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112 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Elektro- und Elektronikgeräte"


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Drucksache 70/09

... /EG Vorgaben für die Konstruktion batteriebetriebener Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Vertrieb und Rücknahme von Batterien

§ 3
Verkehrsverbote

§ 4
Anzeige der Marktteilnahme

§ 5
Pflichten der Hersteller

§ 6
Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien

§ 7
Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien

§ 8
Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien

§ 9
Pflichten der Vertreiber

§ 10
Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

§ 11
Pflichten des Endnutzers

§ 12
Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter

§ 13
Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 14
Verwertung und Beseitigung

§ 15
Erfolgskontrolle

§ 16
Sammelziele

Abschnitt 3
Kennzeichnung, Hinweispflichten

§ 17
Kennzeichnung

§ 18
Hinweispflichten

Abschnitt 4
Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug

§ 19
Beauftragung Dritter

§ 20
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 21
Vollzug

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

Anlage

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität

4. Gender Mainstreaming

5. Folgenabschätzung

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:

2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft

d Auswirkungen auf das Preisniveau

e Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG


 
 
 


Drucksache 228/09

... AV. in der Erwägung, dass die Entwicklung von Finanzinstrumenten und die Zuweisung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Steigerung der Energieeffizienz sowie eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung von Effizienzstandards für Elektro- und Elektronikgeräte an Marktentwicklungen ebenso notwendig sind wie eine Ausweitung der Standards auf industrielle Großgeräte und die Prüfung der verbindlichen Möglichkeit des Ausschaltens von Geräten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/09




Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Anhang
A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag

Anhang
B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie


 
 
 


Drucksache 998/1/08

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) KOM (2008)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 998/1/08




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 148/08 (Beschluss)

... - und Elektronikgerätegesetzes behandeln, bedürfen für die Zurückgewinnung der fluorierten Treibhausgase aus Geräten nach Anhang I des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (wie z.B. Kühlschränke) nur dann kein Zertifikat nach Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 303/2008, wenn es sich um Geräte mit einer Füllmenge von weniger als drei Kilogramm fluorierten Treibhausgasen handelt. Soweit das Gerät eine größere Füllmenge enthält, dürfen diese Personen die Rückgewinnung nur ausüben, wenn sie Inhaber eines Zertifikats nach Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe a oder c sind. Diese Personen führen wie ihre Kollegen und Kolleginnen, die Geräte mit einer Füllmenge von weniger als drei Kilogramm fluorierten Treibhausgasen behandeln, weder Wartungs- noch Reparaturarbeiten an Elektro- oder Elektronikgeräten durch; sie üben lediglich die zur Entsorgung der als Abfälle eingestuften Altgeräte notwendigen Behandlungsmaßnahmen aus. Insofern ist für diesen Personenkreis die in § 5 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zur Erlangung der Sachkundebescheinigung vorgeschriebene zusätzliche, zur Rückgewinnung befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung weder erforderlich noch verhältnismäßig (siehe auch Erwägungsgrund Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 303/2008). Als Berechtigung zur Erlangung einer Sachkundebescheinigung genügt allein das Zertifikat nach der Verordnung (EG) Nr. 303/2008.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/08 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)

A Änderungen

1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 5 - neu -Dem § 3 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

2. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:

3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -In § 5 Abs. 1 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:

4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 4 - neu -

5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 - neu -In § 5 Abs. 2 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:

6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2*

7. Zu § 5 Abs. 3

8. Zu § 6 Abs. 2 Satz 3

9. Zu § 8 Abs. 2

10. Zu § 9 Abs. 1

11. Zu § 9 Abs. 1a - neu -In § 9 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

12. Zu § 9 Abs. 2

13. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 999/1/08

... 1. Der Bundesrat stimmt der Zielrichtung des Richtlinienvorschlags grundsätzlich zu. Dies betrifft insbesondere die Harmonisierung des Anwendungsbereichs mit dem der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und die Harmonisierung der Registrierungspflichten der Hersteller. Auch die Festlegung von Mindestüberwachungsanforderungen an die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten wird begrüßt. Hier hat es in der Vergangenheit eine Reihe von Zweifelsfällen gegeben, bei denen nicht klar war, ob gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte zur weiteren Nutzung oder als Abfälle exportiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 999/1/08




