entbürokratisierung

12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung

13. Finanzierung

14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 70

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 71

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 73

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Artikel 17

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Soziale Pflegeversicherung

2. Gesetzliche Krankenversicherung

3. Gesetzliche Rentenversicherung

4. Bundesagentur für Arbeit

5. Private Pflege-Pflichtversicherung

6. Länder und Gemeinden

7. Bund

8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:

b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:

c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:

2. Bürokratieaufwand der Verwaltung

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)


 
 
 


Drucksache 14/07

... (2) Auf den Erstattungsanspruch nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 hat der Absatzfonds für jedes Erstattungsjahr der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eine Vorauszahlung in Höhe von 90 vom Hundert des Erstattungsbetrages des dem Erstattungsjahr vorausgegangenen Jahres in vier gleich bleibenden Raten zum Ende eines Vierteljahres zu leisten. Die Vorauszahlung beträgt im Jahre 2007 1 747 000 Euro und ist in zwei gleich bleibenden Raten zum Ende eines Halbjahres zu leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Absatzfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Holzabsatzfondsgesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 542/07

... Grundsicherungsbedingte Mehrkosten sind diejenigen Kosten, die auf Abweichungen in der Ausgestaltung des GSiG gegenüber dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), der seinerzeitigen Rechtsgrundlage für die Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe, zurückzuführen sind. Für diese Kosten leistet der Bund den Ländern einen finanziellen Ausgleich. Hierfür wurde die hälftige Finanzierung des Wohngeldes durch Bund und Länder ergänzt: Seit dem Jahr 2003 übernimmt der Bund einen zusätzlichen Betrag (Erstattungsbetrag) in Höhe von jährlich 409 Mio. Euro (§ 34 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/07




A. Problem und Ziel

Grundsicherungsbedingte Mehrkosten

Höhe und Überprüfung des Erstattungsbetrages

Handlungsbedarf

B. Lösung

Einführung einer finanziellen Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb des Sozialhilferechts im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII .

Einführung einer Erstattungsregelung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI , durch die der Bund den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Bund die Kosten für Gutachten erstattet.

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (860-12)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)

Artikel 3
Änderung des Wohngeldgesetzes (8601-1)

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund – geltendes Recht

1. Rechtsgrundlagen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

2. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten nach § 34 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes

3. Definition grundsicherungsbedingter Mehrkosten

Mehrausgaben für arbeitsmedizinische Gutachten Gutachtenkosten

Mehrausgaben für einmalige Leistungen

Mehrausgaben wegen des Verzichts auf Unterhaltsrückgriff

4. Höhe des Erstattungsbetrages

5. Verteilung des Erstattungsbetrages auf die Länder

6. Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages

II. Ergebnis der Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages zum 31. Dezember 2004

1. Auswirkungen der Einführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

2. Durchführung der Überprüfung

2.1. Kosten wegen des Verzichts auf den Unterhaltsrückgriff im engeren Sinn

Tabelle

Schlussfolgerungen

2.2. Kosten der Nichtanwendung der Unterhaltsvermutung § 36 SGB XII

Minimumschätzung:

Maximumschätzung:

3. Ergebnis der Überprüfung zum 31. Dezember 2004

Tabelle

III. Notwendigkeit einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes

1. Neufestsetzung der Höhe der Bundesmittel

2. Verzicht auf Überprüfungen der Höhe des Erstattungsbetrages

3. Änderung des Verteilerschlüssels für die Aufteilung der Bundesmittel auf die Länder

4. Ersetzung des Regelungsstandorts im Wohngeldgesetz

IV. Konzeption und Zielsetzung einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes

1. Konzeption der Neuregelung

2. Einführung einer Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

3. Einführung einer Erstattung des Bundes an die Träger der Rentenversicherung für Gutachtenkosten

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Preiswirkungsklausel

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besondere Begründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 46a

Tabelle

Zu § 46a

Zu § 46a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

C. Finanzieller Teil

Tabelle

D. Bürokratiekosten

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 568/07

... Als Antrag auf Ersatz eines etwaigen Fehlbetrags reicht es aus, wenn in der Lohnsteuer-Anmeldung der Erstattungsbetrag kenntlich gemacht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008)

4 Abkürzungsverzeichnis

4 Einführung1

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln

Unterstützungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Begünstigte Tätigkeiten

5 Nebenberuflichkeit

5 Arbeitgeber/Auftraggeber

Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Gemischte Tätigkeiten

5 Höchstbetrag

Werbungskosten - bzw. Betriebsausgabenabzug

5 Lohnsteuerverfahren

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen

Den gesetzlichen Pflichtbeiträgen gleichgestellte Zuschüsse

Höhe der steuerfreien Zuschüsse, Nachweis

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3b

5 Allgemeines

5 Grundlohn

Nachtarbeit an Sonntagen und Feiertagen

Feiertagsarbeit an Sonntagen

Zusammentreffen mit Mehrarbeitszuschlägen

Nachweis der begünstigten Arbeitszeiten

Pauschale Zuschläge

Zeitversetzte Auszahlung

Zu § 8

5 Allgemeines

Einzelbewertung von Sachbezügen

Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG

Amtliche Sachbezugswerte

Unterkunft oder Wohnung

Kantinenmahlzeiten und Essenmarken

Mahlzeiten aus besonderem Anlass

Gestellung von Kraftfahrzeugen

Gestellung eines Kraftfahrzeugs mit Fahrer

R 8.2 Bezug von Waren und Dienstleistungen § 8 Abs. 3 EStG

Zu § 9

R 9.2 Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung

R 9.3 Ausgaben im Zusammenhang mit Berufsverbänden

R 9.4 Reisekosten

5 Reisekostenbegriff

Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Regelmäßige Arbeitsstätte

R 9.5 Fahrtkosten als Reisekosten

5 Allgemeines

Erstattung durch den Arbeitgeber

Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten R 9.6

5 Allgemeines

5 Konkurrenzregelung

Besonderheiten bei Auswärtstätigkeiten im Ausland

5 Dreimonatsfrist

R 9.7 Übernachtungskosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.8 Reisenebenkosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen

R 9.9 Umzugskosten

5 Allgemeines

Höhe der Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.10 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

Maßgebliche Wohnung

Fahrten mit einem zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeug

Behinderte Menschen i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 11 EStG

R 9.11 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung Doppelte Haushaltsführung

Berufliche Veranlassung

Eigener Hausstand

Ort der Zweitwohnung

Notwendige Mehraufwendungen

Notwendige Fahrtkosten

Notwendige Verpflegungsmehraufwendungen

Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung

5 Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber oder Werbungskostenabzug