Zur Vorlage allgemein

3. Zu Artikel 3 Buchstabe j

4. Zu Artikel 3 Buchstabe k

5. Zu Artikel 3 Buchstabe q

6. Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

15. Zu Artikel 8 in Verbindung mit Anhang II

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

21. Zu Artikel 12 und 16

22. Zu Artikel 16

23. Zu Artikel 20

Zu Anhang II in Verbindung mit Artikel 8


 
 
 


Drucksache 148/08

... (1) Für die Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus Erzeugnissen und Einrichtungen nach Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 ist der Besitzer des Erzeugnisses oder der Einrichtung verantwortlich. Verantwortliche nach Satz 1 sowie diejenigen, die für die Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus stationären Einrichtungen nach Artikel 4 Abs. 1 oder Behältern nach Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 verantwortlich sind können die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf Dritte übertragen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Elektro- und Elektronikgeräte, die nach den §§ 11 und 12 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre

§ 4
Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe

§ 5
Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten

§ 6
Zertifizierung von Betrieben

§ 7
Kennzeichnung in deutscher Sprache

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

§ 9
Übergangsvorschrift

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

II. Verordnungsermächtigungen

III. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch bestimmte fluorierte Treibhausgase (Chemikalienklimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV)


 
 
 


Drucksache 133/08

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten19, die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 133/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Höhere Sicherheitsanforderungen

3.1.1. Chemische Stoffe in Spielzeug

3.1.2. Gefahrenhinweise

3.1.3. Gefahr der Atemnot und der Erstickung

3.1.4. Spielzeug in Lebensmitteln

3.1.5. Festlegung der allgemeinen Sicherheitsanforderung

3.2. Wirksamere und kohärentere Durchsetzung der Richtlinie

3.2.1. Verstärkung der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten

3.2.2. Informationen über Chemikalien im technischen Dossier

3.2.3. CE-Kennzeichnung und ihre Anbringung

3.2.4. Sicherheitsbewertung

3.3. Angleichung an den allgemeinen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten

3.4. Klarstellung des Geltungsbereichs und der Begriffe der Richtlinie

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten der Wirtschaftsakteure

Artikel 3
Pflichten der Hersteller

Artikel 4
Bevollmächtigte

Artikel 5
Pflichten der Importeure

Artikel 6
Pflichten der Händler

Artikel 7
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten

Artikel 8
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel III
Konformität des Spielzeugs

Artikel 9
Wesentliche Sicherheitsanforderungen

Artikel 10
Warnungen

Artikel 11
Freier Warenverkehr

Artikel 12
Konformitätsvermutung

Artikel 13
Formale Einwände gegen harmonisierte Normen

Artikel 14
EG-Konformitätserklärung

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 16
Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Kapitel IV
Konformitätsbewertung

Artikel 17
Sicherheitsbewertungen

Artikel 18
Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 19
EG-Baumusterprüfung

Artikel 20
Technische Unterlagen

Kapitel V
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 21
Notifizierung

Artikel 22
Notifizierende Behörden

Artikel 23
Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 24
Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 25
Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 26
Konformitätsvermutung

Artikel 27
Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 28
Anträge auf Notifizierung

Artikel 29
Notifizierungsverfahren

Artikel 30
Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 31
Änderungen der Notifizierung

Artikel 32
Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen

Artikel 33
Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 34
Meldepflichten der notifizierten Stellen

Artikel 35
Erfahrungsaustausch

Artikel 36
Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel VI
Marktüberwachung

Artikel 37
Allgemeine Verpflichtung zur Organisation der Marktüberwachung

Artikel 38
Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden

Artikel 39
Anweisungen an die notifizierte Stelle

Artikel 40
Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung

Kapitel VII
Schutzklauselverfahren

Artikel 41
Schutzklausel, Verfahren zur Behandlung von Spielzeug, von dem Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 42
Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft

Artikel 43
RAPEX-Meldungen

Artikel 44
Formale Nichtkonformität

Kapitel VIII
Ausschussverfahren

Artikel 45
Änderungen und Durchführungsmaßnahmen

Artikel 46
Ausschuss

Kapitel IX
Besondere Verwaltungsvorschriften

Artikel 47
Berichterstattung

Artikel 48
Transparenz und Vertraulichkeit

Artikel 49
Begründung von Maßnahmen

Artikel 50
Sanktionen

Kapitel X
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG

Artikel 52
Übergangsfrist

Artikel 53
Umsetzung

Artikel 54
Aufhebung

Artikel 55
Inkrafttreten

Artikel 56
Adressaten

Anhang I
Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie (Artikel 2 Absatz 1) nicht als Spielzeug gelten

Anhang II
Besondere Sicherheitsanforderungen

I. Physikalische und mechanische Eigenschaften

II. Entzündbarkeit

III. Chemische Eigenschaften

IV. Elektrische Eigenschaften

V. Hygiene

VI. Radioaktivität

Anhang III
EG-Konformitätserklärung

Anhang IV
Technische Unterlagen

Anhang V
Gefahrenhinweise (Artikel 10)

Teil
A Allgemeine Gefahrenhinweise

Teil
B Besondere Gefahrenhinweise und Gebrauchsvorschriften für die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien

1. Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist

2. Rutschbahnen, Hängeschaukeln, Ringe, Trapeze, Seile und ähnliche Spielzeuge, montiert an Gerüsten

3. Funktionelles Spielzeug

4. Spielzeug, das als solches gefährliche Stoffe oder Gemische enthält; chemisches Spielzeug

5. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder

6. Wasserspielzeug

7. Spielzeug in Lebensmitteln

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 999/08

... – derzeit werden rund 65 % der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte getrennt gesammelt, weniger als die Hälfte ist jedoch Gegenstand einer Behandlung und Berichterstattung gemäß der Richtlinie. Der Rest wird entweder nicht normgerecht behandelt oder illegal in Drittländer, u. a. Nicht-OECD-Länder, ausgeführt. Dadurch gehen wertvolle Sekundärrohstoffe verloren, und das Risiko steigt, dass gefährliche Stoffe in die Umwelt gelangen, darunter auch Stoffe mit hohem Ozonabbaupotenzial und hohem Erderwärmungspotenzial1. Außerdem spiegelt bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten die derzeitige Sammelquote von 4 kg/Einwohner pro Jahr (Einheitswert für alle) nicht die Volkswirtschaften der einzelnen Mitgliedstaaten wider, was dazu führt, dass für einige Länder zu niedrige, für andere wiederum zu hohe Sammelziele festgelegt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 999/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf Den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Neufassung

5.4. Entsprechungstabelle

5.5. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Produktkonzeption

Artikel 5
Getrennte Sammlung

Artikel 6
Beseitigung und Beförderung von gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Artikel 7
Sammelquote

Artikel 86
Behandlung

Artikel 9
Genehmigungen und Inspektionen

Artikel 10
erbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Artikel 117
Zielvorgaben für die Verwertung

Artikel 128
Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten

Artikel 139
Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte

Artikel 1410
Informationen für die Nutzer

Artikel 1511
Informationen für Behandlungsanlagen

Artikel 1612
Registrier-, Informations- und Berichtspflicht

Artikel 1713
Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

Artikel 1814
Ausschuss

Artikel 1915
Sanktionen

Artikel 2016
Inspektion und Überwachung

Artikel 2117
Umsetzung

Artikel 22
Aufhebung

Artikel 2318
Inkrafttreten

Artikel 2419
Adressaten

Anhang I
A Von dieser Richtlinie erfasste Gerätekategorien

Anhang I
B Auflistung der Produkte, die im Sinne dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind und unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen

1. Haushaltsgroßgeräte

2. Haushaltskleingeräte

3. IT- und Telekommunikationsgeräte

4. Geräte der Unterhaltungselektronik

5. Beleuchtungskörper

6. Elektrische und elektronische Werkzeuge Mit Ausnahme ortsfester industrieller Grosswerkzeuge

7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte

8. Medizinische Geräte Mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente

10. Automatische Ausgabegeräte

Anhang I
Mindestüberwachungsanforderungen für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

ANHANG II Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 86 Absatz 21

Anhang III
Technische Anforderungen gemäß Artikel 86 Absatz 3

Anhang IV
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten

Anhang V

Teil
A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (genannt in Artikel 22)