R 9.12 Arbeitsmittel

R 9.13 Werbungskosten bei Heimarbeitern

Zu § 19

R 19.2 Nebentätigkeit und Aushilfstätigkeit

R 19.3 Arbeitslohn

R 19.4 Vermittlungsprovisionen

R 19.5 Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

5 Allgemeines

Begriff der Betriebsveranstaltung

Herkömmlichkeit Üblichkeit der Betriebsveranstaltung

Übliche Zuwendungen

Besteuerung der Zuwendungen

R 19.6 Aufmerksamkeiten

R 19.7 Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

R 19.8 Versorgungsbezüge

R 19.9 Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers

Zu § 19a

R 19a Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen

5 Allgemeines

Umwandlung von Arbeitslohn

Begriff der Vermögensbeteiligungen

Wert der Vermögensbeteiligung

Ermittlung des steuerfreien geldwerten Vorteils

Zu § 38

R 38.1 Steuerabzug vom Arbeitslohn

R 38.2 Zufluss von Arbeitslohn

R 38.3 Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers

R 38.4 Lohnzahlung durch Dritte

Unechte Lohnzahlung durch Dritte

Echte Lohnzahlung durch Dritte

R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte

Zu § 39

R 39.1 Verfahren bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte

Grundlagen und Abschluss des allgemeinen Ausstellungsverfahrens

Antrag auf Änderung

Bescheinigung von Kindern

Bescheinigung der Religionsgemeinschaft

Eintragung des Gemeindeschlüssels und der Nummer des Finanzamts

Eintragung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene

Ausstellung von Lohnsteuerkarten mit den Steuerklassen V und VI

Ausstellung von Lohnsteuerkarten für Gefangene und Haftentlassene

Verpflichtung der Gemeinde und des Arbeitnehmers

Verzeichnis der ausgestellten Lohnsteuerkarten

5 Sicherheitsmaßnahmen

R 39.2 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuerkarte Änderung unrichtiger Eintragungen

Änderung der Steuerklassen

5 Steuerklassenwechsel

Änderung der Eintragungen für Kinder durch die Gemeinde; steuerliche Lebensbescheinigung

Änderung der Eintragungen für Kinder durch das Finanzamt

Vereinfachte Eintragung

Übertragung eines Kinderfreibetrags

Mitteilung

Zeitliche Wirkung der Eintragung

Örtliche Zuständigkeit

R 39.3 Nachträgliche Ausstellung von Lohnsteuerkarten

5 Allgemeines

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Eheschließung

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte für den Ehegatten

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Auflösung der Ehe

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Tod des Ehegatten

Ersatz -Lohnsteuerkarte

Zu § 39a

R39a.1 Verfahren bei der Eintragung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags auf der Lohnsteuerkarte

5 Allgemeines

5 Antragsgrenze

Freibetrag wegen außergewöhnlicher Belastung

Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs.1 Nr. 7 EStG

Umrechnung des Jahresfreibetrags oder des Jahreshinzurechnungsbetrags

Änderung eines eingetragenen Freibetrags oder Hinzurechnungsbetrags

R 39a.2 Freibetrag wegen negativer Einkünfte

R 39a.3 Freibeträge bei Ehegatten

5 Werbungskosten

5 Sonderausgaben

Außergewöhnliche Belastungen

Behinderten -Pauschbetrag

Aufteilung des Freibetrags

Zu § 39b

Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte R 39b.1

R 39b.2 Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge

R 39b.3 Freibeträge für Versorgungsbezüge

R 39b.4 Altersentlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug

R 39b.5 Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn

5 Allgemeines

Nachzahlungen, Vorauszahlungen

5 Abschlagszahlungen

R 39b.6 Einbehaltung der Lohnsteuer von sonstigen Bezügen

5 Allgemeines

Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn

Sonstige Bezüge nach Ende des Dienstverhältnisses

Zusammentreffen regulär und ermäßigt besteuerter sonstiger Bezüge

R 39b.7 Berücksichtigung der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug

5 Allgemeines

Ungekürzte Vorsorgepauschale

Gekürzte Vorsorgepauschale

R 39b.8 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 39b.9 Besteuerung des Nettolohns

R 39b.10 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Zu § 39c

R 39c Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte

Zu § 39d

R 39d Durchführung des Lohnsteuerabzugs für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.

Ausübung oder Verwertung § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a EStG

Befreiung von der beschränkten Einkommensteuerpflicht

Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalisten, Bildberichterstatter und Artisten

Zu § 40

R 40.1 Größere Zahl von Fällen

Beachtung der Pauschalierungsgrenze

Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes

R 40.2 Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz § 40 Abs. 2 EStG

5 Allgemeines

Verhältnis zur Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

5 Erholungsbeihilfen

5 Reisekosten

Personalcomputer und Internet

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Zu § 40a

5 Allgemeines

Gelegentliche Beschäftigung

Unvorhersehbarer Zeitpunkt

Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenzen

Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

R 40a.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Zu § 40b

zu R 40b.1 Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

5 Direktversicherung

5 Rückdeckungsversicherung

5 Pensionskasse

5 Barlohnkürzung

Voraussetzungen der Pauschalierung

Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenze

5 Durchschnittsberechnung

5 Vervielfältigungsregelung

Rückzahlung pauschal besteuerbarer Leistungen

R40b.2 Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu einer Gruppenunfallversicherung