Teil
B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (genannt in Artikel 22)

Anhang VI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 148/1/08

... - und Elektronikgerätegesetzes behandeln, bedürfen für die Zurückgewinnung der fluorierten Treibhausgase aus Geräten nach Anhang I des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (wie z.B. Kühlschränke) nur dann kein Zertifikat nach Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 303/2008, wenn es sich um Geräte mit einer Füllmenge von weniger als drei Kilogramm fluorierten Treibhausgasen handelt. Soweit das Gerät eine größere Füllmenge enthält, dürfen diese Personen die Rückgewinnung nur ausüben, wenn sie Inhaber eines Zertifikats nach Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe a oder c sind. Diese Personen führen wie ihre Kollegen und Kolleginnen, die Geräte mit einer Füllmenge von weniger als drei Kilogramm fluorierten Treibhausgasen behandeln, weder Wartungs- noch Reparaturarbeiten an Elektro- oder Elektronikgeräten durch; sie üben lediglich die zur Entsorgung der als Abfälle eingestuften Altgeräte notwendigen Behandlungsmaßnahmen aus. Insofern ist für diesen Personenkreis die in § 5 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zur Erlangung der Sachkundebescheinigung vorgeschriebene zusätzliche, zur Rückgewinnung befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung weder erforderlich noch verhältnismäßig (siehe auch Erwägungsgrund Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 303/2008). Als Berechtigung zur Erlangung einer Sachkundebescheinigung genügt allein das Zertifikat nach der Verordnung (EG) Nr. 303/2008.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/1/08




1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 5 - neu -Dem § 3 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

2. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:

3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -

4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 - neu -

5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2

6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu - *

7. Zu § 5 Abs. 3

8. Zu § 6 Abs. 2 Satz 3

9. Zu § 8 Abs. 2

10. Zu § 9 Abs. 1

11. Zu § 9 Abs. 1a - neu -

12. Zu § 9 Abs. 2

13. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 998/08 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) KOM (2008)



Drucksache 999/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stimmt der Zielrichtung des Richtlinienvorschlags grundsätzlich zu. Dies betrifft insbesondere die Harmonisierung des Anwendungsbereichs mit dem der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und die Harmonisierung der Registrierungspflichten der Hersteller. Auch die Festlegung von Mindestüberwachungsanforderungen an die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten wird begrüßt. Hier hat es in der Vergangenheit eine Reihe von Zweifelsfällen gegeben, bei denen nicht klar war, ob gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte zur weiteren Nutzung oder als Abfälle exportiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 999/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

3. Zu Artikel 3 Buchstabe j

4. Zu Artikel 3 Buchstabe k

5. Zu Artikel 3 Buchstabe q

6. Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

10. Zu Artikel 8 in Verbindung mit Anhang II

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

16. Zu Artikel 12 und 16

17. Zu Artikel 16

18. Zu Artikel 20

Zu Anhang II in Verbindung mit Artikel 8


 
 
 


Drucksache 824/07

... /EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Prioritäten für 2008

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Partner in der Welt

3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen

Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen

Die internationale Ebene

Verwaltung von Finanzprogrammen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung

Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

6. Kommunikation über Europa

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Anhang 2
Vereinfachungsvorschläge

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

Anhang 4
Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008


 
 
 


Drucksache 197/07

... /EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) enthalten ist. Hiernach fallen RFID-Komponenten in die Kategorie 3 "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/07