Zu § 41

R41.1 Aufzeichnungserleichterungen, Aufzeichnung der Religionsgemeinschaft

R 41.2 Aufzeichnung des Großbuchstabens U

R 41.3 Betriebsstätte

Zu § 41a

R 41a.1 Lohnsteuer-Anmeldung

R 41a.2 Abführung der Lohnsteuer

Zu § 41b

R 41b. Abschluss des Lohnsteuerabzugs

5 Lohnsteuerbescheinigungen

Verbleib der Lohnsteuerkarten

Lohnsteuerbescheinigungen von öffentlichen Kassen

Zu § 41c

R 41c.1 Änderung des Lohnsteuerabzugs

R 41c.2 Anzeigepflichten des Arbeitgebers

R 41c.3 Nachforderung von Lohnsteuer

Zu § 42b

R42b Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber

Zu § 42d

R 42d.1 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

5 Allgemeines

Haftung anderer Personen

5 Gesamtschuldner

5 Ermessensprüfung

5 Haftungsbescheid

5 Nachforderungsbescheid

5 Zahlungsfrist

R 42d.2 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

5 Allgemeines

Inanspruchnahme des Entleihers nach § 42d Abs. 6 EStG

Inanspruchnahme des Verleihers nach § 42d Abs. 7 EStG

Sicherungsverfahren nach § 42d Abs. 8 EStG

5 Haftungsverfahren

5 Zuständigkeit

R 42d.3 Haftung bei Lohnsteuerabzug durch einen Dritten

Zu § 42e

Zu § 42f

R 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

Anwendung der Lohnsteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Lohnsteuerrichtlinien 2008 (LStR 2008)


 
 
 


Drucksache 752/06 (Beschluss)

... ). Die Erstattungsmittel des Bundes werden auf die Länder entsprechend ihrem Anteil an den bundesweiten Aufwendungen für das Wohngeld im Jahr 2002 verteilt. Die Länder leiten den jeweiligen Erstattungsbetrag an die Träger der Grundsicherungsleistungen - die Kommunen - weiter. Der Festbetrag soll die Mehrausgaben ausgleichen, die den Kommunen auf Grund des grundsätzlichen Verzichts auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Kinder und Eltern, durch Gutachterkosten gegenüber den Rentenversicherungsträgern und wegen des Aufwands für statistische Erfassungen nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Bedeutung

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 752/06

... ). Die Erstattungsmittel des Bundes werden auf die Länder entsprechend ihrem Anteil an den bundesweiten Aufwendungen für das Wohngeld im Jahr 2002 verteilt. Die Länder leiten den jeweiligen Erstattungsbetrag an die Träger der Grundsicherungsleistungen – die Kommunen – weiter. Der Festbetrag soll die Mehrausgaben ausgleichen, die den Kommunen aufgrund des grundsätzlichen Verzichts auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Kinder und Eltern, durch Gutachterkosten gegenüber den Rentenversicherungsträgern und wegen des Aufwands für statistische Erfassungen nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Bedeutung

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 212/05

... Dieser Vorschlag sieht vor, dass eine Neubewertung nur dann möglich ist, wenn die ursprüngliche Änderung des Umsatzwertes eine unmittelbare Minderung der Steuereinnahmen aufgrund höherer Erstattung oder niedrigerer nicht erstattungsfähiger Steuer zur Folge hat. Wird die Leistung von einem uneingeschränkt Steuerpflichtigen an einen anderen uneingeschränkt Steuerpflichtigen erbracht, so dürfte es nicht zu Einnahmeausfällen kommen, da die Erstattung der Steuer auf die Leistung ohne Weiteres beantragt werden kann und die Bewertung keinen Einfluss auf den Erstattungsbetrag des Leistungserbringers hat. Derartige Leistungen wurden daher von der Anwendung der alternativen neuen Regelungen ausgenommen. Dies steht in Einklang damit, dass die fakultativen Regelungen noch immer eine Art der Abweichung von den normalen Vorschriften darstellen, die gemäß einschlägigen Urteilen des EuGH strikt auf das zur Problemlösung nötige Maß beschränkt sein müssen.