1. Einführung

2. Bedeutung der RFID-Technik

2.1. Soziale Bedeutung der RFID-Technik

2.2. Industrielles Innovations- und Wachstumspotenzial

3. Rechtssicherheit für Anwender und Investoren

3.1. Öffentliche Anhörung

3.2. Datenschutz, Wahrung der Privatsphäre und Datensicherheit

3.3. Governance der Ressourcen im künftigen Internet der Dinge

3.4. Funkfrequenzen

3.5. Normen

3.6. Umwelt und Gesundheit

4. Maßnahmen auf Europäischer Ebene

4.1. Sicherheit und Datenschutz

4.2. Funkfrequenzen

4.3. Forschung und Innovation

4.4. Normung

4.5. Weitere technologische Entwicklung und Verwaltung der RFID-Technik

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 10/1/06

... 11. Die Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte hat zu erheblichen Problemen bei zahlreichen kleineren und mittleren Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten geführt, da unterschiedliche Verfahren für die Herstellerregistrierung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten einen von diesen kaum zu bewältigenden bürokratischen Aufwand erfordern. Der Bundesrat hält daher den Zeitplan der Kommission, die Richtlinie erst im Jahr 2008 zu überprüfen, für nicht akzeptabel. Die Bundesregierung wird gebeten, auf die Kommission einzuwirken, damit diese umgehend Vorschläge für eine Überarbeitung der Richtlinie vorlegt. Insbesondere sind die Herstellerregistrierungen in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen und die Verwertungsquoten für die einzelnen Gerätekategorien zu überprüfen, da der durch die detaillierten Vorgaben bedingte Aufwand enorm, der ökologische Mehrwert dagegen zweifelhaft ist.



Drucksache 161/06

... "(1) Für die Rückgewinnung von geregelten Stoffen im Sinne von Artikel 2 vierter Anstrich der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 und sie enthaltenden Zubereitungen nach Artikel 16 Abs. 1 bis 3 der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 ist der Besitzer der Einrichtung oder des Produkts, das den geregelten Stoff enthält, verantwortlich. Der Verantwortliche nach Satz 1 kann die Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritten übertragen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Elektro- und Elektronikgeräte, die nach §§ 11 und 12 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Weitergehende Verbotsregelungen zu Stoffen, die in der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 geregelt sind

§ 3
Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe

§ 4
Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre

§ 5
Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Arbeiten

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Straftaten

§ 8
Übergangsvorschrift

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu §§ 6

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 170/06

... /EG3 (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) fallen, ist das korrekte Funktionieren von Messinstrumenten wie Fieber- und Zimmerthermometern, Barometern, Blutdruckmessgeräten und Manometern nicht von elektrischem Strom abhängig, und deshalb fallen sie nicht den Erfassungsbereich dieser Richtlinie. Diese nichtelektrischen Messinstrumente sind Gegenstand des vorliegenden Vorschlags (vgl. Maßnahme 7 der Strategie).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/06




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Begründung und Zielsetzung des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Geltende Bestimmungen auf dem Gebiet des Vorschlags

Konsistenz mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Konsultation der Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation der Interessengruppen

Folgenabschätzung

- Kosten

- Nutzen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 10/06 (Beschluss)

... Die Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte hat zu erheblichen Problemen bei zahlreichen kleineren und mittleren Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten geführt, da unterschiedliche Verfahren für die Herstellerregistrierung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten einen von diesen kaum zu bewältigenden bürokratischen Aufwand erfordern. Der Bundesrat hält daher den Zeitplan der Kommission, die Richtlinie erst im Jahr 2008 zu überprüfen, für nicht akzeptabel. Die Bundesregierung wird gebeten, auf die Kommission einzuwirken, damit diese umgehend Vorschläge für eine Überarbeitung der Richtlinie vorlegt. Insbesondere sind die Herstellerregistrierungen in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen und die Verwertungsquoten für die einzelnen Gerätekategorien zu überprüfen, da der durch die detaillierten Vorgaben bedingte Aufwand enorm, der ökologische Mehrwert dagegen zweifelhaft ist.



Drucksache 194/1/05

... Nach der vorliegenden Begründung des Gesetzentwurfs soll die Novellierung zur Reduzierung von Belastungen der Auskunftspflichtigen durch die Vermeidung von Doppelerhebungen beitragen. Soweit sich die Auskunft nach § 5 Abs. 3 auf die Sammlung richtet, erfolgen auf Grund anderer Rechtsvorschriften keine Erhebungen. Insofern ist die Erhebung im Zusammenhang mit einer Berichtspflicht nach der Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/1/05




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs

3. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz l

10. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3, § 18 Abs. 3 Satz 3 - neu -

11. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Nr. 1

12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz l

13. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 3

16. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1

17. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c,

19. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c

20. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2

21. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2

22. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 4 Nr. 2

23. Zu Artikel 1 § 10

24. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2

25. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und 5 UStatG

26. Zu Artikel 1 § 12

27. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 Satz l

28. Zu Artikel 1 § 13

29. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2

30. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 bis 14

31. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - und Satz 2

32. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 - neu -

33. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 und 2

34. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2

35. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2

36. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1

37. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 und 3

38. Zu Artikel 1 § 16

39. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a

40. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a

41. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 1

42. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 2

43. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1

44. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4

45. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 194/05

... /EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte verpflichtet die Mitgliedstaaten in Artikel 12 Abs. 1, der Kommission ab 2006 alle zwei Jahre auf jährlicher Basis Bericht zu erstatten, u.a. über die Mengen und Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, die über alle vorhandenen Wege gesammelt, wiederverwendet, dem Recycling zugeführt und verwertet wurden, sowie über die ausgeführten Altgeräte. Nach Artikel 5 Abs. 5 der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass eine Quote von durchschnittlich mindestens vier Kilogramm getrennt gesammelter Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushalten pro Einwohner und Jahr erreicht wird. Nach Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie sind bestimmte Wiederverwendungs- und Verwertungsquoten einzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Entwurf

Artikel 1
Umweltstatistikgesetz - UStatG

§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungen, Berichtsjahr

§ 3
Erhebung der Abfallentsorgung

§ 4
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

§ 5
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

§ 6
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

§ 7
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 8
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 9
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 10
Erhebung der Luftverunreinigungen

§ 11
Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe

§ 12
Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung

§ 13
Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien

§ 14
Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle

§ 15
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.

§ 16
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz

§ 17
Hilfsmerkmale

§ 18
. Auskunftspflicht

§ 19
Anschriftenübermittlung

§ 20
Übermittlung

§ 21
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 223/05

... (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich Elektro- und Elektronikgeräte)



Drucksache 53/05

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/05




Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten

§ 4
Produktkonzeption

§ 5
Stoffverbote

§ 6
Einrichten der Gemeinsamen Stelle, Registrierung, Finanzierungsgarantie

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Vertrieb mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik

Abschnitt 3
Sammlung, Rücknahme, Behandlungs- und Verwertungspflichten

§ 9
Getrennte Sammlung

§ 10
Rücknahmepflicht der Hersteller

§ 11
Behandlung

§ 12
Verwertung

§ 13
Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller

Abschnitt 4
Gemeinsame Stelle, zuständige Behörde

§ 14
Aufgaben der Gemeinsamen Stelle

§ 15
Organisation der Gemeinsamen Stelle

§ 16
Aufgaben der zuständigen Behörde

Abschnitt 5
Beleihung

§ 17
Ermächtigung zur Beleihung

§ 18
Aufsicht

§ 19
Beendigung der Beleihung

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 20
Beauftragung Dritter

§ 21
Widerspruch und Klage

§ 22
Kosten

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsvorschriften

§ 25
Inkrafttreten

Anhang I
Liste der Kategorien und Geräte

Anhang II
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten nach § 7

Anhang III
Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach § 11 Abs. 2

Anhang IV
Technische Anforderungen nach § 11 Abs.2 Satz 4


 
 
 


Drucksache 194/05 (Beschluss)

... Nach der vorliegenden Begründung des Gesetzentwurfs soll die Novellierung zur Reduzierung von Belastungen der Auskunftspflichtigen durch die Vermeidung von Doppelerhebungen beitragen. Soweit sich die Auskunft nach § 5 Abs. 3 auf die Sammlung richtet, erfolgen auf Grund anderer Rechtsvorschriften keine Erhebungen. Insofern ist die Erhebung im Zusammenhang mit einer Berichtspflicht nach der Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3

7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1

8. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3, § 18 Abs. 3 Satz 3 - neu -

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

11. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5

12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 3

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 und 2

14. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 4 Nr. 2

15. Zu Artikel 1 § 10

16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2

17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und 5 UStatG

18. Zu Artikel 1 § 12

19. Zu Artikel 1 § 13

20. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 und 2

21. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1

23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 und 3

24. Zu Artikel 1 § 16

25. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 1

27. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 2

28. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1

29. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4

30. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 223/05 (Beschluss)

... Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich Elektro- und Elektronikgeräte)



Drucksache 53/05 (Beschluss)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die um-weltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (



Drucksache 102/05

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, ABl. L 37, 13.2.2003.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/05




1. Einführung

2. DieQuecksilberproblematik

2.1. Die Quecksilbergefahr

2.2. Eine globale Perspektive

3. Ziele

4. Emissionsminderung

Maßnahme 1.