Drucksache 555/05

... (31) Die Einhaltung der wertmäßigen Begrenzungen sollte zu dem Zeitpunkt sichergestellt werden, zu dem die Ausfuhrerstattungen im Rahmen der Überwachung der Zahlungen gemäß den Vorschriften über den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft festgesetzt werden. Die Überwachung kann durch die obligatorische Vorausfestsetzung der Ausfuhrerstattung erleichtert werden, und dabei sollte im Fall differenzierter Erstattungen die Möglichkeit der Änderung der angegebenen Bestimmung innerhalb eines geografischen Gebiets mit einheitlichem Erstattungssatz vorgesehen werden. Im Fall der Änderung der Bestimmung sollte die für die tatsächliche Bestimmung geltende Erstattung gezahlt werden, wobei der Erstattungsbetrag für die ursprüngliche Bestimmung nicht überschritten werden darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/05




Begründung

1. Einleitung

2. vorgeschlagene Massnahmen für die Reform der GMO für Zucker

2.1. Laufzeit der Zuckerregelung

2.2. Preise

2.3. Quoten

2.4. Instrumente zur Sicherung des Marktgleichgewichts Übertragungsmechanismus

2.5. Sondermaßnahmen für die Chemie- und die Pharmaindustrie

2.6. Internationale Verpflichtungen

3. vorgeschlagene Massnahmen für die Umstrukturierung des EU-Zuckersektors

3.1. Umstrukturierungsregelung

3.2. Zusätzliche Zahlung für Zuckerrübenerzeuger

4. vorgeschlagene Massnahmen für die direkte Einkommensstützung für Zuckerrübenerzeuger

5. Haushaltsauswirkungen der Vorschläge für die Reform des Zuckersektors

Anhang 1
- Vorgeschlagene institutionelle Preise im EU-Zuckersektor

Anhang 2
- Mittelrahmen für die direkte Einkommensstützung für Landwirte

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Binnenmarkt

Kapitel 1
Preise

Artikel 3
Referenzpreise

Artikel 4
Mitteilung der Preise

Artikel 5
Mindestpreis für Zuckerrüben

Artikel 6
Branchenvereinbarungen und Verträge

Kapitel 2
Erzeugung IM Rahmen der Quoten

Artikel 7
Zuteilung der Quoten

Artikel 8
Zusätzliche Zuckerquote

Artikel 9
Zusätzliche Isoglucosequote

Artikel 10
Verwaltung der Quote

Artikel 11
Neuzuteilung der nationalen Quote

Kapitel 3
Erzeugung ausserhalb der Quoten

Artikel 12
Geltungsbereich

Artikel 13
Industriezucker

Artikel 14
Übertragung von Überschusszucker

Artikel 15
Überschussbetrag

Kapitel 4
Marktverwaltung

Artikel 16
Produktionsabgabe

Artikel 17
Zugelassene Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 18
Private Lagerhaltung

Artikel 19
Marktrücknahme von Zucker

Artikel 20
Lagerhaltung im Rahmen sonstiger Maßnahmen

Titel III
Handel mit Drittländern

Kapitel 1
gemeinsame Vorschriften für Ein- und Ausfuhren

Artikel 21
Kombinierte Nomenklatur

Artikel 22
Allgemeine Grundsätze

Artikel 23
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 24
Aktiver Veredelungsverkehr

Artikel 25
Schutzmaßnahme

Kapitel 2
Vorschriften für Einfuhren

Artikel 26
Einfuhrzölle

Artikel 27
Verwaltung der Einfuhren

Artikel 28
Zollkontingente

Artikel 29
Traditioneller Versorgungsbedarf für die Raffination

Artikel 30
Garantiepreis

Artikel 31
Verpflichtungen aus dem Zuckerprotokoll

Kapitel 3
Vorschriften für Ausfuhren

Artikel 32
Geltungsbereich der Ausfuhrerstattungen

Artikel 33
Festsetzung der Ausfuhrerstattung

Artikel 34
Ausfuhrbegrenzungen

Artikel 35
Ausfuhreinschränkungen

Titel IV
allgemeine und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
allgemeine Bestimmungen