Maßnahme 2.

Maßnahme 3.

Maßnahme 4.

5. Verringerung des Angebots

Maßnahme 5.

6. Verringerung der Nachfrage

Maßnahme 6.

Maßnahme 7.

Maßnahme 8.

7. ÜBERSCHÜSSE und Reservoire

Maßnahme 9.

Maßnahme 10.

8. Schutz VOR Exposition

Maßnahme 11.

Maßnahme 12.

9. Verbesserung der Kenntnisse

10. Förderung internationaler Massnahmen

11. Überprüfung

12. Schlussfolgerungen

2 Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 422/05

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf einer Entscheidung der Kommission zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002195/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Hinblick auf die Anpassung an den technischen Fortschritt



Drucksache 223/1/05

Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich Elektro- und Elektronikgeräte)



Drucksache 817/05

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05




Mitteilung

1. Einführung

2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene

a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht

b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen

3. das Vereinfachungskonzept der Kommission

a. Aufhebung

b. Kodifizierung18

c. Neufassung21

d. Änderung des Regelungskonzepts

e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie

4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten

5. Schlussfolgerungen

Anhang I

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 688/05

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt



Drucksache 664/1/04

Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (



Drucksache 664/2/04

Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/2/04




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu § 1 Satz 3

5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -

6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3

9. Zu § 4

10. Zu § 4 Satz 2

11. Zu § 4 Satz 2

12. Zu §§ 5 und 11

13. Zu §§ 6, 13 und 14

14. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3

15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3

16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2

17. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3

19. Zu § 6 Abs. 4

20. Zu § 7 Satz 1

21. Zu § 8

22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -In § 9 Abs. 3 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:

23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2

24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

25. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

26. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1

27. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 - neu -

28. Hilfsempfehlung nur In

Zu §§ 6

29. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

30. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

31. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

32. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -Dem § 9 Abs. 5 ist folgender Satz anzufügen:

33. Zu § 9 Abs. 6

34. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1 und 2

35. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1, Satz 4 - neu -

36. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4

37. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4

38. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und § 10 Abs. 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

39. Zu § 9 Abs. 9 - neu -Dem § 9 ist folgender Absatz 9 anzufügen:

40. Zu § 11 Abs. 2 Satz 3

41. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -

42. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -Dem § 11 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen:

43. Zu § 12 Abs. 3

44. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1

45. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6

46. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -Dem § 14 Abs. 10 ist folgender Satz anzufügen:

47. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2

48. Zu § 21 Abs. 1 und 2

49. Zu § 24 Abs. 2

50. Zu § 24 Abs. 5

51. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -Anhang III Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:

52. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m

53. Zu Anhang III Nr. 5

54. Zu Anhang III Nr. 7


 
 
 


Drucksache 664/04

Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz.-

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Alternativen

B. Einzelne Vorschriften


 
 
 


Drucksache 664/04 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/04 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Bundesrat begrüßt

2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung

3. Es wird zusätzlich für erforderlich angesehen

4. Zu § 1 Satz 3

5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -

6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3

9. Zu § 4

10. Zu § 4 Satz 2

11. Zu § 4 Satz 2

12. Zu §§ 5 und 11

13. Zu §§ 6 und 9

14. Zu §§ 6, 13 und 14

15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3

16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3

18. Zu § 6 Abs. 4

19. Zu § 7 Satz 1

20. Zu § 8

21. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -

22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2

23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

25. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

26. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -

27. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4

28. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4

29. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu § 9 Abs. 9 - neu -

31. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -

32. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -

33. Zu § 12 Abs. 3

34. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1

35. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6

36. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -

37. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2

38. Zu § 24 Abs. 2

39. Zu § 24 Abs. 5

40. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -

41. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m

42. Zu Anhang III Nr. 5

43. Zu Anhang III Nr. 7


 
 
 


Drucksache 13/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 59/16 PDF-Dokument



Drucksache 265/20 PDF-Dokument



Drucksache 477/16 PDF-Dokument



Drucksache 599/15 PDF-Dokument



Drucksache 771/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.