Artikel 36
Staatliche Beihilfe

Artikel 37
Störungsklausel

Artikel 38
Mitteilungen

Artikel 39
Verwaltungsausschuss für Zucker

Artikel 40
Durchführungsbestimmungen

Artikel 41
Änderung der Verordnung (EG) Nr /2005

Artikel 42
Besondere Maßnahmen

Artikel 43
Finanzielle Bestimmungen

Kapitel 2
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 44
Übergangsmaßnahmen

Artikel 45
Aufhebung

Artikel 46
Inkrafttreten

Anhang I
Standardqualitäten

Anhang II
Bedingungen für den Zuckerrübenkauf

Abschnitt I

Abschnitt II

Abschnitt III

Abschnitt IV

Abschnitt V

Abschnitt VI

Abschnitt VII

Abschnitt VIII

Abschnitt IX

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Anhang III
nationale und regionale Quoten

Anhang IV
ZUSÄTZLICHE Zuckerquoten

Anhang V
Modalitäten für die Übertragung von Zucker- oder Isoglucose-Quoten

Anhang VI
Staaten GEMÄSS Artikel 2 Absatz 11

Anhang VII
Verarbeitungserzeugnisse

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

1. In Anhang I wird nach der Zeile für Hopfen folgende Zeile eingefügt:

2. Anhang II erhält folgende Fassung:

3. Dem Anhang VI wird folgende Zeile angefügt:

4. Dem Anhang VII wird folgender Abschnitt angefügt:

5. Anhang VIII erhält folgende Fassung:

6. Anhang VIIIa erhält folgende Fassung:

Vorschlag

Artikel 1
Befristeter Umstrukturierungsfonds

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Artikel 3
Umstrukturierungsbeihilfen

Artikel 4
Zusätzliche Zahlung für Zuckerrübenerzeuger

Artikel 5
Höchstbeträge

Artikel 6
Befristeter Umstrukturierungsbetrag

Artikel 7
Durchführungsbestimmungen

Artikel 8
Spezifische Maßnahmen

Artikel 9
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 676/05 (Beschluss)

... (2) Die Krankenkasse hat Erstattungsbeträge von den Arbeitgebern insbesondere zurückzufordern, soweit diese

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Beteiligte Arbeitgeber

§ 3
Beteiligte Krankenkassen

§ 4
Höhe des Erstattungsanspruchs bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

§ 5
Höhe des Erstattungsanspruchs bei Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

§ 8
Versagung und Rückforderung der Erstattung

§ 9
Abtretung

§ 10
Verjährung und Aufrechnung

§ 11
Aufbringung der Mittel

§ 12
Verwaltung der Mittel

§ 13
Gemeinsames Ausgleichsverfahren

§ 14
Satzung

§ 15
Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften

§ 16
Ausnahmevorschriften

§ 17
Freiwilliges Ausgleichsverfahren

§ 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Einzelbegründung


 
 
 


Drucksache 42/05

... "(5) Weist ein Unternehmen durch Verkehrszählung nach, dass das Verhältnis zwischen den nach diesem Kapitel unentgeltlich beförderten Fahrgästen und den sonstigen Fahrgästen den nach Absatz 4 festgesetzten Prozentsatz um mindestens ein Drittel übersteigt, wird neben dem sich aus der Berechnung nach Absatz 4 ergebenden Erstattungsbetrag auf Antrag der nachgewiesene, über dem Drittel liegende Anteil erstattet. Die Länder können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass die Verkehrszählung durch Dritte auf Kosten des Unternehmens zu erfolgen hat."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/05




Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (860-4-1)

§ 23c
Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen

§ 118
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (860-l)

§ 71
Überleitungsvorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung

Artikel 2a
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches. Sozialgesetzbuch(860-3)

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch(860-5)

§ 263a
Rechtsträgerabwicklung

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch(860-6)

§ 268a
Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich.

§ 268a
Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich

Artikel 6
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch(860-7)

§ 221
Sondervorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung

Artikel 7
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch(860-8)

Artikel 8
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch(860-9)

Artikel 9
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch(860-10-l/2)

Artikel 9a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch(860-12)

Artikel 11 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch(2170-1-4)

Artikel 12
Änderung des Heimgesetzes(2179-5)

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte(8251-10)

Artikel 14
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte(8252-3)

Artikel 14a
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte(8252-3)

Artikel 14b
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes(860-9-2)

Artikel 15
Änderung der Beitragszahlungsverordnung(860-4-1-7)

Artikel 16
Änderung der Beitragsüberwachungsverordnung(860-4-l-8)

Artikel 17
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung(860-4-1-12)

§ 6
Anmeldung

§ 15
Änderung

§ 18
Grundsatz

§ 19
Antrag

§ 20
Systemprüfung

§ 21
Zulassungsbescheid

§ 22
Gemeinsame Grundsätze

§ 26
Beitragsnachweise

Artikel 18
Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung(827-6-3)

Artikel 19
Änderung der KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung(8253-1-5)

Artikel 19a
Änderung der Alterssicherung der Landwirte /Datenabgleichsverordnung

Artikel 20
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes(830-2)

Artikel 21
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes(8253-1)

Artikel 22
Änderung des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt(860-3/5)

Artikel 23
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 24
Änderung der RisikostrukturAusgleichsverordnung(860-5-12)

Artikel 25
Änderung des Pflege-Versicherungsgesetzes(860-11-1)

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes(9231-1)

Artikel 27
Änderung weiterer Vorschriften des Sozialhilferechts

Artikel 28
Aufhebung der Beitragseinzugs- und Meldevergütungsverordnung

Artikel 29
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 30
Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 30a
Neufassung des Wohngeldesgesetzes

Artikel 31
Neufassung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 32
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 373/05

... (2) Auf den Erstattungsanspruch nach Absatz 1 Satz 1 hat der Holzabsatzfonds für jedes Erstattungsjahr der Bundesanstalt "für Landwirtschaft und Ernährung eine Vorauszahlung in Höhe von 90 vom Hundert des Erstattungsbetrages des dem Erstattungsjahr vorausgegangenen Jahres in zwei gleich bleibenden Raten zum Ende eines Halbjahres zu leisten. Im Jahre 2007 beträgt die Vorauszahlung 637 000 Euro und ist in zwei gleich bleibenden Raten zum Ende eines Halbjahres zu leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/05




Entwurf

Artikel 2
Änderung des Holzabsatzfondsgesetzes

§ 14
Kostenerstattung


 
 
 


Drucksache 614/05

... (2) Die Krankenkasse hat Erstattungsbeträge vom Arbeitgeber insbesondere zurückzufordern, soweit der Arbeitgeber

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 614/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung Das Gesetz sieht folgende Maßnahmen vor:

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung

§ 1
Erstattungsanspruch

§ 2
Erstattung

§ 3
Feststellung der Umlagepflicht

§ 4
Versagung und Rückforderung der Erstattung

§ 5
Abtretung

§ 6
Verjährung und Aufrechnung

§ 7
Aufbringung der Mittel

§ 8
Verwaltung der Mittel

§ 9
Satzung

§ 10
Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften

§ 11
Ausnahmevorschriften

§ 12
Freiwilliges Ausgleichsverfahren

Artikel 2
Änderung weiterer Gesetze

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Systematik der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung und Mutterschaftsgeld nach geltendem Recht

II. Erstattung der Aufwendungen der Arbeitgeber für Mutterschaftsleistungen unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten

III. An den Umlageverfahren teilnehmende Krankenkassen

IV. Ausgleich der Kosten für die Entgeltfortzahlung bei Angestellten

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen, Befristung

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Kosten und Preiswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

4. Befristung

5. Verwaltungsvereinfachung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3


 
 
 


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